Úterý 19. prosince 1922

Ein besonderes Kapitel der Beschwerde ist aber, wie Heimkehrende behandelt werden. Vor allem möchte ich feststellen, daß jene Heimkehrer, die sich nicht einem Transporte angeschlossen haben, sondern auf eigene Kosten und Gefahr die Reise in die Heimat angetreten haben, von der Regierung für den ungeheueren Aufwand, den sie aus eigenen Mitteln bestreiten mußten, nicht die geringste Vergütung bekommen und ich glaube, es gibt darüber gar nichts zu reden, es ist auch ganz egal, ob die Regierung jetzt einer befreundeten Macht, die den Rücktransport durchgeführt hat, die Ausgaben vergütet oder ob sie den betreffenden Unglücklichen, die so viele Jahre der Heimat fern waren, den Aufwand ersetzt.

Eine ganz ungerechtfertigte Behandlung erfahren die Heimkehrer in mancher Beziehung dadurch, daß sie, wenn sie sich bei den Arbeitslosennämtern als Arbeitslose anmelden, ganz einfach abgewiesen werden, indem man ihnen erklärt, daß die Arbeitslosenunterstützung für sie nicht vorgesehen ist. Es kommen Fälle vor, wo Bureauangestellte oder wo Inwohner eines agrarischen Dorfes, die von der Arbeitslosenunterstützung ausgeschlossen sind, zurückkommen und sich als Arbeitslose anmelden. Sie werden aber von der Arbeitslosenunterstützung glatt ausgeschlossen. Dieses ist eine ganz ungerechtfertigte Behandlung, denn es ist ja bekannt, daß es vielfach vorkommt, bestimmt aber vorgekommen ist, daß man Frauen die Witwenrente eingestellt hat mit der Begründung, daß ihr Mann ja nicht mehr in der Gefangenschaft zirückbehalten wird, sondern freiwillig geblieben ist. Das mag ja vielleicht in einzelnen Fällen zutreffen, ändert aber nichts an der Tatsache, daß den Frauen nach wie vor die Witwenrente gebührt, denn schließlich bekommt sie dieselbe nicht, weil sie Witwe ist, sondern weil sie ein Opfer des Krieges ist. Sie wurde vom Mann verlassen und es ist ganz gleichgültig, ob er sie freiwillig verlassen hat und nicht zurückkehrt oder ob er durch Gewalt von ihr ferngehalten ist.

Ich verweise da auf die ungleiche Behandlung, die hier vorliegt. Während Legionäre, die eine zweite Frau aus Rußland mitgebracht haben, durch ihre Korporation den ersten Frauen Unterstützungen geben, soll es bei diesen Frauen nicht der Fall sein. Wenn es Tatsache ist, daß nurmehr ca 100 Kriegsgefangene außenstehend sind, so wäre vielleicht schon die Möglichkeit vorhanden, die Quarantänestation in Pardubitz aufzuheben. Die Quarantänestation ist in Baracken untergebracht, die absolut nicht entsprechend sind; im Winter sind sie ungemein kalt und nicht erheizbar, im Sommer hingegen wieder sehr heiß, und auch sonst sprechen die Baracken allen sanitären Anforderungen Hohn. Es wäre ja ganz leicht möglich, daß man diese gewiß jetzt nur noch sporadisch zurückkehrenden Kriegsgefangenen in den Isolierpavillons der einzelnen größeren Spitäler die Quarantäne durchmachen läßt.

Nun zum Inhalte der Vorlage selbst. Die Regierung - sie gibt es auch in ihrer Begründung zur Vorlage an - hat für die geschuldeten Summen für die Kosten des Rücktransportes Obligationen ausgestellt. Diese Obligationen wurden ihr zurückgestellt, weil die verfassungsmäßige Bedekkung, fehlte. Es ist nun charakteristisch, daß die Obligationen ausgestellt wurden in der Zeit vom 1. Oktober 1920 bis zum 1. August 1921. Man muß also annehmen, daß, nachdem die Obligationen schon über ein Jahr alt sind, sie uns auch schon vor sehr langer Zeit zurückgestellt worden sind, und wir müssen der Regierung die Frage vorlegen, wieso es denn kommt, daß diese Angelegenheit dem Abgeordnetenhause nicht früher vorgelegt wurde, sondern jetzt in der letzten Stunde seiner Tagung, zwischen Tür und Angel vorgelegt und erledigt werden soll. Wir machen überhaupt die Bemerkung, daß gerade wichtige einschneidende finanzielle Vorlagen mit Vorliebe in derartigen Zeitpunkten dem Abgeordnetenhause unterbreitet werden. Die Schulden, die angeblich aufgelaufen sind - die Prüfungsmöglichkeit fehlt ja vollständig - beziffern sich folgendermaßen: 185.150 dänische Kronen, 650.810 französische Franks, 33.000 Pfund Sterling, 105.800 holländische Gulden, 93.343 norwegische Kronen, 129.600 schwedische Kronen und 211.600 schweizer Franks. In der Vorlage fehlt jeder Hinweis darauf, zu welchem Kurs diese ausländischen Valuten berechnet werden. In der Vorlage heißt es, daß die Zinsen im Budget für das Jahr 1923 enthalten sind. Nun möchte ich vor allem feststellen, daß, so wie der Titel in dem vorliegenden Entwurf ist, die Schulden im Budget und auch die Verzinsungssumme nicht aufzufinden ist. Die Summen sind auch nicht unter Staatsschulden aufgezählt. Was wir finden, ist im Budget nur unter "Staatsschuld" im Kapitel VII, Titel 3, "Zinsen für die Auslandschulden". Es ist ja möglich, daß unter dieser Summe auch die Summen, die hier genannt worden sind, untergebracht worden sind. Für diese ist allerdings eine Verzinsung vorhanden, aber wie gesagt, es fehlt jede Prüfungsmöglichkeit, es fehlt jeder Hinweis darauf, daß es sich um diese Dinge handelt; dabei möchte ich feststellen, daß bei dieser alkgemeinen Post wohl Ku seangegeben sind, aber weit niedriger als de facto der heutige Stand ist, so daß weit größere Summen in Betracht kommen, als es im Budget angegeben erscheint. Der größte Mangel, der es uns absolut unmöglich macht und es auch Ihnen unmöglich machen müßte, für das Gesetz zu stimmen, wenn Sie halbwegs auf parlamentarische Würde und auf die Wahrung der parlamentarischen Rechte Gewicht legen würden, ist, daß in der Vorlage selbst keine Summe genannt ist. Die Regierung fordert einen Kredit in unbeschränkter Höhe an. Einen derartigen Kreditkannkein Parlament der Welt bewilligen und wir am allerwenigsten, denn wir haben nicht nur kein Vertrauen zur gegenwärtigen Regierung, es kommt besonders der Umstand hinzu, daß wir mit der Regierung in allen finanziellen Fragen sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben. Wir haben keine Gewähr dafür, daß die Regierung die Mittel, die ihr mit diesem Kredit bewilligt worden sind, nicht dazu verw endet, um Rüstungsgegenstände anzuschaffen oder um die Mobilisierungskosten decken zu können. Aus all diesen Gründen werden wir gegen die Vorlage votieren und fordern Sie auf, dasselbe zu tun. (Souhlas na levici.)

8. Øeè posl. dr. Keibla (viz str. 1957 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Der gegenwärtig in Verhandlung stehende Gesetzesantrag hat zum Gegenstande die Möglichkeit der Versetzung der Staatsangestellten von einem Ressort zu einem anderen, wobei auch der Wechsel von Dienstorten möglich sein soll. Nach der Begründung, welche diesem Gesetzentwurf beigegeben ist, ist angeblich dieser Gesetzentwurf sowohl im Interesse der Staatsverwaltung, wie im Interesse der Staatsangestellten gelegen. Daß er im In teresse der Staatsverwaltung gelegen sein mag, will ich vielleicht zugeben, insbesondere wenn erwogen wird, daß es unter den gegenwärtigen immerhin außergewöhnlichen Umständen möglich ist, daß es in einigen Ressorts Mangel, in anderen Ressorts Überfluß gibt. Nur glaube ich, mit Recht bezweifeln zu müssen, daß durch das Versetzen von Beamten aus einem Ressort zu einem anderen das erreicht wird, was hier im Bericht steht, nämlich die Erlangung von wirklich eingearbeiteten Kräften in den verschiedenen Zweigen der Verwaltung. Denn, wenn jemand aus einem Zweig der Verwaltung in einen anderen versetzt wird, ist er wahrscheinlich zumindest in der ersten Zeit nicht eingearbeitet und es wird einer ziemlichen Zeit bedürfen, bis er sich im fremden Resort zurecht findet. Also die Hoffnung, daß man auf diese Weise eingearbeitete Kräfte auf billige Weise erhält, dürfte wohl trügerisch sein.

Das Ganze stellt außerdem ein Provisorium dar und soll nur auf eine bestimmte Zeit wirken. In dieser Beziehung möchte ich feststellen, daß Provisorien gewöhnlich ein langes Leben haben. Wir haben es schon im alten Österreich kennen gelernt, daß gerade provisorische Gesetze oft länger wirkten als ursprünglich angenommen und allen lieb war. Und so fürchte ich auch, daß dieses Gesetz nicht so ohne weiteres aufgehoben werden wird, daß es zumindest ein Rüstzeug der Regierung sein und bleiben wird; und meine Damen und Herren, nach unserer Ansicht ist dieses Rüstzeug ungemein gefährlich. Wenn das Wort "Versetzung von Beamten" ertönt, so löst es insbesondere bei uns deutschen Abgeordneten einen nachhaltigen Widerhall aus, denn wir wissen davon ein Lied zu singen, wie unsere deutschen Beamten auch ohne dieses Gesetz willkürlich versetzt werden. Es ist in letzter Zeit eine ganz gewöhnliche Erscheinung, daß Beamte, altgediente Beamte nur deswegen von ihrem Posten entfernt und auf einen ganz minderen gesetzt werden, weil sie einem èechischen Beamten auf alle Fälle Platz machen müssen, wobei auf Eignung, Bedarf der Verwaltung oder des Dienstes gar keine Rücksicht genommen wird.

Ich kenne einen Fall, wo ein alter Stationsvorsteher in Röhrsdorf, der nur noch ein halbes Jahr zur vollen Pension hat, rücksichtslos versetzt wird und heute in einer Werkstätte den Schreiber machen muß. Ich weiß nicht, ob derartige Dinge auch mit dem Prinzip der Sparsamkeit vereinbarlich sind, welches angeblich hier in diesem Staate so hervorragend gepflegt wird, denn zum Ausfüllen von Drucksorten kann man wohl eine billigere Arbeitskraft bekommen, als einen Beamten der VI. Rangsklasse. Wir wissen auch ganz genau, daß Beamte versetzt werden ohne sonderliche Not, nur um ihnen entweder den Dienst unmöglich zu machen und sie auf diese Weise aus dem Staatsdienst hinauszubringen oder um sie zu zwingen, in eine èechische Gegend zu gehen, wo sie mitsamt ihren Familien ein überaus trauriges Dasein führen. Ich will nicht einmal darauf hinweisen, daß für ihre Unterbringung in den seltensten Fällen gesorgt ist, und wenn gesorgt ist, wird es in einer Art getan, die man jedenfalls ni cht als soziale Fürsorge bezeichnen kann. Leute, welche eine gewisse häusliche Kultur gewohnt sind, werden gezwungen, in kleinen Zimmern und unzureichenden Wohnungen zu wohnen, sie werden gezwungen, ihre Kinder, die kein Wort èechisch können, in èechische Schulen zu schicken; auf diese Weise sucht man offenbar die Beamten dem eigenen Volksstamm zu entfremden. An die Stelle der versetzten Beamten kommen andere, èechische, mit vielen Kindern in die deutschen Städte. Die Absicht ist offenkundig: nicht eine Vereinfachung der Verw altung, nicht eine Ersparnis, nicht die Interessen des Dienstes oder des Staates sind maßgebend, sondern es sind nationale Interessen maßgehend, Interessen, welche pa rallel mit den übrigen Èechisierungsbestrebungen gehen. Wir erblicken in diesem Gesetz eine neue Möglichkeit, insbesondere den deutschen Beamtenstand empfindlich zu treffen, und wir werden gegen das Gesetz stimmen, um nicht zu den vorhandenen Beschwerden neue noch häufen zu müssen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr. Hruban.)

In diesem Zusa mmenhange muß auch darauf hingewiesen werden, daß selbst die Justizverwaltung nicht frei von allen diesen Dingen ist. Es sinind in der letzten Zeit unter dem Titel, daß man den deutschen Richtern Gelegenheit geben will, im rein rein èechischen Sprachgebiet die èechische Sprache vollständig zu erlernen, eine ganze Reihe von deutschen Richtern in das èechis che Gebiet versetzt worden. An und für sich könnte man ja gegen diesen Grundsatz nichts besonders vorbringen. Aber die Art und Weise, wie es gemacht wird und wer alles von dieser Maßregel getroffen wird, läßt in uns den Verdacht aufkommen, daß wiederum unter dem Deckmantel irgend einer staatlichen Notwendigkeit nichts anderes als nationale Gehässigkeit getrieben wird. Ich glaube, es ist doch ganz merkwürdig, wenn sich unter den in das èechische Gebiet versetzten Richtern Leute befinden, welche vollkommen in Wort und Schrift èechisch können, so daß der Zweck der Versetzung, die Sprache zu erlernen, von vorneherein wegfällt, weil die Leute die Sprache ja vollkommen beherrschen. Es wird in dem Dekret die Versetzung allerdings nur provisorisch auf sechs Monate ausgesprochen, um mit den geltenden Staatsgrundgesetzen bekanntermaßen in Einklag zu bleiben, aber wir sind nicht überzeugt, daß das Versprechen, in sechs Monaten die versetzten Richter wieder zurückzunehmen, eingehalten wird. Und wie wir da nicht überzeugt sind, sind wir auch in diesem Falle hier nicht davon überzeugt, daß dieses Gesetz nur gemacht werden soll zum Zwecke der Wirtschaftlichkeit, nur aus wirtschaftlichen Gründen, ohne andere Nebenabsichten. Es ist überhaupt interessant, wie das Gesetz begründet wird.

Daß auch die Gesetzesmacher und auch der Berichterstatter nicht an die Ungefährlichkeit dieses Gesetzes glauben, beweist seine eigene Begründung, die er dem Gesetze geben will. Es heißt darin, daß gewisse Kreise - u. zw. werden diese Kreise die uneingeweihten gen nnt - daß diese uneingeweihten Kreise gewisse Befürchtungen haben, die jedoch absolut gegenstandslos seien. Insbesondere seien diese Befürchtungen darauf gerichtet, als ob es sich hier um eine drakonische und schikanöse Versetzung von Staatsbeamten handeln würde. Diese Vorstellungen seien angeblich irrig, zumal die staatliche Verwaltung schon jetzt die Möglichkeit hat, innerhalb der Ressorts die Beamten zu versetzen. Nun, wenn mit diesen uneinge eihten Kreisen vielleicht die oppositionellen Abgeordneten oder insbesondere wir deutschen Abgeordneten gemeint sind, so muß ich denn doch betonen, daß wir sehr wohl eingeweiht sind, und daß gerade der Umstand, daß wir eingeweiht sind, uns zur größten Vorsicht gegen dieses Gesetz mahnt.

Es ist hier in der Begründung ferner die Rede davon, daß diese Versetzung auch im Interesse der Angestellten selbst gelegen ist. Nun, Behauptungen können ja aufgestellt werden, ich bin aber überzeugt, daß es schwer halten wird, nachzuweisen, daß es für den betreffenden Angestellten oder Beamten gar so hervorragend günstig ist, wenn er aus einem Winkel des Staates in einen anderen versetzt wird, wenn er seine Familie zurücklassen muß, wenn er zwei Haushalte zu führen gezwungen ist und wenn er unter Verhältnissen weiter dienen muß, die sich wesentlich von denen unterscheiden, unter welchen er früher gedient hat. Ich glaube, man wird da die Angestellten am besten selbst fragen müssen, ob sie gar so ein Interesse an der Sache haben, und man wird wahrscheinlich eine Verneinung erfahren. Man hat sich offenbar davor gefürchtet, das Einverständnis der einzelnen Staatsangestellten einzuholen oder wenigstens mit den Organisationen zuvor zu beraten, denn ausdrücklich wird im Bericht erklärt, es sei überhaupt nicht angängig, vielleicht eine Bestimmung in das Gesetz hineinzunehmen, auf Grund deren die Verwaltung verhalten wäre, zuerst mit den Organisationen der Angestellten zu verhandeln, falls es sich um Versetzungen handelt. Interessant ist die Begründung, warum dies nicht geschehen kann. Der Herr Berichterstatter meinte, derartige Verhandlungen mit den Organisationen seien aus dem Grunde unzulässig, weil eine derartige Sache in Widerspruch mit dem geltenden Rechte stünde, das es angeblich verbietet, daß die Organisationen koordiniert, also gleichberechtigt mimit der Staatsverwaltung irgendwie die Sache betreuen. Es gibt doch ganz andere Gebiete des öffentlichen Rechtes und des Arbeitsrechtes, möchte ich sagen, in welchen das bisher geltende Recht ein derartiges Zusammenarbeiten der Organisationen mit den Arbeitgebern auch nicht gekannt hat, und ich glaube, es würde sagen wir, die Partei des Herrn Vorsitzenden des sozialpolitischen Ausschusses Johanis, sich ganz entschieden dagegen gewehrt haben, wenn man ihr gesagt hätte, da das bisher geltende Recht eine derartige Mitarbeit nicht kennt, dürfte auch in Zukunft von einer derartigen Mitarbeit nicht gesprochen werden. Es ist ganz merkwürdig, daß Herr Johanis unter eine derartige Begründung seine Unterschrift überhaupt setzt.

Angeblich seien gewisse Kautelen vorhanden, welche dafür sorgen sollen, daß die Rechte der Staatsangestellten gewahrt werden. Ich möchte mich zunächst auf die Form dieser Kautelen beschränken. Sie sind nicht im Gesetz enthalten, sondern, und das ist etwas ganz neues, sie finden sich lediglich im Referat des Berichterstatters des sozial-politischen Ausschusses. Wenn wir uns vergegenwärtigen, daß es heute unter uns allen feststeht, daß die Regierung sich sogar an einen beschlossenen Resolutionsantrag nicht halten muß, daß also eine beschlossene Resolution eigentlich wertlos ist und nur eine Augenauswischerei nach außenhin bedeutet, so müssen wir uns erst fragen: Was für eine Wirkung sollen denn die paar Zeilen in dem Bericht ausüben? Sie werden nirgends in ordentlichen Gesetzestext oder nachher abg edruckt, sie kommen gar nicht in die Öffentlichkeit, sie sind lediglich Worte ohne tatsächlichen Inhalt. Und mit so etwas wagt man, in die Öffentlichkeit zu gehen und von so etwas wagt man zu behaupten, daß damit die Interessen der Betroffenen genügend, ja vollkommen gewahrt werden.

Und nu, worin bestehen denn diese Kautelen? Sie sind nach meiner Ansicht reines Gummi. Es soll, wie es heißt, vor allem anderen auf die Familie, auf die Befähigung und auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angestellten gebührend Rücksicht genommen werden. Es ist dies ja an und für sich eine Phrase, aber sie ist nicht einmal in den Gesetzestext hineingenommen worden. Dann sollen diese Kautelen darin bestehen, daß die Vorschriften über die Ernennung offenbar bezüglich der Versetzten unverändert bleiben. Weniger Zeilen hinterher aber heißt es, es sei nicht möglich, eine Bestimmung des Inhaltes in das Gesetz aufzunehmen, daß man dem versetzten Angestellten den weiteren Bezug aller ihm zustehenden Bezüge garantiert. Und nun eine ganz merkwürdige Begründung; weil dies angeblich mit den Vorschriften über die Versetzung innerhalb eines und desselben Ressorts in Widerspruche stünde. Das verstehe ich offen gestanden nicht, das ist mir ein Rätsel und ich möchte schon den Herrn Berichterstatter bitten, daß er in seinem Schlußworte etwas deutlicher sagt, was er sich darunter eigentlich vorgestellt hat. In dem Referate des Berichterstatters heißt es dann, daß eine weitere Kautel darin bestehen soll, daß auch derjenige, der sich freiwillig zur Versetzung meldet, als amtwegig versetzt zu gelten hat; das heißt wohl mit anderen Worten, daß er Anspruch auf die Bezahlung der Übersiedlungsgebühren hat. Offen gestanden wäre es mir lieber, wenn dieser Passus so, und zwar in das Gesetz aufgenommen wäre, denn in dem Gesetz steht es nicht und die Durchführungsverordnung ist etwas, worauf wir gar keinen Einfluß haben. Dieser Wunsch ist zwar sehr löblich, wir fürchten aber sehr, er wird notwendigerweise nur ein Wunsch bleiben, oder, was das gefährlichere sein wird, (Posl. Patzel: Protektionskinder!), sehr richtig, es wird immer Unterschiede geben zwischen denen, denen man etwas gibt oder geben will, und solchen, denen man nichts geben will. Mit anderen Worten, das Gesetz ist, wie ich schon sagte, geeignet, in dem Sinne weiter zu wirken, daß insbesondere die deutschen Beamten verfolgt werden, es ist geeignet, weiter die ges amte Beamtenschaft in Unruhe, ja Furcht und Schrecken zu versetzen, weil man nicht weiß, was aus einer derartigen Ermächtigung - und schließlich ist es doch nur ein Rahmengesetz schließlich alles herauskommt.

Wir sind nicht imstande, und diesem Gesetzesantrag anzuschließen, müssen ihn als gemeingefährlich bezeichnen und lehnen ihn infolgedessen in seiner Gänze ab. (Potlesk na levici.)

9. Øeè posl. Patzela (viz str. 1961 tìsnopisecké zprávy):

Sehr geehrtes Abgeordnetenhaus! Zunächst gestatten Sie mir, zu Beginn meiner Ausführungen die Tatsache festzustellen, daß in diesem Hause voll hoher Würde und Demokratie die wichtigsten Vorlagen, die tief in die staatsbürgerlichen Rechte einschneiden, niemals von einem Minister begründet werden, wie es in diesem vertrottelten, verruchten und zurückgebliebenen alten Österreich immer Gepflogenheit war, sondern immer nur von einem Angestellten, wenn ich so sagen darf, den Regierungsparteien, und es ist ein charakteristisches Zeichen, daß vom ersten Augenblick der Verhandlung dieses Gesetzes an der einzige Regierungsvertreter, der anwesend ist, der Minister für Unifizierung ist, der uns wahrscheindlich darüber belehren soll, daß die Verwaltungspraktiken der Slovakei durch dieses Gesetz nunmehr auch auf die westlichen Länder in ausreichendem Maße ihre Anwendung finden sollen.

Nach der Regierungsvorlage und nach dem Motivenbericht des Herrn Berchterstatters soll dieses Gesetz angeblich eine einwan dfreie Absicht verfolgen. Es soll die Absicht verfolgen, einen Ausgleich zu schaffen zwischen überflüssigen Beamten in manchen Ressorts auf der einen und dem Mangel auf der anderen Seite. Es soll also das wieder gut machen, was die Koalitionsparteien in der Revolutionsnationalversammlung in den Národní výbory gesündigt haben am èechischen Staate, in dem sie etwas zuviel ihrer Protektionskinder in den Staatsdienst brachten. Es soll einen Ausgleich schaffen, damit wir von den Arbeitsbienen die Drohnen scheiden, die, wie sogar manche Kreise der èechischen Nation fordern, aus dem Bereiche der Staatsverwaltung ausscheiden sollen. Darüber ließe sich reden. Gar keine Frage, daß die Staatsverwaltung zweifellos das Recht hat, ihre Beamten dort zu verwenden, wo sie sie braucht und wo sie glaubt, daß die Beamten am rechten Platze sind. Aber in der Jahrhunderte alten Entwicklung wurde dieses Recht der Staatsverwaltung beschränkt durch Vereinbarungen, die man Dienstpragmatik, Beamtenrecht und dergleichen Dinge mehr nennt, die den Beamten vor allem do, wo es wechselnde Verwaltungen gibt, Schutz bieten sollen gegen die willkürliche Verfolgung, und die eine gewisse Einheitlichkeit der Verwaltung und namentlich eine gewisse Einheitlichkeit in der Rechtssprechung der Bevölkerung garantieren sollen. Sie gestatten schhon, daß ich von dieser Stelle aus daran erinnere, daß nach unserer Auffassung das eben eine Folge der geistigen Entwicklung des deutschen Rechtslebens war, von dem die ganze Welt so bewundernd spricht in der Erzählung vom Müller von Sanssouci. Wir wissen sogar, daß in dem berüchtigten wilhelminischen Deutschland der deutsche Kaiser geklagt werden und von deutschen Gerichten schuldig gesprochen werden konnte, während es anderswo eine Republik gibt, wo man nicht den Schuldigen finden will und die plebs herhalten muß, um einen Theaterraub zu begründen. Man hat auch bei der Budgetberatung erzählt, daß es beim Obersten Rechnungshofe nicht möglich sei, die geeigneten qualifizierten Beamten zu finden, weil sich die Ministerien sträuben, gute qualifizierte Beamte an diese Kontrollstelle abzugeben, von denen sie kontrolliert würden. Aber, meine Herren, das kann wohl nicht die eigentliche Ursache sein, denn ein wirklich qualifizierter Beamter wird, wenn man ihm den entsprechenden Wirkungskreis bietet und wenn er ein èechischer Patriot ist, sich nicht weigern, eine andere Stelle in der Staatsverwaltung anzunehmen, um seinem Volke und seinem Staate zu dienen.

Nun ist es auch mit diesem Gesetz, wenn es seinem Geiste entsprechen soll, nicht so ohne weiteres getan. Was will man damit? Will man die Vertragsbeamten austauschen? Das kann man ohnedies. Oder will man einen qualifizierten Eisenbahner in das Rechnungsdepartement versetzen, oder einen qualifizierten Richter zur Staatsanwaltschaft oder vielleicht gar zur Finanzprokuratur versetzen? Ob eine solche Versetzungsmöglichkeit dem Geiste der Staatsverwaltung dienen kann, wissen wir nicht. Wir wissen aber klar, daß, wenn wir die Dinge überprüfen, es ersichtlich ist, daß es sich im Ernste nicht darum handelt, mit dem Überfluß auf der einen Seite den Mangel auf der anderen Seite durch eigene Kräfte zu decken. Wir wissen, daß es sich um ein politisches Zweckgesetz handelt, das den bisherigen illegalen gesetzlosen und gesetzwidrigen Zustand beschönigen und verbrämen soll. Es handelt sich ganz offensichtlich um ein politisches Zweckgesetz, das nichts anderes sein kann und sein will, als der Ausdruck der Machtverhältnisse in dem Staate, der Ausdruck der Tatsache, daß die ehemals so stürmenden èechischen sozialistischen Parteien längst Gefangene, geistige Gefangene anderer Kreise geworden sind, vor denen sie sich beugen müssen. Daß es sich darum handelt, beliebig zu disponieren und beliebig die Beamten schikanieren zu können, besonders die Beamten der oppositionellen Richtung, daß sich das Gesetz vor allem gegen uns Deutsche und vielleicht auch gegen die Slovaken und Magyaren richtet, wissen wir. Es ist das Wiederaufleben des Geistes, in dem vor einiger Zeit Dr. Lueger das ort sprach: Von Schönerianern und Sozialdemokraten wird keiner angestellt! Hier entscheidet nicht Recht und Billigkeit, sondern das brutale Gefühl der Macht. Freilich, sage ich, die Parteien, die bei der Verhandlung dieses Gesetzes im sozialpolitischen Ausschusses in Opposition standen - und es war eine starke Opposition - die hätten schon die Möglichkeit, der Staatsverwaltung die gehässige Durchführung eines solchen Gesetzes unmöglich zu machen, freilich unter der Bedingung, wenn sie sich ihrer Macht und ihrer Kraft auch gegen diese Staatswirtschaft bewußt würden und gewillt wären, entsprechende Konsequenzen daraus bis zum Äußersten abzuleiten. Wenn auch diese oppositionellen Parteien nur gewillt wären, von ihren verfassungsmäßigen und geschäftsordnungsmäßigen Rechten Gebrauch zu machen, würden wir einer solche Wirtschaft, wie sie sich in dem Gesetze ausprägt, den entsprechenden Widerstand entgegensetzen können. Warum wir befürchten, daß das ein politisches Zweckgesetz gegen unbequeme Beamten sein wird? Vestigia terrent! Wir haben sc on genug Spuren, die darauf hinweisen. Die Geschichte der deutschen Beamten in der Èechoslovakischen Republik ist eine einzige Leidensgeschichte, eine einzige Golgatha, ob es sich nun um die Versetzungen deutscher Richter handelt, von denen schon Kollege Keibl sprach, ob es sich, ich möchte sagen, um die brutale Mißhandlung von Hunderten deutscher Eis bahner oder um Lehrer handelt. Während man den èechischen Beamten, die man in das deutsche Gebiet schickt, Belastungszulagen gibt, vielleicht weil es für sie eine seelis che Belastung ist, in etwas erhöhtem Maße im deutschen Gebiete die deutsche Sprache gebrauchen zu müssen, werden seit dem Umsturze qualifizierte deutsche Beamte oft an geradezu unwürdige, minderwertige Stellen versetzt. Wir haben die Tatsache, daß siebenundzwanzigbis dreißigjährige Herren, die nichts anders für sich haben, als daß sie an einem Tage nicht mehr an der Front in Rußland waren, in leitenden Stellungen sind, während man qualifizierte Beamte zu Direktionen bei den Eisenbahnen versetzt und sie verurteilt, Rechnungen zu kontrollieren und dergleichen mehr, wobei ber Staat noch so unvernünftig ist, die gutbefähigten Leute so zu verwenden, daß sie ihre Posten auf den ihnen zugewiesenen Stellen nicht voll ausfülen können. Die Auswirkung zeigt sich auch und von den Folgen werden wir nicht sprechen.

In den letzten Tagen habe ich die Nachricht bekommen, daß in der Stadt Marienbad sämtliche ledigen Postbeamte auf einmal aufgefordert wurden, um ihre Versetzung ins èechische Gebiet anzusuchen, ohne Rücksicht darauf, ob sie imstande sind, die èechische Sprache schon jetzt einigermaßen zu beherrschen. (Výkøiky posl. inž. Junga.) Begründet wird diese Maßnahme in Marienbad damit, daß angeblich der Stand der Beamten beim Postamte überkomplett sei. Wir wissen schon, warum diese Versetzung erfolgt, es sind eben deutsche Beamte. Ich erwähnte noch eine kleine, Tatsache, sie betrifft ganz kleine subalterne Beamte. Die Steueradministrationen sind angewiesen worden, ihren angeblichen Überschuß an Kanzlei- und Vertragsbeamten um eine bestimmte Zahl herabzusetzen.

In Tetschen kündigt man auch wirklich eine Anzahl von Beamten, aber setzt an deren Stelle 99 % èechische Angestellte. In Kaaden kündigte man z. B. zwei Kanzleihilfskräfte und erklärte ihnen, die sieben Jahre auf ihren Posten sitzen und sich in den schwierigsten Zeiten mit allerlei schweren Materien, z. B. mit der Vermögensabgabe geschunden haben, ihre Entlassung müsse erfolgen, lediglich wegen Restringierung der Kanzleikräfte. Am nächsten Tage erscheint aber sofort von irgend einem anderen Amt Herr Uhlíø aus Friedland, eine Èeche von Nation, um einen der beiden Posten anzutreten. So sehen wir, wie im kleinen auch die jetzt schon bestehenden Versetzungsmöglichkeiten lediglich gegen unsere deutschen Beamten angewendet und ausgenützt werden. Ja, sogar dort, wo es sich um ganzarme Leute handelt, werden sie entfernt. In Joachimsthal, wo mit Beginn des heurigen Jahres der Staat das Kurhotel eröffnet hat, kündigt man die seit Jahren dort ansässigen gutbewährten deutschen Bediensteten, bloß um an deren Stelle Èechen zu setzen. Und das sollen sich die Deutschen gefallen lassen und sollen noch glauben, daß mit diesem Gesetz lediglich die Absicht verfolgt werde, einen Ausgleich im Verhältnis zwischen deutschen und èechischen Staatsangestellten zu erzielen.

Meine Herren, die Dinge liegen ein wenig anders. Es ist wahr und der Herr Finanzminister hat Recht. Die Èechoslova, kische Republik hat einen Überfluß an Beamten. Ich habe mir eine Statistik herausgesucht, nach der das alte Österreich, Zislaithanien im Jahre 1913, also im letzten Friedensjahr, bei einer Bevölkerungsziffer von ungefähr 30 Millionen rund 403.000 - die Ziffern sind authentisch, sie stammen von Finanzminister Zalesky - genau 403.351 Staatsangestellte einschließlich der Eisenbahner und einschließlich der ständigen staatlichen Arbeiter hatte. Die Èechoslovakische Republik mit einer Einwohnerzahl von etwas über 13 Millionen hat 352.000 Staatsangestellte. Wenn man auch hinzunimmt, daß natürlich ein Staat gewisse Beamtenbereiche mit Beamten versehen muß, gleichgiltig ob er 13 oder 30 Millionen Einwohner zählt, (Posl. inž. Kallina: Die Zahl der Minister z. B.!) - die sollen allerdings in größeren Staaten oft geringer an Zahl sein, weil dort mit mehr Hirn regiert wird - wenn man auch hinzunimmt, daß natürlich wie in allen Staaten eine bed tende Vermehrung der Agenden eingetreten ist und die Übergangzeit dem Staate viel neue Arbeit auferlegt hat, so können wir doch sagen, daß, alle diese Dinge ins Kalkül gezogen, die Èechoslovakische Republik immer noch um 100.000 Staatsangestellte zu viel hat. Es ist uns bisher jede Aufklärung darüber unmöglich gemacht worden, durch welche wunderbaren Vorgänge denn auf einmal die Èechoslovakische Staatsverwaltung eine solche Überzahl an Staatsangestellten hereingeschneit bekommen hat. Es muß ein förmlicher Mannah-Regen von Staatsangestellten erfolgt sein, der auf diese Gefilde herabgeströmt ist.


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