237. Königliche Proposition für den böhmischen Landtag, der am 18. November 1583 eröffnet wurde.

Gleichzeitige Copie im k. k. Reichsfinanzarchiv in Wien.

Die Römische Kaiserliche auch zu Hungern unb Beheimb Kunigl. Mt., unser allergnädigister Herr, nehmben derselben gehorsamben und getreuen Stände und Unterthanen dies Kunigreichs Beheimb auf Ihre Kais. Mt. anjetzo ausgeschriebenen und publicierten Landtag annero aufs kunigliche Schloss Prag gehorsambes Erscheinen zu sonderm gnädigisten Wohlgefallen und mit kaiserlichen Gnaden an.

Und wiewohl Ihre Kais. Mt. ihr der gehörsamben Stände mit Ansetzung dieses Landtags gnädigist gerne verschonet gesehen hätten, so haben aber doch Ihre Kais. Mt. dasselb aus sondern bewegenden Ursachen, fümehmblichen aber deroselben Ob- und Anliegens halb, mit welchem Ihre Kais. Mt. gemeiner Christenheit zum besten überhäuft beladen, nicht umbgehen mugen. Ob dann auch wohl Ihrer Kais. Mt. nach diesem nichts liebers noch angenehmbers gewesen, denn dass Ihre Kais. Mt. nach jüngstem Ihrem von hinnen Verreisen sich unverlangt wiederumben in dies Kunigreich begeben, demselben, sonderlichen aber denen mehrmal anderweit durch Commissarien in dieser Kron Beheimb gehaltenen Landtagen hätten beiwohnen auch nit allein Ihren selbst eignen angelegenen Sachen, sondern auch derselben getreuen Unterthanen dies Kunigreichs Beheimb bei Ihrer Kais. Mt. angebrachten Beschwerden abwarten und denselben abhelfen mügen, so sei aber doch ihnen den gehorsamben Ständen unterthänigist bewusst, dass Ihre Kais. Mt. nicht allein durch die mit den Chur- und Fürsten auch andern Ständen des heiligen Römischen Reichs teutscher Nation zu Augsburg gemeiner Christenheit, auch also ihnen und den ihrigen selbst zum besten unlängst gehabte Zusambenkunft, sowohl den zu Pressburg mit den Ständen der Kron Hungern gehaltenem Rakusch nit weniger als den Landtag in Osterreich, sondern und furnemblichen auch durch die eine gute Zeit hero in der Kron Beheimb gewährte gefährliche Sterbensläuft hieran verhindert worden. Darumben auch Ihre Kais. Mt. Ihr gnädigist keinen Zweifel machen, es werden die gehorsamben Stände dies Kunigreichs Beheimb Ihre Kais. Mt. dieser Ihrer Abwesenheit halber unterthänist vor entschuldigt halten auch mit derselben gehorsambist wohl zufrieden sein, in sonderer Betrachtung auch, dass Ihre Kais. Mt. nunmehr gnädigist urbietig und entschlossen, ihrem auf nächstem sowohl dem vorigen gehaltenem Landtag den Ständen der Kron Beheimb gethanen gnädigistem Erbieten nach aus treuherziger zu ihnen tragenden gnädigisten Lieb und Zuneigung vermittelt des Allmächtigen Hilfe wiederumben eine gute Zeit bei ihnen den gehorsamben Ständen zu verbleiben, sich auch gegen ihnen in ihren Beschwerungen und andern mit kaiserlichen und kuniglichen Gnaden also zu erzeigen, damit sich mit Fugen niemand zu beklagen Ursach haben werde inmassen dann die gehorsamben Stände gesehen! dass sich Ihre Kais. Mt. vor diesem gleichsfalls auch in dieser Kron aufgehalten und sich mit Abhelfung der Stände gemeinen und Privatsachen, soviel muglich gewest, verhoffentlich zu ihrem der Stand selbst angenehmben Gefallen gnädigist erzeigt. Aus welchen dann die gehorsamben Stände sonderlich zu merken und abzunehmben haben, dass Ihre Kais. Mt. dieser Kron Beheimb und derselben getreuen Stand und Unterthanen Wohlstand und Angelegenheit vor andern lieb und angenehtab, ihr auch die Befurderung derselben Wohlfahrt, Nutz und Aufnehmben insonderheit angelegen ser wie dann auch Ihre Kais. Mt. hinfuro soviel immer muglich nit weniger hierzu allergnädigist geneigt und begierig sein.

Nach diesem machen Ihre Kais. Mt. Ihr gnädigist keinen Zweifel, den gehorsamben Ständen sei unterthänigist wohl bewusst, dass sich ihre bei nächst gehaltenem Landtag allhier auf Ihrer Mt. gnädigists Ansinnen und Begehren durch die gehorsamben Stände bewilligte gutherzige Hilfen nunmehr geendet haben und ausgangen sein, demnach sich aber doch auch die bishero gewährte Noth und Obliegen des bedrängten hungrischen Granitzsowohl Ihro Kais. Mt. Hofwesens nicht allein nicht gemindert, sondern die Beschwer und Obliegen, wie den gehorsamben Ständen zum Theil selbst mehr dann zu viel bekannt, sich von Tag zu Tag wie auch noch täglich gemehret, so hätten Ihre Kais. Mt., wie gnädigist gem Sie auch der Stand als derselben getreuen Unterthanen hierinnen verschonen wollten, nicht umbgehen können, die gehorsamben Stände umb fernere unterthänigiste und getreue Hilfsleistung mit Gnaden zu ersuchen.

Ihre Kais. Mt. aber achten hiebei unnoth sein, als viel erstlich die Versehung der hungrischen Gränitzen anreicht, dieses Punkts halben, was nämblich auf Unterhaltung derselben, so wohl die türkischen Vorehrungen und anders jährlichen aufgehe, wie weit sich die Reichs- und Ihrer Mt. Kunigreich und Länder Hilfen darzu erstrecken, und dass Ihre Mt. über dieselben jährlich noch etzlichmal hundert Tausend Gulden aufwenden müssen, was sich auch in Mängel nothdurftiger Bestellung und Fürsehung dieser Gränitzen des Erbfeinds halber zu befahren und wie gefährlichen es umb dieselben stehe, den gehorsamben Ständen weitläufige Ausführung zu thun auch dasselb alles anitzo zu repetieren und zu wiederholen, sintemal es hievor zum oftern, insonderheit aber bei der 79jährigen Proposition den gehorsamben Ständen nothdurftig ausgeführt und fürgetragen worden. So werden sie auch unzweifenlichen von etzlichen ihres Mittels, die bishero zu etlichmalen auf der Gränitz gewesen, sonderlich von denen, welche in diesem Jahr die Gränitzen beritten und sondere Mappas mit ihnen heimbgebracht, genugsamblichen berichtet worden sein, dass der Erbfeind diesen Landen nähender, als man etwa vermeinen möcht, gelegen und dass er gar leichtlich zu ihnen durchkomben künne. Und obwohl die Kron Beheimb etwas weiter dann die andern anrainenden Lande diesem Feind entlegen, so sei aber doch allwegen besser, wann das Feuer noch in der dritten Gassen, dann wanns auf ihren eignen Dächern verhanden, zu wehren.

Ob nun wohl Ihre Kais. Mt. nach Gelegenheit dieser bevorstehenden Noth grosse und hochwichtige Ursach hätten, uber die von den Ständen dieser Kron Beheimb bisher geleisten Gränitzhilfen und Bewilligungen, als die bei weitem nicht erklecklich seind, sondern Ihre Kais. Mt. uber des Römischen Reichs und aller ihrer Land Hilfen und Bewilligungen jährlich etzlich vielmal hundert Tausend Gulden einbüssen müssen, ein mehrers zu begehren, jedoch weilen Ihre Kais. Mt. die Stände als derselben getreuen Unterthanen nit gern beschwert, sondern vielmehr, soviel nur immer muglich, verschonet sehen, so wollen es Ihre Kais. Mt. bei der Haussteuer, wie dieselbe von den gehorsamben Ständen bisher bewilligt worden, auch nochmals gnädigist verbleiben lassen. Welchem nach Ihre Kais. Mt. des gnädigisten Versehens sein, weilen dies Ihrer Kais. Mt. Begehren nach Gelegenheit des hochbedrängten hungrischen Gränitzwesens nit ubermässig, sondern ganz Leidlich und erträglich, es werden die gehorsamben Stände in demselben Ihrer Kais. Mt. gnädigisten Begehren nicht allein nicht difficultieren oder einig Bedenken haben, sondern auch ihre Hilfen zu desto weniger ihrer Bemühung auf ein geraumbe Anzahl Jahr beharrlichen zu leisten gutherzig richten und mit demselben den Ständen der incorporierten Land zu gleichmässiger Nachfolg Ursach geben, insonderheit aber auch ihre Bewilligungen dahin dirigieren, auf dass der erste Termin künftigen 84. Jahres auf Georgi nächstkombend gestellt und auf denselben die bewilligten Hilfen erlegt werden. Dagegen so sein Ihre Kais. Mt. gnädigist erbietig, dass sie nit allein das Kriegswesen mit Hilf des Allmächtigen in dermassen guter Ordnung und Bestallung erhalten wollen, dass sie die Stände solche ihre gutherzige Hilfen mit niente gereuen, sondern sie mit ihrem Weib, Kindern, Hab und Gütern gebührlich darunter gesichert werden sollen.

Weil auch das Werch bisher mit sonderm Ihrer Mt. und der hungrischen Gränitzen Nachtheil ausgewiesen, was erstlich mit der unordentlichen Bezahlung, indem ein jedwedes Land eine sondere Gränitz, die ihme gelegen gewest, für sich genomben, dem Wesen vor eine Ungelegenheit verursacht worden, dass auch nicht allein ein gar beschwerlicher Unkosten auf die Hinabschickung des Geldes sowohl als die Einnehmber, Zahl- und Mustenneister und andere Officierer, so die Stand ihrestheils darzu gebraucht haben, aufgangen, sondern dass auch die Bewilligungen niemals vollkommlichen, wie es wohl von den gehorsamben Ständen gutherzig vermeint gewest, auf die Gränitzen komben, oder die Zahlung den Landtagsbeschlüssen nach, so weit als sich das Geld erstreckt, gethan worden, sondern dasselb eintweder bei den Einnehmbern oder den Unterthanen verblieben, allda es auch in grossen Summen noch auf dato aussenstehet, daraus dann erfolgt, dass Ihre Kais. Mt. den Abgang zum Theil durch Aufbringung Gelds auf beschwerliches Interesse erstatten, zum Theil auch den Kriegsleuten schuldig bleiben müssen, mit welchem allem doch den Ständen nichts gefrumbet, aber entgegen Ihrer Kais. Mt. und gemeinem Wesen merklicher Nachtheil und Gefahr daraus verursacht worden: so sei demnach Ihrer Kais. Mt. gnädigist Begehren, sie die gehorsamben Stände wollen die Sache dahin richten, auf dass Ihrer Kais. Mt. die künftigen Steuern zu nothdurftiger Versehung der Gränitzen, auch Verhütung dergleichen und mehrer Ungelegenheiten ohne Mittel eingeraumbt und derselben, sowohl als von dem Komischen Reich sowohl den andern Kunigreichen und Landen beschicht, unterthänigist darumben vertrauet werde. Hiergegen so sein Ihre Kais. Mt. des gnädigisten Erbietens, dass dieselben, wie es zuvor auch vor dem 79. Jahr allwegen bräuchlich gewesen, allein denen Gränitzen, so diesseit der Donau der Kron Beheimben und den incorporierten Landen zum nächsten gelegen, furnehmblich zu Nutz und Besten, wie es nach Gelegenheit der Noth und Gefahr am zuträglichsten befunden wird, treulich angelegt, und sonsten nindert anders wohin verwendet werden sollen. Es seind auch Ihre Kais. Mt. genädigist in Werch, ihren geliebten Herrn Brüdern, Ihre Furstl. Durchlt. Erzherzog Maximilian zu Osterreich, selbst auf die oberhungrische Granitz in Zips hinein zu fertigen und unangesehen aller Gefahr, die Ihrer Durchlt. daselbst zu stehen möchten, derer Orten residieren und das Kriegswesen führen zu lassen, damit diese Land sehen, dass Ihre Kais. Mt. Ihr dero treue Fürsehung mit Ernst angelegen sein lassen, derselben umb soviel williger mit ihrer Hilf zuspringen und kühnlich vertrauen mügen.

Und damit Ihre Kais. Mt. umb soviel weniger zur Ungebühr verdacht oder, wie etwa hievor furkomben, vermeint werden mocht, als wurde von Ihrer Kais. Mt. die begehrte Administration vielleicht dahin vermeinet, damit man umb soviel mehr in die Bewilligung zu greifen und dieselbe in ander Wege zu verwenden Gelegenheit haben möchte, so sollen die gehorsamben Stände hiemit bericht sein, ihnen auch auf ihr Begehren mit ordentlichen Auszügen fürgewiesen und dargethan werden, dass Ihre Kais. Mt. uber alle des Römischen Reichs und Ihrer Kais. Mt. Künigreich und Land Bewilligungen bis in die 700.000 Fl. mehrers auf die hungrischen Gränitzen jährlich aufwenden müssen, daher es dann dieser Sorg oder Verdachts gar nit bedarf. Es solle auch Ihrer Kais. Mt. genädigist nit zuwider sein. dass die gehorsamben Stände eine eigne Person als ihren Zahlmeister, wie es hievor auch gewesen zu den Bezahlungen abfertigen und denselben mehrer Gewissheit willen beiwohnen auch zu den Sachen sehen lassen.

Nach diesem werden sich auch die gehorsamben Stände unterthänigist zu erinnern wissen, wasmassen sie der Kais. Mt. seit dem 79. Jahr von jedem Fass Bier 5 weisse Groschen zu dero unvermeidenlichen Hofsunterhaltung unterthänigist bewilligt, von denen aber doch Ihre Kais. Mt. mehr nit denn allein die 3 w. Gr. zu angeregter Ihrer Hofunterhaltung genomben, die andern 2 w. Gr. aber den Ständen zu Abzahlung der nöthigisten inländischen Interessen in Händen gelassen haben. Weilen aber doch dieselb Bewilligung umb des grossen Abfalls der Gefäll willen bei weitem die Erspriesslichkeit nicht gehabt, wie sie wohl von den gehorsamben Ständen vermeint worden, so hat der Abgang meistentheils von aufgebrachten Geld ersetzt werden müssen. Do es nun noch länger also währen sollt, so hätten die gehorsamben und getreuen Stände vernunftiglichen abzunehmben, dass der Schuldenlast Noth halben von Jahr zu Jahren gemehret, oder wann er schon einmal abgelegt, doch dergestalt gleich von neuem wieder geziegelt wurde werden müssen. Und weiln dann des Kunigs zu Beheimb Eeputation und Hoheit der Stände eigne Ehr ist, derowegen so haben Ihre Kais. Mt. zu ihnen dies sonder gnädigist Vertrauen, sie als die getreuen Stand und Unterthanen werden ihnen verhoffentlich diese Sache mit billichem Eifer auch wohlgewogenem getreuen Herzen und Gemüth angelegen sein lassen.

Damit aber auch sie die gehorsamben Stand auch diesfalls nit zur Ubermass beschweret werden möchten, so begehren Ihre Kais. Mt. gnädigist, die gehorsamben Stände wollen Ihrer Kais. Mt. zu den vorigen funfen allein noch einen Biergroschen aus Gutherzigkeit und treuer, unterthäniger Lieb zu reichen gehorsamblich bewilligen, dergestalt, dass Ihrer Kais. Mt. die drei Groschen einen Weg als den andern wie bisher zum Hofwesen erfolgen, die andern drei aber zu Bezahlung der Hauptsummen und Interesse gebraucht werden, dieselbe Bewilligung auch gleichsfalls auf ein geraumbe Anzahl Jahr gutwillig zu reichen treuherzig richten.

Also begehren Ihre Kais. Mt. auch gnädigist, weil bei der bisher gewährten Einnahmb der Biersowohl als vorerwähnter Steuergefäll ein merkliche Unordnung furgelaufen, die gehorsamben Stände wollten Ihrer Kais. Mt. die Administration dieser Gefäll, sowohl als oben von der Steuer gemeldet worden, gleichsfalls immediate wieder einräumen und die Verwaltung derselben Nothdurft nach zu bestellen unterthänigist zulassen, wie dann Ihr Kais. Mt. der gnädigisten Zuvorsicht sein, weiln die Stände die Disposition derselben bisher allein umb der inländischen Interesse willen und damit dieselben von den zweien Biergroschen gewisslich bezahlet werden möchten, zu sich gezogen. Und aber Ihre Kais. Mt. die endliche Fürsehung zu thun gnädigist bedacht, die Stand auch dessen eigentlich vorgewisst sein sollen, dass auf den Fall der bewilligten sechs Groschen vom Fass der halbe Theil nindert anderswohin als zu Abzahlung derselben Interesse und das übrige auf die Hauptsummen gebraucht werden sollt, so versehen sich Ihre Kais. Mt. gnädigist, es werden sich die gehorsamben Stände desselben zu verweigern nicht Ursach haben, furnehmblich, weil Ihre Kais. Mt. den Abgang an den Interessen ohne das einen als den andern Weg erstatten müssen.

Daneben künnen Ihre Kais. Mt. den gehorsamben Ständen aus hochdringender unvermeidenlicher Noth in Gnaden anzudeuten nit unterlassen, dass der hochbeschwerliche Schuldenlast, den Ihre Kais. Mt. den gehorsamben Ständen noch hie vor im neunundsiebenzigisten und achtzigisten Jahr mit nothdurftiger Ausführung fürtragen und zu Ablegung desselben ein Hilf begehren lassen, seither und noch von Tag zu Tage je länger je mehr zunimbt, also dass derselb sich numehr auf ein ansehenliche und starke Summa erhöhet und gestiegen, und darumben zu besorgen, da der Sachen nit bei Zeiten geholfen, dass es hernach gar zu einer Unmuglichkeit Ihrer Mt. halben, dass Sie den Last nit mehr ertragen, und den Landen, do denselben alsdann die Hilfen gar zu sehr überhäuft auch zu schwer abzulegen sein wurden, gelangen und gerathen möchte. Von deswegen Ihre Kais Mt. ebenermassen nit Umbgang haben mugen diesen Artikel den gehorsamben Ständen proponieren und fürtragen zu lassen, da dann die gehorsamben Stände fürnehmlichen in Gehorsamb zu erwägen haben, dass Ihre Kais. Mt. nit allein unschuldig wider Ihren Willen und Verursachen in diese Beschwer gerathen, sondern dass sich dieser Last auch noch bei weiland Kaiser Ferdinanden hochlöblichen und seligisten Gedächtnus, angespunnen und meistenteils auf dero geliebten Herrn und Vater, auch hochlöblichen Gedächtnus, Ihre Liebden und Kais. Mt. geerbet, der sich dann wegen der damals eingefallenen und lang an einander gewährten Kriegsläuft auch sonst umb der ordinari Granitzunterhaltung willen, darbei Ihre Kais. Mt. uber alle des Römischen Reichs und dero eignen Land Hilfen jährlichen obgehörtermassen etzlich hundert Tausend Gulden mehrers aufwenden und fast alles auf beschwerliches Interesse aufnehmben müssen, von Tag zu Tage gemehret, zu geschweigen, was auf die so öftere Besuchung der Reichs- und Landtage, Ausstattung und Wegfurderung der königlichen Kinder, desgleichen die polnische Electionshandlung, dorein sich Ihre Kais. Mt. furnehmblich diesem anrainenden Kunigreich zum Besten mit Rath eingelassen, und andern dergleichen mehr zugestandenen wichtigen Ausgaben, doran gemeiner Christenheit zum höchsten gelegen gewest, aufgangen, welches alles hernach mit der Regierung auf Ihre Kais. Mt. kommen, und sei derselben umb soviel beschwerlicher gefallen, dass Ihre Kais. Mt. noch darzu Ihre ordinari Gefäll und Einkomben alle zum höchsten verkumbert und versetzt befunden und doraus zu Verrichtung angeregter Nothausgaben, insonderheit aber zu Abfertigung des alten kaiserlichen Hofgesinds eine schlechte und zu heissen gar keine Hilf gehaben mugen. So sei uber dies alles seithero noch ein mehrer Beschwer und Ausgabe auf Ihre Kais. Mt. komben, indem dass sie sich mit ihren geliebten Herren Brüdern ihres vaterlichen Zustands und Unterhaltung halben vergleichen und jedwedern derselben neben einer fürstlichen Residenz jährlichen 45 Tausend Gulden rheinisch (das gleichwohl nach Gelegenheit ihres Begehrens und wie sichs ihres hohen und alten kaiserlichen Stammen und hergebrachten ansehenlichen fürstlichem Stande nach gebühret, nit für ubermässig zu raiten) vergleichen müssen, doran die Kais. Mt. Ihren Durchlten. aus Ihrer Mt. österreichischen Landen neben der Residenz einem jeden fünfundzwanzig Tausend angewiesen und durch Hilf derselben Land Stände richtig machen lassen, die übrigen zwanzig Tausend aber aus andern Ihr Kais. Mt. Einkomben erstattet werden sollen.




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