Úterý 13. února 1849

Störung der allgemeinen Ruhe? Solche Consequenzen kann man aus der Unabhängigkeit der Kirche ziehen, wenn man sie nicht in meinem früher angegebenen Sinne versteht. Ein geehrter Herr Vorredner hat zwar gerade früher die Meinung geäußert, diesem Übelstände könne schon dadurch begegnet werden, daß der Staat die Ordensgelübde als nicht bindend erklärt; allein, was wird das halsen? Dem Leichtsinnigen allerdings, hingegen gerade Menschen von zartem Gewissen werden sich durch einmal voreilig abgelegte Gelübde im Gewissen immer für gebunden halten.

Endlich muß ich bemerken, daß es mich auch befremdet hat, in den Petitionen so stark hin auf das Recht artikuliert zu sehen, äußere kirchliche Strafen zu verhängen, und die kanonische Gerichtsbarkeit im vollen Umfange über Geistliche und Laien auszudehnen. Ich muß als schulgerechter Canonrist allerdings der Kirche diese äußere Jurisdiktion zusprechen; allein ich muß auch bekennen, daß ich das in der früheren Gesetzgebung bestandene Verwahrungsrecht des Staates keineswegs tadeln kann. Kann man es tadeln, daß ein Seelsorger nicht ohne Intervention der Staatsgewalt seiner Pfründe entsetzt werden konnte, da er doch nach der bisher wenigstens bestehenden Einrichtung durch sein Amt mit der Staatsverwaltung in mehrfacher Beziehung steht?

Was endlich die äußeren kirchlichen Strafen betrifft, so weiß ich zwar wohl, daß man das Recht, sie zu verhängen, aus der heiligen Schrift herleitet; aber die dort vorgekommenen Fälle sind doch nur wenige, und auf grobe Vergehen verhängt worden; allein, wie ausgebildet hat sich dieses Institut später im kanonischen Recht, was gibt es für zahlreiche Fälle, und wie viel ist der Willkür der Obern, ihrem eigenen Ermessen dießfalls überlassen!

Ja, meine Herren, wir Juristen stehen samt und sonders beinahe alle unter dem Anaatem, wenn wir nach dem bürgerlichen Gesetzbuche gegen das Cohnziliardekret von Trient behaupten, daß die Ehen der Minderjährigen ohne Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter ungültig sind. Also dieses und ähnliche Fälle erheben doch mancherlei Bedenken gegen die freie Ausübung des äußeren kirchlichen Strafrechtes. Aus allen dem ergibt sich, daß außer dem Evangelium in der christlichen Kirche auch noch sehr das Corpus juris canonoci herrscht, und daß mit der prätendirten Unabhängigkeit der Kirche auch die Absicht verbunden ist, die Herrschaft dieses Gesetzbuches einzuführen.

Dieses Gesetzbuch ist aber größtentheils seinem Inhalte nach doch nur Menschenwerk, und als solches in seinen Principien möglicherweise dem Irrthum und in seiner Anwendung dem Mißbrauche unterworfen, daher es auch einer Änderung nach den Zeitverhältnissen unterworfen sein muß.

Hat das kanonische Recht so viel an der alten Disciplin geändert, so kann auch jetzt daran manches geändert werden, vielleicht betheiliget sich doch auch die ewige Roma an der allgemeinen Bewegung. Es wird aber mittlerweile die Aufgabe der Staatsverwaltung sein, sich über diese Gegenstände mit der Kirchengewalt in das Einvernehmen zu setzen, um möglicherweise das richtige Verhältniß zwischen beiden herzustellen so lange aber dieß große Vereinbarungsprinzip in den wichtigsten Punkten nicht durchgeführt worden ist, so lange, meine Herren, halte ich mich an den Grundsatz:,, melius est, in tactam rem servare, quam vulucrata causa remedium quaerere. " (Beifall)

Präs. Das Wort hat der Abg. Micewski.

Abg. Micewski. Ich trete das Wort an den Abg. Leop. Neumann ab.

P r ä s. Der Abg Leop. Neumann hat das Wort.

Abg. Leop. Neu m an n. Meine Herren, zum erstenmal während der Discussion über die Grundrechte betrete ich diese Tribune, ferne von dem kindischen Gelüste nach Beifall und eben so ferne von der noch weit mehr feigen als kindischen Befürchtung, Mißfallen zu erregen, wo es sich um die Erfüllung einer Pflicht, wo es sich um eine so überaus ernste und große Frage handelt, zu ernst und zu groß, um nicht, abgesehen von jeglicher persönlicher Zuoderabneigung, bloß die Sache für sich sprechen lassen, bloß der Sache Ihre geneigte Aufmerksamkeit schenken zu wollen.

Um dieser Sache willen, meine Herren, beschwöre ich Sie, wie ich es schon einst aus einer anderen Veranlassung that, eine jede Voraussetzung, eine jede Unterschiebung einer anderen als der klar ausgesprochenen Ansicht des Sprechenden zu beseitigen; ich beschwöre Sie, meine Herren, ja nicht das Monopol der Intelligenz, der Bürgertugend nur für denjenigen in Anspruch zu nehmen, der Ihre Meinung theilt, und bei jedem anderen, der so frei ist, der sich heraus nimmt, eine andere Ansicht auszusprechen, geradezu eine Unlauterkeit der Gesinnung oder einen Mangel der Intelligenz vorauszusetzen.

Bedenken Sie wohl, meine Herren, das Privilegium, allein wahr, allein gut, allein frei zu scheinen oder gar sein zu wollen, ist ein Privilegium, das nur die Tyrannei oder die geistige Beschränktheit für sich in Anspruch nehmen kann. Bedenken Sie, meine Herren, daß, wenn bloß der Beifall oder das Mißfallen der Menge zu entscheiden hätte, gerade in der uns vorliegenden Frage entscheiden sollte, daß dann die Pharisäer gegen Christum und die Väter zu Kostnutz gegen Huß im vollsten Rechte gewesen wären. Aber noch eine Bitte, meine Herren, o! ermüden Sie nicht, auch diese zu hören, sie ist die Letzte, die inständigste Bitte. von deren Erfüllung allein die unparteiische Auffassung dieser wichtigen Frage abhängt, die: den eigentlichen Standpunkt dieser Frage festzustellen und ihn nicht zu verrücken. Ich erinnere Sie, meine Herren, wie bei der Frage der Aufhebung der untertänigen Leistungen das ganze Haus wie Ein Mann aufstand, und dennoch haben wir eine wochenlange pathetische Schilderung über die Leibeigenschafts- und Hörigkeitszustände des Mittelalters gehört; erinnern Sie sich, meine Herren, wie bei der Frage, ob das Privilegium des Adels aufzuheben sei, nur eine einzige Stimme in diesem Hause laut ward, und wie Sie dennoch von beredten Zungen alle Gräuel des Feudalismus vor Ihren Augen vorbeiführen sehen mußten. Und noch heute, meine Herren, haben Sie gehört, wie ein beredter und scharfsinniger Redner das Lob eines Monarchen verkündigt, dessen Andenken nicht bloß von den 380 Männern in diesem Hause, welches von Millionen und Millionen fort und fort gesegnet wird. Und als der Beifallssturm vorüber war, hörten wir, daß die Gesetzgebung dieses weisen und edlen Monarchen in kirchlichen Angelegenheiten für jene Zeit vollkommen passend gewesen sei, daß aber die Zustände sich geändert haben, und daß mit Rücksicht auf diese Änderung der Zustände auch eine andere modifizierte Gesetzgebung wünschenswert fei. Meine Herren, das sind die Ansichten, die auch ich die Ehre haben werde, vor Ihnen zu vertheidigen, und wofür Beweisgründe anzuführen ich gesonnen bin; aber, meine Herren, diese Taktik, den eigentlichen Standpunkt der Frage zu verrücken, sie ist bedenklich, wenn nicht tadelnswerte, und dreifach und hundertfach bedenklich und tadelnswerte in einer Zeit allgemeiner Aufregung, wo weit mehr Muth und Einsicht dazu gehört, die Sache der Mäßigung als die entgegengesetzte zu ergreifen (Bravo! Bravo!), wo die Anarchie der Begriffe weit gefährlicher ist, als die Anarchie im Handeln, und wo es sich vor allem um die Konsolidierung der Freiheit handelt. 

Zum erstenmal er scholl gestern in diesen Räumen das große verhängnißvolle Wort "Emanzipation der Kirche, Freiheit der Kirche. " Gestatten Sie mir, meine Herren!  da es sich nur um eine Generaldebatte handelt, und ich werde die Grenzen derselben nicht überschreiten  uns vor allem zu verständigen, auf daß man uns den Vorwurf der Unklarheit der eigenen Anschauung nicht machen könne, auf daß wir nicht um Worte streiten.. Vorerst, meine Herren, ist die Kirche eine Gesellschaft im Staate, sonach kann sie dem Staate nicht beigeordnet, viel weniger ihm übergeordnet sein, sie muß wie jede andere Gesellschaft dem Staate untergeordnet sein. (Bravo!) Das, meine Herren, ist klar, das ist für alle Parteien widerspruchslos. Zweitens, mein Herren, bitte ich zu erwägen, daß das Kirchenregiment in Österreich nicht erst feit Josephs Zeiten, sondern seit undenklichen Zeiten mit der weltlichen Ordnung der Dinge dergestalt verknüpft und verschlungen war, daß eine vollständige und alsbaldige Trennung der Kirche vom Staate geradezu unmöglich wäre, und durchaus nicht stattfinden könnte, ohne Staat und Kirche zu gefährden. Ja, wenn der Staat, wie es sein unbestreitbares Recht ist, das oberste Aufsichtsrecht ausübt über die Kirche, wenn die Kirche vom Staate Schutz für ihre Existenz erwartest, so wie sie umgekehrt durch Erfüllung ihrer obersten Lebensaufgabe mit die Zwecke des Staates fördert, dann, meine Herren, ist die Trennung der Kirche vom Staate in jener Allgemeinheit, in jener starren Unbedingtheit, wie sie von gewissen Leuten gefordert wird, geradezu eine Unmöglichkeit. Sie ist eben so unmöglich, als nach dem richtigen Ausdrucke des ehrenwerthen und hochwürdigen Abg. für die Stadt Salzburg die Trennung des Körpers von seiner irdischen Behausung.  Es gibt ferner Leute, die nur Freiheit für ihre Kirche, die also gewissermaßen noch mehr als eine Staatskirche verlangen. Auch solche Anmaßungen, verehrteste Herren, werden uns gewiß nicht beirren. Gehen wir noch einen Schritt weiter. Es gibt, wer könnte es läugnen, ein Häuflein von Ultramontanen, welche das Feldgeschrei: "Freiheit der Kirche!" erheben. Ich frage Sie aber, meine Herren, folgt daraus, daß es den wahren Freunden der Freiheit deshalb minder heilige Pflicht ist, das gemeine Recht aller, die Freiheit aller, auch für die Kirche in Anspruch zu nehmen? Wenn die Güte einer Sache lediglich von der Qualität der Bundesgenossen abhinge, dann, meine Herren, stände es sehr schlecht um die Freiheit selbst, deren Cultus von Thoren oder egoistischen Menschen zur wahren Prostitution gemacht wird, deren Götterbild von ihnen zum Fetisch der unlautersten Absichten herabgewürdigt wird; dann, meine Herren, wäre es ein Verbrechen, in Zeiten allgemeiner Aufregung für die Sache der Mäßigung, des Zielhaltens einzustehen, weil wir wohl wissen, daß die retrograde Partei, und wer könnte ihre Existenz läugnen, ihre freiheitsfeindlichen Absichten nur zu gerne in den Mantel der Mäßigung einhüllt. Meine Herren! Es liegen Ihnen Vorlagen der Episkopate mehrerer Provinzen vor, ich bin überzeugt, Niemand, ja Niemand in diesem Haufe wird diese Vorlagen in ihrem ganzen Umfange billigen können, noch viel weniger in einzelnen Bestandtheilen derselben eine Inkarnation freiheitlicher Ideen erkennen können. Aber ich frage, meine Herren, soll wegen solchen Bundesgenossen, wegen wie immer beschaffenen Petitionen gegen irgend Jemanden aus Ihrer Mitte, welcher für die Freiheit der Kirche im reinsten, besten Sinne des Wortes seine Stimme erhebt, zumal, wenn er seine Ansichten ganz unzweideutig und klar ausspricht  soll dann von Ihnen selbst gegen ihn nach dem Vorgange Concilli Tridentini nicht einmal ein reichstägliches, sondern nur individuelles Anathema ist! hingeschleudert werden? Ist dieses, meine Herren, mit den Ideen der allgemeinen Freiheit, ist dieses mit der Consequenz, die so oft in Anspruch genommen wird, vereinbar?

Mit encyclopädischen Phrasen, meine Herren, ist diese große Frage allerdings sehr leicht zu behandeln, zu erledigen aber ist sie viel schwieriger; zumal ist sie leicht zu behandeln, wenn man an den göttlichen Stifter des Christenthumes und die reine unverfälschte Lehre des Evangeliums appelliert. Meine Herren! Es ist dieß überaus leicht und dankbar, nichts dankbarer als so eine Chria oratoria so ein glänzender Exkursus über dieß Thema; aber ich erinnere Sie an das, was ich von der Veränderung des eigentlichen Standpunktes der Frage ausgesprochen habe. Wer wird hier für die Hierarchie, wer wird für ihre maßlosen Übergriffe das Wort erheben, wer wird für sie in die Schranken treten? Aber so wenig, meine Herren, als aus den Übergriffen der weltlichen Lenker des Staats folgt, daß uns das Recht, unsere Freiheit zu verlangen, verkümmert werden könne, eb n so wenig können hierarchische Übergriffe der Kirche der Gemeinschaft der Gläubigen dieses große Recht der kirchlichen Freiheit rauben. Ich bedauere, meine Herren, daß der ehrenwerthe Herr Abg. für Olmütz uns nicht auch einen kurzen, aber ganz prägnanten Auszug aus Lorentees Geschichte der spanischen Inquisition mitteilte; ich bin überzeugt, er würde damit noch einen rauschenderen Beifall, und zwar verdientermaßen geerntet haben, und seine Rede wäre auch jedenfalls viel pikanter gewesen, wenn er uns auch von Männern, die wie Papst Alexander VI. den päpstlichen Stuhl geschändet haben, etwas vorgebracht haben würde, wodurch er aber jedenfalls das nicht beriefen hätte, was er beweisen wollte, nämlich, daß, weil es Bischöfe gibt, die unter dem Vorwande der Freiheit die Kirche knechten wollten, ja auch knechten könnten, wir darum der Kirche, und insbesondere der katholischen Kirche die Forderung der Freiheit absprechen können. Der ehrenwerthe Herr Abgeordnete für Olmütz ist, wenn ich mich seiner Worte richtig erinnere, von der von Westen aus kommenden, alle Herzen erfüllenden Freiheitsluft durchglüht, das, meine Herren, wird gewiß Jeder in dieser Versammlung höchlich billigen, aber der ehrenwerthe Herr Abgeordnete wird, wenn er sich auf der Windrose der Freiheit nur einigermaßen umgesehen hat, auch bemerken, daß wahrhaft freiheitliche Staaten die Monstrosität einer Staatskirche und das Abnorme von sich stoßen, welches in der Unfreiheit gerade der kirchlichen Gesellschaften besteht; er wird eingesehen haben, daß die Freiheit ein leerer Schall ist, so lange Sie die Freiheit für Alle, nur nicht für die Kirche überhaupt, nur nicht für die katholische insbesondere wollen.

Es hat gestern ein ehrenwerter Herr Abgeordneter aus Galizien ein Gleichnis angeführt, das von dem Instinkte der Versammlung augenblicklich zurückgewiesen worden ist, als ob der Staat eher die indischen Thugs, als eine kirchliche Gesellschaft mit Freiheit betheilen wollte. Natürlich, meine Herren, denn der Staat hat von vornhinein das Recht, eine jede, sei es sittenwidrige, sei es staatsgefährliche Gesellschaft zu verbieten; aber ich frage Sie, meine Herren, wollen Sie diese Qualitäten a priori, unbedingt und für alle Fälle der katholischen Kirche als solcher beilegen? Ich frage Sie, meine Herren, wollen Sie Freiheit für alle Konfessionen, nur nicht für die katholische? Ich frage Sie, meine Herren, wollen Sie das Präventivsystem, wollen Sie die Censur für alle Welt, nur nicht für die katholische Kirche aufheben? Und wenn die Würdenträger der Kirche gegen die Gesetze des Staates verstoßen, wozu haben Sie denn Strafgesetze? Oder sollte etwa Jemand minder strafbar sein, weil er ein Bischof ist? Ich glaubte, meine Herren, daß Sie dahin arbeiten, das Gesetz als die höchste, allein gebietende, unwiderstehliche Macht im Staate hinzustellen, und in dem Momente, wo Sie das Gesetz auf die Höhe der Gesellschaft stellen, proklamieren Sie seine Ohnmacht. Aber dem Gesetze und nur dem Gesetze soll jeder Einzelne, wie jede Körperschaft im Staate fort und fort untertan sein. Aber der ehrenwerthe Herr Abgeordnete für Olmütz liebt die Freiheit zu sehr, um nicht zu befürchten, daß sie vom Bande des Absolutismus befreit, der Hierarchie zur bedauerndwerthen Beute werde. Meine Herren, es gibt noch einen andern Absolutismus, der nicht minder gefährlich ist als der erwähnte, es ist der Absolutismus der Meinung, welcher ein großes weltgeschichtliches Institut nur nach den Auswüchsen menschlicher Thorheit oder Schlechtigkeit beurtheilt, welcher ein solches Institut mit dem Maßstabe eines Diderot oder eines d'Alembert messen will. (Bravo! Bravo!) Aber die Freiheit ist stark genug, die Gelüste der Anarchisten wie der Hierarchien zu überwältigen, und triumphierend wird sie, wie auf dem weltlichen Gebiete so auch auf dem geistlichen Gebiete der Kirche, aus allen Stürmen hervorgehen. Die Hierarchien haben mit den weltlichen Potentaten im Bunde die Kirche wie den Staat knechten helfen, desto nothwendiger ist es, die Kirche frei hinzustellen, auf daß sie durch ihre eigene lebendige Kraft sich selbst emanzipiere von allen unfreien Zutraten.

Auf einen auffallenden Umstand, meine Herren, muß ich Sie und den ehrenwerthen Abgeordneten für Olmütz ganz insbesondere aufmerksam machen. Er ist gegen die Freistellung der Kirche, weil er gegen den Absolutismus ist. Wohlan denn, er selbst weiß es, er selbst hat es der hohen Versammlung oft genug gesagt, daß die Bureaukraten als Kaste betrachtet die treuesten Mitarbeiter und Diener des Absolutismus sind. Wird er nicht erstaunen, gerade in seiner kirchlichen Ansicht mit den ihm so äußerst unliebsamen Bureaukraten im innigen Einklange zu stehen, und ihnen, wie man zu sagen pflegt, so recht aus der Seele zu sprechen? (Bravo!) Ich frage den ehrenwerthen Abgeordneten für Olmütz: sollte er nicht zu seinem Entsetzen wahrnehmen, daß er ja gerade er solchermaßen nur dem Absolutismus in die Arme arbeitet  und der ehrenwerthe Aligeordnete will die Kirche doch nicht emanzipieren? Er ist für allgemeine Freiheit, und die Kirche will er nicht emanzipieren? Er hasst das Gängeln des Absolutismus, und wünscht statt seiner die vormundschaftliche Sorge über Millionen zu übernehmen, auf daß die Schafe von den Wölfen im Schafspelze nicht gefressen werden; also will er die Kirche nicht emanzipieren?  Doch nein! Er will es. aber unter der Bedingung, daß sie früher eine Synodalverfassung einführe. Ich hoffe zuversichtlich, meine Herren, daß der ehrenwerthe Abgeordnete für Olmütz nicht etwa wie das mährische Episkopat eine solche Synodalverfassung von oben herab dekretieren wird. Aber nach dem bekannten Sprüchlein: daß man doch erst früher ins Wasser gehen müsse, wenn man schwimmen lernen soll; nach diesem Sprüchlein wird er doch, um die Kirche frei gehen zu machen, wie es mein und sein sehnlichster Wunsch ist, die Bande lösen, die sie überhaupt am Gehen verhindern.

Ich muß noch, meine Herren, auf einzelne Bemerkungen antworten, die mir der scharfsinnigste Redner in dieser Kammer, nämlich der ehrenwerthe Herr Abgeordnete für die Roßau in dieser Beziehung gemacht hat. Zuvörderst, meine Herren, muß ich Sie versichern, daß unter allen Rednern, die für die Freiheit der Kirche, wenigstens in diesem Sinne, wie ich sie auffasse, gesprochen haben, keiner mich so sehr in meiner Überzeugung bestärkt hat, als der ehrenwerthe Herr Abgeordnete für die Roßau, der gegen diese Freiheit gesprochen hat; er hat nämlich seine Gedanken dergestalt begrenzt und definiert, daß ich in ihm geradezu einen Freund der Freiheit der Kirche erkenne. Indessen ist es nothwendig, sich über einzelne Punkte, die er angedeutet hat, zu verständigen. So wie ich, ist der ehrenwerthe Abgeordnete für die Roßau nichts weniger als einverstanden mit den Petitionen einzelner Episkopate. Diese Petitionen, meine Herren. sind wirklich mehr auffallend als erschreckend. Seien Sie unbesorgt, meine Herren, die Zustände unter Innocens III. und Gregor Hildebrand, sie können nicht mehr reproduziert werden; es wäre dieses eine historische Lüge, meine Herren. Sie können, sie werden nicht mehr reproduziert werden, am wenigsten unter dem Regimente der gemeinen Freiheit, des gemeinen Rechtes. Wenn der ehrenwerthe Abgeordnete für die Roßau bemerkt, daß die Bischöfe in ihren Korrektionsanstalten doch nicht Strafen zufügen werden, welche in das Bereich der bürgerlichen Gesetzgebung einschlagen, so pflichte ich ihm vollkommen bei. Auch ich, meine Herren, verstehe die Freiheit der Kirche nicht so, als ob etwa das brachium saeculare nur dazu dienen sollte, unter dem Vorwande der Freiheit die Masse der Gläubigen zu knechten, sie dein Hierarchien unbedingt zu überliefern.  Der Herr Abgeordnete für die Roßau sagt ferner: Wenn gewisse Leute von der Emanzipation der Kirche sprechen, so verstehen sie darunter nur die Emanzipation von der Beaufsichtigung des Staates. Den gewissen Leuten bleibt es unbenommen, darunter zu verstehen, was sie wollen; es fragt sich nur, was die hohe Versammlung will, was das freie Österreich will; diese aber, meine Herren, wird die Kirche so wenig als irgend eine Gesellschaft der Oberaufsicht des Staates entziehen. Deswegen dürfen diese gewissen Leute uns nicht allzu große Furcht einjagen.

Der ehrenwerthe Abgeordnete für die Roßau sagt, daß er die Sache nicht auf die Spitze treiben, nicht wie bei mathematischen Deduktionen bis zu den äußersten Folgerungen gehen, gewissermaßen auf einer Tabula rasa ein ideales Verhältniß zwischen Kirche und Staat superftuiren wolle. Für dieses Geständnis, das seinem Verstande alle Ehre macht, und das man ohnehin auch vorausgesetzt hätte, glaube ich nicht einmal danken zu dürfen. Es fragt sich nicht, meine Herren, wie man auf einer Tabula rasa bauen, wie man utopisch, ideal wirken, sondern wie man in der gegebenen Wirksamkeit handeln, und diese, so viel es thunlich ist, nach den Principien des gemeinsamen Rechtes, der gemeinsamen Freiheit einrichten könne; der ehrenwerthe Herr Abgeordnete hat ferner bemerkt, daß die katholische Kirche allerdings oft verfolgt worden fei, daß aber, wenn der Staat nicht anders Denkende verfolgt hätte, der Katholizismus auch nicht so zahlreiche Anhänger hätte  da, meine Herren muß ich ihm geradezu widersprechen.

Ich bin überzeugt, meine Herren, daß, wenn es keine Forquemada´s und Albas gegeben hätte, der Katholizismus weit höher, weit freier und herrlicher da stehen würde. Der ehrenwerthe Herr Abgeordnete hat ferner ganz richtig bemerkt, daß die katholische Kirche nicht mit einem gewöhnlichen Vereine verglichen werden könne. Allerdings, meine Herren; er hat ferner ganz richtig bemerkt, daß die Zustände anderer Länder nicht unbedingt auf Österreich passen  wer wird diesen Satz bezweifeln?

Meine Herren, das aber, insbesondere wenn wir Nordamerika betrachten, das müssen wir sagen, daß Österreich nicht unglücklich zu preisen wäre, wenn nach dem schönen Bilde, das ein Abgeordneter für Galizien uns gezeichnet hat, wenn, sage ich, der Staat von der Kirche, wie die Kirche vom Staate emanzipiert da stände, daß Österreich nicht unglücklich wäre, wenn alle Konfessionen vollkommen gleichberechtigt neben einander da ständen, und wenn der Staat sich nicht fortwährend auch zum Hofmeister der Kirche machte; das, meine Herren, wird Niemand von Ihnen hier bezweifeln.

Was die Parallele von England anbelangt, so bedauere ich, meine Herren, auch sie auf ihr wahres Maß zurückführend, gerade die entgegengesetzte Consequenz daraus ableiten zu müssen; insbesondere weise ich auf jenes Land hin, welches acht Neuntel oder wenigstens sieben Achtel katholische Bevölkerung hat, ich meine, auf Irland. Sie wissen, meine Herren, in Irland ist die protestantische die Staatskirche, der protestantischen Staatskirche müssen die Katholiken Zehent und mannigfache Gaben anderer Art entrichten. Sie wissen, daß die Leidensgeschichte der Katholiken in Irland ihres Gleichen in der Weltgeschichte, ja selbst in Rußland suchen muß; dennoch feien Sie überzeugt davon, ich kann es aus näherer Bekanntschaft mit dem Gegenstande und aus eigener Anschauung Ihnen sagen, die katholische Kirche in Irland genießt, so gedrückt sie ist, in Beziehung auf ihre Autonomie relativ weit mehr freie Bewegung, als die katholische Kirche von 26 Millionen österreichischer Staatsbürger, als die Staatskirche Österreichs.

Das Argument, muß ich dem ehrenwerthen Abgeordneten sagen, das spricht für meine und nicht für seine Ansicht. Wenn er Belgien hinstellt und sagt, daß nur die politische Freiheit von 40 Jahren Belgien befähigt habe (verzeihen Sie mir diesen Ausdruck), die Freiheit der katholischen Kirche zu ertragen, dann, meine Herren, muß ich bei aller Verehrung für den ehrenwerthen Abgeordneten mir herausnehmen, ohne daß ich es wage, ihn der Ignoranz zu zeihen, wenigstens ihn berichtigen zu dürfen. Vorerst ist die Freiheit in Belgien nicht so jungen Datums, wie der ehrenwerthe Abgeordnete glaubt; ohne auf die Geschichte ihrer joyeuse entrée zurückzukehren, hat ein reges politisches Leben in Belgien seit Jahrhunderten bestanden. Was übrigens die 40 Jahre anbelangt  verzeihen Sie mir diese Mikrologis gegenüber von jenem Herrn, der überall so genau ist was übrigens die 40 Jahre anbelangt, meine Herren, so weiß ich, daß Belgien im Jahre 1795 mit der französischen Republik, später mit dem Kaiserreiche vereinigt worden ist; die Freiheit der katholischen Kirche unter dem Kaiserreiche ist eben kein beneidenswertes speciellen von Freiheit, so in kirchlicher, so in politischer Hinsicht. Was die Zustände vom 18I3I830 anbelangt, so ist, ohne in das Innere der Ursachen der belgischen Revolution einzugehen, gerade die Missachtung der belgischen Freiheiten und insbesondere der katholischen Kirche die Hauptveranlassung zum Ausbruche der September  Revolution gewesen. (Bravo.) Meine Herren, ich erinnere Sie an jenes merkwürdige Ereignis, an die Taufe des Kronprinzen von Belgien, nicht merkwürdig wegen der Persönlichkeit des Täuflings, sondern merkwürdig wegen der Umgebung. Der Bürgermeister von Laeken, der im königlichen Paläste den Zivilakt aufnahm, war zufällig ein Israeliten, der Kardinal  Erzbischof von Meucheln fungierte und taufte den katholischen Sohn des protestantischen Königs, und die katholische Kirche genießt in Belgien vollkommene Freiheit, und sie lebt brüderlich mit allen anderen Cohnsessionen, und es gibt keinen konfessionellen Streit daselbst, was man auch dagegen sagen will. (Bravo.)

Meine Herren, der sehr ehrenwerthe Abg. für die Roßau hat mit vollstem Rechte gegen die Knabenseminaren gesprochen. Der Ausdruck: mit vollstem Rechte ist nicht passend; er hat sehr triftige politische Motive gegen die Knaben Seminaren angeführt. Da er mit Einzelheiten aufgetreten, so muß es mir erlaubt sein, auch auf diese Einzelheiten einzugehen, sie zu besprechen, sofern ich Ihre Geduld nicht missbrauche. Ich glaube, daß es Ihnen nicht beifallen wird, am wenigsten mir nicht, wenn ich Vater wäre, meinen Sohn in ein Knabenseminar zu schicken; aber die Freiheit, es zu thun, können Sie mir nicht benehmen. Ich betrachte die Freiheit von einem größeren Standpunkte, von einem weiteren Gesichtspunkte aus.

Es ist in diesem hohen Hause nicht Einer, meine Herren, welcher den Jesuiten und ihren Grundsätzen mehr abhold ist, als eben der Mann, der die Ehre hat, jetzt vor Ihnen zu sprechen. Aber, meine Herren, a priori irgend einem religiösen Vereine, er mag heißen wie er wolle, den Aufenthalt in Staate zu verweigern, bevor noch vorliegt, daß er straffällige Acte gegen die Gesetze des Staates begangen habe, ist meiner Ansicht nach mit der allgemeinen Freiheit absolut unvereinbaulich. Ich muß gestehen, daß die Ansichten, die der ehrenwerthe Abg. für die Stadt Lemberg entwickelt hat, vollkommen die meinen sind. Ich unterschreibe sie unbedingt, meine Herren; das gemeine Recht, die gemeine Freiheit für alle Welt verlangen, nur nicht für die Kirche, hieße die Freiheit in unserem Munde zur Ironie, zu einem leeren Schalle machen.

Noch eine Bemerkung zum Schlusse. Ich bin überzeugt, es wird, es muß eine Reform im Innern der Kirche, unbeschadet der Lehre, der Einheit derselben erfolgen. Wird sie vom Staate aus dekretiert werden? Nein, meine Herren, das ist mit der Freiheit unvereinbar. Zuvörderst muß die staatliche Bevorzugung der katholischen oder was immer für Namen führenden Kirche vor anderen Konfessionen, und dann der gerade ihr, ihr allein ausschließlich zugewendete, von der Bureankratie oder von wem immer ausgehende bevormundende Zwang beseitigt werden. Es soll keine Staatskirche, aber es soll auch keine vom Staate gegängelte Kirche geben. Muhten Sie mir nicht zu, meine Herren, daß ich die gesammte Gesetzgebung in publico ecclesiasticis urplötzlich über den Haufen werfen wolle, daß ich sie in allen ihren Theilen, für alle folgenden Zeiten völlig aufheben will. Nein, meine Herren, ich gehöre nicht zu Denjenigen, welche die Autonomie der provincia ecclesiastica der Autonomie des Staates zum Opfer bringen wollen; aber, meine Herren, was nur in den absoluten, in den Polizeistaat hineinpasst, was mit der gemeinen Freiheit geradezu unvereinbar ist, alles rein vexatorische, alles überflüssige muß allmälig entfernt werden. Diese Gesetzgebung in publico ecelesiasticis, sie wird im Geiste der Freiheit natürlich eine ganz andere Gestalt bekommen. Der ehrenwerthe Abg. für die Stadt Salzbang hat uns gestern gründlich nachgewiesen, daß die Kirche vom Staate in dem Sinne der Ultramontanen nicht getrennt werden kann, ich für meinen Theil füge hinzu: nicht getrennt werden soll.

Aber ebenso wenig kann ich es zugeben, daß im Sinne anderer Ultras der jetzige, der vollkommen unveränderte Zustand, wie er bis jetzt bestanden, als das non plus ultra und als die Verwirklichung des Ideals über das Wechselverhältnis von Staat und Kirche bezeichnet werde. Der ehrenwerthe Abgeordnete für Salzburg hat die Verbindung vom Staat und Kirche mit der, der siamesischen Zwillinge verglichen. Er hat, meine Herren, damit ein wahres, tief bedeutendes Wort gesprochen, eine größere Missgeburt als die siamesischen Zwillinge kennt die Pathologie nicht. Aber dieses Monstrum sondergleichen, es erregt unser innerstes Mitleiden, wenn wir sehen, wie dieses untrennbar zusammengekoppelte Menschenpaar zusammen leben, zusammen sterben muß. Ja, eine gewaltsame sofortige Lösung der unnatürlichen, tatsächlichen Verbindung in dem Staate und der Kirche oder wie es mit einem Lieblingsausdrucken oft heißt, Thron und Altar feit unvordenklichen Zeiten untereinander verschlungen sind, würde weder dem Staate noch der Kirche frommen, aber ewig sollen sie keine siamesischen Zwillinge bleiben; und so wie unser Staat, wenn er die große, schwierige Krisis der Übergangsepoche glücklich überstanden hat, alle jetzt bunt durch einander wogenden politischen und sozialen Elemente in harmonischer Vereinigung und in voller Freiheit entwickeln wird, so wird auch die Kirche im Staate, durch ihn nicht privilegiert, sondern frei gemacht, den in ihr liegenden Geist der Moral, der menschlichen Gesittung, dieser inneren und einzigen Grundbedingung der wahren Freiheit zur vollsten, herrlichsten Entwicklung bringen. (Beifall.)

Präs. Es hat nun das Wort der Herr Abg. Klaudi.

Abg. Klaudi. Meine Herren, ich will mich bemühen, nicht enzyklopädisch zu sein; ich werde aber auch nicht polemisieren, weil ich das Polemisieren zuletzt wirklich für ebenso leicht, wo nicht noch für leichter halte, als enzyklopädisch zu sein; ich betrachte die Freiheit auch als keine Windrose, weil ich sonst in die Gefahr kommen könnte, daß die Windrose vergeht, und die Freiheit mit ihr uns durchgeht. (Bravo.) Ich bin Jurist, und stelle mich auch in dieser Frage auf jenen Standpunkt, den ich meiner Eigenschaft nach anzunehmen mich verpflichtet fühle. Ich gestehe es, daß ich nach dem Schicksale des §. 1 unserer Grundrechte mit einigem Bangen diese

Tribune besteige, um über Paragraphe zu sprechen, die nichts anderes sind, als die praktische Consequenz jenes Satzes, dem man eine leere theoretische Formel genannt hat, eines Satzes, den man als nicht am gehörigen Orte stehend bezeichnet, und für einen andern Theil der Constitution aufgespart hat; heute stehen wir bei der Consequenz, und wir können diese Consequenz in keinen andern Theil mehr hinausschieben, wir müssen es aussprechen, daß in dem freigewordenen Österreich die Theorie von einem, auf Offenbarung gegründeten Staate, von einem Staate, der durch absolute Gewalt regiert wird, von einem Staate, der den Menschen nicht als Menschen erkennt, von einem Staate, der den Menschen als ein, ihm von der Vorsehung übergebenes willenloses Werkzeug behandelt, ihn als solches bestimmt, und als Sache gebraucht, fortan als eine theoretische Fiktion erkannt, und mit allen ihren Consequenzen verbannt werden soll. Ich sage auch heute, Sie haben den Rechtsstaat anerkannt, Sie dürfen seine Konsequenzen nicht scheuen, und eine solche ist die Glaubens und Gewissenfreiheit, denn durch sie ist ja die Freiheit der innersten Persönlichkeit des Menschen bedingt. Der Staat darf sich aber auch nicht mit seiner Verfassung, nicht mit, seinen Grundsätzen hinter die Offenbarung verstecken denn der Staat, der frei gewordene Staat fordert, er verlangt für seine Verfassung die Kritik, die Offenbarung schließt sie ihrem Wesen nach aus, wenn man die Offenbarung nicht der Gefahr des Zweifels und der Gefahr des Unglaubens aussetzen will. Deshalb soll der Staat ein Dogma nie zum Gesetz erheben, aber auch nie in das Dogma eingreifen.

Ich bin weit entfernt zu glauben, als könne der Staat einen religiösen Indifferentismus sich zu Schulden kommen lassen, weil ich wohl einsehe, daß die Religion, das Gebiet des beständigen Verkehrs zwischen Natur und Cultur, für alle Momente des staatlichen Lebens von größter Bedeutung ist, daß sie tief eindringt in jene Momente, die für den Staat von größter Bedeutung sind, weil sie die Sicherung seines Rechtszustandes bedingen. Ich will aber auch nur dasjenige zum Gegenstande des Gesetzes gemacht wissen, was Gegenstand seiner Vorschrift und Gegenstand seiner Wirkung sein kann. Der Glaube ist seiner Natur nach im Menuchen gegründet, er ist ein Theil seiner innersten Persönlichkeit, und wie der Glaube ein Theil seiner innersten Persönlichkeit ist, so ist die Religion, das Verhalten des Menschen zu dem höchsten Ideal, dem sich alle anderen Ideale unterordnen müssen, ihrer Materie nach etwas rein Subjektives. Sie gehört dem Innersten des Menschen an, wo kein Gesetz, nur seine innerste Neigung herrschen kann. So lange der Glaube sich nicht objektiviert, so lange er nicht äußerlich, so lange er nicht durch eine Handlung erkennbar wird, so lange kann er auch nie Gegenstand der Aufmerksamkeit


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