Ètvrtek 15. prosince 1927

Die heutige Regierungsvorlage setzt nach wie vor die Einkommensgrenze für Kriegsbeschädigte, nach der die Rente in Wegfall kommt, auf 5.000 Kronen für die selbständig wirtschaftlich Tätigen und 10.000 Kronen für jene fest, welche wirtschaftlich unselbständig sind. Die Begründung dafür, daß der von uns als unhaltbar bezeichnete Standpunkt in dieser Frage eingenommen wird und keine Erhöhung zur Durchführung kommt, wie wir das wünschten und wie wir es die ganzen Jahre hindurch bei der Behandlung gleicher Vorlagen immer gewünscht haben, wird mit dem Hinweis auf die wirtschaftlichen Verhältnisse gegeben, die sich nicht geändert hätten, so daß kein besonderer Anlaß vorliegt, an der Praxis in der Gesetzgebung über die Einkommensgrenze der Kriegsbeschädigtentätigkeit eine Änderung vorzunehmen. Meine Herren, wir behaupten aber - und ich glaube fest, daß dieser Behauptung nicht wird widersprochen werden können - daß die wirtschaftlichen Verhältnisse für die sozial Schwachen in der Zeit, in der das Gesetz galt, das heute erneuert wird, erschwert worden sind. Aber selbst wenn das nicht der Fall wäre, daß es zu keiner Erschwerung der Lebensverhältnisse der sozial Schwachen als solche dürfen wir insbesonderes auch die Kriegsopfer ansprechen - gekommen wäre, gilt die Argumentation der Regierung auch nicht. Unsere grundsätzliche Meinung ist die, daß überhaupt keine Einkommensgrenze festzusetzen ist, bei deren Erreichen die Rente des Kriegsbeschädigten in Wegfall, kommt. Das Opfer, das der Kriegsbeschädigte gebracht hat, das Opfer seines Lebens für die Gesellschaft, das Opfer seiner Gesundheit oder eines Teiles seiner Gesundheit, dieses Opfer ist gebracht und der Dank gegenüber diesen Opfern muß grundsätzlich absolut in Funktion treten. Dieser Auffassung sind die meisten Staaten, die eine moderne Kriegsbeschädigtengesetzgebung führen, gefolgt. Nur Deutschland kennt noch, wenn ich recht unterrichtet bin, eine ähnliche Bestimmung in seiner Gesetzgebung bezüglich der Festsetzung einer Einkommensgrenze für die Kriegsbeschädigten. Aber selbst in Deutschland sind die Bestimmungen wesentlich milder als die Bestimmungen, die in der heutigen Vorlage, die zur Beratung steht, enthalten sind. Wenn aber die Regierung dennoch nicht zu bewegen ist, von ihrer europäischen Ausnahmsstellung abzugehen, so muß die Stellung einigermaßen haltbar gemacht werden, das heißt, die Renteneinkommensgrenze muß zu einer solchen Höhe gebracht werden, daß sie schließlich sich as nicht, existenziell katastrophal auswirkt. Das Geringste, was wir fordern können, ist, daß sich die Regierung der Differenzierung begibt, die sie zwischen den wirtschaftlich selbständigen Kriegsbeschädigten und zwischen den wirtschaftlich Unselbständigen macht, und daß sie sich an jene Bestimmungen erinnert die in den neuen Steuergesetzen über ein steuerfreies Existenzminimum enthalten sind. Diese Bestimmungen dürfen unserer Meinung nach nicht nachträglich sabotiert werden. Nach den neuen Steuer gesetzen, das hat schon Herr Koll. Horpynka angeführt, beträgt das steuerfreie Existenzminimum 7.000 Kronen. Es kann aber noch bedeutend höher sein, wie das von einigen anderen Rednern schon zum Ausdrucke gebracht wurde, wenn die Kinderzahl und weitere Umstände des Einkommenträgers berücksichtigt werden. Ein wirtschaftlich selbständiger Kriegsbeschädigter soll aber nur 5.000 Kronen Einkommen haben dürfen, um nicht des Rentenbezugs verlustig zu werden. Im Vorjahre haben wir mit allen Gründen die Unhaltbarkeit der Bestimmungen des Gesetzes über eine Einkommensgrenze bekämpft. Es schien dann, alsob die Regierungsparteien sich endlich entschlossen hätten, unseren Gründen recht zu geben. Zwar wurden die Initiativanträge Zajièek, Schubert, Èuøík abgelehnt aber gleichzeitig mit dieser Ablehnung wurde doch eine Resolution angenommen, welche die Regierung aufforderte, ehestens das Gesetz über die Kriegsbeschädigtengesetzgebung zu novellieren und dabei vor allem die in den Initiativanträgen, Druck Nr. 549, 557, 698 ausgesprochenen Forderungen zu berücksichtigen. In gleicher Weise gab der Budgetausschuß bei der Behandlung der Kriegsbeschädigtenfrage damals seine Meinung Ausdruck. Es darf nicht Wunder nehmen, daß wir glauben konnten, daß diesem theoretischen Bekenntnis beider Häuser zur Notwendigkeit, das Kriegsbeschädigtenproblem einmal von Grund aus neu zu betrachten, die Praxis folgen werde. Wir hielten die damaligen Äußerungen, im besonderen jene des Herrn Abg. Zajièek, für aufrichtig. Man hatte vonseiten der Regierungsparteien, deren Wortführer damals Herr Koll. Zajièek war, insbesondere im sozialpolitischen Ausschuß, geschickt mit dem Einwand auf die Kämpfe der Opposition geantwortet, daß man Zeit gewinnen müsse, eine Novelle zu dem Komplexe der Kriegsbeschädigtengesetze zu einem ordentlichen Gesetzeswerke machen zu können. Also Zeit wollte man gewinnen, so klang es damals aus der Argumentation der die Staatsverantwortung tragenden Regierungsparteien. Nun ist ein ganzes Jahr dahin gegangen, ohne daß das Wort, das gegeben wurde, eine Einlösung findet. Das muß geradezu als unverantwortliche Bagatellisierung eines schwergeprüften Standes bezeichnet werden. Wir können gar nicht anders, als dieses Verhalten der Regierungsparteien als ganz unqualifiziert zu klassifizieren. Es gibt keine Ausflucht, wie etwa die Berufung auf den Herrn Finanzminister und seine passive und aktive Resistenz gegenüber der Regelung der rechtlichen und materiellen Verhältnisse der Kriegsbeschädigten. Wenn ich Regierungsmensch bin, bin ich wie der Herr Finanzminister verantwortlich für eine Tat oder Unterlassung der Regierung. Im übrigen ist die Begründung der Unmöglichkeit, die Forderungen der Kriegsbeschädigten zu erfüllen, etwa aus dem vom Herrn Finanzminister immer geführten staatsfinanziellen kategorischen Imperativ, ein Hohn sonder gleichen. Es heißt auch für mich, zum Überfluß zu der Kritik, die hier geführt wurde, darauf zu verweisen, daß Milliarden für Rüstungszwecke verausgabt werden, Jahr für. Jahr. Ein Teil davon genügte, die finanzielle Auswirkung eines Gesetzes zu paralisieren das etwa im Sinne der Initiativanträge Druck Nr. 549, 557 und 689 eine Novelle zur geltenden Kriegsbeschädigtengesetzgebung schaffte. Aber man ist bösen Willens gegenüber den Kriegsbeschädigten. Ein Blick in die Staatsvoranschläge der letzten Jahre beweist das, Der Gesamtaufwand für die Kriegsbeschädigten ist von 911 Millionen im Jahre 1923 auf 566 Millionen im Jahre 1926 und auf 500 Millionen im Jahre 1927 herabgesunken. Im Staatsvoranschlag für 1928 präliminieren wir noch ganze 491 Millionen für die Kriegsopfer. Ich glaube dieser ständige Abstieg der geldlichen Opfer für die Kriegsbeschädigtenfürsorge während der letzten Jahre vom Jahre 1923 an bis zum heurigen ist die beste Illustration der Stellung der Regierung zu diesem ganzen Problem, das ich als eines der schwersten Staatsprobleme eingangs meiner Äußerungen dargelegt. Lassen Sie als Regierungsparteien wenigstens ein bischen besseren Willen walten bei der Teilregelung, welche heute vorgenommen wird, Wir geben Ihnen hiezu Gelegenheit. Wir brachten gleich anderen Parteien zu der Vorlage, die heute zur Behandlung steht, einen Antrag ein, der die den Anspruch auf Kriegsbeschädigtenrente ausschließende Einkommensgrenze erhöht. Wir finden uns veranlaßt, in dieser Beziehung den Forderungen der Kriegsbeschädigtenorganisationen nachzukommen, und fixierten als eine einigermaßen erträgliche Einkommensgrenze für die Kriegsbeschädigten den Betrag von 16,0000 Kronen. Es ist das ein Antrag, der durchaus nicht als demonstrativer gewertet werden kann, sondern einer, den doch gewiß in sachlicher Hinsicht zuzustimmen ist. Es ist freilich nicht anzunehmen, daß die Regierungsparteien sich veranlaßt fühlen, heute etwa einem solchen Antrag zuzustimmen. Sie präjudizierten sich ja für das Haus schon durch ihr Verhalten in den Ausschüssen, sowohl im sozialpolitischen, als auch im Budgetausschuß. Wenn wir trotzdem den Antrag, den wir im sozialpolitischen und im Budgetausschuß auf Erhöhung dieser Grenze gestellt haben, jetzt wieder stellen, so geschieht das deswegen, weil wir den Regierungsparteien auch nicht die letzte Probe ersparen wollen, sich zu dem Kriegsbeschädigtenproblem zu äußern, durch Annahme oder Ablehnung eines solchen Antrages. Die Bestimmungen über die Einkommensgrenze haben außerordentliche Schwierigkeiten für die Kriegsopfer zur Folge gehabt, die nicht ausschließlich darin bestehen, daß sie eben die Rente, wenn sie die Grenze erreichen, eingestellt bekommen. Oftmals stellt sich die Folgewirkung jenes höheren Einkommens im Sinne des Gesetzes erst später ein, als von dem Amte der Anfall des höheren Einkommens angenommen wird. Dann kommt der große Auftrag, die Rückzahlung der empfangenen Übergenüsse zu allem Übel der eingestellten Rente hinzu. Die Praxis ist so, daß die Einschätzung des Kriegsopfers in seinem Einkommen durch die Finanzämter oft zu hoch geschieht. Ein Rekurrieren nützt nicht immer, das Einkommen wird vom Finanzamt eben angenommen und die Steuer in diesem Verhältnis diktiert. Die Kriegsbeschädigtenämter schließen sich an, oft nach langer Zeit des Rekurslaufes, bzw. seines Entscheidens. Dann kommt das Diktat, die Übergenüsse zurückzuzahlen, und in dieser Beziehung erfolgt ein geradezu katastrophaler Eingriff in die Lebensverhältnisse des einzelnen Kriegsbeschädigten. Die Rückzahlungsaufträge sind für die Kriegsbeschädigten ein doppeltes Unglück. Wir müssen die Regierung ersuchen, auch diese Praxis etwa zu kontrollieren. Wir fordern dies auch deshalb, weil Mehrempfänge von Renten auch aus anderen Ursachen vorgekommen sind, Die Ämter selbst haben oftmals Fehler in den Berechnungen gemacht. Diese Fehler muß nun der Kriegsbeschädigte büßen. Denn wenn er aus einer solchen Fehlrechnung heraus eine Zeitlang einen Übergenuß an Rente erlebte, muß er dann auch zurückzahlen. Meist ist aber der Kriegsbeschädigte in gutem Glauben Empfänger des Mehrgenusses gewesen. Mir sind in der letzten Zeit eine ganze Reihe von Fällen bekannt geworden und ich erwähnte schon im Ausschuß bei der Verhandlung der Regierungsvorlage eine Reihe von Fällen, in denen geradezu eine traurige Komplikation der Lebensverhältnisse der Kriegsopfer dadurch entstand, daß diese Praxis besteht. Ich bringe namens meiner Partei einen Antrag ein, der die Regierung auffordert in diese Sache etwas Ordnung zu bringen. Dieser Antrag wurde, wie die gesamten laufenden Anträge, zur Regelung der Kriegsbeschädigten-Gesetzgebung im Jahre 1926 von den Abgeordneten der heutigen Regierungsparteien mitgezeichnet. Dieselben werden auch wenn sie diesen Antrag ablehnen, schuldig, so wie sie schuldig werden, wenn sie jenen Antrag, den wir zur Verbesserung der Kriegsopferfürsorge stellten ablehnen. Ein Jammer ist es auch, daß viele Rentenbezugsberechtigte heute noch ohne Rentenbezug leben. Die streng eingehaltene Frist zur Anmeldung ist ein Unglück für die Ärmsten, die aus verständlichen Gründen heraus den Fehler begangen haben, daß sie sich nicht rechtzeitig als Rentenempfänger meldeten. Wir beantragen, daß eine neue Anmeldefrist festgesetzt wird, die solange zu bemessen ist, daß innerhalb derselben die letzte Aufklärung über das Recht, ein Rentenempfänger sein zu können, ermöglicht wird. Welcher Jammer pflegt sich auch bei der Behandlung der Kriegsopfer zu begeben, welche bis jetzt noch die Rente beziehen. Sie werden regelmäßig überprüft, dabei wird mit einer Strenge vorgegangen, die gerade das Kriegsopfer aufs tiefste verletzen muß. Es ist unglaublich, welche Fälle sich bei den Überprüfungen ereignen. Es wurde gestern im Ausschuß bemerkt, daß ein Beinamputierter noch froh sein mußte, mit 20% erwerbsunfähig klassifiziert zu werden. Die Auffassung der Kommission ging dahin, seine Erwerbsunfähigkeit als eine höhere anzuzweifeln, weil er einen Beruf ausübte, der nicht gerade mit den Beinen ausgeführt werden muß. Hier muß größte Menschlichkeit walten, Die Organe, welche die Untersuchung der Kriegsverletzten vorzunehmen haben, müssen sich jeder verletzenden Art enthalten. Sie müssen stets eingedenk sein, daß Kriegsopfer vor ihnen stehen, die infolge ihrer Verletzung und Schädigung ihrer Gesundheit und ihrer ganzen seelischen Veranlagung nach empfindlicher sind als etwa der gesunde, der robuste Mensch. Die Verweigerung der Rentenbewilligung in solchen Fällen, in denen Todesursache oder Erwerbsunfähigkeit nicht als unmittelbare Kriegsfolgen erkannt werden, die Härten, die sich bei der Verweigerung von Renten ergeben, sind so ungeheuerlich, daß wir die Regierung bitten, auch in diese Praxis etwas zu leuchten und sie etwa in dem Maße abzustellen, daß sie etwas erträglicher, wird.

Wir haben noch viel zu diesem Kapitel zu sagen. Aber ich betonte schon im Budgetausschuß, daß uns mit jenen parlamentarischen Drosselungsmethoden auch bei der Verhandlung dieses Gesetzes aufgewartet wird, wahrscheinlich hier in diesem Falle aus dem Grunde besonders, um der Regierung die Schande zu ersparen, daß ihr Gewissen schläft. Es könnte das möglich sein, wenn wir den letzten Fall der unglücklichen Kriegsverletzten besprechen.

Alles in allem fordern wir jene Neuregelung der Gesetzgebung über die Kriegsbeschädigten, die seit 1922 fällig ist und die in den von uns seit Jahr und Tag verkündeten Grundlinien sich kennzeichnet, mit welchen dann die Èechoslovakische Republik in ihrer Kriegsbeschädigtenfürsorge nichts anderes als Erfolg für sich hätte, als daß sie an die Seite jener Staaten tritt, die die Kriegsbeschädigtengesetzgebung seit Beginn des Friedens in moderner und für die Kriegsopfer tragbarer Weise geregelt haben. Die Regierung und die Parteien haben im Interesse des Staates die Zeichen der Zeit zu hören. Wenn sie schon kein anderes Interesse haben, so im Interesse des Staates selbst. Vielleicht darf ich an die deutschen Regierungsparteien besonders appellieren. Im Lande bricht die Verzweiflung bei hunderttausenden Menschen aus, wenn nicht Hilfe kommt. Das Ausland aber gewinnt einen immer eigentümlicheren Eindruck von Staat und Staatsführung, wenn dieser Verzweiflungsschrei auch zu ihm dringt. Es ist das sehr zum Schaden des Staates schon geschehen. Ich erinnere an die Debatte auf den internationalen Tagungen der Kriegsbeschädigten, insbesondere jene Debatte, von welcher Koll. Horpynka einen Abriß in Form einer Entschließung dieser Tage vorgelesen hat, wobei die Èechoslovakische Republik sehr schlecht wegkam. Die Regierung muß alles tun, und das in Hinkunft zu verhüten. Sie stellt sich selbst eine letzte Frist, wie sie angibt, der Kriegsbeschädigtengesetzgebung grundsätzlicher an den Leib zu rücken. Diese letzte Frist läuft mit 30. Juni ab. Wir hoffen, daß dieses Argument der letzten Frist zu grundsätzlicher Regelung nicht ein fauler Zauber ist, wie das Argument des Koll. Zajièek im Dezember des Vorjahres in der Form der bekannten Resolution, mit der Zeit gewonnen werden sollte. Zum vorliegenden Gesetzentwurf haben wir zu bemerken " daß er für uns nicht tragbar ist, wir können für ihn nicht stimmen. Unsere Abänderungsanträge verfolgen keinen anderen Zweck, als die Vorlage tragbar zu machen. Wir empfehlen, auch wenn wir erklären, für dieses Gesetz nicht zu stimmen, diese Abänderungsanträge zur Annahme. (Souhlas a potlesk poslancù nìm. strany nár. socialistické.)

4. Øeè posl. Zajièka (viz str. 27 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die Fürsorge für die Kriegsbeschädigten ist nicht nur in diesem, sondern auch in anderen Staaten ein großes finanzielles und soziales Problem. In jedem Staate wurde diese Fürsorge nach anderen Grundsätzen durchgeführt. Weder in anderen Staaten, noch bei uns ist man mit den betreffenden Gesetzen zufrieden.

Das alte Gesetz über die Einkommensgrenze von 5.000 bzw. 10.000 Kronen entspricht nicht den Wünschen der Kriegsbeschädigten und ich füge hinzu, auch nicht den Wünschen der einzelnen politischen Parteien. Sie werden mir darauf vielleicht antworten: Wenn mit, diesem Gesetz auch die Regierungsparteien nicht einverstanden sind, dann hätten sie heute Gelegenheit, das alte Gesetz abzuändern. Wir tun dies heute aus zwei Gründen nicht: Wir sind uns darüber einig, daß die beiden Grenzen in eins zu verschmelzen sind. Die betreffenden Minister haben gestern erklärt, daß sie diesem Antrage vollkommen zustimmen. Nicht einig sind wir über die Höhe dieser einheitlichen Grenze. Vielleicht wäre es gerechter, die Invaliden analog dem Gesetz über die Einkommensteuer zu behandeln, und zwar so, daß man jenem Invaliden, der keine Einkommensteuer zahlt, eine Rente gibt, nicht aber jenem, der verpflichtet ist, die Einkommensteuer zu bezahlen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda inž. Dostálek.)

Aber selbst wenn wir über diese Frage einig wären, so können wir einer Teilreform des Invalidenversorgungsgesetzes nicht zustimmen. Unsere Partei wünscht nach wie vor eine Reform, bei der auch andere Fragen behandelt werden. Sie haben sowohl in der heutigen Debatte als gestern in den Ausschüssen gesagt, wir hätten genug Zeit gehabt, diese Reform durchzuführen. Sie haben uns an die Initiativanträge erinnert, die wir im Juni 1926 hier im Hause eingebracht habe. Sie haben weiter an die Reden erinnert, die ich und andere Kollegen meines Klubs gehalten haben. Sie haben endlich auf jene Resolution verwiesen, die ich am 30. November 1926 im Sozialpolitischen Ausschuß gestellt habe, eine Resolution, in der die Regierung aufgefordert wurde, das Kriegsbeschädigtengesetz ehestens zu novellieren und hiebei die Initiativanträge Èuøík, Schubert und Zajièek weitestgehend zu berücksichtigen.

Aus der Tatsache, daß die Regierung diese Resolution nicht durchgeführt hat und daß während dieses Jahres die Novelle noch nicht vorgelegt wurde, wird gefolgert, daß wir unsere ehemaligen Anträge und Forderungen verraten hätten.

Gestatten Sie mir ein offenes Wort! Daß unser Resolutionsantrag nicht respektiert worden ist, billigen wir ganz und gar nicht, und wir haben keine Lust, die Novellierung noch mehr hinausschieben zu lassen. Darum haben wir das Gesetz nicht, wie es in der Regierungsverordnung hieß, auf ein Jahr, sondern nur um ein halbes Jahr verlängern lassen. Wenn im Druck, der gestern verteilt wurde, als Datum der 31, Dezember angeführt ist, so ist das ein Druckfehler, der bei der Abstimmung korrigiert werden wird.

Es ist aus verschiedenen Gründen bisher noch nicht zur Novelle gekommen. Es handelt sich hier um ein gewaltiges Problem, das die einzelnen vor allem maßgebenden Stellen in manchem Punkte verschieden, oft entgegengesetzt lösen wollen. Die finanziellen Kosten dieser oder jener Änderung lassen sich keineswegs so leicht bestimmen, als angenommen wird. In jeder Regierung müssen sich die Regierungsparteien und die maßgebenden Ministerien über jeden einzelnen Gesetzentwurf einigen. Das dauert oftmals lang; ich erinnere da nur an andere Gesetze z. B. an die Steuerreform, an die Abschaffung der Visa u. dgl. (Výkøiky nìm. soc. demokratických poslancù. - Posl. de Witte: Sie machen noch mehr Kriegsverletzte!) Ich erinnere Sie, Herr Kollege, nur an die Julirevolution in Wien. (Výkøiky nìm. soc. demokratických poslancù.) Unsere Gegner haben gesagt, die Regierungsparteien wollen im Jahre 1927 das Kriegsbeschädigtengesetz verschlechtern. (Hluk. - stopøedseda inž. Dostálek zvoní.) Wenn Sie uns vorwerfen, wir hätten unser Versprechen nicht eingelöst, dann könnten wir Ihnen vorwerfen, daß Ihre Prophezeiung nicht in Erfüllung gegangen ist. Der Herr Finanzminister Dr Engliš hat vor einem Jahre erklärt, ohne Reform des Kriegsbeschädigtengesetzes könne unser Budget nicht aktiv werden. Es freut uns, daß das Budget aktiv geworden ist, trotzdem die Invaliden die alten Renten erhalten. (Hluk. - Výkøiky nìm. soc. demokratických poslancù.)

Místopøedseda inž. Dostálek (zvoní): Prosím o klid.

Posl. Zajièek (pokraèuje): Es freut uns, daß das Budget trotz der Steuerreform aktiv ist, die eine wesentliche Verringerung der Staatseinnahmen mit sich bringen wird, Und es freut uns, daß der Herr Finanzminister in seinem heurigen Exposé von diesen Ersparnissen nicht mehr gesprochen hat. Das Invalidengesetz wurde nicht verschlechtert. "Aber" - sagt man - "die Auslegung des Gesetzes!" Zum Beweise für diese Behauptung ist heute angeführt worden, daß in den Jahren 1923, 1924 und 1925 für die Invaliden mehr ausgegeben worden ist als in den Jahren 1926 und 1927. Warum? Erstens waren in diesen drei Jahren mehr Invalide als heute (Výkøiky nìm. soc. demokratických poslancù.) und zweitens wurden in diesen Jahren viele Nachzahlungen ausgezahlt, die in den Jahren vorher hätten angewiesen werden sollen. Ein Redner hat heute darauf verwiesen, daß durch die Teuerung die Lebenshaltung der Invaliden wesentlich verschlechtert worden ist. Wir stellen die Teuerung nicht in Abrede, wenn wir auch hinzufügen müssen, daß die Teuerung in gewisser Beziehung doch eine internationale Erscheinung ist. (Výkøiky nìm. soc. demokratických poslancù.) Vor 1 1/2 Jahren war es billig, aber damals gab es eine Armee von Arbeitslosen, heute ist es teuerer geworden, aber Sie müssen zugestehen, daß die Zahl der Arbeitslosen heute wesentlich geringer ist als vor 1 1/2 Jahren. Und, meine sehr Verehrten wenn wir uns fragen, wieso die Fabriken heute mehr Beschäftigung haben als früher, so können wir darauf hinweisen, daß hier vor allem maßgebend war die sparsame Wirtschaft oder sagen wir die sparsamere Wirtschaft im Staatshaushalt und die Handelsverträge. Und diese Handelsverträge hätten wir nicht schließen können, wenn wir nicht das so sehr gelästerte Gesetz über die Lebensmittelzölle beschlossen hätten. (Hluk.)

Bei dieser Gelegenheit habe ich namens unseres Klubs neuerdings die Leitsätze zu nennen, nach welchen wir unsere Arbeit für die Invaliden fortzusetzen entschlossen sind. Wir verlangen vor allem, daß die trostlose Lage der Schwerstinvaliden gebessert werde. Im armen Österreich erhält ein 75%iger Invalider 120 Schilling im Monat. Ein Hilfloser erhält monatlich 252 Schilling und ein Blinder erhält in der ersten Ortsklasse 318 Schilling monatlich. Wenn wir damit die Ziffern vergleichen die in unserem Gesetze enthalten sind.... (Posl. Grünzner: Schämen Sie sich!) Jawohl, wir müssen uns schämen, aber das Gesetz stammt aus einer Zeit, wo der Minister für soziale Fürsorge ein èechischer Sozialdemokrat gewesen ist. (Hluk.) Die zweite Forderung, die wir stellen, betrifft die Rückzahlung von Überzahlungen. Wir stellen fest, daß das Ministerium für soziale Fürsorge und das Finanzministerium in diesem Punkte im heurigen Jahre liberaler vorgegangen sind als in den früheren Jahren. Die dritte Forderung betrifft die Festsetzung von neuen Anmeldefristen. Es sind 38.000 Invalide, die sich zu spät angemeldet haben. Von diesen 38.000 Personen ist sicherlich ein ziemlich großer Prozentsatz, bei denen man bei der Untersuchung feststellen wird, daß sie unter die 20%ige Invalidität fallen. (Výkøiky nìm. soc. demokratických poslancù.) Aber selbst wenn die Anerkennung der neuen Invaliden einen Betrag von 20 Millionen Kè erfordern würde, sind wir der Ansicht, daß für diese Leute dieser Betrag einfach gefunden werden muß. Die vierte Forderung betrifft die Unifizierung der Einkommensgrenze. Darüber habe ich schon anfangs gesprochen. Das sind unsere Leitsätze. Nur Menschen, die das ABC des Parlamentarismus nicht kennen und jene, die es nicht kennen wollen, können uns dafür verantwortlich machen, wenn diese Forderungen der Kriegsbeschädigten nicht zur Gänze durchgeführt werden. Wir haben das ehrliche Bestreben hiezu und wir lassen diesen guten Willen von niemand anzweifeln. (Hluk. - Výkøiky nìm. soc. demokratických poslancù.) Unsere Partei ist nur ein Teil der Koalition. (Výkøiky nìm. soc. demokratických poslancù.) Die deutschen Sozialdemokraten erinnern uns fortgesetzt an die Anträge, die wir gestellt haben. Nun, meine Herren, es wird einmal die Zeit kommen, wo die deutschen sozialdemokratischen Abgeordneten in der Regierung sitzen werden und dann werden wir schon aus purer Kameradschaftlichkeit einmal die vielen Anträge hervorbringen und vorlesen, die Sie im Laufe von 10 Jahren hier im Hause vorgebracht haben und wir werden sehen, wieviel Anträge Sie durchgesetzt haben. (Výkøiky nìm. soc. demokratických poslancù.) Meine Herren! Ich habe schon im Vorjahre von dieser Stelle aus darauf hingewiesen, daß volle 8 Jahre hindurch alle Minister für soziale Fürsorge èechischen sozialistischen Parteien entnommen waren, ich habe darauf hingewiesen, daß volle 8 Jahre hindurch alle Berichterstatter im Budgetausschuß und im Sozialpolitischen Ausschuß über dieses Gesetz immer èechische Sozialdemokraten, èechische Sozialisten waren. Durch volle 8 Jahre sind immer Antrage gestellt worden, die auf eine Verbesserung der Invalidengesetzgebung hingezielt haben und ich stelle nur fest, daß diese èechischen sozialistischen Minister und Berichterstatter alle diese Anträge konsequent abgelehnt haben. Heute kommen die Herrschaften und spielen sich als die großen Retter der Invaliden auf. (Rùzné výkøiky na levici.) Die Versorgung der Invaliden darf nicht vom rein fiskalischen Standpunkt aus beurteilt werden. Wenn in der letzten Zeit den Eisenbahnern 100 Millionen Kè, die wir ihnen vollkommen gönnen, bewilligt worden sind und wenn im armen Österreich vor ein paar Wochen 15 Millionen Schillinge zur Aufbesserung der Renten bewilligt worden sind, dann müssen auch für die Erfüllung unserer Hauptforderungen die nötigen Summen gefunden werden. (Potlesk.)

5. Øeè posl. L. Wenzela (viz str. 42 tìsnopisecké zprávy ):

Hohes Haus! Der heutigen Nationalversammlung wurde ein Antrag betreffend das Gesetz über den Feingehalt und die Punzierungskontrolle von Platin-, Gold- und Silberwaren, kurz gesagt, das Punzierungsgesetz vorgelegt. Wir sehen aus der Vorlage, daß gegenüber dem früheren Gesetze nunmehr wesentliche Abänderungen geplant sind. Aus dem I. Teil, § 1, geht hervor, daß sowohl die im Inlande verfertigten, als auch die aus dem Auslande eingeführten Platin-, Gold- und Silberwaren, die hier zum Verkauf und in den Handel gebracht werden, der Punzierungskontrolle unterliegen. Prüfen wir das Gesetz des nähern, so finden wir, daß an eine wesentlich ganz andere Organisation für alle Zukunft gedacht ist. Die geplanten Änderungen sind so gewaltig, daß naturgemäß die interessierten Kreise zu dem vorliegenden Regierungsentwurfe Stellung genommen haben.

Insbesondere im VI. Teile, "Organisation des Punzierungsdienstes", ist unter § 42, Abs. 6 eine Umnormierung festzustellen, die für einzelne Gruppen der Goldschmiede und Silberschmiede und der Gold- und Juwelenhändler einen gewaltigen Eingriff in ihre bisherigen Verhältnisse bedeutet. Es soll nunmehr das Hauptpunzierungsamt in Prag und alle Punzierungsstätten aufgehoben und deren Agenda der Direktion des Punzierungsdienstes in Prag und den neuerrichteten Punzierungsämtern und deren Exposituren zugewiesen werden. Die detaillierte Organisation des Punzierungsdienstes hat die Regierung im Verordnungswege zu bestimmen.

Nun haben die Organisation der Uhrmachergenossenschaften, der Landesverband mit dem Sitz in Teplitz, sowie auch die Organisation der Gold- und Silberschmiede, der Verband als solcher, Informationen eingeholt. Es wurde von Seite der Regierung mitgeteilt, daß künftighin Punzierungsstellen allein nach Prag und Brünn verlegt werden sollen. Diese Bestimmung hat natürlich für die gesamte einschlägige Produktion eine einschneidende Bedeutung. Alles, was gewerblich hergestellt wird, sowie alle Gegenstände, die in dieser Form in den Handel kommen, werden dadurch wesentlich verteuert. Wir sehen aus dem Regierungsentwurfe, daß dadurch sämtliche Interessenten der Platin-, Gold- und Silberwarengruppen nunmehr gezwungen sind, alle Gegenstände zur Punzierung durch die Post zu senden. Dadurch entsteht logischer Weise eine ganz gewaltige Überlastung bei der Ausübung dieser Berufe. Wie geradezu oberflächlich diese Vorlage behandelt wurde, geht daraus hervor, daß sie wohl dem Rechtsausschuß, nicht aber dem Ausschuß für Handel, Industrie und Gewerbe zur Behandlung zugewiesen wurde. Und gerade vom rein gewerblichen Standpunkte wäre dies notwendig gewesen, um entsprechend den Wünschen, die z. B. der "Reichsverband der Gewerbegenossenschaftsverbände mit deutscher Geschäftssprache in der Èechoslovakischen Republik" geäußert hat, das Gesetz entsprechend zu beeinflussen. Daß die Vorlage den gesamten Gewerbestand interessiert, der für die Organisation der Gold- und Silberwarenschmiede solidarisch eintritt, geht daraus hervor, daß die letzte Reichsgewerbetagung, die am 15. August in Jägerndorf stattfand, sich mit diesem Problem beschäftigte. Es wurde unter anderem darauf verwiesen, daß durch das Inkrafttreten dieser Bestimmungen allen Goldschmieden eine erhebliche Erschwerung der Erwerbsverhältnisse erwächst, weil bei Durchführung dieser Punzierung die Erzeugung von Gold-, Silber- und Platingegenständen wesentlich erhöhte Kosten erfordern wird, u. zw. außer viel mehr Zeit auch erhebliche Mehrkosten für hohe Wertversicherung für den Posttransport. Bisher konnte der Goldschmiedemeister einfach persönlich zur nächsten Nebenpunzierungsstelle gehen und dort gleich auf die Punzierung warten, wodurch er in der Lage war, seiner Kundschaft prompte Lieferung des bestellten Gegenstandes zuzusichern und die Zusicherung auch einzuhalten. Der Reichsverband der Genossenschaftsverbände sagt das in seiner Zuschrift, die meiner Überzeugung nach an alle parlamentarischen Vertretungen gegangen ist.... (Posl. inž. Jung: Hat er sie auch an die deutsche Gewerbepartei geschickt?) Ohne Zweifel, weil ja die Abgeordneten der Gewerbepartei die Führer des Reichsverbandes der Genossenschaftsverbände sind und Präsident des Reichsverbandes ist Herr Senator Tschapek. Wir müssen uns geradezu wundern, daß derselbe Reichsverband an alle politischen Parteien die Aufforderung richtet, sich vor allem gewissenhaft mit der Vorlage zu befassen, aber selbst sich mit der Gesetzesvorlage ohne Abänderung abgefunden hat, der Antrag lag nicht einmal dem Ausschuß für Handel und Gewerbe vor. Die deutsche nationalsozialistische Arbeiterpartei hat zu dieser Vorlage Stellung genommen, weil es ein Wunsch dieser Wirtschaftsgruppen ist, wie dies in der Zuschrift des Reichsverbandes der Gewerbegenossenschaften hervorgeht. Wir haben deshalb den Antrag gestellt, daß die Vorlage von der Tagesordnung abgesetzt und die Vorlage zuerst zur Beratung in den Ausschuß für Handel, Gewerbe und Industrie kommen solle. (Potlesk poslancù nìm. strany nár. socialistické.)


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