Aber doch damit sie meinen Herrn Vätern nicht so gar scheinbar und öffentlich wider Recht und Billigkeit mit Gewalt unterdrücken möchten, so haben sie solcher unterm Schein einer gerechten Sachen thun wollen. Derowegen die etliche viel falsche Artikel hin und wieder zusammen gesucht, erdicht und erdacht, die ihm vorgeworfen sollten werden. Dieweil aber ihre Gemüther, so für aller Begierd wüthend, lobend und ganz perturbieret gewesen, mit dem Zusammenklauben, Erdichten und Erdenken nicht sobald fertig können werden, mein Herr Vater aber über zwei oder drei Tage aufs längst seinem tragenden Amt nach zu dem vorstehenden Kammerrechte, welches nach dem Fest Pauli Bekehrung [25. Jäner] des 1594 Jahres sollte gehalten werden, gen Prag kommen müssen, da haben sie sich nicht geschämet, noch gescheuet, die dritte schändliche List zu den vorigen zweien hinzuzuschmieden, sintemalen sie E. Kais. Mt. gerathen, dass Sie meinen Herrn Vätern daheim auf seinen Gütern halten sollten. Welchem E. Kais. Mt. alsbald gefolget und dem Herrn Trautson befehlen lassen, dass er an meinen Herrn Vätern schreiben sollte: E. Kais. Mt. vermeinten, wie Sie es denn auch gern sehen wollten, dass mein Herr Vater zu demselben Kammerrecht gen Prag nit kommen därfte, er sollte sich nur bei E. Kais. Mt., mit was vor Ursachen er wollte, durch ein Schreiben entschuldigen, so wollten Sie ihn schon bei Sich selbst für entschuldiget halten; und sollte nicht gedenken, dass ihme solches zu einiger Ungnad oder Nachtheil geschehe, sondern E. Kais. Mt. vermeinten ihm solches zum Besten.

Dies hat der Herr Trautson an ihn geschrieben, und den Brief aus E. Kais. Mt. Befehlch dem Herrn Adam Gali Popeln geben, dass er ihn ihm brächte und ihn mündlich vormahnete, dass er sich nichts besorgte und nur daheim bleiben sollte. Welcher dann alsbald zu ihm hinausgekommen, das Schreiben überantwortet und, was ihm befohlen, mündlich mit weitläufiger Rede verrichtet.

Alsda hat mein Herr Vater, nachdem er die gegenwärtigen Sachen mit dem Vorgehenden mit einander überleget und gegen einander übersehen, genugsam gemerket, dass man ihm mit List und Betrug nachstellet. Alsdenn durch Worte und Schreiben der Fried angekündigt ward, aber in der That selbst war es eines heftigen Krieges und grossen Unheils nicht allein eine Suspicion wie zuvor, sondern schon gar eine offene und augenscheinliche Gestalt. Derhalben er erstlich sehr in ihm gezweifelt, was ihm am Rathsamsten zu thun war, hernacher aber, wie er nicht genügsame Ursach gewusst, womit er E. Kais. Mt., seinem gnädigsten Könige und Herren, so sehr misstrauen sollte, hat er sich endlich lassen überreden und seinen Vettern den Herrn Adam Gali wiederum ziehen lassen.

Das Schreiben, wie es der Herr Trautson mit eigner Hand an meinen Herrn Vater geschrieben, ist noch also vorhanden. Desgleichen erinnert sich auch noch gar wohl der Herr Adam Gali, dass er es hinausgebracht.

Nachdem aber der Herr Adam Gali weggeschieden, da hat mein Heir Vater erst die Sache und, was künftig vorhanden stünde, inniglich betrachtet und klärlich vor Augen gesehen die grosse Hinterlist und Betrug, so man auf ihn gerichtet. Derhalben er Tag und Nacht gesorget, wie er derselben entgehen möchte. Nachdem er nun etliche wenig Tage in diesen sorgfältigen Gedanken zugebracht, da seine Conspiratores ihre Machination vermeinet fertig zu haben, sind unversehens der Herr Georg von Martinitz auf Schmetznau, dazumal obrister Landrichter in Böheiin, und Herr Jan von Wrzesowitz auf Podzedlitz, Burggraf im Grätzer Kreise, und neben ihnen Hans Müller, beheimischer Hofkanzlei Secretarius, auf unser Schloss Libokowitz kommen. Der Herr Vater hat sie ganz freundlich empfangen und gefraget, was sie ihm guts brächten. Da antworteten sie alsbald: sie wären von dem obristen Burggrafen im Namen und aus Befehlch E. Kais. Mt. geschieket worden, auf dass sie bei Vorlesung einer Schrift, die der Hans Müller beihändig hätte, sein sollen. Sie zwar vor ihre Person wissen nicht das Wenigste, was in derselben Schrift wäre, bäten ihn derohalben, er sollte ihre als unvorsehene Ankunft nicht übel aufnehmen. Darauf ihnen alsbald der Herr Vater zur Antwort geben, er hätte ihnen gar nichts vor übel, dieweil sie es auf Befehlch E. Kais. Mt. thäten; der Secretari möcht auch seines Gefallens die Schrift wohl lesen. Welches er gethan. Es waren aber in derselben Schrift etlich viel Artikel, wie zuvor gesagt, hin und wieder aus Hass und Neid zusammengetragen, erdichtet und confingiret, auf die mein Herr Vater sein Lebenlang nie gedacht hatte. Der Beschluss aber der ganzen Schrift war dieser: E. Kais. Mt. könnten ihn aus Ursach der oberzählten Artikel in dem Landhofmeisteramt weiter nicht leiden noch dulden, derohalben sollt er selbsten von dem Amt Urlaub nehmen, oder wo er das nicht thäte, so wollten E. Kais. Mt. ihn Urlauben.

Er ward aus Verwunderung einer solchen unerhörten und unversehenen Sachen dermassen entzückt, dass er bald nicht wusste, was er darauf antworten sollen. Bald hernach, wie er sich wieder ein wenig besonnen und bedacht, begehrt er, dass man ihm dieselbe Schrift zustellen sollte, darmit er sich recht darin ersehen und eines jeden Artikels sich nach Nothdurft und Recht verantworten könnte. Dessen sich die beiden Landofficierer alsbald entschuldigt und gesagt, sie hätten die Schrift vor nie hören lesen, auch nichts davon gewusst, ausgenommen, was ihnen der obriste Burggraf, wie vorgemeldet, davon angezeigt hätte; es wäre auch ihnen die Schrift in ihre Hände nie zugestellt worden; der Secretari Müller habe sie in seinen Händen, von ihm sollte er sie begehren. Dieser bald eingesprengt und gesaget, er wollte es von Herzen gerne thun, aber er könnte ihm nicht verhalten, dass ihm ausdruckentlich und ernstlich befohlen und auferlegt sei worden, dass er sie aus seinen Händen Niemand geben sollte; begehrt sie aber der Herr Vater noch einmal oder zwei zu hören, so wolle es sie ihm gerne überlesen. Darauf sich mein Herr Vater zu den beiden Landofficierern gewendet und gesagt, er bäte aufs emsigst durch alle treue Freundschaft, sie wollten bei E. Kais. Mt. erlangen, damit er die Schrift bekommen möchte, auf dass er sich und seine Unschuld bei Dero verantworten könnte. Er könnte sich zwar über solcher umverhofften und unversehenen Sachen nicht genugsam verantworten, und dies dünke ihm sonderlich beschwerlich und unbillig zu sein, dass, da er vor einem Jahr und auch vor anderthalben Jahren in aller Demut bei E. Kais. Mt. durch untertänigst Supplication (dessen der Hans Müller, so zugegen, ein Zeug war, als der diese Supplication selbsten gestellt) um Erlassung seines Amts angesucht und gebeten, hätte er solches nit erlangen können. Hätten ihn E. Kais. Mt. damals erlassen, so wäre er mit Ehren und dero Mt. Gnaden fröhlich davon geschieden, jetzund aber dringeten Sie ihn dazu, dass er das Ampt mit Schand und Spott zu seinem grossen Undanke aufgeben sollte. E. Kais. Mt. hätten ihm schon zuvor ohn einzige angezeigte Ursach den Schlüssel suspendiert und verboten und noch Hessen Sie ihr an solchen Unbilligkeit nicht genügen, sondern stiessen ihn auch jetzund von seinem Amt auf zusamengeklaubte, falsche und erdichte Artikel, gleich als wann das alles schon über ihn erwiesen und dargethan war worden, und Hessen ihn auch (welches ihm am beschwerlichsten und unbilligsten fürkäme) E. Kais. Mt. zu keiner Verantwortung kommen, sintemalen Sie ihm die Artikel zuzustellen verboten hatten. Ob das aber eine Justitia seie, das werde Gott im hohen Himmel erkennen. Er sehe wohl, E. Kais. Mt. giengen darauf um, dass Sie ihn verderben wollten; auch jetz verstehe er es wohl, wie des Herrn von Trautson Schreiben aus E. Kais. Mt. Befehlch ihm zum Besten sei gemeint worden. Er könnte ihm aber nit ge[gen]thun, die weil er gar zu gering und wenig war, E. Kais. Mt. sich zu widersetzen. Doch sollten E. Kais. Mt. dies wohl in Acht nehmen, dass wir alle einen allgemeinen Richter im Himmel hätten, der allen Sachen ein Weil und so lang es ihm gefällt, zusehe und einen jeden zu seiner Zeit heimzusuchen wisse. Er war wohl zwar nicht schuldig auf solche Ankündigung sein Amt ohne vorgehende öffentliche Verhör und Erkenntniss zu lassen, aber doch damit E. Kais. Mt. nicht gedenken sollten, er Hesse ihm das so viel angelegen sein, so wolle er drumb mit Ihr nicht streiten, sondern er ergäbe es Deroselben hiemit ganz und gar über. Wüssten doch E. Kais. Mt. zuvor wohl, dass er Sie um kein Amt nicht gebeten, noch durch andere bitten lassen, sondern Sie hätten selbsten mit ihm mündlich um das Landhofmeisteramt getractiret und es ihm aufgetragen. Er bäte aber E. Kais. Mt. nochmals allerunterthänigst, Sie wollten ihm die obbemelte Artikel zu seiner Verantwortung zukommen und die grosse Ungnad, so Sie auf ihn gefasset, fahren lassen und sein aller-gnädigster Kaiser und Herr sein und verbleiben. Mit diesem hat er die obbenannte beide Land-officierer wiederum ziehen lassen.

Aus diesem einem allein, allergnädigster Kaiser, können E. Kais. Mt. gnugsam schliessen und abnehmen, wie falsch, betrüglich und unaufrichtig meines Herrn Vaters Conspiratores in allen andern hirnach folgenden Sachen nicht allein mit ihm, sondern auch mit E. Kais. Mt., ihrem aliergnädigsten König und Herrn, umgangen sind, sintemalen sie Dieselbe so keck und freventlich zu diesem überreden därfen, da sie doch wohl gewusst, dass solches wider des Landes Ordnung, Recht, Freiheiten, alten Gebrauch und schliesslich wider E. Kais. Mt. selbst Hoheit und Existimation war. Eines aber nimmt mich allhier sonderlich Wunder, nämlich, dass man dem, der so viel Sachen und Missthaten (wie die Conspiratores dieselbe in ihren Artikeln beschrieben haben) begangen und verbrochen, dennoch so grosse Gnad und Ehr erzeiget hat, dass er selbst von seinem Amt Urlaub nehmen mögen, sonderlich weil der Missthäter um solche Ehr und Gnad noch nie angesuchet, noch gebeten hatte. Wäre es doch E. Kais. Mt. reputirlicher, löblicher und rühmlicher gewesen, dass Sie ihn drumb für Recht hätten anklagen lassen und allda nach Landesordnung, Recht und alte Gewohnheit convicta causa ihm sein Amt, oder was er sonst vor Würdens hätte, abgesprochen hätten. Aber seine Missgönner haben wohl gewüsst, dass sie vor Gerichte mit diesen ihren erdichteten und er-sinneten Artikeln nicht bestehen könnten; derwegen sie auch dieselben unterdrucket und ihm nicht zukommen lassen.

Ich bitte E. Kais. Mt. in allertiefester Demut allerunterthänigst, Sie wollen ferner aller-gnädigst vernehmen, was hierauf weiters erfolget ist.

Mein Herr Vater ward dieser Sachen halber sehr betrübt und bekümmert. Er wollte sich gerne bei E. Kais. Mt. entschuldigen und solche Missethat, deren sie ihn beschuldiget, von sich abführen. Derhalben eilet er mit dem Ersten auf Prag, und zwar eine solche wichtige und gefährliche Sache konnte keinen Verzug noch Aufschub dulden. Da er nun gen Prag gereiset, begegnet ihm unterwegs der obbemelte Burggraf im Gratzer Kreis. Derselbe ihm dies vermeldet: er hätte zwar mitsammt dem obristen Landrichter, Herrn Georgen von Martinitz, alles, was der Herr Vater von ihnen begehret, an gebührlichem Ort fürbracht, aber keine andere Antwort darauf bekommen, weder die, so in dem Schreiben war, dass ihm der obriste Landrichter bei ihm zuschicke, er sollte dasselbige lesen, so würde er alles weitläufiger daraus vernehmen können. In dem Schreiben aber ist nichts anders gestanden, allein dass ihm E. Kais. Mt. meinem Herrn Vätern zu schreiben befohlen hätten, dass Sie ihm von seinem Amt Urlaub geben.

Nachdem mein Herr Vater dies Schreiben gelesen, ist er nichts destoweniger auf Prag fortgezogen. Sobald er auf Prag ankommen ist, hat er von seineu Vettern erfahren, dass seine Missgönner und Feinde noch viel ein grösseres weder alle vorige Lasterstücke über ihn erdacht, sintemalen sie schon bei sich gewiss und festiglich beschlossen hatten, ihn mit falschen, erdichteten Missethaten anzuklagen und durch ein falsches Urtheil zu verdammen. Aber sie wussten wohl, wenn er des ganzen Vaterlandes Hilf und Beistand anrufen und klagen würde, dass er wegen der Schrift, so die Stände vor 10 Monaten im öffentlichem Landtag übergeben hätten, verurtheilet war, dass alsdann sonder Zweifel ein gefährliche Commotion unter dem ganzen Volk entstehen würde. Derowegen so vermeinten sie diesen mit einem Lasterstück vorzukommen. Sie wussten aber keinen bessern Rath, als dass sie eine andere Missethat weder die von der Schrift erdächten, dadurch sie alles Volkes Herzen und Gemüther wider ihn verhetzet machen könnten. Derhalben waren sie Tag und Nacht auf alle treulose Bosheit hin und wieder bedacht.

Sie konnten schon von ihrem Vorsatz nimmer abstehen, denn die Sache schon so fern gekommen war, dass sie ohn ihr grosses Unheil und E. Kais. Mt. höchste Schmach, Schand und Nachtheil nicht kunnte zurückgezogen werden. Derwegen sie lange auf mancherlei treulose Stück gesinnet und nicht abgelassen sich martern und zu quälen, bis sie endlich auf ein schändliches und grausames Stück gerathen, dass sie schwere, erschreckliche Red und Pasquillen unters Volk ausgegeben, dadurch sie ihn beschuldiget, als hätte er etlich Tausend bestellter Kriegsleute an gewisse Örter hin und wieder ausgetheilet, auf dass, wann E. Kais. Mt. Kurzweil halber sich zu erlustigen auf Ihr Schloss Brandeis ausreisen würden, er dieselbe gefangen nehmen und sich selbst zu einem Könige in Beheimben machte.

O hilf, lieber Gott, wie eine verrätherische That haben allhie die Missethäter und Conspiratores begangen! O der unmässigen und wüthenden Begierde! O der unverschämten und frechen Kühnheit! Ist es denn je möglich gewest, dass sie eine solche Begierde, meinen Herrn Vätern zu verderben, hat besitzen können, dass auch kein Lasterstück so gross, so grausam, so erschrecklich hat mögen erfunden werden, dazu sie nicht ihre Wüthigkeit getrieben hätte.

Ein jeder frommer und verständiger Mann, der den Sachen weiter nachgesehen, hat bald öffentlich genug gemerket, wo dies hinreichte, ja es haben ehrliche Leute also davon geredet, dass mein Herr Vater zwar wegen der Schrift, so im Landtag geben worden, beklaget möchten werden, und damit dieses nicht ein Aufruhr unter dem Volk erregen möchte, so hätte man diese Missethat von ihm erdacht und supponiert. Aber ausser diesem wäre viel ein anders, darnach man trachtete; nämlich mein Herr Vater hätte um viel mal hundert Tausend Güter, nach denen stünde man, um dieselben wollte man ihn bringen und deswegen beginne man so viel Lasterstücke. Der gemeine Pöbel aber, der bald alles, war man ihm vorsagt, leichtsinnigerweise glaubt, der hat ihm leichtlich diese falsche Mähre für eine gründliche Wahrheit einreden lassen, derhalben sie sehr auf meinen Herrn Vätern erbittert und ungehalten worden und sein grausames, erschreckliches Vornehmen bis in die Hölle hinein verfluchet.

Es sahen wohl meines Herrn Vätern Vettern, dass nit allein er, sondern auch sie und das ganze Geschlecht der Herren Popel von Lohkowitz verhasset würde werden, und dass ihnen allen mit einander eine grosse, nicht allein der Ehren, sondern auch der Leihs Gefahr vorhanden war. Drumb mussten sie mit allem möglichen Fleiss darauf bedacht sein, damit sie Mittel und Wege suchten, dadurch sie sich aus dieser Gefahr erretten könnten. Derohalben sie zusammengetreten, und einen Rath von dieser Sachen mit einander gehalten. Daselbst hat sie mein Herr Vater emsig ermahnet, sie sollten allesammt wohl Acht haben und zusehen, dass sie nicht ihres ehrlichen Geschlechts löblichen Namen durch diese falsche Red bei E. Kais. Mt., ihrem allergnädigsten Könige und Herrn, und bei allem Volke verlieren möchten. Die Gefahr gienge nicht weniger sie alle gleich an, weder ihn selbst allein. Derowegen sollten sie allen möglichen Fleiss anwenden, damit sie sich von diesem Wahn frei machten. Ihm dunke es zwar am Besten und Rathsamsten zu sein, dass sie sich durch eine demüthige Supplicati on bei E. Kais. Mt. entschuldigten und um Dero gnädigste Hilf und Kaiser 1. Schutz wider solcher verrätherischer Leute treulose Bosheit allerunterthänigst anruften. Solches, wie sie es ihnen allersammt gefallen lassen, haben sie aus beschlossenem Rath diese Supplication verfertiget.

[Suplikací èlenùv rodiny Popelù z Lobkovic, kterouž touží císaøi na bezpráví, jakéž se jim dìje rozšiøováním utrhaèných zpráv v pøíèinì velezrády, vytištìna již è. 176.]

Diese Supplication hat E. Kais. Mt., wie Die aus der Kirchen gangen, der Herr Adam Gali Popel in aller Namen übergeben und mündlich überlaut, dass es männiglich, so zugegen gewest (es sind aber nit wenig fremder Fürsten und Herren Bothschaften und andere mehr Herren zugegen gewesen) erhören können, dero Inhalt vorgebracht. E. Kais. Mt. haben ihn mit gnädiger und fleissiger Attention bis zum Ende seiner Rede ausgehöret. Daher denn alle Herren von Lobkowitz eine grosse, feste und ungezweifelte Hoffnung gefasset, dass sie nunmehr durch diese supplicirende Defension nicht allein E. Kais. Mt. Suspicion entgehen, sondern sich auch aus aller Leute Reden und bösen Geschrei erretten würden. Aber es gefiel viel anders, weder sie vermeinet hatten. Dann ihnen weder auf das mündliche des Herrn Adam Gallen Vorbringen, noch auf die übergebene Supplication keine Antwort worden. Es ist auch nach solchen treulosen Ausgebern dieser Rede keine Nachforschung gethan, auch solchen ungebührlichen, ehrenschmähigen Pasquillen (auf die doch sonst in der Landsordnung eine Leibes Strafe gesetzet) keine Wehrung geschehen, daher dann die Sache so weit eingerissen, dass nit allein hin und wieder auf der Gassen wie zuvor solche Pasquillen gestreuet, sondern schon gar öffentlich im königlichen Schlosse an die Saal-Thür, dass sie jedermann sehen und lesen können, angeschlagen, etliche auch auf unsere Hauptthür mit Kreiden geschrieben, ja gar Comoedien öffentlich gehalten worden. Endlich sind auch etliche junge Herren und von dem Adel in Maschara bei halbem lichtem Tage öffentlich, dass es männiglich gesehen, für unser Haus gerannt, die Spiesse in der Erden gebrochen, und mit halber lauter Stimme geruft, sie müssten vor dem böhmischen Könige turnieren und Spiess brechen. Solches thät nicht allein meinem Herrn Vätern und allen Herren von Lobkowitz, sondern einem jeden frommen Manne schmerzlich weh. Aber weil es E. Kais. Mt. also geliebte, und wohlgefiele, so durfte Niemand etwas darwider reden noch thun.

Unterdess aber, nachdem die Conspiratores schon alle Sache nach Nothdurft zum Gerichte angestellet, haben sie vermeinet, es sei nunmehr Zeit, meinen Herrn Vätern zu citiren. Aber es dünkte sie nit rathsam zu sein, dass man die Citation zu Präge überreichen sollte, sondern es wäre am Besten, dass man sie ihm ausser der Stadt zustellete, auf dass er keinen seiner Verwandten oder Freunde nahend zur Hand hätte, von dem er Rath und Hilfe zur Sachen könnte fordern.

Es waren kaum zween Tage nach der jungen Herren und vom Adel Debachation verlaufen, da haben E. Kais. Mt. ihre zwene Kammerrechtssitzer, Räthe, den Herrn Adam Slavata und den Herrn Herman von Rzitschan zu meinem Herrn Vätern geschickt. Dieselben sind zu ihm in unser Haus kommen und diese Botschaft aus E. Kais. Mt. Befehlich angekündiget: er wisse sich wohl zu erinnern, wie ihm E. Kais. Mt. durch des Herrn Trautson Schreiben gen Präge zu kommen verbieten lassen. Derhalben so war E. Kais. Mt. ernstlicher Befehl, dass er sich alsbald aufmachen und auf seine Güter ziehen sollte; sie wolleten ihn zu Präge nit leiden. Darauf hat mein Herr Vater den beiden Gesandten geantwortet: dieses von E. Kais. Mt. Zuentbieten kam ihm wunderbarlich auch nicht weniger beschwerlich für, sintemalen es sich vor der Zeit nie begeben hätte, dass ein König in Böheim einen Inwohner desselben Königreichs, der sich jederzeit ehrlich und wohl verhalten, aus seinem freien, eigenthümlichen Erbgut, wie ihm sein Haus war, und aus der Stadt Präge wegschaffen und ausbieten hätte sollen. Er wüsste zwar wohl, dass ihm der Herr Trautson aus E. Kais. Mt. Befehlich geschrieben hätte, E. Kais. Mt. sehens gern, dass er zu derselbigen Zeit auf Prag nit kommen sollte, dass ihm aber in demselben Schreiben E. Kais. Mt. hätte Prag verbieten sollen, das werde sich drinnen nicht befinden. Derowegen so bäte er E. Kais. Mt. gehorsamst, Sie wolltens ihm allergnä-digst nicht vor Übel haben, so er nicht so eilends auf Dero Befehlich von Prag wegziehen könnte, dann er wegen seiner Rechtssachen zu Präge bei stehendem Rechte zu thun hätte. Wollten aber E. Kais. Mt. ihn allergnädigst versichern, dass er durch seine Absenz in seinem Rechte nicht verkürzet sollte werden, so wolle er Deroselben auch in diesem, wie er in allen Andern zuvor gethan, unterthänigst und bereitwilligst gehorsamen. Mit dieser Antwort sein die zween Gesandten wieder darvon gegangen, und ist er hernach fast in die drei Wochen zu Prag ungemolestieret gelassen.

Unterdessen aber hat er den Herrn Wolf Rümpfen durch den Herrn Adam Gali Popeln gebeten, er wolle bei E. Kais. Mt. um eine gnädigste Audienz anlangen, er wollte sich gerne bei E. Kais. Mt. entschuldigen und die Misshandlungen, von derentwegen er von seinem Amt entsetzet worden, vor sich abführen. Aber der Herr Rumpf, nachdem er zwie bei E. Kais. Mt. vergebens angehalten, hat ihm dies wiederum bei dem Herrn Adam Gali Popel zuentboten: er habe zwar an seinem Fleisse nichts erwinden lassen, darzu auch auf das andere nach der ersten Repulsa Anhalten, den Herrn Trautson neben sich vermöget, E. Kais. Mt. zu bitten, aber durchaus nichts erlangen können, sintemalen E. Kais. Mt. ihnen diese Antwort geben, es seie nimmer um die Zeit wie vor, dass er bei Dero Audienz haben, und selbst mündlich mit ihm reden könnte. Dasselbig ist meinem Herrn Vätern nit wenig beschwerlich und bekümmerlich vorgestossen, aber er hat es auch also müssen zu seinem Undank geduldig tragen.

Hiernach hat es nicht lange angestanden, dass der Herr Hans Müller und George Funk, beide böheimischer Hofkanzleiund Kammerseeretarien zu Nachts um Acht an der deutschen Uhr zu meinem Herrn Vätern ins Haus kommen und ihm vermeldet, der obriste Burggraf hätte ihnen beiden im Namen E. Kais. Mt. ihm dies anzukündigen [befohlen]: es wäre E. Kais. Mt. ernstlicher Wille und Befehlich, dieweil nunmehr die Rechte vorüber wären, so sollte er sich alsbald von Prag hinweg machen. Darauf ihnen mein Herr Vater (vermeinend, er müsste dem Toben und Wüthen seiner Missgönner und Feinde nach Gelegenheit der Zeit ein wenig Raum geben) geantwortet: er nehme E. Kais. Mt. Gebot und Befehlch allerunterthänigst an; er wolle auch demselben allergehorsamst nachkommen. Er ist auch alsbald den andern oder dritten Tag hernach von Prag hinweggezogen.

Über etliche wenig Tage darnach sind die zweene obbemelte Secretarien zu ihm hinaus auf unser Schloss Libochowitz kommen und ihm diese Citation von E. Kais. Mt. überantwortet:

[Obeslání Jiøího z Lobkovic pøed soud zemský vytištìno již pod è. 178.]

Nachdem mein Herr Vater diese Citation gelesen, ist er über einer solchen unbilligen, neuen und unverhofften Sachen fast aller seiner Sinnen beraubet worden, als der nie hätte hoffen könneni dass seine Missgönner so kühn und unverschämt sollten werden, dass sie solche ungebührliche, erschreckliche, greuliche und abscheuliche Sachen auf ihn erdenken und (welches ihn das Allerschädlichste und Ungebührlichste dünkte zu sein) unterm Schein und Namen E. Kais. Mt. ihn derselbigen beschuldigen und bezüchtigen sollten. Der arme, alte, unglückhafte Mann bedachte und betrachtete] den zweifelhaftigen und gefährlichen Zustand seiner Wohlfahrt hin und wieder; er ängstigte und bekümmerte sich deshalben aufs Heftigste; er sähe wohl, dass all sein Glück und Heil in die äusserste Noth und Gefahr geführt war; er wüsst aber nit, was er am Bathsamsten thäte, damit er dasselbig wiederum an ein sicheres Ort führen möchte, ob er sich mit E. Kais. Mt. ins Recht einlassen sollte oder nicht, ob er sich mit Recht sollte vertheidigen und beschützen, oder aber durch eine demüthige Supplication bei E. Kais. Mt. purgiren und entschuldigen. Was er mit Suppliciren würde ausrichten, das könnte er leicht aus dem, was vorgehends geschehen war, abnehmen und erachten. Aber mit Rechte, ob er ihm wohl traute, sich genugsam wider solche falsche und erdichte Beschuldigungen zu defendiren, so hat ihn doch zweierlei Sach darin zweifelhaftig gemacht, ob er es thun sollte.

Die erste Sache war diese: wann er vor Gericht käme und dasselbe aufrecht, heilig, unverbrochen und unversehrt war, so würde er gezwungen werden mit Zeugen wider E. Kais. Mt., dass alles dasselbe, was in der Citation begriffen, erdachte (und mit gebührender Reverenz vor E. Kais. Mt. zu melden) unwahrhafte Sachen wären, zu beweisen und also einen schmählichen und ewigen Schandflecken Derselben vor aller Welt anzuhängen. Davon hat ihn billich der grosse Respect, den er E. Kais. Mt. Hoheit und Authorität schuldig gewest, abgehalten.

Die ander Sache, so ihn zweifelhaftig machte, war diese: wann er geglaubet hätte, dass das Gericht unaufrecht, beflecket, verbrochen und versehrt würde sein, wer war wohl gewešt, der ihn nicht vor leichtfertig, verwegen, unsinnig und alles menschlichen Verstandes beraubt hätte geacht, dass er sich einem solchen Gerichte vertrauete? Dass aber das Gericht versehret und verbrochen würde sein, das dörfte er nicht allein selbst nach so viel zuvor begangenen, bösen Lasterstücken hoffen, sondern es ward ihm auch solches öffentlich und ausdrücklich in dieser Citation angekündiget, dann in derselben zweierlei Fälle und Unbilligkeiten klärlich und augenscheinlich zu sehen waren.

Die erste stritte wider unsere Landordnung und unsern alten Gebrauch, dann wir in unser Landsordnung eine beschriebene Satzung haben, dass, wer etwas wider die Königl. Mt. in Böhmen verbricht, derselbe nicht von Ihr Königl. Mt. selbst, sondern durch den Kammerprocuratorn, oder wem es die Königl. Mt. in Ihrem Namen zu thun befehlen mürde, angeklaget soll werden, damit der Beklagte seine Sache desto freier und kühner für Gericht wider diesen möge defendieren und nit durch Ihr Mt. Hoheit, Würden und Authorität abgeschrecket und abgescheuet werde, welches gewiss geschehe, wann Ihr Mt. selbst anklagten. In dieser Citation aber hat nicht E. Kais. Mt. Kammerprocurator oder ein anderer, dem Sie es an Ihrer Statt befohlen hätten, sondern E. Kais. Mt. selbst angeklaget.

Der andere Fall und Unbilligkeit war, die aller Völker und Nation auf der ganzen Welt Recht verletzete, schwächete und darnieder riss, nämlich, die Conspiratores hatten E. Kais. Mt. in dieser Citation zugleich zu einem Actor, Zeugen und Richter gesetzet. Da durfte mein Herr Vater an seiner Verdammung durchaus nicht zweifeln. Dann wie war es immer und ewig möglich gewest, dass der Kläger den Angeklagten sollte absolviren und losprechen? Derohalben stund mein Herr Vater zwischen Forcht und Scham in grossen Zweifel und Sorgen, dass er nit wusste, was ihm zu thun am Füglichsten wäre. Doch endlich dunkete es ihn unbillig zu sein, dass er seiner Unschuldlänger misstrauen sollte, derowegen er auf Prag wiederum zu ziehen bei sich beschlossen, damit er sich in dieser Sachen bei seinen Verwandten und guten Freunden Raths befragen möchte. Er durfte aber mit seiner Reise nicht lange säumen oder aufhalten, sintemalen er zu dem angestellten Gerichtstage nicht viel mehr weder vierzehn Tage gehabt.

So bald er gen Prag angekommen, hat er sich bemühet, damit er seine Verwandten und guten Freunde möcht zu sich bekommen. Aber da waren getreue und standhafte Freunde in der Noth herzusuchen. Sie waren fast allesammt mit dem Glück zurückgewichen. Aus den Verwandten waren allein ihrer zwene, der Herr Adam Gali Popel und sein Bruder Herr Hans Wenzl, die in treuer Beständigkeit bei ihm verharreten und zu ihm kamen. Aus den Freunden aber war der einzige Herr Georg von Martinitz, obrister Landrichter (der derhalben als ein frommer, aufrichtiger und gottsfürchtiger Mann billig hoch zu loben gewest) überblieben, welcher der alten Freundschaft eingedenk, sein Diener Jan Pezlinowsky zum Herrn Vater geschickt, ihm dies vermelden lassen: er bäte ihn ganz freundlich und vertreulich, er sollte es ihm nicht vor Übel haben, dass er nit selbst zu ihm komme. Er möchte wohl nichts liebers thun, als ihm etliche Sachen mündlichen anzeigen, aber er dürfte es nicht thun, dann nicht allein ihn, sondern alle andere, die man vermeinte, dass sie meines Herrn Vaters Freunde wären und ihm etwas Gutes gönneten, die schrecke der Kammerpraesident Joachim v. Kolowrat ab mit heftiger Bedreuung und ausdrucklichen Anzeigen, sie sollten sich alle wohl hüten, die E. Kais. Mt. Gnad und Gunst erhalten wollten, dass sie sich meines Herrn Vätern nicht annehmen, auch nicht in sein Haus, Rath und Hilfe zu leisten kommen; wer dasselbige thun würde, der würde bei E. Kais. Mt. in ebener Ungnad als er sein. Darum wolle er alle treulichen gewarnet haben, dass sich keiner dessen unterstehen sollte und selbst einer den andern warnen. Dies habe er (der von Martinitz) gern selbst meinem Herrn Vätern anzeigen wollen, aber dieweil er es nicht thun dörfen, so habe er diesen vom Adel, seinen vertrauten Diener, zu ihm geschickt, dass er ihm solches anzeigte und ihn in seinem Namen warnete: er sollte fleissig Acht auf sich haben, dann er wüsste so viel, dass E. Kais. Mt. gänzlich entschlossen wären ihn per fas et nefas zu verderben und gar um Leib, Ehr und Gut zu bringen. Es sei aber dieser Sachen der gottvergessene Joachim v. Kolowrat der einzige Author und Machinator; auf dieses Angeben und Rath thäten solches E. Kais. Mt. alles; diesem vertrauten Sie die ganze Sache als ihm, den E. Kais. Mt. vermeineten den erfahrensten und gelehrtesten in Rechts-Sachen zu sein. Dieser habe auch andere mehr aus den Landofficierern an sich gezogen und in seine Gesellschaft genommen. Dieselbe zugleich beratschlageten und beschliessten alle Sachen zuvor in Geheim, wie sie meinen Herrn Vätern verurtheilen wollten. Darnach Hessen sie es erst durch den Vicekanzler Christopf Želinský [Die Handschrift hat: Zubenský] der grösseren Zahl der Landofficierer, Landrechtsitzern und Räthen zu weiter Beratschlagung in E. Kais. Mt. Namen fürbringen, auf dass auch sie den, der schon zuvor verurtheilet, verdammen sollten. War aber jemand unter ihnen, dem die Treue und sein Gewissen lieber war, weder Gnad und Gunst, der ihm diese grausame und erschreckliche Sache nicht wollte gefallen lassen und etwas anfienge darwider zu reden, dem fiel alsbald der Kolowrat in die Rede, schreckte ihn mit grausamem Gesichte und harter Stimme ab und sagte, ob er sich mitsammt meinem Herrn Vätern E. Kais. Mt. widersetzen und in gleichmässige Ungnad fallen wollte. Derhalben ermahne er (der von Martinitz) meinen Herrn Vätern, er sollte es selbst wohl bei sich betrachten, wie es nun wohl möglich war, dass er bei solcher Untreu und bei solchem verfälschten und geschändeten Gericht könnte gerecht bleiben. Er wolle ihm wohl gut dafür sein, dass ihm diese Richter keine Gerechtigkeit zusprechen würden. Dies sollte er ihm nur zum Zeichen haben, dass er nicht von E. Kais. Mt. Procurator sondern von E. Kais. Mt. selber veranklaget worden, hernacher auch, dass


E. Kais. Mt. zugleich Kläger, Zeuge und Richter wollten sein. Derwegen so vermahne er ihn, dass er sich durchaus mit E. Kais. Mt. in kein Recht einlassen, sondern wie es immer nur möglich möchte sein, aus dieser ungerechten Richter Hände sich ausdrehen sollte. Dies habe er ihm aus sonderm Vertrauen und grosser Liebe, so zwischen ihnen von Jugend auf gewesen und bis in den Tod, ob Gott wollte, währen sollte, zur Warnung nicht verhalten können. Damit er ihm aber desto bass glauben sollte, so könne er ihm dieses zum Überfluss auch nit verbergen, dass er allein deren Ursachen halben heimlicher und winkelweise seines Landhofmeistersamt sei entsetzet worden, auf dass er keinen Freund nahend bei sich haben sollte, der ihm rathen könnte, dass er auf dergleichen künigliche Ankündigung sein tragendes Amt nicht sollte übergeben.

Da wollen E. Kais. Mt. izt allergnädigst bedenken, was dies für eine Scham, was für eine Treu, ja was vor ein Gewissen bei diesen Landofficierern sei gewest, dass sie sich einer solchen grausamen, erschrecklichen, abscheulichen und verfluchten That wider Gott und alle Menschen dürfen unterstehen und E. Kais. Mt. gleich als zu einer allergerechtesten Sach so straffentlich rathen und überreden. E. Kais. Mt. als ein hochverständigster Kaiser, König und Herr verstehen selbst leichtlich, wie viel Sie hierin wider Dero Majestät Hoheit, Existiination und hochlöblichen österreichischen Namen gehandelt und wie schwere Straf sie damit verdient haben. v

Ich zweifle zwar gar nicht, E. Kais. Mt. werden schon aus diesem, was ich bis anhero allerdemüthigst vermeldet habe, genugsam urtheilen und glauben können, dass mein Herr Vater unschuldiger, unverdienter und ungerechter Weise sei verdammet worden. Aber demnach, damit ich Dieselbe vollkömlich aus aller, auch der geringsten Suspicion führen möge, so bitte ich Sie in allertiefester Demut unterthänigst und gehorsamst, Sie geruhen allergnädigst mir, armen verlassenen Fräulein, so viel Ihrer kais. und königlichen Gnaden mitzutheilen, damit Sie meine Apologià oder Verantwortung auf die obbeschriebene Citation allergnädigst anhören. Ich hoffe, ich will alles dasjenige, dessen mein Herr Vater drinnen bezüchtiget worden, so deutlich, klärlich und ausdrücklich von ihm abführen, dass nicht allein E. Kais. Mt. zu foderst, sondern auch daneben alle Welt damit zufrieden und begnüget sein sollen. Ich zweifle nit E. Kais. Mt. werden mich allergnädigst gewähren, was ich allerunterthänigst von Dero bitten thue, derowegen so will ich nun einen Anfang machen.

Und fürs erste, allergnädigster Kaiser und Herr, kann ich mich nicht gnugsam verwundern, dass diese Citation so kraftlos, ungeraumt, ungeschickt, närrisch, zu nichtig, eitel, liederlich und wider sich selbst streitig beschrieben ist. Die Rede, die mit drinnen, kommt mit ihr selbst nicht überein, hänget nicht aneinander und ist bisweilen dermassen überhäufet und confundiert, dass man wohl des Gottes Apollo von Delphis zu einem Ausdeuter und Dolmetschen darüber bedürfte. Ich muss mich fürwahr verwundern und muss mich sehr verwundern, dass der Kolowrat, der doch sonsten aller vorgehenden Lasterstücken ein wunderkunstreicher Meister gewesen, in Beschreibung aber dieser Citation für grosser Begierd meinem Herrn Vätern zu schaden, so blind gewesen, dass er nicht sehen können, was er mit seiner treulosen Hand geschrieben. Da er sonst allzeit gescheidt, klug, verständig, geschickt, sinnreich, geschwind, listig und wohlberedt hat sein wollen, so dünket mich doch, dass er allhie nichts anders ihm hat begehret zu erlangen und zu erhalten als allein, dass seine schändliche Unverschainheit und seine frevle, tolle und wüthende Kühnheit bei allen Menschen bekannt und berühmt sein möchten.

Eins möcht ich gern von ihm wissen, wenn er noch bei Leben war, nämlich ob er solches aus E. Kais. Mt. Befehlich geschrieben habe, oder aber ausser Dero Befehlich aus eigenem Kopf. Wann er mir gleich sagte, dass er die und all das Vorgehende aus Befehlich gethan hätte, so könnte er mich doch in alle Ewigkeit nicht überreden, dass ich glauben sollte, E. Kais. Mt. als so ein frommer, billiger und gerechter Kaiser, dessen Güte und Gerechtigkeit bei allen Völkern so weit und breit erschollen ist, hätten in dergleichen das Geringste in Ihren Sinn können fassen, wan Sie nicht zuvor, durch seine treulose, kunstreiche Arglistigkeit betrogen vermeinet und geglaubt hätten, dass mein Herr Vater also im Werke wahrhaftig wäre schuldig gewesen.

Ja ich glaube festiglich und ungezweifelt, das E. Kais. Mt. bis auf den heutigen Tag nicht gewusst haben, was in derselben Citation gestanden, sondern dass der boshafte und allerärgsten Stiaf würdige Kolowrat viel ein anders, weder in dem Beheimischen geschrieben gewest, Ihro, als die böhmische Sprach nit so wohl verstanden haben, ausgeleget und ausgedeutet hat. Derowegen ich auch billig E. Kais. Mt. als deren die Sach ganz unbewusst gewesen, verzeihen soll, ja ich thue es auch allerunterthänigst und demüthigst von Grund meines Herzen, sintemalen ich mir mit Nichten einbilden kann noch mag, dass, wann E. Kais. Mt. gewusst hätten, was in der Citation gestanden hat, Sie ihn damit hätten citiren sollen. Darum ich Sie dann allhie aller dieser Schuld allerunterthänigst freiund losspreche und will allein wider den unverschämten und ohne Gewissen Kolowrat und seine gottesvergessene Gehilfen meines Herrn Vätern Unschuld defendieren.




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