Ètvrtek 24. èervna 1926

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 39. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 24. èervna 1926.

1. Øeè posl. Kaufmanna (viz str. 2526 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Vor uns liegt ein Regierungsentwurf, der die Abänderung des Kohlensteuergesetzes vom 21. Dezember 1923 beinhaltet. Schon bei der Behandlung des ersten Entwurfes zum Kohlensteuergesetz vom Jahre 1920/21, bezw. bei Abänderung des Gesetzes im Jahre 1922 hat die Arbeiterschaft unseres Staates, an ihrer Spitze die Bergarbeiter, in der schärfsten Weise gegen das Gesetz protestiert. Der Kampf, den unsere Partei, die Deutsche sozialdemokratische Arbeiterpartei, und an ihrer Spitze die Bergarbeiter gegen die Kohlensteuer geführt hat, war nicht nur ein grundsätzlicher, sondern auch ein wirtschaftlicher, weil die Kohlensteuer, wie wir während der ganzen Dauer ihres Bestandes immer feststellen konnten, vor allem ein außergewöhnliches Produktionshindernis darstellt. Die Kohlenabgabe, wie ursprünglich im ersten Entwurfes der Titel des Gesetzes lautete, war als Verbrauchssteuer gedacht und sollte nur für eine gewisse Übergangszeit, und zwar für die Bedeckung der damaligen außerordentlichen Ausgaben des Staates dienen. Ihre Bedeckung, sollte durch die Kohlenabgabe zum Teil hereingebracht werden. Trotzdem aber die Voraussetzungen und Notwendigkeiten für die Kohlensteuer bereits vorüber sind, halten die Verwaltung des Staates und die Regierung an der Aufrechthaltung des Gesetzes zähe fest. Wir haben feststellen müssen, daß die Regierung bei Handhabung des Gesetzes über seine ursprünglichen Bestimmungen hinausgegangen ist. Während ursprünglich 30% des Verkaufspreises als Steuer gedacht waren, wurde die Abgabe bis zur Höhe von 42% des Verkaufspreises eingehoben. Der Schaden, den die Kohlenabgabe für unsere Volkswirtschaft bedeutete und den sie anrichtete, äußerte sich schon in den vergangenen Jahren empfindlich. Der Ruf nach Aufhebung dieser Abgabe wurde immer lauter und stürmischer. Unter dem Druck der Öffentlichkeit hat auch die Regierung einen Entwurf zur Abänderung dieses ersten Gesetzes eingebracht. Es wurde nach und nach ein Abbau der Abgabe bis auf 10% durchgeführt. Leider zu spät, die Auswirkungen dieser Ermäßigungen kamen in eine Zeit, wo sie für unsere Industrie nicht mehr von Bedeutung sein konnten. Es wurde aber - das ist von Bedeutung bei der Erneuerung dieses Gesetzes - am 21. Dezember 1924 das Gesetz grundsätzlich abgeändert, es wurde aus der Kohlenabgabe eine direkte Kohlensteuer, die fest und dauernd auf die Verteuerung der Kohlenpreise und damit auch auf die Verteuerung der Produktionskosten fast aller anderen Industrien, die mit Feuer oder mit geheizten Öfen zu arbeiten hatten, wirkte. Kurz, nach der Einführung des Kohlensteuergesetzes konnten wir eine ganz bedeutende Veränderung der Verhältnisse besonders der Preise auf dem Kohlenmarkte feststellen. Im Jahre 1920/21, als die Kohlensteuer geschaffen wurde, war der Weltmarktpreis um mehr als das Doppelte höher als der Exportpreis in der Èechoslovakei. Hiezu kam noch als ungünstiges Moment die eigene Kohlennot im Staate, die zwar nicht aus dem Mangel an Kohle resultierte, die aber dadurch herbeigeführt worden war, daß während des Krieges ein ganz planloser Raubbau in den Gruben betrieben wurde, daß der Abbau des Oberflötzes nicht gleichen Schritt hielt mit dem Abbau des Hauptflötzes, so daß in der Nachkriegszeit durch den notwendigen Abbau oder Vortrieb des Abbaues des Oberflötzes, eine geringere Produktion bei höheren Gestehungskosten die notwendige Folge war. Es wurde also weniger gefördert, es waren höhere Gestehungskosten und dazu noch ein Mangel an Transportmitteln, so daß die eigene Industrie hauptsächlich aus diesen Gründen schwer unter der mangelhaften Belieferung mit Kohle leiden mußte und wir in den Jahren 1921 und 1922 ziemlich umfangreiche Betriebseinstellungen auf diese Ursache zurückführen konnten. Die Regierung, die die Entwicklung dieser Dinge sehr genau beobachtete, hat die für die Industrie eigentlich ungünstige Situation und vor allem anderen die große Differenz und Spannung zwischen dem Weltmarktpreise und dem èechoslovakischen Exportpreise für sich ausgenützt, sie hat festgestellt, daß diese Situation für sie vorteilhaft sein könne, wenn sie durch eine auf den niedrigen Kohlenpreis aufgelegte Steuer nennenswerte Einnahmen für den Staat schafft. Die Motivierung für diesen Vorschlag der Regierung, für die Einführung einer Kohlensteuer, bestand hauptsächlich in dem Argument, daß die Kohlennot im Auslande eine allgemeine sei, daß wir es also nicht notwendig hätten, die Kohle billiger auf den Auslandmarkt zu werfen. Dazu kam noch, daß die valutarischen Verhältnisse für das Ausland günstig wirkten und das Argument damals richtig erschien, daß wir bei den ungünstigen Valutaverhältnissen eine Menge Kohle ausführen könnten, die wir später zu günstigeren Preisen abzugeben vermögen. Weiters kam die Betrachtung dazu, daß wir durch eine spätere Steigerung des Preises eine größere Einnahme für die Kohlenindustrie, aber selbstverständlich auch durch die Steuer eine größere Einnahme für den Staat schaffen können, also verhindern, daß die Kohle verschleudert werde, abwarten, bis die Inlandspreise höher und dadurch günstiger werden und eine Drosselung des freien Wettbewerbes. Das waren die wichtigsten Motive, die damals die Regierung anführte. Diese Motivierung zeigt vom Anfang an die Kurzsichtigkeit der Regierung auf, umsomehr als wir feststellen konnten, daß sich die Verhältnisse auf dem Weltmarkte veränderten, sich zu ungunsten der èechoslovakischen Preise oder der früheren Spannung zwischen èechoslovakischem und Weltmarktpreis verändert hatten. Wenige Monate nach der Einführung der Kohlenabgabe waren die Preise bei uns nicht nur nicht niedriger als die Weltmarktpreise, sondern periodisch sogar höher. Trotz dieser Veränderung hat die Regierung die Steuer belassen. Sie hat sie nicht mehr als vorübergehende Abgabe betrachtet, sondern als ständige und dauernde Einnahmsquelle, und wenn wir auch sofort, nachdem wir erkannt haben, wohin die Regierung steuert, mit dem schärfsten Widerstand gegen die Belassung der Kohlensteuer als einer die wirtschaftliche Entwicklung und vor allem anderen die Produktion in unserem Staate hemmenden Einrichtung kämpften, mußten wir leider feststellen, daß der Erfolg aller unserer Maßnahmen, Warnungen und Mahnungen sehr gering war. Mit dieser Steuer belastet ist unsere Kohlenwirtschaft in die Kohlenweltkrise eingetreten. Die Auswirkungen haben sich ja in den Jahren 1924 und 1925 ganz besonders gezeigt. Ein ganz bedeutender Förderungsrückgang war die erste sichtbare Auswirkung, was wir an der Hand der statistischen Ziffern des Kohlenamtes festlegen und nachweisen können. Wir hatten z. B. noch im Jahre 1913 bei der Steinkohlenförderung in der Èechoslovakei 14.200 Millionen Tonnen, im Jahre 1924 14.400 Millionen Tonnen und im Jahre 1925, im Jahre der steigenden Konjunktur, in dem Jahre, wo wir am Jahresschluß sogar in der übrigen Industrie von einer guten Konjunktur sprechen konnten, also ganz normal und ganz natürlich eine Steigerung des Konsums hätten verzeichnen müssen, ein Sinken auf 12.750 Millionen Tonnen zu verzeichnen. Dasselbe, was für die Steinkohle gilt, gilt auch für die Braunkohle. Dort ist die Förderungsziffer von 23.100 Millionen Tonnen im Jahre 1913 auf 20.500 Millionen Tonnen im Jahre 1924 und 18.800 Millionen Tonnen im Jahre 1925 zurückgegangen. Beim Koks ist das Verhältnis das Gleiche. Die Ausfuhrverminderung ist vom Jahre 1924 auf das Jahr 1925 ebenfalls nennenswert. Während wir im Jahre 1924 1730 Millionen Tonnen Steinkohle, 2850 Millionen Tonnen Braunkohle und 0.480 Millionen Tonnen Koks ausführten, hat sich die Ausfuhrziffer im Jahre 1925 bei Steinkohle auf 1429 Millionen Tonnen, bei Braunkohle auf 2670 Millionen Tonnen und bei Koks auf 0.421 Millionen Tonnen vermindert. Wir können weiters feststellen, daß auch in Kronenwährung die Ausfuhrziffer ganz bedeutend zurückging. Während unsere Ausfuhr im Jahre 1924 bei Steinkohle 265 Millionen Kronen betrug, ist sie im Jahre 1925 auf 45.8 Millionen zurückgegangen, bei Braunkohle von 405 Millionen auf 363 Millionen und bei Koks von 139 auf 81 Millionen Kronen, d. h. wir haben im Jahre 1925 eine Verminderung des Ausfuhrwertes an Kohle und Koks im Betrag von 340 Millionen zu verzeichnen. Diese Verminderung der Ausfuhr und der Produktion kommt auch bei der Beschäftigungsziffer der einzelnen Gruben zur Geltung. Wir können feststellen, daß vom Jahre 1921 ganz bedeutende Rückgänge in den Belegschaftsziffern zu verzeichnen sind. Während im Jahre 1921 noch 175 Schächte im Steinkohlenbergbau mit 76,000 Bergarbeitern beschäftigt war en, waren im Jahre 1925 nur mehr 115 Schächte mit 62,000 Bergarbeitern tätig. Im Braunkohlengebiete waren im Jahre 1921 266 Schächte mit 53,000 Bergarbeitern und im Jahre 1925 nur mehr 189 Schächte mit 38.000 Bergarbeitern tätig, also ein Rückgang um nicht weniger als 29.000 Mann Belegschaft, d. h. es sind 29.000 Bergarbeiter in der Zeit vom Jahre 1921 bis 1925 aus der Montanindustrie, aus der Kohlenindustrie ausgeschieden. Wenn wir diese Ziffern in Betracht ziehen, ist es wohl unleugbar, daß sich die Zeit der Kohlensteuer für den Bergbau, für den Staat und für die übrige Industrie ungünstig ausgewirkt hat. Die Ausfuhr sinkt, die Einfuhr steigt. Dieses ungünstige Exportverhältnis wurde aber noch dadurch verschärft, daß die englische Regierung durch Subventionen den englischen Bergbau befähigte, unter vorteilhaften und günstigen Verhältnissen den Export durchzuführen und den Kampf auf dem Auslandmarkt aufzunehmen. Während die englische Bergindustrie von der Regierung gefördert wurde, ist unser Bergbau, bezw. unser Kohlenabsatz gedrosselt und behindert worden durch Beibehaltung der Steuerlasten, die durch das vorliegende Gesetz, bezw. seine Vorläufer auf die Kohle und Kohlenpreise gelegt worden sind, bezw. belassen werden sollen. Besonders typisch ist aber der Entwurf zu dem Vertrag, den wir in der allernächsten Zeit mit Polen abschließen wollen. Die Tarife, die wir den Polen darin eingeräumt haben, sind außer gewöhnlich günstig, d. h. sie haben alle Begünstigungen, die für den Transport für die inländische Kohlenindustrie bewilligt worden sind. Wir haben aber außerdem der polnischen Kohlenindustrie, vor allem anderen der Steinkohlenindustrie, eine Reihe wichtiger Konzessionen im Transitverkehre eingeräumt. Beim Durchgangsverkehr von Kohle durch die Èechoslovakei in die südlichen und südöstlichen Länder, vor allem auf den Balkan, haben wir der polnischen Kohle bedeutend niedrigere Frachtsätze als unserer einheimischen Kohlenindustrie auf den eigenen Landesbahnen eingeräumt, das bedeutet natürlich eine ganz bedeutende Stärkung der Konkurrenzfähigkeit der polnischen Kohlenindustrie. Andere Länder sind bereits daran gegangen und haben, von der Erkenntnis geleitet, daß die Kohlensteuer nicht nur eine Belastung für die Industrie und eine Erschwerung des Exportes bedeutet, sondern mit dem Rückgang der Produktion auch eine Verminderung der Einnahmen, die ja durch die Kohlensteuer geschaffen werden sollen, für den Staat verbunden ist, diese Steuer abgebaut, So Deutschland, vor allem auch Polen, haben die Kohlensteuer vollständig aufgehoben. Die Schädlichkeit der Kohlensteuer ist allgemein anerkannt. Darüber gibt es keinen Streit und keinen Zweifel mehr und auch unser Staat wird, wenn wir das genau feststellen könnten, konstatieren müssen, daß die Kohlensteuer für ihn keinen nennenswerten Vorteil bedeutet. Der Staat verbraucht von der gesamten Kohlenförderung ca ein Drittel selbst. Wenn wir nun rechnen, daß der Staat von diesem Drittel Kohlensteuer bezahlen muß, wenn wir diese außerordentliche Belastung für den Staat abrechnen von der Steuer, die der Staat einnimmt, so bleibt ein so geringer Vorteil übrig, daß es unverständlich ist, daß unsere Regierung noch an der Kohlensteuer festhält. Die Kohlensteuer allein ist nicht das einzige Hindernis für unseren Export, für unsere Kohlenproduktion überhaupt, vor allem anderen ist es wohl die Weltkrise. Wir haben durch die Organisationen unserer Bergarbeiter feststellen können, daß wir in der Welt ca 250 Millionen Tonnen jährlich zuviel produzieren, also eine ganz gewaltige Überproduktion haben, die nicht nur durch die Krisenzustände in den Industrien der meisten Länder und den dadurch verminderten Kohlenkonsum herbeigeführt wird, sondern auch vor allem andern durch, die Fortschritte in der Wärmetechnik und Wärmewirtschaft einen von Woche zu Woche, von Monat zu Monat geringeren Kohlenverbrauch zeitigt und außerdem die im schnellen Tempo fortschreitende Elektrifizierung, die wiederum eine Einschränkung des Kohlenkonsums mit sich bringt.

Es wäre interessant, auf die technischen Details, die am ausschlaggebendsten für die Verminderung des Kohlenkonsums und der Kohlenproduktion sind, näher einzugehen. Es mangelt leider an der nötigen Zeit, dies zu tun. Ölfeuerung, Explosionsmotore, Verwendung von anderen Heiz- und Brennmaterialien bei allen eisenverarbeitenden Industrien etc., all das hat dazu beigetragen, den Kohlenkonsum herabzusetzen. Die Fortschritte auf diesen Gebieten sind nicht zuletzt dadurch besonders beschleunigt worden, daß hohe Kohlenpreise und die großen Steuerlasten eine Steigerung der Produktionskosten hervorgerufen haben. Diese Neuerungen sind auch Ursache gewesen, daß die Beschleunigung auf dem Gebiete der Wärmewirtschaft und des Ersatzes der Kohle durch andere Brennmaterialien vorwärts getrieben wurden. All dies bedingt nun, wenn man genau, und gewissenhaft prüft und urteilt, eine internationale Regelung der Kohlenwirtschaft. Der internationalen Regelung müßte aber vor allem andern eine nationale Regelung in der Kohlenwirtschaft auch in unserem Staate vorausgehen. Unsere Bergarbeiterorganisationen haben hiezu eine ganze Reihe von Vorschlägen der Regierung gemacht. Leider hat sich die Regierung allen diesen wichtigen und einschneidenden Anträgen und Vorschlägen der Bergarbeiterorganisationen gegenüber passiv verhalten. Die Unternehmer haben sich weniger bemüht, zur Regelung des Kohlenkonsums und der Kohlenfrage überhaupt Stellung zu nehmen. Sie haben einfach gesagt: Längere Arbeit, mehr Arbeit und billigere Arbeit. Das ist der nächste, für uns, die Unternehmer, der einfachste Weg. Wir werden uns darüber nicht viel den Kopf zerbrechen, wie wir aus diesem Dilemma herauskommen. Die Arbeiterschaft soll durch ihre Leistung, durch Verbilligung ihrer Arbeitskraft, durch größere Einschränkung in ihrer Lebenshaltung die ersten Voraussetzungen für eine Verbilligung der Kohle und dadurch auch für eine Erweiterung des Konsums Sorge tragen. Es sollen weiter die sozialen Lasten möglichst abgebaut werden, so daß auch dadurch eine Verbilligung der Produktionskosten herbeigeführt wird. Wenn wir feststellen, daß vor allem anderen die Löhne und Kosten im Bergbau in den letzten Jahren nicht nur durch Vertrag und durch Vereinbarung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sondern auch durch eigenmächtiges Vorgehen der Betriebsleitungen ganz bedeutend vermindert wurden, wenn wir feststellen, daß diese Verminderung vom Jahre 1921 bis 1925 rund 54% ausmacht, können wir wohl sagen, daß die Bergarbeiter genügende, ja fast unerträgliche Opfer für die Verbilligung der Koble, wohl unfreiwillig, aber doch gebracht haben. Die Unternehmer haben keine wie immer gearteten Opfer gebracht. Ihnen ist der Profit zumindest bei den Gruben mit hochwertiger Kohle gestiegen. Sie haben Opfer nicht zu bringen gebraucht. Die Werke mit schlechterer, mit minderwertigerer Kohle mußten ja mit Rücksicht auf den mangelnden Konsum und Absatz ganz aus eigenem ihre Betriebe einstellen.

Unsere Partei, aber auch die Arbeiterschaft in diesem Staate sind grundsätzlich gegen die Kohlensteuer. Wenn wir für das vorliegende Gesetz, von dem die Regierung verlangt, daß es von diesem Hause angenommen wird, stimmen sollen, müsste eine ganze Reihe schwerer Mängel beseitigt werden. Vor allem ist ein schwerwiegender Mangel, daß die angekündigte Erleichterung durch den Wortlaut des Gesetzes fast vollständig annulliert, die Beibehaltung der festen Sätze, der Sätze von 7 bis 10%, nicht geändert werden soll. Es wird also die alte Belastung bleiben. Weiter kommt in Frage die Ermächtigung der Regierung. Diese kann nach der Vorlage die Befreiung der Ausfuhrkohle von der Kohlensteuer aufheben, sie kann also, wenn sie es für notwendig erachtet, das Gesetz und die Absicht, die im Sinne des Gesetzes liegt, ganz einfach annullieren. Sie kann die Befreiung der Exportkohle von der Steuer, die Erleichterung des Exportes annullieren und kann den alten Zustand, den das bisherige Gesetz geschaffen hat, wieder herstellen. Sie kann aber nicht - und das ist wohl bedeutungsvoll auch wenn es wirtschaftlich notwendig wäre, die Steuer herabsetzen, sie kann nicht dadurch günstigere Verhältnisse schaffen, wenn von anderwärts Schwierigkeiten für unseren Kohlenabsatz entstehen sollten, dadurch, daß sie die Steuer für diesen Absatz teilweise oder zur Gänze vorübergehend oder für längere Zeit aufhebt und dadurch die Kohlenpreise herabsetzt. Das darf sie und kann sie nicht machen. Es ist hier das Verhalten der Regierung eigentümlich, alle Gesetze vor allem anderen Gesetze, die in den letzten Tagen in diesem Hause beschlossen wurden, haben der Regierung weitgehende Ermächtigungen und Vollmachten erteilt. Wir können wohl sagen, daß diese Gesetze reine Ermächtigungsgesetze gewesen sind. Hier in diesem Falle verlangt die Arbeiterschaft, verlangt unsere Fraktion eine Ermächtigung für die Regierung, und zwar eine Ermächtigung zur Herabsetzung oder Aufhebung der Kohlensteuer, wenn wirtschaftliche Notwendigkeiten diese Maßnahme verlangen. Diese Ermächtigung lehnt die Regierung förmlich ab, sie will auf einmal keine Ermächtigung. Deshalb haben wir - wir können es nicht anders annehmen - das Gefühl, daß die Regierung nach der großen Masse der Ermächtigungen, die ihr in den letzten Tagen erteilt wurden, nicht allem gewachsen ist und daß sie moralisch gar nicht fähig ist, die Ermächtigungen richtig anzuwenden, vor allem nicht die, die wir verlangen im Interesse und zu Nutz und Frommen unserer Wirtschaft. Die Regierung will von dieser Ermächtigung, die wir ihr im Interesse unserer Wirtschaft geben wollen, nichts wissen, und auch das Gesetz sieht hier nichts vor. Wir sind überzeugt, daß die Regierung gar nicht wünscht, die aus dem Zwange der Verhältnisse entstehenden Abbaumöglichkeiten und Abbaunotwendigkeiten durchzuführen, daß die Regierung wünscht, daß sie unter dem Zwange der gesetzlichen Bestimmungen dazu nicht gelange, diese Abbaumöglichkeiten- und Notwendigkeiten zu berücksichtigen.

Eines wollen wir feststellen: Die Kohlensteuer ist in ihrer jetzigen Form und auch in der heute gemilderten und eingeschränkten Form unhaltbar. So wie in Polen und in Deutschland müssen auch wir hier zur vollständigen Aufhebung der Kohlensteuer kommen. Es ist festgestellt, daß die Koblensteuer, in welcher Form immer, den Kohlenexport ruiniert, damit einen großen Teil unserer Produktion einschränkt und unmöglich macht, Betriebseinschränkungen, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit hervorruft, daß nicht nur der einheimische Bergbau, sondern auch die einheimische Industrie schwer unter diesen Umständen leidet und vor allem unser Außenhandel schwer geschädigt wird.

Unsere Fraktion hat zum Gesetze eine Reihe von Anträgen gestellt, durch die die von mir kurz geschilderten Mängel gemildert, bezw. aufgehoben werden sollen. Wir werden für diese Anträge stimmen und bitten das hohe Haus, die Anträge anzunehmen im Interesse unserer Wirtschaft, die gerade jetzt durch die allgemeine Weltwirtschaftskrise schwer bedroht und geschädigt ist. Wir wünschen, daß Sie diesen Anträgen zustimmen, damit wenigstens auf der einen Seite kleinere Erleichterungen eintreten und Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit nicht noch mehr verstärkt werden. Die Parteien, die für dieses Gesetz, wie es im Wortlaute hier vorliegt, stimmen und es beschließen werden, nehmen eine ungeheure Verantwortung auf ihre Schultern. Wir wollen Sie von dieser Stelle warnen und aufmerksam machen, was bei der Beschlußfassung über das Gesetz auch von der Mehrheit des Hauses beachtet zu werden notwendig ist, und erwarten, daß Sie den Anträgen, die von meiner Fraktion gestellt worden sind, Ihre Zustimmung nicht versagen werden. (Potlesk nìm. soc. demokratických poslancù.)

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