Úterý 29. záøí 1925

Wir klagen als Deutsche deshalb zunächst mit allen fortschrittlichen Elementen den Geist der Reaktion an, der sich austobt, klagen jene, die verantwortlich sind, des Bruches der Verfassung an, die sie weit mehr beauftragte als sie tatsächlich handeln so zu tun, daß in Wahrheit geschehen kann, was die Verfassung gelobt: "Uns der Gesellschaft der Völker als gebildetes, friedliebendes, demokratisches und fortschrittliches Mitglied einzugliedern."

Wehe dem Staate, dessen verantwortliche Lenker gestatten, daß entgegengesetzt den Notwendigkeiten gehandelt wird, welche die Erschließung aller Kräfte gebieten. Ein solcher Staat muß im Wettbewerbe den andern unterliegen. Als Deutsche haben wir aber noch eine andere Aufgabe als die der Ilgemeinen Anklage gegen den Geist der Staatsführung, wie er sich besonders in der Schulverwaltung ausdrückt. Wir haben als Deutsche darüber hinaus über die Einseitigkeit Beschwerde zu führen, mit der dieser Geist im besonderen gegen uns wütet und mit der wir als Deutsche zu höchst getroffen werden sollen. Lassen wir die Berechtigung gelten jeder Klage über den Verlust auch nur einer Schule oder Klasse die der èechischen so gut wie der deutschen, so liefern wir heute den Beweis dafür, daß unsere Klagen unter dem Drucke der schwersten Folgewirkungen der Maßnahmen der Schulverwaltung entstanden, wie sie so schwer kein anderes Volk zu ertragen hat. Die deutsche Volks- und Bürgerschule hat die schwersten Verluste zu buchen, Verluste, die mit Zahlen nur ausgedrückt eine Wehmut, einen Schmerz in uns erstehen lassen, für den ein jedes Wort zu schwach ist. Nach der Statistik der deutschen Bürgerschulzeitung vom 15. September 1925 haben wir bis Ende des Schuljahres 1924/25 als Deutsche von ursprünglich 11747 Klassen deren 2779, das ist 24 Prozent verloren und sind auf 8968 deutsche Klassen im Staatsgebiete gesunken. Längst aber ist diese Zahl überholt. Die letzten Verfügungen der Präsidien der Landesschulräte haben diese Verlustzahl neuerlich unerhört gesteigert, in Böhmen allein wurden weitere 635 Klassen, nach den Zahlen des Herrn Ministers 535, gesperrt. Der Gesamtverlust an deutschen Schulen und Klassen ist damit mit Anfang des Schuljahres 1925/26 auf rund 4000 erhöht worden.

Was brauche ich weitere Zahlen! Es sind deren ja auch andere von deutschen Kollegen genannt worden. Ich habe nur zu sagen: Das Faktum dieses geschehenen Verbrechens kann kein Argument beschönigen. (Souhlas na levici.)

Der Herr Minister meint, daß das Problem der Schulrestriktion nicht vom nationalpolitischen Gesichtspunkte aus beurteilt werden darf. Höchstens vom sozialpolitischen oder kulturellen. Am meisten, so meint er, würde es opportun sein, die Schulsperrungen als Folge der Depopulation hinzustellen, so mmeint man heute allenthalben in den staatsverantwortlichen Kreisen, jener Depopulation, die als eine natürliche Folge des Weltkrieges in dem Rückgang der Schülerzahlen sich wiederspiegelt. Wir sind auch in diese Seite des Schulproblems sehr, sehr tief eingedrungen, wir müssen aber der Meinung, die alles auf den Geburtenrückgang wälzen möchte, gegenüberhalten, daß Dinge geschehen sind, die uns weit mehr zwingen, die Schulsperrungen aus nationalpolitischen Gründen entstanden zu betrachten. Für uns Deutsche besteht die Schulrestriktion nicht erst seit der Kollektivmaßnahme der Präsidien der Landesschulräte vom Anfang des Schuljahres 1925/26, die auch èechische Schulen betraf - das muß ja festgestellt werden - und die im wesentlichsten mit dem Geburtenrückgange begründet wird. Die Schuldrosselungsmethode lernten die deutschen Schulen schon seit dem ersten Umsturztage kennen. Damals, als die verheerenden Wirkungen des Krieges in einem Rückgang der Schülerzahlen sich noch nicht bemerkbar machten, wurden wir schon in unserem Kulturbesitz geschmälert und es waren die Èechen selbst, die andere Gründe für die Schädigungen der Schulverwaltung bemessen, als die Rücksichtsnahme auf die Schülerzahl. Damals waren es die Èechen, die eingestanden, daß es sich in den gegen deutsche Schulen verfügten Klassensperrungen um eine nationalpolitische Maßnahme handelt, welche die ihrer Meinung nach durch das Schulregime des alten Österreich zustande gekomme "Überbegünstigung" des deutschen Schulwesens paralysieren sollte.

Wir haben in der Vergangenheit den Beweis geliefert, daß eine solche Überbegünstigung niemals bestand und wenn sie bestanden hätte, mußte eine moralische Korrektur dieses Umstandes anders vollzogen werden, als durch Vernichtung von 4.000 Klassen.

Man weiß nunmehr allerwärts, daß dieses Argument von der Überbegünstigung des deutschen Schulwesens nur ein Mittel zum Zweck war. Auch die Èechen warfen es nunmehr ins alte Eisen. Noch durch andere als die deutschen "Querulanten" ist das Gegenteil dieser Überbegünstigung der deutschen Schulen bewiesen worden, zuletzt sogar durch den Landesschulrat. Nach der bemerkenswerten Feststellung der durch den Landesschulrat inspirierten halb offiziösen "Èeskoslovenská Republika" gibt es einen größeren Durchschnittsbesuch der deutschen Sch klassen als der èechischen: Deutsche Klassen 37 Kinder, èechische Klassen 36 Kinder. Nach diesen Zahlen zählte man 1918 in Böhmen 2593 deutsche Schulen mit 8473 Klassen und insgesamt 404.504 Kindern neben 3768 èechischen Schulen mit 13.200 Klassen und ins, gesamt 674.554 Kindern. Mit den heurigen Ergebnissen der Schuleinschreibung verglichen, ergibt sich bei den Deutschen aus den Gründen der Depopulation heraus ein Abgang von 159.755 Kindern, d. s. 39·4% und ein Verlust von 90 Schulen und 1885 Klassen, bei den Èechen ein Abgang von 192.649 Kindern, d. s. 28·4% bei einem Zuwachs von 370 Schumen und 26 Klassen. Wir finden also auf der èechischen Seite trotz des Rückganges der Schülerzahl ein Anwachsen von Schulen und Klassen, das, wenn wir die Minderheitsschulen mitzählen, noch gewaltig steigt. Wenn man dabei die Siedlungsverhältnisse der Deutschen in den Randgebirgen nicht unerwähnt läßt, die es notwendig machen - diesem Umstande trug das alte Österreich Rechnung - daß oftmals für eine geringe Schülerzahl in hohem Gebirge eine Schule errichtet werden muß, um den Kindern die nach dem Gesetze bestehende Verpflichtung, die Schule zu besuchen, erst möglich zu machen, wenn man - ich deutete das schon an - die nach dem Stande des Vorjahres über 1000 èechische Minderheitsschulen zu dem ausgedrückten Verhältnisse weiter ins Verhältnis setzt, dann kann uns keine Macht der Welt davon überzeugen, daß die Schulrestriktionen von Objektivität getragen sind, dann kan uns niemand zwingen, die Schulpolitik des èechischen Staates von einem anderen als dem nationalpolitischen Gesichtspunkte aus zu beurteilen.

Ein weiteres Beispiel. Die 46 Orte des Gablonzer Landschulbezirkes besaßen Ende 1918 in ihren deutschen Schulen 190 Klassen. Nach der "Ausgleichspolitik" war dieser Schulbesitzstand am Ende des Schuljahres 1923/24 um 70 Klassen also auf 120 Klassen gesenkt worden. Die Verminderung des deutschen Schulbesitzstandes betrug schon in diesem Zeitpunkte 37%. Sie ist nunmehr nach dem Reduktionserlasse 1925 des Landesschulrates in Prag, der den Gablonzer Bezirk härter als andere betraf, auf 49% ges iegen. Demgegenüber erfolgten Gründungen èechischer Schulen. An solchen gab es im Jahre 1918 im Gablonzer Landschulbezirke in zwei Orten solche mit 7 Klassen. Heute finden wir im Gablonzer Landschuldbezirke èechische Schulen mit 44 Klassen, ein Zuwachs an èechischen Schulen und Klassen von 528% Damit ist freilich nur die Zahl der deutschen Schul- und Klassenauflassungen und die Zahl der Gründungen neuer èechis her Schulen genannt. Das tief einschneidende Moment erkennen wir erst in voller Größe, wenn wir die Bevölkerungsziffer und die Klassenzahlen einander gegenüber stellen. Die enannten 46 Orte des Gablonzer Landschulbezirkes haben 58.388 Einwohner, hievon 48.137 Deutsche und 9511 Èechen. Wenn wir nun die Zahl der noch bestehenden deutschen Klassen zur Zahl der deutschen Bevölkerung ins Verhältnis setzen und bei den èechischen Schulklassen und der èechischen Bevoölkerung dasselbe tun, gelangen wir zu dem Resultate, daß auf 215 èechische Einwohner, dagegen erst auf 400 Deutsche eine Klasse kommt. (Hört! Hört!)

So bitte ich die Schulverwaltung, einmal in Vergleich zu ziehen den Besuch der èechischen Minderheitsschulen und den Besuch der deutschen Schulen in diesem Kreise und dabei streng zu kontrollieren, ob die von der Schulverwaltung festgesetzte Schülerzahl in den èechischen Minderheitsschulen auch tatsächlich besteht und ob dort auch mit derselben strengen Weisung bei der Zählung der Kinder vorgegangen wird, wie bei den deutschen Schulen.

So aber liegen die Dinge in den meisten Bezirken und Sie werden sehen und Sie dürfen sich nicht verwundern, wenn die tiefe Erregung der deutschen Bevölkerung auf den Straßen und Plätzen der deutschen Städte und Gemeinden gegen dieses Unrecht sich auslebt. Niemanden, der die Tatsache, und sei das auch im engen Umkreise seines Ortes oder seines Bezirkes, sieht, werden Sie glauben machen können, daß es der Schulverwaltung an einer paritätischen Betreuung des Schulwesens aller Nationen liegt. Wie es mit der praktischen Betreuung des èechischen und des deutschen Schulwesens beschaffen ist, mit der objektiven Führung der Schulverwaltung, ist gerade hier auch schon oft gezeigt worden, daß oft für wenige èechische Kinder eine èechische Schule im deutschen Gebiete errichtet wird, wogegen aber deutsche Schulklassen, die einen ganz respektablen Schulbesuch aufweisen, aufgelassen worden sind. Aber wenn der Herr Minister behauptet, daß gerade die einklassigen Schulen vorsichtig behandelt worden sind, und weiter behauptet wird, daß nur eine ganz geringe Anzahl, etwa 2 oder 3, von der Auflösung erreicht worden sind, so muß das wohl berichtigt werden. Es ist zum Teil eine Richtigstellung dieser Meinung schon durch meinen Kollegen Feierfeil geschehen. Ich habe hier nochmals aufzuzeigen, vielleicht geschieht dabei eine Wiederholung, daß es sich nicht um zwei oder um drei Klassen handelt, sondern um weit mehr. Wir verloren eine Bürgerschule in Böhmisch Eicha mit 120 Kindern, in Nahlau die einklassige Schule mit 32 Kindern, Proschwitz mit 27 Kindern, Priesen im Schulbezirke Saaz mit 33 Kindern, Drahomischl mit 21 Kindern, weiter die Schule in Fürwitz, in Proschkowitz im Bezirk Leitmeritz, in Neuland usw. Das sind also einklassige Schulen, deren Notcharakter allgemein anerkannt war. Sie sind schon im alten Österreich errichtet worden, aus Gründen der Selbstverständlichk eit. Sie sind errichtet worden auf Grund des Reichsvolksschulgesetzes und sie sind heute aufgelassen worden bei einer Anzahl, die weit hinaus geht über den Schulbesuch der dortigen èechischen Minderheit.

Nach dem Argumente der "Überbegünstigung" der deutschen Schulen kam das Argument der Rücksichtnahme auf die Staatsfinanzen. Der staatsfinanzielle kategorische Imperativ, der Sie von der rechten Seite des Hauses, wie Sie das uns klar machen wollen, zwingt, zu handeln, kann von uns ebenso wenig wie das andere Argument anerkannt werden, umsomehr, als seine Benützung nur uns angreift. Aber wäre es so, daß er für alle gelte: Dann sagen wir, um der Gefahr des staatsfinanziellen Ruins zu entgehen, um das Budget ins Gleichgewicht zu bringen, muß man nicht zuerst zur Schulrestriktion greifen. Es gibt andere Posten, an denen vorausgehend gespart werden kann. Wenn der staatsfinanzielle kategorische Imperativ zunächst den Posten des Nationalverteidigungsministeriums berührte, wir würden am wenigsten dagegen opponieren und begriffen dann ein mehreres. So aber finden wir trotz der Absicht der Sparsamkeit die Ausgaben für das Kriegswesen 1926 auf 1.935,402.500 Kè gegenüber 1925 von 1.815,435.710 Kè gesetzt, also um 120 Millionen Kè aufgewertet.

Wir lüften aber noch mehr die Wahrheit, um auch das Argument der Rücksichtnahme auf die Staatsfinanzen so zu analysieren, wie das zweckdienlich erscheint, den furchtbaren Plan der èechischen Schulverwaltung als eines Teiles des gegen uns andauernd vorgehenden Systems des èechischen Staates zu kennzeichnen.

Wir sind in das Argument des staatsfinanziellen kategorischen Imperative eingegangen, wir haben getrachtet, dem Staate die Ausgaben für eine seiner Meinung nach nicht nötige Anzahl deutscher Schulklassen abzunehmen. Deutsche Gemeinden und Bezirke wurden von uns bewogen, die Kosten der Weiterf ührung der aufgelassenen Klassen aus eigenem zu tragen. Es gelang die deutschen Gemeinden hiezu tatsächlich zu bestimmen, die deutschen autonomen Körper handelten gegenüber unserem Verlangen zustimmend aus kulturellen Motiven so sehr wie aus sanitären. In kultureller Beziehung wollten sie vermeiden, die Schüler nur durch nieder organisierte Schulen laufen zu Iassen, in sanitäter Beziehung sollten die Kinder davor geschützt werden, in Klassen zusammengepfercht zu werden. Wir zwangen die Schulverwaltung, die Maske ganz herunter zu nehmen.

Das Präsidium des Landesschulrates in Prag gab dem Plane, der vielleicht der Autonomie etwas vorgearbeitet hätte, nicht zu und zwar deshalb, weil die deutschen Bezirke und Gemeinden nicht den gesamten mit der Führung der aufgelassenen Klassen verbundenen Aufwand bestreiten. Der Landesschulrat duldete die Sammlung von ein oder zwei in die Dienstzeit einrechenbaren Jahren der von den autonomen Körpern gezahlten Lehrern nicht. Es wurde die Meinung der Schulverwaltung dadurch schon etwas deutlicher. Wir gingen weiter und stellten Lehrer mit Revers auf Verzichtleistung aller aus ihrer Dienstleistung an solchen von Gemeinden und Bezirken erhaltenen Schulen an den Pensionsfond, für die Vorrückung und den Anfangsdienst an. Wir fanden arme arbeitslose Lehrerteufel genug, denen ein Dienst ohne Wirkung für ihre Zukunft immer noch mehr bedeutete als die Arbeitslosigkeit. Aber auch das war nicht genug. Ein neuer Grund kam nun hinzu. Die Rücksicht auf die Finanzen der Bezirke und Gemeinden, die man ebenso schonen müsse, wie die Staatsfinenzen selbst. In unserer Zähigkeit gründeten wir Elternorganisationen, die sich bereit erklärten, die Kosten der Fortführung der aufgelassenen Schulen und Klassen zu tragen. Dem Staat, dem Lande, den Bezirken, den Gemeinden sollte nicht ein Deut finanziellen Risikos entstehen. Die Entscheidung, die nun erfolgte, war wieder ablehnend. Aus Grundsätzlichkeit wurde unserem Ansuchen nicht stattgegeben. Wir wissen, wie der Herr Schulminister argumentiert, welche Gründe er ins Treffen führt dafür, daß diesem unserem Ansuchen nicht stattgegeben worden ist. In keiner Phase und in keinem Detail der Schulpolitik zeigt sich dies so sehr, von welchen Ansichten sich die Schulpolitik leiten läßt, als gerade hier bei der Weigerung der Schulverwaltung, unsere aufgelösten deutschen Schulen und unsere aufgelösten deutschen Klassen auf eigene Kosten weiterzuführen. Vor aller Welt wollen wir diese Grundsätzlichkeit genügend illustrieren. Sie ist die Grundsätzlichkeit, die in der Richtung der konsequenten Vernichtung unseres deutschen Schulwesens läuft, die uns nicht gestattet, unsere aufgelassenen Schulen und Klassen auf eigene Kosten weiterzuführen. (Posl. inž. Jung: Der Staat muß dafür sorgen, daß die Geldbörsen seiner Staatsbürger gefüllt werden!)

Místopøedseda Buøíval (zvoní): Pan posl. inž. Jung nemá slova.

Posl. Simm (pokraèuje): Die Entscheidung, die in dieser Art erfolgte, zeigt die Grundsätzlichkeit auf, mit der die Schulverwaltung der Èechoslovakischen Republik gegen unser Schulwesen vorgeht. Aber wir werden etwas zu tun wissen. Wir werden zu tun wissen, was nottut, nämlich, daß wir die Grundsätzlichkeit, die hier in diesem Staate gegenüber dem deutschen Schulwesen besteht, nämlich die Grundsätzlichkeit in der Richtung einer ernichtung nicht nur in diesem Hause und vor Ihnen vortragen, sondern vor aller Welt illustrieren. Aus der Fülle der Fälle, bei denen es sich um die Verweigerung der Führung von Klassen auf Kosten von Elternorganis ationen handelt, nenne ich nur zwei, die ich selbst bearbeitete. Eine Elternorganisation der Gemeinde Kukan im politischen Bezirke Gablonz a. N. stellt am 20. August 1925 an den Landesschulrat das Ansuchen um Bewilligung der abgesonderten Führung der Elementarklasse an der dortigen Schule auf Kosten von Schulfreunden. Es sollte durch die Opferwilligkeit der dortigen Elternorganisation verhindert werden, daß Kinder, die das erste Jahr in die Schule gehen, mit Kindern zusammengepfercht werden, die das zweite und dritte Schuljahr in die Schule gehen und es sollte verhindert werden, daß so der Fortschritt der Kinder gehemmt werde. Auf dieses Ansuchen wurde schon am 20. September 1925 eine abschlägige Erledigung zuteil. Die Elternschaft der Swarover Schulkinder in Swarov im gleichen Schulbezirk Gablonz a. N. ersuchte um Bewilligung einer provisorischen Parallele an der dortigen Expositur einer Klasse, die, weil sie den Bestimmungen des Gesetzes nicht entsprach, aufgelassen worden war. Den Aufwand wollne die Eltern tragen, in vierteljährlichen Raten im vorhinein an die Bezirksschulklassen abführen. Den Einwendungen des Landesschulrates über die Nationalität der Kinder wurde entsprochen. Der Lehrer gab die Erklärung ab, daß er auf die Einrechnung seiner Dienstzeit in die Vorrückung und Pension verzichte. Dennoch wurde auch in diesem Falle kein Erfolg in der Form der Bewilligung dieser Parallelklasse erzielt und das Ansuchen abgewiesen. (Výkøiky na levici.) Soll ich zum hundertstenmale das traurige Kapitel unserer Privatschulen beziehungsweise der Forderung nach solchen erörtern? Ich fürchte, allzubekanntes wiederholen zu müssen.

Eines aber sagen wir: Wir werden uns bemühen, unsere Kritik auch anderswo vorzutragen als in diesem Hause und vor Ihnen. Gerade die Weigerung der Schulverwaltung in Sache der Führung von deutschen Schulen und Klassen auf eigene Kosten des deutschen Volkes ist dazu geeignet. Wir resultieren aus dieser Verweigerung eine eklatante Verletzung des Friedensvertrages von Saint Germain und seiner Minderheitsschutzbestimmungen, die uns garantieren, zumindesten, wenn es die Schulverwaltung nicht tut, auf unsere eigenen Kosten Schulen und Klassen errichten, halten und führen zu können. Wenn wir schon in der Vergangenheit Vertragsverletzungen aus der Behandlung unseres öffentlichen Schulwesens konstruieren konnten, so können wir auch in Bezug auf die Dotierung unseres Schulwesens die Ziffern des heurigen Staatsvoranschlages anführen. Ich verweise auf einen Artikel meines Freundes Patzel, der, um nur einiges aus diesem Artikel herauszugreifen, nachweist, wie objektiv auch in der Verwendung der staatlichen Mittel gegenüber dem Schulwesen der verschiedenen Nationen vorgegangen wird. Wenn z. B. Kollege Patzel schreibt, daß für èechische Hochschulen 35 1/2 Millionen, dagegen für deutsche nur 7 1/2 Millionen eingestellt sind, daß für bauliche Erweiterungen der èechischen Fachschulen in Böhmen 3,775.000 Kronen budgetiert sind, dagegen für deutsche Fachschulen nur 250.000, daß von den gesamten Aufwand der Schulverwaltung in Bezug auf die Förderung des Schulwesens in derartiger baulicher Beziehung 7·7%, ich sage 7·7% auf das deutsche Volk in diesem Staate kommt, während doch dieses Volk eine stärke von 31% der Bevölkerung überhaupt darstellt, wenn wir demnach aus dem Aufwand für das Schulwesen der verschiedenen Nationen manches feststellen können, so wollen wir damit der Welt besonders die Kraßheit der Verletzung des Artikels 8, 2. Absatz des Vertrages von Saint Germain, des Gebotes der Errichtung und Führung von Schulen auf unsere eigenen Kosten zu Gehör bringen. In diesem Artikel heißt es: Insbesondere haben die Angehörigen der Minderheitsnationen ein gleiches Recht, auf ihre Kosten Wohltätigkeits- oder soziale Einrichtungen, Schulen und andere Erziehungsanstalten zu errichten mit dem Rechte, in denselben ihre eigene Sprache zu gebrauchen. Wir wissen, daß das kritische Ausland, auch das uns nicht grundsätzlich günstig gesinnte, nicht mehr ausschließlich Ihre Darstellung der gerechten Behandlung der Minderheitsnationen glaubt. Wir wissen und freuen uns, daß Herr Dr. Beneš öfter als ansonsten das Wort ergreifen muß, um das kritische Ausland zu beruhigen. Wir wissen, daß es ihm immer weniger gelingt, die Besorgnisse der ernsten politischen Kreise der Welt darüber zu zerstreuen, daß Methoden, wie sie gegenüber den Minderheitsnationen in der Èechoslovakei geübt werden, nicht dazu geeignet sind, die politische Atmosphäre zu entspannen. Es gegingt ihm immer weniger, trotzdem er seine Aufklärungen mit einem ungeheueren Apparat verbreiten läßt. Die gleich dem Heeresapparat steigenden Kosten verursachende Propagandatätigkeit zeigt sich im Budget des Außenministeriums, es ist von 25·2 auf 28·5, also um 3 Millionen vermehrt worden. Wir hören, daß das nur aus dem Grunde geschehen sei, um das durch die bekanntgewordene kulturwidrige Behandlung der Minderheitsnationen im Auslande ständig gesunkene Prestige des Staates etwas zu reparieren. Ich sage: Billiger und moralischer wäre die Reparatur durch die Abstellung der Übelstände hierzulande. Dann brauchte diese Propaganda nicht geführt werden. (Souhlas na levici.)

Der Herr Minister sprach auch von den Bürgerschulen. 23 deutsche Bürgerschulen seien seit dem Umsturz allein in Böhmen gegründet worden. Ja, aber da muß man auch hier die andere Seite betrachten. Wir ergenzen diese Mitteilung damit, daß wir feststellen, daß im gleichen Zeitraume in Böhmen annähernd 300 èechische Bürgerschulen errichtet worden sind. In dieser Zahl sind noch nicht einmal die 70 in dem gleichen Zeitraume errichteten Minderheitsbürgerschulen eingerechnet. Die Statistik Böhmens für 1920 sagt: Die èechische Bevölkerung zählte 4,382.000, die deutsche 2,173.000. Schon der oberflächliche Vergleich erweist, daß die Deutschen Böhmens fast genau die Hälfte der Èechen ausmachen. Mithin gebührt ihnen auch die Hälfte der Bürgerschulzahl der Èechen, von 607 also annähernd 303. Demgegenüber besitzen die Deutschen nur 249 Bürgerschulen. Das sind eine ganz und gar nicht schlüsselmäßige Verteilung. Wir wissen, was das für Folgen für unser Volk hat, das durch die Beschneidung seiner Rechte, wie sie sich auch hier ausdrückt, eine ungeheuere Gefahr für unsere Zukunft entgegensieht. Dadurch, daß wir so verkürzt werden, werden unsere Kinder immer weniger in die Lage versetzt, in den schweren Kampf ums Dasein, der immer schärfer wird, zu bestehen, zumal die Ausrüstung für diesen Kampf immer größer werden muß. Wir wissen, was geplant ist und wir werden nicht müde werden, das aufzuzeigen, bis eine Korrektur dieser Dinge erfolgen wird.

Drei Methoden können wir in dem systematisch gegen das deutsche Schulwesen geführten Kampfe unterscheiden. Die erste Methode war die revolutionäre, sie wirkte die erste Zeit nach dem Umsturz, in der ohne ein Gesetz als Grundlage zu haben, mit offener Gewalt gegen das deutsche Schulwesen vorgegangen wurde. Der Weg zur zweiten Methode, der gesetzmäßigen Beeinflussung des deutschen Schulwesens, ging über die durch den Revolutionskonvent geschaffenen Gesetze vom 3. April 1919 und 9. April 1920 usw. Durch diese Gesetze sollte nichts anderes erzielt werden als die Gewalt in das Gewand gesetzlicher Maßnahmen zu kleiden. Heute ist man wieder der ersten Methode nahegekommen, indem man noch durch eine besondere juristische Auslegung die an und für sich schon furchtbar wirkenden Gesetze in ihrer Wirkung gegen uns verstärkt. Ein Beispiel: Das kleine Schulgesetz gibt in den §§ 5, 6 und 7 Weisungen über die Schülerzahl der einzelnen Klassen. Im zweiten Absatz des § 7 dieses Gesetzes heißt es: Die Bestimmungen des § 7, Absatz 1 und 2, des § 6, Absatz 1 und 2 und des § 7, Absatz 1, dürfen nicht dazu benützt werden, um bereits errichtete Klassen aufzuheben, sobald nach ihrer Aufhebung die Zahl der Kinder in einer Klasse über 60 steigen würde. Es unterliegt keinem Zweifel, daß der Gesetzgeber die Auflassung einer Klasse dann vermieden haben wollte, wenn nach der Auflösung an einer Schule die Schülerzahl einer Klasse 60 übersteigen würde.

Es ist kaum daran zu zweifeln, daß im Rekurswege die geschilderte Auflassung als ungesetzlich aufgehoben wird. Darüber dürfte sich auch das Präsidium des Landesschulrates im klaren sein. Aber die Rekurse haben keine aufschiebende Wirkung und bevor wir die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtshofes haben, vergehen Jahre, während welcher der Schaden, der angestiftet wurde, wirkt. Mit diesen Maßnahmen erreichte man, daß große Städte, wie Gablonz a. N. und andere, über kein anderes Schulwesen als ein nieder organisiertes verfügen, das Schulwesen in den deutschen Orten und Gemeinden auf den Stand vor der wohltätigen Wirkung des Reichsvolksschulgesetzes vom 14. Mai 1869 gedrückt wird.

Wie ganz anders sind sie im alten Österreich gefördert worden. Ich widerlegte schon das Argument von der Überbegünstigung des deutschen Schulwesens im alten Staate früher. Ich hätte bei dieser Gelegenheit noch kräftiger der Auffassung begegnen können, einer Benachteiligung des èechischen Schulwesens im alten Österreich. Es ist vielmehr als geschichtliche Tatsache bekannt, daß die Segnungen des Reichsvolksschulgesetzes von vielen èechischen Gemeinden gewollt sabotiert wurden. Daß es Gendarmerieassistenzen bedurfte, dem Reichsvolksschulgesetze und dem, was in Verfolg desselben geschehen mußte, in èechischen Gemeinden Respekt zu verschaffen. Daß sich deutsche Gemeinden gegen die Übernahme èechischer. Schulen, die in ihren Gebieten errichtet wurden, weigerten, ist das einzige, was von Ihnen kritisiert werden könnte. In Ihrem eigenen Gebiete aber, da durften Sie sich seit Jahrzehnten in kultureller Beziehung ausleben, wofür der beste Beweis Ihr nicht erst seit dem Jahre 1918 bestehendes glänzendes Schulwesen ist.

Místopøedseda Buøíval (zvoní): Upozoròuji pana øeèníka, že jeho lhùta øeènická již uplynula.

Posl. Simm (pokraèuje): Die Politik der Schuldrosselung zeigt sich offen. Neben dieser offenen Einwirkung in unseren Kulturbesitz läuft parallel eine Politik versteckter Angriffe. Ich habe diese in meiner Budgetrede vom 27. Novemnber 1923 unterdie Lupe genommen. Sie bezwecken mit der Politik der versteckten Angriffe die Absicht, dem uns verbleibenden Rest des deutschen Schulwesens seine selbständige Note als deutschen Schulbesitzstandes zu nehmen, jede nationale Seite des deutschen Schulwesens zu vernichten. Das zeigt sich besonders bei der Administrative. Es sei nur auf die Auflassung der nationalen Abteilungen der Landesschulräte hingewiesen.

Man erfülle die deutsche Forderung nach nationaler Schulautonomie! Geleitet von dem Bestreben, die Reibungsflächen zwischen den beiden Nationen zu verringern, wurde in den denkwürdigen Ausgleichskonferenzen vom 4. bis 19. Jänner 1890 der Landesschulrat in zwei Abteilungen zerlegt; in Böhmen wie in Mähren. Jeder der beiden in den Ländern wohnenden Volksstämme sollte das Entscheidungsrecht über sein eigenes Schulwesen ben. Ganze Männer haben seinerzeit an dem Ausgleichswerke, das in der Sitzung des Böhmischen Landtages vom 16. Mai 1890 Annahme fand, mitgewirkt: Plener, Hallwich, Schmeykal, Scharschmid, Schlesinger von den Deutschen, Rieger, Mattuš, Zeithammer von den Èechen. Es war ein wertvolles Werk, das sie mit den Anfängen der nationalen Zweiteilung schufen. Aus der konsequenten Verfolgung des in ihm niedergelegten Gedankens sollte es zur Selbstverwaltung der Völker in allen Zweigen des Lebens kommen. Hier zeigt sich auch heute noch ein Weg zur Ordnung. Knüpfen Sie bei der Tradition des Jahres 1890 an, die von Ihnen, nicht von uns verschlossen ist. Wir haben ein Anrecht dieser Tradition das Wort zu reden. Wir sind nicht von heute Propagandisten eines solchen nationalen Vernunftsprogrammes.

Bis zur Verwirklichung der Selbstverwaltung unseres Schulwesens fordern wir in Bezug auf die deutsche Schule die Proklamation der Unnatastbarkeit des deutschen Kulturbesitzes, die Reparation der zugefügten Schäden, andererseits keine Ruhe im Staate werden kann und die politische Ausdrucksform ein solche bleiben wird, wie sie in anderen Staaten nicht vorfindbar ist, andererseits weiter die deutschen Menschen die Plätze und Straßen ihrer Siedlungen bevölkern werden zum Zeichen des Protestes gegenüber den gegen sie geführten Plänen. Die nationale Schulautonomie für unser Schulwesen steht zu oberst unserer Forderungen. Geben Sie uns diese Autonomie, geben Sie die Steuerhoheit für unsere Kulturaufgaben, lassen Sie durch die Konstituierung der Selbstverwaltung des Schulwesens den Bestrebungen der einzelnen Völker freien Lauf. Schaffen Sie dadurch den gesunden Wettbewerb zwischen den Völkern und Sie werden dem Staate dienen. Wir werden nicht ruhen, bis dieser Zustand erreicht wird. Wir wissen, daß er die einzig mögliche Grundlage unserer Selbstbehauptung ist. An die Erfüllung dieser Aufgabe werden wir das Höchstmaß unserer Kräfte setzen, in ihren Dienst unsere ganze politische und wirtschaftliche Energie und Leidenschaft stellen, auf sie unser gesamtes politisches Denken und Wollen vereinigen. Wir sind im Augenblicke Verteidiger einer schlechten Position, die unser Volk seit dem Jahre 1918 inne hat, in die noch weiter Bresche geschlagen wird. Wir sind in der Verteidigung und dem Kampfe für eine Erweiterung unseres Lebensraumes gehemmt durch die Spärlichkeit der Verteidigungsmittel. Wir wissen aber, daß diese Verteidigungsmittel reichhaltiger werden und daß die Entwicklung Sie vielleicht einst zwingen wird uns zu geben, was Sie heute freiwillig zu geben uns vorenthalten. In diesem Geiste, im Geiste der Tradition der 90iger Jahre zeigt sich die Möglichkeit, Ordnung zu schaffen. Und wenn Ihnen, wie Sie das oft im Brustton der Überzeugung sagen, an Ihrem Staate inder Tat gelegen ist, wenn Sie Ihrem Staate den Charakter einer Ordnungszelle geben wollen, dann beschreiten Sie den angedeuteten Weg, und Sie werden diesem Ziele nachkommen. Für uns Deutsche ist das deutsche Schulwesen unser bestes und unser höchstes Kleinod. An der Verteidigung dieses Schulwesens werden wir nicht müde werden und ich habe namens meiner Partei die Erklärung abzugeben, daß auch wir unterschiedslos, ohne Rücksicht auf unsere Meinung in diesem oder jenem Detail, in dieser oder jener Frage, das deutsche Schulwesen gemeinsam mit dem andern verteidigen werden, mit allen, die guten Willens sind. Wir haben aufgezeigt, insbesondere in unserer Parole "für Schule, Scholle und Arbeitsplatz", wie gerade die Schule als das höchste Gut unseres Volkes auch von uns und uns erem Volke verteidigt werden muß. (Souhlas na levici.)

4. Øeè posl. Kostky (viz str. 679 tìsnopisecké zprávy):


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