Pátek 8. kvìtna 1936
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf über
die Regelung einiger rechtlicher Verhältnisse der Assistenten
an den Hochschulen zeichnet sich meines Erachtens durch zwei besondere
Merkmale aus. Erstens handelt es sich um eine Angelegenheit der
geistigen Blüte unserer Völker und zweitens um Fragen
des nackten Daseins des wissenschaftlichen Nachwuchses. Diejenigen,
die mit der Materie vertraut sind, müssen zugeben, daß
die Erhaltung des nackten Daseins die Kernfrage des ganzen Problems
ist. So wie heute die wirtschaftlichen Verhältnisse bei unserem
wissenschaftlichen Nachwuchse liegen, waren sie früher nicht
immer, und auch in andern Staaten sind sie vielfach nicht so,
wie wir sie bei uns durch Jahre aufzuweisen hatten. Es handelt
sich in diesem Falle nicht nur um die Existenz oder um wirtschaftliche
Fragen der Assistenten allein, sondern im weiteren Sinne um die
Erhaltung der Quellen neuer Kultur und es handelt sich vor allem
darum, daß wir die Arbeitsquellen im èechoslovakischen
Kulturfelde in möglichst großer Zahl und Intensität
erhalten. Es handelt sich nicht um interne Fragen der Hochschulen,
sondern um wichtige Fragen unseres gesamten èechoslovakischen
Kulturlebens und Kulturschaffens.
Der Wohlstand der Èechoslovakei, den wir alle durch Jahrzehnte
genossen haben, war begründet erstens durch die Schaffung
von Kulturgütern und zweitens durch die Schaffung von wirtschaftlichen
Gütern. Beide, sowohl Kultur- wie Wirtschaftsgüter,
waren hinsichtlich ihrer Qualität berühmmt und überall
begehrt. Durch die Entwicklung der Verhältnisse auf dem Gebiete
der Außen- und der Wirtschaftspolitik haben wir jetzt eine
Einengung zu verzeichnen. Wir wissen aber alle, und es ist unser
aller Bestreben, daß wir wiederum aus dieser Enge herausmüssen
und wiederum den Weltmarkt in dem Umfange erobern müssen,
wie er unserer Kapazität entspricht. Wir sind auch darüber
im klaren, daß die wirtschaftliche Rückeroberung nur
durch die Qualität des Produktes des èechoslovakischen
Geistes und der èechoslovakischen Arbeit erfolgen kann.
Die Erzielung der Qualität aber ist eine Frage der Schulung;
sowohl der Lehrer wie der Schüler.
Wir müssen diese Schulung nach beiden Seiten vertiefen, sowohl
nach der passiven, wie nach der aktiven Seite. In der aktiven
Schulung, d. h. in der Schulung des Vortragenden, des Lehrers,
spielen neben dem Hochschulprofessor auch sein Hilfspersonal,
die Assistenten, die Dozenten, die Demonstratoren und die wissenschaftlichen
Hilfskräfte eine große Rolle. Der Professor ist nicht
selten mit wissenschaftlicher Arbeit überbürdet und
der Assistent ist nicht selten der Mittler des Wissens zwischen
Lehrer und Studenten. Wir wissen weiterhin, daß sowohl die
Assistenten, als auch die Dozenten eines der wichtigsten Reservoire
für die Schaffung von autochthonen Hochschulprofessoren sind,
auf die wir mit Recht großes Gewicht legen. Bedenken Sie,
daß der èechoslovakische Kulturkreis ein Reservoir
für 679 Hochschulprofessoren zu schaffen hat, so erkennen
Sie, daß wir mit den wissenschaftlichen Kräften durchaus
keinen Raubbau betreiben dürfen. Die èechoslovakische
Nation ist an und für sich zahlenmäßig klein,
als daß sie sich den Luxus eines Raubbaues leisten könnte.
Auch das völkische Deutschtum in der Èechoslovakei
ist nicht so stark und durch die gegebenen Verhältnisse gezwungen,
derzeit in erster Linie auf die einheimischen Kräfte zurückzugreifen.
Wollte man Raubbau betreiben, so hätte das die Verflachung
des Rufes und des Niveaus unserer Hochschulen zu Folge. Wir stellen
bewußt einem Raubbau an wissenschaftlichen Kräften,
ob gewollt oder ungewollt, die Hegung derselben nach jeder Richtung
hin entgegen.
Daher begrüßte unsere Partei den ursprünglichen
Gesetzentwurf. Es wäre falsch und unrichtig, wenn man in
diesem Gesetzentwurfe die Bevorzugung eines bestimmten Standes,
eines kleinen Kreises sehen würde. Bei der Prüfung der
analogen Verhältnisse in andern Staaten müssen wir feststellen,
daß diese in unsern Nachbarstaaten bisher besser gewesen
sind. In Jugoslavien sind die Assistenten Staatsbeamte, welche
immer auf drei Jahre angestellt werden, und falls sie nach Ablauf
dieser Frist nicht mehr neu bestätigt werden, haben sie das
Recht, in den Staatsdienst oder in einen sonstigen Zweig der öffentlichen
Verwaltung übernommen zu werden. Auch in Österreich
ist die Lage der Hochschulassistenten eine bessere. Sie haben
dort monatlich 2.100 Kè, vollen Anspruch auf die Pension
und das Recht, bei Übertritt in einen andern Zweig der öffentlichen
Verwaltung auf Einrechnung der ganzen Dienstzeit als Assistent.
Besonders günstig liegen die Verhältnisse in Deutschland,
wo das Gehalt der nichthabilitierten Assistenten monatlich 21/2
bis 41/2 tausend Kronen beträgt und nach 6 Jahren bis auf
6.000 Kronen monatlich gesteigert werden kann. Außerdem
ist die Regelung der Verhältnisse der Assistenten insofern
eine günsstige, als bei Übertritt derselben in den Privatdienst
die privaten Arbeitgeber verpflichtet sind, auf diese Assistenten
und Dozenten in erster Linie Rücksicht zu nehmen. Ähnlich
günstig liegen die Verhältnisse in Frankreich und selbst
in Sowjetrußland. Ich habe damit bewiesen, daß also
diese kleine Besserung, wie sie der Gesetzentwurf anstrebt, durchaus
keine Bevorzugung ist. Wie sehen gegenwärtig die Verhältnisse
an unseren Hochschulen aus? Ich greife nur ein Beispiel heraus,
welches mir am nächsten liegt, das an der deutschen technischen
Hochschule in Brünn. Da haben wir unter 54 Assistenten 28,
welche ein Monatsgehalt von 1300 bis 1775 Kè beziehen,
der durchschnittliche Nettobezug beträgt 1465 Kè.
Ähnlich ist es an den anderen Hochschulen. Ursprünglich
herrschte in den Kreisen der Hochschulassistenten und Dozenten
Freude über den Gesetzentwurf. Ich sage offen heraus, daß
diese ursprüngliche Freude direkt einer Enttäuschung
gewichen ist, und zwar deshalb, weil der definitive Entwurf zahlreiche
Verschlechterungen aufzuweisen hat. Die erste und die wichtigste
Verschlechterung ist die neue Formulierung des § 1, Absatz
5, wonach in dieser Honorierung - in den Bezug der Remuneration
- die Assistenten normalerweise nicht einbezogen werden. An Hand
der Statistik konnte man feststellen, daß dieses Gesetz,
wenn es angenommen wird, insgesamt nur 54 Dozenten im ganzen Staate
betreffen wird, davon an den deutschen technischen Hochschulen
10. An den èechischen Hochschulen ist die Situation noch
ärger. An der Prager èechischen Technik ist es ein
Dozent und an der èechischen Technik in Brünn sind
es nur 3, welche die Vorzüge dieses Gesetzes geniessen werden.
Was soll aber mit den andern Assistenten geschehen, die nach dem
Wortlaut des Gesetzes sozusagen auf Gnade und Ungnade in erster
Linie des Professorenkollegiums und in zweiter Linie des Schulministeriums,
und in dritter Linie des Finanzministeriums ausgeliefert sind?
Wie ist die Situation dieser Leute?
Ich greife wiederum das Beispiel an der deutschen Technik in Brünn
heraus, um Ihnen die wirtschaftliche und kulturelle Seite dieses
Stocks der wissenschaftlichen Kräfte vor Augen zu führen.
Wir haben dort 54 Assistenten, davon sind 28 Doktoren, also Leute
mit der höchsten wissenschaftlichen Qualifikationsmöglichkeit.
Sie haben eine Dienstzeit von einem Jahr bis zu 29 Jahren aufzuweisen.
Die durchschnittliche Di enstzeit beträgt 11 Jahre. 23 Assistenten
dienen über 11 Jahre, einer dient 29 Jahre. Die Monatsbezüge
derselben betragen im Durchschnitt 1465 Kè. Wie sich das
auf ihre sozialen und Familienverhältnisse auswirkt, beweist
die Tatsache, daß von den 54 Assistenten bloß 37 verheiratet
sind und von diesen 37 Familien nur 18 Familien Kinder haben u.
zw. insgesamt 25 Kinder, was beweist, daß sich die wirtschaftliche
Lage in den Familienverhältnissen ganz verheerend auswirkt.
Die wissenschaftliche Qualifikation der Assistenten ist fraglos
gegeben. Von den 54 Assistenten sind 28 Doktoren und diese 54
Assistenten haben insgesamt 347 Arbeiten geliefert, haben also
ihre Obliegenheiten auf wissenschaftlichem Gebiete sicherlich
voll erfüllt. Denn 347 Arbeiten sind fraglos eine Leistung,
die beachtenswert ist.
Meine sehr Verehrten! Die vorliegende Stilisierung des §
1 des Gesetzentwurfes wird in erster Linie die Assistenten an
den Hochschulen technischer Richtung schwer treffen u. zw. deshalb,
weil die Habilitierung an den technischen Hochschulen wesentlich
schwieriger ist als an anderen Hochschulen, z. B. an den Universitäten.
Es hängt dies mit der Eigenart dieser Hochschulen zusa mmen.
Auf den Hochschulen technischer Richtung werden vielfach Disziplinen
vorgetragen, die praktischer Art sind, so daß also hier
eine Habilitierung nur in äußerst seltenen Fällen
möglich ist. Es werden daher die Ass istenten an den technischen
Hochschulen von diesem Gesetz wesentlich weniger Vorteile haben
als ihre Kollegen auf den Universitäten und an der tierärztlichen
Hochschule. Es handelt sich hier um ein Spezifikum der technischen
Hochschulen und es ist daher begreiflich, daß die Assistenten
der technischen Hochschulen berechtigte Sorge um ihre Zukunft
haben. Die erste Fassung der Vorlage war zweifellos eine bessere,
auch für den Fall, wie es gestern der Herr Referent bezeichnet
hat, daß es sich nur um eine optische Wirkung oder um eine
optische Täuschung handeln würde. Aber selbst diese
optische Wirkung hat in den Reihen der Assistentenschaft gute
Wirkung ausgelöst.
Das zweite Desiderium, das ich vorzutragen habe, bezieht sich
auf den alten § 3, der im neuen Entwurf zur Gänze gestrichen
wurde und der sich auf die Priorität der Assistenten beim
Übertritt in den Staatsdienst bezieht. Auch in diesem Fall
war die. ursprüngliche Fassung eine bessere. Referent Dr.
Kozák hat dies gestern auch hervorgehoben. Die Sache
hat für die Assistentenschaft große Bedeutung, weil,
ich glaube in den letzten Tagen, das Schulministerium ein Intimat
herausgegeben hat, wonach alle Assistenten, welche 8 Jahre ged
ient haben, nach Möglichkeit aus dem Di enste auszuscheiden
haben. Meine Herren, ich frage, was soll mit diesen überalterten
Assistenten geschehen, wenn sie nicht die Möglichkeit haben,
im Staatsdienste unterzukommen. Sie sind älter und sie wissen,
daß die Praxis bei den Behörden heute so ist, daß
man Leute über 30 Jahre nicht gerne aufnimmt. Was sollen
diese Assistenten, die über 30 alt sind, tun? Wie sollen
sie bei der Bewerbung um Stellen im Staatsdienst sich verhalten,
wenn im Gesetz keine Handhabe dafür besteht, daß sie
ein Prioritätsrecht haben. Ich sehe wohl ein, daß man
dieses Recht nicht im Gesetz verankern kann, um auf diese Weise
eine Unmenge von Prozessen beim Obersten Verwaltungsgericht hintanzuhalten.
Aber es ist unbedingt notwendig, daß man auf diese Verschlechterung
des gegenwärtigen Zustandes Rücksicht nimmt und durch
Aufnahme in die Resolution diesen Wünschen Rechnung trägt.
Noch besser wäre es freilich, wenn man diese Wünsche
im Rahmen einer Regierungsverordnung verankern würde.
Das ganze Gesetz wie es hier vorliegt, hat einen großen
Vorteil, den nämlich, daß es kein Politikum ist. Meine
Herren, ein Politikum ist es deshalb nicht, weil es sich insgesamt
auf ungefähr 300 Leute bezieht. Umso sachlicher kann die
Endfassung des Gesetzes sein.
Der dritte Wunsch, auf den ich hier im Namen me iner Partei hinweisen
möchte, bezieht sich auf einen Kreis von Personen, welche
in dieseni Gesetze überhaupt nicht angeführt wurden,
das sind die wissenschaftlichen Hilfskräfte und Demonstratoren.
Denken Sie einmal darüber nach, wie so eine wissenschaftliche
Hilfskraft mit einer Monatsremuneration von 200 Kè, die
nur durch 10 Monate im Jahre ausgezahlt wird, leben soll und wie
sie sich dagegen wehren soll, um die Tuberkulose und andere soziale
Krankheiten hintanzuhalten. Unser Wunsch geht dahin, daß
man auch für diese Ärmsten der Armen für die Hilfskräfte
und Demonstratoren Mittel und Wege finden soll, sie besser zu
honorieren.
Zum Schlusse noch eine Sache, die zwar mit diesem Gesetze nicht
unmittelbar zusammenhängt, die aber in der letzten Zeit außerordentlich
oft praktiziert wird und uns Anlaß zu Klagen und Besorgnissen
gibt, das ist, die Durchführung der Vorschriften über
die Feststellung der staatlichen Verläßlichkeit der
Assistenten, aber auch vielfach der Hochschulprofessoren, wenn
es sich darum handelt, daß sie befördert werden sollen.
Wir wissen aus der Praxis, daß diese Erhebungen, die nach
dem Gesetze notwendig sind und die für die Existenz der betreffenden
Menschen von größter Bedeutung sind, manchmal nicht
mit der notwendigen Sachlichkeit durchgeführt werden u. zw.
deshalb, weil die Persosonen, die mit diesen Erhebungen betraut
werden, nicht über das Ausmaß von Wissen und Fähigkeiten
verfügen, welche notwendig sind, um die Tätigkeit eines
Hochschulprofessors und um die Wirkung seiner Äußerungen
und Arbeiten, aber auch seiner Existenz richtig zu beurteilen.
Ich glaube, daß man hier ganz leicht und ohne Mehraufwand
eine Änderung herbeiführen könnte, wenn die Polizeidirektionen
veranlassen würden, daß die Organe, welche die Erhebungen
über die Staatsverläßlichkeit der Assistenten
und Hochschulprofessoren durchzuführen haben, tatsächlich
auch Akademiker sind, welche den Geist und den Aufgabenkreis der
Hochschulprofessoren und Assistenten aus eigener Erfahrung kennen.
Es ist selbstverständlich, daß wenn man mit diesen
Erhebungen einen Polizeiinspektor betraut, ihm manches ganz anders
erscheint, als einem Akademiker.
Meine Damen und Herren! So klein der vorliegende Gesetzentwurf
auch ist, umso größere Wirkung wird er auf kulturellem
Gebiete ausüben. Unsere jungen Kulturträger, die Dozenten
und Hochschulassistenten auf unseren höchsten Bildungsstätten
haben Vertrauen zu uns und meine Partei, die deutsche christlichsoziale
Partei, bekennt sich zu diesem Programm, bekennt sich zu den Wünschen
der Assistenten und Dozenten und wird daher für das Gesetz
stimmen. (Potlesk poslancù nìm. køes.
soc. strany lidové.)
Meine Damen und Herren! Das dem Hause vorliegende Gesetz, welches
die Honorierung der Hochschulassistenten und -Dozenten zum Zweck
hat, bringt die längst fällige Erfüllung einer
Verpflichtung, die in anderen Staaten des Kontinentes von den
Regierungen und maßgebenden Stellen schon lange erfüllt
worden ist. Sie bringt aber auch - und das werden mir alle jene
zugeben, die selbst persönlich eine Hochschule besucht haben
- eine Beruhigung der Atmosphäre mit sich, denn die auf das
äußerste gequälten Assistenten, die sehr oft nicht
nur den Verlauf der Studien der Hörer zu überwachen
hatten, die vielmehr auch sehr oft Pflichten, die eigentlich den
Professoren obliegen, auf sich nehmen mußten, diese Assistenten
und Dozenten waren bereits in einer Weise gereizt, daß man
für die Durchführung des eigentlichen Lehr- und Lernbetriebes
ernstlich fürchten mußte.
Wenn also in dieser Hinsicht endlich Abhilfe geschaffen wird,
müßte man annehmen, daß in einer viel dringenderen
Angelegenheit auch eine Beruhigung der Atmosphäre wenigstens
versucht würde, in einer Angelegenheit, die einen großen
Teil der Bevölkerung des Staates, insbesondere aber einen
großen Teil des Sudetendeutschtums interessiert, nämlich
die Frage der Sanierung oder Liquidierung der Phönix-Versicherungsgesellschaft.
In dieser Hinsicht haben wir mit großem Interesse der gestrigen
Tagung entgegengesehen, zu der
der verfassungsrechtliche Ausschuß des Hauses zusammengetreten
war. Sollte doch dort vor allen Dingen der Herr Minister des Innern
Dr. Èerný das Wort ergreifen. Wir müssen
feststellen, daß das Exposé desselben unsere Erwartungen
in dieser Hinsicht nicht erfüllt hat, denn so vorsichtig
auch der Herr Minister im jetzigen Stadium der Angelegenheit sein
muß, so wenig kann er übersehen, daß ein großer
Teil der Bevölkerung eine Aufklärung wünscht, nicht
nur über die Maßnahmen der Regierung und Behörden,
um die Schuldigen und Verantwortlichen an dem Zusammenbruch der
Phönix-Versicherungsgesellschaft zu erfassen und zu bestrafen
... (Rùzné výkøiky.)
Pøedseda (zvoní): Prosím o
klid.
Posl. inž. Richter (pokraèuje): ...
sondern auch um der Bevölkerung mitzuteilen, welche Maßnahmen
die Regierung zu ergreifen gedenkt, um die Sanierung der Phönix-Versicherungsgesellschaft
tatsächlich durchzuführen. Es ist ohne Zweifel, daß
eine Verantwortlichkeit der Regierung ohne weiters abgeleitet
werden kann, denn es war doch der Phönix-Versicherungsgesellschaft
die Berechtigung zur Inbetriebnahme des Versicherungsgeschäftes
auf Grund zwischenstaatlicher Verträge gegeben worden, also
auf Grund von Verträgen und Abmachungen, diesowohlderösterreichischen
als auch der èechoslovakischen Regierung vollinhaltlich
bekannt waren. Nicht nur im Jahre 1925 war sich die Regierung
bewußt, daß die Überna hme der Versicherungsagenda
durch die Phönix-Versicherungsgesellschaft der Gesellschaft
bedeutende Verluste brachte und damit ein großes Risiko
aufbürdete, auch im Jahre 1931 nach der von der Regierung
durchgeführten Revision und im Jahre 1932 auf Grund des zweiten
zwischenstaatlichen Abkommens hatte die Regierung Kenntnis davon,
daß der Stock der Prämienreserven ein ganz bedeutendes
Manko aufwi es. Nach der im Jahre 1931 durchgeführten Revision
sah man die Notwendigkeit, ein Gesetz im Jahre 1934 zu erlassen,
das den Schutz der Versicherten begründete und die Versicherungsgesellschaften
nötigt, die Prämienreserven auf den vorgesehenen Stand
zu erhalten.
Aus all diesen zwischenstaatlichen Verträgen, aus dem Rechte
der staatlichen Kontrolle und aus der Tatsache, daß das
Ministerium des Innern in die Phönix-Versicherungsgesellschaft
Kommissäre und Überwachungsorgane entsendet hat, kann
man ableiten, daß die Regierung und der verantwortliche
Ressortminister tatsächlich auch für die Sanierung verantwortlich
sind. Der Herr Minister sprach gestern davon, daß Schwierigkeiten
bestünden, einen Status aufzustellen, da sich die Zentrale
der Phönix-Versicherungsgesellschaft in Wien befinde, und
es schwierig wäre, insbesondere die Immobilien ihrem wahren
Werte nach abzuschätzen. Der Herr Minister gebrauchte Worte,
die geeignet sind, äußerste Beunruhigung in den Kreisen
der Bevölkerung wachzurufen, denn er sprach davon, daß
im Falle eines Konkurses und nachfolgender Versteigerung diese
Immobilien unter ihrem Wert verschleudert werden müßten.
Wir haben bisher nur angenommen, daß die Versicherung saniert
werden würde, allerdings nicht ausschließlich zu Lasten
und auf dem Rücken der Versicherungsnehmer. Wir haben angenommen,
daß der Staat, der das Aufsichtsrecht und auch die Pflicht
hatte, dieses Aufsichtsrecht auszuüben, auch Opfer auf sich
nehmen müßte. Wenn man jetzt vom Konkurs und davon
spricht, daß es nicht möglich ist, den Status der Gesellschaft
aufzustellen, so muß das die Bevölkerung auf das äußerste
beunruhigen. Es kommt auch bei der Aufstellung des Status nicht
darauf an, daß man vielleicht 50 Millionen mehr oder weniger
feststellt, sondern ausschließlich darauf, daß man
möglichst bald eine Entscheidungtrifft, damit das lebende
Geschäft in seinem vollen Werte weiter erhalten, bzw. den
nachfolgenden oder übernehmenden Gesellschaften in seinem
vollen Werte zugeführt werden kann. Sogar auf die Frage,
ob denn die Versicherten weiterhin die Prämien zu zahlen
hätten oder nicht, antwortete der Herr Minister ausweichend
und begründete dies damit, daß er nicht imstande sei,
den Versicherten zu raten, ob sie weiter zu zahlen hätten
oder nicht da sich die Regierung weder präjudizieren, noch
mit der Erteilung irgend eines Rates eine Verpflichtung übernehmen
wolle. Wie ich bereits einleitend erwähnt habe, bestehen
aber bereits eine ganze Reihe von Verpflichtungen, und die Regierung
hat sich bereits weitgehend präjudiziert, so daß es
heute nicht mehr notwendig ist, sich vor diesem Präjudizieren
zu fürchten, weil man eben schon weitgehend präjudiziert
ist.
Es handelt sich uns darum, daß man aus dieser Rechtslage
die Folgerungen zieht, daß man daran geht, nicht etwa den
Status durch langwierige zwischenstaatliche Verhandlungen festzustellen,
sondern das Geschäft möglichst im lebenden Zustande
und mit voller Bewertung der Aktiven weiter zu geben. Wir unterscheiden
uns da bewußt von andern Kreisen, von welchen die Phönixaffäre
lediglich von Seite der politischen Demagogie angesehen wird,
von Kreisen, die lediglich bestrebt sind, unter Hintansetzung
der sozialen und wirtschaftlichen Momente aus ihr politisches
Kapital zu schlagen. Wir müssen erklären, daß
uns auch in der Frage der Untersuchungen und der Heranziehung
der Verantwortlichen das gestrige Exposé des Herrn Ministers
nicht befriedigt hat, und wir müssen auch feststellen, daß
man hierzulande nicht jene durchgreifenden Maßnahmen trifft,
wie sie seitens der österreichischenRegierung ergriffen wurde.
Der Herr Minister hat zwar gestern darauf hingewiesen, daß
der frühere Ministerialrat Autengruber nicht geflüchtet
ist, sondern verhaftet wurde und heute sitzt, aber wir sind überzeugt
und wissen auch, daß noch so und so viele Maßnahmen
zu treffen sind, die bisher nicht getroffen wurden, die aber geeignet
und notwendig sind, um in der Bevölkerung Beruhigung platzgreifen
zu lassen. Wir sind der Ansicht, daß man nicht allein nach
den Tätern zu forschen hat und nicht unter lautem Geschrei
die eigentliche Materie überdecken soll, sondern daß
man die Frage der Untersuchung und Verfolgung von der dringend
notwendigen Frage der Sanierung der Phönix-Aktiengesellschaft
zu trennen hat.
In dieser Hinsicht hat uns auch die längst erwartete Regierungsverordnung
Nr. 101 schwer enttäuscht. Läßt sie doch die ganzen
wichtigen Fragen, die für die Sanierung von äußerster
Bedeutung sind, einfach offen. So ist in dieser Regierungsverodnung
nicht einmal die Auszahlung verboten. Und es ist praktisch möglich,
daß zum Schaden der anderen Versicherungsnehmer und anderen
Gläubiger heute Versicherte und auch Anspruchsberechtigte
voll berücksichtigt werden, obzwar das nach den geltenden
Handelsgesetzen nicht zulässig ist. Denn es ist dies eine
einseitige Bevorzugung bestimmter Gläubiger. Es genügt
nicht, daß gestern der Herr Ministerialrat Èe rnocký
über privates Befragen erklärte, daß die vom Staat
eingesetzten Verwalter weitere Auszahlungen nicht vornehmen werden.
Es ist zu befürchten, daß doch weitere Auszahlungen
vorgenommen werden und man sich später bei der Rechenschaftslegung
darauf berufen wird, daß bei der geltenden Regierungsverordnung
ein Auszahlungsverbot nicht bestanden hat. Wir vermissen auch
die Fixierung eines Schlüssels, nach welchem die Aufteilung
der Vermögensbestände zu erfolgen hätte, und zwar
auf die Versicherten und die anderen inländischen Gläubiger,
wie sie in der Regierungsverordnung selbst angeführt sind.
Der § 3 der Regierungsverordnung bedeutet für uns nichts
anderes als Selbstverständlichkeiten, denn es ist ganz klar,
daß man Gratis- Versicherungspolizzen und andere Gratisaktionen
der Phönixgesellschaft annuliert, wo sie zum Schaden der
anderen Versicherungsnehmer gehen. Wir möchten aber vor allem
von der Regierung und den verantwortlichen Ressortministern wissen,
unter welchen Gesichtspunkten die Übertragung des Phönixstockes
an die Rechtsnachfolger durchgeführt wird. Wir müssen
da ganz ernste Besorgnisse haben, insbesondere weil unter den
von der Regierung eingesetzten Verwaltern und Regierungskommisären
sich unseres Wissens kein einziger richtiger Versicherungsfachmann
befindet. Es ist außer Zweifel feststehend, daß gerade
die Sanierung der Phönix ganz besondere Versicherungsfachleute
erfordert. Wir müssen auch berücksichtigen, daß
die von der Regierung eingesetzten Verwalter, die ja eigentlich
die Rechtsnachfolger der früheren Repräsentanten der
Phönix sind, als Staatsbeamte wiederum den Regierungskommissären
unterstellt sind, die im Rang niedriger sind als die Verwalter,
aber doch diesen Verwaltern vorgesetzt sind.
Pøedseda (zvoní): Pane øeèníku,
upozoròuji vás, že nemluvíte k vìci.
Posl. inž. Richter (pokraèuje): Der
Herr Vorsitzende ermahnt mich, weil ich nicht zur Sache spreche.
Ich bin allerdings der Ansicht, daß die Frage der Sanierung
der Phönix-Versicherungsgesellschaft eine derart wichtige
und unerhörte ist, daß sie gewissermaßen einem
Naturereignis glei chk ommt, zu dem man Stellung zu nehmen verpflichtet
ist, wenn auch diese Frage nicht auf der Tagesordnung steht, insbesondere
deswegen, weil die Regierungsverordnung und die gestrige Erklärung
des Herrn Ministers nicht geeignet sind, die notwendige Beruhigung
unter der Bevölkerung herbeizuführen. Ich erklärte
an dieser Stetelle, daß wir uns nicht mit Demagogen auf
eine Stufe stellen, die rein politisches Kapital aus irgendwelchenVerfehlungen
schlagen wollen, die uns mindestens ebenso genau bekannt sind
wie den anderen und von denen wir auch Gebrauch machen werden,
wenn es notwendig sein sollte. (Sehr richtig!) Allerdings
sind wir der Ansicht, daß es heute darum geht, die Aktiven
möglichst ungeschmälert zu erhalten und sie nicht durch
Indenvordergrundstellen gewisser nebensächlicher Fragen zu
gefährden und jenen Faktoren zu dienen, die bestrebt sind,
das Geschäft zu möglichst billigen Bedingungen zu übernehmen.
Wir haben gestern auch zur Kenntnis genommen, daß Herr Minister
Dr. Èerný erwähnte, die Versicherung
Phönix habe cca 60% Versicherte deutscher Nationalität
und auch unter den Angestellten der Gesellschaft seien cca zwei
Drittel deutscher Nationalität. Wir sind über diese
Feststellung deswegen erstaunt gewesen, weil sie erstens von keinem
Ausschußmitglied provoziert oder verlangt wurde und weil
sie zweitens bei der Behandlung dieser Frage eigentlich keine
Rolle spielen durfte. Wir sind auch erstaunt gew esen, weil der
Herr Minister feststellte, er könnte den finanziellen Stand
der Versicherung nicht bekannt geben. Aber auf der anderen Seite
kann er bereits bekannt geben, wieviel Prozent der Versicherten
Deutsche sind. Wir nehmen an, daß dies nur zu dem Zwecke
geschehen ist, um festzustellen, daß die ganze
Phönixangelegenheit eine gesamtstaatliche ist, denn immerhin
sind 40% auch anderer Nationalität als der deutschen. Wir
nehmen auch an, daß der Herr Minister diese Feststellung
deswegen traf, weil man keinen zweiten Zentralbankfall zu schaffen
wünscht und weil es die sudetendeutsche Bevölkerung
einfach heute wirtschaftlich nicht mehr aushält, einen zweiten
Zentralbankfall aufgebürdet zu bekommen. (Potlesk poslancù
sudetskonìmecké strany.)
Es ist schließlich gleichgültig, ob der Verlust der
Phönix 500 oder 700 Millionen beträgt, aber es ist nicht
glei chgültig, daß 60% die Sudetendeutschen treffen
und daß man vielleicht aus parteipolitischen Gründen
nicht zu einer konstruktiven Lösung kommt.
Wir haben heute die Frage der Verantwortlichkeit und vor allem
der materiellen Verantwortlichkeit der Regierung berührt.
Wir müssen erklären, daß wir es nicht verstehen
können, wenn man weiterhin mit der Fassung endgültiger
Beschlüsse zuwartet, damit die Anspruchsberechtigung gegenüber
der österreichischen Regierung nicht tangiert oder geschmälert
wird. Wollen Sie bedenken, daß die Phönixgesellschaft
neben der Zentrale in Wien ni cht nur in der Èechoslovakei
ihre Filiale hatte, sondern daß insges amt in etwa 17 Staaten
Filialen der Phönixversicherung installiert waren. Wenn heute
die èechoslovakische Regierung eine Sanierungsbeihilfe
und materielle Unterstützung von der österreichischen
Gesellschaft und der österreichischen Regierung fordert,
muß sie sich dessen bewußt sein, daß mit demselben
Rechte die Regierungen von 17 oder 16 anderen Staaten dieselbe
Forderung stellen werden. Wir kämen damit zu einem internationalen
Problem von derartiger Größe, daß wir sagen müßten,
daß eine materielle befriedigende Lösung in kürzester
Frist oder auch langer Frist nicht zu erwarten wäre. Wir
sehen uns genötigt festzustellen, daß die Regierung
nicht nur moralisch, sondern auch materiell verantwortlich ist
und daß sie auf Grund der internationalen Verflechtungen
aber auch verpflichtet ist, in kürzester Zeit jene Maßnahmen
zu treffen, die geeignet sind, die Vermögenswerte der èechoslovakischen
Staatsbürger sicherzustellen.
Wir hoffen, daß sich die Regierung dabei nicht durch solche
Bestrebungen wird täuschen lassen, die, wie ich schon sagte,
darauf hinzielen, die Aktiva möglichst niedrig zu bewerten,
um sie bei der Übernahme um ein billiges Spottgeld zu erwerben
und dabei die große, viele Millionen repräsentierende
Organisation des Phönix übernehmen zu können. Wir
halten diese Frage für so ungeheuer wichtig, daß sich
auch der Herr Minister Èerný wird dazu bequemen
müssen, der Bevölkerung aufzuklären, erstens was
bereits in der Frage der Verantwortlichkeit, der Untersuchung
getan wurde, und zweitens, was die Bevölkerung zu erwarten
hat und in der materiellen Seite des Phönix selbst zu tun
hat.
Ich möchte darauf hinweisen, und ich spreche damit nur eine
Binsenweisheit aus, daß man die Phönixversicherung
nicht ohne weiteres in Konkurs treiben kann, ohne dem Versicherungsgedanken
im Staate schwerste Wunden zu schlagen. Es ist außer Zweifel,
und der Herr Finanzminister kann darüber Auskunft geben,
was für einen eminente Geldquelle die Versicherungsgesellschaften
dem Staate bei seinen Anleihebedürfnissen geboten haben.
Wenn man heute den Phönix in den Konkurs treibt und damit
dem Versicherungsgedanken tödliche Wunden schlägt, muß
man sich klar sein, daß man eine Kreditquelle verstopft,
die bisher nie versiegt ist, wenn andere Quellen versiegten, die
immer da war, wenn der Finanzminister sie in Anspruch nehmen wollte.
Was die Untersuchung in der Schuldfrage anlangt, erwarten wir
die ehebaldigste Bekanntgabe von Ergebnissen. Um aber in Hinkunft
ähnliche Vorfälle zu vermeiden und auch gesetzliche
Unterlagen zu haben, um die Verantwortlichen zur Verantwortung
zu ziehen und entsprechend schwer zu bestrafen, hat unsere Partei
in den letzten Tagen ein Antikorruptionsgesetz vorgelegt, das
sich nicht nur mit den Korruptionsfällen innerhalb der Staatsverwaltung
beschäftigt, sondern seine Wirkung. auch auf alle jene Fälle
ausdehnt, durch welche die gesamte Öffentlichkeit des Staates
beschwert wird, die also im öffentlichen Interesse des Staates
gelegen sind. (Potlesk poslancù sudetskonìmecké
strany.)