Úterý 17. bøezna 1936

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 32. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v úterý dne 17. bøezna 1936.

1. Øeè posl. Zajièka (viz str. 11 tìsnopisecké zprávy.)

Meine Herren! Für den vorliegenden reichlich spät eingebrachten Gesetzentwurf gilt nicht das Wort: "Spät kommt ihr, doch ihr kommt!" Dieses Dichterwort gilt höchstens für den Bruchteil der Ältestpensionisten auf den beschlagnahmten Großgrundbesitzen. Zu Beginn der Bodenreform fielen etwa 15.000 Rentner unter die vorliegenden Bestimmungen. Am 1. Jänner 1925 waren es nur noch 6000 gewesen und am 31. Dezember 1932, also vor drei Jahren und zwei Monaten, nur noch 1069 Rentner und 3228 Witwen. Von diesen 1069 Rentnern waren 787 über 70, darunter 301 über 80 Jahre alt. Von den 3228 Witwen waren am 31. Dezember 1932 2145 Frauen älter als 65 und 390 Frauen älter als 80 Jahre. Nach dem heutigen Stande dürften wir etwa 800 Rentner und 1600 Witwen haben.

Wie wurden diese Witwen und Waisen bisher bezahlt? Sie erhielten durch das Gesetz, das bald nach dem Umsturz herauskam, trotz der zehnfachen Teuerung nur etwa den zweifachen Friedensgehalt. Es kam nicht vereinzelt vor, daß ein Herrschaftsdirektor, des 1921 in Pension geschickt wurde, ein paar Jahre später weniger Pension erhielt, als z. B. sein ehemaliger Kutscher. Das gesamte Erfordernis beträgt heute für alle diese ca. 4000 Personen 4ÿ4 Millionen Kronen. Durch die Neuregelung wird dieser Betrag um 2ÿ2 Millionen erhöht. Wir bedauern es, daß es dem Sozialpolitischen Ausschusse nicht gelungen ist, die Kann-Bestimmungen, die im Gesetzentwurfe enthalten sind, zu eliminieren. Der Berichterstatter, der Herr Abg. Køemen, hat heute darauf hingewiesen, daß das Landwirtschaftsministerium die betreffenden Gesuche bestimmt benevolent erledigen werde. So schön diese Erklärung des Bericht erstatters ist, so ersetzt sie uns doch nicht eine klare Bestimmung im Gesetze selbst, wie wir sie gefordert haben.

Um welche Kategorie von Leuten handelt es sich hier bei diesem Gesetzentwurf? Um Menschen, die sich in der Friedenszeit wirklich gerackert, die nie einen Achtstundentag gekannt haben, die nie ein Anrecht gehabt haben auf eine bestimmte Ferienzeit, um Menschen, die den Krieg mitgemacht haben, um Menschen, die nach dem Umsturz durch die Bodenreform aufs Pflaster geworfen worden sind, die dabei das Obdach verloren haben und die man damals oftmals in der niederträchtigsten Weise auch seelisch zerrüttet hat. Wir fragen uns, warum die Regelung dieser Pension erst heute durchgeführt wird. Man könnte vielleicht sagen, der Staat habe für diese Zwecke kein Geld gehabt. Darauf ist zu erwidern, daß der Staat für diese Ältestpensionisten nicht einen Heller draufzahlt. Diese Ältestpensionisten bekommen ihre Pension aus dem Entschädigungsfond des Bodenamtes. Dieser Entschädigungsfond hatte mit Ende 1930 einen Umsatz von 28 Milliarden Kè, und aus dem Kolonisierungsfond, der damals einen Umsatz von 4 Milliarden Kè hatte. Die eigentlichen Zahler sind aber die Großgrundbesitzer, die die ganzen Jahre hindurch die sogenannten Hektarbeiträge einzahlen mußten; diese machten vor einigen Jahren bereits über 200 Millionen aus. Dazu ist zu erwähnen, daß so mancher Gutsbesitzer die Not seiner ehemaligen Angestellten nicht mit ansehen konnte und ihnen freiwillige Zuschüsse gab. Die Nutznießer der Bodenreform schulden dem Bodenamte eine Milliarde Kè für nichtgezahlte Kaufschillinge, davon sind allerdings 800 Millionen abzurechnen, die der Staat für die übernommenen Wälder bisher nicht gezahlt hat. Auf der anderen Seite hat das Bodenamt über eine Milliarde Kè Kredite ausgegeben. Rechnen Sie noch dazu die Steuerbegünstigungen der Nutznießer der Bodenreform, die Subventionen, die Saatgutund Futtermittelaktionen, die die ganzen Jahre hindurch durchgeführt worden sind, so sehen sie, daß man die Nutznießer der Bodenrefo rm außerordentlich benevolent behandelt hat, während man auf der anderen Seite die Männer, die die ganzen Jahre hindurch dafür gesorgt haben, daß der Besitz wirklich in gutem Zustande ist, wirklich mehr als stiefmütterlich behandelt hat. Der vorliegende Gesetzes antrag ist ein einziger Leidensweg. Unser Klub hat die ganzen Jahre hindurch wiederholt bei den verschiedensten Regierungsstellen interveniert. Am 25. Oktober des vorigen Jahres war der Gesetzesantrag bereits im Ministerrat, er mußte aber damals über Einspruch des Finanzministers zurückgezogen werden. Mit dem vorliegenden Gesetzesantrag ist ein trauriges Kapitel unserer sozialen Gesetzgebung abgeschlossen. Leider harren noch ähnliche Kapitel ihres Abschlusses. Ich erinnere an jene Pensionisten, die in die sogenannte vierte Etappe eingereiht worden sind. Es handelt sich etwa um 50.000 Menschen, denen jahraus, jahrein von den Regierungsstellen versprochen wird, daß die sogenannte Gleichstellung bestimmt in der nächsten Zeit durchgeführt werden wird. Der letzte Termin, der diesen Leuten versprochen worden ist, ist der 1. Juli dieses Jahres; aber schon hört man Stimmen, daß auch dieser Stichtag für die Gleichstellung der Altpensionisten nicht maßgebend sein wird. Man weist darauf hin, daß die Gleichstellung der in der IV. Etappe befindlichen Pensionisten etwa 37 Millionen Kè kosten würde. Nehmen wir an, der Betrag wäre richtig, so stellen wir dem gegenüber die wiederholten Versprechungen von Ministern und ich glaube, Ministerversprechen sollten doch höher gewertet werden, als finanzielle Bedeckungsschwierigkeiten.

Seit einigen Jahren wird an der Sanierung der sogenannten Bruderladen gearbeitet. Der Gesetzentwurf soll fertig sein und wir hoffen, daß er möglichst bald dem Parlament vorgelegt wird. Bei dieser Gelegenheit mache ich darauf aufmerksam, daß auch dieses Gesetz nicht allen Menschen, die darauf Anspruch haben, helfen wird. Ich erinnere vor allem an die Bergarbeiter und deren Witwen im Joachimsthaler Gebiet. Ein erschütterndes Beispiel. Ein kleines Dorf ohne Männer, aber mit 122 Witwen nach solchen Bergarbeitern! Da wird es wohl notwendig sein, daß für diese Bergarbeiter und deren Witwen Sonderbestimmungen erlassen werden.

Wir verlangen endlich die Novellierung des Gesetzes über die Sozialversicherung und zwar in dem Sinne, daß das Anwartschaftsalter für versicherte Frauen auf 60 von bisher 65 Jahren herabgesetzt wird. Wenn wir bedenken, daß die Witwe nach einem Arbeiter schon mit 60 Jahren die Rente bekommen kann, während eine Frau, die selbst arbeitet, 65 Jahre als sein muß, so sieht man schon aus dieser Bestimmung, daß unsere Forderung bestimmt gerechtfertigt ist.

Wir appellieren an die Regierung, diese Forderungen zu verwirklichen, die gerecht und durchführbar sind. Ihre Durchführung hat nicht nur aus sozialen Gründen zu erfolgen. Gesetze, die der sozialen Gerechtigkeit dienen, sind wichtiger als Staatsgrundgesetze und wichtiger als Festungen.

Wir werden für das vorliegende Gesetz stimmen. (Potlesk.)

2. Øeè posl. Szentiványiho (viz str. 13 tìsnopisecké zprávy.)

Mélyen tisztelt Hölgyeim és Uraim! Az elõttünk fekvõ törvényjavaslat egyike azoknak a törvényjavaslatoknak, amelyek a régi hibák liquidálását célozzák. Azok az emberek, akik a nagybirtok alkalmazottai voltak, kivétel nélkül tagjai annak a társadalmi osztálynak, amely a maga kötelességeit mindig hüen teljesítette és ezeket a földreform legszomorubb sorsra jutott áldozatai közé kell számítani. Feltétlenül és minden körülmények között igazságos tehát, hogy jövõ exisztenciájuk és nyugdíjuk érdekében tökéletes és végleges megoldást találjon a törvényhozás.

Ez a törvényjavaslat ezt nem teszi, mert generális rendelkezéssel és bizonyos felületes fogalmazással 50 százalékos nyugdíjemelést állapít meg, de nem orvosolja azokat az igazságtalanságokat, amelyek a földreformtörvény végrehajtása során keletkeztek. Igy például voltak olyan tisztviselõi és alkalmazottai a nagybirtokoknak, akiket az uj birtokos átvett, de csak kényszerüségbõl vette át õket és a legelsõ alkalommal igyekezett megszabadulni tõlük és ha ezeknél 40 esztendõs szolgálati idõ is volt, csak az általános nyugdíjintézetben eltöltött rövid idõt számították be, míg a többi szolgálati éveik elvesztek. Egy másik részük a földreform során, mint régi mezõgazdasági alkalmazottak, állás nélkül maradt, egész életük, munkájuk eredményeit és szerzett jogaikat elvesztették, miután legtöbbjük vagy a nagybirtokon, vagy ezzel kapcsolatosan létesített nyugdijalapba befizetett, mely alap természetesen megsemmisült.

Tudvalévõ dolog, hogy a földhivatal a hektárjárulékokból 200 millió koronát vett be, tudvalévõ dolog, hogy a kolonizációs fond 4 milliárdot forgalmazott, tudvalévõ, hogy 28 millió felesleggel zárult a földhivatal számadásában a nyugdíjakra beszedett összeg. Mindez tehát azt teszi lehetõvé, hogy tökéletes és teljes rendezés következzék be, nem az állampénztár terhére, amit biztosan kifogásolna a penzügyminiszter úr, ellenben ezeknek az alapoknak a terhére, amely alapok nyilvánvalóan ezt a célt szolgálták és erre a célra fordíthatók.

A legnagyobb mértékben szükségesnek találom az e téren bekövetkezett igazságtalanságok teljes rendezését. Szükségesnek látom ezeknek a méltánytalanul áldozatul esett embereknek az emberies igazságbol és a szociális érzésbõl folyó tökéletes támogatását és jogi igényeiknek teljes elismerését. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr Markoviè.)

Klubom a törvényjavaslatot meg fogja szavazni, de korántsem elégszik meg ezzel az elintézési móddal, hanem követeli a további teljes és végleges elintézést.

3. Øeè posl. Zajièka (viz str. 20 tìsnopisecké zprávy.)

Meine Herren! Die ges amte Invalidengesetzgebung sollte dem politischen Kampf und rein fiskalischen Erwägungen entrückt sein. Leider wurde auch die Sorge für die Kriegsinvaliden, Kriegswitwen und Kriegswaisen zum politischen Streitobjekt. Wir erinnern uns noch der Zeit, wo nicht nur das Finanzministerium, sondern auch zwei politische Parteien verlangten, daß allen jenen Kriegsbeschädigten die Rente entzogen werden solle, deren Invalidität unter 30% beträgt. Wir erinnern uns des schweren Kampfes, den die Invaliden um die Besserstellung der Lage der Schwerstinvaliden führen mußten. Auch die heutige Vorlage ist nichts anderes als ein Leidensweg. Wir hatten schon seit Jahren gefordert, daß die Bestimmung des Invalidengesetzes geändert werden solle, ein Invalider dürfe sich 10 Jahre nach der ersten sozialärztlichen Untersuchung nicht einer neuen Untersuchung unterziehen, auch dann nicht, wenn sich sein Leiden stark verschlechtert hat.

Zwei Beispiele aus der Praxis: Ein Invalide hat einen Steckschuß. Er wurde vor mehr als 10 Jahren mit 30% klassifiziert. Das Leiden hat sich in den letzten Jahren derart verschlimmert, daß ihm das Bein amputiert werden mußte. Dieser Invalide hat nicht das Recht sich neu untersuchen zu lassen und er bezieht nach wie vor seine 30 % Rente. Oder ein anderes Beispiel: Ein Invalide wurde seinerzeit mit 20% klassifiziert. Heute ist der Mann vollkommmmen arbeitsunfähig, trotzdem bekommt er nach wie vor nur 20% seiner Invalidenrente.

Das vorliegende Gesetz entspricht nicht allen Wünschen, aber es ist immerhin eine Teillösung. Künftighin muß jeder Invalide zu einer neuen ärztlichen Untersuchung zugelassen werden. Eine Erhöhung der Rente ist allerdings nur dann möglich, wenn er mindestens 50% invalid ist. Leider ist auch in diesem Gesetz eine Kann-Bestimmung. Wir haben uns alle bemüht, diese Bestimmung zu eliminieren, leider ist es nicht gelungen.

Gestatten Sie mir, daß ich bei dieser Gelegenheit einige Wünsche der Kriegsinvaliden vortrage. Jeder Invalide, der die Anmeldefrist, d. i. den 31. Dezember 1923 versäumt hat, kann nach den geltenden Bestimmungen keine Rente bekommen. Es handelt sich um ungefähr 30.000 Menschen. Wiederum zwei Fälle aus der Praxis, die zeigen, wie ungerecht dieser Termin ist. Ein Invalider mit einem Steckschuß war vor 1923 ohne Schmerzen und er hat sich daher nicht gemeldet. Im Vorjahr bekommt er große Schmerzen. Sein Leiden verschlechtert sich, aber er hat nicht das Recht, um die Rente anzusuchen. Oder ein anderes Beispiel von vielen. Der Invalide kommt aus dem Kriege heim, er fühlt sich zwar nicht gesund, aber er ist wirtschaftlich so gestellt, daß er sich sagt: Ich schäme mich, dem Staat zur Last zu fallen. Er meldet sich daher nicht an. In den letzten Jahren aber geht es ihm wirtschaftlich schlecht, er bittet um die Rente, wird aber abgewiesen, weil er sich nicht vor dem 31. Dezember 1923 angemeldet hat. Wir sind uns darüber klar, daß eine Novellierung in der Richtung, daß man jedem von diesen 30.000 Invaliden eine Rente zuerkennen soll, finanziell schwer tragbar wäre. Aber wir glauben, daß die Novellierung zumindest in der Weise möglich wäre, daß man die verspätete Anmeldung jener Invaliden zuläßt, denen es wirtschaftlich schlecht geht und die zumindest 50% invalid sind.

Ein zweites Kapitel sind die sogen annten Überzahlungen. Mit 31. Dezember 1934 schuldeten 19.000 Invalide dem Staat 34 Millionen Kè an sogenannten Überzahlungen, es entfallen also auf eine Person 1800 Kè. Fragen wir uns. wie sind die weitaus meisten dieser Überzahlungen entstanden? Bestimmt nicht durch die Schuld der Invaliden, sondern durch die Schuld der Ämter, die sich nicht rechtzeitig erkundigt haben, wie hoch das Einkommen des betreffenden Invaliden im letzten Jahre war. Wenn daher die Invaliden an der Überzahlung unschuldig sind. so ist es nur recht und billig, wenn man von den Invaliden diese Rückzahlung nicht verlangt. Wir verlangen, daß bei den Gesuchen um Abschreibung der Überzahlung liberal vorgegangen werde. Im vorigen Jahre sind 9 Millionen abgeschrieben worden. Bestimmt eine schöne Summe! Mit der Schuldenregelung der Landwirte und der Liquidierung der Steuerrückstände sollte auch eine großzügige Regelung der Übergenüsse der Invaliden vorgenommen werden.

Zu den alten Forderungen der Invaliden gehört die Erhöhung der Einkommensgrenze. Wir geben zu, daß heute infolge der Devalvation diese Forderung nicht so akut ist wie vor 5 oder 6 Jahren, aber immnmerhin haben wir das Recht, darauf hinzuweisen, daß in den anderen Staaten, wo diese Einkommensgrenze auch besteht, sie weit höher ist als bei uns. Wir werden daher aus pri nzipiellen Gründen auf dieser Forderung unbedingt bestehen müssen.

Für jene Invaliden, die aus gesetzlichen Gründen keine Rente bekommen können, besteht der sogenannte Invalidenfond. Ich stelle hier gerne fest, daß die Ansuchen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Bedürftigkeit erledigt werden und daß auch die Vertreter der Invalidenorganisationen bei den Beratungen Sitz und Stimme haben. Ich hätte nur einen Wunsch, und der ist besonders verständlich in der heutigen Krisenzeit, daß nämlich dieser Invalidenfond weit höher dotiert werden möge als bisher.

Die Erfüllung der Wünsche der Kriegsinvaliden ist gerechtfertigt. Die Sorgen des Finanzministeriums können, glaube ich, kein Hindernis bilden, wenn Sie bedenken, daß im Jahre 1925, also vor 10 Jahren, für die Invaliden 678 Millionen ausgegeben worden sind und im Vorjahre nur 327 Millionen, also ungefähr die Hälfte. Jährlich sinken die Ausgaben für die Kriegsinvaliden um etwa 6 bis 7%. Die Erfüllung der Wünsche der Kriegsinvaliden kann aber auch aus Gründen der Menschlichkeit gefordert werden. Die Männer, die im Kriege und nach dem Kriege im èechoslovakischen Heere invalid geworden sind, die Kriegswitwen und Waisen sollen sehen, daß die Demokratie ein Herz für sie hat. Die Erfüllung dieser Wünsche ist auch gerechtfertigt aus Gründen der Wehrhaftigkeit. In einer Zeit, wo man so viel von Kriegsgefahr spricht, muß jeder Bürger des Staates das Bewußtsein haben, daß die invalid gewordenen Soldaten nicht verlassen dastehen.

Man hat uns bei den Beratungen im sozialpolitischen Ausschuß versprochen, daß das vorliegende Gesetz baldigst novelliert werden wird und daß die gegenwärtige Novelle liberal gehandhabt werden wird. Wir hoffen, daß dieses Versprechen auch eingehalten werden wird.

Ich benütze die heutige Gelegenheit, um dem "Bund der Kriegsverletzten, Witwen und Waisen, mit dem Sitze in Reichenberg" von dieser Stelle aus für seine langjährige Arbeit herzlichst zu danken. Ich halte es als Parlamentarier und als Invalider für meine Pflicht, öffentlich festzustellen, daß sich die Landesämter für Kriegsbeschädigte und auch das Fürsorgeministerium im Allgemeinen bemühen, für die Invaliden soziales Verständnis zu finden. Wir würden uns glücklich fühlen, wenn wir in diesen Dank auch das Finanzministerium einschließen könnten. Obwohl das vorliegende Gesetz nicht alle unsere berechtigten Wünsche erfüllt, werden wir dennoch für das Gesetz stimmen. (Potlesk.)

4. Øeè posl. Knorreho (viz str. 21 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die wirtschaftliche Lage unserer Kriegsbeschädigten wird von Tag zu Tag trauriger. Die Unterstützungen und Renten, die sie beziehen, reichen doch nicht zum mindesten aus, daß diese Menschen davon das Leben fristen könnten. Sie müssen arbeiten gehen und leider ist es so, daß unsere Unternehmer den Kriegsinvaliden nicht aufnehmen wollen. Er wird abgelehnt und steht er irgendwo in Arbeit, so wird bei nächster Gelegenheit zu allererst der Kriegsinvalide abgebaut. Er braucht demnach den Schutz, aber nicht nur vom Privatunternehmer, sondern in erster Linie ist der Staat verpflichte, diesen Kriegsopfern Schutz zu gewähren. Staat, Land, Bezirk, Gemeinden, sie alle sind verpflichtet, ihr größtes Augenmerk den Kriegsinv aliden zu widmen.

Vor uns liegt der Regierungsantrag, der wiederum ungenügend ist. Wenn wir es auch begrüß en, daß die Möglichkeit zur Erhöhung der Bezüge insofern erweitert wurde, als man von der im ursprünglichen Antrag angeforderten Senkung der Erwerbsfähigkeit von 75% auf 50% herunterging, so war doch unser Antrag weitergehend. Wir haben beantragt, daß diese Grenze mit 35% festgelegt werde, weil gerade die Sterblichkeitsziffer bei jenen Invaliden zwischen 35 % und 50% am größten ist.

Das Furchtbarste an der Regierungsvorlage ist jedoch wieder die bekannte "kann"-Bestimmung. Wir lehnen eine solche "kann"- Bestimmung ab, aus allen Erfahrungen heraus, die wir bisher ges ammelt haben. Wir haben ja beim Verwaltungsorganisationsgesetz gesehen, wie sich diese "kann"-Bestimmungen ausgewirkt haben. Und wir haben es dann auch beim Minderheitsschulgesetz gesehen. Wir lehnen diese Bestimmung auch aus psychologischen Gründen ab, denn es ist ja niederdrückend für den Kriegsinvaliden, wenn er mit dem Gefühle herumgehen muß, daß man aus einer Rechtssache eine Gnadensache macht.

Die Verhandlungen über die Novellierung gerade des § 29 reichen schon Jahre zurück. Alle Kriegsinvaliden-Organisationen haben sich seit 5 oder mehr Jahren bemüht, diesen Paragraphen des Versorgungsgesetzes abzuändern. Das Fürsorgeministerium war bereits dafür und es wurde dort schon ein Einvernehmen getroffen. Da kam wieder das Finanzminin sterium, welches erklärte, aus finanziellen Gründen nicht nachgeben zu können. Wenn man heute vom Finanzministerium aus erklärt, daß diese "kann" Bestimmung gerecht und loyal praktiziert werden wird, dann verstehen wir umso weniger den Standpunkt des Finanzministeriums, wenn es darauf beharrt, von dieser "kann" Best immung nicht abzugehen. Wird das Gesetz loyal geübt, dann kann es doch nicht mehr kosten. Wir haben aber den Eindruck, daß man gar nicht willens ist, dieses Gesetz loyal zu handhaben, sondern daß man wiederum an den Kriegsopfern Ersparungen durchführen will. (Potlesk.) Es wird ja wirklich so sein, daß von jenen Gesuchen, die dort einlaufen, die meisten abgewiesen werden. Und wer gibt uns die Garantie dafür, daß nicht eines schönen Tages das Finanzministerium einfach erklären wird: Anträge um Erhöhung der Invaliditätsrente werden wir nach 10 Jahren überhaupt nicht mehr berücksichtigen. Es ist traurig, feststellen zu müssen, daß auch dieses Gesetz wieder nur für die Regierungsparteien und nicht für die Opposition gemacht ist, oder für die Staatsnation und nicht für die Minderheitsnationen. (Potlesk poslancù sudetskonìmecké strany.) So wenigstens wird sich die Sache praktisch auswirken.

Es ist doch eine aufgelegte Ungerechtigkeit, die man hier an den Kriegsverletzten übt. Die Landesbehörde als Aufsichtsbehörde hat jeden Tag das Recht, den Invaliden einer neuerlichen Untersuch ung zu unterziehen und wenn sich sein Gesundheitszustand nur um 1% gebessert hat, wird ihm augenblicklich die Invalidenrente gekürzt. Desh alb wissen wir schon heute, daß es dem Staate und seinen verantwortlichen Stellen in die Hand gegeben ist, die Rente zu kürzen, sobald es den Invaliden irgendwie besser geht. Umso trauriger ist es, wenn man dem Invaliden das Recht verwehren will, wenn es ihm schlechter geht, die Erhöhung seiner Rente geltend zu machen und durchzusetzen. Deshalb geht unser Antrag dahin, man möge doch diese beschränkte Frist wenigstens bis zum Jahre 1946 verlängern. Das ist ja schon ein Entgegenk ommen aller Kriegsverletztenorganisationen. Wenn das Finan zministeri um die ganze Angelegenheit so sehr nur von der finanziellen Seite sieht, so muß darauf hingewiesen werden, daß im Budget für diese Kriegsverletzten vorgesorgt ist und daß die Kosten für die Kriegsverletzten mit jedem Jahre abnehmen. Vom Jahre 1924 bis zum Jahre 1928 wurden an ihnen 439,336.000 Kè erspart. Die Auslagen für die Kriegsverletzten sind bis heute bereits um mehr als 33% gekürzt und wenn man heute eine Kleinigkeit mehr fordert, so berührt das die Finanzen des Staates gar nicht, denn diese Ausgaben sind doch im Budget festgelegt und es wird Jahr für Jahr weiter daran erspart. Jährlich sterben hund erte Kriegsinvalide, ereignen sich Wiederverehelichungen von Kriegswitwen, erreichen Invaliden die Mindestgrenze des Verdienstes, erreichen Kinder von Kriegsverletzten das Alter, wo die Unterstützung entfällt. Das alles sind bedeutende Ersparnisse für die Staatskassa und der Staat ist am allerehesten verpflichtet, das Los dieser Ärmsten zu verbessern, nicht aber Ersparnisse auf Kosten der Kriegsinvaliden zu machen. (Potlesk.)

Wenn wir die ganzen Verhandlungen dieses Gesetzesantrages verfolgen, sowohl im sozialpolitischen wie im Budgetausschuß, so müssen wir feststellen, daß immer und immer wieder ein Beugen vor dem Finanzministerium stattfindet. In diesem Falle aber ist dieses Nachgeben vollkommen unbegründet, denn die Staatsfinanzen werden durch die Anträge, die wir unterbreitet haben und die zur Verbesserung des Loses der Kriegsverletzten dienen sollen, nicht berührt. Man spricht immer von der Wehrhaftigkeit, von dem Geiste in unserer Armee und verabsäumt es dabei, für die Opfer des letzten Krieges ordentlich zu sorgen. Welcher Geist in die Armee hineingetragen wird, wenn die Soldaten sehen, wie für die Kriegsverletzten gesorgt wird, können Sie sich leicht vorstellen. Gehoben wird der Geist mit solchen Maßnahmen sicher nicht. Wir sehen es doch überall. Für die Armee weiß man Millionen zu finden und da findet das Finanzministerium stets einen Ausweg. Wenn es aber für die Kriegsverletzten einige wenige Mittel zur Verfügung stellen soll, Mittel, die gegeben sind, da man ja aus den Ersparnissen weitere Ausgaben decken kann, dann ist das Finanzministerium starr. Dann nützen all die Bestrebungen dieser doch rein wirtschaftlichen Kriegsverletzt enorganisationen nicht und uns nimmt es Wunder, daß auch deutsche Regierungsparteien gegen unseren Antrag gestimmt haben, der gelautet hat: "1. Die Erstreckung der Frist bis zum Jahre 1946, 2. Erstreckung der Grenze bis 35% und 3. das Fallenlassen der kann-Bestimmung".

Wir werden deshalb diesen Gesetzesantrag mit aller Entschiedenheit ablehnen, denn wenn wir auch in der neuen Gesetzesnovelle eine kleine Besserung sehen, ist es noch nicht das, wozu der Staat verpflichtet ist, denn es ist die erste moralische Pflicht, diesen Kriegsinvaliden zu helfen. Unsere Ersparnisse gehen so weit, daß wir an zweiter Stelle stehen. Während beispielsweise Frankreich die Bedürfnisse für die Kriegsverletzten um 12%, Estland um 10% und Belgien um 87% erhöht, stehen wir in der Reihe jener Staaten, die an den Kriegsverletzten ein Geschäft machen wollen, an zweiter Stelle. Denn wir ersparen an den Kriegsverletzten 33%, vor uns steht nur Jugoslavien mit 60%. Alle anderen Staaten haben also besser für die Kriegsinvaliden gesorgt als wir. (Potlesk.)


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