Pøeklad ad 1732/XVI.

Antwort

des Finanzministers

und des Ministers des Äußern

auf die Interpellation des Abgeordneten H. Krebs und Genossen

betreffend die Staatsausgaben für die russischen und ukrainischen Flüchtlinge in der Èechoslovakischen Republik (Druck Nr. 1455/V).

Im Anfange des Jahres 1921 war der Zustrom der russischen und der ukrainischen Emigration in die europäischen Staaten so groß, daß der Völkerbund genötigt war, sich auf internationalen Grundlage mit dem problem ihrer Unterbringung zu beschäftigen. In der Mitte des Jahres 1921 errichtete er ein "Hohes Kommissariat für die Hilfeleistung für die russische und ukrainische Emigration" unter der Leitung des Dr. Nansen. Dieser wandte sich sogleich an alle Staaten mit der Aufforderung, daß jede Regierung sich der Aufgabe unterziehe, auf ihrem Gebiete die Hilfe für die Emigranten zu organisieren. Die Èechoslovakei kam der Aufforderung nach und widmete bedeutene Mühe daran, das Los der Emigranten zu lindern und ihnen den Lebensunerhalt zu ermöglichen. Der Ministerrat betraute das Ministerium des Äußern mit der Organisation dieser Aktion, und die Regierung bewilligte ihm die Aktion bis Ende 1927 allein. Erst vom 1. Jänner 1928 wurde die Aktion zwischen dem Ministerium des Äußern, dem Ministerium für Schulwesen und dem Ministerium für Landwirtschaft aufgeteilt, und der Aufwand für dieselbe wird aus ihren Teilvoranschlägen gedeckt werden.

Ad 1.) Um der russischen und ukrainischen Emigration die Möglichkeit zu geben, nach beendeten Studien im Auslande unterzukommen, trat das Ministerium des Äußern in Verbindung mit dem Hohen Genfer Kommissariat, und seit dem Herbste des verflossenen Jahres verhandelte es mit demselben über das Projekt, unter Leitung der Genfer Institution alle Bestrebungen um die Unterbringung und Beschäftigung der Emigration in den Staaten mit mangelnden Arbeitskräften zu konzertrieren. Es kommen hier namentlich Frankreich und die südamerikanischen Staaten in Betracht. Nach dem Projekte soll bei dem Internationalen Arbeitsamt in Genf ein "Migrationsfond" errichtet werden, zu dem die Staaten, die die Überführung eines Teiles der Emigration in ausländische Gebiete verlangen, beizutragen hätten. Die Emigranten hätten sich zu verpflichten, die mit der Überführung und Unterbringung verbundenen Kosten binnen der Frist von 3 Jahren dem Migrationsfond des Internationalen Arbeitsamtes zugunsten des Kontos jenes Staates, aus welchem der Emigrant abgeganden ist, zurückzuerstatten. Auf diese Weise würde jeder Staat sich in Genf einen Rückkehrfond bilden, aus welchem der Hohe Kommissär die Auslagen der Emigration, die aus dem betreffenden Lande abgeht, unter ihrer ausdrücklichen Zustimmung und nach Vorlegung der Rechnung zu decken vermöchte. Allgemein wird vorausgesetzt, daß diese Auslagen durch den Arbeitgeber vom Lohn der Emigranten abzuziehen und nach Genf zu schicken wären. Die verhandlungen mit Genf sind im Zuge, und es besteht die Hoffnung, daß sie bald zu Ende geführt werden.

Ad 2.) Die Zahl der in der Èechoslovakei unterstützten Emogranten nimmt ständig ab, einerseits dadurch, daß diejenigen, welche èechoslovakische Studien-Stipendien genießen, ihre Studien beenden und sich einer praktischen Beschäftigung zuwenden, und dann dadurch, daß die Emigranten selbst wegfahren, um zich einer Arbeit außer der èechoslovakischen Grenzen zu suchen. Neue Emigranten kommen zu uns nicht mehr, und auch werden den neuen Emigranten keine èechoslovakischen Studienstipendien mehr erteilt.

Die Unterstützungsaktion nimmt somit dauernd ab, so daß sie in absebbarer Zeit liquidiert sein wird.

Prag, den 19. Juni 1928.

Für den Finanzminister:

Der Minister:

Ing. L. Novák m. p.

Der Minister des Äußern:

Dr. E. Beneš m. p.



Pøeklad ad 1732/XIX.

Antwort

des Ministers für nationale Verteidigung

auf die Interpellation des Abgeordneten Horpynka und Genossen

wegen des verbotenen Bezuges deutscher Zeitschriften durch deutsche Soldaten (Druck Nr. 1480/III).

Die alle 14 Tage in Hohenstadt erscheinende Zeitschrift "Altvaterbote" sympathisiert mit der Auslandsbewegung des "Sudetendeutschen Heimatbundes", die gegen die Existenz und Sicherheit der Èechoslovakischen Republik gerichtet ist und durch verschiedene Mittel auch die Bereitschaft der èechoslovakischen Armee zu schwägen bestrebt ist. Die Sympathien der Zeitschrift "Altvaterbote" für die erwähnte Organisation sind unter anderem zum Beispiel dadurch erwiesen, daß in ihrer Nummer 12 vom 25. Juni 1925 ein Aufruf abgedruckt war, mit dem die Zusendung der Adressen aller in Deutschland wohnenden Heimatgenossen an die "Reichsarbeitstelle des Sudetendeutschen Heimatbundes" in Berlin empfohlen wurde. Derselbe Aufruf empfahl den Bezug des Monatsblattes "Sudetendeutsches Echo", das Organ des Vereines "Sudetendeutscher Heimatbund".

Deshalb verbot die Militärverwaltung den Angehörigen der Armee den Bezug der Zeitschrift "Altvaterbote".

Ein Verbot der Zeitschrift "Südmährerbote" ist nicht erlassen worden.

Prag, den 24. Mai 1928.

Der Minister für nationale Verteidigung.

Udržal m. p.




Pøeklad ad 1732/XX.


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