Das ist so die volkswirtschaftliche Grundlage dieses Gesetzes; und was er für praktische Auswirkungen haben wird, kann nur der ermessen, der weiß, wieviele Staatsbeamte samt Familien nach Köpfen gerechnet, hier in diesem Staate sind: 1 1/4 Millionen Menschen, die durch dieses Hungergesetz getroffen werden, über die man die Hungerpeitsche schwingt, und die man natürlich hindern will, ihre guten Rechte in irgendeiner Form geltend zu machen. Gewalt wird auch hier angewendet, brüsk tönt es von den Ministerbänken den Beamten entgegen: Ihr müßt Euch alles gefallen lassen, Ihr müßt hungern, Ihr müßt frieren, Ihr habt kein Recht zu protestiere, zu streiken oder irgendwie aufzumucken.
Es wurde hier schon ausgeführt, daß der Streik überhaupt nicht in das Gebiet der Rechtssphäre hineingehört, daß er ein tatsächlicher Zustand ist, der einfach gesetzt wird genau so wie Kriege und wo nicht gefragt wird, ob derjenige, dem es nicht recht ist, es vielleicht erlaubt. Man wird wahrscheinlich Dr. Rašín nicht erst fragen, ob man streiken kann, sondern wenn man dazu sonst die Voraussetzungen gegeben finden wird, wird man es einfach tun, ohne die hohe Regierung um Erlaubnis zu ersuchen. Es ist bezeichnend, daß dieser Preisabbau gerade von denjenigen Kreisen ausgeht, die natürlich Hunger und Entbehrung nicht kennen. Wir haben vom Herrn Kollegen Blažek gehört, was für ein hervorragender Ehrenmann der Herr Finanzminister Rašín ist, und wir wissen ja genau, daß er es war, der unsere Krone in Zürich übermäßig in die Höhe getrieben und so die Industriestockung und die gesamte Produktionsstockung verursacht hat. Und der mehrfache Millionär, der Multimillionär, der über ungezählte Verwaltungsratstellen verfügt, der Anwalt, und Minister zugleich ist, der weiß natürlich nichts von Hunger, der kann die Staatsbeamten sehr leicht das Sparen lehren, er, der größte Valutaschieber des ganzen Jahrhunderts, mit ihm vereint unser hochgeehrter Herr Ministerpräsident, der sich ebenfalls ein schönes Bäuchlein angemästet hat und von dem man auch nicht behaupten kann, daß er etwas vom Hunger verspüren wird. Diese Herren haben es natürlich unendlich leicht, schwieriger natürlich die, die dadurch betroffen werden.
Es ist ja überhaupt so merkwürdig: Der Staatsbeamte tritt in den Staatsdienst zu einer Zeit ein, wo ein bestimmtes Gehaltsgesetz besteht. Im Vertrauen auf die Stetigkeit dieses Vertrages, den er mit dem Staat abgeschlossen hat, beginnt er seine Dienstzeit. Er ist ja ein Fixangestellter. Seine Bezüge sind fest, seine Pension ist sicher. Aber wenn er einige Jahre gedient hat, so muß er es erleben, daß seine Bezüge jeden Augenblick eine Veränderung erfahren und daß es zum Schluß noch ganz unsicher ist, welche Pension er bekommt. Das ist nichts anderes, als ein Vertragsbruch, das ist unmoralisch, unsozial. Dadurch wird ja überhaupt der Beamte gar kein Festangestellter, er wird so eine Art stiller Teilhaber des Staates, nur mit dem Unterschied, daß er, wenn der Staat Profite macht, nichts bekommt, wenn aber ein Defizit im Staatshaushalt eintritt, er mit seinem Gehalt herhalten kann und dieses Defizit mittragen muß. Daher sind heute die Bezüge der Staatsbeamten so das beste Angriffsobjekt, mit dem man manipulieren kann, und es ist merkwürdig, daß man das überhaupt ohne Scheu vor der Öffentlichkeit und vor der Zukunft macht. Denn man kann sich leicht denken, welche Auswirkungen das hat. Ein unzufriedener Staatsangestellter, der hungert und friert, arbeitet doch nicht so, wie ein zufriedener; und dann, dieses Gesetz wirkt wie ein Durchsieben der ganzen Staatsangestelltenschaft. Das gute, was in der Staatsangestelltenschaft war, das wird sehr bald und sehr rasch aus diesem Staatsdienst zu fliehen suchen und was übrig bleibt, wird nur gewöhnliche Spreu sein. Und was jetzt geschieht, wird auch in der Zukunft geschehen. In den Staatsdienst wird nur derjenige kommen, der unfähig ist, irgendwo anders unterzukommen. Nur das schlechteste Material wird der Staat hera ziehen. Alles, was halbwegs in sich die Kraft füht, sich selbst durchzubringen, wird diesen Staatsdienst meiden. Es wird dies vielleicht für die produktive Arbeit ganz gut sein, es ist ja nicht notwendig, daß es soviele Staatsangestellte gibt, obgleich festzustellen ist, daß auch dies die Schuld der Regierung ist, und müßten wir bis zu den Tagen des Umsturzes zurückgehen, um dort festzustellen, was da alles in den Staatsdienst aufgenommen wurde, unter was für Privilegien und unter was für mangelnden Voraussetzungen. Es muß ja noch etwas daran sein, was vor nicht langer Zeit die Zeitungen schrieben, daß so und so viele Ministerialräte erst jetzt die Matura machen müssen. Daß natürlich auf diese Weise ein Haufen Menschen hereingekommen ist, die nichts leisten, das glaube ich gerne, aber wie kommen die dazu, die arbeiten und richtiges leisten, daß sie unter diesen Fehlern der Regierung büßen müssen, während sie doch an der ganzen Sache selbst keine Schuld haben?
Den Staatsbeamten legt man das Sparen auf, von ihnen verlangt man, daß sie nicht so luxuriös leben, wie sie bisher gelebt haben, sich nicht so viel Kleider anschaffen, nicht so viel ins Theater gehen, aber im Staatshaushalt selbst, da ist das Sparen scheinbar nur ein Schlagwort. Herr Kollege Feierfeil hat bereits auf Verschiedenes hingewiesen und mit Recht die Zustände im Militär gegeißelt. Lassen Sie mich auch einige Beispiele dafür anführen, wie in diesem Staate das Sparen geübt wird. Den èechoslovakischen Legionären in Amerika gibt man auf Grund einer ärztlichen Untersuchung, wenn sie eine mehr als 20%ige Verminderung ihrer Arbeitsfähigkeit nachweisen, eine Monatsrente von je 43 Dollars, also rund 1300 Kronen, und diese Legionäre leisten dem Staate gar nichts. Für die Minderheitsschulen baut man unentwegt Häuser und das nicht zu billig, ja nicht einmal für die èechischen Minderheitsschulen hierzulande, sondern auch in Berlin und Köln, und das alles aus den Mitteln des Schulministeriums. Wenn wir fragen, wieviel Kinder diese Minderheitsschulen besuchen, so finden wir, daß es eine ganze Reihe von derartigen Schulen gibt, die höchstens von 8 bis 9 Kindern besucht werden; in Schildberg z. B. wurde sogar für ein èechisches Kind eine Bürgerschule mit einem Aufwand von 2 Millionen gebaut.
Es wurde auch von unserer teueren Auslandsvertretung gesprochen. Ja, wenn nur das wäre. Das wäre vielleicht zu ertragen. Wir sind nicht so garstig und man läßt jedem sein Vergnügen. Warum soll ein èechoslovakischer Attaché nicht einmal gut leben können! Wir haben es ja. Aber schließlich und endlich müssen wir uns darüber aufhalten, wenn der Staat die jugoslavischen Abgeordneten derart regaliert, daß er ihnen einen Sonderzug zur Verfügung stellt, aber nicht von den èechischen Staatsbahnen, was den Staat nichts kosten würde, nein, der Sonderzug muß extra von Brüssel kommen, bestehend aus fünf Schlafwagen und einem Speisewagen der Brüssler Schlafwagengesellschaft, und dieser Sonderzug muß pro Kilometer extra bezahlt werden. Mit ihm sind die Herren herumgereist. Wir wissen ferner, was alles als diplomatischer Kurier herumfährt. Es sind Bassermannsche Gestalten, die man da manchmal in den Kupees findet und die breitspurig die ganze erste Klasse für sich beanspruchen und von denen es sicher ist, daß sie keine diplomatischen Kuriere sind. Wir wissen, daß so manchmal ein bißchen Pascherei dabei getrieben wird zugunsten gewisser Ministerialbeamter und es ist auch bekannt, daß zur Zeit, wenn der Präsident in Capri ist, eine ganze Menge solcher Kuriere hin und her fährt auf Staatskosten und sich dort mästet. Das alles hat mit der Auslandsvertretung nichts zu tun, das sind Leute, die gute Beziehungen zum Ministerium des Äuß ern haben und sich auf Kosten des Staates eine schöne Sommerreise gönnen.
Es ist auch ganz interessant festz ustellen, wie zum Beispiel die Eisenbahnen, die bekanntermaßen das größte Defizit aufweisen, verwaltet werden. Da ist eine Staatsbahndirektion in Königgrätz und eine in Prag. Diesen wurde Schotter aus erstklassigem Gestein bis Mitte September 1922 zum Preise von 32 bis 36 Kronen frei Verladestelle pro 1 Kubikmeter angeboten, wobei ihnen der Vorteil zur Verfügung stand, den Schotter von jenem Werke zu beziehen, das zur Verwendungstelle frachtlich am günstigsten liegt. Aber dieses Angebot haben diese Direktionen nicht angenommen, sie haben im Gegenteil in Politz-Sandau selbst ein Basaltschotterwerk errichtet, aus dem sie in diesem Jahre der Bahnerhaltungssektion Leitmeritz Schotter zuführen konnten, welcher pro Kubikmeter 46·50 Kronen gekostet hat, also um nicht weniger als 14 Kronen pro Kubikmeter mehr als was die privaten Unternehmungen ihnen angeboten hätten. Aber das ist noch nicht alles. Dieser Schotter wurde auf einem 42 Kilometer längeren Wege gefahren, länger als derjenige von der Stelle, welche das Angebot gemacht hat, an dieser privaten Lieferungsstelle vorbei, dem Basaltschotterwerk in Tschernosek. Derartige Verhältnisse sind noch mehr, es würde mich aber zu weit führen, wenn ich alles anführen wollte, aber es soll nur als Beispiel dienen, daß im Betriebe der Staatsverwaltung da manches vorhanden ist, was eine Remedur erfordert und, wenn es ordentlich betreut und verwaltet wird, genau so viel Ersparnis dem Staate liefert als jenes Vorgehen, das durch dieses Gesetz sanktioniert wird.
Das ganze Gesetz stellt eine bewußte Benachteiligung der gesamten Staatsangestellten dar. Wenn wir von der Bedrückung der Staatsangestellten als solchen sprechen, so muß ich auch davon zu reden anfangen, wie gerade die deutschen Staatsangestellten unter dieser Regierung, unter diesem System zu leiden haben. Ich will nicht alles das wiederholen, was Kollege Feierfeil bereits vorgebracht hat. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß erst vor kurzem ein Betrag, der in der Justizverwaltung freigeworden ist, den mehrbelasteten Richtern gleichmäßig zufallen sollte. Es wurden von einzelnen Kreisgerichtspräsidien wohl begründete Anträge eingebracht. Ich will mich hier nicht weiter darüber äußern, ob die Frage, ob ein Richter belastet ist oder nicht, durch jenes System gelöst werden kann, das das Justizministerium nach dem altösterreichischen Muster eingeführt hat, nämlich dem Punktsystem. Die Arbeit der Richter wird danach eingeschätzt und dann die Summe gezogen. Aber diese Einschätzung ist herrlich schön. Ein Strafakt wird mit 1 1/2 bis 2 Punkten berechnet, wobei es vollständig gleichgültig ist, ob es eine kleine oder größere Sache ist, die aufgewendete Arbeit wird eigentlich überhaupt nicht in Berechnung gestellt. Aber das schönste ist, daß z. B. die Arbeit des Gerichtsvorstandes in Konkurssachen und in Vormundschaftssachen überhaupt nicht bewertet wird; das wird nur dem Kreisgerichte zugebilligt, damit die Herren bei den Gerichtshöfen selbstverständlich mehr bekommen, da offenbar eine bestimmte Anziehungskraft für die Kreisgerichte besteht. Ich will über dieses Punktsystem, über das sich viel sagen ließe, nicht weiter reden, aber ganz merkwürdig ist die Verteilung dieses freigewordenen Betrages der Belastetenzulage. Nicht den belasteten Richtern auf Grund der Anträge der Kreisgerichte hat man das Geld gegeben, sondern nur den èechischen Richtern, ohne Rücksicht darauf, ob sie überhaupt belastet sind oder nicht. Ich will nicht einmal sagen, daß vielleicht das Justizministerium allein daran schuld wäre, ich würde sogar behaupten, daß es zu einer solchen Tat nicht fähig wäre, wenn nicht das gesamte Ministerium dahinter gewesen wäre, denn das paßt so in das ganze System der nationalen Bedrückung hinein, das ist so an diesen Staat angepaßt, daß man sagen muß, dieser teuflische Gedanke kann nur in einem Ministerrat ausgeheckt worden sein. Nun, unsere deutschen Richter werden auch das ertragen können, sie sind heute schon so weit, daß sie, soweit sie können, aus dem Staatsdienst fluchtartig hinausgehen und diejenigen, die noch ein paar Jahre haben, werden halt schlecht und recht diese Jahre abdienen und dann werden sie ebenfalls diesem Staatsdienste mit Freuden den Rücken kehren.
Nun, meine sehr Verehrten, nachdem ich so im allgemeinen den Charakter dieser Vorlage besprochen habe - ich will gar nicht auf einzelne Dinge eingehen, es ist schließlich ganz gleich, ob man so oder soviel Prozent abzieht zu einer Zeit, wo meiner Ansicht nach überhaupt nichts abzuziehen wäre - muß ich noch auf einige Dinge zu sprechen kommen. Vor allem anderen vergißt dieser Entwurf vollständig den Umstand, daß es ein Gesetz gibt und zwar das Gesetz vom 15. April 1920 Nr. 314, welches die Pfändbarkeit der Staatsbeamtengehälter behandet. Nach diesem Gesetz ist der Grundgehalt des Staatsangestellten in einer gewissen Beziehung der Pfändung unterziehbar und kann dem Gläubiger gegen gewisse Forderungen überantwortet werden. Im Gegensatz zu diesem Grundgehalte haben die übrigen Gesetze festgestellt, daß die Teuerungszulagen der Exekution nicht unterliegen. Und nun, meine Herren, kommt dieses Gesetz und bestimmt, daß 75% der Teuerungszulagen zum Grundgehalt zugeschlagen werden, und es ergibt sich nun die juristische Frage: Wird die Pfändbarkeit auf diese 75% ausgedehnt oder nicht? Mit anderen Worten: Hat der Betreffende jetzt noch ein geringeres Existenzminimum als früher oder kann er sich ruhig darauf verlassen, daß diese 75% so wie früher der Exekution nicht unterliegen? Wir sind der Ansicht, daß mit Rücksicht auf die derzeitigen Verhältnisse die alten rechtlichen Vorschriften aufrecht zu erhalten sind; infolgedessen habe ich mir erlaubt, eine Ergänzung des § 1 in der Richtung vorzuschlagen, daß ich sagte, das unter "Grundgehalt, der der Exekution nicht unterliegt", auch weiter jener Grundgehalt zu nehmen ist, der vorher Grundgehalt war, daß also diese 75%, die jetzt dazu kommen, der Exekutionsführung nicht unterliegen sollen.
Meine hochverehrten Herren - ich beschränke mich nur auf das Allerwichtigste. Im § 6 Abs. 2 heißt es Familienmitgliedern, welche sich im Auslande aufhalten, gebührt keine Teuerungszulage. Gut, dieser Grundsatz ist sozusagen ein Teil des internationalen Beamtenrechtes, wenn ich so sagen kann, und beinhaltet eine alte Regel: Dort, wo jemand seinen Gehalt, seine Pension bezieht, dort soll er sie auch verzehren. Nun sind hier Ausnahmen zulässig, aber nur in besonderen Fällen kann die Zentralbehörde im Einvernehmen mit den Ministerien eine derartige Ausnahme bewilligen. Nun, das wäre vielleicht für normale Zeiten ohne weiters annehmbar gewesen, für die heutigen nicht. Denn, weshalb gibt heute der Staatsangestellte seine Kinder im Randgebiete, an der Grenze, ins Ausland? Doch nicht vielleicht, um etwas besonderes zu tun, um vielleicht zu zeigen, daß er besondere Einkünfte hat, sondern im Gegenteil deswegen, weil es draußen billiger ist; und nur aus diesem Grunde geben unsere Leute ihre Kinder nach Deutschösterreich, nach Sachsen oder nach Preußen hinaus, weil sie mit den geringen Mitteln, die ihnen zur Erziehung der Kinder überhaupt zur Verfügung stehen, nur auf diese und keine andere Weise ihnen eine bessere Erziehung zukommen lassen können. Infolgedessen ist es, glaube ich, nicht notwendig, daß man erst besondere Fälle haben muß, welche, wie es in der Begründung heißt, einer ungeheuer rigorosen Prüfung zu unterziehen sind, sondern man soll, wenn die Verhältnisse so liegen, wie ich sie geschildert habe, in diesem Falle ruhig die Zulagen zahlen. Daher beantrage ich, daß die Worte "in besonderen Fällen" gestrichen werden.
Es ist meiner Ansicht nach unmoralisch, daß man einen Erwerb der Ehefrauen der Staatsangestellten zu verhindern sucht. Es würde mich nicht wundern, wenn in diesem Gesetze vielleicht dieser Gedanke so weit verfolgt worden wäre, daß sich - es ist schon einmal vor einiger Zeit durch die Blätter gegangen - die Bestimmung vorfinden würde, daß, wenn ein Pensionist neben der Pension eine Nebenbeschäftigung hat, die mehr als 3000 Kronen jährlich einträgt, er seiner Pension verlustig wird. Ja, meine sehr Geehrten, so geht die Sache denn doch nicht. Es ist ja wahr, daß der Lohnvertrag des Staatsangestellten kein rein privatrechtlicher ist, aber schließlich ist ja heutzutage die Zeit vorüber, wo man strikte Unterschiede zwischen öffentlichrechtlich und privatrechtlich macht. Ahe diese Dinge fließen in einander über. Wenn aber jemand heute durch Vertrag und durch seine Arbeit und Ablauf der Zeit sich einen Anspruch auf eine Pension wohl erworben hat, dann darf man ihm diesen Anspruch nicht einfach wegeskamotieren, lediglich deshalb, weil seine Ehefrau als fleißige Hausfrau noch etwas nebenbei verdienen will. Wenn hier die Bestimmung enthalten ist, daß verheirateten Staatsbediensteten, deren Ehefrauen selbständig erwerbstätig sind, die Teuerungszulagen in der so angeführten Weise gekürzt werden, so glaube ich, daß dieser Passus zu streichen ist, weil er den guten Sitten widerspricht. (Sehr richtig!)
Genau dasselbe ist im Absatz 7 dieses Paragraphen zu sagen. Er handelt von jenen Fällen, wo jemand eine Frau geheiratet hat, die vorher selbst im Staatsdienst war und die vorher selbst Anspruch auf den Genuß einer Pension oder irgend einer Versorgung erhalten hat. Auch da soll gekürzt werden. Ja warum denn? Ist denn arbeiten eine Schande? Ist die Arbeit etwas, was mit Geldstrafe belegt werden muß?. Ich finde in den diesbezüglichen Vorschriften eine Stelle, wo der Staatsangestellte eine Minderung seiner Pension dann zu gewärtigen hat, wenn er sich eines Dienstvergehens schuldig macht. Aber wenn heute eine Frau bei den mißlichen Verhältnissen sucht, mitzuerwerben, da macht sich der Mann eines Dienstvergehens schuldig? Sehen sie nicht die Ungeheuerlichkeit derartiger Dinge ein? Ebenso unmoralisch ist es - und darauf hat schon Herr Kollege Feierfeil hingewiesen wenn gesagt wird, daß vom 1. Jänner nächsten Jahres kein weiteres Kind eines Staatsbeamten, das nach dieser Zeit geboren wird, irgend einen Anspruch haben soll. Ja, das ist etwas, was ich, offen gestanden, als vollständig unmöglich empfinden würde, wenn es angenommen würde.
Das Gesetz ist offenbar in der letzten Minute zustande gekommen, es trägt beinahe in jedem Paragraphen deutlich den Stempel der Schlamperei an sich. Es liegt mir ferne, hier als Korrektor aufzutreten, aber ich möchte nur so als Beispiel etwas herausgreifen. Im zweiten Absatz des § 12 steht (ète): "Witwen nach staatlichen Zivil- und Militärbediensteten, deren staatliches Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember entstanden ist" - Witwen bitte "und die notwendig im aktiven Dienst oder Ruhestande verstorben sind" - also verstorbenen Witwen - "gebührt außer den gesetzlichen Versorgungsgenüssen nur die einheitliche Teuerungszulage usw." Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht vielleicht ein Übersetzungsfehler, denn das steht im èechischen Texte auch (ète): "Vdovám po státních zamìstnancích civilních a vojenských, jichž státní služební pomìr nastal po 31. prosinci 1922 a kteøí zemøeli buï v èinné službì nebo na odpoèinku, pøísluší kromì zákonných zaopatøovacích požitkù pouze jednotný drahotní pøídavek atd." Es ist natürlich ein Redaktionsfehler, dieses "kteøí" gehört nicht zu "vdovy", sondern zu den Männern und das beweist, wie schlampig derartige Gesetze gemacht werden.
Meine Damen und Herren! Es würde zuweit führen, wenn man alle diese Dinge vielleicht wiederholen wollte oder neue hinzufügte, die man gegen das Gesetz ins Treffen führen kann. Ich finde beim besten Willen keinen Grund, der für das Gesetz spricht. (Posl. Merta: Dazu ist doch der Senat da, uns zu kontrollieren!)
Místopøedseda dr. Hruban (zvoní): Prosím o klid.
Posl. dr. Keibl (pokraèuje): Wir von der Opposition können ja schließlich mit diesem Gesetz zufrieden sein. Es ist ein Schritt weiter auf der schiefen Ebene, die dieser Staat geht. Und dazu wollen wir ihm eigentlich behilflich sein. Denn ein bekanntes Wort sagt: "Was stürzt, soll man nicht aufhalten, sondern noch stoßen." Wir werden aber selbstverständlich gegen das Gesetz stimmen. (Potlesk na levici.)
5. Øeè posl. Kostky (viz str. 1633 tìsnopisecké zprávy):
Hohes Haus! Ich muß hier meinen besonderen Dank dafür ausdrücken, daß der Herr Berichterstatter endlich sich die Mühe nimmt, der Debatte einigermaßen zu folgen; er hatte schon Gelegenheit, einen Fehler der Vorlage von einem Herrn Vorredner zu hören. Aber ich glaube nicht, daß es sich ihm allein darum handeln sollte, die Fehler dieses Gesetzes kennen zu lernen, es wäre vielleicht zweckmäßig, wenn er auch über den Inhalt des Gesetzes durch die Reden, die hier gehalten wurden, einigermaßen belehrt würde. Denn seine Berichterstattung zum Gegenstand scheint mir eine ganz glänzende Oppositionsrede zu sein. So kann man über ein derartiges Gesetz von so ungeheurer Wichtigkeit hier nicht referieren.
Meine Damen und Herren! Ich muß auch dem sozial-politischen Ausschuß, der Regierung sowie den Koalitionsparteien den Vorwurf machen, daß sie die ganze Gesetzesvorlage zu langsam behandelt haben. Denn wenn sie heute das Abendblatt durchlesen, so finden sie, daß die Krone in Zürich schneller fällt, als die Erledigung dieses Gesetzes hier zustande kommt; es scheint auch der Hauptzweck darin zu liegen, daß man vor dem gesamten bewundernden Ausland neuerdings die wirtschaftliche Konsolidierung dieses Staates, welche sich auf die gesamte staatsergebene Staatsbeamtenschaft erstreckt, zum Aus druck bringen will.
Es ist leider hier üblich geworden, daß von den Handelskrisen der Herr Handelsminister und von den Finanzkrisen, die nicht allein den Staatshaushalt, sondern auch den Privathaushalt der Staatsbeamtenschaft treffen, der Herr Finanzminister nichts weiß oder vorgibt, nichts zu wissen, denn es ist ein Schlagwort geworden: "Wir müssen abbauen in den Preisen, abbauen im Staatshaushalte, abbauen natürlich zu allererst bei denen, die sich nicht wehren können, bei den Leuten, die dem Staate mit Leib und Seele verschrieben sind." Wie hypnotisiert folgt die gesamte Koalitionsmehrheit dieser Dudelsackmelodie des neuen Rattenfängers von Hameln, unseres Herrn Finanzministers. Wo er sie hinführt mit dieser Melodie, das läßt sich leider am heutigen Tage noch nicht ganz genau feststellen.
Wir haben es bereits vor einem Jahre erlebt, als wir die letzte Weihnachtsbescherung in diesem Hause vorbereiteten. Wir, ich meine natürlich die geehrten Koalitionsparteien, glaubten den Christbaum so wunderschön geschmückt zu haben! Das Geschenk ist auch hier im Hause angenommen und denen überreicht worden, die damit bedacht werden sollten. Aber es stellte sich heraus, daß diese Weihnachtsbescherung in sehr kurzer Zeit wieder zurückgenommen werden mußte. Es wird vielleicht ebenso notwendig sein, daß wir auch über dieses Gesetz in verhältnismäßig kurzer Zeit neuerdings in diesem Hause zu sprechen haben werden. Vielleicht ist denen, die mit dieser Weihnachtsbescherung bedacht werden sollen, auch das mitbeschieden, daß das Geschenk in ein Nichts zerfließt.
Die Krone fällt. Wir müssen uns heute die Frage stellen: Ist das ein geeigneter Augenblick, um auch die Gehalte der Staatsangestellten herabfallen zu lassen? Gestatten Sie mir dabei einige Worte grundsätzlicher Natur über die Art und Weise der Gesetzgebung in diesem Staate. Wir hören aus der Vorlage und wissen es schon von früher, daß in diesem Staate 350.000 Angestellte mit ihren Familien aus Staatseinkünften zu leben haben. Wir wissen aus der Statistik, daß das alte Österreich in seiner Gesamtheit, ohne Ungarn, eine halbe Million Staatsangestellte zu ernähren hatte. Die Verwaltung, die Justiz, die Polizei und all die schönen Dinge, die der Staat zu besorgen hat, konnten also dort mit einer verhältnismäßig geringeren Zahl bestritten werden. Rechnungsmäßig ergibt sich daraus, daß wir 38 % zuviel Staatsangestellte haben, in einzelnen Ressorts, wie hier ja auch bei der Budgetdebatte ausführlich dargestellt wurde, sogar noch mehr. Denn die Zahl der politischen Beamten hat sich heute in Böhmen allein zur doppelten Höhe aufgeschwungen wie im alten Österreich. Es wird also viel verwaltet in diesem Staat. Es wird hier viel Justiz und Aberjustiz geübt. Man hat sich ja einen großen Teil davon auf das eigene Konto gebucht, mehr oder minder freiwillig, so daß das Verhältnis der deutschen zu der èechischen Staatsbeamtenschaft in diesem Staate sich 1:17 stellt, also wieder ein Ausdruck der vollen Gerechtigkeit, mit der wir hier immer und wieder von neuem bedacht und begrüßt werden. Die Verhältnisse sind heute ziffernmäßig 1:17 und die geehrte Koalition möge sich diese Ziffern besonders deshalb deutlich in das Gewissen und Gedächtnis schreiben, weil sie dadurch jeden Staatsangestellten und ihre eigenen Leute vorerst treffen muß.
Der Herr Finanzminister hat uns dargestellt, daß hier jeder dreizehnte Mensch vom Staate erhalten werden muß. Ob das nun notwendig ist oder nicht, darüber haben wir im gegenwärtigen Zeitpunkt uns keine Gedanken zu machen. Der Staat ist einmal vorhanden und gerade dadurch, daß die Herren von den Koalitionsparteien nicht einmal den Mut aufbringen, diese Gesetzesvorlage hier mit einigen Worten zu verteidigen, hat sich gezeigt, daß auch die Koalitionsparteien über diese Frage keineswegs ohne weiteres einig waren. Heute Nachmittag gingen ja auch gewisse Gerüchte von diversen Unterhandlungen in und außerhalb dieses Hauses umher. Wir können als Minorität, als nichtbeachtete Minorität darüber kein weiteres Urteil abgeben, wieweit gerade eine solche Vorlage zur Verschiebung der Koalitionsverhältnisse beitragen muß und kann. Wir haben nur eines festzustellen: Wenn der Staat sich heute dazu entschlossen hat und sich dazu entschließen mußte, jede dreizehnte Staatsperson als Staatsangestellten zu betrachten, hat er diesen Personen gegenüber eine Verpflichtung; er darf sie nicht in das Elend hineinjagen und darf sie nicht verelenden lassen. Gerade diese Vorlage aber ist der Weg dazu, daß nicht nur das alte Beamtenelend, das in Österreich schon sprichwörtlich geworden war, neu entsteht, sondern ein noch viel größeres Beamtenelend, wie wir es überhaupt noch nicht gekannt haben. Der Staat, der eine derartige Vorlage durch seine machthabenden Parteien sich aufoktroyieren läßt, der oder vielmehr seine Regierung begeht ein Verbrechen an den Staatsangestellten. Ich stelle fest, daß wir weit davon entfernt sind, auch nur einen Schritt auf diesem Weg mit den Koalitionsparteien zu gehen.
Die Regierung und der Gesetzgeber ist aber auch in der Textierung des Gesetzes und in der Begründung durchaus unsozial und illoyal vorgegangen. Sie können sich jetzt, meine Damen und Herren, so oft ich das Wort illoyal gebrauche, den härteren Ausdruck, den ich vorhin gebracht habe, darunter vorstellen. Es ist illoyal, wie hier das Gesetz vorbereitet und gemacht wird. Ich will nicht von der Art und Weise der Beratungen sprechen, die wir in den letzten 24 Stunden wieder erlebt haben und die eine Unmöglichkeit sind, und ich wette darauf, wenn ich dem Berichterstatter hier eine sachliche Frage vorlege, warum z. B. in der einen Tabelle die Rubrik für drei Kinder mit einer niedrigeren Zahl angesetzt ist, als die für zwei Kinder, dann wird er mir keine Antwort darauf geben können, denn er kennt sich in diesen Fragen überhaupt nicht aus. (Výkøiky: Er wird auch andere Fragen nicht verstehen!) Jawohl, er wird auch vieles andere nicht beantworten können. Aber die Art und Weise der Gesetzesvorbereitung ist auch illoyal in anderer Beziehung. Die Parteien von der Mehrheit bauen wieder einmal auf einem Trümmerhaufen von gebrochenen Versprechungen ein neues Gesetz auf. Ist es vielleicht nicht wahr, daß die èechische Gewerkschaftszentrale von dem Präsidenten dieser Republik die Zusage erhielt, daß vor Erlassung eines solchen Gehaltsgesetzes im Vorbereitungsstadium auch die èechische Gewerkschaftszentrale gehört werden soll? Man soll darüber einmal bei den Herren der Odborová ústøedna nachfragen und man wird hören, daß es sich hier um ein von der Regierung gebrochenes Versprechen handelt. Präsident Masaryk hat ausdrücklich zugesagt, daß er alle Kraft dafür einsetzen wird, daß diese Korporation gehört werde. Ich rede hier nicht von den deutschen Korporationen. Wir haben ja auch solche, die sich der Interessen der Staatsangestellten annehmen, über die geht man natürlich zur Tagesordnung hinweg; aber Sie gehen sogar über Ihre eigenen èechischen Korporationen hinweg, und darin liegt die große Gefahr. Nun weiß man ja auch, daß Ministerpräsident Švehla die Deputation hat sechs Stunden lang warten lassen - ich erzähle Dinge, die bekanntlich vorgestern im Sophiensaal hier in Prag gesprochen worden sind - nachdem er sie hat warten lassen, hat er sie über Intervention von Abgeordneten empfangen, aber es ist für uns Deutsche interessant zu erfahren, daß der Referent im Sophiensaal, wie ich hörte, ein Staatsanwalt, den Gesetzentwurf überhaupt noch nicht gekannt hat. In dieser Versammlung im Sophiensaal, die von der Gendarmerie und Spitzeln sehr fleißig durchspickt gewesen sein soll, konnte daher natürlich nicht über den Inhalt des Entwurfes, der jedoch schon gedruckt sein mußte, verhandelt werden. Es werden also heute die Staatsangestellten blind hineingestoßen in diese Tatsachen, ohne daß man nach demokratischer Weise, die man immer und immer wieder betont, die eigenen Staatsangestellten darüber befragte. Sie haben das Wort Demokratie hier schon so oft gebraucht, ich glaube aber, daß wir gerade bei dieser Vorlage neuerdings feststellen müssen, daß sich das Wort in Ihrem Munde in die Unwahrheit umdreht, daß Sie hier nach Mussolinis Gesten und Gebräuchen handeln wollen und daß Sie mit Gewalt auch gegen die èechischen Staatsangestellten vorgehen wollen.
Ich habe bereits erwähnt, daß ein Studium des Gesetzes ür uns beinahe unmöglich geworden ist. Es ist dies aber auch merkwürdigerweise aus einem besonderen Grunde zwecklos, denn das hohe Finanzministerium hat es nicht unter assen, dieses Gesetz vorher schon im Verordnungswege zum Teile durchzuführen. Es ist recht interessant, daß ein Erlaß des Finanzministeriums hinausgegeben worden ist, der vom 1. Jänner 1923 zur Durchführung kommen soll und der weit über die Grenzen dieses Gesetzes hinausgeht. Ich möchte den Herrn Berichterstatter darauf aufmerksam machen, daß es notwendig wäre, bei der Beratung eines solchen Gesetzes auch in diese Untiefen einzudringen und daß man selbstverständlich derartige Dinge sofort regressiere, kontrollieren und abändern muß. Der Entwurf enthält bekanntlich 50% Personaleinkommensteuerabzug vom 1. Jänner angefangen. In dem Erlaß des Fina zministeriums aber steht darin, daß die volle Personaleinkommensteuer abzuziehen ist. Ich erwarte, daß man am 1. Jänner diesen Erlaß nicht durchführt, denn es wäre selbstverständlich die Härte der Härten, wenn die Finanzverwaltung noch über das Gesetz in freier Willkür hinausgehen würde. Es scheint also, daß man hier in dieser Republik nicht wartet, bis die gesetzgebenden Körperschaften sich zu irgendetwas entschlossen haben, daß auch die obige Terminierung den Herren von der Finanzverwaltung nicht rasch genug geht, sondern daß sie vorgreifen und durch Verordnungen derartige Bestimmungen in die Praxis umsetzen können. Es wird wohl Aufgabe der Gesetzgebung sein, in strengster Weise hier die Finanzverwaltung zu kontrollieren. (Pøedsednictví ujal se pøedseda Tomášek.) Mein verehrter Herr Vorredner hat bereits von den Argumenten der Gesetzesvorlage gesprochen. Ich sehe mich veranlaßt, diese Argumente ebenfalls als durchaus illoyal zu bezeichnen. Natürlich hören wir da wieder, daß diese Vorlage ein Mittel des großen Gesundungsprozesses in diesem Staate sein soll, u. zw. soll dieser Gesundungsprozeß Einfluß nehmen - das sind die Worte des Motivenberichtes - auf die Regulierung von Nachfrage und Angebot. Der Preisrückgang soll also durch die Einschränkung der notwendigsten Lebensbedürfnisse der Staatsbeamten herbeigeführt werden. Also herunter mit den Einkünften, dann werden die Preise nachfolgen! Ich bezeichne eine derartige Argumentation würdig eines Negerstaates, aber nicht würdig einer mitteleuropäischen Republik, denn sie ist von Grund aus unmoralisch und sachlich durchaus unrichtig. Ein Staatsbeamter, der im Kriege und nachher, wenn er nicht vielleicht zufällig in einer Zentrale gesessen ist und dort etwas mehr verdient hat, keine Kleider anschaffen konnte, keine Wäsche erneuern konnte und auch sonst die Lebensbedürfnisse und seine geistigen Bedürfnisse vollständig zurückstellen mußte, der soll nun von den notwendigsten Lebensbedürfnissen lassen, damit die Preise sinken. Ich muß sagen, wenn man international auf neue Erfindungen einen Preis festsetzen sollte, so müßte man diese geniale Erfindung des Herrn Finanzministers Rašín, um Preisrückgänge herbeizuführen, mit dem Nobelpreis auszeichnen. Man erschlage einfach alle Konsumenten und die Preise werden in ein Nichts zusammensinken! Das ist doch eine einfache und sehr plausible Theorie. Und hier beginnt der Finanzminister dieses Experiment bei den Staatsbeamten anzuwenden. Das ist die illoyale Argumentation, die in dieser Vorlage immer und immer wiederkehrt, aber deutlich und wortwörtlich, wie ich zitiert habe, am Eingang des Motivenberichtes zum Ausdruck kommt.