Pátek 8. kvìtna 1936

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 43. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 8. kvìtna 1936.

1. Øeè posl. dr inž. Lokschy (viz str. 3 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf über die Regelung einiger rechtlicher Verhältnisse der Assistenten an den Hochschulen zeichnet sich meines Erachtens durch zwei besondere Merkmale aus. Erstens handelt es sich um eine Angelegenheit der geistigen Blüte unserer Völker und zweitens um Fragen des nackten Daseins des wissenschaftlichen Nachwuchses. Diejenigen, die mit der Materie vertraut sind, müssen zugeben, daß die Erhaltung des nackten Daseins die Kernfrage des ganzen Problems ist. So wie heute die wirtschaftlichen Verhältnisse bei unserem wissenschaftlichen Nachwuchse liegen, waren sie früher nicht immer, und auch in andern Staaten sind sie vielfach nicht so, wie wir sie bei uns durch Jahre aufzuweisen hatten. Es handelt sich in diesem Falle nicht nur um die Existenz oder um wirtschaftliche Fragen der Assistenten allein, sondern im weiteren Sinne um die Erhaltung der Quellen neuer Kultur und es handelt sich vor allem darum, daß wir die Arbeitsquellen im èechoslovakischen Kulturfelde in möglichst großer Zahl und Intensität erhalten. Es handelt sich nicht um interne Fragen der Hochschulen, sondern um wichtige Fragen unseres gesamten èechoslovakischen Kulturlebens und Kulturschaffens.

Der Wohlstand der Èechoslovakei, den wir alle durch Jahrzehnte genossen haben, war begründet erstens durch die Schaffung von Kulturgütern und zweitens durch die Schaffung von wirtschaftlichen Gütern. Beide, sowohl Kultur- wie Wirtschaftsgüter, waren hinsichtlich ihrer Qualität berühmmt und überall begehrt. Durch die Entwicklung der Verhältnisse auf dem Gebiete der Außen- und der Wirtschaftspolitik haben wir jetzt eine Einengung zu verzeichnen. Wir wissen aber alle, und es ist unser aller Bestreben, daß wir wiederum aus dieser Enge herausmüssen und wiederum den Weltmarkt in dem Umfange erobern müssen, wie er unserer Kapazität entspricht. Wir sind auch darüber im klaren, daß die wirtschaftliche Rückeroberung nur durch die Qualität des Produktes des èechoslovakischen Geistes und der èechoslovakischen Arbeit erfolgen kann. Die Erzielung der Qualität aber ist eine Frage der Schulung; sowohl der Lehrer wie der Schüler.

Wir müssen diese Schulung nach beiden Seiten vertiefen, sowohl nach der passiven, wie nach der aktiven Seite. In der aktiven Schulung, d. h. in der Schulung des Vortragenden, des Lehrers, spielen neben dem Hochschulprofessor auch sein Hilfspersonal, die Assistenten, die Dozenten, die Demonstratoren und die wissenschaftlichen Hilfskräfte eine große Rolle. Der Professor ist nicht selten mit wissenschaftlicher Arbeit überbürdet und der Assistent ist nicht selten der Mittler des Wissens zwischen Lehrer und Studenten. Wir wissen weiterhin, daß sowohl die Assistenten, als auch die Dozenten eines der wichtigsten Reservoire für die Schaffung von autochthonen Hochschulprofessoren sind, auf die wir mit Recht großes Gewicht legen. Bedenken Sie, daß der èechoslovakische Kulturkreis ein Reservoir für 679 Hochschulprofessoren zu schaffen hat, so erkennen Sie, daß wir mit den wissenschaftlichen Kräften durchaus keinen Raubbau betreiben dürfen. Die èechoslovakische Nation ist an und für sich zahlenmäßig klein, als daß sie sich den Luxus eines Raubbaues leisten könnte. Auch das völkische Deutschtum in der Èechoslovakei ist nicht so stark und durch die gegebenen Verhältnisse gezwungen, derzeit in erster Linie auf die einheimischen Kräfte zurückzugreifen. Wollte man Raubbau betreiben, so hätte das die Verflachung des Rufes und des Niveaus unserer Hochschulen zu Folge. Wir stellen bewußt einem Raubbau an wissenschaftlichen Kräften, ob gewollt oder ungewollt, die Hegung derselben nach jeder Richtung hin entgegen.

Daher begrüßte unsere Partei den ursprünglichen Gesetzentwurf. Es wäre falsch und unrichtig, wenn man in diesem Gesetzentwurfe die Bevorzugung eines bestimmten Standes, eines kleinen Kreises sehen würde. Bei der Prüfung der analogen Verhältnisse in andern Staaten müssen wir feststellen, daß diese in unsern Nachbarstaaten bisher besser gewesen sind. In Jugoslavien sind die Assistenten Staatsbeamte, welche immer auf drei Jahre angestellt werden, und falls sie nach Ablauf dieser Frist nicht mehr neu bestätigt werden, haben sie das Recht, in den Staatsdienst oder in einen sonstigen Zweig der öffentlichen Verwaltung übernommen zu werden. Auch in Österreich ist die Lage der Hochschulassistenten eine bessere. Sie haben dort monatlich 2.100 Kè, vollen Anspruch auf die Pension und das Recht, bei Übertritt in einen andern Zweig der öffentlichen Verwaltung auf Einrechnung der ganzen Dienstzeit als Assistent. Besonders günstig liegen die Verhältnisse in Deutschland, wo das Gehalt der nichthabilitierten Assistenten monatlich 21/2 bis 41/2 tausend Kronen beträgt und nach 6 Jahren bis auf 6.000 Kronen monatlich gesteigert werden kann. Außerdem ist die Regelung der Verhältnisse der Assistenten insofern eine günsstige, als bei Übertritt derselben in den Privatdienst die privaten Arbeitgeber verpflichtet sind, auf diese Assistenten und Dozenten in erster Linie Rücksicht zu nehmen. Ähnlich günstig liegen die Verhältnisse in Frankreich und selbst in Sowjetrußland. Ich habe damit bewiesen, daß also diese kleine Besserung, wie sie der Gesetzentwurf anstrebt, durchaus keine Bevorzugung ist. Wie sehen gegenwärtig die Verhältnisse an unseren Hochschulen aus? Ich greife nur ein Beispiel heraus, welches mir am nächsten liegt, das an der deutschen technischen Hochschule in Brünn. Da haben wir unter 54 Assistenten 28, welche ein Monatsgehalt von 1300 bis 1775 Kè beziehen, der durchschnittliche Nettobezug beträgt 1465 Kè. Ähnlich ist es an den anderen Hochschulen. Ursprünglich herrschte in den Kreisen der Hochschulassistenten und Dozenten Freude über den Gesetzentwurf. Ich sage offen heraus, daß diese ursprüngliche Freude direkt einer Enttäuschung gewichen ist, und zwar deshalb, weil der definitive Entwurf zahlreiche Verschlechterungen aufzuweisen hat. Die erste und die wichtigste Verschlechterung ist die neue Formulierung des § 1, Absatz 5, wonach in dieser Honorierung - in den Bezug der Remuneration - die Assistenten normalerweise nicht einbezogen werden. An Hand der Statistik konnte man feststellen, daß dieses Gesetz, wenn es angenommen wird, insgesamt nur 54 Dozenten im ganzen Staate betreffen wird, davon an den deutschen technischen Hochschulen 10. An den èechischen Hochschulen ist die Situation noch ärger. An der Prager èechischen Technik ist es ein Dozent und an der èechischen Technik in Brünn sind es nur 3, welche die Vorzüge dieses Gesetzes geniessen werden. Was soll aber mit den andern Assistenten geschehen, die nach dem Wortlaut des Gesetzes sozusagen auf Gnade und Ungnade in erster Linie des Professorenkollegiums und in zweiter Linie des Schulministeriums, und in dritter Linie des Finanzministeriums ausgeliefert sind? Wie ist die Situation dieser Leute?

Ich greife wiederum das Beispiel an der deutschen Technik in Brünn heraus, um Ihnen die wirtschaftliche und kulturelle Seite dieses Stocks der wissenschaftlichen Kräfte vor Augen zu führen. Wir haben dort 54 Assistenten, davon sind 28 Doktoren, also Leute mit der höchsten wissenschaftlichen Qualifikationsmöglichkeit. Sie haben eine Dienstzeit von einem Jahr bis zu 29 Jahren aufzuweisen. Die durchschnittliche Di enstzeit beträgt 11 Jahre. 23 Assistenten dienen über 11 Jahre, einer dient 29 Jahre. Die Monatsbezüge derselben betragen im Durchschnitt 1465 Kè. Wie sich das auf ihre sozialen und Familienverhältnisse auswirkt, beweist die Tatsache, daß von den 54 Assistenten bloß 37 verheiratet sind und von diesen 37 Familien nur 18 Familien Kinder haben u. zw. insgesamt 25 Kinder, was beweist, daß sich die wirtschaftliche Lage in den Familienverhältnissen ganz verheerend auswirkt.

Die wissenschaftliche Qualifikation der Assistenten ist fraglos gegeben. Von den 54 Assistenten sind 28 Doktoren und diese 54 Assistenten haben insgesamt 347 Arbeiten geliefert, haben also ihre Obliegenheiten auf wissenschaftlichem Gebiete sicherlich voll erfüllt. Denn 347 Arbeiten sind fraglos eine Leistung, die beachtenswert ist.

Meine sehr Verehrten! Die vorliegende Stilisierung des § 1 des Gesetzentwurfes wird in erster Linie die Assistenten an den Hochschulen technischer Richtung schwer treffen u. zw. deshalb, weil die Habilitierung an den technischen Hochschulen wesentlich schwieriger ist als an anderen Hochschulen, z. B. an den Universitäten. Es hängt dies mit der Eigenart dieser Hochschulen zusa mmen. Auf den Hochschulen technischer Richtung werden vielfach Disziplinen vorgetragen, die praktischer Art sind, so daß also hier eine Habilitierung nur in äußerst seltenen Fällen möglich ist. Es werden daher die Ass istenten an den technischen Hochschulen von diesem Gesetz wesentlich weniger Vorteile haben als ihre Kollegen auf den Universitäten und an der tierärztlichen Hochschule. Es handelt sich hier um ein Spezifikum der technischen Hochschulen und es ist daher begreiflich, daß die Assistenten der technischen Hochschulen berechtigte Sorge um ihre Zukunft haben. Die erste Fassung der Vorlage war zweifellos eine bessere, auch für den Fall, wie es gestern der Herr Referent bezeichnet hat, daß es sich nur um eine optische Wirkung oder um eine optische Täuschung handeln würde. Aber selbst diese optische Wirkung hat in den Reihen der Assistentenschaft gute Wirkung ausgelöst.

Das zweite Desiderium, das ich vorzutragen habe, bezieht sich auf den alten § 3, der im neuen Entwurf zur Gänze gestrichen wurde und der sich auf die Priorität der Assistenten beim Übertritt in den Staatsdienst bezieht. Auch in diesem Fall war die. ursprüngliche Fassung eine bessere. Referent Dr. Kozák hat dies gestern auch hervorgehoben. Die Sache hat für die Assistentenschaft große Bedeutung, weil, ich glaube in den letzten Tagen, das Schulministerium ein Intimat herausgegeben hat, wonach alle Assistenten, welche 8 Jahre ged ient haben, nach Möglichkeit aus dem Di enste auszuscheiden haben. Meine Herren, ich frage, was soll mit diesen überalterten Assistenten geschehen, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Staatsdienste unterzukommen. Sie sind älter und sie wissen, daß die Praxis bei den Behörden heute so ist, daß man Leute über 30 Jahre nicht gerne aufnimmt. Was sollen diese Assistenten, die über 30 alt sind, tun? Wie sollen sie bei der Bewerbung um Stellen im Staatsdienst sich verhalten, wenn im Gesetz keine Handhabe dafür besteht, daß sie ein Prioritätsrecht haben. Ich sehe wohl ein, daß man dieses Recht nicht im Gesetz verankern kann, um auf diese Weise eine Unmenge von Prozessen beim Obersten Verwaltungsgericht hintanzuhalten. Aber es ist unbedingt notwendig, daß man auf diese Verschlechterung des gegenwärtigen Zustandes Rücksicht nimmt und durch Aufnahme in die Resolution diesen Wünschen Rechnung trägt. Noch besser wäre es freilich, wenn man diese Wünsche im Rahmen einer Regierungsverordnung verankern würde.

Das ganze Gesetz wie es hier vorliegt, hat einen großen Vorteil, den nämlich, daß es kein Politikum ist. Meine Herren, ein Politikum ist es deshalb nicht, weil es sich insgesamt auf ungefähr 300 Leute bezieht. Umso sachlicher kann die Endfassung des Gesetzes sein.

Der dritte Wunsch, auf den ich hier im Namen me iner Partei hinweisen möchte, bezieht sich auf einen Kreis von Personen, welche in dieseni Gesetze überhaupt nicht angeführt wurden, das sind die wissenschaftlichen Hilfskräfte und Demonstratoren. Denken Sie einmal darüber nach, wie so eine wissenschaftliche Hilfskraft mit einer Monatsremuneration von 200 Kè, die nur durch 10 Monate im Jahre ausgezahlt wird, leben soll und wie sie sich dagegen wehren soll, um die Tuberkulose und andere soziale Krankheiten hintanzuhalten. Unser Wunsch geht dahin, daß man auch für diese Ärmsten der Armen für die Hilfskräfte und Demonstratoren Mittel und Wege finden soll, sie besser zu honorieren.

Zum Schlusse noch eine Sache, die zwar mit diesem Gesetze nicht unmittelbar zusammenhängt, die aber in der letzten Zeit außerordentlich oft praktiziert wird und uns Anlaß zu Klagen und Besorgnissen gibt, das ist, die Durchführung der Vorschriften über die Feststellung der staatlichen Verläßlichkeit der Assistenten, aber auch vielfach der Hochschulprofessoren, wenn es sich darum handelt, daß sie befördert werden sollen. Wir wissen aus der Praxis, daß diese Erhebungen, die nach dem Gesetze notwendig sind und die für die Existenz der betreffenden Menschen von größter Bedeutung sind, manchmal nicht mit der notwendigen Sachlichkeit durchgeführt werden u. zw. deshalb, weil die Persosonen, die mit diesen Erhebungen betraut werden, nicht über das Ausmaß von Wissen und Fähigkeiten verfügen, welche notwendig sind, um die Tätigkeit eines Hochschulprofessors und um die Wirkung seiner Äußerungen und Arbeiten, aber auch seiner Existenz richtig zu beurteilen. Ich glaube, daß man hier ganz leicht und ohne Mehraufwand eine Änderung herbeiführen könnte, wenn die Polizeidirektionen veranlassen würden, daß die Organe, welche die Erhebungen über die Staatsverläßlichkeit der Assistenten und Hochschulprofessoren durchzuführen haben, tatsächlich auch Akademiker sind, welche den Geist und den Aufgabenkreis der Hochschulprofessoren und Assistenten aus eigener Erfahrung kennen. Es ist selbstverständlich, daß wenn man mit diesen Erhebungen einen Polizeiinspektor betraut, ihm manches ganz anders erscheint, als einem Akademiker.

Meine Damen und Herren! So klein der vorliegende Gesetzentwurf auch ist, umso größere Wirkung wird er auf kulturellem Gebiete ausüben. Unsere jungen Kulturträger, die Dozenten und Hochschulassistenten auf unseren höchsten Bildungsstätten haben Vertrauen zu uns und meine Partei, die deutsche christlichsoziale Partei, bekennt sich zu diesem Programm, bekennt sich zu den Wünschen der Assistenten und Dozenten und wird daher für das Gesetz stimmen. (Potlesk poslancù nìm. køes. soc. strany lidové.)

2. Øeè posl. inž. Richtra (viz str. 7 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Das dem Hause vorliegende Gesetz, welches die Honorierung der Hochschulassistenten und -Dozenten zum Zweck hat, bringt die längst fällige Erfüllung einer Verpflichtung, die in anderen Staaten des Kontinentes von den Regierungen und maßgebenden Stellen schon lange erfüllt worden ist. Sie bringt aber auch - und das werden mir alle jene zugeben, die selbst persönlich eine Hochschule besucht haben - eine Beruhigung der Atmosphäre mit sich, denn die auf das äußerste gequälten Assistenten, die sehr oft nicht nur den Verlauf der Studien der Hörer zu überwachen hatten, die vielmehr auch sehr oft Pflichten, die eigentlich den Professoren obliegen, auf sich nehmen mußten, diese Assistenten und Dozenten waren bereits in einer Weise gereizt, daß man für die Durchführung des eigentlichen Lehr- und Lernbetriebes ernstlich fürchten mußte.

Wenn also in dieser Hinsicht endlich Abhilfe geschaffen wird, müßte man annehmen, daß in einer viel dringenderen Angelegenheit auch eine Beruhigung der Atmosphäre wenigstens versucht würde, in einer Angelegenheit, die einen großen Teil der Bevölkerung des Staates, insbesondere aber einen großen Teil des Sudetendeutschtums interessiert, nämlich die Frage der Sanierung oder Liquidierung der Phönix-Versicherungsgesellschaft. In dieser Hinsicht haben wir mit großem Interesse der gestrigen Tagung entgegengesehen, zu der

der verfassungsrechtliche Ausschuß des Hauses zusammengetreten war. Sollte doch dort vor allen Dingen der Herr Minister des Innern Dr. Èerný das Wort ergreifen. Wir müssen feststellen, daß das Exposé desselben unsere Erwartungen in dieser Hinsicht nicht erfüllt hat, denn so vorsichtig auch der Herr Minister im jetzigen Stadium der Angelegenheit sein muß, so wenig kann er übersehen, daß ein großer Teil der Bevölkerung eine Aufklärung wünscht, nicht nur über die Maßnahmen der Regierung und Behörden, um die Schuldigen und Verantwortlichen an dem Zusammenbruch der Phönix-Versicherungsgesellschaft zu erfassen und zu bestrafen ... (Rùzné výkøiky.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid.

Posl. inž. Richter (pokraèuje): ... sondern auch um der Bevölkerung mitzuteilen, welche Maßnahmen die Regierung zu ergreifen gedenkt, um die Sanierung der Phönix-Versicherungsgesellschaft tatsächlich durchzuführen. Es ist ohne Zweifel, daß eine Verantwortlichkeit der Regierung ohne weiters abgeleitet werden kann, denn es war doch der Phönix-Versicherungsgesellschaft die Berechtigung zur Inbetriebnahme des Versicherungsgeschäftes auf Grund zwischenstaatlicher Verträge gegeben worden, also auf Grund von Verträgen und Abmachungen, diesowohlderösterreichischen als auch der èechoslovakischen Regierung vollinhaltlich bekannt waren. Nicht nur im Jahre 1925 war sich die Regierung bewußt, daß die Überna hme der Versicherungsagenda durch die Phönix-Versicherungsgesellschaft der Gesellschaft bedeutende Verluste brachte und damit ein großes Risiko aufbürdete, auch im Jahre 1931 nach der von der Regierung durchgeführten Revision und im Jahre 1932 auf Grund des zweiten zwischenstaatlichen Abkommens hatte die Regierung Kenntnis davon, daß der Stock der Prämienreserven ein ganz bedeutendes Manko aufwi es. Nach der im Jahre 1931 durchgeführten Revision sah man die Notwendigkeit, ein Gesetz im Jahre 1934 zu erlassen, das den Schutz der Versicherten begründete und die Versicherungsgesellschaften nötigt, die Prämienreserven auf den vorgesehenen Stand zu erhalten.

Aus all diesen zwischenstaatlichen Verträgen, aus dem Rechte der staatlichen Kontrolle und aus der Tatsache, daß das Ministerium des Innern in die Phönix-Versicherungsgesellschaft Kommissäre und Überwachungsorgane entsendet hat, kann man ableiten, daß die Regierung und der verantwortliche Ressortminister tatsächlich auch für die Sanierung verantwortlich sind. Der Herr Minister sprach gestern davon, daß Schwierigkeiten bestünden, einen Status aufzustellen, da sich die Zentrale der Phönix-Versicherungsgesellschaft in Wien befinde, und es schwierig wäre, insbesondere die Immobilien ihrem wahren Werte nach abzuschätzen. Der Herr Minister gebrauchte Worte, die geeignet sind, äußerste Beunruhigung in den Kreisen der Bevölkerung wachzurufen, denn er sprach davon, daß im Falle eines Konkurses und nachfolgender Versteigerung diese Immobilien unter ihrem Wert verschleudert werden müßten. Wir haben bisher nur angenommen, daß die Versicherung saniert werden würde, allerdings nicht ausschließlich zu Lasten und auf dem Rücken der Versicherungsnehmer. Wir haben angenommen, daß der Staat, der das Aufsichtsrecht und auch die Pflicht hatte, dieses Aufsichtsrecht auszuüben, auch Opfer auf sich nehmen müßte. Wenn man jetzt vom Konkurs und davon spricht, daß es nicht möglich ist, den Status der Gesellschaft aufzustellen, so muß das die Bevölkerung auf das äußerste beunruhigen. Es kommt auch bei der Aufstellung des Status nicht darauf an, daß man vielleicht 50 Millionen mehr oder weniger feststellt, sondern ausschließlich darauf, daß man möglichst bald eine Entscheidungtrifft, damit das lebende Geschäft in seinem vollen Werte weiter erhalten, bzw. den nachfolgenden oder übernehmenden Gesellschaften in seinem vollen Werte zugeführt werden kann. Sogar auf die Frage, ob denn die Versicherten weiterhin die Prämien zu zahlen hätten oder nicht, antwortete der Herr Minister ausweichend und begründete dies damit, daß er nicht imstande sei, den Versicherten zu raten, ob sie weiter zu zahlen hätten oder nicht da sich die Regierung weder präjudizieren, noch mit der Erteilung irgend eines Rates eine Verpflichtung übernehmen wolle. Wie ich bereits einleitend erwähnt habe, bestehen aber bereits eine ganze Reihe von Verpflichtungen, und die Regierung hat sich bereits weitgehend präjudiziert, so daß es heute nicht mehr notwendig ist, sich vor diesem Präjudizieren zu fürchten, weil man eben schon weitgehend präjudiziert ist.

Es handelt sich uns darum, daß man aus dieser Rechtslage die Folgerungen zieht, daß man daran geht, nicht etwa den Status durch langwierige zwischenstaatliche Verhandlungen festzustellen, sondern das Geschäft möglichst im lebenden Zustande und mit voller Bewertung der Aktiven weiter zu geben. Wir unterscheiden uns da bewußt von andern Kreisen, von welchen die Phönixaffäre lediglich von Seite der politischen Demagogie angesehen wird, von Kreisen, die lediglich bestrebt sind, unter Hintansetzung der sozialen und wirtschaftlichen Momente aus ihr politisches Kapital zu schlagen. Wir müssen erklären, daß uns auch in der Frage der Untersuchungen und der Heranziehung der Verantwortlichen das gestrige Exposé des Herrn Ministers nicht befriedigt hat, und wir müssen auch feststellen, daß man hierzulande nicht jene durchgreifenden Maßnahmen trifft, wie sie seitens der österreichischenRegierung ergriffen wurde. Der Herr Minister hat zwar gestern darauf hingewiesen, daß der frühere Ministerialrat Autengruber nicht geflüchtet ist, sondern verhaftet wurde und heute sitzt, aber wir sind überzeugt und wissen auch, daß noch so und so viele Maßnahmen zu treffen sind, die bisher nicht getroffen wurden, die aber geeignet und notwendig sind, um in der Bevölkerung Beruhigung platzgreifen zu lassen. Wir sind der Ansicht, daß man nicht allein nach den Tätern zu forschen hat und nicht unter lautem Geschrei die eigentliche Materie überdecken soll, sondern daß man die Frage der Untersuchung und Verfolgung von der dringend notwendigen Frage der Sanierung der Phönix-Aktiengesellschaft zu trennen hat.

In dieser Hinsicht hat uns auch die längst erwartete Regierungsverordnung Nr. 101 schwer enttäuscht. Läßt sie doch die ganzen wichtigen Fragen, die für die Sanierung von äußerster Bedeutung sind, einfach offen. So ist in dieser Regierungsverodnung nicht einmal die Auszahlung verboten. Und es ist praktisch möglich, daß zum Schaden der anderen Versicherungsnehmer und anderen Gläubiger heute Versicherte und auch Anspruchsberechtigte voll berücksichtigt werden, obzwar das nach den geltenden Handelsgesetzen nicht zulässig ist. Denn es ist dies eine einseitige Bevorzugung bestimmter Gläubiger. Es genügt nicht, daß gestern der Herr Ministerialrat Èe rnocký über privates Befragen erklärte, daß die vom Staat eingesetzten Verwalter weitere Auszahlungen nicht vornehmen werden. Es ist zu befürchten, daß doch weitere Auszahlungen vorgenommen werden und man sich später bei der Rechenschaftslegung darauf berufen wird, daß bei der geltenden Regierungsverordnung ein Auszahlungsverbot nicht bestanden hat. Wir vermissen auch die Fixierung eines Schlüssels, nach welchem die Aufteilung der Vermögensbestände zu erfolgen hätte, und zwar auf die Versicherten und die anderen inländischen Gläubiger, wie sie in der Regierungsverordnung selbst angeführt sind.

Der § 3 der Regierungsverordnung bedeutet für uns nichts anderes als Selbstverständlichkeiten, denn es ist ganz klar, daß man Gratis- Versicherungspolizzen und andere Gratisaktionen der Phönixgesellschaft annuliert, wo sie zum Schaden der anderen Versicherungsnehmer gehen. Wir möchten aber vor allem von der Regierung und den verantwortlichen Ressortministern wissen, unter welchen Gesichtspunkten die Übertragung des Phönixstockes an die Rechtsnachfolger durchgeführt wird. Wir müssen da ganz ernste Besorgnisse haben, insbesondere weil unter den von der Regierung eingesetzten Verwaltern und Regierungskommisären sich unseres Wissens kein einziger richtiger Versicherungsfachmann befindet. Es ist außer Zweifel feststehend, daß gerade die Sanierung der Phönix ganz besondere Versicherungsfachleute erfordert. Wir müssen auch berücksichtigen, daß die von der Regierung eingesetzten Verwalter, die ja eigentlich die Rechtsnachfolger der früheren Repräsentanten der Phönix sind, als Staatsbeamte wiederum den Regierungskommissären unterstellt sind, die im Rang niedriger sind als die Verwalter, aber doch diesen Verwaltern vorgesetzt sind.

Pøedseda (zvoní): Pane øeèníku, upozoròuji vás, že nemluvíte k vìci.

Posl. inž. Richter (pokraèuje): Der Herr Vorsitzende ermahnt mich, weil ich nicht zur Sache spreche. Ich bin allerdings der Ansicht, daß die Frage der Sanierung der Phönix-Versicherungsgesellschaft eine derart wichtige und unerhörte ist, daß sie gewissermaßen einem Naturereignis glei chk ommt, zu dem man Stellung zu nehmen verpflichtet ist, wenn auch diese Frage nicht auf der Tagesordnung steht, insbesondere deswegen, weil die Regierungsverordnung und die gestrige Erklärung des Herrn Ministers nicht geeignet sind, die notwendige Beruhigung unter der Bevölkerung herbeizuführen. Ich erklärte an dieser Stetelle, daß wir uns nicht mit Demagogen auf eine Stufe stellen, die rein politisches Kapital aus irgendwelchenVerfehlungen schlagen wollen, die uns mindestens ebenso genau bekannt sind wie den anderen und von denen wir auch Gebrauch machen werden, wenn es notwendig sein sollte. (Sehr richtig!) Allerdings sind wir der Ansicht, daß es heute darum geht, die Aktiven möglichst ungeschmälert zu erhalten und sie nicht durch Indenvordergrundstellen gewisser nebensächlicher Fragen zu gefährden und jenen Faktoren zu dienen, die bestrebt sind, das Geschäft zu möglichst billigen Bedingungen zu übernehmen.

Wir haben gestern auch zur Kenntnis genommen, daß Herr Minister Dr. Èerný erwähnte, die Versicherung Phönix habe cca 60% Versicherte deutscher Nationalität und auch unter den Angestellten der Gesellschaft seien cca zwei Drittel deutscher Nationalität. Wir sind über diese Feststellung deswegen erstaunt gewesen, weil sie erstens von keinem Ausschußmitglied provoziert oder verlangt wurde und weil sie zweitens bei der Behandlung dieser Frage eigentlich keine Rolle spielen durfte. Wir sind auch erstaunt gew esen, weil der Herr Minister feststellte, er könnte den finanziellen Stand der Versicherung nicht bekannt geben. Aber auf der anderen Seite kann er bereits bekannt geben, wieviel Prozent der Versicherten Deutsche sind. Wir nehmen an, daß dies nur zu dem Zwecke geschehen ist, um festzustellen, daß die ganze

Phönixangelegenheit eine gesamtstaatliche ist, denn immerhin sind 40% auch anderer Nationalität als der deutschen. Wir nehmen auch an, daß der Herr Minister diese Feststellung deswegen traf, weil man keinen zweiten Zentralbankfall zu schaffen wünscht und weil es die sudetendeutsche Bevölkerung einfach heute wirtschaftlich nicht mehr aushält, einen zweiten Zentralbankfall aufgebürdet zu bekommen. (Potlesk poslancù sudetskonìmecké strany.)

Es ist schließlich gleichgültig, ob der Verlust der Phönix 500 oder 700 Millionen beträgt, aber es ist nicht glei chgültig, daß 60% die Sudetendeutschen treffen und daß man vielleicht aus parteipolitischen Gründen nicht zu einer konstruktiven Lösung kommt.

Wir haben heute die Frage der Verantwortlichkeit und vor allem der materiellen Verantwortlichkeit der Regierung berührt. Wir müssen erklären, daß wir es nicht verstehen können, wenn man weiterhin mit der Fassung endgültiger Beschlüsse zuwartet, damit die Anspruchsberechtigung gegenüber der österreichischen Regierung nicht tangiert oder geschmälert wird. Wollen Sie bedenken, daß die Phönixgesellschaft neben der Zentrale in Wien ni cht nur in der Èechoslovakei ihre Filiale hatte, sondern daß insges amt in etwa 17 Staaten Filialen der Phönixversicherung installiert waren. Wenn heute die èechoslovakische Regierung eine Sanierungsbeihilfe und materielle Unterstützung von der österreichischen Gesellschaft und der österreichischen Regierung fordert, muß sie sich dessen bewußt sein, daß mit demselben Rechte die Regierungen von 17 oder 16 anderen Staaten dieselbe Forderung stellen werden. Wir kämen damit zu einem internationalen Problem von derartiger Größe, daß wir sagen müßten, daß eine materielle befriedigende Lösung in kürzester Frist oder auch langer Frist nicht zu erwarten wäre. Wir sehen uns genötigt festzustellen, daß die Regierung nicht nur moralisch, sondern auch materiell verantwortlich ist und daß sie auf Grund der internationalen Verflechtungen aber auch verpflichtet ist, in kürzester Zeit jene Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Vermögenswerte der èechoslovakischen Staatsbürger sicherzustellen.

Wir hoffen, daß sich die Regierung dabei nicht durch solche Bestrebungen wird täuschen lassen, die, wie ich schon sagte, darauf hinzielen, die Aktiva möglichst niedrig zu bewerten, um sie bei der Übernahme um ein billiges Spottgeld zu erwerben und dabei die große, viele Millionen repräsentierende Organisation des Phönix übernehmen zu können. Wir halten diese Frage für so ungeheuer wichtig, daß sich auch der Herr Minister Èerný wird dazu bequemen müssen, der Bevölkerung aufzuklären, erstens was bereits in der Frage der Verantwortlichkeit, der Untersuchung getan wurde, und zweitens, was die Bevölkerung zu erwarten hat und in der materiellen Seite des Phönix selbst zu tun hat.

Ich möchte darauf hinweisen, und ich spreche damit nur eine Binsenweisheit aus, daß man die Phönixversicherung nicht ohne weiteres in Konkurs treiben kann, ohne dem Versicherungsgedanken im Staate schwerste Wunden zu schlagen. Es ist außer Zweifel, und der Herr Finanzminister kann darüber Auskunft geben, was für einen eminente Geldquelle die Versicherungsgesellschaften dem Staate bei seinen Anleihebedürfnissen geboten haben. Wenn man heute den Phönix in den Konkurs treibt und damit dem Versicherungsgedanken tödliche Wunden schlägt, muß man sich klar sein, daß man eine Kreditquelle verstopft, die bisher nie versiegt ist, wenn andere Quellen versiegten, die immer da war, wenn der Finanzminister sie in Anspruch nehmen wollte.

Was die Untersuchung in der Schuldfrage anlangt, erwarten wir die ehebaldigste Bekanntgabe von Ergebnissen. Um aber in Hinkunft ähnliche Vorfälle zu vermeiden und auch gesetzliche Unterlagen zu haben, um die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen und entsprechend schwer zu bestrafen, hat unsere Partei in den letzten Tagen ein Antikorruptionsgesetz vorgelegt, das sich nicht nur mit den Korruptionsfällen innerhalb der Staatsverwaltung beschäftigt, sondern seine Wirkung. auch auf alle jene Fälle ausdehnt, durch welche die gesamte Öffentlichkeit des Staates beschwert wird, die also im öffentlichen Interesse des Staates gelegen sind. (Potlesk poslancù sudetskonìmecké strany.)


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