319. Verzeichnis der Mängel, die in einigen königlichen Städten bei der Einhebung der zur Tilgung der königlichen Schulden bewilligten Verkaufssteuer in Erfahrung gebracht wurden.

Gleichzeitige Copie im k. u. k. Reichsfinanzarchiv in Wien. Böhmen 1590, März.

Verzeichnus der Städt, welche bei der jungst bewilligten Landscontribution Mängel und Irrungen haben.

Die Stadt Pisek ist in dem Zweifel, ob sie allein einmal oder so oft sie was dergleichen, davon die Contribution bewilligt, verkaufen, dieselbe zu geben schuldig sein. Item ob auch ihre Mitburger, die Wegen der frembden durchreisenden Personen und Fuhrleut den Habern erkaufen und denjenigen denselben Wiederumben hinlassen, die bewilligte Anlag zum andernmal reichen sollen. Item ob die Fuhrleut, so aus Österreich rund Mährern Wein auf den Verkauf daselbsthin bringen, die geordnete Gehuhr davon entrichten sollen, oder die Bewilligung allein auf die Inwohner dies Kunigreichs Beheimb gericht sei, hieruber begehren sie ein Erläuterung und Belehrung.

Die von Glattau haben diesen Mängel Wegen der Wein, so im Land erkauft, zu ihnen gebracht, ihren Mitburgern verkauft und davon die bewilligte Contribution durch die Verkaufes richtig gemacht, dass diejenigen, so hierinnen handlen und dieselben erkaufen, darfur ansieht, weil sie den Wein umb soviel theurer, als die Anlag austragen thuet, erkauften, sie sollen Weiter mit der Entrichtung derselben nicht beschwert werden. Zum andern, dass ihren Mitburgern, welche die österreichischen und mährerischen Wein, so man daselbst hinbringt, erkaufen thuen und von grosser Armut Wegen den Fuhrleuten nit warvon zu bezahlen haben, nicht muglich sei, ehe und zuvor dass sie etwas daraus lösen, die bewilligte Contribution darvon zu entrichten, sondern was sie von der Erkaufung derselben an bis auf Georgi lösen Werden, das wollen sie zur selben Zeit und von der Übermass bei den andern Terminen entrichten. Wegen des Getreids, so ihr viel aus ihren Mitwohnern erkaufen und sich mit dem schützen, Weil derjenig, so es verkauft, die bewilligte Contribution richtig macht, sei der Landtag ferner auf sie nit gemeint, Dann auch die Milchspeis betreffend, die etliche aus ihnen von den umbliegenden Benachharten erkaufen und nach Augsburg verschicken, welche vermelden, weil sie dieselb nicht verkaufen, sondern einem jeden umb sein Geld schicken, wären sie der bewilligten Anlag davon gleichsfalls zu entrichten nit schuldig. Gewarten sie weiters Bescheid.

Die von Aussig berichten von diesem Mängel, dass die Müller, so ihre eigne Mühlen haben, von der Mahlnutzung, die sie nachmals verkaufen, sowohl auch die Gärher von der Woll nichts geben wollen, sonden Wenden fur, Weil solches in andern Städten nicht bräuchlich, dass sie es auch nit schuldig.

Die Stadt Policzka erkundigt sich, ob sie auch von den zweijährigen Weinen, so fur dem Landtag eingelegt und erst neulicher Zeit verkauft worden, die Landscontribution entrichten sollen; item ob sie auch von der Woll, die ihnen anstatt baares Gelds gegeben wird, wes zu reichen schuldig; item ob auch diejenigen von dem Getreid, die dessen weniger als ein Strich verkaufen, die geordnete Bewilligung reichen sollen.

Die von Pilsen berichten diesen Mängel, dass diejenigen, so die Woll von andern kaufen und wieder verkaufen, sowohl die im Getreid, Fischen und Milchspeis handlen, die georderte Landsanlag zu reichen sich verweigern wollen, mit Furwendung, der Landtag sei allein auf die Herren und diejenigen, so ihre eigne Schaf haben, und nichts auf die Handelsleut gemeint, sowohl auch dass etliche umbliegende Schäfer, Welche die Woll bei ihnen unterschiedlich verkaufen, die Gebühr davon nicht geben wollen, sondern sich entschuldigen, sie entrichten dieselbe ihren Herren. Begehren derhalber eine Belehrung, wie sie sich hier innen verhalten sollen.

Die von Taus haben allein diesen Mängel, dass die umbliegenden benachbarten Unterthanen, so ihre Sachen zu ihnen auf den Markt bringen und verkaufen, die Bewilligung davon ebnermassen nicht entrichten wollen, sondern gleichsfalls furgeben, sie entrichten dieselben daheimb ihren Herren. Ob nun dem also ist und sie sich hierinnen aufrecht verhalten, das wussten sie nicht, sondern musstens also dabei verbleiben lassen.

Die von Küniggrätz vermelden, es beschwerten sich allein diejenigen bei ihnen, die in allerlei frembden Wein handleten, dass sie die Gebühr von dem Ausschank derselben davon geben sollen, und weil sie dieselben den mehrern Theil auf Borg nehmen müssen, hätten sie die nicht warvon zu entrichten. In gleichen beschwerten sich auch desselben etliche Abgebrunene, die sich in diesem Fall mit dem Landtag schützen.

Die von der Mies berichten, es befände sich bei ihnen kein anderer Mängel nit, dann dass der kaiserliche Richter daselbst von den seidenen und andern Kramwaaren solche Landsanlag zu entrichten sich weigert, nicht weniger so wollen auch die Fuhrleut, so die österreichischen Wein daselbst hinbringen, nichts geben, sondern vermelden, wie sie davon auch Schein hierumben furgezeigt, sie hätten solches allbereit ihren Herren entricht. Begehren derhalben ein Belehrung hierinnen.

Die von Schüttenhofen haben kein andern Mängel, allein dass sie die, so in den ausländischen Veinen bei ihnen ihren Geoverb suchen, beklagen, dass man die Fässer so voll, wie sie an der Stell erkauft werden, zu ihnen nit bringen kunne. Ebnermassen so gären auch nit wenig Hefen unter denselben, und damit sie hierinnen nicht einen solchen grossen Sehaden leiden durfen, bitten sie, dass ihnen der zehente Eimer nachgesehen und passiv werde. Hieruber sie Bescheids gewärtig.

Die von Bergreichenstein haben allein diesen Mängel wegen der Sämer, dass alsbald die Landsanlag von demjenigen, was sie über die Gränitz hinaus tragen lassen, gefordert, hätten sie dieselben von ihnen verjagt, welche sich auf Prachatitz und Winterberg zu gelenkt, und damit nur Ihrer Mt. Mauth und erblich Ungelt nicht geschwächt und geringert würde, müssen sie ihnen solche Contribution nachsehen.

Die andern Städte aber haben bei der oftgedachten Landsanlag durchaus keinen Mängel, die einer Veränderung oder Verbesserung bedurften.




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