Pùvodní znìní ad 979./XI.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Schollich, Matzner und Genossen

an den Minister für Post und Telegrafenwesen betreffend die Abnahme von Briefkasten in Freudenthal.

Laut Mitteilung des Postamtes in Freudenthal vom 4. März 1927, Zahl 21.386, hat die Post- und Telegrafendirektion in Troppau wegen Verunreinigung eines Briefkastens am Hause Bahnhofstraße Nr. 2 die Abnahme dieses Briefkastens verfügt. Gleichzeitig wurden auch seitens des Postamtes einige andere Briefkasten, die schon früher einmal beschädigt oder beschmutzt worden waren oder in weniger begangenen Orten angebracht waren, abgenommen. Die Postdirektion machte die Wiederanbringung dieser abgenommenen Briefkasten davon abhängig, daß die Stadtgemeinde jede Beschädigung in der Zukunft hintanhalte und sich verpflichte für die Kosten der Instandsetzung der beschädigten Briefkasten selbst aufzukommen.

Dieses Vorgehen der Postdirektion in Troppau ist an sich vollkommen unverständlich Denn hier wird die Stadtgemeinde für Handlungen verantwortlich gemacht, die sie selbst bei größter Sorgfalt in der Anwendung der ihr zur Verfügung stehenden Machtmittel nicht verhindern kann. Der Stadtrat hat, als er von diesen Mutwillensakten Kenntnis erhielt, sogleich alles Nötige veranlaßt, diese Handlungen auf das Schärfste verurteilt und eine Belohnung vom 100 Kè für Angaben zur Ermittlung der Täter ausgesetzt. Mehr konnte wahrlich, wie wohl zugegeben werden muß, von Seite der Stadtgemeinde nicht geschehen.

Mit Recht schreibt die Freudenthaler Zeitung vom 2. April über diese merkwürdige Auffassung der Postdirektion in Troppau wie folgt:

Die Postkasten heraus! Eine beschränkte Auffassung hat sich im Anbringen und Wegnehmen von Postkasten herausgebildet. Im alten, von den Èechen so viel gelästerten und verachteten Oesterreich wurde auch manchmal ein Briefeinwurfkasten der Post mit Zetteln beklebt oder bemalt, oder beschmiert, es wäre aber niemandem eingefallen, wegen eines Lausbubenstreiches die ganze Bevölkerung oder die Stadtgemeinde zu bestrafen, wie es in der von demokratischen Gesalbtheiten fetten Republik geschieht. Hat irgend ein Bube ein Postkastel beschmiert so werden gleich so und soviele Postkasteln abgenommen und der Stadtgemeinde angedroht daß sie für den Schaden aufzukommen habe. Als ob jeder Hausbesitzer dem ein Haus durch Kraftwagen bespritzt wird auch zur Stadtgemeinde laufen und von ihr Schadenersatz verlangen könnte. Die Methode die sich der moderne Postgeist zurechtgelegt hat erinnert stark an die altösterreichische Militärgewalt die es in ihrer Versimpelung zustande brachte einer ganzen Kompagnie Kasernarrest zu diktieren, wenn ein Rekrut mit dreckigen Stiefeln zur Schuhvisite antrat. Im modernen Weltverkehr - und diesem hat die Post doch zu dienen - sollte man großzügiger denken und nicht das Ehrgefühl der Bewohnerschaft einer ganzen Stadt verletzen wegen eines Dreckfinks. Wenn in einem Hause ein Dieb wohnt sperrt man diesen ein aber man bestraft nicht die Bewohner des ganzen Hauses. Begrifft man denn eine solche natürliche Logik bei der Post nicht? Wie wäre es denn wenn jemand die Behauptung aufstellen wollte - wir sind weit entfernt davon es zu tun - daß ein Republikaner erster Klasse die Postkasteln versaut nur damit die in der Stadt mit einer Mehrheit von 98 v. H wohnenden Republikaner zweiter Klasse bestraft werden etwa wie man allen Hunden die Leine und den Maulkorb anlegt wenn ein bissiger Köter jemanden wehgetan hat. Wir betonen nochmals, wir beschuldigen niemand, weil wir den Übeltäter, der das letztemal den Postkasten beschmiert hat, nicht kennen. Wir fordern jedoch für die Bevölkerung beider Sprachen weil die Postkasteln der Allgemeinheit dienen daß diese wieder dort angebracht werden, wo sie hingehören. Es ist nur zu wundern, daß die Stadtgemeinde wegen der ihr angedeuteten Bedrohung nicht andere Saiten aufzieht. Sollten sich vielleicht die Stadtvertreter turnusweise zur Bewachung der Postkasteln aufstellen, damit den Kasteln nichts geschieht? So ähnlich klingt das unglaubliche Verlangen das man an die Stadtgemeinde stellt. Weiter heißt es: wenn ein Vierteljahr lang an den Postkasteln nichts geschieht, dann werden sie wieder aufgehängt werden. Das ist eine - derart verzopfte Maßnahme, die man von einer Institution, die dem Weltverkehr zu dienen hat, nicht erwarten sollte. Es ist leider Tatsache und es scheint, daß niemand da ist der solchem Unsinn radikal abzuhelfen vermag. Der Staat ist doch konsolidiert, er braucht solche Krähwinkeleien nicht zur Wahrung seines Ansehens. Oder doch? Wir meinen aber es braucht sie weniger der Staat als vielmehr der kleinliche Geist, der sich großzügig auszuwirken gedenkt und dabei die Engstirnigkeit in Konkurrenz schlägt. Die Postkasteln sind für den Verkehr geschaffen, nicht aber, um sie zu Schikanen gegen die Bevölkerung zu benützen - auch wenn einmal ein Unvernünftiger eine Dummheit begeht. Die Briefkasteln heraus! Das ist die Forderung der Bevölkerung, denn sie muß sie ja teuer genug bezahlen, sie sind ihr Eigentum!

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Post- und Telegraphenwesen, ob er gewillt ist unverzüglich zu veranlassen daß die Briefkasten in Freudenthal wieder aufgehängt werden?

Prag, am 5. April 1927.

Dr. Schollich, Matzner,

Dr. Jabloniczky, Simm, Ing. Jung, Siegel, Weber, Dr. Keibl, Horpynka, Ing. Kallina, Dr. Koberg, Dr. Rosche, Knirsch, Dr. Lehnert, Dr. Wollschack, Patzel, Fedor, Gregorovits, Dr. Szüllö, Wenzel, Krebs.

 

 

 

Pùvodní znìní ad 979./XII.

Interpellation

der Abgeordneten Otto Horpynka, Hugo Simm und Genossen

an den Vorsitzenden der Gesamtregierung

in Angelegenheiten der Rückbeförderung ehemaliger Kriegsgefangener aus Rußland auf Staatskosten.

Mit Ministerratsbeschluß vom 15. Juni 1920 wurde dem Ministerium für soziale Fürsorge die Repatriierung der ehemaligen Kriegsgefangenen übertragen. Dieses Ministerium hat auch die gemeinsame Rückbeförderungsaktion durchgeführt und auf Grund eines Regierungsbeschlusses vom Dezember 1923 als abgeschlossen eingestellt. Von da an wird die Repatriierung auf Staatskosten nur in Einzelfällen vorgenommen ist aber davon abhängig, daß der heimzubefördernde Kriegsgefangene nachweist, daß er ohne sein Verschulden an der gemeinsamen Repatriierungsaktion nicht teilnehmen konnte.

Die Erfahrung hat nun gezeigt, daß solche Fälle von verspäteter Repatriierung seitens der èechoslovakischen Behörden äußerst langsam und schleppend durchgeführt werden, daß insbesonders bei der Feststellung der in Rußland noch zurückgebliebenen Kriegsgefangenen weder mit der notwendigen Energie noch mit der erforderlichen Umsicht vorgegangen wird. Da das Ministerium für soziale Fürsorge in sein Jahresbudget auch keinen Geldbetrag mehr für solche Zwecke eingestellt hat, so muß wohl die Durchführung eines jeden Einzelfalles auf gewisse Schwierigkeiten stoßen. Besonders die èechoslovakischen Vertretungsbehörden in Rußland scheinen so wenig Entgegenkommen, den ehemaligen Kriegsgefangenen zu zeigen, daß sich viele von ihnen an die Vertretungsbehörden Deutschlands und Osterreichs wenden und erst auf dem Umwege über diese Ämter gelangt die Heimat zur Kenntnis von der Existenz solcher zurückgebliebener Kriegsgefangener. Es ist sehr zu bedauern und stellt der èechoslovakischen Republik kein besonders gutes Zeugnis aus, daß man sich um jene èechoslovakischen Staatsangehörigen die heute noch in Rußland weilen und wiederholt ihren Willen zur Rückkehr kundgegeben haben von Seiten der Regierung so wenig bekümmert. Nicht genug daran daß die èechoslovakischen Vertretungsbehörden in Rußland gar nichts unternehmen, um die Zahl der noch in Rußland zurückgebliebenen Kriegsgefangenen zu erfassen oder sie von der beabsichtigten Heimbeförderung irgendwie zu verständigen, erfahren solche Kriegsgefangene, wenn sie sich plötzlich melden noch allerhand Schwierigkeiten, sodaß die Repatriierung entweder unnütz verzögert oder sogar unmöglich gemacht wird.

Nun besteht in der Èechoslovakei ein Hilfs-Unterstützungsverein ehemaliger Kriegsgefangener mit seinem Sitze in Reichenberg Goethestraße 29. Trotzdem seine satzungsgemäße Hauptaufgabe darin besteht die in die Heimat zurückgekehrten Kriegsgefangenen zu unterstützen und ihnen bei Gründung einer neuen Existenz behilflich zu sein, sah sich dieser Verein doch genötigt seine Arbeitskräfte und seine Geldmittel in den Dienst der Repatriierungsaktion zu stellen und seine Mitarbeit der Regierung anzubieten. Wenn man bedenkt, daß heute noch schätzungsweise 1500 bis 2000 ehemalige Kriegsgefangene èechoslovakischen Staatsangehörigkeit in Rußland sich befinden und wenn man die Repatriierungskosten für einen Mann mit ungefähr 2000 Kè veranschlagt, so wird man wohl zur Erkenntnis gelangen, daß der Verein ein Kapital von 3-4 Millionen Kronen allein wird nicht aufbringen können und daher auf die Unterstützung des Staates angewiesen sein wird. Denn heue handelt es sich doch nur um Kriegsgefangene, welche ohne eigenes Verschulden infolge der geographischen Verhältnisse und der politischen Ereignisse in Rußland an der gemeinsamen Aktion nicht teilnehmen konnten, die aber jetzt weder selbst das notwendige Geld zur Heimkehr aufbringen noch es von ihren mittellosen Angehörigen in der Heimat erhalten können. Der Verein wird aber auch das weitestgehende Entgegenkommen nicht nur der inländischen Staatsbehörden, sondern auch der ausländischen Vertretungsbehörden der Èechoslovakei benötigen um jedem einzelnen Falle eine Repatriierung auf seine Kosten durch zuführen. Und dabei wird sich die Tätigkeit des Vereines doch nur auf Einzelfälle beschränken müssen und auch da nur die Form der Mitarbeit mit den èechoslovakischen Behörden annehmen können, was aber keineswegs geeignet erscheint, das ganze Problem der Rückbeförderung der ehemaligen Kriegsgefangenen befriedigend zu lösen.

In zahlreichen Eingaben an den Ministerrat, an das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und an das Ministerium für soziale Fürsorge, sogar an der Herrn Staatspräsidenten hat der genannte Verein um neuerliche Aufnahme der Repatriierungsaktion um die Durchführung einer Vermißtennachforschung um Bewilligung einer Sammlung zu Gunsten der Repatriierungsaktion gebeten und seine tätige Mitarbeit den Regierungsstelen angeboten. Leider haben die bisherigen Ansuchen des Vereines nicht die Beachtung gefunden die sie verdient hätten.

Die Unterzeichneten erlauben sich daher den Herrn Vorsitzenden der Gesamtregierung zu fragen ob er bereit ist,

1. auf Grund eines Ministerratsbeschlusses die Vermißtennachforschung in Rußland sofort auf Kosten des Staates beginnen und ehestens durch führen zu lassen;

2. auf Grund dieser Nachforschungen noch einmal eine gemeinsame und befristete Repatriierungsaktion auf Staatskosten vom Ministerrate beschlisen zu lassen;

3. die bei dieser Aktion in Betracht kommenden Ressorts und staatlichen Behörden anzuweisen, die vom Hilfs-Unterstützungsverein ehemaliger Kriegsgefangener in der Èechoslovakischen Republik mit dem Sitze in Reichenberg angebotene Mitarbeit anzunehmen und diesen Verein bei seinen Unternehmungen in Repatriierungsangelegeneheiten entsprechend und ausreichend zu unterstützen?

Prag, am 5. April 1927.

Horpynka, Simm,

Dr. Schollich, Dr. Koberg, Weber, Dr. Szüllö; Dr. Jabloniczky, Patzel, Ing. Jung, Dr. Wollschack, Wenzel, Krebs, Knirsch, Gregorovits, Fedor, Siegel, Ing. Kallina, Matzner, Dr. Keibl, Dr. Rosche, Dr. Lehnert.

 

 

 

Pùvodní znìní ad 979./XIII.

Interpellation

des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen

an den Finanzminister

wegen der Gefährdung der Existenz von Gewerbetreibenden durch die Steuerbehörden.

Im Steuerbemessungssprengel Böhmisch-Krummau werden viele Existenzen dadurch auf das Ärgste gefährdet und dem wirtschaftlichen Zusammenbruche zugeführt, daß die Steuerämter, ohne die Erledigung der vielen Rekurse und Gesuche abzuwarten, mit einer unerhörten Strenge vorgehen und Beträge oft exekutiv eintreiben, die im Berufungswege abgeschrieben werden müssen, da es sich fast durchwegs um offensichtliche Überschätzungen handelt, wofür die Steuerzahler gar nicht schuldig sind.

Zum Beweise des Gesagten mögen hier einige Fälle namentlich angeführt werden:

I. Alois Ziehfreund, Viehhändler aus Oberplan wurde, da er selbst nichts besitzt und jede Exekution - und sogar die Taschenpfändung negativ verlief, vom Steueramte wegen einer Steuerschuld von 165.000 Kè aufgefordert den Offenbarungseid zu leisten. Selbstverständlich mußte der Genannte sein Gewerbe sofort aufgeben da ihm sonst jedes auf den Markt gebrachte Stück Vieh gepfändet worden wäre. Derselbe hat bisher 7 Rekurse eingebracht und zwar gegen die Einkommensteuerbemessung in den Jahren 1920-1923 1924-1925, 1926, gegen die Erwerbssteuerbemessung in den Jahren 1924, 1925 und 1926, gegen die Umsatzsteuerbemessung im Jahre 1923. Von diesen Berufungen ist bis zum heutigen Tage nicht eine einzige erledigt. Hätte man die Rekurse nach objektiver Behandlung erledigt und ihm für den definitiv sich ergebenden Steuerrest entgegenkommende Zahlungsbedingungen eingeräumt, wäre dem Genannten das Geschäft erhalten geblieben.

II. Konrad Holzinger, Schnitwarengeschäft und Handweberei in Böhm. Krummau, hat auf seiner Haushälfte die einen Schätzwert von 70.000 Kè besitzt eine grundbücherliche Sicherstellung des Steueramtes Krummau von 191 000 Kè. Seiner Frau, welche am 1. Juli 1923 das Geschäft übernehmen mußte wurden am 29. März 1927 um 80.000 Kè Waren gepfändet. Dabei hat Konrad Holzinger noch 5 Rekurse nämlich gegen die Einkommensteuerbemessung in den Jahren 1920-1923, 1924, 1925 und 1926 gegen die Umsatzsteuerbemessung im Jahre 1922 und gegen die Bemessung der Kriegsgewinnsteuer in den Jahren 1918-1919, seine Frau Katharine Holzinger 6 Rekurse gegen die Umsatzsteuerbemessung in den Jahren 1923 und 1924, gegen die Erwerbssteuerbemessung in den Jahren 1923, 1924, 1925 und 1926, sämtliche bis zum heutigen Tage ohne Erledigung bei den Behörden liegen. Trotzdem nun die Frau erklärte daß sie gar nicht eine derartige Steuerschuld haben könne, wurde mit der Pfändung vorgegangen.

III. Rudolf Jungwirth, Fleischer in Ogfolderhaid im Bezirke Böhm. Krummau hat eine Steuerschuld von 160.000 Kè. Trotzdem diese zum größten Teile grundbücherlich sichergestellt wurde, bedroht ihn die Steuerbehörde fortgesetzt mit Sachexekutionen, sodaß er gezwungen sein wird sein Gewerbe aufzugeben. Dem Genannten wurden von seinen 16 Rekursen gegen die Einkommensteuerbemessung in den Jahren 1920-1923, 1924-1925 und 1926, gegen die Erwerbssteuerbemessung für seine Fleischerei in den Jahren 1922-1923, 1924, 1925, 1926, gegen die Erwerbssteuerbemessung für seinen Viehhandel in den Jahren 1922, 1923, 1924, 1925 und 1926, ferner gegen die Umsatzsteuerbemessung in den Jahren 1922, 1923, 1924, und 1925, bis zum heutigen Tage nicht ein einziger erledigt.

IV. Johann Stadlbauer, Gastwirt und Fleischer in Schwarzbach im Bezirke Böhm. Krummau, hat dem Steueramte Oberplan seine Steuerschuld von 36.000 Kè grundbücherlich sicherstellen müssen. Die Gesamtschulden einschließlich dieser Steuerschuld betragen 94.000 Kè, welche durch Geldverluste infolge von Krankheit, Viehverluste, Kriegsanleihelombard u. ä. bedingt sind Auch ihm wurden 14 Rekurse gegen die Einkommensteuerbemessung für die Jahre 1920-1923, 1924-1925 und 1926, gegen die Erwerbssteuerbemessung für sein Gastgewerbe in dem Jahre 1924, gegen die Erwerbssteuerbemessung für nicht betriebenen Viehhandel in den Jahren 1924, 1925 und 1926, gegen die Erwerbssteuerbemessung für seine Fleischerei in den Jahren 1924, 1925 und 1926, gegen die Umsatzsteuerbemessung für sein Gastgewerbe in den Jahren 1921, 1923, 1924 und 1925 bis zum heutigen Tage nicht erledigt. Desgleichen erhielt er auf sein Gesuch wegen Existenzgefährdung auf Grund des Gesetzes Nr. 135/1924 überhaupt keine Antwort.

Im vorstehenden sind nur einige besonders krasse Fälle als Beispiele angeführt. Die Zahl dieser Beispiele könnte noch durch mehrere andere Fälle ergänzt werden Schier unmöglich ist es auch noch alle die anderen Fälle einzuführen, in denen kleinere Gewerbetreibende durch das Vorgehen der Steuerämter zum Aufgeben des Gewerbes gezwungen wurden.

Es macht deutlich den Eindruck daß hier ein System am Werke ist das als höchst unmoralisch bezeichnet werden muß. Das Recht, gegen eine Steuervorschreibung einen Rekurs einzubringen, ist ein dem Staatsbürger durch das Gesetz gewährleistetes Recht. Die staatlichen Behörden und Ämter sind verpflichtet diese Rekurse zu prüfen und sachlich zu erledigen. Es ist unverständlich, warum die Steuerbehörden dieser Pflicht nicht nachkommen und an Stelle der Erledigung der Rekurse die Steuerrückstände ohne weitere Überprüfung durch Exekutionen eintreiben. Die Steuerämter nehmen keine Rücksicht darauf, daß durch ihr Vorgehen Existenzen schuldloser Staatsbürger vernichtet werden. Sie haben nur den einen Zweck im Auge die Steuern einzutreiben und sich auf diese Weise die Arbeit mit der Erledigung der Rekurse zu ersparen. Gegen diesen Vorgang muß aber auf das Entschiedenste Einspruch erhoben werden.

Die Unterzeichneten stellen daher an den Herrn Finanzminister die Anfragen:

1. Ob ihm das Vorgehen der Steuerämter im Bemessungssprengel Böhmisch-Krummau bekannt ist?

2. Ob er geneigt und gewillt ist, den Steuerbehörden den Auftrag zu geben, alle Rekurse gegen Steuerbemessungen in der kürzesten Zeit sachlich zu erledigen?

3 Ob er bereit ist den Steuerämtern den Auftrag zu geben vor Erledigung der Rekurse mit der Eintreibung von Steuerrückständen in einer derartigen Weise vorzugehen, daß dadurch nicht die Existenzen von Gewerbetreibenden irgendwie bedroht werden?

Prag, am 5. April 1927.

Horpynka,

Dr. Keibl, Simm, Dr. Koberg, Dr. Schollich, Wenzel, Dr. Jabloniczky, Ing. Jung, Dr. Wollschack, Krebs, Patzel, Knirsch, Gregorovits, Dr. Szüllö, Fedor, Siegel, Weber, Dr. Rosche, Dr. Lehnert, Ing. Kallina, Matzner.


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