Pondělí 7. února 1910

Es ist notwendig, daß ein Enteignungsgesetz erwirkt wird, damit die Hausbesitzer im Assanierungsrayon genötigt werden, innerhalb einer angemessenen Frist entweder ihren Besitz mit dem Regulierungsprojekte in Einklang zu bringen und in sanitärer und verkehrstechnischer Beziehung tadellose Zustände zu schaffen oder ihr Eigentum gegen angemessene Schadloshaltung im Sinne des § 365 des a. b. G. B. an die Stadtgemeinde Teplitz-Schönau, oder an die von derselben mit der Durchführung des Regulierungsprojektes betrauten Unternehmer abzutreten.

Es ist ferner notwendig, daß ebenso wie Prag, auch die Stadtgemeinde Teplitz-Schönau durch Reichs- und Landesgesetze für alle im Assanierungsrayon aufzuführenden Bauten durch eine mindestens 20jährige Frist die Befreiung von der Hauszinssteuer, den Landes-, Gemeinde und Schulumlagen erhält, damit auf diese Weise die zur Durchführung des groß angelegten Unternehmens notwendigen Mittel aufgetrieben werden und die im Assanierungsrayon gelegenen Hausbesitzer einen genügenden Anreiz erhalten, ohne Enteignung ihren Besitz soweit als möglich dem Regulierungsprojekt anzuschmiegen.

Der gefertigte Stadtrat erlaubt sich daher sub lit. B den Entwurf eines Enteignungsgesetzes und sub lit. C und D die Entwürfe der Gesetze wegen Erteilung der 20jährigen Befreiung von der Hauszinssteuer, den Landes-, Gemeinde- und Schulumlagen mit der ergebenen Bitte vorzulegen, diese Gesetze sobald als möglich dem Reichsrate und dem Landtage vorzulegen und deren baldige Annahme durch den Reichsrat, sowie den Landtag des Königreiches Böhmen zu erwirken.

Ohne Erwirkung der obangeführten Gesetze ist die Durchführung des vorskizzierten Regulierungsunternehmens undurchführbar.

Manche Hausbesitzer würden, wenn sie nicht zwangsweise verhalten werden könnten, ihren Besitz gegen angemessene Schadloshaltung herzugeben, für ihre im Assanierungsrayon gelegenen Häuser und Scheuern Preise fordern, die lediglich m ihrer Phantaste, nicht aber durch den wahren Wert ihres Besitzes eine Rechtfertigung finden, und die Durchführung des geplanten Unternehmens auf einer vernünftigen Basis einfach unmöglich machen würden.

Es hat die Stadtgemeinde Teplitz-Schönau bereits zu wiederholtenmalen, wenn die Aufführung öffentlicher Gebäude in Frage stand, daran gedacht, diese öffentlichen Gebäude im Assanierungsrayon, se i es m der Judenstadt, sei es im Scheuernviertel aufzuführen. Stets aber wurden von den beteiligten Eigentümmern derartige Preise für ihre verwahrlosten Grundstücke gefordert, daß das Projekt fallen gelassen werden mußte.

Anders würde es ohne Enteignungsgesetz mit der ganzen beabsichtigten Regulierung auch nicht gehen.

Es handelt sich ferner um lauter kleine Häuser und Grundkomplexe, die zudem noch gewöhnlich mehreren Eigentümern gehören.

Kurz, die Zersplitterung des Besitzes ist eine weitgehende.

Zudem find gerade in der Judenstadt eine Reihe von Teilhausern vorhanden. Auch sind die Gebäude, da es sich größtenteils um alte Baulichkeiten handelt, stark belastet.

Bei diesen Verhältnissen ist die geplante Assanierung ohne Enteignungsgesetz einfach undurchführbar.

Die sich dem Unternehmen entgegenstellenden rechtlichen Schwierigkeiten wären unüberwindbar.

Auch würde die Stadt, selbst wenn die Mehrzahl der Hausbesitzer keine Schwierigkeiten machen sollte, von einigen wenigen Besitzern abhängig, deren Widerstand nur durch unverhältnismäßige Geldopfer überwunden werden könnte.

Die Stadtgemeinde Teplitz-Schönau ist ferner eine arme Gemeinde. Sie besitzt so gut, wie kein Gemeindevermögen.

Ihre Kureinrichtungen werfen keinen Reinertrag ab, und decken nicht einmal die Zinsen des in denselben investierten Kapitales, geschweige denn die laufenden Ausgaben.

Die Gemeinde kann daher die groß angelegte Regulierung aus eigenen Mitteln nicht durchführen.

Sie ist nicht in der Lage, selbst zum Schätzwerte die im Assanierungsgebiete gelegenen Gebäude einfach aufzukaufen und zu verbauen, oder durch Dritte verbauen zu lassen.

Damit dies durchführbar wird, ist notwendig, daß die Gemeinde ebenso, wie die anderen Orte, in welchen eine Assanierung bisher durchgeführt wurde, seitens der Regierung unterstützt wird.

Wir bitten daher, daß uns ebenso wie es in Prag geschehen, durch ein Reichs- und Landesgesetz die Begünstigung zuteil wird, daß die während der Dauer des Enteignungsgesetzes im Assanierungsrayon aufgeführten Gebäude durch einen Zeitraum von 20 Jahren sowohl von der Hauszinssteuer, als auch von den Landes-, Gemeinde- und Schulumlagen befreit werden, also lediglich der 5% Steuer unterliegen.

Die Steuerbefreiung repräsentiert ein Kapital, welches in Verbindung mit dem Enteignungsgesetze, das uns allfällige unberechtigte Ansprüche der Hauseigentümer abzuwehren gestattet, uns - wir hoffen es - in den Stand setzen dürfte, die geplante Assanierung rasch und ohne erhebliche Belastung des Stadtsäckels durchzuführen.

Eine rasche Durchführung der Assanierung erweist sich aber im Interesse der Stadt, abgesehen von den bereits angeführten sanitären und verkehrstechnischen Gründen, auch aus nachstehenden Grunden unumgänglich notwendig:

1. Die Stadtgemeinde Teplitz-Schönau ist ein Kurort, ein seit Jahrhunderten bekanntes und besuchtes Weltbad.

Durch die Quellenkatastrophen und die Entwicklung der Braunkohlenindustrie erfuhr die bis Ende der 70er Jahre stets steigende Kurfrequenz eine Unterbrechung, die Zahl der Kurgäste ist gesunken und hält sich bereits seit Jahren auf einem bedeutend niedrigeren Niveau.

Um Teplitz-Schönau als Kurort wieder auf seine alte Höhe zu bringen, hat sich die Stadtgemeinde entschlossen, kostspielige Investitionen zu machen. Es soll ein neues, den modernen Anforderungen entsprechendes Heilbad, ein Kursalon und ein Schwimmbad errichtet werden. Desgleichen sollen die in Teplitz bestehenden Gartenanlagen nach Möglichkeit erweitert werden.

All dies wird aber nichts helfen, den Kurort auf seine frühere Höhe wieder bringen zu können, solange das Herz der Stadt, die an die städtischen Bäder, den Kurgarten und das Theater grenzenden Teile derselben, keiner modernen Stadt, sondern einem Augiasstalle gleichen.

Der Kurgast verlangt vom modernen Kurorte nicht nur Kureinrichtungen, er verlangt von demselben auch, daß er ihm einen gesunden und angenehmen Aufenthalt bietet.

Findet er im Kurorte sanitäre Uebelstände, ein Winkelwerk ungesunder Gassen, wie es daheim in der Heimat bereits längst nicht mehr geduldet wird, dann ist es nun natürlich, daß er nicht wieder kommt.

Der Kurort Teplitz-Schönau erheischt daher - soll er nicht zugrunde gehen - gebieterisch die rasche Durchführung der Assanierung.

2. Während sich der Teplitzer Bezirk infolge des Aufblühens der Braunkohlenindustrie in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat, wie kaum eine andere Gegend in Oesterreich, während also die Bevölkerung im Teplitzer Gerichtssprengel in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen hat, die Bautätigkeit eine überaus rege war, ist in diesen günstigen Entwicklungsverhältnissen seit ungefähr fünf Jahren ein Rückschlag eingetreten.

Die Braunkohlenindustrie macht eine Krise durch. Sie ist genötigt, zahlreiche Arbeitskräfte zu entlassen. Die Braunkohlenfelder im Teplitzer Bezirke sind zudem bereits stark abgebaut, so daß mit einer weiteren Entwicklung dieser Industrie im Teplitzer Gerichtsprengel nicht gerechnet werden kann.

Die großen Eisenwerke im Teplitzer Bezirke, das Walzwerk der Prager Eisenindustrie-Gesellschaft und die Aktiengesellschaft Rudolfshütte wurden, bzw. werden eine Folge des seinem Ende entgegengehenden Bergbaues und der in letzter Zeit gemachten Erfindung der Verwendung der Hochofengase - verlegt und aufgelassen. Eine Reihe von Arbeitern und deren Familien (die Walzwerke beschäftigen in guten Jahren fast 2000 Arbeiter) wanderten aus. Die an Stelle der Rudolfshütte getretene Glasindustrie arbeitet mit einem bedeutend reduzierten Beamten- und Arbeiterstande und bietet daher keinen nennenswerten Ersatz für den erlittenen und noch zu gewärtigenden Ausfall.

Die Bautätigkeit in Teplitz und den umliegenden Ortschaften ist daher auch seit zirka fast fünf Jahren fast Null.

Die Krise erfaßt immer weitere Kreise.

Damit dieselbe überwunden wird, sind besondere Mittel notwendig. Als ein solches, das zuden den Staat nichts kostet, erweist sich die Ermöglichung der sofortigen Durchführung der Assanierung.

Dieselbe muß eine große Bautätigkeit zur Folge haben, für die zahlreichen Bewohner der von der Assanierung betroffenen Stadtviertel müssen neue Wohnungen geschaffen werden. Dies bringt Leben, schafft den Baumeistern und anderen Gewerbetreibenden, sowie den zahlreichen Hilfs- und Bauarbeitern Verdienst, zieht an Stelle der wegziehenden Arbeitsbevölkerung neue Arbeitskräfte heran und hilft die Krise, deren Ende, wenn man nicht eingreift, nicht abzusehen ist, überwinden.

Eine starke Bautätigkeit belebt das Handwerk, ruft Industrien (Ziegeleien, Kalkwerke usw.) ins Leben oder kräftigt doch dieselben.

Also nicht bloß Teplitz als Kurort, nein, auch die Industriestadt Teplitz, die jetzt herrschenden, krisenhaften Verhältnisse in Stadt und Bezirk, fordern gebieterisch die schleunigste Durchführung der Assanierung.

Wir glauben daher, in Anbetracht der vorstehend geschilderten Verhältnisse erwarten zu können, daß eine hohe k. k. Regierung ihren ganzen Einfluß aufbieten wird, um die von uns erbetenen, zur Durch führung der Assanierung notwendigen Gesetze so rasch als möglich vom Reichsrate und Landtage zu erwirken.

Wir glauben dies um so mehr erwarten zu können, als Teplitz-Schönau bisher im Gegensatze zur Landeshauptstadt Prag und zahlreichen Provinzstädten trotz seiner geradezu einzig dostehenden Steuerleistung eine Förderung seitens der hohen k. k. Regierung noch nicht erfahren hat, und als die ungerechten Steuerverhältnisse in Teplitz-Schönau die gedeihliche Entwicklung der Stadt seit langem unterbinden und vor allem die Durchführung der Assanierung aus eigener Kraft in der Zeit des wirtschaftlichen Aufschwunges zu einem Ding der Unmöglichkeit gemacht haben.

Ist doch Teplitz-Schönau neben der Landes hauptstadt Prag und den Weltkurorten Karlsbad, Marienbad und Franzensbad, wo die Verhältnisse ganz anders liegen, die einzige Stadt in Böhmen, die der hohen 26 2/3%igen Hauszinssteuer unterliegt, und es ist doch gerade dieser ungerechten Besteuerung zuzuschreiben, daß Teplitz-Schönau auch während der vergangenen Aufschwungsperiode sich nicht in dem Maße entwickeln konnte, wie die an dasselbe angrenzenden Vorstädte und Industrieorte.

Wenn Teplitz jetzt auch mit den genannten Kurorten aus dem Verzeichnisse A ausgeschieden werden soll, so vermag dies, ganz abgefehen davon daß die Periode natürlichen Aufschwunges vorüber ist, schon aus dem Grunde eine nennenswerte Bautätigkeit nicht zu schaffen, geschweige denn die Durch führung der Assanierung ohne Enteignungsgesetz und Steuerfreiheit zu ermöglichen, weil in dem bezüglichen Gesetzentwurfe eine 15jährige Uebergangszeit vorgesehen ist.

Wir stellen daher nochmals die Bitte, die sub lit. B-D vorgelegten Gesetzentwürfe dem Reichsrate und dem Landtage zur Beschlußfassung vorzulegen und deren Zustandekommen mit allen Mitteln zu fördern.

Was den Wortlaut der Gesetzentwürfe anbelangt, so bemerken wir, daß sich dieselben mit den Reichsgesetzen vom 11. Feber 1893, Nr. 22 und 23. R.-G.-Bl. und mit dem Landesgesetze vom 11. Feber 1893, Nr. 23 L.-G.-Bl., betreffend die Durchführung der Assanierung der königl. Hauptstadt Prag, fast wörtlich decken.

Lediglich der § 2 der Reichsgesetze, in welchen das Assanierungsgebiet umschrieben wird, ist dem besonderen Falle angepaßt. Ebenso sind m dem Gesetzentwurfe die Rechte, die nach dem Prager Gesetze dem Magistrate der königlichen Hauptstadt Prag zukommen, der k. k. Bezirkshauptmannschaft Teplitz überwiesen.

Ferner sind, da es sich vorliegend zum größten Teile um eine Zonenenteignung handelt, im § 4 und 10 des Gesetzentwurfes die Rechtsverhältnisse im Falle der Enteignung eines Teiles einer bestehenden Liegenschaft näher präzisiert.

Außerdem schlagen wir vor, § 6 des Gesetzentwurfes einzuschalten.

Wenn es auch nach dem vorliegenden Projekte nur ausnahmsweise geschehen kann, daß der eine oder andere Hausbesitzer seinen Besitz mit dem Regulierungsprojekte in Einklang zu bringen vermag, so erscheint es doch notwendig, durch den vorgeschlagenen Paragraphen zu verhindern, daß Kapitalisten Häuser im Assanierungsrayon aufkaufen, die von demselben eingenommenen Baustellen ohne Parzellierung unter sich, dem Regulierungsprojekte entsprechend, aufteilen, und so die Stadt zwingen, den in die neu zu eröffnenden Straßen fallenden Grund teuer abzulösen.

Auf diese Weise würde es der Stadt unmöglich gemacht werden, den Straßenarund, eventuell auch die Straßenherstellungskosten durch einen Aufschlag beim Verkaufspreise zum Teile hereinzubringen. Es würde daher die Durchführung des Assanierungsprojektes unnötigerweise verteuert werden.

Die Früchte dieser Verteuerung würde nicht der jetzige Hausbesitz, der - wie bereits ausgeführt - nur in ganz vereinzelten Ausnahmsfällen in der Lage sein wird, seinen Grund dem Reaulierungsprosekte anzuschmieaen, sondern die kavitalistische Svekulation einheimsen. Dieselbe würde an dem der Gemeinde abzutretenden Grunde der von ihr zu diesem Behufe angekauften Häuser dopvelt verdienen: einerseits, indem sie den Grund der Gemeide verkauft, andererseits, indem sie an der auf Kosten der Stadtaemeinde neu geschaffenen breiten Straße ein erst durch diese ermöglichtes wertvolles Gebäude aufzuführen vermag.

Es erscheint daher notwendig, diesem Sonderporteile, den sich einzelne Spekulanten auf Kosten der Allgemeinheit zueignen können, durch eine besondere Gesetzbestimmung zu begegnen.

Die Bestimmung soll dahin geben, daß nicht bloß im Falle der Parzellierung, sondern auch im Falle des einfachen Umbaues der Hausbesitzer den in die Straße fallenden Grund bis zur Hälfte der Straßenbreite unentgeltlich abzutreten bat und daß der hiernach von der Gemeinde entgeltlich zu erwerbende Grund - d. i. der Grund über der Stratzenhälfte und außerhalb der Fluchtlinien des Gebäudes zum Erstehungspreise von den interessierten Hausbesitzern zu erwerben ist.

Wenn auch die böhmische Bauordnung vom 8. Januar 1889. L. G. Bl. Nr. 5 eine derartige Bestimmung nicht kennt, so erscheint doch der von uns vorgeschlagene Gesetzesparagraph gerechtfertigt, weil es offenbar die Billigkeit erheischt, daß alle Hausbesitzer im Assanierungsrayon gleichmäßig behandelt werden, weil keinem Hausbesitzer ein Unrecht geschehen kann, da von ihm schlimmstenfalls nichts anderes verlangt wird, als die Aufgabe seines Eigentumes gegen angemessene Schadloshaltung im Sinne des § 365 des allgem. bürgerl. G. B., weil endlich die billige Durchführung der Assanierung die Aufnahme einer derartigen, nicht dem soliden Hausbesitze, sondern nur einer die Assanierung künstlich verteuernden Spekulation entgegentretender Bestimmung erheischt, weil endlich die Hausbesitzer im Assanierungsrayon mittels Spezialgesetz zur Durchführung der Assanierung die Befreiung von der Hauszinssteuer, den Landes-, Gemeinde- und Schulumlagen erhalten, und diese ihnen allein zukommende Begünstigung: das Stellen besonderer, nur sie betreffender Anforderungen rechtfertigt.

Uebrigens folgt auch aus den Motiven zum Prager Enteignungsgesetze, daß die Aufnahme der erbetenen Bestimmung dem Geiste des Gesetzes und den Willen der Regierung entspricht. Heißt es doch in den Motiven zum Enteignungsgesetze bei § 1 Seite 18 ausdrücklich, daß das Enteignungsrecht deswegen nur der Stadtgemeinde, nicht den Privaten gewährt werden soll, weil "sonst die durch das Gesetz gewährten Erleichterungen zu Spekulationskäufen im Assanierungsrayon führen könnten, was doch den Zwecken des Gesetzes nicht entspricht."

Abgesehen von den vorerwähnten unwesentlichen Abänderungsvorschlägen sind die von uns vorgeschlagenen Gesetzentwürfe, wie bereits erwähnt, mit dem seitens der Stadtgemeinde Prag erwirkten Gesetze gleichlautend. Es kann daher der Annahme dieser Gesetze durch den Reichsrat und Landtag kein Hindernis im Wege stehen.

Es wird deshalb die Frage gestellt, ob Seine Exzellenz der Herr Statthalter geneigt wäre, die Angelegenheit bei den beteiligten Ministerien in Erinnerung zu bringen und zur möglichst baldigen Erledigung zu bringen.

Prag, am 7. Feber 1910.
Abg. Joh. Melhardt und Genossen.

Nejvyšší maršálek zemský: Interpelace poslance Václava Prunara, Klofáče a soudr. k náměstku krále Českého a místodržiteli království Českého, panu Karlu hraběti Coudenhovovi ve příčině protičeského řádění dragounských důstojníků v Klatovech.

Sněmovní aktuár Dr. Dvořák (čte): Interpelace poslance Václava Prunara, Klofáče a soudr. k náměstku krále Českého a místodržiteli král. Českého panu Karlu hraběti Coudenhovovi ve příčině protičeského řádění dragounských důstojníků v Klatovech.

Četní důstojníci dragounských pluků v Klatovech umístěných zavdali již bezpočtukráte svým výstředním a provokačním chováním příčinu k veřejnému pohoršení a důvodným stížnostem ze středu občanstva. Neslušné, urážlivé chování některých důstojníků i svrchovaně negalantní k dámám - způsobilo, že už před několika lety dán byl důstojníkům výhost ze všech plesů a zábav veškerých místních slušných a uvědomělých spolků a společností a že vůbec na ně zváni nebyli. Důstojníci obmezili se pak na své kasino, z jehož oken rozléhal se často strašný řev a v němž zpíjeli se mnohdy do němoty.

Jak ušlechtile se důstojníci v kasíně chovali, o tom svědčí zprávy, jež pronikly do veřejnosti, podle kterých v "dobré náladě" rozšlapali piano, trefovali se plnými sklenicemi do hodin a zrcadel a podobnými kousky svou jemnost osvědčovali.

To však dělo se konečně v uzavřené společnosti a proto na tom veřejnosti valně nesešlo. Povážlivějším a nebezpečnějším pro veřejný pořádek a klid bylo však chování se výtržníků důstojnických, když dostali se na ulici a na vrcholi rozjaření rozbíjeli okna svých soudruhů a dopouštěli se i jiných kousků, jimiž bylo spící občanstvo v nočním klidu vyrušováno. Mnozí důstojníci klatovští dokazovali a dokazují svou povýšenost ještě tím, že v zpupné a svrchovaně trestuhodné schválnosti tryskem se prohánějí po lukách i zasetých pozemcích v okolí Klatov, zvláště u Beňov, Novákovic, Lomce, Trojanova, Svrčevse, Lub, Ostřetič, Točníka i obcí jiných, způsobujíce tím značné škody tamním majitelům pozemků. Nevázanost důstojníků klatovských jest vůbec neuvěřitelná.

Co však provedli důstojníci klatovské dragounské posádky v sobotu 29. ledna, jest surové sprosťáctví, jež přesahuje všecky meze. Jedná se o sprostou urážku české národnosti a o uličnický kousek, jenž byl aranžován od důstojníků, tedy od lidí, kteří mají k tomu nejméně příčin, zvláště v ryze českých Klatovech, lidmi, kteří vydržováni jsou proto, aby hájili práva a cest státu, pokud se týče říše a jejích národů a kteří jsou za to bohatě placem zejména z českých peněz a žijí a tyjí tedy namnoze z mozolů českého lidu.

V bytě jednoho takového c. a k. obrance říše, nadporučíka Oty svobodného pána ze Stenglinu pořádán byl pro zvané příslušníky zdejší dragounské posádky a šlechtické rodiny "Luderball", jejž pořadatel, baron Otto ze Stenglinu nazval "Hausball beim Brzezina"; transparent s tímto nápisem, ozářený elektrickými žárovkami, byl umístěn nad vchodem villy Polnických, v níž nadporučík Stenglín bydlí. Byt proměněn byl v českou hospodu, na stěnách byly různé české plakáty a na průčelní hlavní stěně ověnčený obraz Husův. Vedle toho byly prý zde různé urážlivé nápisy jako: "Zde se žere kořalka" atd. Důstojníci sami oblečeni jako "vagabundi" představovali Čechy a dámy této aristokratické společnosti oblečeny byly za české selky a cikánky, také prý příslušnice českého národa! Ba i českých buchet si dali napéct. Jeden z důstojníků, nechtěje karrikovati Čecha dle přání ostatních soudruhů, přišel na "Luder-Ball" v zcela slušných šatech a botách, ale boty mu byly zde ihned rozřezány, až z nich visely cáry. Jeho kurážnější kollega přimotal se na bál, ustrojen za otrhance s velikým nápisem přes prsa "böhmischer Wenzl". O bohopustém řádění účastníků této zábavy vypravují se neuvěřitelné věci. Urážen byl tu český národ takovou měrou, že zprotivilo se to i několika mladším příslušníkům důstojnického sboru, kteří ze zábavy odešli. S truňkem stoupala i nálada a hrdinní pořadatelé po buršácku zpili se do němoty.

Jaké orgie byly tu ještě prováděny, přísně se tají, podepsaní však pokládají za svou povinnost, vystoupiti co nejrázněji už vzhledem k tomu, co je známo, proti této zpupnosti a zvůli, s jakou opovažují se lidé z českých peněz placení českou národnost urážeti a dělati si z ní blázny.

Z té příčiny činí podepsaní následující dotaz:

1. Hodláte, pane místodržiteli, intervenovati u vojenských úřadů, aby bylo proti takovýmto přehmatům c. a k. dragounských důstojníků klatovských rázně zakročeno a aby byli vinníci přísně potrestáni ?

2. Hodláte, pane místodržiteli, naříditi úřadům politickým, v daném případě c. k. okresnímu hejtmanství v Klatovech, aby takovýchto urážek českého lidu a národa netrpěly?

V královském hlavním městě Praze,
7. února 1910.
Václav Prunar a soudruzi.

Oberstlandmarschall: Anfrage des Land tagsabgeordneten Johann Melhardt und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter.

Landtagsaktuar Dr. Maschek (liest):

Anfrage der Landtagsabgeordneten Johann Melhardt und Genossen an Seine Exzellenz, den Herrn Statthalter Carl Grafen Coudenhove.

Ueber Ersuchen des Bezirksausschusses Dux und Empfehlung der k. k. Statthalterei wurde die Regulierung des Klosterbaches von Riesenberg bei Ossegg bis zur Einmündung in die Biela auf Grund des Meliorationsgesetzes angesucht. Die hierüber gepflogenen Erhebungen haben ergeben, daß der Bach in seinem oberen Laufe als Wildbach reguliert werden muß, daß der Mittellauf zweifellos solche Verhältnisse zeitigt, welche die Regulierung nach dem Meliorationsgesetze rechtfertigen und daß die Durchführung dieser Maßnahmen für die Regulierung der Biela, welche mit Landesgesetz bereits bewilligt ist, eine unbedingte Notwendigkeit bildet.

Auf Grund dieser Erhebungen ist von den k. k. Wildbach-Verbauungskommission dem k. k. Ackerbauministerium ein Projekt bereits vor Monaten vorgelegt worden, ohne daß bisher seitens dieses Ministeriums trotz der zu wiederholtenmalen von ihm hervorgehobenen Notwendigkeit dieser Regulierung das Geringste veranlaßt worden wäre.

Es wird deshalb gefragt: Sind dem Herrn Statthalter diese Umstände bekannt?

Welche Maßnahmen gedenkt derselbe zu veranlassen, um diese, für den Bezirk Dux hochwichtige Angelegenheit nicht versumpfen zu lassen ?

Prag, am 7. Feber 1910.
Abg. Johann Melhardt und Genossen.

Oberstlandmarschall: Anfrage des Landtagsabgeordneten Johann Melhardt und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter.

Landtagssekretär Dr. Haasz (liest): Anfrage des Landtagsabgeordneten Johann Melhardt und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter Karl Graf Coudenhove.

Mit Erlaß des k. k. Landesschulrates vom 16. März 1909, Z. 13.582, wurde eine ganze Reihe deutscher Bezirke plötzlich davon verständigt, daß die Zahl der in den k. k. Bezirksschulrat von den Bezirksvertretungen zu entsendenden Mitglieder für die Folge herabgesetzt werde.

Die Maßnahme kam unvorbereitet und eigentlich unbegründet, da für dieselbe die Behauptung vorgeschützt wurde "daß der k. k. Bezirkschulrat als eine Behörde mit administrativen Funktionen erfahrungsgemäß rascher und leichter seiner Aufgabe entspricht bei einer geringeren Mitgliederzahl, als bei einer größeren."

Die Unrichtigkeit dieser Begründung, ja der direkte Widerspruch mit der eigenen Wirksamkeit ergibt sich daraus, daß sich bislang über die Schnelligkeit in der Erledigung der Amtsgeschäfte seitens der k. k. Administrativbehörden noch niemand beklagt hat, vielmehr zu den ständigen Beschwerden der Bevökelrung die beispiellose Verzögerung aller Amtstätigkeit im Verfahren vor den k. k. Administrativbehörden gehört.

Wenn aber eine geringere Besetzung unter den Mitgliedern des k.k Bezirksschulrates zu den Voraussetzungen einer rascheren Amtsführung wirklich gehören sollte, dann war die k. k. Regierung zweifellos in der Lage, diese Reduktion in der Zahl der Mitglieder bei den von ihr ernannten Funktionären durchzuführen, ohne in den autonomen Vertretungskörpern und der Bevölkerung die Ueberzeugung hervorzurufen, daß durch diese Maßnahme der Einfluß der Bevölkerung im k. k. Bezirksschulrat geschwächt und eigentlich vereitelt und der k. k. Bezirksschulrat zu einer willfährigen, weil von der k. k. Regierung ganz und gar abhängigen Korporation herabgedrückt werden soll.

Die Ministerialrekurse gegen diese Verfügung wurden ohne jede Begründung abgewiesen.

Dem Herrn Statthalter als Vorsitzenden des Landesschulrates müssen diese Maßnahmen, als auch die Veranlassung und der Zweck bekannt sein.

Mit Rücksicht darauf, daß durch diese Maßnahmen die Existenz und die ruhige Entwicklung des mit ungeheurem Kostenaufwande erhaltenen Schulwesens, ja des Bestandes der Schule selbst, sowie der Bevölkerung, bedroht erachtet wird, ergeht die Anfrage:

Welche Gründe haben die k. k. Regierung, zu dieser verderblichen Maßregel veranlaßt und ist der Herr Statthalter geneigt, die Regierung auf die nachteiligen Wirkungen dieser Maßnahmen aufmerksam zu machen und seinen Einfluß auf die Zurücknahme dieser Maßnahmen im Interesse der Schule geltend zu machen?

Prag, am 7. Feber 1910.
Abg. Johann Melhardt und Genossen.

Oberstlandmarschall: Anfrage des Landtagsabgeordneten Johann Melhardt und Genossen an seine Exzellenz den Herrn Statthalter.


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