Die Versammlung faßte dann einstimming folgende Entschließung:
"Die heute in Komotau im Café "Zentral" stattgefundene öffentliche, aus allen deutschen Volks- und Standeskreisen besuchte Protestversammlung erhebt nachdrücklichst und auf das schärfste Einspruch gegen die Handhabung der Bodenreform, einer der größten Besitzumwälzungen seit Jahrhunderten auf mitteleuropäischen Boden, die in diesem Staate unter dem Einfluß der herrschenden èechischen politischen Parteien und Organisationen jeglichen wirtschaftlichen und sozialen Charakters entkleidet und ein Mittel unverhohlener Èechisierungs- und Kolonisierungsbestrebungen geworden ist. Insbesonders fordert die Versammlung die Einstellung des sogenannten "freihändigen" Verkaufes von gesperrtem Großgrundbesitz, im deutschen Siedlungsgebiet vor allem das Anrecht der deutschen Bodenbewerber im staatlichen Bodenamte und schließlich, daß die Volkszugehörigkeit der Bodenbewerber zu keinerlei Bevorzugung bei der Bodenzuteilung Anlaß ist."
10. Der Kampf des deutschen Dorfes gegen die gewaltsame Entnationalisierung durch die staatliche sogenannte Bodenreform wird in dem Leitartikel der Landpost Nr. 97 vom 20. April l. J. geschildert wie folgt:
Seit jeher waren die Èechen bemüht, im deutschen Sprachgebiet Grundbesitz zu erwerben, ganze Bauerwirtschaften in ihre Hände zu bringen. Sie sind dabei früher derart vorgegangen, daß sie unterstützt von den èechischen Geldinstituten und von den èechischen Vereinen höhere Preise boten als die auf ihre eigene wirtschaftliche Kraft angewiesenen deutschen Kaufbewerber. Auf diese Weise kamen auch schon vor dem Umsturze immer, wieder einzelne Bauernbesitze an èechische Leute, die sich aber in vielen Fällen auf den meist zu teuer gekauften Betrieben nicht halten konnten und vielfach wieder, teilweise sogar an Deutsche verkaufen mußten. Der Kampf um die deutsche Scholle wogte so hin und her und größeren Verluste an deutschem Heimatboden konnten meist vermieden oder aufgehalten werden.
Anders gestaltete sich die Lage seit dem politischen Umsturze. Denn jetzt trat an die Seite der èechischen Eroberer der èechische Staat selbst mit seiner großen Macht und seinen großen Mitteln. Die ganze Bodenreform war auf das Ziel eingestellt, den deutschen Boden in die èechischen Hände zu bringen. Rücksichtslos arbeitet man an der Verwirklichung dieser ganzen Pläne und tagtäglich hören wir, wie sich die Organe des staatlichen Bodenamtes über alle noch so berechtigten Forderungen der Deutschen des Staates in Bodenreformangelegenheiten hinwegsetzen.
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An èechischen Bewerbern fehlt es nicht dort, wo um billiges Geld etwas zu erhalten ist. Bescheidenheit ziert die èechischen Bewerber gerade auch nicht. Je mehr sie Boden bekommen können und je besser dieser Boden ist, desto lieber wird zugegriffen. Der ganze Handel geht ja auf Kosten der Deutschen, der Eigentümer der beschlagnahmten Grundstücke, die wenig dafür bekommen, und der deutschen Bodenbewerber, die man ganz zur Seite schieben will, denen man am liebsten gar nichts zuteilen möchte, um den ganzen bisher deutschen Besitz Èechen zuweisen zu können.
Nach den ganzen Meierhöfen im deutschen Gebiet, besonders in guten Lagen, haben sich begehrliche èechische Hände vor allem ausgestreckt. Viele wolten um einen Pappenstiel einen schönen Meierhof im Saazer Hopfenlande oder in den fruchtbaren Rüben- und Gerstengegenden haben. Es entwickelte sich ein förmliches Wetrennen um die seit Menschengedenken deutschen Herrschaftsbesitze. Die èechischen Blätter widerhalten von den Stimmen der zu kurz Gekommenen, die Parteien warfen einander Schlachtigkeiten aller Art vor, man konnste recht tiefe Blicke in die innere èechische Häuslichkeit tun. Doch ein Großteil besten deutschen Bodens ging auf diese Weise verloren, die deutschen Bodenbewerber bekamen nichts.
Nun plant aber das Bodenamt einen weiteren Schlag gegen unsere deutschen Bauerndörfer. Es sollen auf beschlagnahmten Boden, soweit dieser nicht meierhofweise an begünstigte brave Èechen vergeben wird, èechische Bauern angesiedelt werden. Diese sollen teils die etwa vorhandenen Gebäude des Meierhofes übernehmen und teils eigene Bauernhöfe aufbauen. Dazu soll jeder soviel Boden zugeteilt erhalten, wie ihn die Bauern in dem betreffenden Orte besitzen. An die Stelle des bisherigen Meierhopächters oder der herrschaftlichen Meierhofsverwaltung werden jetzt 4 - 8 èechische Bauern treten, welche die herrschaftlichen Felder in Besitz nehmen und auf ihnen wirtschaften werden. Die herrschaftliche Grundstücke sind ja meist die besten und am nächsten gelegenen gut arrondierten Felder des Ortes. Auf diesen wird sich gut wirtschaften lassen. Die werden meist bessere Erträge geben können, als die ärmeren weiter entlegeneren Felder der bodenständigen Bauern und Häusler, deren Ansuchen man irgendwo in einem Papierkorbe abgelegt hat.
Im Jahre 1925 soll die Bodenreform in Böhmen ganz fertig gemacht werden. Noch in diesem Jahre wird also das Bodenamt diese èechischen Siedler in unsere deutschen Bauerndörfer bringen und sie in warme Nester setzen. Es ist daher wirklich die allerletzte Stunde, um sich zu rühren und mit allem nur irgendwie möglichen Nachdrucke sich gegen diese Aktion zu stellen.
Denn die weiteren Folgen einer solchen èechischen Besiedlung kann sich ja doch heute schon jedes einfältige. Kind an den Fingern abzählen. Der nationale Friede wird solche Dörfer für immer verlassen, nationale Reibereien aller Art werden an der Tagesordnung sein, in der Gemeindestube, hinter dem Biertische, am Dorfspielplatze, bis in die Familie hinein wird Zwietracht und Streit hineingetragen werden, kein nationales Fest wird mehr ohne Störung verlaufen. Kein Anlaß wird vorübergehen, bei dem nicht die deutsche Bevölkerung zu fühlen bekommen wird, daß Vertreter der èechischen Staats- und Herrennation sich im bisher friedlich Dörflein niedergelassen haben.
Betrachtet man die Dinge so unverhüllt und rückhaltlos, dann könnte einem ordentlich bang werden um die nationale Zukunft unseres deutschen Volkes in der Èechoslovakei. Gar mancher wird kleinmütig, wenn er sieht, wie die verschiedenen Bemühungen, hier Einhalt zu tun, vergeblich sind, ohne Erfolg bleiben. In allen Teilen des deutschen Landes sind die Organe des Prager Bodenamtes an der Arbeit. Uberall werden die letzten Vorbereitungen zum empfindlichsten Schlag gegen unser deutsches Volk getan.
11. Eine machtvolle Massenkundgebung gegen die èechische Bodenreform fand am 10. Mai l. J. in Podersam statt, an der sich alle deutschen politischen Parteien aus den Bezirken Podersam und Jechnitz beteiligten. In dieser Versammlung wurde ausgeführt, daß die Bodenfrage während der sechstausendjährigen Menschheitsgeschichte immer eine Schicksalsfrage gewesen sei. Die Berechtigung einer Bodenreform wird von keiner Seite bestritten. Die èechische Regierung habe aber nicht die Absicht, eine gerechte Bodenreform durchzuführen, sondern stellt diese Reform in den Dienst des èechischen Chauvinismus. Man gab dem Bodenamte, in dem nicht ein einziger deutscher Beamte zu finden ist, eine Machtvollkommenheit, wie sie nicht einmal ein Ministerium besitzt. Nach freiem Ermessen, ohne Kontrolle, kann dieses Bodenamt die Bodenreform durchführen. Durch die Bodenreform wechseln nicht weniger als 4 Millionen ha land- und fortswirtschaftlichen Grundes den Besitzer. Schon die Organisation des Bodenamtes, die außer aller Norm liegt, weist auf den eigentlichen Zweck der Bodenreform hin. Nicht nur, daß im Bodenamte selbst die Deutschen nicht das mindeste zu sagen haben, befinden sich die Außenstellen des Bodenamtes durchwegs im nichtdeutschen Gebiete; es gibt im deutschen Gebiete keine Zuteilungskommissäre. Während im èechischen Gebiete die Aktion betreffs der zestreut liegenden Grundstücke restlos durchgeführt wurde, ist im deutschen Gebiete in dieser Hinsicht so gut wie nichts geschehen. Auch das Prinzip der Zuteilung wird bei der Bodenreform nicht eingenhalten; man wählt in den meisten Fällen die sogenannte freiwillige Vereinbarung, indem man den Grundbesitzern gestattet oder sie gar zwingt, einzelne Höfe und Domänen an Èechen freihändig zu verkaufen. Es kommen dabei nur Èechen in Betracht, die sich verpflichten, den Èechisierungsvereinen werktätige Hilfe zu leisten, und die Gebiete, in denen die Höfe liegen, èechisieren. Diese freihändigen Verkäufe sind ungesetzlich, weil dadurch die betreffenden Objekte der Bodenreform entzogen werden und die deutschen Arbeiter und Angestellten auf diesen Höfen um den Arbeitsplatz kommen. Man schafft auch sogenannte Restgüter, um einzelne èechische Günstlinge damit zu beteilen, während doch unter "Restgüter" das zu verstehenden ist, was nach dem Zuteilungsverfahren übrig bleibt.
So umgeht man das Gesetz zum Schaden der deutschen Bodenbewerber.
Der Staat hält bei der Bodenreform nicht einmal seine internationalen Verpflichtungen ein.
Auch das Schicksal der durch die Bodenreform brotlos gemachten Arbeiter und Angestellten wurde in dieser Versammlung besprochen. Diese erhalten nicht einmal die im Gesetze festgelegten geringen Entschädigungen, mag es sich nun um Pensionen, Abfertigung oder Bodenzuteilung handeln.
Eine in dieser Art durchgeführte Bodenreform kann und wird die deutsche Bevölkerung niemals anerkennen, weil sie dem Gesetze, der Verfassung, den Volksrechten, den internationalen Verträgen über den Schutz der Minderheiten widerspricht.
Das ist ein Gewaltakt und kein Rechtzustand. Die Deutschen werden mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dagegen ankämpfen.
Man nimmt dem deutschen Volke nicht nur den heimatlichen Boden, man will auch die deutschen Grenzwälder verstaatlichen, wodurch wiederum tausende deutsche Existenzen vernichtet werden. Die deutschen Förster, Heger und Waldarbeiter werden entlassen, an ihre Stalle treten Èechen. Deutsche Handwerker und Gewerbetreibende werden nicht mehr bechäftigt, man bringt èechische Handwerker und Händler in das deutsche Gebiet.
Die Abhängigkeit ganzer Dörfer von der Waldwirtschaft wird rücksichtslos zur Dezimierung der Deutschen ausgenützt. Die Deutschen, die noch verbleiben, zwingt man, ihre Kinder in èechische Schulen zu schicken, man beschlagnahmt also sogar die deutsche Nachkommenschaft für das Èechentum.
Bei dieser Versammlung erhob auch die deutsche sozialdemokratische Partei leidenschaftlichen Protest gegen die ungeheuerliche Verfälschung eines sozialen Gedankens, wie er der Bodenreform zugrunde liegt, durch die Machthaber dieses Staates. Unter Bodenreform sei eine Summe von Maßnahmen zu verstehen, welche dazu beitragen, die soziale Lage der arbeitenden Landbevölkerung zu verbessern, die Ertragfähigkeit des Bodens zu steigern, den kulturellen Aufstieg des Landvolkes anzubahnen. Die neuen Besitzer und Pächter sind Leute, die sich keinerlei Verdienste erworben haben, weder um den Staat, noch um die Landwirtschaft; an solche Leute werden Werte von hunderttausenden verschenkt. Es sind Protektionskinder, Spekulanten, Leute, denen es nur um den momentanen Besitz zu tun ist. Es sind Leute, die von Èechisiserungsvereinen vorgeschoben werden.
Der ganze Effekt der Bodenreform besteht darin, daß ein Besitzwechsel stattfindet.
Was aber besonders zum Protest herausfordert, ist die Art und Weise, wie man dabei die deutschen Arbeiter und Angestellten behandelt. Statt die Lage der Landarbeiter zu verbessern, wurden sie einer noch größeren Ausbeutung ausgeliefert, denn die neuen Besitzer wollen ja Profite herausschlagen aus dem erbeuteten Grund und Boden.
Es wird Hasard gespielt mit tausenden von Existenzen.
Diese Versammlung war eine denkwürdige Demonstration gegen die Gesetzwidrigkeit der bisherigen Ausführung der Bodenreform im deutschen Siedlungsgebiete, weil die Deutschen der Bezirke Podersam - Jechnitz sich in einer Einheitsfront sahen.
Die zusammenfassende Kundgebung bei dieser Versammlung laute:
Wir wollen heute von dieser Stelle aus in letzter Minute die maßgebenden Stellendarauf aufmerksam machen, daß das deutsche Volk jederzeit bereits ist, eine vernünftige und gerechte Bodenreform durchführen zu helfen, daß es aber auch fest entschlossen ist, eine ungesetzliche und ungereschte Bodenreform niemals anzuerkennen und auf das schärfste mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen. Die Deutschen werden die Wiedergutmachung des ihnen durch die Bodenreform verursachten Schadens nicht nur von der Regierung dieses Staates, sondern auch von denjenigen fordern, die sich auf diese unrechtmäßige Art in den Besitz unseres heimatlichen Bodens gesetzt haben.
Wir wollen hier feierlich geloben, daß wir den Kampf um unsere Rechte in unzerstörbarer Einmütigkeir weiterführen werden, mit derselben Eintracht, wie sie bei der heutigen Kundgabung zu Tage getreten ist.
12. Wie begründet diese Beschwerden des deutschen Volkes wegen Benachteiligung deutscher Bodenbewerber bei der Bodenzuteilung aus den einzelnen deutschen Siedlungsgebieten:
a) Im bezirk Opdersam wurden sämtliche Meierhöfe der firma Hielle & Dietrich und zwar die Höfe: Großotschechau, Gödesin, Deutschrust, Hohentrebetitsch, Ledau Mohr-Knöschitz. Podersam und Weitentrebetitsch, weiters der Herbensteinsche Meierhof in Wiessen als auch der Meierhof des frühren deutschen Besitzers Schuldes in Widhostitz durch das Bodenamt, bezw. zum Großteile durch èechische Organisationsverbände an èechische Besitzer um ein Spottgeld verkauft.
Aus diesem Grunde wurde bisher kein einziger Meierhof aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen aufgeteilt, obwohl in den obgenannten Gemeinden überall genug deutsche Bodenbewerber vorhanden sind und auch in allen diesen Gemeinden eine Ortsstelle der Heimstätte besteht.
b) Im Bezirke Kaaden wurde das Gut Pohlig, bestehend aus den Höfen Pohlig, Horschenitz, Dehlau und Kudenitz mit Übergehung des deutschen Bodenbewerbers Karl Meissner, der es schon am 1. Jänner 1923 im Bewirtschaftung genommen hatte, nachdem das Bodenamt die Genehmigung des Verkaufes versagt hat, an einen Herrn Rudolf Hrbáèek, Meierhofspächter aus Malec am 1. Juni 1923 übergeben. Der neue Besitzer, der dabei ein glänzendes Geschäft machte, indem er auch noch den Anbau gegen eine ganz geringe Entschädigung erhielt, hat den Hof Horschenitz bereits an den Èechen Kováø weiterverkauft, sodaß durch den Abverkauf und durch die außerordentlich gute Ernte allein, der Kaufpreis zustande gebracht wurde.
Von den dortigen Bodenbewerben (Anzahl 45) wurde überhaupt niemand berücksichtigt nicht einmal die Bauparzelle des Karl Grab in Chudenitz in der Größe von 200 Klafter, welcher dieselbe zum dringenden Bau einer Scheune bedarf.
Im Kaadner Bezirk hat überhaupt kein deutscher Bodenbewrber Grund und Boden zugeteilt erhalten.
c) Im Bezirke Lobositz ist in Dlaschkowitz Schönbornische Meierhof teilweise an Èechen verteilt worden. Das Restgut ist noch nicht zugeteilt; die deutschen Boenbewerber wurden bis jetzt nicht berücksichtigt. Ebenso war es in Schelchowitz. In Nedwietisch wurde ein Meierhof als Restgut zugeteilt, ohne daß die Ansprüche der Bodenbewerber, die surchaus Deutsche sind, bisher berücksichtigt wurden.
d) Im Bezirke Jechnitz hat das Bodenamt den Herrschaft Wallis in Kolleschowitz gehörigen Hof "Tschischkahof" bei Worafschen einem gewissen Miksch aus Herrndorf (Èechen) zugewiesen. Auch der Hof Pastuchowitz bei Scheles wurde an einen Èechen verkauft. Dasselbe droht hinsichtlich der Meierhöfe in Dekau, Hokau, Deslawen, Horosedl, Gerten, Pschoblik und Sossen. Den Hof in Hermannsdorf bei Kolleschowitz hat gleichfalls ein Èeche namens Krejèí erhalten. Deutsche Pächter, welche von der Besitzern Herrschaft Wallis vorgeschlagen wurden, sind abgelehnt worden.
Der Hof Rabenstein ist für den èechischen Violinvirtuosen Kubelík ausersehen worden.
e) Nebst den schon angegebenen, im Bezirke Podersam gelegenen Meierhöfen der Firma Hielle & Dietrich wurden auch die derselben Firma gehörigen Meierhöfe im bezirke Saaz, nämlich Horatitz und Schiesselitz und im Bezirke Brüx der Meierhof Steinwasser sämtlich an Èechen verkauft.
Die Höfe Serles, Gahae und Piegelhof und Fünfbunden-Ratschitz von der Herrschaft Lobkovitz wurden an Èechen verpachtet.
Der Meierhof Jilowei nächst Liebenau im Bezirke Turnau (Herrschaft Rohan) wurde an ein Legionärkonsortium verkauft. Der Meierhof Pressnitz bei Strojeditz (Herberstein), wurde an einen èechischen Juden Hugo Lustig verkauft. Im Saazer Bezirke wurden die Restgüter Netschenitz und Kaunowa Èechen zugeteilt. Der Czerninsche Meierhof in Tscheraditz wurde ebenfalls an einen Èechen verkauft. Der ganze, ehemals Dammsche Besitz in Neusattl und Kutterschin wurde an einen Prager Èechen verkauft. Auch den Oswald Thunschen Hof in Klitschin erhielt ein Èeche.
Diese Fälle sind nur einige Beispiele. Wir sehen schon daraus nur allzu deutlich die Tendenz des Bodenamtes, unseren deutschen Heimatboden rücksichtlos mittels der Bodenreform zu èechisieren.
f) Im Bezirke M. Kromau auf der Domäne Kinsky sind sämtliche Höfe, die in den èechischen Gemeinden liegen, an die Ortsinsassen parzelliert worden, sämtliche Höfr, die in deutschen Gemeinden liegen (Schömitz, Ascgmeritz usw.) sind an die Gödinger AG. durch vom Bodenamt genehmigten Kauf zugeteilt worden.
Auch das dem Großgrundbesitzer Kinsky als Restgut verbliebene Frainspitz hat die Gödinger AG. auf 15 Jahre in Pacht bekommen.
Eine Zuteilung an deutsche Bodenbewerber hat nicht stattgefunden. Nicht einmal die kleinen Pächter, welche eine Verlängerung der Pachtung auf weitere zwei Jahre verlangten, haben die Pachtung erhalten.
In der Gemeinde Schömitz sind genau die paar Metzen an èechische zugewanderte Familie weitergegeben worden. Dasselbe soll in Frainspitz gescheben Einen Ersatz bekommen die kleinen Pächter nicht.
Auf der Domäne Herbestein Kanitz, Pohrlitz sind die Höfe und die Zuckerfabrik vom Besitzer mit Bewilligung des Bodenamtes an den Zuckerfabrikkonzern Váca in Olmütz abverkauft. Die gesamten Höfe, vielleicht auch die Fabrik, sollen nunmehr wieder mit Bewilligung des Bodenamtes weiterverkauft werden. Die Bewilligung zum Weiterverkauf hat Váca bereits in der Hand, aber nur an èechische Kauflustige, die schon von weitem herkommen und die Höfe besichtigen und dieselben um einen geringen Preis zu erstehen hoffen. Die Bewerber von deutscher Seite erhalten von Váca nicht einmal eine Antwort. Es ist auch hier keine Bodenreform, sondern Bodenschacher.
Auf der an die Gödinger verpachteten Staatsdomäne Gr. Seelowitz sind auch einige deutsche Deputatisten angestellt; die aus der Gemeinde Mariahilf stammenden Deputatisten wurden von der Domänenverwaltung Großhof aufgefordert, ihre Kinder in die èechische Schule zu schicken, wirdigens sie aus dem Dienst entlassen werden.
In der Gemeinde Kutscherau, Bezirk Wischau (Wischauer deutsche Sprachinsel), wurde der dort befindliche deutsche Meierhof im Ausmaße von beiläufig 300 Metzen im Wege der Bodenreform an die Národní Jednota in Wischau zugeteilt. Das Ansuchen der in Kutscherau bestehenden deutschen Bodenbewerbervereinigung bleibt unberücksichtigt. Der Bürgemeister von Kutscherau begab sich zum Obmann der Jednota, Ing. Soutschek, und ersuchte um Abverkauf von Parzellen des Kutscherauer Hofes an die dortigen landw. Bodenbewrber. Ing Soutschek erklärte sich bereit, den ganzen Hof zu patzellieren unter der Voraussetzung, daß die mit Boden Beteiften ihre Kinder in die èechische Schule schicken.
Im Thessthale wurden für die Bodenreform drei Meierhöfe des Großgrundbesitzes Lichtenstein und zwar der Weikersdorfer Hof, der Reitendorfer Hof und Anna-Hof für die Bodenreform beschlagnahmt;außerdem in Zöptau der Amalienhof des Großgrundbesitzers Klein. Für die ersten drei Meierhöfe gab es 157 deutsche Kleinhäusler als Bodenbewerber und außerdem noch eine große Anzahl von Bauernsöhnen. Bei der Durchführung der Bodenreform hat von den 157 Kleinhäuslern auch nicht ein einziger einen Metzen Grund bekommen, obwohl sie sich zu der fachlichen Organisation "Heimstäte" als Bodenbewerber zusammengeschlossen und sich um Bodenzuteilung beworben haben. Dagegen wurde der Weikersdorfer Hof parzeliert und mit Nachkommen der Emigranten aus dem ehemaligen russischen Polen besiedelt. Der Annahof und der Reitendorfer Hof wurden mangels èechischer Bodenbewerber an Lichtenstein wieder ins Eigentum zurückgegeben. Jetzt soll auch der Reitendorfer Hof für die Kolonisierung herangezogen werden.
Der Amamlienhof in Zöptau besteht der Hauptsache nahc aus Wiesen und wurde von der dort bestehenden Altvater - Weidegenossenschaft für die Anlage einer Vor- und Nachweide angesprochen, doch vergebens. Der Hof wurde einer bloß am Papier bestehenden èechischen Weidegenossenschaft zugesprochen und trägt man sich auf èechischer Seite auch noch mit dem Gedanken, aus der deutschen Weidegenossenschaft eine èechisch-deutsche Genossenschaft in der Weise zu machen, daß man den deutschen Genossenschaftern die Teilnahme an der Vor- und Nachweide gestattet, wenn sie andererseit der èechischen Genossenschaft, die allerdings erst gegründet werden müßte, die Altvaterweide zur Verfügung stellen. Die èechische Genossenschaft würde dann natürlich nicht gegründet, sondern die deutsche Genossenschaft wäre bloß gezwungen, in ihre Genossenschaft èechische Mitglieder aufzunehmen.
h) Vom Hofe Zattig im Bezirk Freudenthel in Schlesien hat das Bodenamt mit Zuschrift vom 25. Juni 1922 G. Z. 37.811/22-IV nur èechischen Gemeinden Boden zuteilen lassen; die deutsche Gemeinde Brättersdorf wurde ausdrücklich wegen ihres deutschen Charakters ausgeschieden.
Bei der Aufteilung der Lichtensteinschen Höfe in Nordmähren wurden die deutschen Bodenbewerber nur in einem sehr kleinen Prozentsatze berücksichtigt. Die Güter Lobenstein bei Jägerndorf und Pickau wurden an Èechen verkauft.
In jüngster Zeit sind bei der Aufteilung des Niederhofes in der Gemeinde Niederdorf, Bezirk Rokitnitz nur drei Bodenbewerber aus der Gemeinde Niederdorf nur zwar mit 3 ha beteilt worden, während der ganze übrige Boden den Bodenbewerbern aus dem weit wegliegenden èechischen Kunwald zugeteilt wurde.
Im ganzen deutschen Sprachgebiete werden in immer größerem Ausmaße Höfe an Èechen mit Genehmigung des Bodenamtes im Ganzen verkauft, trotzdem zahlreiche deutsche Bodenbewerber vorhanden und oft auf diesen Höfen deutsche Pächter seit Generationen wirtschaften. Die deutschen Bodenbewerber werden einfach rücksichtslos übergangen, die deutschen Pächter gekündigt. Solche Fälle mehren sich von Tag zu Tag.
Nebst den schon angeführten Fällen von freihändigen Verkäufen an Èechen mit Umgehung der Bodenbewerber auf der Herrschaft M. Kronau und auf der Herrschaft Pohrlitz soll auch die Herrschaft Frischau an einen Èechen verkauft sein.
Der Hof Königlosen in Möhrisch-Schönberger Kreis wurde an einen Èechen verkauft.
i) Das Gut Großglockersdorf der Firma Brüder Weißhuhn, wurde nach Abtrennung des Pflichtrestgutes ohne Aufteilungsverfahren freihändig dem Baumeister Výhonek aus Peterswald bei M. Ostrau verkauf. Die Bodenbewerber in Großglockersdorf verlangen die Röffnung des Zuteilungsverfahrens und protestieren auf das schärfste gegen den freihändigen Abverkauf.
Das Gut Meltsch soll im Ganzen verkauft werden und die dortigen 23 Bodenbewerber verlangen 137 ha. Die Gemeinde tritt als Restgutbewerberin auf.
Das Gut Ratkau, Wendelinhof, 40 ha groß soll nicht verkauft werden. Die Felder waren jetzt Deputate der dortigen Holzarbeiter. Sie besitzen alle Wirtschaftsgeräte und auch die Gebäude. Die Gemeinde tritt als Restgutbewerberin auf. Das Gut Odrau soll dem Besitzer verbleiben. Die Heimstätte hat 57 Mitglieder, welche 107 ha Boden beanspruchen. Der Bodenzuteilungskommissär in Troppau erklärte, daß die Bodenbewerber lauter Industriearbeit sind, was aber nicht der Wahrheit entspricht; sie sind lauter Häusler, welche die Wirtschaftsgebäude und auch die Ackergeräte besitzen.
Vom Besitz Seitendorf-Fulnek beanspruchen 47 Bodenbewerber 109 ha. Die ganzen Bodenbewerber sind langjährige Pächter, welche um ihre Existenz kommen, wenn ihnen der Acker weggenommen wird.
Vom Besitze Fulnek Stadthof, Meierhof Schimmelsdorf, Waltersdorf und Schloßhof Fulnek sprechen Boden an die Bodenbewerber der Heimstätten Klantendorf, Schimmelsdorf, Gerlsdorf, Stachenwald, Jasterdorf. Die Heimstätte Pohorsch fordert den zerstreut liegenden Boden dieser Herrschaft in ihrer Gemeinde. Den Meierhof Stachenwald 53 ha, wovon 1920 - 21 an langjährige Kleinpächter 15 ha zugewiesen wurden, also den restlichen Besitz fordern nun die Bodenbewerber, die auch die Gebäude mitübernehmen würden. Die Bodenbewerber in der Heimstätte Jasterdorf bewerben sich um Boden vom Schloßhof Fulnek 16 Bodenbewerber der Heimstäte Halbendorf beanspruchen Boden von der Herrschaft Althan in Weißkirchen.
Diese berechtigten Ansprüche der Bodenbewerbern wurden noch befriedigt.
Wie die Èechisierung Nordmähren und Schlesiens durch die Bodenreform eingeleitet wurde und fortgesetzt wird, ergibt folgende in einem Artikel einer èechischen Zeitung aus Mähren veröffentlichte Zusammenstellung der dadurch von den Èechen bezweckten und erreichten und noch weiter erhofften nationalen Verdrängung der Deutschen:
Vom Großgrundbesitze Groß-Ullersdorf wurde der Hof Weikersdorf (181 ha) übernommen und mit èechisch-evangelischen Rückwanderern beisedelt. Es kamen bisher 17 Familien, die die Minderheit von Weikersdorf bedeutend stärkten. Zwischen Zöptau und Ullersdorf wurde der Hof Marschendorf (40 ha) übernommen und der èechischen Weidegenosseschaft für Nordmähren in Schönbrunn übergeben.
Die Èechen stehen also am Fuß des Altvaters, den sie im Jahre 1925 völlig beherrschen wollen.
Die Anzeige der bevorstehenden Übernahme im Sinne des Enteignungsgesetzes wurde dem Besitzer des Waldgroßgrundbesitzes Wiesenberg, Franz Klein, des Großgrundbesitzes Janowitz, F. Harrach, und der Großgrundbesitze Goldenstein und Hannsdorf, dem Fürsten Johann II. von und zu Lichtenstein zugestellt. Der Großgrundbesitz Wiesenberg hat ein Ausmaß von 6573 ha, Janowitz 8879 ha, Goldenstein 9327 ha und Hannsdorf-Eisenberg 5304 ha. Die Kündigungen liefen im Frühjahr und diese weitausgebreiteten Waldherrschaften kommen in den Besitz des Staates und ihre Bewirtschaftung wird dem Landwirtschaftsministerium übergeben. nach diesen Besitzungen werden Ende 1925 weitere Besitze im hohen esenke übernommen.
Auf den Altvaterheiden (700 ha) wird eine èechische Weidewirtschaft und Rindviehzucht errichtet. Hand in Hand mit diesen Enteignungen entwickelt sich dann die èechische Turistik und der Wintersport. Der Altvater wird èechisch werden!
Mit der Durchführung der Bodenreform auf dem Großgrundbesitz Blauda und Johrndorf und teilweise auch auf dem Großgrundbesitz M. Schönberg (Dr Chiari u. Gen.) werden die èechischen gemeinden an der Sprachgrenze und die èechischen Minderheiten in Fraankstadt und M. Schönberg gestärkt. Besonders die èechische Minderheit von M. Schönberg bekam Baugrund. Das gleiche gilt von Hannsdorf.
Durch die Durchführung der Bodenreform auf dem Großgrundbesitze Busau (Deutscher Riterrorden) und Ziadlowitz (Fr. Dubsky) wurde ebenfalls das èechische Sprachgebiet gestärkt und besonders die Minderheit von Kaltenlausch gefestigt. Auch der Abverkauf des weitausgedehnten Lichtensteinischen Hofes Pavuska (269 ha) wird einen großen Einfluß auf das èechischnationale Element im Neustädter Ländchen haben.
Das Verbindungsstück des deutschen Kuhländchens mit dem Großgrundbesitz Glockersdorf ist in èechischen Händen. In èechische Hände kam auch bereits der Hof Werdenberg vom Großgrundbesitze Odrau und der Hof Meltsch. Beide Besitze liegen im deutschen Gebiet mit schwachen èechischen Minderheiten und nahe der Glockerdorfer Enge.
Die Einheit des deutschen Gebietes zerreißt und die Sprachgrenze verschiebt sich immer weiter ins deutsche Gebiet.
In Bälde übernehmen die Èechen Zauchtel (135 ha) und heuer werden übernommen und in èechische Hände gelegt etwa 1200 ha vom Blücherischen Großgrundbesitz Brosdorf - Stauding - Polanka.
Das Deutschtum im Gebiet von Wagstadt wird zerschlagen und das èechische Element bedeutend gestärkt. Ein gutes Ergebnis erwarten die Èechen auch von der Durchführung der Bodenreform auf dem Großgrundbesitze Partschendorf und Sedlnitz.
Vom Großgrundbesitz Fulnek kommen 4 Höfe in èechische Hände. Es sind dies der Stadthof Fulnek mit der Spiritusbrennerei (127 ha), der Schloßhof Fulnek (72 ha), Gerlsdorf (112 ha) und Waltersdorf (37 ha). Es sind dies feste Stützpunkte für die èechische weitere Ausdehnung im Kuhländchen. Auch in Seitendorf bei Fulnek gehen 12 ha Boden in èechische Hände über, in Deutsch-Jassnik 15 ha.
Im Sprengel des Theresianischen Großgrundbesitzes Neutitschein wurde das Zuteilungsverfahren durchgeführt und die èechischen Gemeinden wenigstens teilweise befridigt.
Bei der Durchführung der Bodenreform auf dem Großgrundbesitz Neuhübl wurde den Èechen in Klein-Olbersdorf, Engelswald, Lilien und Rosental geholfen.
Das Kuhländchen bekommt ein anderes Gesicht. Das èechische Element wird dort bald das herrschende sein.
Und mit dem Falle des Deutschtums auf dem Land fällt auch eilends das Deutschtum in der Stadt Neutitschein.
Der rechte Flügel der èechischnationalen Offensive zeigt schon sehr schöne Erfolge.
Die Herrschaft des Deutschen Ritterordens auf dem Großgrundbesitz Stettin wurde gebrochen und der Besitz Èechen übergeben. Die Macht der Troppauer, Zuckerraffinerie wurde verkleinert. Auch diesem Herrscher wurden aber auf dem Großgrundbesitz Stiebrowitz etwas die Flügel gestutzt.
Die Lichtenstein-Höfe Lobenstein, Schellenburg haben bereits èechische Leute. Bedeutungsvoll ist besonders Lobenstein, der Geburtsort Hans Kudlichs, der an Jägerndorf streift.
Soviel wurde also an den Sprachgrenzen im Jahre 1924 durchgeführt, ein schöner Vormarsch. Doch die Stöße für 1925 sind bedeutungsvoller!
Die Èechen drohen, man müsse den Deutschen die èechische Macht zeigen, die das Bodenamt bei Ausführung der Bodenreform gegen die Deutschen in der Hand hat und geben dazu dem Bodenamte noch die unzweideutigen Winke!
In Schlesien müsse man in erster Linie die Höfe des Großgrundbesitzes Groß-Herlitz erstürmen und zwar Tabor und Kamenz (172 ha), Zattig (201 ha), Freihermersdorf (169 ha), Seitendorf bei Bennisch (149 ha) und Zossen (131 ha), insgesamt 822 ha Ackerboden, auf dem wenigstens 60 Familien angesiedelt werden könnten. In Kamenz und Zattig wurde bereits èechischen Bewerbern etwas Boden zugeteilt. Die Höfe liegen an der Sprachgrenze und mit Hilfe èechischer Besiedlung könnte man sich der Gemeinden Zattig und Tabor völlig bemächtigten und in den Gemeinden Freihermersdorf, Zossen und Seitendorf starke èechische Minderheiten ansiedeln und die Sprachgrenze bis Jägerndorf und Bennisch vorschieben.
Auf dem mährischen Flügel kommen in den Vordergrund die Großgrundbesitze Unterlangendorf und Sternberg. Langendorf hat 4 Höfe. Sie verbinden das deutsche Mährisch-Aussee mit Mähr.-Neustadt, mit den deutschen Sudeten. Diese Verbindung soll heuer von den Èechen zerschlagen werden. Wenn die Èechen auch hier eine Besiedlung durchführen, hier etwa 50 èechische Bauernfamilien ansiedeln, dann wird der Neustädter Abschnitt, um den ein zäher Kampf geführt wird, ganz bestimmt von den Èechen erobert. Ein kleiner Anfang wurde in Aujezd gemacht, wo der èechischen Minderheit 123 ha Boden zugewiesen und 8 familien angesiedelt wurden. Vom Großgrundbesitz Sternberg kommen heuer in èechische Hände die Höfe Luschitz (178 ha), Gnoiz (180 ha), Bladowitz (192 ha). Auch Bladowitz mösse aus staatlichen und nationalen Gründen besiedelt werden. Den Hof Gnoiz bekommen die Gnoizer Bewohner, die Èechen sind, den in Luschitz die Èechen aus Lischitz, Staadl, Alhütten und M. Aussee. Das allfällige Restgut in Lischitz mösse in èechische Hände kommen, damit die Gemeinden Luschitz und Staadl eine èechische Mehrheit bekommen.
Im Jahre 1925 wird auch die Bodenreform auf den Höfen M. Aussee und Schönwald beendet. Dabei sagen die Èechen, daß sie nicht auf die Schönhengster Sprachinsel vergessen dürfen. Die Höfe M. Trübau (181 ha) müßten ebenfalls besiedelt werden.
Der Artikel der èechischen Zeitung, in der diese Zusammenstellung veröffentlicht wurde, schließt mit der Zuversicht, daß im Jahre 1925 der Kampf um den Besitz des Bodens für die Èechen wird gewonnen werden, also daß ihnen das staatliche Bodenamt den Steg erringen wird.
Dies gibt ein klares Bild davon, wie wir Deutsche in diesem Staate von staatlicher Willkür und von Mißbrauch der staatlichen Gewalt in den Rechten des deutschen Volkes in diesem Staate verkürzt und unterdrückt werden.
Wir stellen daher bei Wahrung ineserer grundsätzlichen Stellung zur Bodenreform als einer rein volkswirtschaftlichen und sozialen Maßnahme an den Herrn Ministerpräsidenten als Vorsitzenden des Ministerrates die Anfrage:
1. Will die Regierung die durch die Rücktrittserklärung des Abg. Laube von seinem Amte als Präsident und Mitglied des Verwaltungsausschusses des staatlichen Bodenamtes gerügten Übelstände im Bodenamte untersuchen lassen und die schuldtragenden Funktionäre des Bodenamtes zur Verantwortung ziehen und aus dem Bodenamte entfernen?
2. Wird die Regierung den noch widerrechtlich bestehenden Rumpf des Verwaltungsausschusses des staatlichen Bodenamtes auflösen und die Neuwahl des Verwaltungsausschusses durch die Nationalversammlung ohne Verzug in die Wege leiten?
3. Wird die Regierung dem staatlichen Bodenamte auftragen, auf den Forsten des beschlagnahmten Großgrundbesitzes, welche durch die Wälderverstaatlichung vom Staate eingezogen worden sind, das im Bodenreformgesetze vorgesehene allgemeine Zuteilingsverfahren einzuleiten und streng nach diesem Gesetze durchzuführen?
4. Wird die Regierung die durch diese Wälderverstaatlichung vertriebenen Beamten. Angestellten und Arbeiter in eine ihrer vorigen Stellung entsprechende Anstellung wieder einsetzen oder sonst aufgrund ihrer wohlerworbenen Rechte ihnen eine volle Existenz sichern lassen?
5. Will die Regierung das vorgeschriebene allgemeine Zuteilungsverfahren in jedem Falle der Übernahme von beschlagnahmten Boden durch das staatliche Bodenamt einleiten und vollständig durchführen lassen und hiebei besonders die bevorzugten Ansprüche der Gemeinden und Bezirke auf Waldzuteilung berücksichtigten und befriedigen?
6. Ist die Regierung gesonnen, auch auf den sogenannten Restgütern, die erst dadurch geschaffen worden sind, daß das allgemeine Zuteilungsverfahren überhaupt nicht eingeleitet wurde, oder daß dem Großgrundbesutzer der freihändige Abverkauf dieser sogenannten Restgüter bewilligt worden ist, das allgemeine Zuteilungsverfahren durch das staatliche Bodenamt einleiten und ausführen zu lassen?
7. Wird die Regierung künftighin die Schaffung solcher Restgüter überhaupt verhindern und dafür sorgen, daß der Verkauf von Grund und Boden, welcher zu Zwecken der Bodenreform mittels Zuteilung an Bodenbewerbern sich eignet, in geschlossenen Einheiten (Meierhöfe und Güter) dem staatlichen Bodenamt überhaupt untersagt wird und diese Abverkäufe abgestellt werden?
8. Wird die Regierung dafür sorgen, daß im staatlichen Bodenamte behufs Vornahme der Bodenreform im deutschen Siedlungsgebiete Beamte und sonstige Angestellte deutscher Nationalität in hinreichender Anzahl aufgenommen und verwendet werden?
9. Wird die Regierung dem staatlichen Bodenamte die Herausgabe seines Amtsblattes auch in deutscher Sprache auftragen?
10. Ist die Regierung willens, überhaupt für eine dem Gesetze entsprechende sozial und wirtschaftlich gerechte Handhabung und Ausführung der Bodenreform zu sorgen und der Nationalversammlung zu den für diesen Zweck dientlich und geeigneten Maßnahmen einen gesetzgeberischen Vorschlag auf Reorganisierung des staatlichen Bodenamtes und seines Verwaltungsausschusses vorzunehmen?
Prag, den 12. Juni 1925.
Zierhut,
Dr. Schollich, Schubert, Dr. Körmendy-Ékes, Dr. Spina, Ing. Jung, Ing. Kallina, Dr. Lelley, Pittinger, Palkovich, Kraus, Böllmann, Wenzel, Dr. Keibl, Matzner, Dr. Lehnert, Simm, Dr. Korláth, Dr. Kafka, Kostka, Dr. Lodgman, Knirsch, Patzel, Dr. Brunar, Dr. Jabloniczky, Füssy, Dr. Hanreich, Dr. Radda, Sauer, Ddr. E. Feyerfeil.