Úterý 17. bøezna 1936
Meine Herren! Für den vorliegenden reichlich spät eingebrachten
Gesetzentwurf gilt nicht das Wort: "Spät kommt ihr,
doch ihr kommt!" Dieses Dichterwort gilt höchstens für
den Bruchteil der Ältestpensionisten auf den beschlagnahmten
Großgrundbesitzen. Zu Beginn der Bodenreform fielen etwa
15.000 Rentner unter die vorliegenden Bestimmungen. Am 1. Jänner
1925 waren es nur noch 6000 gewesen und am 31. Dezember 1932,
also vor drei Jahren und zwei Monaten, nur noch 1069 Rentner und
3228 Witwen. Von diesen 1069 Rentnern waren 787 über 70,
darunter 301 über 80 Jahre alt. Von den 3228 Witwen
waren am 31. Dezember 1932 2145 Frauen älter als 65 und 390
Frauen älter als 80 Jahre. Nach dem heutigen Stande dürften
wir etwa 800 Rentner und 1600 Witwen haben.
Wie wurden diese Witwen und Waisen bisher bezahlt? Sie erhielten
durch das Gesetz, das bald nach dem Umsturz herauskam, trotz der
zehnfachen Teuerung nur etwa den zweifachen Friedensgehalt. Es
kam nicht vereinzelt vor, daß ein Herrschaftsdirektor, des
1921 in Pension geschickt wurde, ein paar Jahre später weniger
Pension erhielt, als z. B. sein ehemaliger Kutscher. Das gesamte
Erfordernis beträgt heute für alle diese ca. 4000 Personen
4ÿ4 Millionen Kronen. Durch die Neuregelung wird dieser Betrag
um 2ÿ2 Millionen erhöht. Wir bedauern es, daß
es dem Sozialpolitischen Ausschusse nicht gelungen ist, die Kann-Bestimmungen,
die im Gesetzentwurfe enthalten sind, zu eliminieren. Der Berichterstatter,
der Herr Abg. Køemen, hat heute darauf hingewiesen,
daß das Landwirtschaftsministerium die betreffenden Gesuche
bestimmt benevolent erledigen werde. So schön diese Erklärung
des Bericht erstatters ist, so ersetzt sie uns doch nicht eine
klare Bestimmung im Gesetze selbst, wie wir sie gefordert haben.
Um welche Kategorie von Leuten handelt es sich hier bei diesem
Gesetzentwurf? Um Menschen, die sich in der Friedenszeit wirklich
gerackert, die nie einen Achtstundentag gekannt haben, die nie
ein Anrecht gehabt haben auf eine bestimmte Ferienzeit, um Menschen,
die den Krieg mitgemacht haben, um Menschen, die nach dem Umsturz
durch die Bodenreform aufs Pflaster geworfen worden sind, die
dabei das Obdach verloren haben und die man damals oftmals in
der niederträchtigsten Weise auch seelisch zerrüttet
hat. Wir fragen uns, warum die Regelung dieser Pension erst heute
durchgeführt wird. Man könnte vielleicht sagen, der
Staat habe für diese Zwecke kein Geld gehabt. Darauf ist
zu erwidern, daß der Staat für diese Ältestpensionisten
nicht einen Heller draufzahlt. Diese Ältestpensionisten bekommen
ihre Pension aus dem Entschädigungsfond des Bodenamtes. Dieser
Entschädigungsfond hatte mit Ende 1930 einen Umsatz von 28
Milliarden Kè, und aus dem Kolonisierungsfond, der damals
einen Umsatz von 4 Milliarden Kè hatte. Die eigentlichen
Zahler sind aber die Großgrundbesitzer, die die ganzen Jahre
hindurch die sogenannten Hektarbeiträge einzahlen mußten;
diese machten vor einigen Jahren bereits über 200 Millionen
aus. Dazu ist zu erwähnen, daß so mancher Gutsbesitzer
die Not seiner ehemaligen Angestellten nicht mit ansehen konnte
und ihnen freiwillige Zuschüsse gab. Die Nutznießer
der Bodenreform schulden dem Bodenamte eine Milliarde Kè
für nichtgezahlte Kaufschillinge, davon sind allerdings 800
Millionen abzurechnen, die der Staat für die übernommenen
Wälder bisher nicht gezahlt hat. Auf der anderen Seite hat
das Bodenamt über eine Milliarde Kè Kredite ausgegeben.
Rechnen Sie noch dazu die Steuerbegünstigungen der Nutznießer
der Bodenreform, die Subventionen, die Saatgutund Futtermittelaktionen,
die die ganzen Jahre hindurch durchgeführt worden sind, so
sehen sie, daß man die Nutznießer der Bodenrefo rm
außerordentlich benevolent behandelt hat, während man
auf der anderen Seite die Männer, die die ganzen Jahre hindurch
dafür gesorgt haben, daß der Besitz wirklich in gutem
Zustande ist, wirklich mehr als stiefmütterlich behandelt
hat. Der vorliegende Gesetzes antrag ist ein einziger Leidensweg.
Unser Klub hat die ganzen Jahre hindurch wiederholt bei den verschiedensten
Regierungsstellen interveniert. Am 25. Oktober des vorigen Jahres
war der Gesetzesantrag bereits im Ministerrat, er mußte
aber damals über Einspruch des Finanzministers zurückgezogen
werden. Mit dem vorliegenden Gesetzesantrag ist ein trauriges
Kapitel unserer sozialen Gesetzgebung abgeschlossen. Leider harren
noch ähnliche Kapitel ihres Abschlusses. Ich erinnere an
jene Pensionisten, die in die sogenannte vierte Etappe eingereiht
worden sind. Es handelt sich etwa um 50.000 Menschen, denen jahraus,
jahrein von den Regierungsstellen versprochen wird, daß
die sogenannte Gleichstellung bestimmt in der nächsten Zeit
durchgeführt werden wird. Der letzte Termin, der diesen Leuten
versprochen worden ist, ist der 1. Juli dieses Jahres; aber schon
hört man Stimmen, daß auch dieser Stichtag für
die Gleichstellung der Altpensionisten nicht maßgebend sein
wird. Man weist darauf hin, daß die Gleichstellung der in
der IV. Etappe befindlichen Pensionisten etwa 37 Millionen Kè
kosten würde. Nehmen wir an, der Betrag wäre richtig,
so stellen wir dem gegenüber die wiederholten Versprechungen
von Ministern und ich glaube, Ministerversprechen sollten doch
höher gewertet werden, als finanzielle Bedeckungsschwierigkeiten.
Seit einigen Jahren wird an der Sanierung der sogenannten Bruderladen
gearbeitet. Der Gesetzentwurf soll fertig sein und wir hoffen,
daß er möglichst bald dem Parlament vorgelegt wird.
Bei dieser Gelegenheit mache ich darauf aufmerksam, daß
auch dieses Gesetz nicht allen Menschen, die darauf Anspruch haben,
helfen wird. Ich erinnere vor allem an die Bergarbeiter und deren
Witwen im Joachimsthaler Gebiet. Ein erschütterndes Beispiel.
Ein kleines Dorf ohne Männer, aber mit 122 Witwen
nach solchen Bergarbeitern! Da wird es wohl notwendig sein, daß
für diese Bergarbeiter und deren Witwen Sonderbestimmungen
erlassen werden.
Wir verlangen endlich die Novellierung des Gesetzes über
die Sozialversicherung und zwar in dem Sinne, daß das Anwartschaftsalter
für versicherte Frauen auf 60 von bisher 65 Jahren herabgesetzt
wird. Wenn wir bedenken, daß die Witwe nach einem Arbeiter
schon mit 60 Jahren die Rente bekommen kann, während eine
Frau, die selbst arbeitet, 65 Jahre als sein muß, so sieht
man schon aus dieser Bestimmung, daß unsere Forderung bestimmt
gerechtfertigt ist.
Wir appellieren an die Regierung, diese Forderungen zu verwirklichen,
die gerecht und durchführbar sind. Ihre Durchführung
hat nicht nur aus sozialen Gründen zu erfolgen. Gesetze,
die der sozialen Gerechtigkeit dienen, sind wichtiger als Staatsgrundgesetze
und wichtiger als Festungen.
Wir werden für das vorliegende Gesetz stimmen. (Potlesk.)
Mélyen tisztelt Hölgyeim és Uraim! Az elõttünk
fekvõ törvényjavaslat egyike azoknak a törvényjavaslatoknak,
amelyek a régi hibák liquidálását
célozzák. Azok az emberek, akik a nagybirtok alkalmazottai
voltak, kivétel nélkül tagjai annak a társadalmi
osztálynak, amely a maga kötelességeit mindig
hüen teljesítette és ezeket a földreform
legszomorubb sorsra jutott áldozatai közé kell
számítani. Feltétlenül és minden
körülmények között igazságos
tehát, hogy jövõ exisztenciájuk és
nyugdíjuk érdekében tökéletes
és végleges megoldást találjon a törvényhozás.
Ez a törvényjavaslat ezt nem teszi, mert generális
rendelkezéssel és bizonyos felületes fogalmazással
50 százalékos nyugdíjemelést állapít
meg, de nem orvosolja azokat az igazságtalanságokat,
amelyek a földreformtörvény végrehajtása
során keletkeztek. Igy például voltak olyan
tisztviselõi és alkalmazottai a nagybirtokoknak,
akiket az uj birtokos átvett, de csak kényszerüségbõl
vette át õket és a legelsõ alkalommal
igyekezett megszabadulni tõlük és ha ezeknél
40 esztendõs szolgálati idõ is volt, csak
az általános nyugdíjintézetben eltöltött
rövid idõt számították be, míg
a többi szolgálati éveik elvesztek. Egy másik
részük a földreform során, mint régi
mezõgazdasági alkalmazottak, állás
nélkül maradt, egész életük, munkájuk
eredményeit és szerzett jogaikat elvesztették,
miután legtöbbjük vagy a nagybirtokon, vagy ezzel
kapcsolatosan létesített nyugdijalapba befizetett,
mely alap természetesen megsemmisült.
Tudvalévõ dolog, hogy a földhivatal a hektárjárulékokból
200 millió koronát vett be, tudvalévõ
dolog, hogy a kolonizációs fond 4 milliárdot
forgalmazott, tudvalévõ, hogy 28 millió felesleggel
zárult a földhivatal számadásában
a nyugdíjakra beszedett összeg. Mindez tehát
azt teszi lehetõvé, hogy tökéletes és
teljes rendezés következzék be, nem az állampénztár
terhére, amit biztosan kifogásolna a penzügyminiszter
úr, ellenben ezeknek az alapoknak a terhére, amely
alapok nyilvánvalóan ezt a célt szolgálták
és erre a célra fordíthatók.
A legnagyobb mértékben szükségesnek
találom az e téren bekövetkezett igazságtalanságok
teljes rendezését. Szükségesnek látom
ezeknek a méltánytalanul áldozatul esett
embereknek az emberies igazságbol és a szociális
érzésbõl folyó tökéletes
támogatását és jogi igényeiknek
teljes elismerését. (Pøedsednictví
pøevzal místopøedseda dr Markoviè.)
Klubom a törvényjavaslatot meg fogja szavazni, de
korántsem elégszik meg ezzel az elintézési
móddal, hanem követeli a további teljes és
végleges elintézést.
Meine Herren! Die ges amte Invalidengesetzgebung sollte dem politischen
Kampf und rein fiskalischen Erwägungen entrückt sein.
Leider wurde auch die Sorge für die Kriegsinvaliden, Kriegswitwen
und Kriegswaisen zum politischen Streitobjekt. Wir erinnern uns
noch der Zeit, wo nicht nur das Finanzministerium, sondern auch
zwei politische Parteien verlangten, daß allen jenen Kriegsbeschädigten
die Rente entzogen werden solle, deren Invalidität unter
30% beträgt. Wir erinnern uns des schweren Kampfes, den die
Invaliden um die Besserstellung der Lage der Schwerstinvaliden
führen mußten. Auch die heutige Vorlage ist nichts
anderes als ein Leidensweg. Wir hatten schon seit Jahren gefordert,
daß die Bestimmung des Invalidengesetzes geändert werden
solle, ein Invalider dürfe sich 10 Jahre nach der ersten
sozialärztlichen Untersuchung nicht einer neuen Untersuchung
unterziehen, auch dann nicht, wenn sich sein Leiden stark verschlechtert
hat.
Zwei Beispiele aus der Praxis: Ein Invalide hat einen Steckschuß.
Er wurde vor mehr als 10 Jahren mit 30% klassifiziert. Das Leiden
hat sich in den letzten Jahren derart verschlimmert, daß
ihm das Bein amputiert werden mußte. Dieser Invalide hat
nicht das Recht sich neu untersuchen zu lassen und er bezieht
nach wie vor seine 30 % Rente. Oder ein anderes Beispiel: Ein
Invalide wurde seinerzeit mit 20% klassifiziert. Heute ist der
Mann vollkommmmen arbeitsunfähig, trotzdem bekommt er nach
wie vor nur 20% seiner Invalidenrente.
Das vorliegende Gesetz entspricht nicht allen Wünschen, aber
es ist immerhin eine Teillösung. Künftighin muß
jeder Invalide zu einer neuen ärztlichen Untersuchung zugelassen
werden. Eine Erhöhung der Rente ist allerdings nur dann möglich,
wenn er mindestens 50% invalid ist. Leider ist auch in diesem
Gesetz eine Kann-Bestimmung. Wir haben uns alle bemüht, diese
Bestimmung zu eliminieren, leider ist es nicht gelungen.
Gestatten Sie mir, daß ich bei dieser Gelegenheit einige
Wünsche der Kriegsinvaliden vortrage. Jeder Invalide, der
die Anmeldefrist, d. i. den 31. Dezember 1923 versäumt hat,
kann nach den geltenden Bestimmungen keine Rente bekommen. Es
handelt sich um ungefähr 30.000 Menschen. Wiederum zwei Fälle
aus der Praxis, die zeigen, wie ungerecht dieser Termin ist. Ein
Invalider mit einem Steckschuß war vor 1923 ohne Schmerzen
und er hat sich daher nicht gemeldet. Im Vorjahr bekommt er große
Schmerzen. Sein Leiden verschlechtert sich, aber er hat nicht
das Recht, um die Rente anzusuchen. Oder ein anderes Beispiel
von vielen. Der Invalide kommt aus dem Kriege heim, er fühlt
sich zwar nicht gesund, aber er ist wirtschaftlich so gestellt,
daß er sich sagt: Ich schäme mich, dem Staat zur Last
zu fallen. Er meldet sich daher nicht an. In den letzten Jahren
aber geht es ihm wirtschaftlich schlecht, er bittet um die Rente,
wird aber abgewiesen, weil er sich nicht vor dem 31. Dezember
1923 angemeldet hat. Wir sind uns darüber klar, daß
eine Novellierung in der Richtung, daß man jedem von diesen
30.000 Invaliden eine Rente zuerkennen soll, finanziell schwer
tragbar wäre. Aber wir glauben, daß die Novellierung
zumindest in der Weise möglich wäre, daß man die
verspätete Anmeldung jener Invaliden zuläßt, denen
es wirtschaftlich schlecht geht und die zumindest 50% invalid
sind.
Ein zweites Kapitel sind die sogen annten Überzahlungen.
Mit 31. Dezember 1934 schuldeten 19.000 Invalide dem Staat 34
Millionen Kè an sogenannten Überzahlungen, es entfallen
also auf eine Person 1800 Kè. Fragen wir uns. wie sind
die weitaus meisten dieser Überzahlungen entstanden? Bestimmt
nicht durch die Schuld der Invaliden, sondern durch die Schuld
der Ämter, die sich nicht rechtzeitig erkundigt haben, wie
hoch das Einkommen des betreffenden Invaliden im letzten Jahre
war. Wenn daher die Invaliden an der Überzahlung unschuldig
sind. so ist es nur recht und billig, wenn man von den Invaliden
diese Rückzahlung nicht verlangt. Wir verlangen, daß
bei den Gesuchen um Abschreibung der Überzahlung liberal
vorgegangen werde. Im vorigen Jahre sind 9 Millionen abgeschrieben
worden. Bestimmt eine schöne Summe! Mit der Schuldenregelung
der Landwirte und der Liquidierung der Steuerrückstände
sollte auch eine großzügige Regelung der Übergenüsse
der Invaliden vorgenommen werden.
Zu den alten Forderungen der Invaliden gehört die Erhöhung
der Einkommensgrenze. Wir geben zu, daß heute infolge der
Devalvation diese Forderung nicht so akut ist wie vor 5 oder 6
Jahren, aber immnmerhin haben wir das Recht, darauf hinzuweisen,
daß in den anderen Staaten, wo diese Einkommensgrenze auch
besteht, sie weit höher ist als bei uns. Wir werden daher
aus pri nzipiellen Gründen auf dieser Forderung unbedingt
bestehen müssen.
Für jene Invaliden, die aus gesetzlichen Gründen keine
Rente bekommen können, besteht der sogenannte Invalidenfond.
Ich stelle hier gerne fest, daß die Ansuchen nach den Grundsätzen
der Gerechtigkeit und Bedürftigkeit erledigt werden und daß
auch die Vertreter der Invalidenorganisationen bei den Beratungen
Sitz und Stimme haben. Ich hätte nur einen Wunsch, und der
ist besonders verständlich in der heutigen Krisenzeit, daß
nämlich dieser Invalidenfond weit höher dotiert werden
möge als bisher.
Die Erfüllung der Wünsche der Kriegsinvaliden ist gerechtfertigt.
Die Sorgen des Finanzministeriums können, glaube ich, kein
Hindernis bilden, wenn Sie bedenken, daß im Jahre 1925,
also vor 10 Jahren, für die Invaliden 678 Millionen ausgegeben
worden sind und im Vorjahre nur 327 Millionen, also ungefähr
die Hälfte. Jährlich sinken die Ausgaben für die
Kriegsinvaliden um etwa 6 bis 7%. Die Erfüllung der Wünsche
der Kriegsinvaliden kann aber auch aus Gründen der Menschlichkeit
gefordert werden. Die Männer, die im Kriege und nach dem
Kriege im èechoslovakischen Heere invalid geworden sind,
die Kriegswitwen und Waisen sollen sehen, daß die Demokratie
ein Herz für sie hat. Die Erfüllung dieser Wünsche
ist auch gerechtfertigt aus Gründen der Wehrhaftigkeit. In
einer Zeit, wo man so viel von Kriegsgefahr spricht, muß
jeder Bürger des Staates das Bewußtsein haben, daß
die invalid gewordenen Soldaten nicht verlassen dastehen.
Man hat uns bei den Beratungen im sozialpolitischen Ausschuß
versprochen, daß das vorliegende Gesetz baldigst novelliert
werden wird und daß die gegenwärtige Novelle liberal
gehandhabt werden wird. Wir hoffen, daß dieses Versprechen
auch eingehalten werden wird.
Ich benütze die heutige Gelegenheit, um dem "Bund der
Kriegsverletzten, Witwen und Waisen, mit dem Sitze in Reichenberg"
von dieser Stelle aus für seine langjährige Arbeit herzlichst
zu danken. Ich halte es als Parlamentarier und als Invalider für
meine Pflicht, öffentlich festzustellen, daß sich die
Landesämter für Kriegsbeschädigte und auch das
Fürsorgeministerium im Allgemeinen bemühen, für
die Invaliden soziales Verständnis zu finden. Wir würden
uns glücklich fühlen, wenn wir in diesen Dank auch das
Finanzministerium einschließen könnten. Obwohl das
vorliegende Gesetz nicht alle unsere berechtigten Wünsche
erfüllt, werden wir dennoch für das Gesetz stimmen.
(Potlesk.)
Hohes Haus! Die wirtschaftliche Lage unserer Kriegsbeschädigten
wird von Tag zu Tag trauriger. Die Unterstützungen und Renten,
die sie beziehen, reichen doch nicht zum mindesten aus, daß
diese Menschen davon das Leben fristen könnten. Sie müssen
arbeiten gehen und leider ist es so, daß unsere Unternehmer
den Kriegsinvaliden nicht aufnehmen wollen. Er wird abgelehnt
und steht er irgendwo in Arbeit, so wird bei nächster Gelegenheit
zu allererst der Kriegsinvalide abgebaut. Er braucht demnach den
Schutz, aber nicht nur vom Privatunternehmer, sondern in erster
Linie ist der Staat verpflichte, diesen Kriegsopfern Schutz zu
gewähren. Staat, Land, Bezirk, Gemeinden, sie alle sind
verpflichtet, ihr größtes Augenmerk den Kriegsinv aliden
zu widmen.
Vor uns liegt der Regierungsantrag, der wiederum ungenügend
ist. Wenn wir es auch begrüß en, daß die Möglichkeit
zur Erhöhung der Bezüge insofern erweitert wurde, als
man von der im ursprünglichen Antrag angeforderten Senkung
der Erwerbsfähigkeit von 75% auf 50% herunterging, so war
doch unser Antrag weitergehend. Wir haben beantragt, daß
diese Grenze mit 35% festgelegt werde, weil gerade die Sterblichkeitsziffer
bei jenen Invaliden zwischen 35 % und 50% am größten
ist.
Das Furchtbarste an der Regierungsvorlage ist jedoch wieder die
bekannte "kann"-Bestimmung. Wir lehnen eine solche "kann"-
Bestimmung ab, aus allen Erfahrungen heraus, die wir bisher ges
ammelt haben. Wir haben ja beim Verwaltungsorganisationsgesetz
gesehen, wie sich diese "kann"-Bestimmungen ausgewirkt
haben. Und wir haben es dann auch beim Minderheitsschulgesetz
gesehen. Wir lehnen diese Bestimmung auch aus psychologischen
Gründen ab, denn es ist ja niederdrückend für den
Kriegsinvaliden, wenn er mit dem Gefühle herumgehen muß,
daß man aus einer Rechtssache eine Gnadensache macht.
Die Verhandlungen über die Novellierung gerade des §
29 reichen schon Jahre zurück. Alle Kriegsinvaliden-Organisationen
haben sich seit 5 oder mehr Jahren bemüht, diesen Paragraphen
des Versorgungsgesetzes abzuändern. Das Fürsorgeministerium
war bereits dafür und es wurde dort schon ein Einvernehmen
getroffen. Da kam wieder das Finanzminin sterium, welches erklärte,
aus finanziellen Gründen nicht nachgeben zu können.
Wenn man heute vom Finanzministerium aus erklärt, daß
diese "kann" Bestimmung gerecht und loyal praktiziert
werden wird, dann verstehen wir umso weniger den Standpunkt des
Finanzministeriums, wenn es darauf beharrt, von dieser "kann"
Best immung nicht abzugehen. Wird das Gesetz loyal geübt,
dann kann es doch nicht mehr kosten. Wir haben aber den Eindruck,
daß man gar nicht willens ist, dieses Gesetz loyal zu handhaben,
sondern daß man wiederum an den Kriegsopfern Ersparungen
durchführen will. (Potlesk.) Es wird ja wirklich so
sein, daß von jenen Gesuchen, die dort einlaufen, die meisten
abgewiesen werden. Und wer gibt uns die Garantie dafür, daß
nicht eines schönen Tages das Finanzministerium einfach erklären
wird: Anträge um Erhöhung der Invaliditätsrente
werden wir nach 10 Jahren überhaupt nicht mehr berücksichtigen.
Es ist traurig, feststellen zu müssen, daß auch dieses
Gesetz wieder nur für die Regierungsparteien und nicht für
die Opposition gemacht ist, oder für die Staatsnation und
nicht für die Minderheitsnationen. (Potlesk poslancù
sudetskonìmecké strany.) So wenigstens wird
sich die Sache praktisch auswirken.
Es ist doch eine aufgelegte Ungerechtigkeit, die man hier an den
Kriegsverletzten übt. Die Landesbehörde als Aufsichtsbehörde
hat jeden Tag das Recht, den Invaliden einer neuerlichen Untersuch
ung zu unterziehen und wenn sich sein Gesundheitszustand nur um
1% gebessert hat, wird ihm augenblicklich die Invalidenrente gekürzt.
Desh alb wissen wir schon heute, daß es dem Staate und seinen
verantwortlichen Stellen in die Hand gegeben ist, die Rente zu
kürzen, sobald es den Invaliden irgendwie besser geht. Umso
trauriger ist es, wenn man dem Invaliden das Recht verwehren will,
wenn es ihm schlechter geht, die Erhöhung seiner Rente geltend
zu machen und durchzusetzen. Deshalb geht unser Antrag dahin,
man möge doch diese beschränkte Frist wenigstens bis
zum Jahre 1946 verlängern. Das ist ja schon ein Entgegenk
ommen aller Kriegsverletztenorganisationen. Wenn das Finan zministeri
um die ganze Angelegenheit so sehr nur von der finanziellen Seite
sieht, so muß darauf hingewiesen werden, daß im Budget
für diese Kriegsverletzten vorgesorgt ist und daß die
Kosten für die Kriegsverletzten mit jedem Jahre abnehmen.
Vom Jahre 1924 bis zum Jahre 1928 wurden an ihnen 439,336.000
Kè erspart. Die Auslagen für die Kriegsverletzten
sind bis heute bereits um mehr als 33% gekürzt und wenn man
heute eine Kleinigkeit mehr fordert, so berührt das die Finanzen
des Staates gar nicht, denn diese Ausgaben sind doch im Budget
festgelegt und es wird Jahr für Jahr weiter daran erspart.
Jährlich sterben hund erte Kriegsinvalide, ereignen sich
Wiederverehelichungen von Kriegswitwen, erreichen Invaliden die
Mindestgrenze des Verdienstes, erreichen Kinder von Kriegsverletzten
das Alter, wo die Unterstützung entfällt. Das alles
sind bedeutende Ersparnisse für die Staatskassa und der Staat
ist am allerehesten verpflichtet, das Los dieser Ärmsten
zu verbessern, nicht aber Ersparnisse auf Kosten der Kriegsinvaliden
zu machen. (Potlesk.)
Wenn wir die ganzen Verhandlungen dieses Gesetzesantrages verfolgen,
sowohl im sozialpolitischen wie im Budgetausschuß, so müssen
wir feststellen, daß immer und immer wieder ein Beugen vor
dem Finanzministerium stattfindet. In diesem Falle aber ist dieses
Nachgeben vollkommen unbegründet, denn die Staatsfinanzen
werden durch die Anträge, die wir unterbreitet haben und
die zur Verbesserung des Loses der Kriegsverletzten dienen sollen,
nicht berührt. Man spricht immer von der Wehrhaftigkeit,
von dem Geiste in unserer Armee und verabsäumt es dabei,
für die Opfer des letzten Krieges ordentlich zu sorgen. Welcher
Geist in die Armee hineingetragen wird, wenn die Soldaten sehen,
wie für die Kriegsverletzten gesorgt wird, können Sie
sich leicht vorstellen. Gehoben wird der Geist mit solchen Maßnahmen
sicher nicht. Wir sehen es doch überall. Für die Armee
weiß man Millionen zu finden und da findet das Finanzministerium
stets einen Ausweg. Wenn es aber für die Kriegsverletzten
einige wenige Mittel zur Verfügung stellen soll, Mittel,
die gegeben sind, da man ja aus den Ersparnissen weitere Ausgaben
decken kann, dann ist das Finanzministerium starr. Dann nützen
all die Bestrebungen dieser doch rein wirtschaftlichen Kriegsverletzt
enorganisationen nicht und uns nimmt es Wunder, daß auch
deutsche Regierungsparteien gegen unseren Antrag gestimmt haben,
der gelautet hat: "1. Die Erstreckung der Frist bis zum Jahre
1946, 2. Erstreckung der Grenze bis 35% und 3. das Fallenlassen
der kann-Bestimmung".
Wir werden deshalb diesen Gesetzesantrag mit aller Entschiedenheit
ablehnen, denn wenn wir auch in der neuen Gesetzesnovelle eine
kleine Besserung sehen, ist es noch nicht das, wozu der Staat
verpflichtet ist, denn es ist die erste moralische Pflicht, diesen
Kriegsinvaliden zu helfen. Unsere Ersparnisse gehen so weit, daß
wir an zweiter Stelle stehen. Während beispielsweise Frankreich
die Bedürfnisse für die Kriegsverletzten um 12%, Estland
um 10% und Belgien um 87% erhöht, stehen wir in der Reihe
jener Staaten, die an den Kriegsverletzten ein Geschäft machen
wollen, an zweiter Stelle. Denn wir ersparen an den Kriegsverletzten
33%, vor uns steht nur Jugoslavien mit 60%. Alle anderen Staaten
haben also besser für die Kriegsinvaliden gesorgt als wir.
(Potlesk.)