Es ist notwendig, daß ein Enteignungsgesetz
erwirkt wird, damit die Hausbesitzer im Assanierungsrayon genötigt
werden, innerhalb einer angemessenen Frist entweder ihren Besitz
mit dem Regulierungsprojekte in Einklang zu bringen und in sanitärer
und verkehrstechnischer Beziehung tadellose Zustände zu schaffen
oder ihr Eigentum gegen angemessene Schadloshaltung im Sinne des
§ 365 des a. b. G. B. an die Stadtgemeinde Teplitz-Schönau,
oder an die von derselben mit der Durchführung des Regulierungsprojektes
betrauten Unternehmer abzutreten.
Es ist ferner notwendig, daß ebenso wie
Prag, auch die Stadtgemeinde Teplitz-Schönau durch Reichs-
und Landesgesetze für alle im Assanierungsrayon aufzuführenden
Bauten durch eine mindestens 20jährige Frist die Befreiung
von der Hauszinssteuer, den Landes-, Gemeinde und Schulumlagen
erhält, damit auf diese Weise die zur Durchführung des
groß angelegten Unternehmens notwendigen Mittel aufgetrieben
werden und die im Assanierungsrayon gelegenen Hausbesitzer einen
genügenden Anreiz erhalten, ohne Enteignung ihren Besitz
soweit als möglich dem Regulierungsprojekt anzuschmiegen.
Der gefertigte Stadtrat erlaubt sich daher
sub lit. B den Entwurf eines Enteignungsgesetzes und sub lit.
C und D die Entwürfe der Gesetze wegen Erteilung der 20jährigen
Befreiung von der Hauszinssteuer, den Landes-, Gemeinde- und Schulumlagen
mit der ergebenen Bitte vorzulegen, diese Gesetze sobald als möglich
dem Reichsrate und dem Landtage vorzulegen und deren baldige Annahme
durch den Reichsrat, sowie den Landtag des Königreiches Böhmen
zu erwirken.
Ohne Erwirkung der obangeführten Gesetze
ist die Durchführung des vorskizzierten Regulierungsunternehmens
undurchführbar.
Manche Hausbesitzer würden, wenn sie nicht
zwangsweise verhalten werden könnten, ihren Besitz gegen
angemessene Schadloshaltung herzugeben, für ihre im Assanierungsrayon
gelegenen Häuser und Scheuern Preise fordern, die lediglich
m ihrer Phantaste, nicht aber durch den wahren Wert ihres Besitzes
eine Rechtfertigung finden, und die Durchführung des geplanten
Unternehmens auf einer vernünftigen Basis einfach unmöglich
machen würden.
Es hat die Stadtgemeinde Teplitz-Schönau
bereits zu wiederholtenmalen, wenn die Aufführung öffentlicher
Gebäude in Frage stand, daran gedacht, diese öffentlichen
Gebäude im Assanierungsrayon, se i es m der Judenstadt, sei
es im Scheuernviertel aufzuführen. Stets aber wurden von
den beteiligten Eigentümmern derartige Preise für ihre
verwahrlosten Grundstücke gefordert, daß das Projekt
fallen gelassen werden mußte.
Anders würde es ohne Enteignungsgesetz
mit der ganzen beabsichtigten Regulierung auch nicht gehen.
Es handelt sich ferner um lauter kleine Häuser
und Grundkomplexe, die zudem noch gewöhnlich mehreren Eigentümern
gehören.
Kurz, die Zersplitterung des Besitzes ist eine
weitgehende.
Zudem find gerade in der Judenstadt eine Reihe
von Teilhausern vorhanden. Auch sind die Gebäude, da es sich
größtenteils um alte Baulichkeiten handelt, stark belastet.
Bei diesen Verhältnissen ist die geplante
Assanierung ohne Enteignungsgesetz einfach undurchführbar.
Die sich dem Unternehmen entgegenstellenden
rechtlichen Schwierigkeiten wären unüberwindbar.
Auch würde die Stadt, selbst wenn die
Mehrzahl der Hausbesitzer keine Schwierigkeiten machen sollte,
von einigen wenigen Besitzern abhängig, deren Widerstand
nur durch unverhältnismäßige Geldopfer überwunden
werden könnte.
Die Stadtgemeinde Teplitz-Schönau ist
ferner eine arme Gemeinde. Sie besitzt so gut, wie kein Gemeindevermögen.
Ihre Kureinrichtungen werfen keinen Reinertrag
ab, und decken nicht einmal die Zinsen des in denselben investierten
Kapitales, geschweige denn die laufenden Ausgaben.
Die Gemeinde kann daher die groß angelegte
Regulierung aus eigenen Mitteln nicht durchführen.
Sie ist nicht in der Lage, selbst zum Schätzwerte
die im Assanierungsgebiete gelegenen Gebäude einfach aufzukaufen
und zu verbauen, oder durch Dritte verbauen zu lassen.
Damit dies durchführbar wird, ist notwendig,
daß die Gemeinde ebenso, wie die anderen Orte, in welchen
eine Assanierung bisher durchgeführt wurde, seitens der Regierung
unterstützt wird.
Wir bitten daher, daß uns ebenso wie
es in Prag geschehen, durch ein Reichs- und Landesgesetz die Begünstigung
zuteil wird, daß die während der Dauer des Enteignungsgesetzes
im Assanierungsrayon aufgeführten Gebäude durch einen
Zeitraum von 20 Jahren sowohl von der Hauszinssteuer, als auch
von den Landes-, Gemeinde- und Schulumlagen befreit werden, also
lediglich der 5% Steuer unterliegen.
Die Steuerbefreiung repräsentiert ein
Kapital, welches in Verbindung mit dem Enteignungsgesetze, das
uns allfällige unberechtigte Ansprüche der Hauseigentümer
abzuwehren gestattet, uns - wir hoffen es - in den Stand setzen
dürfte, die geplante Assanierung rasch und ohne erhebliche
Belastung des Stadtsäckels durchzuführen.
Eine rasche Durchführung der Assanierung
erweist sich aber im Interesse der Stadt, abgesehen von den bereits
angeführten sanitären und verkehrstechnischen Gründen,
auch aus nachstehenden Grunden unumgänglich notwendig:
1. Die Stadtgemeinde Teplitz-Schönau ist
ein Kurort, ein seit Jahrhunderten bekanntes und besuchtes Weltbad.
Durch die Quellenkatastrophen und die Entwicklung
der Braunkohlenindustrie erfuhr die bis Ende der 70er Jahre stets
steigende Kurfrequenz eine Unterbrechung, die Zahl der Kurgäste
ist gesunken und hält sich bereits seit Jahren auf einem
bedeutend niedrigeren Niveau.
Um Teplitz-Schönau als Kurort wieder auf
seine alte Höhe zu bringen, hat sich die Stadtgemeinde entschlossen,
kostspielige Investitionen zu machen. Es soll ein neues, den modernen
Anforderungen entsprechendes Heilbad, ein Kursalon und ein Schwimmbad
errichtet werden. Desgleichen sollen die in Teplitz bestehenden
Gartenanlagen nach Möglichkeit erweitert werden.
All dies wird aber nichts helfen, den Kurort
auf seine frühere Höhe wieder bringen zu können,
solange das Herz der Stadt, die an die städtischen Bäder,
den Kurgarten und das Theater grenzenden Teile derselben, keiner
modernen Stadt, sondern einem Augiasstalle gleichen.
Der Kurgast verlangt vom modernen Kurorte nicht
nur Kureinrichtungen, er verlangt von demselben auch, daß
er ihm einen gesunden und angenehmen Aufenthalt bietet.
Findet er im Kurorte sanitäre Uebelstände,
ein Winkelwerk ungesunder Gassen, wie es daheim in der Heimat
bereits längst nicht mehr geduldet wird, dann ist es nun
natürlich, daß er nicht wieder kommt.
Der Kurort Teplitz-Schönau erheischt daher
- soll er nicht zugrunde gehen - gebieterisch die rasche Durchführung
der Assanierung.
2. Während sich der Teplitzer Bezirk infolge
des Aufblühens der Braunkohlenindustrie in den letzten Jahrzehnten
entwickelt hat, wie kaum eine andere Gegend in Oesterreich, während
also die Bevölkerung im Teplitzer Gerichtssprengel in den
letzten Jahrzehnten stark zugenommen hat, die Bautätigkeit
eine überaus rege war, ist in diesen günstigen Entwicklungsverhältnissen
seit ungefähr fünf Jahren ein Rückschlag eingetreten.
Die Braunkohlenindustrie macht eine Krise durch.
Sie ist genötigt, zahlreiche Arbeitskräfte zu entlassen.
Die Braunkohlenfelder im Teplitzer Bezirke sind zudem bereits
stark abgebaut, so daß mit einer weiteren Entwicklung dieser
Industrie im Teplitzer Gerichtsprengel nicht gerechnet werden
kann.
Die großen Eisenwerke im Teplitzer Bezirke,
das Walzwerk der Prager Eisenindustrie-Gesellschaft und die Aktiengesellschaft
Rudolfshütte wurden, bzw. werden eine Folge des seinem Ende
entgegengehenden Bergbaues und der in letzter Zeit gemachten Erfindung
der Verwendung der Hochofengase - verlegt und aufgelassen. Eine
Reihe von Arbeitern und deren Familien (die Walzwerke beschäftigen
in guten Jahren fast 2000 Arbeiter) wanderten aus. Die an Stelle
der Rudolfshütte getretene Glasindustrie arbeitet mit einem
bedeutend reduzierten Beamten- und Arbeiterstande und bietet daher
keinen nennenswerten Ersatz für den erlittenen und noch zu
gewärtigenden Ausfall.
Die Bautätigkeit in Teplitz und den umliegenden
Ortschaften ist daher auch seit zirka fast fünf Jahren fast
Null.
Die Krise erfaßt immer weitere Kreise.
Damit dieselbe überwunden wird, sind besondere
Mittel notwendig. Als ein solches, das zuden den Staat nichts
kostet, erweist sich die Ermöglichung der sofortigen Durchführung
der Assanierung.
Dieselbe muß eine große Bautätigkeit
zur Folge haben, für die zahlreichen Bewohner der von der
Assanierung betroffenen Stadtviertel müssen neue Wohnungen
geschaffen werden. Dies bringt Leben, schafft den Baumeistern
und anderen Gewerbetreibenden, sowie den zahlreichen Hilfs- und
Bauarbeitern Verdienst, zieht an Stelle der wegziehenden Arbeitsbevölkerung
neue Arbeitskräfte heran und hilft die Krise, deren Ende,
wenn man nicht eingreift, nicht abzusehen ist, überwinden.
Eine starke Bautätigkeit belebt das Handwerk,
ruft Industrien (Ziegeleien, Kalkwerke usw.) ins Leben oder kräftigt
doch dieselben.
Also nicht bloß Teplitz als Kurort, nein,
auch die Industriestadt Teplitz, die jetzt herrschenden, krisenhaften
Verhältnisse in Stadt und Bezirk, fordern gebieterisch die
schleunigste Durchführung der Assanierung.
Wir glauben daher, in Anbetracht der vorstehend
geschilderten Verhältnisse erwarten zu können, daß
eine hohe k. k. Regierung ihren ganzen Einfluß aufbieten
wird, um die von uns erbetenen, zur Durch führung der Assanierung
notwendigen Gesetze so rasch als möglich vom Reichsrate und
Landtage zu erwirken.
Wir glauben dies um so mehr erwarten zu können,
als Teplitz-Schönau bisher im Gegensatze zur Landeshauptstadt
Prag und zahlreichen Provinzstädten trotz seiner geradezu
einzig dostehenden Steuerleistung eine Förderung seitens
der hohen k. k. Regierung noch nicht erfahren hat, und als die
ungerechten Steuerverhältnisse in Teplitz-Schönau die
gedeihliche Entwicklung der Stadt seit langem unterbinden und
vor allem die Durchführung der Assanierung aus eigener Kraft
in der Zeit des wirtschaftlichen Aufschwunges zu einem Ding der
Unmöglichkeit gemacht haben.
Ist doch Teplitz-Schönau neben der Landes
hauptstadt Prag und den Weltkurorten Karlsbad, Marienbad und Franzensbad,
wo die Verhältnisse ganz anders liegen, die einzige Stadt
in Böhmen, die der hohen 26 2/3%igen Hauszinssteuer
unterliegt, und es ist doch gerade dieser ungerechten Besteuerung
zuzuschreiben, daß Teplitz-Schönau auch während
der vergangenen Aufschwungsperiode sich nicht in dem Maße
entwickeln konnte, wie die an dasselbe angrenzenden Vorstädte
und Industrieorte.
Wenn Teplitz jetzt auch mit den genannten Kurorten
aus dem Verzeichnisse A ausgeschieden werden soll, so vermag dies,
ganz abgefehen davon daß die Periode natürlichen Aufschwunges
vorüber ist, schon aus dem Grunde eine nennenswerte Bautätigkeit
nicht zu schaffen, geschweige denn die Durch führung der
Assanierung ohne Enteignungsgesetz und Steuerfreiheit zu ermöglichen,
weil in dem bezüglichen Gesetzentwurfe eine 15jährige
Uebergangszeit vorgesehen ist.
Wir stellen daher nochmals die Bitte, die sub
lit. B-D vorgelegten Gesetzentwürfe dem Reichsrate und dem
Landtage zur Beschlußfassung vorzulegen und deren Zustandekommen
mit allen Mitteln zu fördern.
Was den Wortlaut der Gesetzentwürfe anbelangt,
so bemerken wir, daß sich dieselben mit den Reichsgesetzen
vom 11. Feber 1893, Nr. 22 und 23. R.-G.-Bl. und mit dem Landesgesetze
vom 11. Feber 1893, Nr. 23 L.-G.-Bl., betreffend die Durchführung
der Assanierung der königl. Hauptstadt Prag, fast wörtlich
decken.
Lediglich der § 2 der Reichsgesetze, in
welchen das Assanierungsgebiet umschrieben wird, ist dem besonderen
Falle angepaßt. Ebenso sind m dem Gesetzentwurfe die Rechte,
die nach dem Prager Gesetze dem Magistrate der königlichen
Hauptstadt Prag zukommen, der k. k. Bezirkshauptmannschaft Teplitz
überwiesen.
Ferner sind, da es sich vorliegend zum größten
Teile um eine Zonenenteignung handelt, im § 4 und 10 des
Gesetzentwurfes die Rechtsverhältnisse im Falle der Enteignung
eines Teiles einer bestehenden Liegenschaft näher präzisiert.
Außerdem schlagen wir vor, § 6 des
Gesetzentwurfes einzuschalten.
Wenn es auch nach dem vorliegenden Projekte
nur ausnahmsweise geschehen kann, daß der eine oder andere
Hausbesitzer seinen Besitz mit dem Regulierungsprojekte in Einklang
zu bringen vermag, so erscheint es doch notwendig, durch den vorgeschlagenen
Paragraphen zu verhindern, daß Kapitalisten Häuser
im Assanierungsrayon aufkaufen, die von demselben eingenommenen
Baustellen ohne Parzellierung unter sich, dem Regulierungsprojekte
entsprechend, aufteilen, und so die Stadt zwingen, den in die
neu zu eröffnenden Straßen fallenden Grund teuer abzulösen.
Auf diese Weise würde es der Stadt unmöglich
gemacht werden, den Straßenarund, eventuell auch die Straßenherstellungskosten
durch einen Aufschlag beim Verkaufspreise zum Teile hereinzubringen.
Es würde daher die Durchführung des Assanierungsprojektes
unnötigerweise verteuert werden.
Die Früchte dieser Verteuerung würde
nicht der jetzige Hausbesitz, der - wie bereits ausgeführt
- nur in ganz vereinzelten Ausnahmsfällen in der Lage sein
wird, seinen Grund dem Reaulierungsprosekte anzuschmieaen, sondern
die kavitalistische Svekulation einheimsen. Dieselbe würde
an dem der Gemeinde abzutretenden Grunde der von ihr zu diesem
Behufe angekauften Häuser dopvelt verdienen: einerseits,
indem sie den Grund der Gemeide verkauft, andererseits, indem
sie an der auf Kosten der Stadtaemeinde neu geschaffenen breiten
Straße ein erst durch diese ermöglichtes wertvolles
Gebäude aufzuführen vermag.
Es erscheint daher notwendig, diesem Sonderporteile,
den sich einzelne Spekulanten auf Kosten der Allgemeinheit zueignen
können, durch eine besondere Gesetzbestimmung zu begegnen.
Die Bestimmung soll dahin geben, daß
nicht bloß im Falle der Parzellierung, sondern auch im Falle
des einfachen Umbaues der Hausbesitzer den in die Straße
fallenden Grund bis zur Hälfte der Straßenbreite unentgeltlich
abzutreten bat und daß der hiernach von der Gemeinde entgeltlich
zu erwerbende Grund - d. i. der Grund über der Stratzenhälfte
und außerhalb der Fluchtlinien des Gebäudes zum Erstehungspreise
von den interessierten Hausbesitzern zu erwerben ist.
Wenn auch die böhmische Bauordnung vom
8. Januar 1889. L. G. Bl. Nr. 5 eine derartige Bestimmung nicht
kennt, so erscheint doch der von uns vorgeschlagene Gesetzesparagraph
gerechtfertigt, weil es offenbar die Billigkeit erheischt, daß
alle Hausbesitzer im Assanierungsrayon gleichmäßig
behandelt werden, weil keinem Hausbesitzer ein Unrecht geschehen
kann, da von ihm schlimmstenfalls nichts anderes verlangt wird,
als die Aufgabe seines Eigentumes gegen angemessene Schadloshaltung
im Sinne des § 365 des allgem. bürgerl. G. B., weil
endlich die billige Durchführung der Assanierung die Aufnahme
einer derartigen, nicht dem soliden Hausbesitze, sondern nur einer
die Assanierung künstlich verteuernden Spekulation entgegentretender
Bestimmung erheischt, weil endlich die Hausbesitzer im Assanierungsrayon
mittels Spezialgesetz zur Durchführung der Assanierung die
Befreiung von der Hauszinssteuer, den Landes-, Gemeinde- und Schulumlagen
erhalten, und diese ihnen allein zukommende Begünstigung:
das Stellen besonderer, nur sie betreffender Anforderungen rechtfertigt.
Uebrigens folgt auch aus den Motiven zum Prager
Enteignungsgesetze, daß die Aufnahme der erbetenen Bestimmung
dem Geiste des Gesetzes und den Willen der Regierung entspricht.
Heißt es doch in den Motiven zum Enteignungsgesetze bei
§ 1 Seite 18 ausdrücklich, daß das Enteignungsrecht
deswegen nur der Stadtgemeinde, nicht den Privaten gewährt
werden soll, weil "sonst die durch das Gesetz gewährten
Erleichterungen zu Spekulationskäufen im Assanierungsrayon
führen könnten, was doch den Zwecken des Gesetzes nicht
entspricht."
Abgesehen von den vorerwähnten unwesentlichen
Abänderungsvorschlägen sind die von uns vorgeschlagenen
Gesetzentwürfe, wie bereits erwähnt, mit dem seitens
der Stadtgemeinde Prag erwirkten Gesetze gleichlautend. Es kann
daher der Annahme dieser Gesetze durch den Reichsrat und Landtag
kein Hindernis im Wege stehen.
Es wird deshalb die Frage gestellt, ob Seine
Exzellenz der Herr Statthalter geneigt wäre, die Angelegenheit
bei den beteiligten Ministerien in Erinnerung zu bringen und zur
möglichst baldigen Erledigung zu bringen.
Prag, am 7. Feber 1910. |
Abg. Joh. Melhardt und Genossen. |
Nejvyšší maršálek zemský:
Interpelace poslance Václava Prunara, Klofáče
a soudr. k náměstku krále Českého
a místodržiteli království Českého,
panu Karlu hraběti Coudenhovovi ve příčině
protičeského řádění
dragounských důstojníků v Klatovech.
Sněmovní aktuár Dr. Dvořák
(čte): Interpelace poslance Václava Prunara, Klofáče
a soudr. k náměstku krále Českého
a místodržiteli král. Českého
panu Karlu hraběti Coudenhovovi ve příčině
protičeského řádění
dragounských důstojníků v Klatovech.
Četní důstojníci dragounských
pluků v Klatovech umístěných zavdali
již bezpočtukráte svým výstředním
a provokačním chováním příčinu
k veřejnému pohoršení a důvodným
stížnostem ze středu občanstva. Neslušné,
urážlivé chování některých
důstojníků i svrchovaně negalantní
k dámám - způsobilo, že už před
několika lety dán byl důstojníkům
výhost ze všech plesů a zábav veškerých
místních slušných a uvědomělých
spolků a společností a že vůbec
na ně zváni nebyli. Důstojníci obmezili
se pak na své kasino, z jehož oken rozléhal
se často strašný řev a v němž
zpíjeli se mnohdy do němoty.
Jak ušlechtile se důstojníci v kasíně
chovali, o tom svědčí zprávy, jež
pronikly do veřejnosti, podle kterých v "dobré
náladě" rozšlapali piano, trefovali se
plnými sklenicemi do hodin a zrcadel a podobnými
kousky svou jemnost osvědčovali.
To však dělo se konečně v uzavřené
společnosti a proto na tom veřejnosti valně
nesešlo. Povážlivějším a nebezpečnějším
pro veřejný pořádek a klid bylo však
chování se výtržníků důstojnických,
když dostali se na ulici a na vrcholi rozjaření
rozbíjeli okna svých soudruhů a dopouštěli
se i jiných kousků, jimiž bylo spící
občanstvo v nočním klidu vyrušováno.
Mnozí důstojníci klatovští dokazovali
a dokazují svou povýšenost ještě
tím, že v zpupné a svrchovaně trestuhodné
schválnosti tryskem se prohánějí po
lukách i zasetých pozemcích v okolí
Klatov, zvláště u Beňov, Novákovic,
Lomce, Trojanova, Svrčevse, Lub, Ostřetič,
Točníka i obcí jiných, způsobujíce
tím značné škody tamním majitelům
pozemků. Nevázanost důstojníků
klatovských jest vůbec neuvěřitelná.
Co však provedli důstojníci klatovské
dragounské posádky v sobotu 29. ledna, jest surové
sprosťáctví, jež přesahuje všecky
meze. Jedná se o sprostou urážku české
národnosti a o uličnický kousek, jenž
byl aranžován od důstojníků,
tedy od lidí, kteří mají k tomu nejméně
příčin, zvláště v ryze
českých Klatovech, lidmi, kteří vydržováni
jsou proto, aby hájili práva a cest státu,
pokud se týče říše a jejích
národů a kteří jsou za to bohatě
placem zejména z českých peněz a žijí
a tyjí tedy namnoze z mozolů českého
lidu.
V bytě jednoho takového c. a k. obrance říše,
nadporučíka Oty svobodného pána ze
Stenglinu pořádán byl pro zvané příslušníky
zdejší dragounské posádky a šlechtické
rodiny "Luderball", jejž pořadatel, baron
Otto ze Stenglinu nazval "Hausball beim Brzezina"; transparent
s tímto nápisem, ozářený elektrickými
žárovkami, byl umístěn nad vchodem villy
Polnických, v níž nadporučík
Stenglín bydlí. Byt proměněn byl v
českou hospodu, na stěnách byly různé
české plakáty a na průčelní
hlavní stěně ověnčený
obraz Husův. Vedle toho byly prý zde různé
urážlivé nápisy jako: "Zde se žere
kořalka" atd. Důstojníci sami oblečeni
jako "vagabundi" představovali Čechy a
dámy této aristokratické společnosti
oblečeny byly za české selky a cikánky,
také prý příslušnice českého
národa! Ba i českých buchet si dali napéct.
Jeden z důstojníků, nechtěje karrikovati
Čecha dle přání ostatních soudruhů,
přišel na "Luder-Ball" v zcela slušných
šatech a botách, ale boty mu byly zde ihned rozřezány,
až z nich visely cáry. Jeho kurážnější
kollega přimotal se na bál, ustrojen za otrhance
s velikým nápisem přes prsa "böhmischer
Wenzl". O bohopustém řádění
účastníků této zábavy
vypravují se neuvěřitelné věci.
Urážen byl tu český národ takovou
měrou, že zprotivilo se to i několika mladším
příslušníkům důstojnického
sboru, kteří ze zábavy odešli. S truňkem
stoupala i nálada a hrdinní pořadatelé
po buršácku zpili se do němoty.
Jaké orgie byly tu ještě prováděny,
přísně se tají, podepsaní však
pokládají za svou povinnost, vystoupiti co nejrázněji
už vzhledem k tomu, co je známo, proti této
zpupnosti a zvůli, s jakou opovažují se lidé
z českých peněz placení českou
národnost urážeti a dělati si z ní
blázny.
Z té příčiny činí podepsaní
následující dotaz:
1. Hodláte, pane místodržiteli, intervenovati
u vojenských úřadů, aby bylo proti
takovýmto přehmatům c. a k. dragounských
důstojníků klatovských rázně
zakročeno a aby byli vinníci přísně
potrestáni ?
2. Hodláte, pane místodržiteli, naříditi
úřadům politickým, v daném
případě c. k. okresnímu hejtmanství
v Klatovech, aby takovýchto urážek českého
lidu a národa netrpěly?
V královském hlavním městě Praze, | |||
7. února 1910. | |||
Václav Prunar a soudruzi. |
Oberstlandmarschall:
Anfrage des Land tagsabgeordneten Johann Melhardt und Genossen
an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter.
Landtagsaktuar Dr. Maschek (liest):
Anfrage der Landtagsabgeordneten Johann Melhardt
und Genossen an Seine Exzellenz, den Herrn Statthalter Carl Grafen
Coudenhove.
Ueber Ersuchen des Bezirksausschusses Dux und
Empfehlung der k. k. Statthalterei wurde die Regulierung des Klosterbaches
von Riesenberg bei Ossegg bis zur Einmündung in die Biela
auf Grund des Meliorationsgesetzes angesucht. Die hierüber
gepflogenen Erhebungen haben ergeben, daß der Bach in seinem
oberen Laufe als Wildbach reguliert werden muß, daß
der Mittellauf zweifellos solche Verhältnisse zeitigt, welche
die Regulierung nach dem Meliorationsgesetze rechtfertigen und
daß die Durchführung dieser Maßnahmen für
die Regulierung der Biela, welche mit Landesgesetz bereits bewilligt
ist, eine unbedingte Notwendigkeit bildet.
Auf Grund dieser Erhebungen ist von den k.
k. Wildbach-Verbauungskommission dem k. k. Ackerbauministerium
ein Projekt bereits vor Monaten vorgelegt worden, ohne daß
bisher seitens dieses Ministeriums trotz der zu wiederholtenmalen
von ihm hervorgehobenen Notwendigkeit dieser Regulierung das Geringste
veranlaßt worden wäre.
Es wird deshalb gefragt: Sind dem Herrn Statthalter
diese Umstände bekannt?
Welche Maßnahmen gedenkt derselbe zu
veranlassen, um diese, für den Bezirk Dux hochwichtige Angelegenheit
nicht versumpfen zu lassen ?
Prag, am 7. Feber 1910. |
Abg. Johann Melhardt und Genossen. |
Oberstlandmarschall: Anfrage
des Landtagsabgeordneten Johann Melhardt und Genossen an Seine
Exzellenz den Herrn Statthalter.
Landtagssekretär Dr. Haasz (liest):
Anfrage des Landtagsabgeordneten Johann Melhardt und Genossen
an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter Karl Graf Coudenhove.
Mit Erlaß des k. k. Landesschulrates
vom 16. März 1909, Z. 13.582, wurde eine ganze Reihe deutscher
Bezirke plötzlich davon verständigt, daß die Zahl
der in den k. k. Bezirksschulrat von den Bezirksvertretungen zu
entsendenden Mitglieder für die Folge herabgesetzt werde.
Die Maßnahme kam unvorbereitet und eigentlich
unbegründet, da für dieselbe die Behauptung vorgeschützt
wurde "daß der k. k. Bezirkschulrat als eine Behörde
mit administrativen Funktionen erfahrungsgemäß rascher
und leichter seiner Aufgabe entspricht bei einer geringeren Mitgliederzahl,
als bei einer größeren."
Die Unrichtigkeit dieser Begründung, ja
der direkte Widerspruch mit der eigenen Wirksamkeit ergibt sich
daraus, daß sich bislang über die Schnelligkeit in
der Erledigung der Amtsgeschäfte seitens der k. k. Administrativbehörden
noch niemand beklagt hat, vielmehr zu den ständigen Beschwerden
der Bevökelrung die beispiellose Verzögerung aller Amtstätigkeit
im Verfahren vor den k. k. Administrativbehörden gehört.
Wenn aber eine geringere Besetzung unter den
Mitgliedern des k.k Bezirksschulrates zu den Voraussetzungen einer
rascheren Amtsführung wirklich gehören sollte, dann
war die k. k. Regierung zweifellos in der Lage, diese Reduktion
in der Zahl der Mitglieder bei den von ihr ernannten Funktionären
durchzuführen, ohne in den autonomen Vertretungskörpern
und der Bevölkerung die Ueberzeugung hervorzurufen, daß
durch diese Maßnahme der Einfluß der Bevölkerung
im k. k. Bezirksschulrat geschwächt und eigentlich vereitelt
und der k. k. Bezirksschulrat zu einer willfährigen, weil
von der k. k. Regierung ganz und gar abhängigen Korporation
herabgedrückt werden soll.
Die Ministerialrekurse gegen diese Verfügung
wurden ohne jede Begründung abgewiesen.
Dem Herrn Statthalter als Vorsitzenden des
Landesschulrates müssen diese Maßnahmen, als auch die
Veranlassung und der Zweck bekannt sein.
Mit Rücksicht darauf, daß durch
diese Maßnahmen die Existenz und die ruhige Entwicklung
des mit ungeheurem Kostenaufwande erhaltenen Schulwesens, ja des
Bestandes der Schule selbst, sowie der Bevölkerung, bedroht
erachtet wird, ergeht die Anfrage:
Welche Gründe haben die k. k. Regierung,
zu dieser verderblichen Maßregel veranlaßt und ist
der Herr Statthalter geneigt, die Regierung auf die nachteiligen
Wirkungen dieser Maßnahmen aufmerksam zu machen und seinen
Einfluß auf die Zurücknahme dieser Maßnahmen
im Interesse der Schule geltend zu machen?
Prag, am 7. Feber 1910. |
Abg. Johann Melhardt und Genossen. |
Oberstlandmarschall: Anfrage
des Landtagsabgeordneten Johann Melhardt und Genossen an seine
Exzellenz den Herrn Statthalter.