Ètvrtek 11. ledna 1849

Vorzugsweise gegen den Adel wüthete. Ich weise Sie nicht hin, meine Herren, auf die ältesten Zeiten, auf die west und oströmischen Imperatoren, nicht auf die Kalifen des Morgen und Abendlandes, nicht auf den siebenten und achten Heinrich von England, nicht auf Richelieu, den Herzog Alba, Cromwell, die Romanoff´s, nicht auf MehemetAli; nein, die Steine des Altstädter Ringes in Prag, der Platz von Wiener Neustadt und Esperies können es Ihnen bestätigen. Überall war es der Adel, der zuerst das Haupt auf den Block legen mußte, mit dem man zuerst begann, wenn man das Volk knechten wollte. Dieß ist eine geschichtliche Wahrheit, welche Niemand bestreiten, Niemand leugnen kann.

Wenden wir unseren Blick auf Österreich in den letztverflossenen Jahren, wer wagte es da, wagte es allein, die Unhaltbarkeit seiner damaligen Zustände frei und offen auszusprechen? Niemand als Talent und gesinnungsreiche Schriftsteller, welche aber, um sich vor den Verfolgungen der Polizei, ihre Werke vor der Entmannung durch die Zensurschere zu retten, in die freiwillige, dem Gedanken und seiner Veröffentlichung Freiheit gewährende Verbannung pilgerten, während der nun so hart angegriffene und geschmähte Adel auf den Feudallandtagen kühn und offen auftrat, und es den Gewalthabern gerade und männlich ins Angesicht sagte, ihr System fei schlecht, es könne und dürfe fürder nicht bestehen. Der Adel hat die Märztage vorbereitet, sich bewußt und freudig im Ganzen der Bewegung angeschlossen. Konnten Sie das so schnell vergessen, meine Herren? Statt diese Erinnerung fest zu halten, hat man sich beeilt, nur das Schlechte, was von diesem Stande je ausging, hervorzuheben; des Guten hat Niemand gedacht.

Während durch die neue Gestaltung der Dinge in Österreich alle Stände entweder bereits schon gewonnen haben, oder doch wenigstens in Zukunft gewinnen können und werden, hat ohne irgend eine Aussicht auf Gewinn in der Zukunft der Adel als Stand und Individuum nur verloren, unendlich viel, beinahe alles verloren, bis auf seine Ehre und Erinnerungen. Man hat dem Adel seine Einkünfte geschmälert, seine Feudalrechte genommen; der Adel darf, er wird sich hierüber nicht beklagen. Es war eine Gerechtigkeit, eine Nothwendigkeit, daß er dieß sein Einkommen, sein durch Gesetz und Herkommen gewährleistetes Recht auf den Altar des Vaterlandes niederlegen mußte; seine Standesvorrechte muß er nun aufgeben; er weiß ihnen freudig und entschlossen zu entsagen.

Man bedroht aus nationalökonomischen Rücksichten die bisher so sicher gestellte Wohlhabenheit seiner Nachkommen durch Aufhebung der Fideikommisse; der Adel wird keine Einwendung dagegen machen, er wird seine Fideikommisse, eben so wie seine bisherigen Rechte und Privilegien dem Gesammtwohl zu opfern bereit sein. Soll er nun aber auch noch dem sich fügen, meine Herren, daß er seinen historischen Erinnerungen, seinen Titeln, Namen und Wappen entsage? Dazu ersehe ich keine Nothwendigkeit, davon kann dem Gemeinwohle kein Nützen erwachsen. Jeder Staatsbürger ist in constitutionellen Staaten gezwungen und verpflichtet, allen Rechten und Vorzügen zu entsagen, die den Rechten anderer hindernd in den Weg treten, die, ohne daß es der Staatszweck geböte, die persönliche Freiheit seiner Mitbürger beschränken; ist dieses bei Titeln, bei Wappen der Fall, die dem Besitzer keinen reellen Nützen bringen, Niemanden aber schaden? Meine Herren, Sie haben hier für sich gewahrt und angesprochen die Heiligkeit der historischen Erinnerungen der Völker. Ich ehre diese Anforderung, ich stimme ihr vollkommen bei, aber was sind im Völkerleben Volksstimmen anderes als Individuen, was Völker anderes als Familien? Das Recht, welches Sie für Individuen, für Familien im Völkerleben geltend machen wollen, das dürfen Sie den Individuen, den Familien im Einzelleben auch nicht verweigern. Titel und Wappen sind Eigenthum der Familien, sie sind so sehr ihr Eigenthum, als die Familiennamen aller übrigen. Könnte eine Verfassung in der Welt es wagen, den Satz aufzustellen, daß irgend Jemand seinem Familiennamen entsagen müsse, daß diejenigen, deren Name eine Beschäftigung, einen Stand ihrer Voreltern bezeichnet, für welchen die öffentliche Meinung nicht mehr ist, daß er diesem Namen entsagen müsse? Werden wir in die Lächerlichkeit des französischen Konvents zurückfallen, wo jene, welche einen Familiennamen, wie Kaiser, König oder sonst dergleichen führten, denselben ablegen müßten? Wenn nun der Name, das Wappen das Eigenthum einer Familie und eines Individuums ist, was kaum in Abrede gestellt werden dürfte, wie kann man in einem Rechtsstaate, der doch jedes Eigenthum schützen soll und schützen muß, allein und ausnahmsweise diesem Eigenthums allen Schutz verweigern? 

Erlauben Sie mir, meine Herren, Sie aufmerksam zu machen, daß die unbegründete, alles Ziel und Maß überschreitende Feindseligkeit gegen den Adel Reaction herbeiführen werde und müsse, und doch ist der Adel in der Mehrheit seiner Glieder den Fortschritten der neuen Zeit zugetan, und diejenigen aus ihm, die der Reaction jetzt schon zuneigen, sind zu unmächtig und zu wenig, gehören nicht einmal dem wahren Adel an. Der wahre Adel ist derselbe, dessen Macht in der alten Zeit gebrochen wurde, derselbe, der sich zurückgezogen hat von dem öffentlichen Leben. Ein Hofadel, ein Dienstend Geldadel, das ist kein wahrer Adel, sondern nur ein Luxusmöbel, sonst nichts. Nicht kann ich umhin, Ihnen, meine Herren, zu bedenken zu geben, wie politisch unklug es jetzt eben wäre, dem Adel ohne Nothwendigkeit, ohne gehörige Begründung feindlich zu nahe zu treten; wir befinden uns im Momente, an dem Wendepunkte der Geschicke Österreichs. Ungarn, Croatien und Siebenbürgen, diese Länder, welche früher beinahe ganz von uns getrennt waren, beinahe ganz abgesonderte Staaten bildeten, sollen nun in einen Gesamtstaat mit uns enge vereinigt werden. Meine Herren, in diesen Ländern ist der Adel in Fleisch und Blut des Volkes übergegangen, er ist dort nicht nur mächtiger, sondern auch unendlich zahlreicher als wie bei uns. Die Ungarn, die Kroaten werden sich ihren Adel nicht nehmen, nicht erniedrigen, nicht in den Kote schleifen lassen,  das wäre eine Klippe, an welcher allein unsere Vereinigung scheitern könnte und müßte.

In den freiesten Ländern der Welt besteht der Adel, ohne daß der Freiheit dadurch ein Eintrag geschähe, so in England, Belgien, Holland und Schweden; ja sogar in Republiken werden adelige Titel und Wappen geführt, wie seit mehr als 500 Jahrenin der Schweiz, wie in Nordamerika von den adeligen Einwanderern aus Europa und deren Abstämmlingen. Die erste französische Revolution hat den Adel nicht nur weg dekretiert, sondern auch wegguillotiniert; doch ist er bald in neuer und vermehrter Ausgabe wieder erstanden. Die Februar  Republik hat ihn abermals aufgehoben, und schon beginnt er mit dem Vrinzen Louis Napoleon wieder aufzuleben.

Meine Herren, dadurch, daß der Adel die Feudalrechte verloren hat, daß er allen Standesvorrechten unbedingt und unweigerlich wird entsagen müssen, dadurch, daß die Fideikommisse unzweifelhaft aufgehoben werden müssen,  dadurch, meine Herren, sind die Wurzelfasern des Adels abgeschnitten. Er hat sich überlebt, und wird von selbst, wenn auch langsamer, als Sie es beabsichtigen, eines natürlichen Todes sterben; nun aber, meine Herren, muß ich Sie fragen: einen Sterbenden anzugreifen, ihn zu beschimpfen, ihm die letzten Momente des Lebens mit frevelnder Hand zu verkürzen, wäre das die Handlungsweise freier Männer, wäre das edel, wäre das groß? Nein, meine Herren, es wäre dieß alles nicht, es wäre gemein! (Oh! Oh.)

Ich erlaube mir nun, zum zweiten Absatz des Paragraphes überzugehen; auch hier ist der erste Satz von solcher Art, daß er weder einer Vertheidigung, noch irgend eines Anrisses gewärtig sein kann. Aber den zweiten Satz müßte ich anfechten, und mich gegen die Art, wie er hier steht, unbedingt erklären. Meine Herren, es hat der Herr Kriegsminister vorher Ihnen hingewiesen auf die Notwendigkeit einer Flotte, auf die Unmöglichkeit, mit Geld, Material und Händen allein dieselbe zu schassen, auf die Unerlässlichkeit, Männer, welche die Sache bis in die genauesten und geringsten Details herunter theoretisch und practisch verstehen, uns im Inlande aber durchaus abgehen, aus dem Auslande dafür zu gewinnen. Nicht minder dürfte in andern Fächern des Dienstes sich diese Notwendigkeit zeigen, ich weise nur hin, wie weit wir im Berg und Forstwesen, in der Baukunst, im Ingenieurfach, in der rationellen Landwirtschaft gegen das Ausland zurück sind. Schulen, wie in Freiberg, Thairand, Hohenheim, sie haben nie bei uns bestanden, und wenn sie auch bestanden haben, so sind sie weit hinter denen des Auslandes zurückgeblieben.

Es wird Aufgabe des Staates sein, solche Schulen einzurichten, die möglichsten Fähigkeiten dort zu entwickeln, die möglichsten Talente dorthin zu ziehen, um Inländer in solchen Fächern ausbilden zu können. Aber bis das möglich ist, bis das gelingen wird, werden Menschenalter vergehen, und sollen wir Menschenalter unbenutzt für Fortschritt und Ausbildung verstreichen lassen? Vor allen andern benöthigen wir der Ausländer für Lehrstühle der Wissenschaften; wollen Sie durch diesen Paragraph überhaupt die Männer der Wissenschaft, die als erste Sterne an deren Himmel glänzen, vom österreichischen Boden ausschließen? Wissenschaft und Kunst gehören keinem Volke an, sie sind an keine Scholle gebunden, sie haben in der Gesammtheit der zivilisierten Welt überhaupt ihr Vaterland. Wir werden immer und unbedingt unseren Staatsbürgern den Vorzug geben, wenn sie wirklich geeignet und fähig sind, den Platz auszufüllen. In Ermanglung solcher werden wir uns nicht die Hände binden, jene Talente, deren wir bedürfen, jene Männer, die uns nöthig sind, aus dem Auslande herbeizuziehen, wir werden uns nicht selbst schaden, und dem Zwecke, den wir Alle wollen, ein freies, großes Österreich zu gründen, feindselig entgegenstellen. Die Türkei sogar, wo der Islam jeden Europäer mit Verachtung als Giaur bezeichnet, die Türkei, uns geographisch und an Exklusivität nahe liegend, hat fremde Talente in Rath und Dienst zugelassen, und sollte Österreich, wie das Reich der Mitte, sich gegen die segensreiche Einwirkung des Genies und überwiegenden Cultur, wenn solche von Fremden ausgehen, durch die unübersteiglichte Mauer eines Paragraphes der Constitution absperren wollen? Man könnte den Einwurf mir erheben, man könnte mit Zugestehung aller meiner Argumente sagen, es wäre leicht, über diese Schwierigkeiten hinaus zu kommen, wenn ein jeder Ausländer, der in die österreichischen Staatsdienste treten soll und will, früher unser Staatsbürgerrecht nachsuchen und erwerben würde. Es läßt sich wohl hören, aber ist es auch richtig, wird es von Erfolg sein? Nein, meine Herren, ich muß es bezweifeln. Der Franzose, der Engländer, der Nordamerikaner, jeder von diesen lebt feit langer Zeit unter einer Konstitution, er weiß, was er an seinem heimischen Bürgerrechte besitzt, er weiß, was er durch dessen Aufgebung verlieren könnte, er weiß aber noch nicht, was er durch unser Staatsbürgertum gewänne; er kann es nicht beurteilen, weil ihn das praktische Leben diese Beurtheilung noch nicht lehrt; er wird daher nicht das Gewisse um das Ungewisse wegwerfen. Ferners, meine Herren, wie schwer wäre es nicht für einen Fremden, für einen Ausländer, der keinem der in Österreich lebenden Völker angehört, ein Österreicher zu werden. Bei den bei uns herrschenden Differenzen und Divergenzen der Nationalitäten, welcher sollte er sich anschließen? Der Engländer gehört nicht zu den Deutschen, nicht zu den Italienern, nicht zu den Saven, nicht zu den Magyaren. Welcher dieser Nationalitäten soll er sich in die Arme werfen? Endlich vom finanziellen Standpunkte aus führe ich ihnen beispielsweise die Gewinnung eines englischen Flottenoffiziers mit einem Disponibilitätsgehabte an, welcher letztere sehr bedeutend ist, so daß er demselben, um österreichischer Staatsbürger zu werden, nicht leicht entsagen wird. Wenn er aber, ohne daß er seiner Staatsbürgerschaft entsagen, und die österreichische erwerben muß, in österreichische Dienste treten kann, so wird er seinen Gehalt oder halben Sold fortbeziehen, oder sich wenigstens für den Fall des Rücktrittes vorbehalten können, und wir werden seine Dienste für Österreich weit wohlfeiler erlangen, während wir sie im entgegengesetzten Falle nur mit weit größeren finanziellen Opfern erkaufen könnten.

Der Satz, daß öffentliche Ämter nur für dazu befähigte Staatsbürger zugänglich seien, bleibe Regel, und die Zulassung von Ausländern darf nur bei erweislicher Notwendigkeit zum Besten des Staates, des öffentlichen Dienstes als Ausnahme stattfinden; daß die Ausnahme nicht der Regel abträglich wirke, dafür muß die Verantwortlichkeit des Ministeriums uns Bürgschaft leisten.

"Zu öffentlichen Auszeichnungen oder Belohnungen berechtigt nur das persönliche Verdienst"  auch mit diesem Vordersatze geht es mir so, wie mit den beiden früheren, auch hier könnte ich nichts dagegen sagen, und halte jedes Wort dafür für rein überflüssig. Im Principe soll keine Auszeichnung vererblich sein; aber, meine Herren, weil kein vernünftiges Gesetz beabsichtigen kann und darf, eine Rückwirkung zu wahren, so möchte ich, zur größeren Bestimmtheit und Deutlichkeit, sagen: "Keine künftig zu verleihende Auszeichnung ist vererblich" Bisher war nur der Adel allein eine vererbliche Auszeichnung, alle sonstigen, wie Orden, Würden u. s. w. waren stets nur rein persönlich. Sie könnten mir dagegen einwenden, mein Amendement sei eine Prämie, die man dem Adel aussetze, damit er im Werthe steige. Meine Herren, ich siede das ganz gleichgültig, der Adel ist kein Gegenstand des Handels, es schadet Niemanden, wenn er an Werth steigt; wenn Sie aber, meine Herren, beabsichtigen, durch diesen Paragraph einen persönlichen Verdienstadel zu schaffen, so wird dieser, wenn er auf wirklichem und vorragendem Verdienste beruht, auch seinen Werth neben dem ererbten Adel behaupten, ja er wird ihn sogar daran übertreffen, wie ein Bild, welches mit frischen Farben gemahlt ist, öfters dasjenige in Schatten stellen wird, über welches bereits die Sonne und der Staub der Jahrhunderte gegangen sind. Es ist übrigens dieser persönliche Adel nichts mehr Neues, denn derselbe besteht schon längst  in Rußland.

Meine Herren, der Wunsch nach Auszeichnung ist in der Natur des Menschen begründet; solche haben unter allen. Zonen, zu allen Zeiten, bei allen Völkern Statt gefunden; in dem einen Lande spricht er sich durch Titel und Prädikate, in dem andern durch rothe, blaue oder weiße Knöpfe auf der Kopfbedeckung aus. Ich habe nichts dawider, selbst nicht gegen Letzteres; ich für meine Person  denn die Meinung meiner politischen Freunde ist es, welche ich durch den letzten Punkt des von mir gestellten Amendements ausspreche, daß nämlich keine künftig zu verleihende Auszeichnung vererblich sei  ich für meine Person würde es gar nicht für nöthig gehalten haben, sondern hätte lieber den letzten Satz ganz weggelassen.

Indem ich schließe, meine Herren, erlaube ich mir, im Ganzen folgendes Amendement zu stellen, wonach ich den dritten Paragraph abzuändern beantrage: Standesvorrechte finden nicht Statt.

Vor dem Gesetze find alle Staatsbürger gleich.

Dielöffentlichen Ämter und Staatsdienste find für alle dazu befähigten Staatsbürger gleich zugänglich. Ausländer können nur in Fällen, wo es das Beste des Staates erheischt, zum Eintritte in Civiloder Militärdienste zugelassen werden.

Zu öffentlichen Auszeichnungen und Belohnungen berechtiget nur das persönliche Verdienst, keine künftig zu verleihende Auszeichnung ist vererblich.

Präs. Wird der Antrag unterstützt? (Geschieht.) Wird unterstützt.  Damit die Herren, dieneingeschrieben sind für diesen Paragraph, die vorliegenden Anträge in der Debatte berücksichtigen können, so erlaube ich mir, die Anträge, die übergeben worden sind, dem hohen Hause mitzutheilen, und werde zugleich die Unterstützungsfrage stellen. Der Abg. Vacano stellt den Antrag, damit das Minoritätsvotum zum §. 3 Iit. a angenommen werde, und zwar soll es statt des zweiten Satzes heißen: "Der Adel und alle Standesvorrechte sind abgeschafft. " Diejenigen Herren, welche diesen Antrag unterstützen, wollen ausstehen. (Hinreichend unterstützt.)  Der Abg. Borrosch wünscht diesen Satz dahin zu stylisirt: "Alle Standesvorrechte, auch die des Adels sind aufgehoben; neue Adelsbezeichnungen dürfen nicht mehr verliehen werden. " Diejenigen Herren, welche diesen Antrag zu unterstützen wünschen, wollen es durch Aufstehen kund geben.  Der Antrag hat keine Unterstützung gefunden.  Ferner der Antrag des Herrn Abg. Kautschitsch, er lautet: "Ausländer sind vom Eintritte in den Zivildienst, und in der Regel auch von der Volkswehr ausgeschlossen. Inwiefern Ausländer in die Volkswehr eintreten dürfen, werden besondere Gesetze bestimmen. " Diejenigen Herren, die diesen Antrag unterstützen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht.) Der Antrag ist unterstützt. Ferner erlaube ich mir, den Antrag des Abg. Schuselka, in soweit er den §. 3  nunmehr §. 2 betrifft, hier zur Unterstützungsfrage zu stellen. Er lautet:,, Alle Standesvorrechte sind abgeschafft, Adelsbezeichnungen jeglicher Art werden vom Staate weder verliehen, noch anerkannt.  Die öffentlichen Ämter und Staatsdienste sind für alle dazu befähigten Staatsbürger gleich zughängig. Ausländer als solche sind vom Eintritte in Zivildienste und in die Volkswehr abgeschlossen.  Zu öffentlichen Auszeichnungen oder Belohnungen berechtigt nur das persönliche Verdienst. Keine Auszeichnung ist vererblich. " Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Der Antrag ist unterstützt.  Es ist mir so eben noch ein weiterer Antrag des Abg. Helcel überreicht worden, er lautet: "Nur diejenigen Ausländer, welchen durch die gesetzgebende Gewalt die große Naturalisation verliehen wurde, sind vom Eintritte in Zivildienste und in die Volkswehr ausgeschlossen. " Diejenigen Herren, welche diesen Antrag unterstützen wollen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Pause.) Der Antrag ist ohne Unterstützung geblieben. (Ruf: Der Antrag ist nicht verstanden worden.) Der Antrag betrifft den zweiten Satz im zweiten Absatze des nunmehrigen. §. 2. Er lautet: (liest ihn nochmals.  Abermaliger Ruf: Der Antrag ist unverständlich.) Ich habe den Antrag so gelesen, wie er mir vorgelegt wurde; ist darin ein stilistischer Fehler, so kann er vielleicht amendirt werden.

Abg. Helcel. Es blieb mir während dieser Debatte keine Zeit mehr übrig, den Schluß meines Antrages, der aus dem Paragraphe selbst vervollständig werden konnte, fertig zu schreiben, ich habe dieß nur mit einem angedeutet, und die Vollendung des Sinnes der gütigen Sorge des Vorstandes überlassen wollen. Nun wird aber der Schluß aus dem Paragraphe nur so meinem Antrage beigefügt werden können, daß es ganz umgekehrt heißen müsse, daß vom Eintritte in den österreichischen Civil oder Militärdienst diejenigen Ausländer nicht ausgeschlossen werden sollten, welchen die gesetzgebende Gewalt auf geeignete Weise die große Naturalisation gewähren würde. 

Präs. Ich erlaube mir den Antrag nochmals vorzulesen. (Dieß geschieht.) Wird dieser Antrag unterstützt? (Nicht unterstützt.)  Die Reihe trifft den Abg. Borrosch.

Abg. Borrosch. Der Herr Redner vor mir hat sich theoretisch und geschichtlich für den Adel ausgesprochen. Es ist eben so viel von anderen Seiten dagegen geltend gemacht worden, und ich halte es für den größten Beweis von Achtung, den man einer hohen Kammer, die so viele wissenschaftlich und historisch Gebildete unter sich zählt, zollen kann, indem man auf jede derartige Contraverse verzichtet. Ich für meinen Theil hatte in einer frühern Zeit keinen sehnlicheren Wunsch, als den, geadelt zu werden (Heiterkeit), aber nur deßhalb, um dem Bürger zu zeigen, daß man Bürgerstolz genüg besitzen kann, das Geadelt werden abzulehnen! Ich hätte vermöge meiner, alle politischen Principien beherrschenden religiösen Auffassung es zugleich als eine Sünde erachtet, wenigstens meine Enkel, denn für die Söhne hätte ich schon gesorgt, preiszugeben jenen nachtheiligen Erziehungseinflüssen, die in dem Maße sich mehren, je höher der Standesunterschied ist, welcher die Großen trennt von dem Volke, von dem aus nicht zuerst der Ausdruck "gemein" erfunden wurde, und ich hoffe, "wir würden" nicht "gemein sein", auch wenn wir den Adel für aufgehoben erklärten. (Beifall.) Dem ungeachtet habe ich zwei adelige Freunde gehabt, für die ich mein Leben gelassen hätte, und zwar deßhalb, weil sie das Adelthum, so zu sagen, ganz von sich abgeschält hatten. Ein Adeliger aber, der ein ganz freisinniger Staatsbürger wird, der im vollsten Sinne des Wortes: Humanität, über dem edeln Streben nach Menschenwürde auf seinen Adel vergisst, ein solcher steht mir hinsichtlich seines sittlichen Verdienstes, gerade weil er dabei soviel zu überwinden hatte, höher als ein Bürgerlicher. Es ist ganz derselbe Fall, wie ich für gute, für hochherzige Fürsten eine hundertmal größere Verehrung habe, als ich sie hätte für einen Philosophen, wenn er dieselben vortrefflichen Gesetze vom Throne aus erließe; denn es bedarf der größten moralischen Kraft, sich zu erheben über die Nachtheile einer vornehmen Erziehung.

Im Interesse des Adels selber wünsche ich daher, daß er allmälig aussterbe. Daß ich durch keine Rücksicht mich etwa einschüchtern lasse, frei meine Meinung auszusprechen, habe ich, wie ich mir schmeichle, so eben bewiesen. Es ist daher weiter nichts, als ein Gerechtigkeitsgefühl, wenn ich mein früher eingereichtes Amendement jetzt begründe.

Der Adel würde besonders in dem letzten Jahrhunderte als Ehrenbelohnung vom Staate verliehen; bisher war es nun eine Strafe, daß man, wenn ein Adeliger ein Kriminalverbrechen beging, ihm mit Recht diese Auszeichnung wieder entzog. Soll nun jetzt allen Adeligen ohne diesen Grund jene Ehrenbelohnung entzogen werden, so hat der Staat sich in Widerspruch mit sich selber gefetzt, in willkürliche Verleugnung einer früheren, nach dem Maßstabe damaliger Gerechtigkeit erwiesenen Anerkennung von Verdiensten. Ich fühle mich durch mein Amendement, daß "keine neuen Adelsbezeichnungen mehr sollen verliehen werden, " auch als Volksvertreter vollkommen befriedigt; denn kleinlicher Neid war mir stets fern, und er ist es auch dem Volke. Ich verweise jetzt gleich auf das Volk selber hin, auf das man doch auch Rücksicht nehmen muß. Ist unser Volk wirklich ein so durch und durch demokratisches, daß es morgen sich unendlich glücklich fühlen wird, wenn wir ihm sagen: "Adelsbezeichnungen sind von nun an nicht mehr anzuerkennen?" Doch nein, es steckt noch ein solcher Serrilismus in uns Bürgerlichen, daß wir uns gegenseitig von isiren. (Bewegung Heiterkeit.)

Sobald es heißt:,, Sämmtliche Staatsdienste sind für alle dazu Befähigten gleich zugänglich; " sobald es heißt: "Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich, " so fühle ich mich als Volksvertreter auch vollkommen in Allem befriedigt, was Jeder naturgemäß anstrebt, nämlich in der gleichen politischen Berechtigung mit allen anderen Staatsbürgern, und in der vollsten Wahrung der Volksfreiheit. Mein Herr Vorgänger behauptete, es sollen die Familiennamen aufgegeben werden; das wäre nun nicht der Fall, weil nur die Prädikate oder die einstigen, zum Theile dynastisch gewesenen Würdentitel wegfallen würden; in England dagegen ist gerade die Namensvertauschung so eine ungeheuere, daß man oft gar nicht weiß, zu welcher Adelsfamilie denn eigentlich Jemand gehöre, da bekanntlich nur auf den Majoratsbesatzer der wirkliche Feudaleitel übergeht. Dieß fand bei uns bekanntlich niemals Statt, wie denn unser Adel überhaupt leider für uns nicht geworden, was der englische Adel für das Volk; nicht hat er seine Freiheiten für das Volk miterkämpft, nicht seine, dem Erstgebornen nachgefolgten Söhne übergingen in das Bürgertum, nicht haben sie sich mit diesem verschmolzen; dieß Alles macht es aber unmöglich, daß wir jetzt, auch wenn wir wollten, eine englische Umschaffung des Adels bewirken könnten. Daß aber der bisherige Adel in seinen historischen Erinnerungen in den Ehrenrechten seiner Familien  denn endlich steht es Jedermann zu, sich durch ein angenommenes Familienemblem von einer anderen Familie zu unterscheiden, was dann im weiteren Sinne die Wappen sind, woran sich zugleich genealogische Beziehungen knüpfen, daß ferner der bisherige Adel jedenfalls eine gewisse Geltung in gesellschaftlicher Beziehung behaupten wird, wie denn z. B., wenn wir ihn auch gänzlich für abgeschafft erklären, nicht etwa Demokraten vom reinsten Wasser sofort in die nächste Umgebung des Monarchen kommen werden; das, glaube ich, sind lauter Dinge, so in der Natur der bisherigen Verhältnisse begründet, so sehr von selbst sich verstehend, daß wahrlich hiergegen nichts zu entgegnen ist, und am Wenigsten befürchte ich deßhalb eine mögliche Reaction, weil ich in all' diesem noch Verbleibenden nur Unwesentliches erkenne. Übrigens geht die Reaction, die uns bedroht, nur zum kleineren Theile vom Adel aus, bekanntlich betheiligen sich an ihr die Hierarchie, die Bureaukratie und die Geldbarone nicht minder. Glauben wir nun, daß diese Reaction uns nun verhindern werde, dem Volke zu erringen, was ihm gebührt, dann sage ich noch einmal, leihen wir uns nicht dazu her, mittelbar eine octroyrte Verfassung geben zu helfen, denn an uns selber wird sich fortwährend der reaktionäre Widerstand knüpfen, gegen uns werden Selbstsucht und Hass die Waffen kehren, während unmittelbar dem Monarchen gegenüber die Rückschrittspartei so loyal sich bewähren muß, als sie es zu sein immer behauptet. Ich würde dazu der Krone unter den obwaltenden Verhältnissen zwar nicht einen solchen Rath geben, und noch weniger als Volksvertreter ihn verantworten wollen, denn ich wäre dann ein Verräter an der Volksfreiheit, welche ihre Bürgschaften eben nur in einer monarchischen Verfassung zu finden vermag, wie sie ein moralisch freier, die Volkssouveränität mit vertretender Reichstag schafft; aber ich mache nur darauf aufmerksam, daß, wenn nur zwischen zwei Übeln zu wählen sein sollte, es immer besser sein wird, sich für das kleinere zu entscheiden, nämlich für eine octroyrte, höchst wahrscheinlich freisinnigere, als für eine durch lähmende Einflüsse aus unseren Händen verstümmelt hervorgehende Verfassung.

Es würde hingewiesen auf den Adel in jenen Ländern, welche sich künftig dem gemeinsamen österreichischen Reichsparlamente vielleicht anschließen könnten Nun da muß ich hinsichtlich des italienischen Adels dem Herrn Redner vor mir bemerken, daß es nie einen dem Bürgerthume freundlicheren und sich mit dem Bürgerthume innigst verschmelzenderen Adel gab, als gerade den italienischen; er kannte namentlich niemals die "Mesalliance. " Hinsichtlich der Beruhung auf den ungarischen Adel überlasse ich es dem Herrn Redner vor mir, zu erwägen, ob es nicht besser ist, davon ganz zu schweigen.

Ich komme noch auf den anderen Punkt, wegen der Ausländer. Allerdings wäre es die größte Barbarei, Ausländer vom Dienste im Civile und Militär auszuschließen, und je tiefer ein Volk eigentlich noch stand in der humanen Entwickelung, desto eifersüchtiger war es gegen Fremde. Nun sehe ich aber nicht ein, daß durch diesen Paragraph hier Ausländer überhaupt ausgeschlossen würden. Als Ausländer  ja; aber sie brauchen sich nur das österreichische Staatsbürgerrecht zu erwerben, dann sind sie eben keine Ausländer mehr. (Beifall.) Für uns sind sie dann Brüder;  wo sie geboren wurden, ob sie um so oder so viel Jahre früher bereits im Lande gewesen sind oder nicht, wird uns ganz gleichgültig sein. Wenn aber aus dem Grunde, weil unter 35 Millionen Menschen zu wenig "Capacitäten" sind, auf diese Nothwendigkeit hingewiesen wird, so muß ich im Namen des Ehrgefühles dieser 35 Millionen seierlichst dagegen protestiren. (Beifall.) Gebt euer Protektionswesen auf, gebt die "Conduite Listen" auf, beseitiget euere bureaukratischen Anstellungsnormen, und ihr werdet Talente, ja auch Genies in Österreich nicht erst heranwachsen sehen, nein, sie sind schon vorhanden; wollet sie nur, und ihr werdet sie haben. (Großer Beifall.)

Man hat uns namentlich hier auf die zu schaffende Marine hingewiesen. Ich wünsche herzlichst, daß die Marine schneller zu Stande komme, als dieß mit der deutschen Marine den Anschein hat. (Bravo.  Ruf: zur Sache!) Es gehört zur Sache, da früher wieder eine Cabinetssrage gewissermaßen zu einer Reichstagsexistenzfrage gemacht wurde, denn hinsichtlich des Militärs fordere ich, und zwar mit vollem Rechte, daß es staatsbürgerlich werde, und daß also Ausländer, welche in unsern Militärdienst eintreten, sich dieses österreichischen Staatsbürgertums und der damit verbundenen Pachten auch bewußt werden. (Großer Beifall.) Ich bin fest überzeugt, daß unsere Regierung nur die Herstellung des innern Friedens und die Kräftigung der gesetzlichen Ordnung will, um auf dieser sichern Basis die Volksfreiheit sich wohltätig entfalten zu lassen; ich bin davon überzeugt, aber geben wir diesen Paragraph unbedingt zu, so können wir nicht wissen, ob wir nicht selber der Regierung die Hände binden. 

Bezüglich der Minoritätsvoten wünsche ich gleichfalls das Wort: "abgeschafft" mit dem Worte: "aufgehoben" vertauscht zu sehen. Zu meinem versöhnlichen Amendement: "Neue Adelsbezeichnungen dürfen nicht mehr verliehen werden" wird der eine Theil sagen, in eben dem Maße erhöht man den Werth der verbleibenden Adelstitel, und erweist dem Adel einen Dienst. Ich sage "Nein", denn auf Lichtensteine, Schwarzenbergs (und ich könnte noch ein Dutzend anderer solcher Namen aus jedem Gouvernement herzählen,) ist das Volk stolz und wird es immer sein, weil sie rühmlich mit der Geschichte verwachsen sind; nun, solche Namen leiden und gewinnen nichts durch dieses oder jenes Amendement. Von dem andern, besonders von dem größten Theile des kleinen Adels, der gerade in neuerer Zeit als ein reiner Verdienstadel entstand, behaupte ich noch einmal, daß ich es für eine Ungerechtigkeit ansehen würde, ihm wieder die Ehrenauszeichnung entziehen zu wollen, die ihm früher als Belohnung verliehen wurde. Für die Anforderungen der Volksfreiheit genügt es, wenn ihm keine Vorrechte gestattet werden, wenn er gleichgestellt wird vor dem Gesetze, also auch keinen privilegierten Gerichtsstand hat, und eben jetzt hat die Regierung in einem provisorischen Erlasse, nämlich im Recrutirungsgesetzes, bereits auch diesem Principe volle Geltung verschafft Daß der Krone durch mein Amendement ein Recht entzogen würde, das, glaube ich, wird Niemand behaupten. Ihr bleiben noch immer Orden und Verdienstmedaillen zu Gebote, und endlich hoffe ich, werden bei uns die echten Tugenden eines freisinnigen Staatsbürgers immer mehr und mehr in der Brust Aller Platz greifen. Als ein freisinniger Staatsbürger müßte ich aber unbedingt gegen alle Medaillen, Orden, kurz  gegen jede Belohnung, welche nur auf Eitelkeit berechnet ist, feierlichst protestiren, denn im Grunde ist das Alles nichts Anderes, als eine umgekehrte Bestechung; man rechnet im vorhinein darauf, und empfängt dann den erstrebten Lohn. Indessen wird noch ein Jahrhundert vergehen, ehe wir Alle so weit sind, nur im Pflichtgefühle den Sporn, im Bewußtsein den Lohn zu finden.

Präs. Es wurde mir noch ein weiterer Antrag überreicht und zwar vom Abg. Ohéral. Er lautet: Statt des Satzes "alle Standesvorrechte, auch die des Adels, sind abgeschafft" wird beantragt: "alle Standesvorrechte sind abgeschafft. Adelsbezeichnungen jeglicher Art werden vom Staate weder geschützt noch verliehen. " Dem zweiten Absatze, daß die Ausländer von Civil und Militärdiensten ausgeschlossen sind, ist beizufügen: "Ausnahmen werden durch ein besonderes Gesetz bestimmt. " Werden diese Anträge unterstützt? (Sie werden unterstützt.)  Die Reihe trifft den

Abg. Sidon. Abg. Sidon. Als ich in dem ersten Entwurfe der Grundrechte den 5. Paragraph las, da erfreute ich mich recht inniglich über die so umsichtige und schonende, und dennoch entschiedene Fassung desselben. Als ich dagegen in dem neuen Entwürfe der Grundrechte den §. 3 gelesen habe, da wurde ich in meinem Innern betrübt, und an das Wort des königlichen Dichters erinnert:,, Menschen, verlasst euch nicht auf Menschen, denn ihre Gedanken, ihre Worte, ihre Thaten sind veränderlich. "  Was hat aber den Constitutionsausschuß in Kremstier bewogen, seine erste Ansicht aufzugeben? Haben die Debatten in den 9 Abteilungen so widersprechende Ansichten kund gegeben? Ich höre, nicht. Aber in dem Constitutionsausschusses erhoben sich Stimmen, und wir haben heute auch eine Stimme bereits gehört, die da sagte, und die da uns heute gesagt haben: Wenn Sie, meine Herren, alle Standesvorrechte, alle Adelsbezeichnungen, alle Privilegien dem Adel nehmen wollen, warum wollen Sie ihm des unschuldigen Vergnügens am bloßen Titel auch berauben? Warum wollen Sie, wie ein verkehrliches Mitglied dieses hohen Hauses vor einigen Monaten in Wien in einer Rede voll herrlicher Ironie angerathen hat, ihn nicht mit einer Reliquie der antediluvianischen Welt spielen lassen?  Warum wollen Sie mit einem Beschlusse einer so zahlreichen Menge einflussreicher Herrschaftsbesitzer, einem großen Theile der Armee eine tiefe Wunde schlagen, in einer Zeit, wo unsere Armee die herrlichsten Beweise ihrer Tapferkeit, ihres Heldenmutes an den Tag legt? in einer Zeit, wo die Furcht vor Reaction so viele Gemüther ängstigt?  Warum wollen Sie mit einem Beschlusse, der beinahe einer Polizeimaßregel des alten Systems gleicht, ein Institut


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