Hohes Haus! Wenn wir von der Sudetendeutschen Partei zu der Vorlage
über die Errichtung einer staatlichen technischen Hochschule
in Kaschau Stellung zu nehmen haben, möchte ich gleich von
vornherein feststellen, daß wir diese Errichtung an und
für sich begrüßen, weil wir für die Neuerrichtung
und für jeden Ausbau kultureller Anstalten in der Republik
sind. Ich möchte die Vorlage auch weiters deswegen begrüßen,
weil sie wirklich einer berechtigten Forderung der Slovaken entgegenkommt.
Inwiefern sie allerdings in den Einzelheiten entspricht, ist eine
Sache, die die Slovaken zu beurteilen haben, was übrigens
reichlich geschehen ist. Grundsätzlich stelle ich hierzu
fest, daß wir auf dem Standpunkte stehon, daß in kulturellen
Fragen ein jedes Volk autonom zu entscheiden hat und daß
es nur im Interesse einer gedeihlichen Entwicklung des Staates
gelegen ist, eine ungehinderte kulturelle Entwicklung seiner Nationalitäten
zu gewährleisten. Leider ist hier die Bemerkung dringend
notwendig, daß dieser Grundsatz der gedeihlichen Entwicklung
des Staates auf Grund der ungehinderten kulturellen Entwicklung
seiner Nationalitäten nicht immer anerkannt wird und vor
allem nicht immer respektiert wird.
Es ist hier schon im Zusammenhang mit dieser Vorlage von meiner
Vorrednerin darauf hingewiesen worden, daß zur selben Zeit,
da eine neue Hochschule in der Čechoslovakei errichtet
werden soll, man daran gehen will, die Autonomie der Hochschulen
einzuschränken, bzw. vielleicht gar zu beseitigen. Wir von
Seiten der Sudetendeutschen Partei müssen uns im Interesse
des gesamten Sudetendeutschtums mit aller Entschiedenheit gegen
alle in dieser Richtung gemachten Versuche verwahren und wir sagen
klipp und klar: Wer unsere sudetendeutschen Hochschulen angreift,
greift damit auch das Sudetendeutschtum als solches an. Ich meine
im Konkreten jenen Gesetzentwurf, den das Ministerium für
Schulwesen und Volkskultur nun schon in drei- oder vierfacher
Auflage den einzelnen Hochschulen zur Begutachtung vorgelegt hat,
das Gesetz, das die Dienstverhältnisse der einzelnen Hochschulprofessoren
betrifft. Wenn wir diesen Entwurf näher betrachten, so können
wir feststellen, daß hier in zwei wesentlichen Punkten die
Autonomie der Hochschulen wesentlich eingeschränkt, ja praktisch
so gut wie ausgeschaltet wird. Der eine Punkt ist die Frage der
Besetzung freigewordener Lehrkanzeln und der andere das Disziplinarverfahren
gegen Hochschulprofessoren. Die freie Besetzung der Lehrkanzeln,
wie sie auf Grund des Gesetzes vom 13. Feber 1919, also eines
Gesetzes, das in der revolutionären Nationalversammlung beschlossen
wurde, festgelegt ist, soll nun dahin abgeändert werden,
daß unter Umständen die einzelnen Lehrkörper der
Hochschulen überhaupt keine Möglichkeit haben, von sich
aus Vorschläge durchzubringen, weil jeder Vorschlag aus irgend
welchen Gründen, wie es so schön allgemein heißt,
vom Ministerium für Schulwesen und Volkskultur abgelehnt
werden kann und die Besetzung erfolgen kann auf Grund des Gutachtens
einer Fachkommission, der aber im besten Falle nur zwei Mitglieder
der betreffenden Hochschule angehören dürfen; dieser
Entwurf hat auch keine Bestimmungen über die Sprachenregelung
in einer solchen Komission und es besteht außerdem die Gefahr,
- daß hier in dieser fünfgliedrigen Kommission die
deutschen Hochschulen immer in der Minderheit sein werden, was
bedeutet, daß sie immer űberstimmt werden, wodurch
die Autonomie der deutschen Hochschulen in größter
Gefahr ist.
Es haben in dieser Richtung in letzter Zeit in Prag und in einigen
sudetendeutschen Städten Protestkundgebungen stattgefunden,
um die Öffentlichkeit auf diesen geplanten Angriff auf die
Lern- und Lehrfreiheit unserer sudetendeutschen Hochschulen aufmerksam
zu machen und eine Gesetzwerdung dieses Entwurfes zu verhindern.
Wir unterstützen aufs wärmste den Kampf, den die deutschen
Professoren um das Lebensrecht der deutschen Hochschulen führen.
Es ist bezeichnend für den ganzen Geist unserer Entwicklung,
daß wieder einmal ein an und für sich gutes Gesetz,
das die revolutionäre Nationalversammlung damals in einer
besonders revolutionären Anwandlung im günstigen Sinne
beschlossen hat, heute wieder ein Opfer gewisser reaktionärer
Tendenzen werden soll. Wir schließen uns dem Gutachten der
deutschen Hochschulen über diesen Gesetzentwurf an, einem
Gutachten, das in der Feststellung gipfelt: Wenn eine deutsche
Kultur in diesem Staate überhaupt aufrecht erhalten werden
soll, dann darf eine derartige Regelung nicht Gesetz werden.
Es mutet gerade in der heutigen Zeit besonders eigentümlich
an, wenn man auf der einen Seite im Anschluß an die sogenannten
Ausgleichsverhandlungen vom 18. Feber von einer Entspannung der
i nnerpolitischen Probleme spricht und auf der anderen Seite einen
so schweren Angriff gegen die Autonomie der Hochschulen plant.
Es wird sich auch hier praktisch erweisen, wie wir es immer täglich
aufs neue feststellen können, daß dieser 18. Feber
mehr oder weniger nur ein Manöver gegen die Sudetendeutsche
Partei war und daß letzten Endes nichts Konkretes herausschauen
dürfte.
Wie die Auswirkungen des 18. Feber auf anderem Gebiete als auf
dem des Hochschulwesens sind, zeigt sich in einem Falle, der wirklich
bemerkenswert ist, vorgebracht zu werden, im Falle des Betriebes
F. A. Lange in Brandau im Erzgebirge. Dieser Betrieb ist in der
letzten Zeit in die Einflußsphäre der Brünner
Waffenfabrik übergegangen. Das Ergebnis ist, daß wir
in den letzten Wochen feststellen konnten, daß deutsche
Arbeiter, die 30 Jahre lang in dem Betrieb beschäftigt waren,
auf die Straße geflogen sind. So sind 15 Arbeiter mit morgigem
Tage gekündigt, mit der Begründung, daß der Betrieb
diese Arbeiter aus Mangel an Beschäftigung entlassen mußte.
Tatsache ist aber, daß sofort anstelle der deutschen Arbeiter
čechische Arbeiter eingestellt werden. Daß der Betrieb
floriert, beweist auch die Tatsache, daß seit einem Jahre
ungefähr 150 neue Arbeiter in den Betrieb aufgenommen worden
sind. Merkwürdig ist nur das Verhalten des Bezirkshauptmanns,
der von diesen Dingen weiß und die planmäßige
Čechisierung dieses Betriebes duldet, ohne irgendwie einzuschreiten.
Die zuständige Arbeitsvermittlungsstelle erklärt, sie
wisse von nichts. Sie sehen daraus, daß im Zuge aller dieser
Versprechungen, die am 18. Feber gemacht wurden, alle mehr oder
weniger konkreten Zusagen praktisch hinfällig werden, daß
man gar nicht daran denkt, mit dem Sudetendeutschtum irgendwie
einen Ausgleich herzustellen, denn sonst könnte man nicht
gerade durch einen solchen Entwurf und die Angriffe, die er auf
die Lern- und Lehrfreiheit sowie die Sprachenrechte unserer Hochschulen
darstellt, ständig provozieren.
Man könnte in diesem Zusammenhange auch einen zweiten Entwurf
anführen, der in der letzten Zeit den Hochschulen vorgelegt
wurde, und zwar über die Disziplinarordnung für die
deutschen Hochschüler. Mit diesem Entwurf wird praktisch
die Disziplinargewalt des akademischen Senates über die Studenten
diesem entzogen, indem eine sogenannte Ministerialkommission eingesetzt
werden kann, ein Disziplinaranwalt, der zwar von Professoren gewählt
wird, der die Anklage zu vertreten hat, aber der dem Ministerium
für Schulwesen und Volkskultur unterworfen ist und die Anordnungen
dieses Ministeriums zu befolgen hat. Es beweist dies alles, daß
hier eben auch praktisch die Autonomie und das Disziplinarrecht
der deutschen wie der čechischen Hochschulen angegriffen
werden soll. Ich möchte aber hier einen wesentlichen Unterschied
festhalten. Wenn die čechischen Kollegen sich hier im Plenum
und im Budgetausschuß unter anderem gegen diese Einschränkung
der Freiheit der akademischen Anstalten unserer Republik gewehrt
haben, so taten sie es mit Recht. Aber der Angriff wird in viel
schärferer Weise sich bei uns auswirken, da wir ja keine
Garantien haben, daß wir in unseren Sprachenrechten bei
diesen Disziplinarkommissionen sowohl für die Professoren
wie auch für die Hochschüler irgendwie unser Recht erlangen.
Es ist hier auch festzustellen, daß die Begründung,
mit der dieser Entwurf schmackhaft gemacht werden soll, vollkommen
unzureichend ist, Es ist ausgeschlossen, sich vielleicht darauf
zu berufen, daß die bisherige Methode der Besetzung freier
Lehrkanzeln nicht ausgereicht hat. Ich könnte mit ganz genauen
Zahlen dienen, die die Vorwürfe, die man diesbezüglich
gegen die deutschen Hochschulen vorgebracht hat, hinfällig
machen müssen. Man kann auch nicht sagen, daß man die
Hochschulen vor einer Politisierung schützen müßte,
denn demgegenüber müssen wir feststellen, daß
man gerade durch diesen Entwurf die Hochschulen politisieren will,
indem man sachkundige Körperschaften ihrer Rechte beraubt
und diese Rechte auf einen politischen Amtswalter, in diesem Fall
auf den Herrn Unterrichtsminister, überträgt.
Ich glaube, es gäbe viel dringendere und wichtigere Fragen,
als diese zwei Gesetzentwürfe, von denen der eine, und zwar
der Gesetzentwurf über die Disziplinarordnung der Hochschüler,
auf dem Ermächtigungswege, also auf Grund einer Regierungsverordnung,
in Kraft treten soll. Es gäbe dringendere Aufgaben, sagte
ich, und möchte darauf verweisen, daß wir schon seit
Jahren den Bau des Zentralgebäudes der Prager deutschen Universität
versprochen bekommen haben, daß wir jahrelang, schon seit
dem Bestande der Republik, immer und immer wieder den Aus- und
Umbau der deutschen Kliniken und der Anstalten an der deutschen
technischen Hochschule verlangen. Von diesen Dingen erfährt
man nichts und da gibt es noch deutsche Politiker, die behaupten,
daß auf dem Gebiete des deutschen Schulwesens das Sudetendeutschtum
keine Forderungen zu stellen hätte.
Ich möchte im Zusammenhange mit diesem Entwurf über
die Errichtung der slovakischen Technik in Kaschau, der heute
Gegenstand der Beratung ist, Folgendes bemerken: Wir begrüßen
es, daß eine neue Hochschule errichtet werden soll, ohne
daß man die deutsche Technik in Brünn auflösen
würde. Wir möchten aber dem Herrn Koll. Dr. Domin,
der seinen Lieblingswunsch in dieser Richtung bei jeder Gelegenheit
vorbringt, hier endlich einmal klipp und klar sagen, daß
das Sudetendeutschtum dadurch, daß es eine zweite deutsche
Technik in Brünn besitzt, nicht im geringsten gegenüber
dem čechischen Volk bevorzugt ist, ganz abgesehen von der
verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Struktur der Bevölkerung.
Ich habe mir die Mühe genommen, aus dem Staatsvoranschlag
für 1937 die Zahlen herauszuziehen, die eindeutig beweisen,
daß die beiden deutschen Techniken in Prag und Brünn
zusammen nicht so viel an Sach- und Personalaufwand den Staat
kosten, wie die einzige Prager čechische Technik. So hat
z. B. die Prager čechische Technik im ganzen 103 Professoren
und die beiden deutschen Techniken in Prag und Brünn zusammen
77 Professoren. Der Sachaufwand für die čechische
Technik in Prag beträgt 5,273.400 Kč, der Sachaufwand
für die beiden deutschen Techniken in Brünn und Prag
nur 3,582.400 Kč. Es ist also ganz klar, daß unmöglich
von einer Bevorzugung des Deutschtums gesprochen werden kann.
Es wäre zu wünschen, daß man endlich einmal aufhört,
dieses Argument hier vorzubringen.
Es gibt aber auch noch andere Wünsche für das Sudetendeutschtum,
die verdienen, in Erinnerung gebracht zu werden. Und zwar verweise
ich darauf, daß der damalige Unterrichtsminister und jetzige
Ministerpräsident Dr. Hoda bereits im Jahre
1926 im Budgetausschuß des Abgeordnetenhauses den Sudetendeutschen
die Errichtung einer eigenen deutschen Handelshochschule versprochen
hat. Diese deutsche Handelshochschule sollte mit Beginn des Schuljahres
1927-28 eröffnet werden. Es sind nun zehn Jahre ins Land
gegangen und wir haben noch nicht einmal den Ausbau der deutschen
Technik in dieser Richtung erlebt.
Eine zweite dringende Forderung, die ebenfalls einmal erhoben
werden muß, ist die nach Errichtung einer eigenen forstlichen
Lehr- und Forschungsstätte. Das čechische Volk besitzt
eine eigene Hochschule für das Land- und Forstingenieurwesen
mit 27 Lehrkanzeln. Die Errichtung einer solchen Forschungsstätte,
bzw. der Ausbau der landwirtschaftlichen Abteilung in Tetschen-Liebwerd
ist schon deswegen eine Notwendigkeit. weil für ein Waldgebiet
von 900.000 ha, das ist 38.1 % der gesamten Waldfläche in
den historischen Ländern die Deutschen überhaupt keine
forstliche Forschungsstätte besitzen.
Die gesetzlichen Bestimmungen gehen aber jetzt dahin, daß
künftig nur Absolventen von Forsthochschulen zur Staatsprüfung
für Forstwirte zugelassen werden können und daß
zur Wirtschaftsführung und Verwaltung von Wäldern die
Absolvierung der einzigen deutschen Forstmittelschule in Reichstadt
nicht genügt. (Předsednictví převzal
místopředseda Koek.)
In der letzten Zeit ist der Öffentlichkeit mitgeteilt worden,
man denke daran, die deutsche Gesellschaft für Wissenschaft
und Künste in eine staatlich anerkannte autonome Akademie
umzuwandeln. Wir sind neugierig, inwieweit und wann dieses Versprechen
Wirklichkeit werden wird. Wir vermuten aber, daß es vielleicht
zu dem Zeitpunkt der Fall sein wird, da man uns praktisch die
Autonomie der Hochschulen nehmen wird. Das wird wahrscheinlich
das Kompensationsobjekt sein und man wird dann wieder auf Seite
der deutschen Regierungsparteien von großen Erfolgen reden.
Es wird so werden, wie der Vorsitzende der deutschen Gesellschaft
für Wissenschaft und Künste selbst erklärt hat,
daß man mit der einen Hand geben wird, was man mit der anderen
Hand wieder nimmt. Das ist eine Taktik, die wir gerade zur Genüge
kennen.
Wir müssen uns heute auch von dieser Stelle aus gegen jene
Gesetzentwürfe verwahren, die die Zusammenlegung der Studentenstiftungen
planen. Zu den Einzelheiten werden wir in den Ausschüssen
zu geeigneter Zeit noch entsprechend Stellung beziehen. Das eine
sei heute klipp und klar noch einmal gesagt: Es geht nicht mehr
an, daß man dem Sudetendeutschtum weitere seelische Belastungen
zumutet. Wer es ernst meint mit dem Wohl des Staates, der muß
es auch auf die Dauer ausschalten, daß man weiterhin das
Sudetendeutschtum auf diese Weise provoziert. Man provoziert es
durch alle diese Gesetzentwürfe, die ich hier aufgezählt
habe, abgesehen davon, daß sie persönliche Kränkungen
der Hochschulprofessoren darstellen. Man provoziert es durch all
das, was wir täglich erleben können, und als Protest
gegen die Einschränkung unseres Hochschulwesens werden wir
gegen diese Vorlage stimmen. (Potlesk poslanců strany
sudetskoněmecké.)
Tisztelt képviselőház! Engedtessék
meg nekem, hogy elsősorban felhasználjam az alkalmat,
hogy a csehszlovákiai magyar kisebbség nevében
köszöntsem Svájc köztársaság
államtanácsát abból az alkalomból,
hogy a retoromán nemzet Svájcban, amely mindössze
44.000 lelket számlál és Svájc köztársaság
lakosságának mindössze 1˙1 % -át
alkotja, javaslatot nyujtott be az államszövetséghez,
hogy a retoromán nyelv államnyelvvé nyilváníttassék.
Ha összehasonlítjuk a svájci demokráciának
ezen mostani megnyilvánulását a mi demokráciánkkal,
megállapíthatjuk, hogy milyen messzire kanyarodtunk
el arról az útról, amely útra vonatkozólag
1918-ban oly sok szép programmot és szót
hallottunk.
Amikor a kassai műegyetem felállítását
célzó javaslat a képviselőház
asztalán fekszik, a magyar nemzeti kisebbség nehéz
helyzetben van. Nehéz helyzetben van azért, mert
a magyarságnak nemcsak, hogy nincs egyeteme, de még
főiskolája sincsen. Mi magyarok azon az állásponton
vagyunk, hogy a latin szavak "suum cuique" pregnánsan
fejezik ki azt, hogy mindenkinek adassék meg az, ami őt
erkölcsileg megilleti. Minden nemzetnek érdekében
áll, hogy a maga kultúráját fejleszthesse,
hogy kultúráját ápolhassa és
ezért a magunk részéről elvileg nem
is gördítünk akadályt az ellen, hogy a
szlovákság megkapja a maga műegyetemét.
Sajnálattal kell azonban megállapítanom,
hogyha csak a szlovenszkói képviselők szavaznának
itt ebben a kérdésben, a szlovenszkói képviselők
szavazatával elvetnék ezt a javaslatot. (Posl.
Rybárik: Miért?) Mert többség, a
szlovenszkói képviselők többsége,
a kassai műegyetemre vonatkozólag benyujtott javaslattal
szemben ellenzéki álláspontot foglal el bizonyára
azért, mert ez a javaslat a szlovák nemzetnek nemzeti
aspirációit ki nem elégíti.
Amikor elvben a szlovákságnak jogát egy műegyetemre
koncedálom, ugyanakkor vizsgálnom kell a magyarság
szempontjából, hogy miért hiányzik
a köztársaságban a magyarságnak az egyeteme
és főiskolája és állásfoglalásomat
attól kell, hogy függővé tegyem, hogy
az az iskolapolitika, amit 1918 év óta ebben az
államban folytatnak, megfelel-e tényleg azo knak
a demokratikus elveknek, amiket az alkotmányban lefektettek
és, hogy vajjon nincsenek-e elnemzetlenítő
tervek és tendenciák részben a hivatalos
szerveknél, részben a hivatalos szerveknek munkáját
kiegészítő társadalmi szervek munkájában,
amelyek lehetetlenné teszik azt, hogy a magyarság
a maga iskoláit tényleg magáénak vallhassa
és hogy kikapcsoltassék annak a lehetősége,
hogy a magyar gyermek elnemzetlenítessék.
Ha ezt a kérdést vizsgálom, akkor a magyar
népiskolák kérdésétől
kell kiindulnom. S itt rögtön megállapíthatom,
hogy 72 olyan szlovák tannyelvü, a "Slovenská
liga" által felállított állami
népiskola van, amelyeket olyan községekben
létesítettek, ahol a lakosság abszolut és
túlnyomó többsége magyar és ezen
községekben még annyi szlovák gyermek
sincs, amennyi egy osztály megtöltésére
szükséges. Meg kell állapítanom azt
is, hogy ezekben a községekben a szlovenszkói
tanügyi politika nem elégszik meg azzal, hogy csak
a szlovák gyermekek tanuljanak szlovák tannyelvü
iskolában, mert ez ellen az elv ellen nem lehet kultúrembernek
kifogása és a magam részéről
egészen természetesnek találom, hogy a határ
mentén szolgálatot teljesítő csendőrök,
fináncok, csehszlovák tisztviselők gyermekei
saját nemzeti nyelvükön kapjanak megfelelő
iskolai oktatást; de amikor ezt koncedálom, természetesen
tiltakoznom kell az ellen, hogy ezen iskolák egyben arra
igyekeznek, hogy a magyar iskolákból a magyar anyanyelvü
gyermekek a szlovák iskolákba legyenek átcsábíthatók.
A somorjai járásban 4, a dunaszerdahelyiben 4, a
galántaiban 7, a vágselyeiben 1, a komaromiban 4,
az érsekujváriban 2, az ógyallaiban 5, a
nyitraiban 2, a verebélyiben 1, a lévaiban 1, a
zseliziben 7, a párkanyiban 6, a korponaiban 4, a kékőiben
5, a losonciban 3, a felediben 6, a tornaljaiban 1, a rozsnyóiban
1, a szepsiben 1, a tőketerebesiben 1, a királyhelmeciben
5 és a nagymihályiban 1 olyan község
van, ahol nincsen létjogosultsága az egyenlően
osztó nemzeti elv alapján a szlovák tannyelvü
iskolának.