Pondìlí 24. èervna 1935

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 4. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pondìlí dne 24. èervna 1935.

1. Øeè posl. dr Neuwirtha (viz str. 18 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Im Auftrage meines Klubs habe ich hier (Výkøiky: Im Auftrag Hitlers!) - nein, im Auftrag meines Klubs habe ich hier unsere Stellungna hme zur Regierungsvorlage bekanntzugeben. Wir müssen diese Regierungsvorlage ablehnen; wenn wir sie ablehnen, dann tun wir das aus Gründen, die wir doch eindeutig klargelegt haben wollen, um Mißdeutungen unter allen Umständen vorzubeugen.

Es gibt zwei Gruppen von Argumenten gegen die Regierungsvorlage, gegen die Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes; rechtliche und politische. Vom rechtsdogmatischen Standpunkt aus ist in den Jahren, seitdem das Ermächtigungsgesetz von der Regierung das erste Mal verlangt worden ist, viel gesagt worden. Diese Ermächtigung ist bereits die vierte im Verlaufe von zwei Jahren. Ich habe keine Veranlassung, Sie mit Erörterungen rechtsdogmatischer Art zu langweilen. Sie sind anläßlich der Beratungen in früheren Jahren hinlänglich ausgesprochen worden, und sie sind nicht berücksichtigt worden; und ich weiß, daß sie auch heute nicht berücksichtigt werden würden.

Entscheidend ist eines: der Wortlaut der Verfassung selbst. Und da steht eindeutig im § 55 der Verfassungsurkunde: "Verordnungen können bloß zur Durchführung eines bestimmten Gesetzes und im Rahmen desselben erlassen werden". Mit Rücksicht auf diese ganz klare Bestimmung der Verfassungsurkunde erübrigt sich eigentlich jede Möglichkeit, ernsthaft über die verlangte Ermächtigung zu diskutieren, ohne den Boden der Verfassung überhaupt zu verlassen. Die verlangte Ermächtigung stellt sich als die Forderung der Regierung dar, Verordnungen schlechthin mit materieller Gesetzeskraft erlassen zu können, ohne gesetzliche Voraussetzung, Verordnungen also, die nicht mehr dem verfassungsmäßigen Charakter der Verordnungen gerecht werden, ein Gesetz zu erläutern und im Einzelnen auszuführen. Und da wird nun von uns, vom Parlament, verlangt, daß es über seine Befugnisse hinaus die Handhabe bieten soll zu einer Entmachtung, die das Parlament um grundsätzliche Rechte bringt, und beiträgt zur Konzentration der Machtbefugnisse bei einem Organe, das keinen Anspruch darauf hat.

Als der erste Redner der sudetendeutschen Partei zu Wort gekommen ist, hat er eine grundsätzliche Erklärung abgegeben. Und da finden Sie einen Satz, der der Ausgangspunkt ist und bleibt auch für unsere Stellungnahme zu diesem Ermächtigungsgesetz. Karl Hermann Frank sagte: "Wir sind auch nicht in der Lage, so wie es bisher im Hause hier üblich war, auf die restlose Verantwortlichkeit des Parlamentes als autonomen Gesetzgeber zu verzichten, wir werden also einen grundsätzlichen Rechtskampf um die Vervollkommnung sowohl der Rechtsgrundlagen des Staates als auch der Demokratie und aller ihrer Formen führen". Hohes Haus! Damit ist unsere Stellungnahme eigentlich eindeutig auch zur gegenwärtigen Vorlage vorgezeichnet. Ich bin aber in der angenehmen Lage, in der Auffassung, daß die geforderte Ermächtigung verfassungswidrig ist, mich auf einen Eideshelfer zu berufen, der bestimmt unverdächtig ist: Und das ist für uns, denen man immer wieder Mißtrauen und Mißtrauen entgegenbringt, eigentlich notwendig. Gerade vor einigen Tagen hat in der von mir sehr geschätzten "Prager Presse" Herr Professor Weyr, der sich selbst als Mitschöpfer der Verfassung bezeichnet, eine Erwiderung gebracht auf die grundsätzlichen Auseinandersetzungen des Professors des öffentlichen Rechtes an der deutschen Universität Sandner mit unserem gegenwärtigen Verfassungszustand. Weyr hat sich darin sehr eingehend mit einer Reihe von demokratischen Lehrmeinungen Sandners auseinandergesetzt, auf die einzugehen hier keine Veranlassung besteht. Darüber hinaus hat Herr Prof. Weyr aber erklärt: "Sehr aktuell sind seine Ausführungen über das Verhältnis von Gesetz und Verordnung in der Verfassungsurkunde sowie über die Ermächtigungsgesetze der Jahre 1933 und 1934. In der Hauptsache hat er Recht". Und Prof. Weyr schreibt weiter: "Sandner hat den Versuch gemacht, nachzuweisen, daß das, was in der Èechoslovakischen Republik ist, nämlich der gegenwärtige Verfassungszustand, nicht immer so ist wie er sein soll, nämlich nicht nach der Verfassungsurkunde und Rechtsordnung überhaupt".

Hohes Haus! Damit ist von sehr unverdächtiger Seite auch eindeutig im Sinne unserer Auffassung festgestellt worden, daß die früheren Ermächtigungsgesetze, denen auch das neue Ermächtigungsgesetz entspricht, einen Zustand geschaffen haben, der nur mit einem Wort gekennzeichnet werden kann: Verfassungswidrig.

Hohes Haus! Wenn wir unsere Verfassung vom politischen Gesichtspunkte aus nachprüfen, kann man sagen, daß sie der Typ der liberal-demokratischen Verfassung ist. Ob man eine liberale demokratische Verfassung bejaht, oder nicht, ist schließlich Auffassungssache, die aus Erkenntnisquellen kommt, die nach Erziehung und Charakter verschieden erwachsen. Aber festzustellen ist: Nach dem gegebenen Normensystem besteht eine ganz bestimmte Verfassung hier, diese Verfassung gilt hier, und alles, was irgendwie an Haltung von Parlamentariern verlangt wird, kann eben nur nach einem Maßstab erfolgen, nämlich nach dieser Verfassung.

Hohes Haus! Wir halten daran fest, daß charakteristisch für diese Verfassung das Prinzip der Gewaltenteilung ist, und wir halten daran fest, daß die demokratischen Grundlinien dieser Verfassung ergänzt werden durch eine bestimmte Sicherung, durch eine Gesetzestechnik in ihrer Dreiteilung, dem Verfassungsgesetz, das Grundgesetze gibt, dem einfachen Gesetz, als dem Mittel allgemeiner Normierung, und der Verordnung, als dem einfachen Mittel der Durchführung.

Wir können uns sehr gut vorstellen, daß es Situationen gibt, in denen ein gegebener Normenbestand nicht mehr ausreicht. Wir sind durchaus bereit, zuzugeben, daß Gesetze nur Menschenwerk sind und Ergebnisse von Entwicklungen, daß sie selbst in der Entwicklung stehen und vielleicht auch abänderungsbedürftig werden können. Aber wenn sich die Notwendigkeit ergibt, einen bestimmten Normenbestand zu ändern und neuen Bedürfnissen anzupassen, muß das eben in jenen ganz bestimmten Formen geschehen, die durch die Verfassung vorgeschrieben sind, oder jeder Versuch, zu einer Änderung zu kommen, ist und bleibt verfassungswidrig. (Potlesk.) Über diese Dinge gibt es kein Gerede, da gibt es auch keinerlei Kompromisse. Wir sind die ersten, die bereit sind, den Staat als die politische Lebensform eines Volkes anzusehen und haben gerade aus dieser Erkenntnis heraus ein ganz besonderes Verständnis dafür, was der èechoslovakische Staat dem èechischen und slovakischen Volke bedeutet, und wir haben vollstes Verständnis dafür, daß das èechische und slovakische Volk nur eine Sorge haben, diesen seinen Staat gesichert zu erhalten!

Aber darüber hinaus vermögen wir nicht die grundsätzlichen Gesichtspunkte außer Acht zu lassen. Die Verfassung ist und bleibt die notwendige Verkehrsordnung, in deren Rahmen die Bürger unter einander sich ausleben und die Beziehungen der Bürger zu den Behörden geregelt werden. Da gibt es nur ganz bestimmte und unverrückbare Normen, soll nicht ein Zustand der Unsicherheit und des Mißtrauens aller gegen alle eintreten.

Hohes Haus! Wenn sich aber die Notwendigkeit ergibt, selbst Verfassungen zu ändern, dann ist dafür Vorsorge getroffen. In unserer Verfassung, im Artikel I nämlich, heißt es: "Die Verfassungsurkunde und ihre Bestandteile können bloß durch Gesetze abgeändert und ergänzt werden, die als Verfassungsgesetze bezeichnet sind". Wie aber Verfassungsgesetze zustande kommen, das sagt uns wieder eindeutig der § 33 der Verfassungsurkunde, der lautet: "Zur Beschlußfassung über eine Kriegserklärung, zur Änderung dieser Verfassungsurkunde und ihrer Bestandteile ist eine Dreifünftelmehrheit aller Mitglieder in diesem Hause erforderlich." (Výkøiky komunistických poslancù.) Diese Bestimmung ist gewiß kein Zufall. Der Herr Staatspräsident hat einmal erklärt: "Demokratie ist Diskussion". Und ich muß an diesen Grundsatz denken, wenn ich mir die Bestimmungen des § 33 der Verfassungsurkunde vor Augen halte. Wenn dort die qualifizierte Dreifünftelmehrheit gefordert wird, dann aus einem ganz bestimmten Grunde, nämlich um einem Grundsatze der Demokratie, der zugleich eines ihrer Lebensgesetze ist, gerecht zu werden, nämlich alle echten und verantwortlichen gesellschaftlichen Kräfte im Staate zu erfassen, zur Verantwortung heranzuziehen und zu einem Ausgleich der echten gesellschaftlichen Mächte zu kommen.

Wenn man die gegenständliche Vorlage selbst ansieht, ist man eigentlich erstaunt über ihre Dürftigkeit, vor allem ihre Begründung. Die - Vorlage beruft sich auf die außerordentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse, die in dem Maße keine Besserung erfahren hätten, als daß die Regierung auf eine Ermächtigung, wie sie die gegenständliche Vorlage vorgesehen hat, verzichten könnte. Nun, wir können dem gegenüberhalten, daß diese Ermächtigung nun schon das viertemal mit derselben Begründung verlangt wird, und daß eigentlich in der Geschichte des Staates, seit dem die Ermächtigung verlangt wird, nicht ein einzigesmal etwas eingetreten ist, was diese Ermächtigung unbedingt notwendig gemacht hätte. Deshalb behaupte ich, daß das, was die Regierungen vorher auf Grund des Ermächtigungsgesetzes an Verordnungen erlassen haben, ohne weiteres durch das Parlament hätte zur Erledigung kommen können; ja ich behaupte weiter, daß die Regierung bei der Erlassung ihrer Verordnungen in einem Maße sich Zeit gelassen hat, in welchem dieses Parlament bei derartigen Gesetzen und Verordnungen sich nicht Zeit läßt. Gerade die gegenwärtige Vorlage ist ja ein typisches Beispiel dafür. Es sind drei oder vier Tage her, seit die Vorlage ins Haus gebracht wurde. In knappen drei Stunden wurde sie im Ausschuß durchgepeitscht, in nicht viel mehr Stunden wird sie hier erledigt werden und in wenigen Tagen wird sie Gesetz sein.

Diese Tatsache beweist vollständig, daß dieses Parlament in einem Maße aktionsfähig ist, daß die gegenwärtige Regierung wahrhaftig auf das Mittel der Ermächtigung verzichten könnte. Ziehen wir daraus das Fazit, dann können wir nur sagen, wenn diese Vorlage Gesetz wird, dann wird im Grunde genommen nicht eine Ermächtigung, sondern ein Zustand verlängert, zu dem wir immer und immer wieder nur sagen können: verfassungswidrig. Die Tatsache aber, daß man sich nicht scheut, den Zustand der Verfassungswidrigkeit immer und immer wieder weiter andauern zu lassen, ist eigentlich typisch für unsere Verhältnisse. Wenn wir ganz grundsätzlich gegen die Ermächtigung Stellung nehmen müssen, dann auch deshalb, weil es nicht angeht, weiß zu sagen und schwarz zu meinen, weil es nicht angeht, immer von Demokratie zu sprechen, aber auf die Verwirklichung einer praktischen Handhabung der Demokratie auf dem Boden der Verfassung einfach zu verzichten. (Posl. Beuer: Was haben Sie praktisch-politisch vom Standpunkt der deutschen Gebiete dazu zu sagen?) Bis die entsprechenden Vorlagen ins Haus kommen werden, dann werden wir dazu Stellung nehmen. Jetzt sprechen wir vom Ermächtigungsgesetz.

Hohes Haus! Wenn uns immer und immer wieder der Vorwurf gemacht wird, daß wir angeblich diejenige Partei sind, die undemokratischen und antidemokratischen Neigungen huldigt, so möchte ich fragen, wo sind die Beweise dafür? Wir können nur sagen, daß man mit Verdächtigungen und politischen Tratschereien einer Bewegung von den Ausmaßen der sudetendeutschen Partei unter keinen Umständen gerecht werden kann.

Die gegenwärtige Ermächtigung ist aber für uns auch noch aus einem ganz besonderen Gesichtspunkt interessant. Sie verlangt nämlich zusätzlich zu den bisherigen Ermächtigungen auch Vollmachten für Verfügungen auf dem Gebiete der Polizeiverwaltung und des Polizeidienstes. (Posl. Beuer: Da werden eben mehr Polizisten zum Schutze des Henlein da sein!) Es wäre das auch notwendig, wenn man Ihre Methoden vor Augen hat!

Místopøedseda Onderèo (zvoní): Prosím pána posl. Beuera, aby nerušil jednanie.

Posl. dr Neuwirth (pokraèuje): Wir könnten eigentlich ein Lied singen über den Zustand des Polizeidienstes und der Polizeiverwaltung im Lande draußen. (Posl. Beuer: Überall sind Euch die Polizisten und Gendarmen zu Hilfe gekommen!) Weil Sie (obrácen ke komunistickým poslancùm) sich wie Straßenräuber benommen haben. (Potlesk stoupencù. - Výkøiky komunistických poslancù.)

Hohes Haus! Wenn die Regierung sich tatsächlich dazu aufraffen könnte, den unhaltbaren Zuständen auf dem Gebiete des Polizeidienstes ein Ende zu bereiten, dann kann sie überzeugt sein, daß sie unsere Sympathien erlangen wird. Wir sind jedoch der Meinung, daß man dazu keine besondere Ermächtigung braucht. Wir haben einen Wahlkampf hinter uns. Was in diesem Wahlkampf passiert ist, ist und bleibt ein Schandfleck, der nicht wegzuwaschen ist. Wir erinnern nur an die unerhörten Vorgänge in Znaim, wo am hellichten Tage Bürger des Staates in Ausübung ihrer bürgerlichen Rechte überfallen worden sind, Zustände, die jenen ähneln, von denen wir bisher nur aus exotischen Staaten etwas gelesen haben.

Wir haben festzustellen, daß in Znaim an jenem kritischen Nachmittag eine Unzahl von Straftatbeständen gesetzt worden sind, angefangen vom Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit unter besonders gefährlichen Verhältnissen bis zum Mordversuch. Heute macht man uns zum Vorwurf, daß die Behörden die Verbrecher noch nicht sichergestellt und zur Verantwortung gezogen haben. Es war dies ein unerhörtes Versagen der Sicherheitsbehörden, das einzig in der Polizeigeschichte dasteht. Es kann nicht zugelassen werden, daß darüber geschwiegen wird, sondern diese Vorfälle können nur ein Argument dafür sein, daß eine durchgreifende Änderung erfolgen muß. Ich habe selbst den Znaimer Vorfall mitgemacht. Ich hoffe, Herr Koll. Mareš nimmt es mir nicht übel, wenn ich ihn apostrophiere, aber er hat selbst diese Dinge mit gesehen und muß zugeben, es war ein arger Wirrwarr. Ich war einer von jenen, die mit überfallen wurden. Und als ich das Fahndungskommando, das sonst bei jeder kleinsten Nichtigkeit immer zur Stelle ist, angerufen habe, hat mir der diensthabende Gendarmerieoffizier erklärt: Wozu sollen wir eingreifen, im Stadtbereich ist allein die Polizei zuständig. Wenn ich dann zu dem Herrn Oberkommissär gegangen bin und ihn ersucht habe, Ordnung zu schaffen, sagte er: "Darauf war ich nicht vorbereitet, ich bin zu schwach". (Rùzné výkøiky. - Místopøedseda Onderèo zvoní.) Die Tatsache bleibt bestehen, daß Bürger in Ausübung ihrer bürgerlichen Rechte zu Beginn des Wahlkampfes in Znaim in der niederträchtigsten Weise überfallen und am Leben bedroht worden sind, und die Schüsse von Znaim bleiben eine Tatsache, wenn auch diejenigen sie leugnen wollen, denen sie heute und für alle Zeiten zur Schande gereichen. (Potlesk.)

Aber diese Vorfälle sind nicht vereinzelt geblieben. Wir haben sie in Dux, Brüx und Oberleutensdorf in neuen Auflagen erlebt. Die Gendarmerie hat uns gar nicht Mauer gestanden, sie hat nur ihre Pflicht getan, als endlich der Herr Innenminister persönlich eingegriffen hat. Wir scheuen uns gar nicht zu erklären, daß uns das persönliche Verhalten des Herrn Innenministers imponiert hat, und unser Telegramm an ihn war ehrlich gemeint. Wir erklären allerdings: es ist bedauerlich, daß ein Innenminister sich persönlich um Dinge kümmern muß, die ein Gendarm in Ordnung bringen müßte. (Potlesk.)

Wenn also eine hohe Regierung aus den Ereignissen des Wahlkampfes die Lehren ziehen wollte und sich dazu entschließen könnte, den nachgeordneten Sicherheitsorganen beizubringen, daß die staatsbürgerlichen Rechte von niemandem ungestraft angetastet werden dürfen und daß mit allen Machtmitteln gegen die Gesetzesbrecher bedingungslos einzuschreiten ist, dann erklären wir, jedoch nur unter diesen Voraussetzungen, daß die Regierung immer unsere Sympathie haben wird (Potlesk.) und auch von uns jene konkrete Unterstützung bekommen wird, die sie braucht. Aber um diese Ordnung zu schaffen, braucht die Regierung nicht dieses Ermächtigungsgesetz, das verlangt worden ist.

Ich habe die Gründe eindeutig klargelegt, sowohl nach der rechtlichen als auch nach der politischen Seite hin, warum wir unter keinen Umständen für dieses Gesetz stimmen können und dieser Vorlage unsere Zustimmung nicht geben können. Ich möchte aber diese Ausführungen nicht schließen, ohne auf die Ausführungen meines Vorredners, des Herrn Koll. Dr. Slávik zu antworten.

Was die Ausführungen des Redners von der kommunistischen Seite anlangt, so habe ich nur das eine zu sagen, was ich früher gesagt habe: Politischer Tratsch, politische Nachrede kann für uns nie Veranlassung sein, uns damit hier in diesem Hause auseinanderzusetzen. (Potlesk.)

Wesentlich anders liegt der Fall auf Seite des Herrn Koll. Dr. Slávik. Wenn auch die Ausführungen des Herrn Koll. Dr. Slávik nicht gerade freundlich waren, so waren sie doch so sachlich und korrekt, daß sie eine Antwort verdienen. Herr Dr. Slávik hat sehr richtig erklärt: "Konrad Henlein hat das gesamte Sudetendeutschtum geeint und die sudetendeutsche Partei ist heute der Ausdruck der politischen Kräfte des Deutschtums in diesem Staate." Das ist eine politische Tatsache, an der nicht zu rütteln ist und mit der jedermann zu rechnen hat, der politisch verantwortlich denkt und handelt. Herr Dr. Slávik hat allerdings geglaubt, sagen zu müssen, daß ein gewisses Mißtrauen berechtigt ist. So habe ich es verstanden. (Posl. dr Slávik: Ja som povedal, že vy sa predstavujete ako národné sjednotenie na nemeckej strane! A neprávom. som doložil!) Ja, ja, Daraufhin habe ich nur das eine zu antworten: Solange man glaubt, auf all das, was sich auf unserer Seite entwickelt, nur mit Mißtrauen antworten zu können, solange wird man überhaupt nicht zu verantwortlicher politischer Gestaltung kommen können. Es ist furchtbar einfach, von einem einzigen Wort zu leben, nämlich dem Worte "Tarnung." Für uns kommt keiner dieser Vorwürfe, das kann nicht oft genug gesagt werden, in Betracht als Anlaß zu Erwiederungen, sie können uns nicht einmal nervös machen, sie können nur ein Beweis sein für die außerordentliche Dürftigkeit der politischen Argumente der Gegner. Ich habe aber hier im Hinblick auf diese ewigen Mißtrauensäußerungen nur auf die Erklärung Konrad Henleins vom 8. Oktober 1933 hinzuweisen, in der es ganz eindeutig heißt (ète): "Unsere Bewegung und alle ihre Träger stehen grundsätzlich und eindeutig auf dem Boden des Staates. Seit mehr als einem Jahrtausend leben Deutsche und Èechen in diesen Ländern beisammen und immer war ihr Schicksal gemeinsam: In den Tagen der Not wie in den Tagen der Blüte. Zu lebendig fühlen wir die Macht geschichtlicher Gegebenheiten, als daß wir eine territoriale Trennung nur irgendwie ernsthaft ins Auge fassen könnten. Daher weisen wir ehrlich und entschieden jede Verdächtigung irredentistischer Bestrebungen von uns. Das Schicksal hat uns in diesen Raum gestellt, der durch eine tausendjährige Geschichte unsere Heimat geworden ist und in diesem Raume - und damit in diesem Staate werden wir auch unser Schicksal zu gestalten haben. Daß wir daher stets bereit sind zur positiven Mitarbeit an der Ausgestaltung des Staates und damit der Festigung seiner Existenzgrundlagen, bedarf demnach keiner besonderen Beteuerung mehr".

Hohes Haus! Deutlicher und eindeutiger hat noch niemand gesprochen. An Ihnen ist es allerdings, uns nicht Verdächtigungen auszusetzen, sondern uns die Möglichkeit zu geben, praktisch zu erweisen, daß es uns wirklich um die Wahrheit zu tun ist. (Potlesk.)


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