Meine Damen und Herren! Seit Jahren bemühen sich die Schulinspektoren
um die Anerkennung ihrer verantwortlichen Arbeit durch eine entsprechende
Diens tzulage sowie durch eine Erhöhung des Reisepauschals.
Durch den vorhegenden Gesetzesantrag soll diesen langj ährigen
Bemühungen Rechnung getragen werden. Wir werden diesem Gesetzantrag
unsere Zustimmung geben, wir gönnen den Inspektoren, daß
ihre Bemühungen endliich von Erfolg gekrönt sind. Wir
müssen aber be uern, daß die ursprünglich beantragte
Höhe der Dienstzulage wieder herabgesetzt wurde, umsomehr
als durch die Entwertung der Krone, die im Laufe der letzten zwei
Jahre um 32 % abgewertet wurde, und im Zusammenhang damit durch
die ansteigende Teu erung diese geldlichen Zuwendungen eigentlich
nicht mehr die entsprech ende Entlohnung für die Mehrarbeit
sind, wie es ursprünglich gedacht war. Wir sehen, daß
die Teuerung vor allem bei Industrieerzeugnissen bereits bis zu
12% beträgt, wir können aber auch bei den Rohstoffen
für die Industrie heute bereits eine Preissteigerung um 20
bis 40% feststellen.
Wenn man nun hier daran geht, einer kleinen Gruppe von Personen
eine gehaltliche Besserstellung zu geben, so sehen wir darin nur
einen Auftakt dazu, daß man endlich daran geht, die Personalsparmaßnahmahmen,
soweit sie die Staatsbeamten und die Lehrerschaft betreffen, abzubauen
und wieder zu trachten, zu normalen Verhältnissen zu kommen.
Wir müssen aber auch hier daran erinnern, daß es notwendig
ist, endlich eieinmal eine gerechte Regelung der Übertrittszulagen
der Bürgerschullehrerschaft zu treffen. Denn wenn heute ein
großer Mangel an geprüften Bürgerschulkrl äften
fes tzustellen ist, so ist das nicht zuletzt auf den Umstand zurückzuführen,
daß die Arbeit der Bürgerschullehrerschaft nicht entsprechend
entlohnt wird. Ferner müssen wir darauf hinweisen, daß
zu einigen Paragraphen des Gehaltsgesetzes vom Jahre 1926. vor
allem zu den §§ 23 und 26, bis heute, also im elften
Jahre der Geltung dieses Gesetzes, noch nicht die Durchführungsverordnung
erschienen ist. Das ist wohl ein einzig dastehender Zustand. Eine
ebenso unverdiente Zurü cksetzung ist es für diejenigen
Beamten und Leehrer, die zur militärischen Dienstleistung
eingezogen werden, daß sie, die 14, 18 und 24 Monate ihren
Dienst in der Armee erfüllen, bei der Rückkehr gegenüber
den andan eren, die nicht zur Dienstleistung eingezoe gen wurden,
zurückgesetzt werden. Während von allen verantwortlichen
Stellen des Staates bis jetzt die Zusage gemacht wurde, daß
es notwendig ist, diese Dienstzeit endlich einzurechnen, ist es
doch immmer nur bei diesen Worteten geblieben und die Taten stehen
bis heute noch aus.
Im Zusammenhang mit der An erkennung des Dienstes und der geldlichen
Besserstelte lung wäre auch zu erwähnen, daß man
endlich daran gehen muß, die Bezahlung der Kindergärtnerinnen
und Haushaltslehrerinnen gesetzlich zu regeln, damit auch sie
eine entsprechende Anerkennung für ihre Arbeit finden.
Für die Anstellung der Bezirksschulinspektoren sollte einzig
und allein die Befähigung, vor allem aber der Charakter maßgebend
sein. Wir haben in den Ausschüssen schon dazu Stellung genommen
und uns dagegen verwahrt, daß, wie man gerade auf deutscher
Seite sehr oft feststellen kann, hier das Parteibuch maßgebend
ist. Ja, es wurden uns Fälle mitgeteilt, daß Leute
sogar zwei Parteibücher hatten, je nach dem, wo sie gerade
vorsprachen und welches Parteibuch im konkreten Falle am besten
war vorzuzeigen. Wenn wir bedenken, daß der Schulinspektor
in seinem Amtsbereich ein Vorbild sein soll, daß er in seiner
Arbeit beispielgebend wirken soll, daß er schöpferisch
tätig sein soll, so können wir immer nur Bedenken haben,
wenn er diesen Anforderungen nicht entsprechen kann und seine
Berufung einzig und allein auf Grund der Parteizugehörigkeit
oder des Parteibuches erfolgt ist.
Eigentümlich berührt es auch, soweit es deutsche Inspektoren
betrifft, daß von Seiten der staatlichen Verlagsanstalt
ein gewisser Einfluß genommen wird. Es wurde uns berichtet,
daß diese angehenden Inspektorenkandidaten immer auch einen
Besuch beim Direktor der staatlich en Verlagsanstalt machen müssen
und es zeigt sich dann später, daß vielleicht gerade
von dieser Seite auch immer ein gewisser Einfluß auf die
Anstellung sich geltend macht. Die Auswirkungen können wir
später auch draußen verspüren. So kommt es vor,
daß immer wieder besonders Bücher, die in der staatlichen
Verlagsanstalt gedruckt werden, anempfohlen werden oder daß
man besonders darauf hinwirkt, daß immer wieder nur Bücher
aus der staatlichen Verlagsanstalt im Schulbetrieb eingeführt
werden. Das gleiche können wir bei dem Bezug der Lehrmittel
bemerken. In einem Falle ist es vorgekommen, daß Lehrmittel
über den Kopf der Schulleitung hinwegbestellt wurden, der
betreffende Inspektor hat einfach den Lehrmittelfond dazu benützt,
Karten und Lehrmittel aus der staatlichen Verlagsanstalt zu bestellen,
die überhaupt im Schulbetrieb gar keine Verwendung finden
können. (Hlasy: Einen Atlas, in dem Deutschland nicht
vorkommt!) Das waren Ladenhüter, die irgendwie die Kabinette
und Lehrmittelzimmer in den Schulen zieren und unverwendet daliegen.
Wir sehen darin eine unverantwortliche Verschwendung der zugewiesenen
Geldmittel, die wir aufs schärfste rügen müssen.
Desgleichen müssen wir auch zu gewissen Lehrbüchern
Stellung nehmen, die im staatlichen Verlag gedruckt werden. Ich
weise auf ein Lesebuch hin, das man mir neuerdings vorgelegt hat
und in dem die Städtenamen im sudetendeutschen Gebiete an
erster Stelle èechisch genannt werden. Bei Karlsbad steht
zunächst "Karlovy Vary" und nur in Klammern "Karlsbad",
während man für andere Städte überhaupt nicht
mehr den deutschen Namen hat. Es ist begreiflich, daß man
derartige Bücher in den Kreisen der Bevölkerung nicht
sehr gerne sieht und für die auch kein Interesse besteht,
sie einzuführen oder in die Hände der Kinder zu geben.
Auffallend ist auch noch - und da zeigt sich vielleicht auch eine
gewisse Einfluß nahme der staatlichen Verlagsanstalt auf
die Anstellung deutscher Inspektoren, -daß sich manche Schulinspektoren
immer an die Schulleitungen wenden, Druckerzeugnisse der staatlichen
Verlagsanstalt empfehlen und zum Sammelbezug auffordern, wobei
dieser durch die Hände des betreffenden Inspektors gehen
soll. Ein derartiges Vorgehen ist keinesfalls gutzuheißen.
Wenn sich z. B. vor wenigen Tagen bei mir ein Bezirksschulinspektor
überdas mangelnde Ansehen beklagt hat. das heute drauß
en die Inspektorenschaft genießt, und daß das wohl
auf die geringe geldliche Entlohnung der Arbeit zurückzuführen
sei, so wäre zu bemerken, daß nach unserer Auffassung
dieser Umstand weniger in Betracht kommt, daß vielmehr die
mindere Achtung, die die Schulinspektoren selbst empfinden, eher
auf die persönliche Haltung der einzelnen Inspektoren zurü
ckzuführen ist. Da haben wir ja bei uns draußen so
allerhand Erfahrungen gemacht, vor allem die übergroße
Ängstlichkeit. Da gibt es Menschen, die sich in Gegenwart
eines èechischen Beamten gar nicht mehr getrauen, deutsch
zu sprechen. Es ist kaum glaublich, aber doch wahr, und solche
Dinge werden kaum dazu beitragen, daß in Kreisen der Bevölkerung
die Hochachtung für die Inspektoren wächst, wenn man
deren Ängstlichkeit sieht. Es ist mir ein Fall gemeldet worden,
daß in einer Bezirksschulausschußsitzung der Inspektor
mit dem Vorsitzenden immer noch èechisch gesprochen hat,
während von den anwesenden Bezirksschulausschußmitgliedern
niem and es verstanden und so nicht gewußt hat, was dort
verhandelt wird. Wir sehen darin, gelinde gesagt, eine Unhöflichkeit
gegenüber den Mitgliedern des Bezirksschulauschusses, um
nicht ein schärferes Wort dafür zu prägen.
Wir sehen aber auch, daß unter dem Einfluß des berühmten
Vorbildes des Landesschulinspektors Goldmann sich drauß
en Inspektoren mit Dingen befassen, oder Dingen ein Hauptaug enmerk
zuwenden, die sie früher überhaupt nicht oder in einem
bedeutend geringerem Maße in den Bereich ihrer Tätigkeit
gezogen haben. Es ist vorgekommen, daß alle Bilder plötzlich
genau untersucht wurden, ob nicht etwas verdächtiges darin
zu finden wäre. Ich erinnere an ein Bild, das eine historische
Szene darstellt. Kriemhilde an der Bahre Siegfried, wo man plötzlich
am Faltenwurf des Kleides eine Hakenkreuzfigur entdecken wollte
und aus diesem Grunde mußte das Bild ausgeschieden werden
(Veselost.), daß man heute ängstlich ist, ein
deutsches Lied zu singen, wenn darin nur das Wort deutsch vorkommt.
(Výkøiky.) Ja, daß sich heute unter
dem Einflusse und dem berühmten Vorbilde die Tätigkeit
mancher Inspektoren darauf erstreckt, daß sie im Keller
mit ihrer Inspektion beginnen, die am Dachboden endet, daß
sie einen großen Teil ihrer Aufmerks amkeit allen möglichen
Dingen, selbst den Abortanlagen widmen, ob da nicht vielleicht
irgend welche Zeichnungen oder Figuren zu finden wären, um
dann vielleicht eine gesetzliche Anzeige zu machen, oder eine
Untersuchung einzuleiten, während die Hauptaufgabe, nämlich
die Überwachung des Unterrichtes und der Erziehung, die Erteilung
von Ratschlägen, Berater zu sein, erst in zweiter Linie steht,
während solchen Kleinlichkeiten und Lächerlichkeiten
eine Unmenge von Zeit und Aufmerksamkeit gewidmet wird. Wir glauben,
daß auf diese Weise, durch ein derartiges Vorgehen das Ansehen
der deutschen Inspektoren kaum besonders gehoben wird und wenn
sie sich über die mangelnde Achtung beklagen, so mag diese
vielleicht in diesem kleinlichen, läppischen Benehmen zum
größten Teile seine Ursache haben.
Eigentümlich ist auch die Einstellung mancher Schulinspektoren
zur deutschen Volkstumsarbeit. Sie fühlen sich bemüßigt,
der Lehrerschaft Ratschläge zu geben, sich weniger an der
Arbeit völkischer Vereine zu beteiligen, sich weniger im
öffentlichen Leben zu betätigen. (Výkøiky.)
Wir müssen mit aller Deutlichkeit feststellen: Wenn es
für die èechische Lehrerschaft eine Selbstverständlichkeit
ist, im Sokol und in den èechischen Volkstumsverbänden
zu arbeiten, wenn das für sie eine Ehrensache ist, muß
es ebenso Selbstverständlichkeit und Ehrensache für
die deutsche Lehrerschaft sein, sich in der deutschen Volkstumsarbeit
zu betätigen. (Souhlas poslancù sudetskonìmecké
strany.)
Es wurden mir auch Fälle berichtet, daß einzelne deutsche
Inspektoren bei Versammlungen oder sonstigen Anlässen Reden
geschwungen haben, die in eine Selbstbezichtigung des deutschen
Volkes ausklangen, wie sie beispiellos dasteht. Ich glaube kaum,
daß die Zuhörer, die sich derartige Dinge anhören
müssen, eine besondere Hochachtung für diese Menschen
empfinden können. Wir haben in der letzten Zeit von einem
Beispiel einer derartigen Selbstbeschuldigung und Selbstbezichtigung
gehört, die alles übersteigt und derart kraß ist,
daß sie vielleicht nur in der Selbstbezichtigung in den
Theaterprozessen in Moskau, die der ganzen Welt unverständlich
ist, eine Paralelle findet. Die Ängstlichkeit einiger deutscher
Schulinspektoren geht so weit, daß sie sich selbst auf der
Gasse kaum mehr getrauen deutsch zu sprechen und dann wundern
sie sich, wenn sie nicht die entsprech ende Achtung finden. Sie
sind durch die Einflüsse und die besonderen Umstände
derartig verschüchtert und kleinlich geworden, daß
man ruhig sagen kann, sie sind päpstlicher als der Papst,
wenn es sich um die Durchführung bestimmter Erlässe
und Anordnungen handelt. Ich weise hier auf eine Anordnung hin,
die unlängst wieder vom Unterrichtsministerium erfolgt ist.
Da wird angeordnet, daß ab 1. September 1937 in den Bürger-,
Mittelschulen u. s. w. die rumänische und die südslavische
Staatshymne zu singen ist. Wir bewundern diese Großzügigkeit,
die hier das Unterrichtsministerium an den Tag legt. Wir glauben,
daß an Schulen in diesem Staate mit rumänischer und
serbis cher oder kroatischer Unterrichtssprache diese Anordnung
mit Begeisterung aufgenommen wurde. Wir müssen aber sagen,
daß es für Schulen mit anderer Unterrichtssprache vom
pädagogischen Standpunkte aus sicher nicht sehr klug war.
Denn es ist sicher sehr schwer, und es wird sicher nur in einzelnen
Fällen gelingen, daß man einen entsprechenden Vortrag
dieser Hymnen erreichen kann, wo Lehrer und Schüler die Sprache
nicht beherrs. chen und überhaupt den Sinn nicht verstehen.
Wenn wir bedenken, wie leicht es vorkommt, daß gerade bei
der Benützung einer fremden Sprache durch schlechte Aussprache
Verwechslungen, Verdrehungen, Umdeutungen des Sinnes vorkommen,
dann wird man es verstehen, daß es sehr leicht möglich
sein kann, daß durch eine schlechte Aussprache der Sinn
dieser Hymnen vielleicht gerade ins Gegenteil verkehrt wird und
daß man statt einer besonderen Ehrung, die beabsichtigt
war, vielleicht dadurch eine Profanierung dieser Staatshymnen
erhält. Und dann werden womöglich noch Schüler
und Lehrer dafür zur Verantwortung gezogen. Wenn man schon
diese Groß zügigkeit auf der einen Seite beweist, dann
wäre sie doch auch dadurch zu beweisen, daß man, wie
ich schon vorhin betonte, diese Hymnen einfach nur für Schulen
mit rumänischer, serbischer oder kroatischer Unterrichtssprache
gelten läßt. Dann möge man aber auch ebenso großzügig
sein und möge den anderen Volksgruppen in diesem Staate ebenfalls
die Möglichkeit gebenen, daß sie die Staatshymne ihres
Volkes in diem Staate singen können, die Polen die polnische,
die Ungarn die ungarische und die Deutschen die deutsche Hymne.
Ich glaube, daß an auf diese Weise sicher eine entsprechende
Begeisterung auslösen würde. Aber bei dieser großzügigen
EinsEi tellung, die das Unterrichtsministerium hier beweist, können
wir eher vielleicht anne, hmen, daß sich die Großzügigkeit
in der Linie bewegt, daß wir vielleicht nächstens einen
Erlaß bekommen, in dem angeornet wird - weil man im Freundschaftsverhältnis
zu Frankreich oder zu Sowjetrußland lebt daß von nun
an auch die "Marseillaise" oder vielleicht "Internationale"
in den Schulen gesungen werden soll.
Es werden aber auch Anordnungen getroffen über die Feier
kultureller Gedenktage. Wir wollen anerkennen, daß jedes
Volk seine großen Männer hat und daß es wertvoll
ist, wenn man die Jugend an diese Männer erinnert und bei
dieser Gelegenheit auch die Bedeutung für das Volkstum des
betreffenden Mannes vorführt. Wir müssen aber daran
erinnern, daß man gerade in Hinsicht auf die großen
Männer des deutschen Volkes bei uns einen sehr großen
Mangel festgestellt hat in Bezug auf das Feiern von Gedenktagen.
Wir haben bis jetzt noch sehr selten gefunden, daß vom Unterrichtsminisisterium
aus angeordnet wurde, daß man die kulturellen Gedenktage
auch bedeutender deutschen Männer feiert. Man hat das immer
nur vielleicht der eigenen Initiative überlassen, aber in
dieser Hinsicht hat man von staatswegen sonst nichts getan.
Wir sind dafür, daß man immer auch nach allen Seiten
hin allen Volksgruppen, die in diesem Staate wohnen die entsprechende
Gleichheit zuerkennt. Was dem einen recht ist, muß für
den anderen billig sein. Wenn man die großen Männer
der einen Nation feiert und vorschreibt, daß sie gesamtstaatlich
gefeiert werdenn, dann muß auch für uns als Deutsche
das Entsprechende gelten und das gleiche Recht, daß man
auch für uns, die kulturellen Gedenktage unserer deutschen
Schuljugend in entsprechender Weise begehen läßt. (Potlesk
poslancù sudetskonìmecké strany.)