Sobota 21. øíjna 1882

haupt einem an Abwechslung reichen Repertoir unüberwindliche Hindersse in den Weg legt und weil sie anderseits namentlich während der heißen Sommermonate den Theaterbesuch in der ungünstigsten Weife beeinflußt, indem der Aufenthalt in den Theaterräumen bei großer Sommerhitze und Bei einem größeren Zusammenfluße von Menschen geradezu als eine Dual bezeichnet werden muß.

Während nun die Unmöglichkeit Solcher die Schaulust und die Theitnahme des Publikums in hohem Grade anregenden Vorstellungen sowie der Spärliche Theaterbesuch während der Sommermonate die Einnahmen der Theaterkassa Sehr ungünstig beeinflußen, haben gleichzeitig in Folge der großen Concurrenz anderer Theater die Gagen des Künstlerpersonales eine früher ganz ungeahnte Höhe erfahren, und sind die Ausgaben der Theaterkassa auch durch die in Folge der eingetretenen Geschmacksänderung des Publikums unvermeidlich gewordene Entwicklung eines größeren Aufwandes in der Bühnenausstattung und Inscenirung ganz enorm gesteigert worden.

Diese aus den Verhältnissen des Theatergebäudes resultirende Beschränkung der Einnahmen einerseits - und dagegen das stetige Anwachsen der Ausgaben anderseits konnten nebeneinander nicht bestehen, und da die Vermehrung der Ausgaben durch die geänderten Zeitverhältnisse bedingt und daher deren Einschränkung auf die Länge der Zeit nicht möglich war, so mußte nur auf die Erhöhung der Einnahmen, daher auf eine Änderung bei dem Theatergebäude die Aufmerksamkeit gerichtet werden.

Zu diesem Zwecke hat der Direktor des deutschen Landestheaters Hofman schon im Jahre 1849 mit Zustimmung des damaligen ständischen Ausschusses eine Arena im Pstroß'schen Garten errichtet und daselbsl mit Benützung des dem Landestheater angehörigen personales und Inventars während der Sommermonate Theatervorstellungen veranstaltet.

Diese Arena erwies sich für die Theaterkassa als sehr ersprießlich und wurde deshalb im Jahre 1852 vom ständischen Ausschüsse für Das Landestheater angekauft.

Sie konnte indessen dem hiedurch wachge rufenen Bedürfnisse nicht lange genügen.

Der Umstand, daß die Theatervorstellungen von den Witterungsverhältnissen zu sehr abhängig waren und daß bei länger anhaltender Regenzeit die Vorstellungen in der Arena ganz entfallen mußten, ferner der Umstand, daß wegen des Mangels ausreichender Bühneneinrichtung und Ausstattung größere Bühnenwerke gar nicht zur Aufführung gelangen konnten, machten sich sehr bald in der einschneidendsten Weise fühlbar.

Der Theaterdirektor Thomé hat daher gestützt auf feine reichen Erfahrungen im Theaterfache und auf die anderwärts erzielten guten Erfolge im Jahre 1858 unter Zustimmung des ständischen Landesausschusses das Sogenannte Neustädter Theater vor dem Roßthore ins Leben gerufen, welches heute noch besteht und im Saufe der Zeit und durch die Entwicklung unserer Theaterverhältnisse im Allgemeinen für den aufrechten Bestand des deutschen Landestheaters geradezu eine Lebensbedingung geworden ist.

Dieses Theater hat einen im Vergleiche zu dem Theater in der Stadt um die Hälfte größeren Fassungsraum und läßt daher bei einem guten Theaterbesuche weit größere Einnahmen zu, als das 'Theater in der Stadt. Gleichzeitig haben die großen, den Anforderungen der Neuzeit entsprechenden Verhältnisse und Einrichtungen des Bühnenraumes die Aufführung der neuesten und die Schaulust des Publikums anregenden, der sogenannten Zugstücke ermöglichet, während anderseits der Aufenthalt in den großen und luftigen Räumen Selbst während der heißen Sommerabende die gewünschte Annehmlichkeit des Aufenthaltes darbot.

Es konnte daher bei interessanten Vorstellungen Selbst in den für die Theatercassa ungünstigsten Zeiträumen auf ein gut gefülltes Haus und auf eine ergiebige (neèitate¾né) Einnahme gerechnet werdenund durch diese Aussicht war es anderseits der Theaterdirektion möglich selbst solche hervorragende Künstler zu Gastspielen heranzuziehen, deren Honorarforderungen sonst den Gedanken an ein Auftreten derselben auf der Prager Bühne gar nicht aufkommen ließen.

Es war also der Bestand dieses Theatergebäudes als einer Dependenz des deutschen Landestheaters in der Stadt ebenso im Interesse des Publikums wie der jeweiligen Theaterdirektion und des Instituts selbst gelegen.

Zu beklagen war es aber, daß Direktor Thomé durch die Erbauung dieses Theaters seine pekuniären Kräfte zu sehr in Anspruch nehmen mußte; und wegen seines baldigen Ablebens seine financiellen Verhältnisse und sohin auch die Verhältnisse des Neustädter Theaters äußerst verwickelt worden sind, Damit aber auch die Benützung desselben durch die Unternehmung des deutschen Landestheaters wesentlich erschwert wurde.

Dessenungeachtet waren die Theaterunternehmungen genöthiget, sich die Benützung dieses Theaters während der Sommermonate durch drei Pachtperioden von je sechs Jahren zu sichern, obgleich der Pachtschilling, welcher in der ersten Pachtperiode jährlich nur 4000 fl. ö. W. betrug, in den letzten Perioden auf jährliche 12. 000 fl. ö. W. gesteigert worden ist.

Nun ging im heurigen Jahre der Pacht der Thomé'schen Erben zu Ende, und eine Verlängerung desselben war aus dem Grunde nicht zu erlangen, weil die Frau Eigenthümerin des Grundes denselben zu Baustellen zu verkaufen entschlossen war, wozu allerdings die Anregung durch die Verbauung der angrenzenden Parzellen gegeben worden ist.

Es stand daher bei Beginn der diesjährigen Sommersaison die Abtragung des Neustädter Theatergebäudes unmittelbar bevor, während gleichzeitig die Sperrung des deutschen Landestheaters in der Stadt wegen der in demselben auszuführenden Baulichkeiten verfügt werden mußte.

Hiedurch war die Unternehmung des deutschen Landestheaters gezwungen, das Neustädter Theatergebäude von den Thome'scheu Erben käuflich zu erwer en, um dasselbe wenigstens während der Sperrung des Landestheaters zu den Theatervorstellungen benützen zu können. Sofort wurde aber auch von Seite des Bürgermeisteramtes der Stadt k. Weinberge die Sperrung dieses Neustädter Theatergebäudes wegen Feuersgefährlichkeit unter Hinweisung auf die Ringtheaterkatastrofe verfügt, und wenn auch diese Verfügung in Folge des dagegen eingebrachten Rekurses von der k. k. Statthalterei wieder behoben worden ist, so wurde doch die Benützung dieses Gebäudes zu Theatervorstellungen nur auf das laufende Jahr eingeschränkt, und ist daher eine Weiterbenützung dieses Gebäudes für die Zukunft sowohl deßwegen als auch aus dem weiteren Grunde, weil die Frau Franziska Bachhaibl den parzellenweisen Verkauf des Baugrundes nicht weiter verschieben will, ganz ausgeschlossen.

Als diese Verhältnisse und Umstände offenkundig wurden, mußte sich der Intendanz des Theaters die Frage aufdrängen, ob eine entsprechende Wetterführung des deutschen Landestheaters ohne ein ähnliches Theatergebäude möglich sei, und ob nicht für einen Ersatz des bisherigen Sommertheaters gesorgt werden müsse.

Nach sorgfältiger Erwägung aller Verhältnisse, insbesondere aber nach reiflicher Prüfung jener Faktoren, von welchen der finanzielle Erfolg der ganzen Theaterunternehmung abhängig ist, ist die Intendanz zu der Ueberzeugung gekommen, daß für das deutsche Laudestheater ein Ersatz für das Bisherige Neustädter Theater unbedingt geschaffen, daß daher an Stelle des bisherigen ein neues, den veränderten Zeiverhältnissen entsprechendes Theater gebaut werden müsse.

Es wurde dabei nicht übersehen, daß das Landestheater in der Stadt durch die soeben vollendeten Bauführungen seinem Zwecke weit besser

entspricht, und daß namentlich die neue Ventilationseinrichtung den Aufenthalt in seinen Räumen erträglicher machen wird; allein die Beschränktheit der Räumlichkeiten sowohl auf der Bühne als im Zuschauerraume konnte Bei dieser Bauführung auch mit dem Besten Willen und trotz des großen Geldaufwandes nicht Beseitigt werden, und damit ist den Kassenerfolgen der Theaterunternehmung eine Grenze gesetzt, welche sie selbst beim Aufgebot aller Mühe, Sorgfalt und Gefchicklichkeit nicht überschreiten kann.

Bei diesen Beschränkten Einnahmen ist aber die Heranziehung und Festhaltung eines den ruhmreichen Traditionen des deutschen Landestheaters entsprechenden Künstlerkreises, ganz unmöglich und müßte dieses zu verschiedenen Zeiten hochberühmte, mitunter mustergiltige Kunstinstitut in der kürzesten Zeit zu einem Theater dritten oder vierten Ranges herabsinken; - es wäre denn, daß die Bisher aus dem Domestikalfonde Bewilligte Theatersubvention zu einer ganz enormen Höhe gesteigert würde.

In der Überzeugung, daß die Vermeidung dieser Beiden Alternativen den Wünschen des hohen Landtages entsprechen, ja denselben zuvorkommen müße, sind rechtzeitig alle jene Vorkehrungen getroffen worden, welche dem hohen Landtage die Fassung eines in dieser Richtung abzielenden Beschlusses ermöglichen.

Diese Vorkehrungen betreffen:

a)   die Wahl und Sicherstellung eines entsprechenden Bauplatzes;

b)   die Anfertigung künstlerisch vollendeter Baupläne;

c)  die Beschaffung der finanziellen Mittel, und Beehrt sich der Landesausschuß seine dießbezüglichen Vorschläge nachstehend dem hohen Landtage zu unterbreiten.

ad a. Was zunächst die Wahl eines entsprechenden Bauplatzes anbelangt, so muß konstatirt werben, baß an geeigneten Bauplätzen für ein Theatergebäude in Prag überhaupt der größte Mangel besteht. Größere unverbaute Bauplätze sind in geeigneter Sage gar nicht vorhanden, und solche Bauplätze erst durch Ankauf und Demolirung bereits bestehender Gebäude zu schaffen, würde einen so großen Kostenaufwand erfordern, daß schon hieran das ganze Projekt scheitern müßte.

Es war daher durch diese Verhältnisse geboten, daß eben jenes Grundstück, auf welchem sich jetzt das Neustädter Theatergeßäude befindet, selbst ins Auge gefaßt und rücksichtlich seiner Eignung für die Herstellung eines definitiven Sommertheaters nach allen Seiten hin geprüft werde. Diese Prüfung führte zu dem Ergebnisse, daß dieser Platz als der relativ geeignetste anerkannt Werden mußte. - Die unmittelbare Nähe desselben von der Stadt und den städtischen Promenaden, die Bequemen dahin führenden Straßen, die von Nachbarhäusern nicht Beengte Lage und vorzugsweise die langjährige Gewohnheit des Publikums, das dort Bestandene Theater zu besuchen, waren hiefür entscheidend.

Dazu kommt noch, daß dieser Raum wegen seiner großen Ausdehnung auch die Gelegenheit Bietet, daß jene Nebenlokalitäten, welche für jedes größere Theater unbedingt nothwendig sind, welche aber bei dem deutschen Landestheater bis heute gänzlich fehlen, hergestellt werden können, und daß auf diese Weise ein anderes wesentliches Gebrechen des deutschen Landestheaters gründlich behoben werden kann.

Dieses Gebrechen Besteht in dem Mangel eines großen und geeigneten Magazins für Dekorationen und eines Malerfaales sammt Zugehör.

Für diese Zwecke wird zwar derzeit das der Stadtgemeinde Prag gehörige und von derselben um den aus dem Domestikalfonde zu leistenden Betrag jährlicher 2500 fl. 5. W. gemiethete sogenannte Koßengebäude benützt; allein dasselbe ist hiefür Sehr wenig geeignet, weil der Raum zu beschränkt und die Beleuchtung ungenügend ist, und weil der sehr werthvolle, dem Lande gehörige Vorrath an Dekorationen, Versetzstücken und Materialien daselbst in Beständiger Feuersgefahr sich befindet.

Der Weiterbestand dieses alten ganz verkommenen Gebäudes ist sehr fraglich, und kann jeden Augenblick der Faß eintreten, daß die Stadtgemeinde mit diesem Gebäude eine andere Verfügung treffen muß, Wo dann sofort für den Landesausschuß die Nothwendigkeit erwächst, für die Beschaffung anderweitiger derartiger Lokalitäten zu Sorgen.

Paffende Lokalitäten hiefür zu finden wird dann, wo nicht ganz unmöglich, doch äußerst schwierig fein, und was den Kostenpunkt anbelangt, so kann heute schon mit Gewißheit Behauptet Werden, daß die Nothlage der Theaterverwaltung gewiß zur Erzielung eines unverhältnißmäßig hohen Zinses benützt werden wird.

Es kann daher gewiß nur als ein Akt der Vorsicht und Sparsamkeit Betrachtet werden, wenn die Theaterverwaltung, diesen Mangel in's Auge fassend, schon derzeit für die Herstellung eines eigenen Magazins für Dekorationen und Materialien, dann eines eigenen Malerfaales sich ausspricht, und da auf dem in's Auge gefaßten Grundstücke, auf welchem sich derzeit das Neustädter Theater befindet, ausreichender Raum vorhanden ist, so fiel auch dieses Moment Bei der Auswahl des Bauplatzes schwer in die Wagschale.

Dieser Bauplatz gehört der Frau Franziska Bachhaibl und Besteht:

1.    Aus einem Bestandtheil der in der Stadt kgl. Weinberge gelegenen Realität Nr. 37, genannt "Smetanka", welcher auf dem zuliegenden Situationsplane mit den Buchstaben J, K, L, B, C, D, E, F, Q, P, 0, N, N, M, H, J Bezeichnet ist. Derselbe umfaßt nachstehende Parcellentheile:

a)   Von der Parz. -Nr. 715-a den mit Figur a, b, c, d, a bezeichneten

Theil im Ausmaße von 602*20 Q. -Met.

b)   von der Parz. -N. 715-b, den mit Fig. a, d, i, h, g', j, k, 1, m, m' n, a Bezeichneten Theil im Ausmaße von...... 6681*96 "

c)    von der Parz. -Nr. 710 den mit Fig. l, m, o, q, l Bezeichneten Theil im Ausmaße von...... 1363*60 "

d)   von der Parz. -Nr. 713 den mit Fig. l. k. r, s, t, q, l bezeichneten Theil im Ausmaße von... 2021*94 "

e)    von der Parz. -Nr. 979 den mit Fig. t, u, v, w, p, q, t Bezeichneten Theil im Ausmaße von... 520*40,,

f)    von der Parz. -Nr. 712-a, den mit Fig. u, v, x, y, z u. u bezeichneten Theil im Ausmaße von...             142*64 "

Zusammen.. 11332*74 Q. -Mtr.

2.    Aus den, der Frau Bachhaibl aus dem Kaufvertrage vom 1. Juli 1879 zugeschriebenen, in der Stadt kgl. Weinberge gelegenen, eine besondere bücherliche Einlage XIII, 30, Blatt A, S. 2 Bildenden Grundparzellenantheilen, welche in dem Situationsplane mit den Buchstaben H, U, A, G, R, S, T, M, H Bezeichnet sind, u. zw.:

a)   Bon der Parz. 715-lc, den mit Fig. b, c, e, b bezeichneten Theil im Ausmaße von......           8*21 Q. -Met.

b)   von der Parz. 262--a, b, a den mit Fig. e, c, g, f, e Bezeichneten Theil im Ausmaße von..... 173*73 "

c)   von der Parz. 262-e den mit Fig. c, d, i, h, g', g, c bezeichneten Theil im Ausmaße von...             106 59 "

Zusammen.. 288* 33 Q. -Met.

daher im Ganzen die in dem zuliegenden Situa-tionsplane mit den Buchstaben J, K, L, B, C, D, E, F, Q, P, O, N, M, H, J bezeichnete Ge-

sammtarea von.....11621-07 Q. -Met.

von welcher nach dem behördlich bereits genehmigten Parzellirungsplane eine Area von.... 1604*57 " als Gassengrund an die Gemeinde unentgeltlich abgetreten werden muß, während die überrestliche Area von........1001650 Q. -Met.

verbaut werden darf.

Nach getroffener Auswahl dieses Grundes handelte es sich um dessen Sicherstellung für den gedachten Zweck, und da Frau Bachhaibl bereits im Begriffe stand, einzelne Bauparzellen von der ganzen Area zu veräußern, wodurch möglicherweise gerade die untertbehrlichsten Parzellen hintaugegeben werden könnten, so mußte auch unter Borbehalt der Genehmigung des hohen Landtages in die Verkaufsverhandlung mit der Frau Franziska Bachhaibl eingetreten werden.

Obgleich die vorbezeichnete Area von11621. 07 -Quadrat-Meter zu dem vorhabenden Theaterbau nicht zur Gänze benöthigt wird, so mußte noch die Verkaufsverhandlung auf die ganze Area aus gedehnt werden, weil nur hiedurch die vollständig freie Ausnützung des Terrains und die zweckmäßig ste Situation der in Aussicht genommenen Theater gebäude ermöglicht würde, weil ferner die Veräußerung der eventuell nicht benöthigten Area jederzeit und voraussichtlich mit Vortheil wieder effektuirt Werden kann, und weil endlich bei der Erwerbung des ganzen vobezeichneten Terrains ein weit günstigerer Kaufpreis, als für einzelne Bauparzellen bewilligt würde.

Die Kaufsverhandlungen führten zu dem Ergebnisse, daß Frau Franziska Bachhaibl sich verpflichtete, die vorbezeichnete Area per 11621*07 Q. Met. um den den Kaufpreis von 160. 000 fl. ö. W, dem Laudesausschusse käuflich zu überlassen, wenn der hohe Landtag diesen Ankauf genehmigt haben wird.

Der Kaufpreis per 160. 000 fl. ö. W. wäre der Frau Franziska Bachhaibl Sofort nach erfolgter rechtskräftiger grundbücherlicher Einverleibung des Eigenthumsrechtes an der genannten Area zu Handen des Landesfondes zu bezahlen, inzwischen aber vom dem Tage des diese Vereinbarung genehmigenden Beschlusses des hohen Landtages mit 5 Pzt. ohne Abzug der Einkommensteuer zu verzinsen.

Ein Entwurf des diesfalls mit Frau Franziska Bachhaibl abzuschließenden Vertrages liegt sub 2/2 bei, aus welchem die Weiteren Modalitäten des Kaufes und Verkaufes geneigtest entnommen werden wollen, und wird noch beigefügt, daß Frau Bachhaibl an diese von ihr gemachte Zusage bis zur Entscheidung dieser Angelegenheit durch den hohen Landtag in dieser Session rechtskräftig gebunden ist.

Den Kaufpreis per 160. 000 fl. õ. W. für die Gesammtarea per 11621*07 Q. -M. glaubt der Landesausschuß als mäßig und durchaus annehmbar erklären zu müßen, weil nach Ausscheidung der zu Gassengrund abzutretenden Area die effektive Baufläche per Quadratm. nur auf 15 fl. 97 kr. õ. W. zu stehen kommt, welcher Preis laut eingeholten Gutachtens Berufener Sachverständiger den Verhältnissen angemessen, eher niedrig, als zu hoch erscheint, wie denn auch in der unmittelbaren Nachbarschaft die Baustellen um 22 fl. õ. W. per Quadratm. verkauft worden sind.

Der Landesausschuß ist daher der Überzeugung, Bei dem hohen Landtage die Bewilligung des Ankaufes dieser Area per 11621-07 Q. -Met. um den Preis von 160, 000 fl. õ. W. und unter den übrigen im Vertragsentwurfe enthaltenen Modalitäten Befürworten zu können.

ad b) Wegen Erwerbung künstlerisch vollendeter Pläne für diesen Theaterbau ist mit der renommirten Baufirma Fallner und Hellmer in Wien tu Verhandlung getreten worden. Diese Firma hat das Wiener Stadttheater und das Volkstheater in Pest erbaut, leitet dermal die Bauten der Theater in Brunn, Reichenberg, Agram und Szegedin, und hat in jüngster Zeit die Bauprojekte für die Theater in Karlsbad und Odessa geliefert, Welche allseitige Anerkennung gefunden haben.

Die Herren Fellner und Hellmer sind daher im Theaterbaufache als Spezialisten allgemein anerkannt und hat das von ihnen gelieferte Projekt für den Bau eines neuen Sommertheaters für Prag fammt den nothwendigen Nebengebäuden auf dem Platze des dermaligen Neustädter Theaters auch bei der durth berufene Fachmänner vorgenommenen vorläufigen Begutachtung viel Beifall gefunden.

Unter den Nebengebäuden erscheint auch eine . Restauration sammt Gartenanlagen aus dem Grunde, weil hiedurch die Verwendbarkeit des Theatergebäudes zu anderweitigen fehr rentablen Produktionen: Redouten, Bällen etc. ermöglicht, mithin eine größere Einahme für die Theaterunternehmung gesichert wird.

Für diese Restaitrationslokalitäten ist auch nach den bisherigen Erfahrungen ein so großes Zinsergebniß zu erwarten, daß hiedurch der betreffende Kapitalsaufwand verzinst und amortifirt Werden kann der Landesansschuß nimmt daher keinen Anstand, dieses wegen Kürze der Zeit vorläufig nur in

Skizzen Bestehende Bauprojekt im Anschluße sammt der dazu gehörigen Erläuterung und sammt dem Kostenvoranschlage dem h. Landtage mit dem Antrage ans dessen Genehmigung vorzulegen.

Hiernach beziffert sich der Kostenvoranschlag für das Theater sammt Restaurationslokalitäten

mit.............500. 000 fl.

und für das Magazinsgebäude und

die Malersäle mit....... 25. 000 fl.

Außerdem muß für die nicht präliminirten in der Erläuterung Bezeichneten Anschaffungen, dann, Herstellung der Gartenanlage, zum Ankauf der Mobilien, für Bauleitung, für

Gebühren ein Betrag ca.....40. 000 fl.

endlich für eventuelle Mehrkosten ein

Betrag von..........140. 000 fl.

in Aussicht genommen werden, weil der Kostenüberfchlag von den Architekten nur als approximativ bezeichnet wird.

(SS wird daher der Bauaufwand veranschlagt mit der (Summe____________

von............. 705. 000 fl.

und wird Bemerkt, daß die Anschaffung von Dekorationen hier entfällt, weil die Raumverhältnisse der Bühne im neuen Theater denen im dermaligen Neustädter Theater ganz gleich sind, mit. hin die Verwendung des dem Lanbestheater in der Stadt gehörigen Borrathes an Dekorationen gestatten.

Die in dem Kostenvoranschlage ersichtliche Abrechnung des Betrages von 25. 000 fl. öft. W. wegen der aus dem Bestehenden Theatergebäude zu verwendenden Gegenstände Beruht auf der falschen Voraussetzung, daß dieses alte Ttheatergebäude ein Eigenthum des Lanbesfonbes sei, während es Privateigenthum ist. Daraus erklärt es sich, daß diese Abrechnung in die vorstehende Darstellung nicht aufgenommen worden ist.

ad c. Zur Ausführung dieses Projektes wird daher erforderlich sein:

1.   Der Kaufpreis für den Baugrund. pr............160. 000 fl.

2.    Der vorhin Bezeichnete Bauaufwand pr...........705. 000 fl.

zusammen. 865. 000 fl. Hievon kommt in Abrechnung der Erlös für den nicht benöthigten und zu Baustellen weiter veräußerten, in dem Situationsplane ersichtlich gemachten Grund von 2542 Quad. -Meter á 25-26 fl. im abgerundeten Betrage pr..... 65. 000 fl.

so baß eine restliche Summe von. 800. 000 fl. wirklich nothwendig sein wirb.

Der Landesausschuß ist sich vollständig klar darüber, daß ein so namhafter Betrag im Laufe eines oder zweier Jahre aus dem Landes- Beziehungsweise aus dem Domestikal-Fonde nicht wohl entnommen werden könne, und er war darum Bemüht, Bei einem Creditinstitute die Gewährung eines sub hypotheca des obbezeichneten Baugrundes und der darauf zu errichtenden Gebäude pfandrechtlich sicherzustellenden Darlehens unter mäßiger Verzinsung und gegen Rückzahlung in Annuitäten zu erwirken; - was ihm auch vollkommen gelungen ist.

Die Beschaffung des Gesammtaufwandes pr. 800. 000 fl. öst. W. ist in dieser Weise gesichert, daß hievon nur jährliche 5 pCt. Annuitäten, wovon 4 pCt. als Verzinsung zu gelten hätte, währeb 1 pCt. als Kapitalsrückzahlung zu Berechnen wäre, bezahlt Werden müßten.

Er würden daher die jährlich an das gelbgebende Institut zu leistenden Pauschalzahlungen nur 40. 000 fl. ö. W. Betragen.

Hierauf würden jedoch dem Lande respective Domestikalfonde zu Gute gehen:

1.     Der von der Theaterbiirektion für die Benützung des Sommertheaters zu zahlende Miethzins jährlicher.......10. 000 fl. - kr.

Auf diesen Betrag kann mit Sicherheit gerechnet werden, weil, wie Bereits oben Bemerkt worden ist, vom Theaterdirektor für das dermalige Neustädter Theater ein jährlicher Pachtzins v. 12. 000 fl. bezahlt worden ist;

2.     an Pachtzins für die mit dem Theater in Verbindung

stehende Restauration.... 3. 500 fl. - fr.

Würbe der Bisherige Miethzins für das alte Kotzengebäude erfpart pr.... -,.. 2. 500 fl. - kr.

Diese Gesammtsumme pr. 16. 000 " - " wäre daher von der obigen Pauschalzahlung in Abrechnung zu bringen, so baß nur der Rest pr........ 24. 000 fl. - kr. aus dem Domesticalfonde zu Bezahlen wäre.

Die ganze Schuld selbst würbe Bei einer 4 pCt. Verzinsung und 1 pCt. Aunuitätenzahlung in 41 Jahren gänzlich Bezahlt sein.

Diese jährlichen Pauschalraten würben die Gebarung des Landesfondes nicht alteriren, durch den vorgeschlagenen Neubau aber dem dermal vorwaltenben unhaltbaren Zustande Begegnet und der aufrechte Bestand des deutschen Landestheaters sichergestellt werben.

Von dieser Ueberzeugung ausgehend, erlaubt sich der Landesausschuß die folgenden Anträge zu stellen:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

I. Der Ankauf der der Frau Franziska Bachhaibl gehörigen Grundstücke bestehend

1.    aus einem Bestandthil der in der Stadt kgl. Weinberge gelegenen Realität Nr. 37 genannt "Smetanka", welcher auf dem zuliegenden Situationsplane mit den Buchstaben I. K. L. B. C. D. E. F. Q. P. O. N. M. H. J. bezeichnet ist, und welcher die nachstehenden Parcellentheile umfaßt:

a)  von der Parc. Nr. 715a den mit Fig. a. b. c. d. a. bezeichneten Theil im Ausmaße von 602. 20 Q. -M.

b)  von der Parc. Nr. 715b den mit Fig. a.    d. i. h. g. j. k. 1. m. m. n. a. bezeichneten Theil im Ausmaße von.. 6. 681. 96 Q. -M.

c)  von der Parc. Nr. 710 den mit Fig. l. m. o. p. q. I. Bezeichneten Theil im Ausmaße von.........1, 363*60 "

d)   von der Parc. Nr. 178 den mit Fig. l. k. r. s. t. q. I. Bezeichneten Theil im Ausmaße von.......2. 021*94 "

e)  von der Parc. Nr. 979 den mit Fig. t. u. v. w. p. q. t. Bezeichneten Theil im Ausmaße von....... 520*40 "

f)  von der Parc. Nr. 712a den mit Fig. u. v. x. y. z. a u. bezeichneten Theil im Ausmaße von......            142*64,,

zusammen... 11, 332*74 Q. -M.

2.   Aus den, eine besondere bücherliche Einlage XIII. 30. Blatt A. S. 2 Bildenden Grundparcellenantheilen, welche in dem Situationsplane mit den Buchstaben H. U. A. G. R. S. T. M. H. bezeichnet sind und zwar:

a)  von der Parcelle 715-I. c den mit Fig.

b.    c. e. b. bezeichneten Theil im Ausmaße von......8*21 Q. =M.

b)  von der Parcelle 262aba den mit Fig. e. c. g. f. e. be. Zeichneten Theil im Ausmaße von 173*53 "

c)   von der Parcelle 262e den mit Fig. c. d. i. h. g'. g. c bezeichneten Theil im Ausmaße von.......... 106*59 "

zusammen.., 228*33 Q. -M.

Daher im Ganzen die in dem zuliegenden Situationsplane mit den Buchstaben I. K. L. B. C. D. E. F. Q. P. O. N. M. H. J. bezeichnete Gesammtarea von 11. 621*07 Q. -M. um den Kaufpreis pr. 160. 000 fl. ö. W. zu Handen des Landesfondes wird genehmigt und der Landesausschuß ermächtigt, mit der Frau Franziska Bachhaibl den einverleibungsfähigen Kaufvertrag hierüber nach dem zuliegenden Entwurfe abzuschließen und den Bedungenen Kaufpreis pr. 160. 000 fl. öfterr. W. sammt den hievon entfallenden 5 pCt. Zinsen vom Tage des diesfälligen Landtagsbeschlusses Bis zur Zahlung an Frau Franziska Bachhaibl gegen deren löschungsfähige Quittung auszuzahlen.

II.     Die Erbauung eines neuen Theaters sammt Restaurationslocalitäten, dann eines Magazins für Decorationen und Materialien sammt Malersälen auf diesen, von Frau Franziska Bachhaibl erkauften Grundstücken nach dem von der Baufirma Fellner und Heller vorgelegten Projecte sammt Kostenvoranschlage in dem vorangeschlagten und nicht zu überschreitenden Kostenbetrage von 705. 000 fl. wird Bewilligt und der Landesausschuß beauftragt, diese Bauführung sofort in Angriff zu nehmen und ausführen zu lassen.

III.    Der Landesausschuß wird ermächtigt, den zur Bezahlung des Baugrundes und zur Ausführung der im Absatz II. Bezeichneten Gebäude erforderlichen Geldbetrag Bis zur Höhe von 800. 000 fl. ö. W, Bei einem Creditinstitute gegen Verpfändung der angekauften im Absatz L Bezeichneten Grundstücke und der darauf aufgeführten Gebäude als Darlehen gegen 5 pCt. Annuitätenzahlung, wovon höchstens 4 pCt. als jährliche Zinsen und 1 pCt. als Kapitalszahlung zu Berechnen sind, als Darlehen aufzunehmen, die diesfällige einverleibungsfähige Schuldurkunde hierüber auszustellen, und den hiedurch erhaltenen Geldbetrag zur Durchführung des sub. I. und II. gefaßten Beschlüsse zu verwenden.

In formaler Beziehung Beantragt der Landesausschuß, der hohe Landtag wolle diese Vorlage dem Budgetausschuße zur Vorberathung und Berichterstattung zuweisen.

Snìm. sekr. Schmidt:

Co se týèe formálního naložení s touto zprávou, navrhuje pan zpravodaj, aby byla pøikázána budžetní komisi k pøedbìžné poradì a podání zprávy.

Nejv. marš.: Žádá nìkdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erhben.


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