Úterý 28. dubna 1936

Wenn wir, die Sudetendeutsche Partei, aus Gründen, die im Detail noch andere Kameraden meiner Partei anführen werden, Nein sagen, wenn wir dem Gesetze unsere Zustimmung verweigern müssen, so werden an unserer Stelle andere "Ja" sagen. Es werden "Ja" sagen jene deutschen Regierungsparteien, von denen eine sich eben vor einer Stunde vertreten ließ durch einen Redner, aus dessen Darlegungen wohl jedem auch von Ihnen klar geworden ist, mit welch unglaublicher Oberflächlichkeit sich eine deutsche Partei mit einer Vorlage von der Bedeutung des Verteidigungsgesetzes befaßt hat. (Potlesk.) Selbst einen so wichtigen und entscheidenden Anlaß benützt die deutsche Sozialdemokratie dazu, in einer dreiviertelstündigen Rede 40 Minuten auf die SDP zu schimpfen und in 5 Minuten darzulegen, warum sie zu einem derartigen Gesetz von einer solchen Bedeutung "Ja" sagt. Ich glaube, die entsprechende Urteilsfällung draußen im Sudetendeutschtum wird fallen, und ich wünschte nur, daß das wahr werden würde, was hier Herr Heeger heraufbeschworen hat: Neuwahlen. Dort würde die Antwort gegeben werden auf eine derartige Art der Behandlung von Fragen, die so tief und einscheidend in das Leben unserer Volksgruppen und im besonderen in das unserer sudetendeutschen Arbeiter eingreifen. Ich glaube, daß an der Haltung der deutschen Regierungsparteien, die sich schon als Erfolg anrechnen, daß eine Bestimmung aus der Gesetzestextierung in den Motivenbericht hinüber gewandert ist, daß diese Parteien genau so bedingungslos und ohne alle Vorbehalte "Ja" sagen werden, wie bisher. Daran wird auch nichts ändern die am Sonntag konstituierte Front der Jungaktivisten. Denn, meine Herren, Jung- oder Altaktivisten, ich bin der Meinung, daß die Herren Jaksch, Schütz und Gustav Hacker zum Start ihrer jungaktivistischen Politik einen sehr schlechten Zeitpunkt gewählt haben. Denn selbst angenommen, daß es ihnen ehrlich ist - und wir würden uns darüber freuen, daß nun selbst auf Seite der deutschen Regierungsparteien Anschauungen zum Durchbruch gelangen, die wir seit dem Bestande unserer Partei vertreten - sind wir doch der Meinung, daß hier viel Worte gemacht werden, ohne daß es zu Taten und zum Handeln kommt. Die Rede des Herrn Jaksch in Bodenbach würde ja eigentlich erwarten lassen, daß man gerade von Seite seiner Partei zur bestehenden Gesetzesvorlage so Stellung nimmt, daß damit dem Jungaktivismus vielleicht wirklich das politische Gesicht geprägt würde. Wenn das so geschieht, wie es der Herr Heeger getan hat, müssen wir sagen; da waren ja die Altaktivisten noch besser. (Potlesk.) Es wurde - und darauf möchte ich zurückkommen - vom Herrn Koll. Jaksch in Bodenbach die Frage gestellt an Sie, die èechische Seite, ob denn in der Konzeption Ihrer Politik für das sudetendeutsche Problem überhaupt ein Platz sei. Nach siebenjähriger Regierungstätigkeit kommt die deutsche Soziald emokratie erst zur Erkenntnis, daß bisher in den politischen Konzeptionen der bisherigen Koalitionsregierungen kein Platz war für ein sudetendeutsches Problem. Ich bin der Überzeugung, daß es auch in Zukunft nicht anders sein wird, selbst dann nicht, wenn Sie vielleicht hergehen und den deutschen Regierungsparteien die Konzession machen würden, mit Ihnen über das sudetendeutsche Problem zu verhandeln. Denn die Träger des sudetendeutschen Daseins, die Sprecher des Sudetendeutschtums, die, die wissen, wie der Sudetendeutsche denkt und fühlt, das sind ja doch wir und werden wir bleiben. (Potlesk.) Für die Herren von der jungaktivistischen Front mag ein Wort gelten, das aus der Literatur bekannt ist. Wir möchten ihnen zurufen: "Spät kommt Ihr, doch Ihr kommt" - zu spät! (Potlesk.) Denn heute liegen die Dinge so, daß die Herren Jaksch, Schütz und Hacker, selbst wenn sie wirklich das Beste wollen, die Legitimation nicht mehr besitzen, im Namen des Sudetendeutschtums zu sprechen. Für das Sudetendeutschtum spricht nur der, hinter dem die Mehrheit der Sudetendeutschen steht und meine Herren, das ist nicht Totalität, sondern die Feststellung einer Tatsache, das ist Feststellung einer vorhandenen großen, solidarischen Gemeinschaft auf Seite des Sudetendeutschtums, die nun einmal die politische Rolle derer, die bisher nichts getan haben, als für ein Linsengericht die sudetendeutschen Forderungen zu verkaufen, als Sprecher anzuerkennen nicht mehr in der Lage ist.

Ich will schließen, indem ich an einen Vergleich erinnere, den Herr Verteidigungsminister Machník vor kurzer Zeit die Ö*fentlichkeit, ich möchte sagen, zur Entscheidung vorgelegt hat: Žižka oder Chelèický, nach welcher Seite sollen sich die Èechen entscheiden? Žižka, der Kriegsmann, der Stratege, oder Chelèický, der Sozialreformer. Und der Herr Verteidigungsminister hat sich, wie es bei einem Verteidigungsminister nicht anders sein kann, für Žižka entschieden, für den Mann des Krieges, für den Mann der eisernen Faust, für den Mann, in welchem sich vor allem für uns Sudetendeutsche der Geist des Angriffes verkörpert. Ich weiß nicht, ob die Person Žižkas für die èechische Seite Symbol sein kann gerade in einer Zeit, wie wir sie jetzt durchleben. In unserer Erinnerung, in der Erinnerung des Sudetendeutschtums, da lebt Žižka als Mann des Krieges, des Angriffes und es gibt Gegenden, in denen man noch jetzt bei uns mit dem Namen dieses Mannes die Kinder schreckt. Vielleicht bedeutet die Herausstellung des Kriegsmannes als Symbol eine Umorietierung in der geistigen Haltung auf èechischer Seite. Wir haben dazu nur eines zu erklären: Selbst wenn man hier in der Richtung des Angriffes denkt, wenn man denkt in der Richtung des Angriffes vor allem gegen uns Sudetendeutsche, so wie es Herr Minister Dérer vor ein paar Tagen festgestellt hat, daß das èechische Vold den dreißigjährigen Krieg, seine Trübsal und sein Elend überstanden hat, so errinnern wir Sie daran, daß auch wir die Husitenzeiten überstanden haben. (Potlesk.)

Wir sind der Meinung, daß der Geist des Krieges und des Angriffes nicht geeignet ist, als Symbol vor die Augen der Massen dieses Staates gestellt zu werden. Wer den Frieden will, der soll an andere Dinge denken, der soll, wie ich vorhin sagte, vor allem dafür arbeiten, daß die Menschen selbst, daß die Herzen der Menschen und nicht die Paragraphen, die Bürokratie und die Gendarmerie für die Sicherheit des Staates mobilisiert werden. Wir auf sudetendeutscher Seite sind bereit, die Entscheidung liegt aber bei Ihnen. (Potlesk poslancù sudetskonìmecké strany.)

Øeè posl. dr Eichholze (viz str. 67 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Herr Koll. Dr. Neuman hat in Erwiderung auf die Rede des Kameraden Sandner hier Argumente gebraucht, die uns sehr überrascht haben. Er hat sich bei seiner ersten Rede im Herbst des vergangenen Jahres als ein Vertreter der jungen Generation bezeichnet. Wir haben daher erwartet, daß er hier auch neue Argumente bringen werde, aber das, was wir von ihm erfahren haben, ist das, was wir täglich im "Veèerní Èeské Slovo lesen, Berichte, die von hranièáøi st ammen, und wenn wir sie überprüfen, meist weit übertrieben sind. Wenn er erklärt, daß im Sudetendeutschtum eine Psychose herrscht, so möchte ich darauf verweisen, daß gerade Sie die Möglichkeit haben, wenn Sie von einer Psychose reden, hier diese Psychose auch zu beseitigen. In Ihrer Macht ist es gelegen. Daß aber Sie selber unter dem Eindruck einer Psychose stehen, beweist ja der Leitartikel, den der Vorsitzende des verfassungsrechtlichen Ausschusses, Ihr Parteimitglied dr Patejdl im "Národní osvobození" vom letzten Sonntag geschrieben hat, wo er erklärte, es sei allerdings wahr, daß die ernste internationale Lage, die Anarchie der letzten Zeit im internationalen Recht, die Vorlage dieses Gesetzes beschleunigt hat. Das psychologische Moment in einer Zeit, da das Gesetz dem Parlament vorgelegt wurde, bewirkte, daß nach einer schnellen Behandlung gerufen wurde. Koll. Dr. Neuman hat erklärt, daß gerade diese Vorlage von den hranièáøi begrüßt wurde. Ich möchte demgegenüber feststellen, daß wir bisher immer der Meinung waren, daß es sich um ein Gesetz zum Schutze des Staates und nicht allein ein Gesetz zum Schutze der hranièáøi handelt. (Potlesk poslancù sudetskonìmecké strany.)

Es ist klar, daß wir, wenn solche Äußerungen hier fallen, immer und immer wieder schwere Bedenken äußern müssen, daß Sie eigentlich das durch Ihren Ausspruch bestätigt haben, was Kamerad Sandner hier zu dieser Vorlage gesagt hat. Es scheint uns aber die Psychose, unter der gerade die heutige Zeit leidet, nicht geeignet, hier eine fruchtbare Arbeit zu leisten. Es scheint uns die Atmosphäre, von der gerade die èechische Presse erfüllt ist, ungeeignet, um ein solches Gesetz, das so tief in die Rechte und Pflichten eines Bürgers einschneidet, hier zu beraten und zu beschließen. Wir sind der Meinung, daß Unruhe, Nervosität und eine fast schon chronische Überempfindlichkeit niemals eine solche Atmosphäre werden schaffen können. Wenn man schon mit dieser Beschleunigung so wichtige Gesetze hier behandelt, dann müßte es in Ihrem Interesse gelegen sein, die Atmosphäre zu entgiften, damit die Gemüter nicht ständig durch eine sensationslüsterne Presse erregt werden, die nur darauf ausgeht, die werd enden Keime des Vertrauens zu ersticken. Es ist unmöglich, eine große Partei auf die Dauer kleiner Machenschaften und einer kleinlichen Gesinnung zu verdächtigen. Meine Herren, wir sind keine Krämerseelen, uns ist die Verteidigung des Staates keine Frage der Taktik, sondern eine Frage der Existenz des Staates. (Potlesk poslancù sudetskonìmecké strany.) Wir sind hier die Vertreter einer jungen Genneration, die hergekommen ist, nicht um grundsätzlich Opposition zu machen, sondern um im Wege einer aufrichtigen und ehrlichen Diskusion manches aus dem Wege zu räumen, was uns trotz einer jahrhundertlangen gemeinsamen Tradition immer noch von einander trennt. Aber wenn wir die Entwicklung der letzten Zeit betrachten, müssen wir zu unserem größten Bedauern feststellen, daß wir uns immer weiter voneinander entfernen, nicht durch unsere Schuld. Es ist notwendig, es gerade hier bei diesem Gesetze zu erklären, weil die Berichterstattung über unsere Arbeit in den Auschüssen die Wahrheit geradezu auf den Kopf gestellt hat. Ich kann Ihnen erklären, ich war selbst im verfassungsrechtlichen Ausschuß dabei, als Kamerad Dr. Neuwirth dort erklärte, wir seien dafür, daß Spione gehängt werden, aber nur die Spione. Und ich war überrascht, als ich heimkam und im "Veèerní Èeské slovo" las: "Henleinovci pro špionáž." (Výkøiky: Das ist objektive Bericht erstattung!)

Meine Herren! Das ist Beweis genug, daß wir auf diese Weise nicht zu einander kommen werden. Es ist aber auch unmöglich, daß man aus der kritischen Stellungnahme zu einem Gesetz so weit tragende Schlüsse zieht, wie Sie es immer tun. Es ist doch nicht der Sinn einer parlamentarischen Demokratie, daß man die kritische Stellungnahme zu einem Gesetz schon identifiziert mit der Ablehnung der Notwendigkeit und der Tendenz des Gesetzes überhaupt. Ich erinnere daran, daß ja nicht nur wir, sondern auch der Regierung nahestehende oder besser gesagt gewissen Regierungskreisen nahestehende Persönlichkeiten schwerste Bedenken geäußert haben, als dieses Gesetz veröffentlicht wurde. Es ist dies zu beweisen durch einen Leitartikel im "Prager Tagblatt", wo der berühmte Rechtshistoriker Dr. Bill erklärt hat, daß mit diesem Gesetz von dem fundamentalen Grundsatze unserer Verfassung, der Unabhängigkeit der Justiz, abgegangen wird, indem an Stelle eines verfassungsmäßig unabhängigen Richters über Zivilpersonen in Spionageprozessen Militärs richten sollen. Er hat ebenso wie wir in der teilweisen Militarisierung der Rechtsprechung die äußerste Gefahr gesehen, die überhaupt auf diesem Gebiet uns drohen kann. Sie setzen damit jene Praxis fort, die wir auch sonst beobachten können, daß immer mehr die Verwaltungsbehörden bei der Rechtsprechung maßgebend werden, daß Verwaltungsbehörden mit ungeheuer großen sozialen und wirtschaftlichen Sanktionen vorgehen. Auf diese Weise treiben Sie die Entwicklung in ein Fahrwasser, von dem Sie selber noch nicht sagen können, wo Sie einmal landen werden. (Potlesk poslancù sudetskonìmecké strany.)

Die ganze Vorlage beweist es wieder eindeutig, daß wir erst am Beginn einer solchen Entwicklung stehen, aber es kann sein, daß einmal gerade Ihre èechischen Kreise diese Warnungen, die wir heute machen, sich werden zu eigen machen müssen. Sie haben in den Ausschüssen jede Abänderung unsererseits abgelehnt. Sie sind soweit gegangen, daß Sie sogar stilistische Unebenheiten, bei denen wir fürchteten, daß sie zu Unklarheiten führen könnten, nicht geäeändert haben, nur aus dem einen Grunde, daß man der Opposition eben nie recht geben könne. Das hat einer von Ihren Kollegen in einem Privatgespräch offen zugegeben. (Výkøiky: Demokratie ist Diskussion!) Mit der These aber, der Zweck heilige jedes Mittel, kann man unmöglich den Einbruch der Verwaltung in die Rechtspflege rechtfertigen. Sie beweisen oder wollen alles beweisen mit dem Hinweis auf die Staatsnotwendigkeit. Ich sage Ihnen, die erste und oberste Staatsnotwendigkeit ist das unbedingte Vertrauen aller Bürger in die Rechtssprechung. (Potlesk.) Wenn Sie dieses Vertrauen wieder herstellen wollen, haben Sie viel gutzumachen und dann werden Sie den wertvollsten Beitrag für die Staatsverteidigung geleistet haben, den Sie überhaupt in dieser Zeit leisten können. Denn es ist ja eine Tatsache, daß langsam das Gefühl der Rechtssicherheit zu schwinden beginnt, infolge der Erfahrungen, die wir in der letzten Zeit gemacht haben.

Sie nennen diese Vorlage kurz das Spionagegesetz oder eine Novelle zum Schutzgesetz. Ich sage Ihnen aber, daß dieses Gesetz in gewissen Fällen eine vollkommene Änderung der ganzen Strafprozeßordnung beinhaltet. Die Vorlage hat einen sehr harmlosen Namen, aber wenn sie einmal Gesetz geworden ist, dann wird sie gerade durch ihre unklare, weitmaschige und oft auch zweischneidige Formulierung auch das letzte Gefühl der Rechtssicherheit bei den Deutschen beseitigen. Es ist selbstverständlich, daß gerade wir - und ich berufe mich hier auf die Geschichte des gesamten Deutschtums durch Jahrhunderte ein unbedingtes Gefühl dafür haben, was der Staat braucht. Aber es ist unmöglich, daß man das hier in dieser Weise begründet. Wir sagen: Es ist nicht nur das Recht des Staates, sondern auch seine Pflicht, sich gegen Spione zu schützen, aber so zu schützen, daß dadurch nicht die Existenz seiner Bürger gefährdet wird. Gerade deswegen, weil es sich hier um letzte und nie mehr gutzumachende Entscheidungen handeln wird, muß unter allen Umständen verhindert werden, daß unter dem Eindruck einer gewissen Psychose Leute abgeurteilt werden, die nie im Leben daran denken, etwas gegen den Staat zu tun. Es ist heute so, daß wir täglich im sudetendeutschen Sprachgebiet Verhaftungen von Leuten erleben, die nur das Opfer von Denuntiationen geworden sind. (Potlesk.) Gerade über dieses Kapitel der Denuntiationen könnte man einen Riesenroman schreiben, tagtäglich kommen solche Fälle vor und wenn durch Zufall einmal - auch das kommt vor - ein Èeche das Opfer einer solchen Denuntiation wird, ist Ihnen das einfach unbegreiflich.

Wir haben erklärt, daß wir dafür sind, daß man die Spione hängt, aber nur die Spione. Wir fürchten nicht um die Hälse der Hochverräter, wie die "Lidové listy" geschrieben haben, aber daß es sich hier um weitgehende Abweichungen von den Bestimmungen des Strafverfahrens handelt, gibt selbst der Bericht des verfassungsrechtlichen Auschusses zu. Sie begründen dies aber damit, daß es sich nicht nur um einen ordentlichen Vollzug des Rechtes handelt und um die Möglichkeit einer sicheren Verteidigung, sondern eben auch um wichtige Militärgeheimnisse. Das Verfahren müsse daher so geregelt werden, daß es nicht das Ziel verfehlt. Hier taucht freilich die Frage auf, ob dieses Ziel nicht auch auf einem anderen Wege hätte erreicht werden können, ohne dabei die Rechtssicherheit der Staatsbürger zu gefährden.

In den weiteren Paragraphen dieses Gesetzes sind Bestimmungen enthalten, die, wie ich schon sagte, die ganze Strafprozeßordnung für die Fälle des Militärverrates umändern. Es werden bei einigen Kreisgerichten Sondergerichte aufgestellt, die des Militärverrats Beschuldigten kommen vor ein solches Sondergericht. Diesem dreigliedrigen Senat wird eine Militärperson angehören, die als erste das Recht und die Pflicht hat, die Stimme abzugeben, d. h., Sie wollen damit direkt die übrigen Richter im Sinne der Militärperson beeinflussen.

Aber nicht nur das Verfahren selbst wird von einem Sondergericht geführt, sondern auch das Vorverfahren. Die Sache selbst bringt es mit sich, daß nicht bei jedem Kreisgericht ein solcher Sondersenat eingeführt werden wird. Es wird daher vorkommen, daß die Kreisgerichte, die in deutschen Sprachgebieten liegen, größtenteils von diesen Sondergerichten ausgeschlossen werden und daß ein des Militärverrats Beschuldigter nach Pardubitz oder Tabor geschafft wird, in eine ihm vollkommen fremde Umgebung. Sie werden dadurch den Mann von vornherein in seiner Verteidigungsmöglichkeit ungeheuer schädigen. Wenn dies damit begründet wird, daß es im Interesse des Angeklagten liegt, hier für eine Spezifizierung und Beschleunigung zu sorgen, dann wären wir dafür, wenn wir nicht Bedenken hätten, daß diese Spezialisierung und Beschleunigung auf Kosten der Rechtsfindung geht. Es ist lei cht die Gefahr gegeben, daß eine solche Beschleunigung auf Kosten der Rechtsfindung geht. Es ist leicht die Gefahr gegeben, daß eine solche Beschleunigung zu Justizirrtümern führen kann. Die Beschleunigung selbst müssen wir begrüßen, weil wir heute wissen, daß Hunderte unserer Leute oft durch eine monatelange Untersuchungshaft körperlich geschwächt und seelisch ze rmürbt werden, ohne daß man irgend ein Verbrechen nachweisen kann.

Weiters schränken Sie den Mann in seiner Verteidigungsmöglichkeit dadurch ein, daß Sie ihm das Recht der Wahl eines Verteidigers nach seinem eigenen Ermessen beschränken. Denn das Justizministerium, also die Verwaltungsbehörde, wird ein eigenes Verzeichnis von Advokaten anlegen, die in eine solche Liste eingetragen werden, die eben den Zweck hat, eine Übersicht zu geben über die Verteidiger, die imstande sind, in Militärprozessen jemanden zu verteidigen oder nicht. Wenn der Betreffende die Eintragung in ein solches Verzeichnis ablehnt, können Sie mit einer so ungeheueren Sanktion gegen ihn vorgehen, daß Sie ihm überhaupt das Recht, in irgend einem Prozeß Verteidiger zu sein, wegnehmen können. Das bedeutet nicht nur eine schwere wirtschaftliche Schädigung, sondern eine Diskriminierung des ganzen Standes, abgesehen davon, daß dieses Verzeichnis ja eben das Justizministerium führt.

Es wird weiters dahin kommen, daß der Kläger den gewählten Vertrauensmann ablehnen kann und daß der Angeklagte einfach eine Liste von Vertrauensmännern vorgelegt bekommt, die er gar nicht kennt, von denen er aber unbedingt einen zu schlucken hat. Hier ist die Gefahr gegeben, daß der Vertrauensmann eher ein Vertrauensmann des Klägers als des Angeklagten ist. (Potlesk poslancù sudetskonìmecké strany.)

Der § 8 enthält dann Bestimmungen über die Anklageschrift und über das Urteil. Auch hier soll es im Interesse der Wahrung des Militärgeheimnisses geheim bleiben, d. h. Sie werden nicht einmal dem Verteidiger die Möglichkeit geben, eine wirkliche Berufung an eine höhere Instanz auszuarbeiten.

Es ist daher geradezu unbegreiflich, daß in dem Bericht des Wehrausschusses erklärt wird, durch diese Maßnahme würde die Stellung des Beschuldigten keineswegs eine Verschlechterung erfahren. Es kann doch unmöglich der Sinn einer nach allen Seiten gerecht sein wollenden Gesetzgebung sein, nur den Vorteil der einen Seite zu wahren, gleichzeitig aber die Lage des anderen durch Schaffung einer besonderen Strafprozeßordnung unnötig zu erschweren. Es ist erwiesen, daß es eine Unmenge von Fällen gibt, wo Leute, die nach § 6 des Schutzgesetzes beschuldigt wurden, nachträglich nach § 17 abgeurteilt wurden. Aber es ist ja bekannt, daß diese Novelle nicht so sehr einem Bedürfnis der Ju risten, als vielmehr dem Bedürfnis der Militärs und Politiker entsprungen ist.

Sie haben im Zusammenhang gerade mit dieser Novelle ebenso wie beim Staatsverteidigungsgesetz die Forderung gestellt, daß man hier Ja und Amen dazu sagt. Sie haben in der Kritik allein schon eine Ablehnung der Tendenz dieses Gesetzes gesehen. Sie kommen langsam dahin, daß Sie eine jede kritische Stellungnahme zu irgendeiner Vorlage zu einem Kriterium der Loyalität machen. Man könnte daher leicht daraus die Folgerung ziehen, daß Sie die Absicht haben, überhaupt eine jede Opposition mundtot zu machen. Wie weit entfernen Sie sich damit von dem Gedanken Masaryks, der einmal gesagt hat: Demokratie ist Diskussion! Soll aber dieses Wort wirklich einen Sinn haben, dann dürfen Sie nicht in jeder Diskussion einen Akt der Illoyalität oder Staatsfeindlichkeit sehen. Wenn Sie das wollen, dann können Sie die Gesetzgebung einfacher und billiger gestalten, dann brauchen Sie der Regierung nur eine Generalvollmacht zu geben.

Wir können unmöglich glauben, daß es die Absicht der maßgebenden Faktoren dieses Staates ist, das Parlament tatsächlich nur noch zu einer Fassade zu machen. Wir sind der festen Überzeugung, daß nicht nur die Sorge um die Verteidigung des Staates eine Aufgabe des Parlaments ist, sondern auch die Sicherung der verfassungsmäßig garantierten Rechte aller seiner Bürger.

Deswegen haben wir in den Ausschüssen für die materielle Seite dieses Gesetzes gestimmt, nur damit wir zeigen, daß wir für die Sicherung der Wehrinteressen, aber gegen jede Erschütterung der Rechtsstellung der Bürgerschaft sind. Dies sind die zwei Grundbedingungen für eine gesunde Entwicklung des Staates. Uns scheinen diese zwei Grundbedingungen nicht gegeben und wir lehnen daher die Vorlage in dieser Form ab. (Potlesk poslancù sudetskonìmecké strany.)


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