Pátek 5. bøezna 1937

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 85. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 5. bøezna 1937.

1. Øeè posl. Illinga (viz str. 4 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Seit Jahren bemühen sich die Schulinspektoren um die Anerkennung ihrer verantwortlichen Arbeit durch eine entsprechende Diens tzulage sowie durch eine Erhöhung des Reisepauschals. Durch den vorhegenden Gesetzesantrag soll diesen langj ährigen Bemühungen Rechnung getragen werden. Wir werden diesem Gesetzantrag unsere Zustimmung geben, wir gönnen den Inspektoren, daß ihre Bemühungen endliich von Erfolg gekrönt sind. Wir müssen aber be uern, daß die ursprünglich beantragte Höhe der Dienstzulage wieder herabgesetzt wurde, umsomehr als durch die Entwertung der Krone, die im Laufe der letzten zwei Jahre um 32 % abgewertet wurde, und im Zusammenhang damit durch die ansteigende Teu erung diese geldlichen Zuwendungen eigentlich nicht mehr die entsprech ende Entlohnung für die Mehrarbeit sind, wie es ursprünglich gedacht war. Wir sehen, daß die Teuerung vor allem bei Industrieerzeugnissen bereits bis zu 12% beträgt, wir können aber auch bei den Rohstoffen für die Industrie heute bereits eine Preissteigerung um 20 bis 40% feststellen.

Wenn man nun hier daran geht, einer kleinen Gruppe von Personen eine gehaltliche Besserstellung zu geben, so sehen wir darin nur einen Auftakt dazu, daß man endlich daran geht, die Personalsparmaßnahmahmen, soweit sie die Staatsbeamten und die Lehrerschaft betreffen, abzubauen und wieder zu trachten, zu normalen Verhältnissen zu kommen. Wir müssen aber auch hier daran erinnern, daß es notwendig ist, endlich eieinmal eine gerechte Regelung der Übertrittszulagen der Bürgerschullehrerschaft zu treffen. Denn wenn heute ein großer Mangel an geprüften Bürgerschulkrl äften fes tzustellen ist, so ist das nicht zuletzt auf den Umstand zurückzuführen, daß die Arbeit der Bürgerschullehrerschaft nicht entsprechend entlohnt wird. Ferner müssen wir darauf hinweisen, daß zu einigen Paragraphen des Gehaltsgesetzes vom Jahre 1926. vor allem zu den §§ 23 und 26, bis heute, also im elften Jahre der Geltung dieses Gesetzes, noch nicht die Durchführungsverordnung erschienen ist. Das ist wohl ein einzig dastehender Zustand. Eine ebenso unverdiente Zurü cksetzung ist es für diejenigen Beamten und Leehrer, die zur militärischen Dienstleistung eingezogen werden, daß sie, die 14, 18 und 24 Monate ihren Dienst in der Armee erfüllen, bei der Rückkehr gegenüber den andan eren, die nicht zur Dienstleistung eingezoe gen wurden, zurückgesetzt werden. Während von allen verantwortlichen Stellen des Staates bis jetzt die Zusage gemacht wurde, daß es notwendig ist, diese Dienstzeit endlich einzurechnen, ist es doch immmer nur bei diesen Worteten geblieben und die Taten stehen bis heute noch aus.

Im Zusammenhang mit der An erkennung des Dienstes und der geldlichen Besserstelte lung wäre auch zu erwähnen, daß man endlich daran gehen muß, die Bezahlung der Kindergärtnerinnen und Haushaltslehrerinnen gesetzlich zu regeln, damit auch sie eine entsprechende Anerkennung für ihre Arbeit finden.

Für die Anstellung der Bezirksschulinspektoren sollte einzig und allein die Befähigung, vor allem aber der Charakter maßgebend sein. Wir haben in den Ausschüssen schon dazu Stellung genommen und uns dagegen verwahrt, daß, wie man gerade auf deutscher Seite sehr oft feststellen kann, hier das Parteibuch maßgebend ist. Ja, es wurden uns Fälle mitgeteilt, daß Leute sogar zwei Parteibücher hatten, je nach dem, wo sie gerade vorsprachen und welches Parteibuch im konkreten Falle am besten war vorzuzeigen. Wenn wir bedenken, daß der Schulinspektor in seinem Amtsbereich ein Vorbild sein soll, daß er in seiner Arbeit beispielgebend wirken soll, daß er schöpferisch tätig sein soll, so können wir immer nur Bedenken haben, wenn er diesen Anforderungen nicht entsprechen kann und seine Berufung einzig und allein auf Grund der Parteizugehörigkeit oder des Parteibuches erfolgt ist.

Eigentümlich berührt es auch, soweit es deutsche Inspektoren betrifft, daß von Seiten der staatlichen Verlagsanstalt ein gewisser Einfluß genommen wird. Es wurde uns berichtet, daß diese angehenden Inspektorenkandidaten immer auch einen Besuch beim Direktor der staatlich en Verlagsanstalt machen müssen und es zeigt sich dann später, daß vielleicht gerade von dieser Seite auch immer ein gewisser Einfluß auf die Anstellung sich geltend macht. Die Auswirkungen können wir später auch draußen verspüren. So kommt es vor, daß immer wieder besonders Bücher, die in der staatlichen Verlagsanstalt gedruckt werden, anempfohlen werden oder daß man besonders darauf hinwirkt, daß immer wieder nur Bücher aus der staatlichen Verlagsanstalt im Schulbetrieb eingeführt werden. Das gleiche können wir bei dem Bezug der Lehrmittel bemerken. In einem Falle ist es vorgekommen, daß Lehrmittel über den Kopf der Schulleitung hinwegbestellt wurden, der betreffende Inspektor hat einfach den Lehrmittelfond dazu benützt, Karten und Lehrmittel aus der staatlichen Verlagsanstalt zu bestellen, die überhaupt im Schulbetrieb gar keine Verwendung finden können. (Hlasy: Einen Atlas, in dem Deutschland nicht vorkommt!) Das waren Ladenhüter, die irgendwie die Kabinette und Lehrmittelzimmer in den Schulen zieren und unverwendet daliegen. Wir sehen darin eine unverantwortliche Verschwendung der zugewiesenen Geldmittel, die wir aufs schärfste rügen müssen.

Desgleichen müssen wir auch zu gewissen Lehrbüchern Stellung nehmen, die im staatlichen Verlag gedruckt werden. Ich weise auf ein Lesebuch hin, das man mir neuerdings vorgelegt hat und in dem die Städtenamen im sudetendeutschen Gebiete an erster Stelle èechisch genannt werden. Bei Karlsbad steht zunächst "Karlovy Vary" und nur in Klammern "Karlsbad", während man für andere Städte überhaupt nicht mehr den deutschen Namen hat. Es ist begreiflich, daß man derartige Bücher in den Kreisen der Bevölkerung nicht sehr gerne sieht und für die auch kein Interesse besteht, sie einzuführen oder in die Hände der Kinder zu geben. Auffallend ist auch noch - und da zeigt sich vielleicht auch eine gewisse Einfluß nahme der staatlichen Verlagsanstalt auf die Anstellung deutscher Inspektoren, -daß sich manche Schulinspektoren immer an die Schulleitungen wenden, Druckerzeugnisse der staatlichen Verlagsanstalt empfehlen und zum Sammelbezug auffordern, wobei dieser durch die Hände des betreffenden Inspektors gehen soll. Ein derartiges Vorgehen ist keinesfalls gutzuheißen. Wenn sich z. B. vor wenigen Tagen bei mir ein Bezirksschulinspektor überdas mangelnde Ansehen beklagt hat. das heute drauß en die Inspektorenschaft genießt, und daß das wohl auf die geringe geldliche Entlohnung der Arbeit zurückzuführen sei, so wäre zu bemerken, daß nach unserer Auffassung dieser Umstand weniger in Betracht kommt, daß vielmehr die mindere Achtung, die die Schulinspektoren selbst empfinden, eher auf die persönliche Haltung der einzelnen Inspektoren zurü ckzuführen ist. Da haben wir ja bei uns draußen so allerhand Erfahrungen gemacht, vor allem die übergroße Ängstlichkeit. Da gibt es Menschen, die sich in Gegenwart eines èechischen Beamten gar nicht mehr getrauen, deutsch zu sprechen. Es ist kaum glaublich, aber doch wahr, und solche Dinge werden kaum dazu beitragen, daß in Kreisen der Bevölkerung die Hochachtung für die Inspektoren wächst, wenn man deren Ängstlichkeit sieht. Es ist mir ein Fall gemeldet worden, daß in einer Bezirksschulausschußsitzung der Inspektor mit dem Vorsitzenden immer noch èechisch gesprochen hat, während von den anwesenden Bezirksschulausschußmitgliedern niem and es verstanden und so nicht gewußt hat, was dort verhandelt wird. Wir sehen darin, gelinde gesagt, eine Unhöflichkeit gegenüber den Mitgliedern des Bezirksschulauschusses, um nicht ein schärferes Wort dafür zu prägen.

Wir sehen aber auch, daß unter dem Einfluß des berühmten Vorbildes des Landesschulinspektors Goldmann sich drauß en Inspektoren mit Dingen befassen, oder Dingen ein Hauptaug enmerk zuwenden, die sie früher überhaupt nicht oder in einem bedeutend geringerem Maße in den Bereich ihrer Tätigkeit gezogen haben. Es ist vorgekommen, daß alle Bilder plötzlich genau untersucht wurden, ob nicht etwas verdächtiges darin zu finden wäre. Ich erinnere an ein Bild, das eine historische Szene darstellt. Kriemhilde an der Bahre Siegfried, wo man plötzlich am Faltenwurf des Kleides eine Hakenkreuzfigur entdecken wollte und aus diesem Grunde mußte das Bild ausgeschieden werden (Veselost.), daß man heute ängstlich ist, ein deutsches Lied zu singen, wenn darin nur das Wort deutsch vorkommt. (Výkøiky.) Ja, daß sich heute unter dem Einflusse und dem berühmten Vorbilde die Tätigkeit mancher Inspektoren darauf erstreckt, daß sie im Keller mit ihrer Inspektion beginnen, die am Dachboden endet, daß sie einen großen Teil ihrer Aufmerks amkeit allen möglichen Dingen, selbst den Abortanlagen widmen, ob da nicht vielleicht irgend welche Zeichnungen oder Figuren zu finden wären, um dann vielleicht eine gesetzliche Anzeige zu machen, oder eine Untersuchung einzuleiten, während die Hauptaufgabe, nämlich die Überwachung des Unterrichtes und der Erziehung, die Erteilung von Ratschlägen, Berater zu sein, erst in zweiter Linie steht, während solchen Kleinlichkeiten und Lächerlichkeiten eine Unmenge von Zeit und Aufmerksamkeit gewidmet wird. Wir glauben, daß auf diese Weise, durch ein derartiges Vorgehen das Ansehen der deutschen Inspektoren kaum besonders gehoben wird und wenn sie sich über die mangelnde Achtung beklagen, so mag diese vielleicht in diesem kleinlichen, läppischen Benehmen zum größten Teile seine Ursache haben.

Eigentümlich ist auch die Einstellung mancher Schulinspektoren zur deutschen Volkstumsarbeit. Sie fühlen sich bemüßigt, der Lehrerschaft Ratschläge zu geben, sich weniger an der Arbeit völkischer Vereine zu beteiligen, sich weniger im öffentlichen Leben zu betätigen. (Výkøiky.) Wir müssen mit aller Deutlichkeit feststellen: Wenn es für die èechische Lehrerschaft eine Selbstverständlichkeit ist, im Sokol und in den èechischen Volkstumsverbänden zu arbeiten, wenn das für sie eine Ehrensache ist, muß es ebenso Selbstverständlichkeit und Ehrensache für die deutsche Lehrerschaft sein, sich in der deutschen Volkstumsarbeit zu betätigen. (Souhlas poslancù sudetskonìmecké strany.)

Es wurden mir auch Fälle berichtet, daß einzelne deutsche Inspektoren bei Versammlungen oder sonstigen Anlässen Reden geschwungen haben, die in eine Selbstbezichtigung des deutschen Volkes ausklangen, wie sie beispiellos dasteht. Ich glaube kaum, daß die Zuhörer, die sich derartige Dinge anhören müssen, eine besondere Hochachtung für diese Menschen empfinden können. Wir haben in der letzten Zeit von einem Beispiel einer derartigen Selbstbeschuldigung und Selbstbezichtigung gehört, die alles übersteigt und derart kraß ist, daß sie vielleicht nur in der Selbstbezichtigung in den Theaterprozessen in Moskau, die der ganzen Welt unverständlich ist, eine Paralelle findet. Die Ängstlichkeit einiger deutscher Schulinspektoren geht so weit, daß sie sich selbst auf der Gasse kaum mehr getrauen deutsch zu sprechen und dann wundern sie sich, wenn sie nicht die entsprech ende Achtung finden. Sie sind durch die Einflüsse und die besonderen Umstände derartig verschüchtert und kleinlich geworden, daß man ruhig sagen kann, sie sind päpstlicher als der Papst, wenn es sich um die Durchführung bestimmter Erlässe und Anordnungen handelt. Ich weise hier auf eine Anordnung hin, die unlängst wieder vom Unterrichtsministerium erfolgt ist. Da wird angeordnet, daß ab 1. September 1937 in den Bürger-, Mittelschulen u. s. w. die rumänische und die südslavische Staatshymne zu singen ist. Wir bewundern diese Großzügigkeit, die hier das Unterrichtsministerium an den Tag legt. Wir glauben, daß an Schulen in diesem Staate mit rumänischer und serbis cher oder kroatischer Unterrichtssprache diese Anordnung mit Begeisterung aufgenommen wurde. Wir müssen aber sagen, daß es für Schulen mit anderer Unterrichtssprache vom pädagogischen Standpunkte aus sicher nicht sehr klug war. Denn es ist sicher sehr schwer, und es wird sicher nur in einzelnen Fällen gelingen, daß man einen entsprechenden Vortrag dieser Hymnen erreichen kann, wo Lehrer und Schüler die Sprache nicht beherrs. chen und überhaupt den Sinn nicht verstehen. Wenn wir bedenken, wie leicht es vorkommt, daß gerade bei der Benützung einer fremden Sprache durch schlechte Aussprache Verwechslungen, Verdrehungen, Umdeutungen des Sinnes vorkommen, dann wird man es verstehen, daß es sehr leicht möglich sein kann, daß durch eine schlechte Aussprache der Sinn dieser Hymnen vielleicht gerade ins Gegenteil verkehrt wird und daß man statt einer besonderen Ehrung, die beabsichtigt war, vielleicht dadurch eine Profanierung dieser Staatshymnen erhält. Und dann werden womöglich noch Schüler und Lehrer dafür zur Verantwortung gezogen. Wenn man schon diese Groß zügigkeit auf der einen Seite beweist, dann wäre sie doch auch dadurch zu beweisen, daß man, wie ich schon vorhin betonte, diese Hymnen einfach nur für Schulen mit rumänischer, serbischer oder kroatischer Unterrichtssprache gelten läßt. Dann möge man aber auch ebenso großzügig sein und möge den anderen Volksgruppen in diesem Staate ebenfalls die Möglichkeit gebenen, daß sie die Staatshymne ihres Volkes in diem Staate singen können, die Polen die polnische, die Ungarn die ungarische und die Deutschen die deutsche Hymne. Ich glaube, daß an auf diese Weise sicher eine entsprechende Begeisterung auslösen würde. Aber bei dieser großzügigen EinsEi tellung, die das Unterrichtsministerium hier beweist, können wir eher vielleicht anne, hmen, daß sich die Großzügigkeit in der Linie bewegt, daß wir vielleicht nächstens einen Erlaß bekommen, in dem angeornet wird - weil man im Freundschaftsverhältnis zu Frankreich oder zu Sowjetrußland lebt daß von nun an auch die "Marseillaise" oder vielleicht "Internationale" in den Schulen gesungen werden soll.

Es werden aber auch Anordnungen getroffen über die Feier kultureller Gedenktage. Wir wollen anerkennen, daß jedes Volk seine großen Männer hat und daß es wertvoll ist, wenn man die Jugend an diese Männer erinnert und bei dieser Gelegenheit auch die Bedeutung für das Volkstum des betreffenden Mannes vorführt. Wir müssen aber daran erinnern, daß man gerade in Hinsicht auf die großen Männer des deutschen Volkes bei uns einen sehr großen Mangel festgestellt hat in Bezug auf das Feiern von Gedenktagen. Wir haben bis jetzt noch sehr selten gefunden, daß vom Unterrichtsminisisterium aus angeordnet wurde, daß man die kulturellen Gedenktage auch bedeutender deutschen Männer feiert. Man hat das immer nur vielleicht der eigenen Initiative überlassen, aber in dieser Hinsicht hat man von staatswegen sonst nichts getan.

Wir sind dafür, daß man immer auch nach allen Seiten hin allen Volksgruppen, die in diesem Staate wohnen die entsprechende Gleichheit zuerkennt. Was dem einen recht ist, muß für den anderen billig sein. Wenn man die großen Männer der einen Nation feiert und vorschreibt, daß sie gesamtstaatlich gefeiert werdenn, dann muß auch für uns als Deutsche das Entsprechende gelten und das gleiche Recht, daß man auch für uns, die kulturellen Gedenktage unserer deutschen Schuljugend in entsprechender Weise begehen läßt. (Potlesk poslancù sudetskonìmecké strany.)

2. Øeè posl. Bródyho (viz str. 7 tìsnopisecké zprávy):






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