28
Versammlung nachweist. Als ein Übergriff und
eine Verletzung der Dienstvorschriften muß es je-
doch erachtet werden, wenn der intervenierende
Vertreter der Sicherheitsbehörde von dem Einbe-
rufer der Versammlung verlangt, er müsse auch
Vorname, Beruf und genauen Wohnort der Ver-
sammlungsteilnehmer kennen. Daß der Versamm-
lungseinberufer zur Wahrung der Vertraulichkeit
der Versammlung die gesetzlichen Vorschriften er-
füllt hat, genügt es vollkommen, wenn er eine
individuelle Einladung vorgenommen hat, die Teil-
nehmer persönlich irgendwie zu identifizieren
imstande ist und die sonstigen Bedingungen einer
auf geladene Glaste beschränkten Versammlung
erfüllt hat. Der intervenierende Beamte der Sicher-
heitsbehörde hat sich darauf zu beschränken, die
Gesetzmäßigkeit der Versammlung zu kontrollie-
ren. Er ist keinesfalls berechtigt, Anwesenheits-
listen oder Einladungen mit fortzunehmen, da
schon mit Rücksicht auf eine abermalige Kon-
trolle von Seiten einer anderen Sicherheitsbehörde
die Gefahr der ungerechtfertigten Auflösung
durch solche gesetzwidrige Schritte hervorgerufen
wird.
Die Interpellanten bringen dem Herrn Minister
des Innern die schikanöse Handhabung der Ver-
sammlungspolizei durch den Leiter der staatlichen
Polizeibehörde in Jauernig, Dr. Prochaska, zur
Kenntnis. Dieses Verhalten ist nicht geeignet,
unter der Bevölkerung das Vertrauen zu einer ge-
recht funktionierenden staatlichen Polizeibehörde
zu erhalten. Sie richten daher an den Herrn Mi-
nister des Innern die
Anfrage:
1. Ist der Herr Minister mit dieser schikanösen
Handhabung der Versammlungspolizei durch den
ihm unterstellten Leiter der staatlichen Polizei-
behörde in Jauernig, Dr. Prochaska, einverstanden ?
2. Welche konkreten Verfügungen hat der Herr
Minister wegen des gerügten Sachverhaltes ge-
troffen ?
Prag, am 3. Juni 1937.
In g. Peschka,
Knorre, Köchel, Fischer, G. Böhm, Rösler, Dr Eich-
holz, Obrlik, May, Illing, Ing. Richter, Birke, Hirte,
Franz Nìmec, Nickerl, Stangl, E. Köhler, Sogl,
Dr. Zippelius, Hollube, Ing. Karmasin, Jäkel,
Axmann.
Pùvodní znìní ad 960 XIII.
Interpellation
des Abgeordneten A. Jobst
an den Innenminister
wegen dienstlicher übergriffe von Organen
der staatlichen Polizeibehörde in Oberplan.
Adolf Stini, Elektriker, Oberplan 189, und Hans
Mayer, wohnhaft ebenfalls in Oberplan, beabsich-
tigten am 12. April 1937 nach Haidmühle und von
da aus nach Deutschland zu fahren. Knapp vor
Abgang des Zuges in Oberplan wurden beide plötz-
lich vom Polizeikommissär der staatlichen Polizei-
behörde in Oberplan, Dr. Burian, aus dem Zuge
geholt und zwar geschah dies auf eine äußerst
schroffe und aufgeregte Weise, wodurch nicht nur
die Betroffenen, sondern auch die übrigen anwe-
senden Passagiere beunruhigt wurden. Dr. Burian
kam aufgeregt in den Waggon und schrie die
Insassen an: "Wo ist Mayer und Stini?" Als diese
sich meldeten, schrie er abermals in barschem
Tone: "Gehen sie hinaus, im Namen des Gesetzes!"
Die Aufforderung an die beiden, ihr Gepäck mit-
zunehmen, geschah gleichfalls in unnötig gereiz-
tem Tone. Als der Vater des Hans Mayer, nämlich
der Maurermeister Ernst Mayer, Oberplan 45, der
seinen Sohn begleiten wollte, an Dr. Burian die
Frage richtete, was mit seinem Sohne geschehe
und warum er zurückgehalten werde, schrie Dr.
Burian den Maurermeister Mayer gleichfalls an
und gab dem nächststehenden Polizeibeamten den
Auftrag: "Vezmete toho také sebou!" Adolf Stini
und Hans Mayer wurden auf die Wachstube der
staatlichen Polizeibehörde in Oberplan gebracht.
In der Kanzlei des Dr. Burian wurden sie verhört.
Man wollte von ihnen wissen, wer alles in den Zug
eingestiegen sei, warum sie nach Deutschland
fahren und wer sie "angeworben" hätte, des-
weiteren, ab ihnen bekannt sei, daß sie mit der
Parteilegitimation der Sudetendeutschen Partei in
Deutschland besser Arbeit fänden. Stini wurde
dann weiter gefragt, warum er sich den Paß schon
im Dezember besorgte usw. Obzwar beide Vorge-
führte vollkommen der Wahrheit gemäß aussagten
und eindeutige Aufklärungen über die an sie ge-
richteten Fragen gaben, wurden sie trotzdem voll-
kommen durchsucht und ihre Taschen sowie das
Gepäck visitiert und abermals verhört. Erst gegen
15 Uhr nachmittags wurden sie freigelassen, wobei
ihnen aber die Pässe nicht ausgefolgt wurden mit
dem Bemerken, daß sie erst Mittwoch, den 14.
April 1937, zurückgestellt werden.
Es muß noch darauf hingewiesen werden, daß
die Pässe von der Bezirksbehörde in Böhm. -Kru-
mau ordnungsgemäß ausgestellt worden waren.
Adolf Stini ist verheiratet, hat ein Kind, seit
längerer Zeit arbeitslos und verdiente nur gele-
gentlich im Elektrizitätswerk bei Aushilfsarbeiten
Kè 30. - bis 50. - in der Woche, sodaß er mit
seinen Angehörigen ein menschenunwürdiges Da-
sein fristen muß.
Hans Mayer ist der Sohn einer neunköpfigen
Familie, ein seit Jänner 1936 arbeitsloser Schlos-
ser, der trotz aller Bemühungen keinerlei Beschäf-
tigung finden konnte.
Durch völlig unbegründete und schikanöse Maß-
nahmen versucht man, den Existenzkampf der vom
Leben hart genug Getroffenen noch zu erschweren.
Obwohl die Pässe der beiden Betroffenen in Ord-
nung waren, mußten sie dennoch das unbegründete
Verhalten der Staatspolizei über sich ergehen
lassen.
Dieses Benehmen der Staatspolizei, das sich an-
scheinend auf anonyme, durch nichts zu rechtfer-
tigende Verdächtigungen stutzt, steht nicht ver-
einzelt da.
Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister des Innern die Anfrage:
29
1. Ist der Herr Minister bereit, die Vorfälle der
ungerechtfertigten Einschränkung der Bewegungs-
freiheit untersuchen zu lassen?
2. Welche konkreten Maßnahmen hat der Herr
Minister getroffen, um künftighin eine ungerecht-
fertigte Vorführung, wie im gerügten Falle, un-
möglich zu machen?
Prag, am 3. Juni 1937.
Jobst,
Axmann, Knöchel, Fischer, B. Böhm, Obrlik, Birke,
Hirte, Dr Zippelius, Nickerl, Stangl, E. Köhler,
Franz Nìmec, Jäkel, Ing. Karmasin, Ing. Peschka,
Hollube, Dr Eichholz, Ing. Richter, May, Rösler,
Knorre, Illing, Sogl.
Pùvodní znìní ad 960/XIV.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. Franz Künzel
an den Innenminister
wegen dienstlicher Verfehlungen des Lei-
ters der staatlichen Polizeiexpositur Dr.
Prochaska in Jauernig.
Am 27. 4. 1937 erschien der Leiter der staatli-
chen Polizeiexpositur in Jauernig, Dr. Prochaska
mit 2 Mann Staatspolizei und einem Gendarmen
in der Wohnung des Ortleiters der Sudetendeut-
schen Partei, Vorsitzender Konrad Henlein, Herrn
Josef Bauch in Sörgsdorf. Da Josef Bauch nicht
anwesend war, begab sich Dr. Prochaska mit
2 Mann Staatspolizei in dessen Kanzlei und ver-
langte die Herausgabe der Plakate zum Auf-
marsch der SdP-Mai-Kundgebung. Josef Bauch
erklärte, er besitze solche nicht. Daraufhin ord-
nete Dr. Prochaska in der Wohnung des Josef
Bauch eine Hausdurchsuchung an, die aber voll-
kommen ergebnislos verlief.
Obwohl Dr. Prochaska ausdrücklich erklärt
hatte, die Plakate zum Aufmarsch der SdP-Mai-
Kundgebung zu suchen, beschlagnahmte er trotz-
dem andere Sachen, nämlich ein Rundschreiben
der Bezirksleitung der Sudetendeutschen Partei
Freiwaldau und ein Rundschreiben der Bezirks-
leitung der Sudetendeutschen Partei Jauernig. Er
erklärte, daß er die beschlagnahmten Schrift-
stucke noch am gleichen Tage oder spätestens am
28. 4. zurückschicken werde. Dies geschah nicht.
Donnerstag, den 29. 4. 1937 sprach Josef Bauch
selbst bei der Staatspolizeiexpositur in Jauernig
vor. Er wurde abermals vertrostet, daß ein Agent
mit dem nachträglichen Hausdurchsuchungsbe-
fehl und den Schriftstücken bereits unterwegs sei.
Dies traf abermals nicht zu und erst am 3. Mai
1937 erhielt Josef Bauch die beschlagnahmten
Schriftstücke zurück. Eine anscheinend absichtli-
che Verzögerung der Rückgabe der Schriftstücke
wird dadurch verständlich, daß es sich um Wei-
sungen über die Durchführung der Mai-Feiern
von Seiten der Bezirksleitungen handelte. Über
die erfolgte Beschlagnahme wurde weder ein Pro-
tokoll noch ein Verzeichnis ausgefolgt.
Aus dem geschilderten Vorgang ist ersichtlich,
daß es sich hiebei um ein schikanöses Vorgehen
gegenüber Amtswaltern der Sudetendeutschen
Partei, Vors. Konrad Henlein, handelt. Vorfalle
solcher Art, hervorgerufen durch den Leiter der
staatlichen Polizeiexpositur in Jauernig, Dr. Pro-
chaska, stehen nicht vereinzelt da.
Die Interpellanten bringen daher dem Herrn
Minister das fortgesetzte schikanöse Verhalten
des Leiters der staatlichen Polizeiexpositur Dr.
Prochaska in Jauernig zur Kenntnis und richten
an ihn die
Anfrage:
Ist der Herr Minister bereit, eine konkrete Ver-
fügung zu treffen, die geeignet ist, daß die Be-
völkerung beunruhigende Verhalten des Leiters
der staatlichen Polizeiexpositur in Jauernig Dr.
Prochaska endlich abzustellen, ein Verhalten, wo-
durch das Vertrauen der Bevölkerung zu einer
gerecht und objektiv arbeitenden Polizei auf das
gröbste erschüttert wird?
P r a g, am 3. Juni 1937.
Ing. Künzel,
Illing, Axmann, Knöchel, Fischer, G. Böhm, Hirte,
Sogl, Ing. Richter, Obrlik, May, Knorre, Ing.
Peschka, Rösler, Dr Eichholz, Ing Karmasin, Birke,
Jäkel, Dr Zippelius, Hollube, Stangl, Nickerl, E.
Köhler, Franz Nìmec.
Pùvodní znìní ad 960/XV.
Interpellation
des Abgeordneten Guido Klieber
an die Regierung
wegen roher Behandlung von Arbeitslosen
durch den Kommandanten des Gendar-
meriepostens in Dauba.
Unegefähr 50 Arbeitslose der Daubaer Land-
gemeinde waren am 13. Mai 1937 bei der Vertei-
lungsstelle der Lebensmittelkarten in Dauba und
ersuchten um Ausfolgung der Czech-Karten für
die laufende Woche. Zu ihrer größten Bestürzung
mußten sie erfahren, daß sie keine erhalten soll-
ten. Sie schickten daraufhin eine dreigliedrige
Deputation zur Bezirksbehörde. Diese Deputation
wurde abgewiesen und vom Bezirkshauptmann
Krejèí nicht empfangen, obwohl sie ausdrücklich
um Vorlassung ersuchte.
Als die Deputation zusammen mit einigen ande-
ren Arbeitslosen im Begriffe war, durch das
Stiegenhaus der Bezirksbehörde wegzugehen, er-
schien der Kommandant des Gendarmeriepostens
in Dauba mit einigen anderen Gendarmen und for-
derte die Arbeitslosen auf, das Stiegenhaus unver-
30
züglich zu verlassen. Obwohl die Arbeitslosen
schon von sich aus die Absicht hatten, aus dem
Gebäude der Bezirksbehörde zu gehen und zu der
Aufforderung des Kommandanten der Gendar-
merie keinerlei Anlaß gaben, zog dieser den Säbel
und drohte den Arbeitslosen, sie mit diesem zu
schlagen, wobei er die Worte ausrief: "Arbeitet,
ihr faules Gesindel", dabei faßte er den alten
unterernährten arbeitslosen Dannert beim Genick
und zerrte ihn auf diese Art brutal aus dem Amts-
gebäude. Erst als die anderen Arbeitslosen vor
dem Gebäude diese gemeine Handlungsweise sahen
und ihrem berechtigten Unwillen Ausdruck ver-
liehen, ließ der Gendarmeriekommandant den der-
art behandelten Arbeitslosen los, zog aber noch-
mals den Säbel und trieb alle auf den Masaryk-
platz.
Der Postenkommandant hat mit seinem netten
Staatsbeamtengehalt samt Zulagen wahrscheinlich
noch nie zu fühlen bekommen, wie weh Hunger
tut, sonst würde er sich zu einer so brutalen,
jedem Gesetz und jeder Dienstvorschrift, und
wenn diese ihm nicht heilig sind, zumindest jeder
Moral widersprechenden Handlungsweise verleiten
lassen. Menschen, die das Opfer traurigster Wirt-
schaftsverhältnisse im Staate sind, die gern, ar-
beiten möchten, wenn der Staat ihnen Arbeit zu
verschaffen gewillt wäre, untersteht sich dieser
Gendarmeriepostenkommandant als "f a u l e s G e-
s i n d e l" zu bezeichnen!
Daß dieser Vorfall unter der Arbeiterschaft und
unter der gesamten Bevölkerung ungheuere Er-
regung und Erbitterung hervorgerufen hat, ist
nur allzuverständlich.
Die Interpellanten bringen dem Herrn Minister
diesen Sachverhalt zur Kenntnis und richten an
ihn die Anfrage:
1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt auf das strengste untersuchen zu
lassen?
2. Ist der Herr Minister bereit, zu verfügen, daß
über den Postenkommandanten der Gendarmerie-
station in Dauba sofort das Disziplinarverfahren
verhängt, er von seinem jetzigen Dienstposten ab-
berufen und wegen der aufgezeigten Unbe-
herrschtheit und mangelnder dienstlicher Qualifi-
kation aus dem Gendarmeriedienst entlassen wird ?
3. Welche konkreten Verfügungen hat der Herr
Minister wegen des gerügten Sachverhaltes ge-
troffen?
Prag, am 3. Juni 1937.
Klieber,
Illing, Knöchel, Hollube, Rösler, G. Böhm, Fischer,
Hirte, Birke, Dr Eichholz, Knorre, Obrlik, Ing.
Richter, May, Sogl, Stangl, Franz Nìmec, E. Köh-
ler, Jäkel, Ing. Peschka, Ing. Karmasin, Nickerl,
Dr Zippelius, Axmann.
Pùvodní znìní ad 960/XVI.
Interpellation
des Abgeordneten Georg Stangl
an den Eisenbahnminister
wegen Nichterledigung einer Beschwerde.
Johann Strenzel, Arbeiter in Neugramatin
No. 7, Post Ronsperg, hat am 17. Dezember 1936
an das Eisenbahnministerium in Prag folgende
Beschwerde gerichtet:
"An das
Eisenbahnministerium
in Prag.
Der ergebens Gefertigte hat in der Zeit vom
16. April 1926 bis 26. November 1926, vom 9. De-
zember 1926 bis 26. Jänner 1928, vom 16. April
1929 bis 31. Dezember 1929, vom 16. Jänner 1930
bis 18. Oktober 1930, vom 11. Mai 1931 bis 17.
Dezember 1931, vom 31. Mai 1932 bis 26. Dezem-
ber 1932, vom 1. Juli 1935 bis 26. November 1935
als Streckenarbeiter auf der Bahnstrecke Rons-
perk-Altpossigkau gearbeitet. Im Jahre 1932 er-
folgte seine erstmalige Entlassung, weil sie ein
genereller Abbau bedingte. Im Jahre 1935 wurde
er in die Arbeit wieder eingestellt und konnte
auch in der angegebenen Zeit auf der erwähnten
Bahnstrecke arbeiten. Im Jahre 1936 hat sich der
Gefertigte wiederum um die Arbeit beworben,
doch seine Bewerbung wurde kurz abgelehnt, ob-
wohl auf dieser Bahnstrecke 2 neue Arbeiter ein-
gestellt werden mußten. Daraus geht hervor, daß
nicht Arbeitsmangel der Grund für die Nichtauf-
nahme war, sondern daß der Grund darin liegt,
um den Posten durch Arbeiter èechischer Natio-
nalität zubesetzen, denn es ist Tatsache, daß zu
diesen Arbeiten 2 èechische Arbeiter herange-
zogen worden sind.
Der Gefertigte, der ebenfalls èechoslovakischer
Staatsbürger ist und nur auf die bürgerlichen
Mittel der Arbeit angewiesen ist, erhebt gegen
diesen Vorgang Beschwerde beim Eisenbahn-
ministerium mit der Bitte um Einleitung der
notwendigen Schritte, damit er zu seinem Rechte
kommt, denn er hat während der ganzen Zeit
seiner Beschäftigung auf der erwähnten Bahn-
strecke den Dienst mit der größten Gewissen-
haftigkeit versehen und glaubt, auch weiterhin
den Anspruch auf Einstellung in diese Arbeit er-
heben zu dürfen.
Neugramatin am 17. Dezember 1936. "
Erst nach mehrmaligem Einschreiten konnte
festgestellt werden, daß die Beschwerde nach
Aussage des zuständigen Referenten kurzerhand
abgelegt wurde, ohne einer Behandlung überhaupt
unterzogen zu werden. Trotz diesbezüglicher Vor-
stellungen erklärte der zuständige Referent, daß
er nicht geneigt sei, den Akt weiter zu verfolgen
und eine Weiterleitung der Beschwerde an die
Staatsbahndirektion in Pilsen unterbleibe.
Im gegebenen Falle liegt eine krasse Benach-
teiligung eines deutschen Arbeiters zu Gunsten
èechischer Arbeiter vor. Darüber hinaus bagatelli-
siert man die Not des Staatsbürgers deutscher
Volkszugehörigkeit, indem man seinen berechtig-
ten Vorstellungen keinerlei Beachtung schenkt
und über die Existenzmöglichkeit dieses Arbeiters
einfach zur Tagesordnung übergeht.
Die Interpellanten bringen dem Herrn Minister
den gerügten Sachverhalt zur Kenntnis, der eine
31
schwere Verletzung des verfassungsmäßigen
Gleichheitsgrundsatzes darstellt und richten an
ihn die Anfrage:
1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?
2. Welche konkreten Verfügungen hat der Herr
Minister wegen des gerügten Sachverhaltes ge-
troffen ?
Prag am 3. Juni 1937.
Stangl,
Knorre, Fischer, G. Böhm, Obrlik, Ing. Richter,
Hirte, Nickerl, E. Köhler, Axmann, Dr. Zippelius,
Hollube, Franz Nìmec, Sogl, Jäkel, Birke,
Dr. Eichholz, May, Ing. Karmasin, Rösler, Knö-
chel, Ing. Peschka, Illing.
Pùvodní znìní ad 960/XVII.
Interpellation
des Abgeordneten Georg Stangl
an den Innenminister
wegen mangelhafter Bildung von Gendar-
merieorganen und der zuständigen Beamten
der Bezirksbehörde in Bischofteinitz.
In der "Neuen Morgenpost" vom 15. Mai 1937
findet sich folgender Artikel:
" + und __
Erlebnis im Böhmerwald.
Prag. Mit welch lächerlichen Dingen sich unsere
angeblich so überlasteten Ämter oft befassen, zeigt
ein Fall, der eben bekannt wird und nichts anderes
zum Gegenstand hat, als die Polbezeichnung eines
Akkumulators. Bekanntlich werden die beiden
Pale jedes Akkumulators auf der ganzen Welt mit
+ und - bezeichnet. Mit solchen Akkumulatoren
sind auch die Wanderlehrer des DKV ausgerüstet,
damit sie gegebenenfalls auch dort, wo kein elek-
trisches Licht vorhanden ist, Lichtbildervorträge
abhalten können.
So wanderte auch im Jänner der Leiter der
Arbeitsstelle Pilsen, Josef Blaschek, mit seinem
Bildwerfer und dem dazugehörigen Akkumulator
einem Dorfe bei Ronsperg im Böhmerwald zu, in
dem er abends einen Vortrag zu halten hatte.
Auf der Landstraße hielt ihn ein Gendarm an
und beanständete, daß auf der Holzverschalung,
in welcher sich der Akkumulator befand, ein
"Rotes Kreuz" zu sehen sei, das "privat nicht be-
nützt werden dürfe". Obwohl Wanderlehrer Bla-
schek den Hüter des Gesetzes aufklärte, was dieses
rote Kreutz, das übrigens kaum 2 cm groß war, zu
bedeuten habe, ließ dieser sich nicht abhalten, eine
Amtshandlung einzuleiten. Blaschek hielt damit
die ganze Angelegenheit für erledigt. Umso er-
staunter war er, als er dieser Tage einen Bescheid
von der Bezirksbehörde in Bischofteinitz zugestellt
erhielt, in welchem ihm folgendes eröffnet wurde:
"Durch die Anzeige der öffentlichen Organe und
ihr teilweises Geständnis ist sichergestellt, daß Sie
am 26. II. 1937 auf einem Kistchen, in welchem Sie
Akkumulator versteck hatten, ein Zeichen "Rotes
Kreuz" ohne behördliche Bewilligung benützen.
Dadurch haben Sie sich einer Übertretung des
§ 4 des Gesetzes Zl. 479/1921 Slg. d. G. u. V.
schuldig gemacht.
Wegen dieser Übertretung wird Ihnen nach § 4
desselben Gesetzes eine Geldstrafe im Betrage von
Kè 50. - d. i. fünfzig zu Gunsten des Staates, im
Uneinbringlichkeitsfalle eine Arreststrafe von 48
Stunden auferlegt.
Gegen diese Straferkenntnis kann die Berufung
binnen 3 Tagen nach erfolgter Zustellung bei der
Bezirksbehörde in Bischofteinitz an die Landes-
behörde in Prag eingebracht werden!"
Es ist selbstverständlich, daß gegen die Ver-
fügung der Bezirksbehörde Bischofteinitz die Be-
rufung beim Landesamt in Prag eingebracht
worden ist. "
Für jeden Laien ist ersichtlich, daß es sich hier
keinesfalls um eine mißbräuchliche Verwendung
des Genfer "Roten Kreuz"-Zeichens handelt.
Umsomehr müßten die behördlichen Organe über
den Zweck des angeführten auf dem Akkumulator
angebrachten + und - Zeichen unterrichtet sein.
Die schikanöse Verfolgung des aufgezeigten
Falles ist geeignet, das Ansehen der Behörden
herabzusetzen und darüberhinaus einen Präzedenz-
fall zu schaffen.
Zur Vermeidung ähnlicher Vorkommnisse richten
wir an den Herrn Innenminister die Anfrage:
1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?
2. Welche konkreten Maßnahmen hat der Herr
Minister wegen des gerügten Sachverhaltes ge-
troffen?
Prag, am 3. Juni 1937.
Stangl,
Knöchel, Fischer, G. Böhm, Obrlik, Ing. Richter,
Birke, Hirte, E. Köhler, Axmann, Dr Zippelius,
Franz Nemec, Jäkel, Ing. Karmasin, Ing. Peschka,
Dr Eichholz, Hollube, Illing, May, Nickerl, Rösler,
Knorre, Sogl.
Pùvodní znìní ad 960/XVIII.
Interpellation
des Abgeordneten Franz Nemec
an den Minister des Innern
wegen Gefährdung der öffentlichen Ruhe
und Ordnung durch Organe der staatlichen
Polizeiexpositur in Görkau.
32
Am 25. April 1937 fand in Ukkern, Bezirk Gör-
kau, eine öffentliche Versammlung der Sudeten-
deutschen Partei mit Herrn Emil Kowaschik in
Ukkern als Einberufer und Senator der Sudeten-
deutschen Partei Garlik als Redner statt. Die Be-
willigung zur Abhaltung der Versammlung war
Herrn Emil Kowaschik mit Bescheid vom 20. April
1937, Zahl 1047/37, staatlichen Polizeiexpositur
in Görkau erteilt worden.
Als Vertreter der staatlichen Polizeibehörde in
Görkau nahmen zwei Herren in Zivil an der Ver-
sammlung teil, von denen nur der eine der deut-
schen Sprache etwas mächtig war. Beide scheinen
jedoch in ihren dienstlichen Vorschriften und von
der Handhabung der Versammlungspolizei keine
Ahnung zu haben.
Obwohl im Bescheide der staatlichen Polizei-
expositur in Görkau der Programmpunkt der Ver-
sammlung "Einmarsch der Ortsgruppenfahne"
ausdrücklich bewilligt war, verbot der eine inter-
venierende Polizeibeamte das Hereintragen der
Ortsgruppenfahne mit der Begründung, daß eine
Staatsflagge vorangetragen werden müsse, die
aber im Versammlungsräume nicht vorhanden war.
Die beiden Organe scheinen überhaupt nicht die
Absicht besessen zu haben, die "Buhe und Ord-
nung" aufrecht zu halten und die gesetzmäßige
Durchführung der Versammlung zu überwachen,
da sie lediglich durch schikanöse, völlig vorschrifts-
widrige Anordnungen ihre Stellung als intervenie-
rende Regierungsbeamte zur Aufreizung des Ein-
berufers, des Redners und der Versammlungsteil-
nehmer zu mißbrauchen versuchten. Entgegen
jeder dienstlichen Vorschrift Versnichten sie, näm-
lich dem Präsidium der Versammlung, bestehend
aus dem Einberufer, dem Redner und einem Ordner,
die Plätze an dem Vortragstische anzuweisen. Der
eine Polizeibeamte richtete nicht weniger als sechs-
mal, da er nicht deutsch sprechen konnte, durch
den anderen Polizeibeamten an Senator Garlik die
Aufforderung, einen bestimmten Platz am Tische
einzunehmen. Auch für den Einberufer und den
Ordner versuchte der Beamte die Plätze anzu-
weisen. Senator Garlik überhörte anfänglich diese
völlig ungesetzlichen Anordnungen. Erst als die
Aufforderung an ihn zum sechstenmale gerichtet
wurde, verwahrte er sich, auf das entschiedenste
gegen eine solche herausfordernde Behandlung,
zumal das Benehmen des Polizeibeamten geradezu
arrogant und seine Anordnungen in der "Muß"-
Form gegeben wurden. Das Benehmen des Polizei-
beamten blieb selbstverständlich den Versamm-
lungsteilnehmern nicht verborgen. Es rief eine
ungeheure Erregung hervor, zumal der Polizei-
beamte erklärte, er werde die Versammlung auf-
lösen, falls Senator Garlik seiner Aufforderung,
bezw. Arnordnung, nicht nachkommt.
Entgegen den dienstlichen Vorschriften über
Ausübung der Versammlungsintervention, obwohl
Senator Garlik die beiden Herren der Staatspolizei-
expositur in Görkau ausdrücklich dazu aufforderte,
legitimierten sie sich nicht.
Es bedeutet eine Herabsetzung der Würde eines
Mitgliedes der èechoslovakischen Nationalver-
sammlung, wenn es sich von einem Polizeibe-
amten jenen Platz anweisen lassen soll, den es
als Redner bei einer öffenlichen Versammlung
einzunehmen hat. Diese Anordnung ist völlig
ungesetzlich und widerspricht den dienstlichen
Vorschriften.
Ein Beweis dafür, daß sich der Polizeibeamte
seines Übergriffes bewußt war, ist, daß er nach
dem energischen Proteste durch Senator Garlik,
in den sämtliche Versammlungsteilnehmer spontan
einfielen, die Versaimmlung keinesfalls auflöste,
sondern von seinem Ansinnen Abstand nahm und
die Versammlung eröffnen ließ.
Die Interpellanten verwahren sich auf das Ent-
schiedenste gegen solche die Bevölkerung in un-
nützer Weise aufreizende Anordnungen und richten
an den Herrn Minister des Innern die Anfrage:
1. Ist der Herr Minister bereit, den Beamten der
staatlichen Polizeiexpositur in Görkau ermitteln
zu lassen ?
2. Ist der Herr Minister bereit, wegen des ge-
rügten Schikanösen und aufreizenden Verhaltens
gegen diesen Beamten das Disziplinarverfahren
einleiten zu lassen ?
3. Ist der Herr Minister bereit, festzustellen, daß
dem Beamten die erforderliche Qualifikation zur
Ausübung der Versammlungspolizei, in Unkenntnis
der hiefür maßgebenden Vorschriften, vollkommen
abgeht?
4. Ist der Herr Minister bereit, eine konkrete
Verfügung zu treffen, auf Grund deren der Be-
amte wegen Unfähigkeit und mangelnder Kenntnis
der deutschen Sprache vom Dienste bei der staat-
lichen Polizeiexpositur in Görkau sofort enthoben
und in eine Gegend des Staates versetzt wird,
in der keine qualifizierte deutsche Minderheit
besteht?
P r a g, am 3. Juni 1937.
Franz Nemec,
Axmann, Knöchel, Fischer, G. Böhm, Sogl, Jäkel,
Ing. Richter, May, Obrlik, E. Köhler, Illing, Rösler,
Knerre, Birke, Dr Eichholz, Ing. Karmasin, Hirte,
Dr Zippelius, Nickerl, Stangl, Ing. Peschka,
Hollube.
Pùvodní znìní ad 960/XIX.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Fritz Zippelius
an den Innenminister
wegen pietätlosen Verhaltens eines Orga-
nes der staatlichen Polizeibehörde in
Teplitz-Schönau.
Bei Bewilligung von öffentlichen Versammlun-
gen wird von Seiten der bewilligenden Behörde
auf die gesetzliche Pflicht des Einberufers einer
Versammlung hingewiesen und insbesondere auf
den § 11 des Gesetzes 135/67 RGBL., auf Grund
dessen der Einberufer der Versammlung für die
Aufrechterhaltung der Ordnung in einer Ver-
sammlung Sorge zu tragen hat.
33
Es berührt eigentümlich, wenn das intervenie-
rende Organ zur Störung der öffentlichen Ruhe
und Ordnung persönlich durch sein Verhalten bei-
trägt.
Dies geschah unter anderem bei einer Gebiets-
versammlung der Sudetendeutschen Partei am
3. April 1937 in Weißkirchlitz, bei der es der inter-
venierende Beamte der staatlichen Polizeibehörde
in Teplitz-Schönau nicht der Mühe wert fand,
während der kurzem Augenblicke des Gedenkens
an verstorbene Mitglieder der Sudetendeutschen
Partei, sieh von dem Sitze zu erheben. Diese de-
monstrative Verletzung der Pietät und des persön-
lichen Taktes hat bei den anwesenden Versamm-
lungsteilnehmern große Erregung, Aufsehen und
Widerwillen erregt und keinesfalls dazu beigetra-
gen, die Achtung vor dem Staate und seinen amt-
lichen Vertretern zu erhöhen.
Die Interpellanten bringen dem Herrn Minister
des Innern den gerügten Sachverhalt zur Kennt-
nis und richten an ihn die
Anfrage:
1. Billigt der Herr Minister das pietätlose und
das Gefühl des Volkes verletzende Benehmen eines
ihm unterstellten Amtsorganes?
2. Welche konkreten Verfügungen hat der Herr
Minister wegen des gerügten Sachverhaltes er-
lassen ?
Prag, am 3. Juni 1937.
Dr. Zippelius,
Illing, Axmann, Knöchel, Fischer, Obrlik, Hollube,
Ing. Peschka, Franz Nìmec, Hirte, Birke, Nickerl,
Jäkel, Ing. Karmasin, Ing. Richter, E. Köhler, Sogl,
G. Böhm, Dr Eichholz, May, Knorre, Rösler,
Stangl.
Pùvodní znìní ad 960/XX.
Interpellation
des Abgeordneten Ernst Köhler
an den Eisenbahnminister
und Handelsminister
wegen einsprachig èechischer Bezeichnung
der Hauptstadt des Staates auf einem
Werbeprospekt des Èedok.
Das offiziöse Reisebüro Èedok hat in seinen Ge-
schäftsräumen in Marienbad Werbeprospekte über
Prag zur kostenlosen Mitnahme aufgelegt.
Die Titelseite des Prospektes ist mit einem
Lichtbild Prags und mit der ausschließlich ein-
sprachig èechischen Bezeichnung "Praha" be-
druckt. Der Text im Innern der Broschüre ist in
deutscher Sprache verfaßt und beginnt mit dem
deutschen Worte "Prag". Es ist nicht einzusehen,
warum das vom Staat ausgiebig subventionierte
und daher auch beaufsichtigte Reisebüro Èedok
sich schämt, in einer deutschen Werbebroschüre
für Prag, die in ihrem Texte mit dem deutschen
Worte "Prag" beginnt, auch auf der Außenseite,
die der Leser zuerst erblickt, das deutsche Wort
"Prag" anzuführen.
Wir stellen an den Herrn Eisenbahnminister
und den Herrn Handelsminister die Anfrage:
1. Sind die Herren Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?
2. Welche konkrete Verfügungen haben die
Herren Minister in Erledigung dieser Interpella-
tion getroffen?
Prag am 3. Juni 1937.
E. Köhler,
Knöchel, Fischer, G. Böhm, Hollube, Knorre, Ing.
Peschka, Axmann, Hirte, Nickerl, Dr Eichholz, Ing.
Richter, Obrlik, Illing, May, Sogl, Rösler, Dr Zip-
pelius, Ing. Karmasin, Birke, Jäkel, Franz Nìmec,
Stangl.
Pùvodní znìní ad 960 XXI.
Interpellation
des Abgeordneten Benno Fischer
an den Finanzminister
wegen grober Dienstverfehlungen des Fi-
nanzwachtmeisters Josef Sämann vom
Zollamte Schreibersdorf, Bez. Troppau.
Alois Bitomsky, Fleischergeselle aus Zauditz 186,
wurde am 6. Mai 1937 bei der Durchfahrt von
Troppau nach Zauditz beim Zollamte Schreibers-
dorf angehalten. Der Grenzübertritt wurde in Ord-
nung befunden. Alois Bitomsky wurde aber in
einer Weise behandelt, die jeder dienstlichen Vor-
schrift widerspricht und einen groben Verstoß
gegen die bestehenden Gesetze darstellt. Er wurde
von dem Zollbeamten aufgefordert nur èechisch
zu sprechen, das Abzeichen der Sudentendeutschen
Partei wurde beanständet und gewaltsam von
seinem Rocke heruntergerissen. Dabei erhielt er
von Finanzwachtmeister Josef Sämann einen
Schlag ins Gesicht, durch den er eine ernsthafte
Verletzung erlitt. Die blutüberströmten Kleider
sowie das blutdurchdrängte Taschentuch geben
Zeugnis von dieser rohen Behandlungsweise. Als
sich Alois Bitomsky instinktiv gegen diese hand-
greiflichen Angriffe zu schützen versuchte, wurde
er in die Amtsstube eingesperrt, welche durch
einen Posten mit aufgepflanztem Gewehr besetzt
wurde. Dieser Vorfall wurde von Karl Schubert,
Zauditz No. 8, und Max Strusch, Zauditz No. 43,
gesehen und bezeugt.
Die Interpellanten bringen dem Herrn Minister
die sich in letzter Zeit mehrenden Fälle grober
Dienstübergriffe unterer Verwaltungsorgane zur
Kenntnis und protestieren auf das energischste
gegen diese rohe Behandlungsweise, zu dem der
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Betroffene keinerlei AnlaB gab und die wahr-
scheinlich nur in der Nationalitat und im HaB-
gefühl der èechischen Beamten gegenüber den
Staatsbürgern deutscher Volkszugehörigkeit ihre
Ursache findet. Sie verwahren sich weiters auf
das entschiedenste dagegen, daB das Abzeichen
der Sudetendeutschen Partei, Vorsitzender Konrád
Henlein, von niederen Verwaltungsbeamten herab-
gerissen und deren Tragen verboten wird.
Wir richten daher an den Herrn Minister die
Anfrage:
1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?
2. Welche konkrete Verfugungen hat der Herr
Minister wegen des gerügten Sachverhaltes ge-
troffen:
P r a g am 3. Juni 1937.
Fischer,
Knöchel, G. Böhm, Obrlik, Ing. Richter, Hirte,
Franz Nìmec, Ing. Peschka, Axmann, Dr. Zippe-
lius, Sogl, Knorre, Illing, Rösler, May, Dr. Eich-
holz, Birke, Jäkel, Ing. Karmasin, E. Köhler, Hol-
lube, Nickerl, Stangl.
Státní tiskárna v Praze. - 3317-37.