Úterý 22. srpna 1848

Als vierter Gegenstand erscheint auf der heutigen Tagesordnung die Fortsetzung der Verhandlung über den Antrag des Abg. Kudlich. Unter den Rednern, welche die Tribune zu betreten haben trifft. Abg. J o n a k. Herr Präsident, ich trage darauf an, daß das Haus ausgezählt weide. Präs. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß 192 Mitglieder zur Schlußfassung erforderlich sind, und daß die Hälfte nicht abgeht ist sichtbar. (Unterbrechung.) Die Reihe trifft nun den Herrn Abg. Borrosch, der als Redner die Rednerbühne zu betreten hat.

Abg. Borrosch (besteigt die Tribune.) Meine Herren! Ich will bloß im Geiste der Versöhnung sprechen, und bitte Sie im Namen der heiligen Freiheit, Ihre Herzen meinen Worten zu öffnen. Der Freiheit ist unser gemeinsames Werk geweiht, und gewiß wird es vom segensreichsten Erfolge gekrönt werden, wenn wir im unvermeidlichen parlamentarischen Kampfe die versöhnliche Gesinnung bewahren, wenn wir uns nicht verdächtigen, wie dieses leider mancher Redner (hat, der die Vertheidiger der Entschädigungsfrage als Freiheitsfeinde, als gefühllose Anwälte der Bauernquälerei bezeichnete. Meine Herren! das sind gefährliche, zur Selbstverwundung führende Waffen! Der heiligen Freiheit nützen nur edle Streiter, die nach beendetem Kampfe sich die Bruderhand ohne Groll bieten, um gemeinsam die Früchte des Sieges zu pflücken, den jeder für sein Ideal einer die Freiheit schirmenden Verfassung angestrebt hat. Nur durch eigene Schuld, nur durch Ungerechtigkeit oder blinden Partheilhass kann der Reichstag selber seinen Zerfall herbeiführen. Zerfleischen wir uns nicht selber, so wird kein äußerer Seind mit uns zugleich die Freiheit zu begraben vermögen, so wird weder die schleichende Reaction ihr schwarzes Panier, noch die Anarchie ihre Blutfahne über dem Grabe der Freiheit aufpflanzen können, denn die Völker Österreichs werden das in uns gesetzte Vertrauen gerechtfertigt finden, und als ein urzerstörbares, von Millionen Männerherzen vertheidigtes Bollwerk wirb dieses Vertrauen sich erweisen. Mögen daher nicht schon bei diesem ersten, dem Hauptgegenstande unserer Verhandlung, unheilvolle Mißverständnisse dem Reichstage verderblich werden. Ich werde mich bemühen, zu deren Lösung das Meinige beizutragen. Das historische Recht wird gewiß keiner als Zwangsjacke der Staatsform oder der persönlichen Freiheit benützen, der das ewige göttliche Recht der Menschheit zu ihrer Vervollkommnung anerkennt. Allein leine Staatsform, wenn sie nicht schon bei ihrer Entstehung den Keim des Todes in sich tragen soll, kann ohne Eigenthumsrecht, ohne Erbrecht und ohne Verjährungsrecht gedacht werden. Diese Privatrechte muß der Staat schützen oder sich selber aufgeben. Ursprünglich war der Eigenthumserwerb gewiß in den meisten Fällen ein faustrechtlicher, und ist jetzt noch — leider nur allzu oft — ein durch Liebervortheilung erschlichener. Dürfen wir deßhalb ihn da, wo er nur Sachen betrifft, in Frage stellen, wenn das Verjährungsrecht die schuldlosen Nachfolger im Besitze schützt? Würde nicht ohne diese durch die Staatsfürsorge gesetzlich bedingten Friedensschlüsse der Verjährung ein endloser innerer Kriegszustand die bürgerliche Gesellschaft vernichten? Gern geben wir jedoch den Gegnern alles historischen Rechtes dasselbe sogar auf diesem Felde zu, nur müssen sie dann folgerichtig sich mit uns an die Gegenwart halten, denn von der Zukunft, von ihren Bedürfnissen und ihren Interessen, von dem, was alsdann niederzureißen oder aufzubauen sein wird, wissen sie so wenig etwas wie wir. In der Gegenwart nun ist das Privateigenthum ein vorn Staate geschütztes Recht, gleichviel ob sein Ursprung ein rechtsgemäßer oder rechtswidriger war. Es könnte nach unseren jetzigen Rechtsbegriffen ein sehr rechtswidriger gewesen sein, und doch zur damaligen Zeit ein sehr rechtmäßiger. Aber darauf kommt es bei der Entscheidung dieser Frage ja gar nicht an, sondern wie in allen anderen Fällen, wo der Privatbesitz dem Gesammtmohle Nachtheil bringt, bloß darauf, welche Ansicht man vom Staate hegt, nämlich: ob man ihm das Beraubungsprivilegium zu Gunsten einer Mehrzahl gegen die Minderzahl zuerkennt, oder ob man ihn gemäß der Vernunft und Gerechtigkeit — als die höchste Rechtsanstalt der bürgerlichen Gesellschaft betrachtet, folglich auch für verpflichtet zur Entschädigung des sein Eigenthum abtretenden Besitzers. Kaum wird es einige Abgeordnete hier geben, die das Princip des Kudlich'schen Antrages nicht als einen Auftrag ihres Gewissens mit in diese Versammlung gebracht hätten. Glaubt man etwa, der aus der freien Volkswahl hervorgegangene constituirende Reichstag Österreichs würde die gänzliche Entfesselung des Bauernstandes verabsäumt haben? Nun gibt es aber auch viele solcher Hauptpfeiler der neuen Verfassung, und über alle liegen bereits Anträge vor, welche als unbehauene Bausteine und Balken in die Reichstagsversammlung geschleudert wurden. Wollen wir in dieser Weise fortfahren zu bauen, wollen wir einzelne Pfeiler ohne Verbindungsmauern emporsteigen lassen, so dürfte, befürchte ich, lins selber die Nothwendigkeit auferlegt werden, theilweise Manches wieder einzureißen, bevor wir zum ersten Stockwerke gelangt sind. So z. B. würde der Kudlich'sche Antrag nur einen künstlichen Ruinenbau veranlassen, wenn man nicht zugleich für eine neue Gemeindeverfassung und für die Gerichtspflege auf dem Lande Obsorge trüge. Da nun der Kudlichsche Antrag hierauf gar keine Rücksicht nahm, so war es die Pflicht aller Jener, welche die Wohlfahrt des Vaterlandes und die Volksfreiheit nicht minder treu im Herzen tragen, weil sie mit Besonnenheit beide wollen geschirmt wissen, jenen Mängeln durch neue Anträge abzuhelfen. Der Kudlich'sche Antrag würde in seiner ersten Fassung nach meiner innersten Überzeugung geraden Wegs zur Gesetzlosigkeit, zur Willkür auf dem Lande, und somit gewiß in vielen Bezirken zu einem gänzlichen Zerfalle der gesellschaftlichen Ordnung führen. Der beste Beweis dafür liegt darin, daß unser hochverehrte Herr Abgeordnete bereits selbst sein Lorbeerblatt in ein Kleeblatt umgewandelt hat, (Oh!) — was ich keineswegs satyrisch gesagt haben will; — nein, mit vollster Anerkennung bezeichne ich den glühenden Eifer, welchen jener Antrag hervorrief, um des so wichtigen Gegenstandes willen, als einen höchst rühmlichen, selbst bezüglich jener Mängel entschuldigten. Von diesen Anträgen kenne ich nur den ersten und zweiten: den Vater und Sohn, und zweifle nicht, daß der mir unbekannt gebliebene dritte des heiligen Geistes nicht ermangeln wird. Nun hat letzthin einer unserer ausgezeichnetsten Redner uns wieder auf den Ausgangspunkt der Verhandlung,  auf den ersten Kudlich'schen Antrag zurück führen wollen. In dankenswerter wohlgemeinter Absicht hat dieser Redner es vorgezogen, aus seinem individuellen Gesichtspuncte uns statt einer Rede eine Art von Commissionsbericht über alle vorliegenden Anträge zu geben, zuversichtlich hoffend, dadurch sämmtliche Köpfe unter den Kudlich'schen Hut zu bringen. — Dieses Wunder sollte durch die bloße Löschung des Wörtleins: "ob" bewirkt werden. — Es bedarf keines Nachweises, daß die Entschädigung überhaupt noch in Frage gestellt bliebe, und jedenfalls bezüglich der Art, des Maßes und der Zeit von dem nachträglichen Belieben einer Commission abhinge, nicht zu gedenken der übrigen großen Mängel des K u d l i c h' s c h e n Antrages, eines Antrages, der die so höchst verschiedenartigen Beziehungen auf die persönliche Freiheitsbeschränkung, auf das Privateigenthum, auf die bisherige Unterstützungsverpflichtung der Herrschaftsbesitzer gegen die Bauern, auf die Leistungspflicht der Bauern als Gemeindegenossen und Staatsbürger, ja selbst auf die zwischen ihnen fortdauernde Privatrechtsverhältnisse mit dem einzigen Worte: "Untertänigkeitsaufhebung" erledigen zu können vermeinte. Man benütze jedoch diesen obersten Grundsatz, um ihn zu logischen Gliedern eines wohlgefugten Ganzen zu gestalten, und verkünde möglich st schnell ein auf diese Grundlage gestütztes Gesetz in klarer, unzweideutiger Abfassung. Der Reichstag aber fei eingedenk, daß dieses Gesetz seine erste große That sein werde, verhängnisvoller für die Zukunft Österreichs als die blutigen Würfel des Krieges; denn Provinzen können verloren werden, unbeschadet der Lebenskraft des verbleibenden einigen Ganzen, aber einen alterssiechen Staatskörper können nur die höchste Vaterlandsliebe und staatsmännische Weisheit verjüngen. Sie müssen uns leiten bei dieser ersten großen That des Reichstages, dessen alleiniges Ziel ein Verfassungsbau ist, geeignet die Volksfreiheit zu wahren, die unverkümmerte, alle Staatsbürger gleichberechtigende Volksdreiheit, denn nur in dem Herzen freier Völker lodert die heilige Flamme einer das Vaterland rettenden Vaterlandsliebe! — Ich will den Gegnern alles historischen Rechtes gegenüber, die nicht einmal das historischste aller Rechte— das der Geschichte, uns als Rathgeberin zu dienen — anerkennen, Gegnern, die nicht bedenken, daß wir nur im Rückwärtsblicken den Seherblick in die Zukunft gewinnen, nicht lästig fallen mit historischen Errötungen über den Ursprung der jetzigen Bauernverhältnisse. So viel darf ich aber nicht unbemerkt lassen, daß sie ursprünglich eine Wohltat für das Menschengeschlecht, ein Riesenfortschritt in der Cultur waren. Denn als die Franken ihre deutschen Brüder besiegt hatten, verwandelten sie den noch frei gewesenen Boden in Eigenthum, nach gewissen neuen Staatsverhältnissen, die untrennbar waren von den Segnungen des Christenthumes und der Gesittung. Jahrhunderte hindurch blieben diese Zustände. Sie arteten aus, wie jede menschliche Einrichtung, sie arteten aus bis zu dm grässlichsten Freveln an der Menschheit, und wer die Geschichte der Bauernkriege las, wer da sein Herz nicht gefoltert fühlt, und wessen Verstand sich nicht beschlichen fühlt von dem entsetzlichen Zweifel, ob eine Vorsehung walte über den Geschicken der Menschheit, der müßte entweder unter oder über den Menschen stehen. — Vielfach ist hier der 4. August 1789 erwähnt worden; aber als die französische Revolution ausbrach, befand sich der Bauer noch in jener beklagenswerten Stellung, da war er noch ein entmenschtes Geschöpf durch seinen Peiniger, da mußte er noch eine bestimmte Zahl Nachtigallen fangen, da mußte er noch die Sumpfe peitschen, damit das Geschrei der Frösche das Ohr der hochadeligen Wöchnerin nicht beleidige. Aber schon damals hatte eine Mutter: Maria Theresia in unserem Österreich gewaltet, ein Kaiser Josef der Zweite! — Die Anerkennung der Menschenwürde, die immer mehr sich geltend machende Anerkennung der Menschenrechte milderte, dem Himmel sei es gedankt, diesen Zustand immer mehr, bis zum 13. März 1848. Auch der Bauernstand fühlte sich wenigstens so frei, wie wir uns damals Alle frei fühlten. Der jetzige Zustand, sein Ursprung mag gewesen sein welcher er wolle, ist ein bleibendes Unrecht an der Menschenwürde. Er kann, er darf nicht geduldet werden. Daß diejenigen, welche da sagen: er ist historisches Unrecht, selbst im Unrechte sich befinden, beweist die Geschichte. Das historische Unrecht lag genau in der Mitte dieser Zeiträume. Daß vieles Privatrecht mit eingeschlossen sei, wird Niemand in Frage stellen. Kaiser Joseph der Zweite z. B. schuf neue Bauerngründe, worin ihm damals viele edle Menschenfreunde unter den Herrschaftsbesitzern entgegen kamen, indem sie ferne Maierhöfe auflösten und sie unter den damals üblichen Modalitäten den Neubauern übergaben. Gegen die Entschädigungsleistung durch die Bauern muß ich mich unbedingt erklären, und zwar nicht aus dem Grunde der Staatsklugheit in dem gegenwärtigen Augenblicke, obwohl auch dieser immer Rechnung zu tragen ist, sondern weil ich es überhaupt als ein Unrecht anerkenne, daß der Staat so lange einen solchen Zustand geduldet hat, und weil wir nicht mehr unterscheiden können, welche Bezüge der jedenfalls zum kleinsten Theile rein privatrechtlichen Natur angehörig sind, und welche nicht. Es sind mir alle bisherigen Ablösungssatten bekannt, aber bei allen hat sich in mir das Gefühl geregt: Staat, du sagst: Bauer, ich erkenne, daß ein großes Übel auf dir lastet, aber ich lasse dir doch nur die Wahl, das kleinere, nämlich die Abkaufung zu wählen. Der Staat, der hier ein zum Privatrechte gewordenes historisches Unrecht aufhebt, ist verpflichtet zur Expropriation; er ist es wie in allen anderen Fällen, wo der Privatbesitzer sein Eigenthum dem Gemeinwohle zum Opfer darbringen muß. Ich wünsche sehr, daß Diejenigen, welche für die Entschädigung sind, nicht aber dahin mit mir einverstanden sind, daß der Staat sie zu leisten habe, nicht ihre Stimmen zersplittern und daß sie meiner Warnung Gehör schenken. Man beruft sich auf die mährischen Stande und das ihnen glücklich gelungene Ablösungsübereinkommen mit den Bauern. Ich glaube nicht, meine Herren, daß in irgend einer Provinz die Bauern mehr etwas zahlen werden, wenn sie vernehmen, daß die Bauern es in einer anderen Provinz nicht auch thun; in vielen Provinzen werden sie sich aber weigern es zu thun, was sollen wir dann Beginnen? Etwa ein Executions Heer hinausschicken und uns der Gefahr aussetzen, mit der wieder erzielten Knechtung der Bauern die staatsbürgerliche Freiheit für Alle zu verlieren? Würde nicht vielleicht die Bauernschaft das entsetzliche Bild eines Guerilla Krieges auch in Österreich darbieten? Eines würde ganz gewiß eintreten, nämlich daß unser in kleine Theile ausgelöstes Heer endlich außer Stande wäre den Staat gegen einen auswärtigen Feind zu schützen. Wie viele Hunderte und Hunderte von Millionen bezahlen wir für frühere Kriege, ich meine, wir könnten nun auch Einiges zahlen für den Frieden, wir könnten es zahlen für die Vermeidung des Furchtbarsten aller Kriege, wobei nicht bloß die bürgerliche Freiheit, sondern auch die Gesittung für ein halbes Jahrhundert hinaus auf das Spiel gespitzt würde. Es wird gegen die Entschädigung von Staatswegen gesagt: warum soll der Bürger dazu beitragen? Ei Bürger! Darf der Bauer fragen, wenn von seinen Steuern die Universitäten bezahlt werden, an deren Benützung im Verhältnisse doch sehr wenige seiner Söhne sich betheiligen? und durften anatolische Staatsbürger etwa fragen, wie viel von ihren Steuern zur Erhaltung des katholischen Cultus einfloss? Darin liegt ja der Begriff des Staates, daß alle diese Scheidungen aufhören, daß wir eine große, gemeinsame, brüderliche Gesellschaft, eine kommunistische im höheren Sinne des Wortes darstellen, und nicht fragen, ob der Groschen aus dieser oder jener Tasche genommen wurde? Und kommt er nicht meistens wieder in eine andere Tasche desselben Individuums durch irgend eine Staatsvergütung zurück? Es wurde ferner gefragt, warum nicht der Staat bei Gelegenheit der Eisenbahnen auch Entschädigungen geleistet habe? Ich habe schon viele Bürger sagen hören: Warum entschädiget der Staat nicht uns, die wir um die Hälfte, ja um noch mehr unseres jährlichen Einkommens (geklagt sei es dieser unruhvollen Zeit) gekommen sind? Hier in diesem Falle jedoch benimmt er den bisher berechtiget gewesenen durch seinen Machtspruch ein Recht. Der Erwerb beweglicher Güter ist aber stets jenen traurigen — sozialen Elementarschäden möchte ich sagen — ausgesetzt, wie der Landbau denen des Himmels bei Hagelschaden und so vielen Elementar Ereignissen, wofür der Staat auch keinen Ersatz leistet. Consequent mit jenem Einwurfe, den ich eben bekämpft habe, hätte der Staat bei Erfindung der Buchdruckerkunst alle Schreiber (damals war keine Bureaukratie, sonst hätte es ihr keine Schwierigkeit gemacht) anstellen müssen. (Heiterkeit.) Wir wurden gedrängt, es wurde uns beinahe jede Stunde zu einem Verbrechen angerechnet, die wir länger darüber deliberiren würden; nun factisch haben wirklich, soviel mir wenigstens in Böhmen bekannt ist, alle Leistungen von Seite des Bauers bereits aufgehört, (allgemeiner Ruf: Nein!) — wenigstens ich kenne fünfzig Herrschaftsbesitzer, denen allen nichts mehr geleistet wurde. Es sei, wie dem wolle, zum größeren Theile wird es wohl stattfinden, und ich glaube nicht, daß wir etwa unser Gewissen belastet fühlen dürfen, wenn eine reifliche Erwägung noch ein paar Tage in Anspruch nimmt. Es hat ein Redner der freien Wienerluft erwähnt, und insbesondere gewünscht, daß deßhalb der Gegenstand hier möchte erlediget werden. Ich poflichte dem Herrn Redner bei, nicht als ob ich glaubte, daß die Luft in Wien jemanden freisinnig macht, der es nicht früher gewesen, sondern deßhalb, weil bei aller demokratischen Gestaltung der Provinzial Landstände die sozialen Schichten in jeder Provinz anders vertheilt sind; so haben wir z. B. ein ganz anderes Bauerntum in Tirol als in Oberösterreich oder in Mähren; selbst der Verhältniszahl nach sind diese sozialen Schichtenhöchst ungleich; — Bahraas würde sich bann, wenn wir uns nicht über die principiellen Fragen vollkommen einigen, wie bei so vielen anderen Gegenständen unserer ferneren Verhandlung, das sehr traurige Ergebniß herausstellen, daß in Kurzem die Volksfreiheit zu einem sehr verschiedenartigen historischen Rechte in jeder Provinz wieder verbürgt würde. Ich bin nur gesonnen anzutragen. daß durch Local Commissionen in letzter Instanz über das "wie viel" der Ziffer nach an Ort und Stelle möge entschieden werden. Über den Maßstab selbst müssen mir uns hier vollständig einigen. Ich halte mich verpflichtet, über die Art und Weise, wie ich sie mir gedacht habe, um den Staat in seinen jetzigen Zuständen nicht allzu sehr zu beschweren, später das mir ausfahrbar Scheinende mitzutheilen. Die Summe beträgt nach meinen ungefähren Überschlage dreihundert Millionen Gulden Conv. M. Ich fetze voraus, daß alles von der Entschädigung Ausscheidbahre (und ich denke der controlirende Fischs wird hierin seine Pflicht thun, denn er ist immer eher gegen Private geneigt zu vermindern als zu vermehren) streng geschieden werde, und nur das, was rechtlich erweisbar ist (in dem Sinne nämlich, daß auch ein historisches Recht zum Privatrechte wird), vom Staate anerkannt werde. Ein Theil des 3ehenten, in sofern er (wie ich schon in meinen Antrage erklärt habe) zur Forterhaltung von Kirche und Schule unerläßlich ist, wird für dieses kurze Provisorium von unserm Bauern wohl noch willig getragen werden; was der Gemeinde und dem Staate gegenüber schuldet, wird auch leicht zu scheiden sein, und ich denke, in einigen Tagen dürfte diese Arbeit als ein Gesetz in die Wett treten können. Es war hier noch öfter die Rede von Volkssouveränität und Volksmajorität außerhalb dieses Hauses, sie wurde gewissermaßen in einem drohenden Tone uns vorgehalten. Niemand kann die Volkssouveränität höher achten als ich, sie ist der Willen der Mehrzahl, der sich kund gibt durch seine Vertreter, hervorgegangen aus freier Volkswahl. Ich erkenne daher für jetzt nur diesen Reichstag als den wahren und einzigen Vollmachtträger der Volkssouveränität an, und jeder Majorität, die sich hier kund gibt, werbe ich mich unbedingt unterwerfen, ohne deßhalb bei der Abstimmung meine Überzeugung aufzuopfern; denn mein Rechtsgefühl ist kein aristokratisches, kein demokratisches, sondern das Rechtsgefühl des Gewissens, worin jeder rechtschaffene Mann souverän ist, souverän bleiben muß, einer ganzen Welt gegenüber. (Beifall.) Denn die Volksfreiheit ist ein leerer Schall, wenn nicht gegen Alle gleiche Gerechtigkeit geübt wird. Diejenigen führen den alten Despotismus nur in einer neuen Form zurück, welche nicht in der Gesammtheit der Staatsbürger das Volk erblicken, die zu dem einen Theile der bürgerlichen Gesellschaft sagen: Du allein bist das Volk, und weil Einzelne aus einer einst bevorrechtet gewesenen Kaste dich misshandelt haben, so sollen sie nun Alle, die Edlen wie die Schlechten, verurtheilt und dir preisgegeben sein, als die nunmehrigen Parias des Volkshasses und der Volksrache. Aber altes Unrecht wird nicht gesühnt durch neue Ungerechtigkeit, nur die Nemesis wird dadurch herausgefordert zur fortwährenden Ausübung ihres Rächersamtes. Wahrlich, wir Menschen des neunzehnten Jahrhunderts, lebend im Herzen des kultivierten Europas, sollten mindestens soviel an Weisheit aus der Geschichte "gelernt und nicht wieder vergessen haben," um Freiheitsliebe mit Gerechtigkeit vereinigen zu können ! (Großer Beifall.)

Präs. Die Reihe trifft den Abg. Nesweda.

Abg. Nesweda. Ich verzichte auf das Wort. (Bravo.)

Präs. Nun dm Abg. Fedorowicz.

Abg. Fedorowicz. Ich verzichte ebenfalls auf das Wort. (Bravo.)

Präs. Den Abg. Brandl.

Abg. Brandl. Es wirb viel für und gegen den Antrag des Abg. Kudlich gesprochen, wundert aber mich sehr, daß über einen so einfachen Gegenstand so viele Einsprüche gemacht werden können. Ich habe keinen Zehent, keine Robot und keine Dienste zu leisten und spreche ganz unbefangen als Vertreter meines Volkes. (Bravo.) Ich frage, für wen haben die Wiener die Freiheit errungen, für wen hat der Kaiser die Constitution ertheilt? Ich glaube nicht allein für die Wiener, sondern für das ganze Volk in den österreichischen Staaten. Ans diesem Grunde glaube ich kann der Landmann nicht mehr verhalten werden, die schon so lange widerrechtlich bezahlten Lasten sich auf ein Neues frei zu kaufen, und bin der Meinung, daß alle jene, welche diese Lasten schon so lange bezogen haben, freiwillig darauf verzichten wollen, wie es z. B. in Galizien der Fall war (Bravo), denn es ist ja ganz klar, ein einfacher Menschenverstand entscheidet es, daß keine Entschädigung stattfinden kann (Beifall), wenn sich nicht der Unterthan freiwillig herbeilässt. Die Constitution hat das Band der Unterthänigkeit zerrissen, die Constitution hat alle grundbelastenden Rechte aufgehoben. Ein geehrtes Mitglied aus Oberösterreich hat viel Gutes und Erbauliches über den Berechtigten gesprochen; weil aber das Volk in Österreich vieles leiden muß und der Bauer stark unterdrückt ist, und von dein verehrten Mitglicde keine Erwähnung gemacht würde, so sehe ich mich verpflichtet, auch für das Volkein Oberösterreich einige Worte zu sprechen. (Bravo.) Man sprach von Recht und Gerechtigkeit; ich versichere Sie, meine Herren! in dieser Beziehung ist der Bauer nicht zurück, er steht auf der nämlichen Stufe wie jeder Stand. (Bravo) Im Jahre 1820 würbe den Bauern die Grundsteuer aufgebürdet, ohne Rücksicht auf die Lasten, die er seiner Herrschaft zu leisten, und ohne Rücksicht auf die Lasten, die er anderen Berechtigten zu leisten hat. Bis auf die jetzige Zeit zahlt er es ohne Widerspruch, aber wie viele taufend Familien sind um ihr ganzes Hab und Gut gekommen? wie viel Waisen, Kirchen und Privat Gelder gingen verloren aus dem Grunde, weil durch die vielen Lasten, die den Häusern auferlegt wurden, die Häuser um die Hälfte von ihrem bestandenen Werthe herabsielen? Ich frage, wer hat sich dort angenommen um die Waisen und um die Kirchengelder? (Bravo.) Wer hat sich angenommen um den verschuldeten Bauer? Ich sage kein Mensch; er würde gepfändet und sein Haus wurde ihm ohne Barmherzigkeit verkauft und die Familie siel der Gemeinde zur Last, und ich frage, wer spricht jetzt für ihn, indem er die doppelten Lasten bereits 28 Jahre zahlt? Wer spricht jetzt für ihn, daß er entschädiget werden soll? Ich ersuche Alle, welche für Recht und Gerechtigkeit sprechen, daß sie nicht allein für jene Berechtigten, sondern auch für die Verpflichteten Recht und Gerechtigkeit sprechen. Vor 28 Jahren hat der, welcher die Lasten seiner Herrschaft zu zahlen hatte, wenig oder gar keine landesfürstliche Lasten zu leisten, und seit dem Jahre 1820 ist es ein Beweis, daß er für den Berechtigten 28 Jahre lang bezahlen müßte. Ein kleines Bauernhaus ist jährlich mit Steuern von 50 Gulden belegt, und wenn es zu einer Entschädigung kommt, meine Herren! so kann es eine schöne Abrechnung machen. (Heiterkeit.) Der Bauer von Oberösterreich wurde betrachtet wie ein Lasttier; was man ihm auferlegt hat, hat er getragen. Bei uns in Oberösterreich wurde vielen Bauern von geistlicher und weltlicher Obrigkeit ihr Eigenthum mit Gewalt weggenommen; anderen wurde Zehent, Robot, Lehen und andere Lasten neuerdings aufgebürdet; kann man da auch sagen, das Eigenthum sei geschützt worden? Es würde mit dem Freigelde, mit dem Laudemium Wucher getrieben, daß nämlich du Herrschaft das Freigeld zwei bis dreimal abforderte. Bei Übergabe mußte sich der Vater dem Willen der Herrschest fügen, daß oft die Herrschaft im Werthe von 2 bis 3000 Gulden höher forderte, als es der Vater wirklich seinen Kindern übergab. Bei einem Todfalle ist es nämlich der Fall, Auch erfrechte sich oft manche Herrschaft, von dem verschenkten Vermögen bei einem Todesfalle das Freigeld abzunehmen. Kann man da auch sagen: Heilig ist das Eigenthum? Alle, das ganze Volk jubelte, wie es hörte, daß endlich die Zeit herannahe, wo es von dem belastenden Joche der Sklaverei werde erlediget werden, und noch vielmehr wie wir hörten, daß der Reichstag aus dem Volke hervorgehen werde. Aber leider muß ich bedauern, daß viele Seinde entgegentreten, welche die aufgehobene Last des Bauers die er schon lange auf seinen Schultern getragen, auf ein Neues auf die anderen Schultern zu ziehen suchen und die durch die Konstitution zerbrochene Kette wieder zu schmieden trachten. Ein verehrtes Mitglied aus Tirol behauptet, daß der Berechtigte nicht vertreten ist, und daß wir als Schuldner über den Berechtigten kein gerechtes Urtheil fällen können. Meine Herren! wir sind nicht hier, über die Berechtigten ein Urtheil zu fällen, das Urtheil wurde bereits in den März und Maitagen gefällt. Wir sind nicht hier, ein fremdes Eigenthum zu begehren, viel weniger zu nehmen, wir sind hier, das Volk, die Rechte des Volkes zu beschützen. Ich sage, der Adel würde Jahrhunderte lang vertreten, und das Volk hat sich in den Willen des Adels fügen müssen, aber jetzt haben wir die Zeit, daß auch das Volk die Freiheit genießen soll, die der Adel schon so lange Jahrhunderte genossen. Meine Herren! aus dem Volke sind wir gewählt, wir sind nicht hier, das Volk auf' das neue zu fesseln, sondern das Volk frei zu machen, und ich erlaube mir frei auszusprechen, daß der, welcher das Recht und die Freiheiten des Volkes nicht schützt, als ein würdiges Mitglied angesehen werden kann; und ich unterstütze den Antrag des Abg. Kudlich und den des Abg. Herndl.

Präs. Die Reihe trifft nun den Herrn Abg. Laffer.

Abg. Kudlich. Ist unwohl geworden und fortgegangen.

Präs. Herr Mußil — (abwesend.) Daher Herr Brestel.

Abg. Brestel (von der Tribüne.)

Meine Herren! Ich will ihre Geduld nicht ermüden, es wäre auch unmöglich, über die Sache selbst etwas Neues zu sagen, denn sie ist ohnehin von allen Seiten mit Gründen belegt und erörtert worden, daher ich nur Weniges darüber sagen will, nämlich über den Gang der Debatte selbst. Meiner Ansicht nach hat man sich von dem Zwecke des Kudlich'schen Antrages gänzlich entfernt. Wir debattiren jetzt nicht über den Kudlich'schen Antrag, sondern über diejenige Frage, die im Kudlich'schen Antrag offen gelassen wurde, nämlich über die Entschädigungsfrage. Der Abg. Kudlich bezweckte in seinem Antrage zwei Puncte: der erste das Anerkennen eines Principes, oder vielmehr das Aussprechen einer factisch bestehenden Thatsache: daß der Unterethansverband als solcher aufgehoben sei, und damit nicht in einzelnen, zu weit vom Centralpuncte der Monarchie entfernten Orten durch Willkür diejenige Beschränkung der persönlichen Freiheit ausgeübt werde, welche vermöge des Unterethanspatentes ausgeübt werden kann. Ich sage förmliches Anerkennen, denn es unterliegt keinem Zweifel, daß seit den Märztagen der Unterethansverband als solcher aufgehoben ist. Der erste Zweck des Kudlich'schen Antrages war also das Anerkennen des besagten Principes, um einzelnen Willkürlichkeiten vorzubeugen, weil es nicht förmlich ausgesprochen wurde. Der zweite geht dahin, daß alle diese Unterthans  Giebligkeiten, was sie auch immer für Namen haben, nicht mehr von den Verpflichteten als solche verlangt werden können. Allerdings ist das faktisch in einigen Orten der 'Fall, in den meisten Orten werden sie nicht mehr geleistet; aber eben weil es in den meisten Orten der Fall ist, so ist es nothwendig, daß das vom Reichstage ausgesprochen werte, damit nicht die einzelnen wenigeren, welche entweder in entfernen Orten wohnen, oder welche nicht den nöthigen moralischen Muth fühlen, nicht einzeln zu dieser Schuldigkeit verhalten werden, während die große Mehrzahl keine Schuldigkeit leistet. Und das war der zweite Zweck des Antrages, und es mußte Ausgehsprechen werden, daß keine solche Forderungen an die Verpflichteten gestellt werden können. Weil man es als dringlich erachtete, deßhalb wurde über die Sache im Kudlich'schen Antrage sich nicht ans das Princip der Entschädigung eingelassen, weil vorausgesehen wurde, daß diese Frage von großer Wichtigkeit sei, und sie weit größere Debatten veranlassen werde, und man schwer zu einem baldigen Resultate kommen werde. Dieß die Ursache, warum es heißt: ob und welche Entschädigung zu leisten ist. Man glaubte damit die Frage offen zu lassen, weil es Leistungen gibt, wofür keine Entschädigung stattfindet, andere die von Seite des Staates, andere, wo sie theils vom Staate, theils von Seite der Verpflichteten zu leisten ist. Damit durch das Votieren des Kudlich'schen Antrages seiner dieser Ansichten entgegengetreten wird, damit man einen einhelligen Beschluß erhalten könne, wurden die Worte: ob und welche Entschädigung zu leisten sei, eingeschaltet. Man hat vieles vom Standpuncte des Rechtes gesprochen; man hat aber einen, besonders im gegenwärtigen Augenblicke wichtigen Standpunct, vergessen, nämlich den politischen, und da hat der zweite Vorredner recht gut bemerkt, daß wir diesen Antrag nicht zweckmäßig lösen können, außer daß leicht ein Bürgerkrieg und zwar der gefährlichste: der Bauernkrieg in unserem Vaterlande entstehe. Ich glaube, daß bei Lösung dieser Frage wesentlich dieser Punct ins Auge gefaßt werden müsse, denn es ist kein Zweifel, daß ein solcher Krieg selbst nur in einzelnen Theilen unseres Vaterlandes zur notwendigen, wenigstens wahrscheinlichen Folgt die gänzliche Unterdrückung unserer politischen Freiheiten hatte. Wir müssen daher im Interesse der Freiheit, im Interesse der Befestigung unserer politischen Institutionen darauf sehen, daß dieser Gegenstand in einer Weise gelöst werde, welche die Mehrheit der Verpflichteten vollkommen zufrieden stellt, denn diesen liegen die materiellen Interessen notwendig mehr am Herzen, als die intellektuellen, welche mit der Freiheit verbunden sind. Wir müssen also sehen, durch wirkliche Hebung der materiellen Interessen dieselben dauernd an unsere Freiheit und an die Entwickelung unserer Verfassung zu binden. Ich glaube daher, daß wesentlich der politische Standpunct in dieser Beziehung festgehalten werden mußte, und dann werden sich die Schwierigkeiten in der Lösung der Frage von selbst beheben. ich glaube, wir sollten uns genau an den Antrag, wie er vorliegt, welchen der Abg. Kudlich in Gemeinschaft mit mehreren Antragstellern versaßt, halten, ohne uns für jetzt in eins Entscheidung einzulassen. Was mich selbst betrifft, so glaube ich, daß man wesentlich zwischen den einzelnen aufzuhebenden Giebligkeiten unterscheiden müsse; denn es gibt viele darunter, für welche keine Entschädigung geleistet werden darf, weder von dem Verpflichteten noch vom Staate. Zu diesen zähle ich alle diejenigen, welche auf eine persönliche Leistung Bezug haben. Dazu gehört die Robot, in sofern sie Handrobot ist, in welcher Beziehung kein Zweifel obwaltet, daß sie ein Überrest der alten Leibeigenschaft, ein Recht auf eine Person ist. Nach unseren gegenwärtigen Grundsätzen aber kann kein Recht auf eine Person mehr anerkannt werden; ich glaube daher, für Ansprüche auf Handrobot, auf einen theilweisen Besitz einer Person, kann durchaus in keiner Weise eine Entschädigung geleistet werben. Ich glaube, die Handrobot ist etwas, für was gar keine Entschädigung zu leisten ist. Zu derselben Kategorie möchte ich gewisse Heine Rechte zählen, die eigentlich nur von dem gleiße des Bauern, also auch von seiner persönlichen Arbeit gefordert werben. In einer anderen Kategorie sind diejenigen Rechte, für die ich glaube, daß von den verschiedenen Verpflichteten keine Entschädigung zu leisten sei, für welche aber, wenigstens theilweise, der Staat Entschädigung leisten soll, und zwar theilweise aus dem Grunde, weil durch die Aufhebung dieser Rechte dem Staate ein bedeutender Nutzen zufließt, für welchen er den Berechtigten eine Entschädigung geben soll, theilweise aus dem Grunde, weil er dadurch, daß er diese Giebligkeiten als wirkliche Rechte anerkannt hat, und öffentlich das aufgeführt hat, da er selbst die Besitztümer verkauft hatte. Diese Rechte beruhen, theilweise wenigstens, auf einer Art Garantie, die er für diese Rechte übernommen hat; dazu möchte ich zählen den Zehent, dazu möchte ich zählen das Laudemium, infoferne es aus der Gerichtsverfassung entspringt, und insofern es nicht für die Giebligkeiten gegeben wurde; dann mochte ich theilweise die Zugrobot zahlen, infoferne sie nicht auf die Arbeit des dabei befindlichen Menschen, sondern bloß auf die Arbeit des dabei befindlichen Thierses sich bezieht. Ich glaube, daß für diese Rechte, eben deßhalb, weil ich sie keines


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