Pøeklad ad 1408/IX.

Antwort

des Finanzministers

auf die Interpellation des Abgeordneten J. Geyer und Genossen

über die Herausgabe von Weisungen an die Grenzzollämter, Zahlungen auch in anderer als èechoslovakischer Währung entgegenzunehmen (Druck 1205/V).

Am 9. Juli 1927 kam nach 5 Uhr morgens zum Zollamt in Gottesgab das Automobil des Max Würzner aus Chemnitz (keineswegs 3 Automobile). Das Zollorgan nahm das Zollverfahren vor und verlangte im Einklang mit den geltenden Vorschriften die Bezahlung der Gebühr für die Abfertigung des Automobils in der außeramtlichen Zeit im Betrage von 20 Kè und die Bezahlung der sogenannten Gebühr für die Bewilligung des vorübergehenden Grenzüberschrittes, gleichfalls im Betrage von 20 Kè. Der genannte Reisende hatte kein èechoslovakisches Geld und wollte mit einem 50 Markschein zahlen. Das Zollorgan lehnte gemäß der Bestimmung des § 6 der Regierungsverordnung vom 26. April 1920, S. d. G. u. V. Nr. 291, die Annahme der Bezahlung in einer fremden Währung ab. Der Reisende drängte auf die Annahme der deutschen Banknote mit etwas erregtem Benehmen. Das Zollorgan überschrift nicht die Grenzen des höflichen Betragens und führt den durch den Auftritt aus dem Schlafe geweckten Hotelier Wenzel Micke als Zeugen. Den übergeordneten Behörden ist das betreffende Zollorgan als ein besonnener Bediensteter bekannt, über dessen Tätigkeit und Benehmen niemals eine Beschwerde eingelaufen ist. Das genannte Organ führt übrigens in seinem Berichte an, daß Herr Würzner bei seiner Rückreise ihm vor Zeugen bestätigt hat, daß er vom Zollorgan in keiner Weise beleidigt worden sei und daß er sich ausschließlich wegen der Nichtannahme der deutschen Wahrung beschwere.

Was das Verlangen betrifft, daß den Grenzzollbehörden aufgetragen werde auch eine andere Währung als die èechoslovakische anzunehmen, so kann ich demselben nicht wohl entsprechen. Ein solches Vorgehen würde den Grundprinzipien der Zollverrechnung widersprechen, bei den frequentierten Ämtern das Zollverfahren sehr. aufhalten und aus den Zollämtern eine Art von Wechselstuben machen.

Es ist begreiflich, daß bei Festsetzung des Kurses die Zollorgane sehr vorsichtig vorgehen würden, um keine Verluste zu riskieren. Hiebei würde es gewiß weitmehr zu Beschwerden der Reisenden führen als jetzt, wo jeder wissen muß der wenigstens wissen soll; daß er bei den èechoslovakischen Zollämtern nur in èechoslovakischer Währung zahlen kann, se wie er bei deutschen Ämtern nur in deutscher und bei österreichischen nur in österreichischer Wahrung zahlen kann.

Prag, am 14. Dezember 1927.

Der Finanzminister:

Dr. Engliš m. p.

pøeklad ad 1408/X.

Antwort

des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten.

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Czech und Genossen

wegen der außenpolitischen Situation (Druck 1122/IX).

Zu der obangeführten Interpellation erlaube ich mir mitzuteilen, daß, ich das Exposee der außen politischen Situation in der am 26. Oktober d. J. abgehaltenen Sitzung des Außenausschusses des Abgeordnetenhauses erstattet habe.

Die Form der Erstattung des Exposees im Ausschusse wurde durch einen Beschluß der Regierung festgesetzt.

Prag, am 2. November 1927.

Dir Minister der auswärtigen Angelegenheiten:

Dr. Ed. Beneš m. p.

Pøeklad ad 1408/XI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten Ing. O. Kallina und Genossen

in Angelegenheit der Nichtauszahlung der ersparten Monturgelder an den Polizeiinspektor i. R. Alfred Müller in Karlsbad Haus Palmbaum, Pragergasse (Druck 1032/XVII).

Das Ministerium des Innern hat sich wiederholt mit der Angelegenheit der Auszahlung des Überschusses der Monturmaße im Betrage von 1.336 Kè an den Revierinspektor i. R. Alfred Müller befaßt und alle von ihm vorgebrachten Einwendungen überprüft, konnte jedoch trotzdem seiner Berufung gegen den Bescheid der politischen Landesverwatung in Prag nicht Folge leisten, weil das Vorgehen der politischen Landeswerwaltung in dieser Angelegenheit den geltenden Vorschriften entspricht.

Namentlich kannte auf die Einwendung des Beschwerdeführers betreffend die Auszahlung einer Forderung aus der Monturmaße der Sicherheitswache in Pilsen bei der Entscheidung über die Berufung keine Rücksicht genommen werden, weil die Sicherheitswache in Pilsen unter anderen Bedingungen als die Sicherheitswache in Karlsbad übernommen worden ist, so daß die Forderung der Sicherheitswache in Pilsen einen anderen rechtlichen Charakter besitzt.

Endlich wird bemerkt, daß der Genannte für den Fall, als er sich mit dieser Entscheidung nicht zufrieden geben wollte, die Möglichkeit hat, sein recht durch eine Beschwerde beim Obersten Verwaltungsgerichte zu suchen.

Prag, am 21. November 1927.

Der Minister des Innern:

Èerný m. p.

Pøeklad ad 1408/XIII.

Antwort

des Finanzministers, des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des Ministers für Shchulwesen und Volkskultur

auf die Interpellation des Abgeordneten Patzel und Genossen

betreffend die Ausgaben für das Schulwesen der russischen und ukrainischen Flüchtinge in der Èechoslovakischen Republik (Druck 22/V).

Mitte 1921 wurde das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten durch Beschluß des Ministerrates damit betraut, die Hilfe für die russische und ukrainische Emigration zu organisieren und durchzuführen. Es war dies zu der Zeit, wo infolge des herrschenden Regimes in Rußland hunderttausende russische und ukrainische Staatsangehörige Rußland verlassen mubten. Die überwiegende Mehrzahl dieser Emigranten, welche in die umliegenden Staaten, Polen und die Balkanstaaten flohen, befanden sich in einer verzweifelten Situation und suchten in dem Eindringen in die Staaten von Mittel- und Westeuropa Schutz. Fast alle Staaten an welche sich die russischen und ukrainischen Flüchtlinge wendeten, waren bemüht, deren schweres Los durch eine private und staatliche Wohltätigkeitshilfsaktion zu lindern und das beim Völkerbunde organisierte hohe Kommissariat (Dr. Nansen) für die Hilfe der russischen und ukrainischen Emigration hat an alle Staaten appelliert, damit sie diesen Unglücklichen ihre Hilfe gewähren.

In der Èechoslovakischen Republik wurde die Hilfsaktion in der zweiten Hälfte des Jahres 1921 eingeleitet und der Aufwand für dieselbe bis zum Ende dieses Jahres wurde zum kleineren Teile aus dem Voranschlage des liquidierenden Amtes für den Außenhandel, zum größten Teile durch ein Virement aus dem Kapitel XXVI, Titel 1. Par. 12, gedeckt. Im Jahre 1922 wurde der Aufwand aus den Ersparungen des Kapitels X gedeckt. Im Jahre 1926 wurde der Aufwand zur Hälfte abermals aus den Ersparungen des Kapitel X, zur anderen Hälfte durch Virement aus Kapitel VII, Tit, 3, P. 2, gedeckt. Im Jahre 1924 erreichte der Aufwand für diese Hilfsaktion seine Höchstsumme, und weil das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu seiner Bedeckung bloß zum kleinen Teile aus seinen Ersparungen beisteuern konnte, hat es sich an den Ministerrat mit dem Ersuchen gewendet, dieser möge über die Art der Bedeckung des Restes entscheiden.

In der Sitzung des Ministerrates vom 23. Dezember 1924 wurde entschieden, dab der Aufwand auf die Hilfsaktion, der aus den Ersparnissen des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten ungedeckt blieb, durch ein Virementverfahren aus den Ersparnissen einiger, resp. aller Teilvoranschläge für das Jahr 1924 gedeckt werde. Wegen der Kürze der zeit jedoch und mit Rücksicht auf die Bestimmung des Art. VIII. des Finanzgesetzes für das Jahr 1924 konnte dieser Beschluß des Ministerrates nicht durchgeführt werden und die ungedeckten Auslagen für die Hilfsaktion wurden im Jahre 1924 als Überschreitung des Kapitels X ausgewiesen.

In Folge der eingeleiteten Liquidation ist der Aufwand für die Hilfsaktion im Jahre 1925 merklich gesunken; das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hat sich bezüglich der Bedekkung abermals an den Ministerrat mit dem Antrage gewendet, dab die Bedeckung dieser Ausgaben prozentuell auf die einzelnen Ressorts aufgeteilt werde. Da jedoch konstatiert wurde, dab nicht vorausgesetzt werden konnte, dab sich in den einzelnen Ressorts irgendewelche zu diesem Zwecke verwendbare Ersparungen finden werden, hat das Finanzministerium beantragt, dab diese Ausgaben im Rechnungsabschlusse für das Jahr 1925 als Kreditüberschreitung ausgewiesen werden. Dies wurde vom Ministerrate am 30. Dezember 1925 auch genehmigt.

Gleichzeitig wurde beschlossen, dab in Erwägung des Umstandes, dab das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten die Liquidierung der Hilfsaktion bereits planmäßig vornimmt, die vorausgesetzten Ausgaben für die Aktion nicht im Voranschlage präliminiert werden, sondern wie in den vorhergehenden Jahren die Bedeckung für die Aktion im Laufe des Jahres vorschußweise angewiesen werde.

Es ist begreiflich, dab eine Aktion von so bedeutendem Umfange nicht mit einem Schlage beendet werden kann und dab das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten seine moralischen Verpflichtung gegenüber den russischen Studenten, welche hier bona fide ihre Studien begonnen haben und die durch den plötzlichen Entzug der Unterstützung jedweder Möglichkeit zur Beendigung der begonnenen Studien beraubt wären, nicht verletzen kann. Nichtsdestoweniger wird es das Bestreben aller beteiligten Faktoren sein, die Liquidation der Hilfsaktion mit größter Beschleunigung durchzuführen. Vorläufig jedoch kann nicht umgangen werden, dab die Hilfsaktion, wenn auch im Jahre 1928 durchgeführt werde. Auf die Bedeckung der damit verbundenen Ausgaben wurde in den Teilvoranschlägen der Ministerien für Schulwesen und Volkskultur, der auswärtigen Angelegenheiten und der Landwirtschaft für das Jahr 1928 Bedacht genommen.

Prag, den 28. November 1927.

Der Finanzminister:

Dr. Engliš m. p.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten:

Dr. Beneš m. p.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:

Dr. M. Hodža m. p.

Pøeklad ad 1408/XV.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Schollich und Genossen

betreffend das chauvinistische Vorgehen eines èechischen Schaffners auf der Strecke Odrau-Zauchtl (Druck 1205/IV).

Obgleich bereits aus der Interpellation hervorging, dab das Vorgehen des Schaffners in Bezug auf die grundsätzliche Frage den geltenden Vorschriften entsprach, habe ich doch mit Rücksicht auf einige Begleitumstände des Falles, wie sie in der Interpellation angeführt sind, die Sache eingehend untersuchen lassen.

Zufolge dieser Erhebungen wurden einige festgestellte geringere Ungehörigkeiten in entsprechender Weise erledigt.

Was das unter Punkt 2 an mich in der Interpellation gestellte Verlangen betrifft, so genügt es vielleicht, auf die genugsam präzisen geltenden Trärifbestimmungen hinzuweisen, nach welchen die Nachweise jeglicher Art, die die Grundlage für die Gewährung einer tarifmäßigen Herabsetzung des Fahrgeldes dienen sollen, in der Staatssprache abgefaß und ausgefüllt sein sollen, und unter bestimmten Voraussetzungen auch in der Minderheitssprache, freilich neben der Staatsprache.

Das Personal nun in Bezug auf die Nationalität zu unterscheiden und lediglich zufolge dieser Unterscheidung irgendeine administrative Verfügung zu treffen, erlauben mir weder die gesetzlichen Vorschriften noch die rein dienstlichen Interessen.

Prag, den 15. Dezember 1927.

Der Eisenbahnminister:

J.V. Najman m. p.

Pøeklad ad 1408/XVI.

Antwort

des Ministers für öffentliche Arbeiten

auf die Interpellation des Abgeordneten de Witte und Genossen

betreffend die Erbauung einer Tepltalsperre in Karlsbad (Druck 1205/X).

Auf die oben angeführte Interpellation teile ich Nachstehendes mit:

Über das Projekt der Tepltalsperre oberhalb Karlsbad fand am 9. August 1927 beim Karlsbader Stadtamt eine informative Verhandlung statt, zum Zwecke der Beratung über die technische Seite des Projektes, sowie rücksichtlich der Deckung des Bauaufwandes. An dieser Beratung nahmen die Vertreter des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, des Landesverwaltungsausschusses, der Landeskommission für Flußregulierung, der Bezirksverwaltungskommission und der Stadt Karlsbad teil.

Auf Grund des Ergebnisses dieser Beratung hat die Abteilung des Landesverwaltungsausschusses für Wasserbauten als Alternative die Verlegung der Bezirksstraße auserhalb des Höchstpunktes des Anschwellens auf die Böschung am linken Ufer der Tepl ausgearbeitet, durch welche neue Komunikation, die über den Damm führen würde, die steinerne Brücke, die nach dem ursprünglichen Projekt zu Zeiten überschwemmt sein soll, ersetzt würde.

Außerdem wurde angeordnet, dab das Projekt durch spezielle Sachverständige überprüft werden soll.

Im August dieses Jahres hat der Ingenieur H. E. Gruner aus Basel die Stelle, die für den Damm in Aussicht genommen war, besichtigt und sein Gutachten Ende November d. J. abgegeben. Auf Grund dieses Gutachtens werden einige Abänderungen des Projektes vorgenommen werden.

Professor Dr. K. Redlich, der bereits ein umfangreiches Gutachten nach der geologischen Seite hin abgegeben hat, wurde ersucht, noch ein weiteres Gutachten auszuarbeiten, und zwar über die Frage des eventuellen Einflusses der projektierten Sperre auf die Karlsbader Heilquellen. In dieser Sache wird auch der Direktor des städtischen Quelleninstitutes Privatdocent Dr. Robert Kampe und das staatliche Quelleninspektorat in Karlsbad ein Gutachten erstatten.

Die Landeskommission für Flußregulierung wird im Einvernehmen mit dem Bürgermeisteramt in Karlsbad auf Grund der eingeholten Sachverständigengutachten so vorgehen, dab der Ausbau eines musterhaften Werkes gesichert werde, das für den Weltbadeort Karlsbad eine eminente Wichtigkeit hat.

Es ist natürlich, dab diese Vorbereitungshandlungen mit der erforderlichen Überlegung und Genauigkeit erfolgen müssen, wie es die Natur der Sache verlangt.

Ein wichtiger Gegenstand der Verhandlung ist auch die Frage des Bauaufwandes. In der Sache selbst wurde das Verfahren bereits eingeleitet, und es wird mit dem Stadtamte und der Bezirksverwaltungskommission in Karlsbad betreffs der Sicherstellung der Bedeckung einer angemessenen Quote des Bauaufwandes verhandelt.

Die Landeskommission für Flußregulierung beabsichtigt das wasserrechtliche Verfahren durchzuführen, sobald die technischen Studien beendet und alle notwendigen Gutachten der speziellen Sachverständigen eingeholt sein werden.

Zu dieser Verhandlung wird es wahrscheinlich im Sommer des Jahres 1928 kommen, worauf, sofern die Frage der Deckung des Bauaufwandes im günstigen Sinne gelöst sein wird, an die Ausschreibung des Baues geschritten werden könnte.

Prag, am 22. Dezember 1927.

Der Minister für öffentliche Arbeiten:

Dr. Spina m. p.


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