Pátek 24. února 1933

Derselben Methode, in anderer Form, entspringt die Vorlage dieses Gesetzes. Das Gesetz enthält besondere Vorschriften über den Wettbewerbe in Dingen des Geldwesens und der Regelung des Zinsfuß es. Es ist ein Gesetz, das nie eine Wirtschaftsinstitution zu Gesicht beko mmen hat, ein Gesetz, das über den Geldbeirat nicht hinausgekommen ist, das dem Hause vorgelegt wurde und dann im Budgetausschuß zur Verhandlung kam, wo dann der Berichterstatter Nosek über Auftrag des Finanzministeriums den Staatsstreich versuchte und den Antrag über die Kollektivverträge stellte, wo dann der Siebener-Ausschuß 10 volle Tage gebraucht hat, um diese faulen Eier auszubrüten, die aus diesen zehntägigen Beratungen herausgekommen sind, und wo uns als der Opposition zugemutet wurde, zu den Dingen Stellung zu nehmen, ohne daß wir die Abänderungsanträge kennen, und die Sache in zwei Stunden zu erledigen. Gegen diese Art von Demokratie und Parlamentarismus erheben wir schärfsten Protest und machen Sie verantwortlich für die Dinge, wie Sie sie laufen lassen. Das Gesetz ist eine einzige große Ermächtigung an den Geldbeirat und eigentlich an die Regierung, weil es die Regierung in der Hand hat, die Entschlüsse des Geldbeirats einfach nicht zu genehmigen. Es ist eine Ermächtigung an die Regierung ohne Parlament.

Das Problem des Zinsfusses ist heute von weittragender Bedeutung, und da läßt man durch eine einzige Ermächtigung die Regierung mit dem Geldbeirat schalten und walten. Ich glaube, Sie mögen Recht haben, daß vielleicht die Verhältnisse Sie dazu zwingen, normative Bestimmungen herauszugeben. Sie mögen vielleichtrecht haben, daß die Verhältnisse zum großen Teil außer den wirtschaftlich en Dingen durch die Inflation der Geldinstitute u. s. w. gekommen sind. Aber das eine müssen wir sagen, daß sich die Zinsfußfrage auf normativem Wege nicht regeln läßt. Es ist doch zu verwundern, wenn man den Motivenbericht liest, denn der hat nicht einmal einen allgemeinen Teil. Er sagt uns absolut nichts über die inneren Zusammenhänge und die Notwendigkeiten in praktischer und theoretischer Beziehung, er gibt keine Aufklärung, warum dieses Gesetz gebraucht wird, der Motivenbericht ist genau so wie das Gesetz unseriös, schlampig, schlecht und nachlässig. Ich erkläre mit dem Bewustsein voller Verantwortung, daß dieses Gesetz eine der schlechtesten Vorlagen ist, die dem Parlament vorgelegt wurden. Es beschäftigt sich absolut nicht mit den Zus ammenhängen der Zeit mit dem Problem. Es ist heute für die ganze Wirtschaft, für die Regierungsparteien, aber auch für die Oppositionsparteien von ungeheurer Bedeutung, dieses Problem so gelöst zu wissen, daß die Wirtschaft tatsächlich etwas davon hat. Ich glaube Ihnen den Beweis antreten zu können, daß in der Form, wie das Gesetz vorgelegt wird, in der Form, wie normative Bestimmungen erlassen werden sollen, das ganze Gesetz einen Schlag ins kalte Wasser bedeutet, daß es für die Wirtschaft überhaupt keine praktische Bedeutung erlangen wird und nichts anderes ist als eine Augenauswischerei voll Demagogie für die Wähler. Es ist ganz köstlich den Motivenbericht in seinem ersten Teil zu verfolgen, wo er feststellt: Durch diese Novelle soll auch die Èechoslovakei in die Reihe der Staaten treten, die bei der Auswahl der Mittel, die zur Überwindung der Krise durch Belebung des Unternehmungsgeistes helfen sollen, sich entschlossen hat, gewaltsam in die Entwicklung des Geldmarktes einzugreifen.

Meine Herren, das charakterisiert schon allein den Geist, den das Gesetz atmet, den Geist des gewaltsamen Eingreifens in die Entwicklung des Geldmarktes. Es gehört doch heute zu den fundamentalsten Sätzen der Wirtschaft und der Sozialpolitik, daß sich der Geldmarkt nicht mit gewaltsamen Eingriffen regeln, konstruieren oder günstig beeinflussen läßt. Das Gesetz beruft sich auf ähnliche Maßnahmen in Polen, Jugoslavien, Litauen, Bulgarien, Ungarn, Deutschland. Diese Kompagnons gefallen mir nicht, und wir sollten uns doch nicht mit ihnen auf eine Stufe stellen. Ich will diese Kompagnons durchaus nicht beleidigen, denn sie gehören doch seit den jüngsten Tagen zu unseren noch engeren politischen Freunden. Aber köstlich ist es, daß man sich gerade bei Deutschland auf den gewaltsamen Einfluß des Staates beruft, während wir auf der anderen Seite vernehmen, daß der Staatssekretär Bang in Deutschland erklärt hat: "Zwangsmäßige Zinsregelungen vernichten endgültig den Kredit." Das Gesetz beruft sich auf das Gegenteil und in Deutschland stellt man fest, daß zwangsmäßige Regelungen den Kredit endgültig vernichten. Welcher Satz ist richtig? Ich erkläre Ihnen ganz entschieden, daß es der letztere Satz ist. Der Zweck, den Sie mit dies em Gesetze verfolgen, mußte in den Jahren 1922 und 1923 verwirklicht werden, da war er angebracht, als die Krone um das Dreifache des Wertes stieg. Damals hätte man mit diesem Ges etze kommen sollen, denn gerade diese Zeit war der Kern des Übels unserer Staatsfinanzen, unserer autonomen Finanzen, unserer Privatwirtschaft. Diese Zeit ist neben der jetzigen herrschenden Krise die innere Veranlassung, daß wir in diese furchtbaren Verhältnisse hineingeglitten sind. Meine Herren! Denken Sie doch einmal darüber nach, ob es nicht richtig ist, daß wir hier in der Èechoslovakei im Grunde genommen eine Politik der versäumten Gelegenheiten treiben und daß wir auch in diesen Dingen wieder viel, viel zu spät kommen. Es ist doch bei uns schon viel zu viel zugrundegegangen, wir können es gar nicht mehr gut machen. Das Gesetz ist auch gar nicht notwendig gewesen. Wir hatten eine derartige Fülle von Gesetzen schon an und für sich zur Verfügung. Neben dem Strafgesetz, dem Wuchergesetz, dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb haben wir auch das Bankengesetz. Durch das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb läßt sich der erste Teil dieses Gesetzes vständig oegeln. Vielleicht hätten wir es durch ein bis zwei Paragraphen ergänzen können. Das hätte vollständig genügt.

Ich erkläre Ihnen, daß dieses Gesetz demagogischen Zwecken dient, für die Massen berechnet ist, daß es aber ohne Effekt für die Wirtschaft bleiben wird, und daß dieses Gesetz keine Ankurbelung bringen, sondern sich zum Schaden der Einleger auswirken wird, ohne den Schuldnern zu nützen. Warum? Die Sache liegt doch ganz einfach. Genau wie das Preis- und das Lohnproblem läßt sich auch das Zinsfußproblem nicht kommandieren. Davon müssen wir ausgehen. Dieses Gesetz ist ein Anhängsel des Bankengesetzes. Wegen des Bankengesetzes hat es einen großen Kampf gegeben. Und die Wirkung? Fragen Sie einmal einen Sektionschef nach der Wirkung des Bankengesetzes. Die Banken sind nicht um ein Haar besser geworden. Man hat allerdings die Heiligkeit der Verträge verletzt, man hat damit der Wirtschaft aber absolut nicht geholfen. Im Gegenteil. Man hat durch das Bankengesetz die Banken veranlaßt, sich in verschärfter Weise gegen die Wirtschaft zu wenden bezüglich der Kredite. Die Banken sind im Stadium der Kreditverweigerung, der Kreditverneinung, der Kreditentziehung eben auf Grund des Bankengesetzes, auf das sich die ganze Bankwelt beruft bei ihren Maßnahmen, weil sie angeblich stets mit einem Fuß im Kriminal steht. Das Bankengesetz hat für die Wirtschaft einen größeren Schaden gebracht als es Nutzen bringen sollte. Das Gesetz über die Zinsfußregelung birgt meiner Ansicht nach die eine große Gefahr in sich, daß auch da der Schade wahrscheinlich viel, viel größer sein wird, als der beabsichtigte Nutzen. Das Zinsfußgesetz muß es mit sich bringen, daß Sie vielleicht in der Èechoslovakei vor der Notwendigkeit eines Moratoriums für die Geldinstitute sein werden. Wir könnten ja das Zinsfußgesetz 100%tig unterschreiben, wenn der Zweck nur der sein sollte, den Zinsfuß des Schuldners herabzusetzen. Man kann aber den Zinsfuß des Schuldners nicht herabsetzen, wenn man nicht in der Lage ist die Spanne zwischen Zinsfuß und Kredit herunterzusetzen. Das fehlt doch im Gesetz. Es fehlen darüber alle normativen Bestimmungen und AnAnleitungen. Darüber sind sich heute der Geldbeirat und der engere Ausschuß selbst nicht im Klaren. Warum? Weil heute die Spannung des Zinsfusses nicht nur von der Regie, dem Sach- und Personalaufwand, abhängt, sondern in erster Linie davon, daß heute kein Mensch imstande ist, die Verlustprämien berechnen zu können. Deshalb stehen wir im Debet heute noch auf diesem hohen Zinsfuß.

Wie steht das mit den Einlegern? Wenn Sie den Zinsfuß auf gesetzlichem Wege herabsetzen im Debet, müssen Sie den Zins zwangsläufig für den Einleger herabsetzen. Fragen Sie doch die Einleger, wie sie auf diese gewaltsame Regelung antworten werden! Meine Herren, der Zinsfuß läßt sich nur regeln auf Grund der mehrhundertjährigen Erfahrung des Grundsatzes über Angebot und Nachfrage. Was wir brauchen, ist die freie Entfaltung der wirtschaftlichen Kräfte. Was wir aber im gegenwärtigen Zeitpunkt vor allem brauchen, ist das Vertrauen der Bevölkerung. Wenn Sie durch dieses Gesetz gleicher Weise den Schuldner und den Einleger treffen, so frage ich Sie, haben Sie dadurch das Vertrauen der Bevölkerung, des großen Heeres der Einlegerschaft gerechtfertigt?

Ich habe gestern im Budgetauschuß die Frage angeschnitten, um was es sich bei dem großen Zinsfußproblem heute dreht, ob um Rentabilität oder um Sicherheit. Ich glaube wohl mit vollem Recht sagen zu dürfen, daß es sich eigentlich mehr um Sicherheit als um Rentabilität handelt. Das Vertrauen der Bevölkerung dürfen Sie nicht auf diese gewaltsame Weise stören, sondern Sie müssen auf den ganzen Zustand bei den Geldanstalten auf Grund des Gesetzes bedacht sein. Die Herren aus der Provinz, ob sie nun aus Znaim oder von anderswo kommen, die heute mit Volksgeldanstalten zu tun haben, ob es nun Sparkassen, Raiffeisenkassen, Bezirksvorschußkassen oder landwirtschaftliche Bezirksvorschußkassen sind, möchte ich fragen: Wie sieht es bei Euch draußen aus, wenn Einleger kommen und ihr Geld haben wollen? Ich werde Ihnen die Antwort darauf geben! Ihr habt kein Geld in den Kassen. Ihr vertragt es nicht, wenn Leute kommen, ihre Einlagen zu beheben, Ihr seid nicht mobil. Das Gesetz kann man, wie ich vorhin zu dem Herrn Sektionschef gesagt habe, herausgeben, wenn man in der Tasche ein paar Milliarden hat, um der Bevölkerung beweiskräftig vor Augen zu führen, daß Abhebungen gar keine Rolle spielen. Die Folge der Herausgabe des Gesetzes wird eine Erschütterung des Vertrauens sein, die Bevölkerung wird noch mehr als sie es an und für sich schon tut, anfangen, die Einlagen zu beheben. Wenn man andererseits nicht imstande ist, für die Mobilität der Anstalten zu sorgen, bleibt nichts anderes übrig als das Moratorium, deswegen sage ich, wir dürfen nicht leichtsinnig die Materie behandeln, weil sonst auf der einen Seite die Flucht in die andere Materie, ins Ausland, erfolgt und andererseits die Unsicherheit und der Ruin vieler Existenzen bei uns.

Warum ist das Gesetz unmöglich? Das Gesetz ist aus dem Grunde unmöglich, weil es einseitig die Zinsfußfrage, die Privatwirtschaft, regeln will. Der Privatwirtschaft sollen normative Bestimmungen gegeben werden über die Höhe des Zinsfusses und über die Spanne zwischen Kredit und Debet. Reden wir ganz praktisch und nüchtern über diese Sache; es ist heute der Zinsfuß vielleicht 4 3/4. Herr Dr Dolanský schüttelt zwar mit dem Kopf, das spielt aber keine Rolle, vielleicht 4 3/4, vorher 5 %. Den Zinsfuß muß man jetzt um ein halbes bis 1% herabsetzen. Dann bekommt der Einleger vielleicht 3 oder 3 1/2%; und was macht der Staat? Der Staat gibt in seinen Emmissionskrediten, ob das nun Staatspapiere sind oder Staatskassenscheine 5 1/2%. Was sind die Staatskassenscheine? Sie sind nichts anderes als verzinsliches Bargeld. Was bekommen Sie für die Anleihen? Vielm ehr, von 3, 4% angefangen bis 8% vom Nominale, und wenn Sie bedenken, daß die Anleihen im Kurs weit unter dem Nominalwert stehen, so ist die Verzinsung eine unverhältnismäßig hohe. Charakteristisch ist, daß uns der Motivenb ericht über den § 17 die Aufklärung gibt, es können nicht Gegenstand einer Regelung des Zinsfusses Emmissionen von Staatsanleihen, Pfandbriefen u. s. w. sein, ebenso wenig der Zinssatz der èechoslovakischen Nationalbank und der Postsparkassa.

Die erste Ausnahme wird dadurch begründet, daß die Sätze der Emissionsdarlehen jene Höhe nicht aufweisen, welche auch bei Ihnen eine Regelung auf autoritativem Wege begründen würde.

Das ist die Begründung des Motivenberichtes, daß man bloß die Privatwirtschaft regeln will und die Staatswirtschaft nicht. Nationalbank selbständig, Postsparkasse eigenes Gesetz. Was wollen Sie denn bei der Postsparkasse regeln, Herr Sektionschef? Die Erhöhung des Zinsfußes müßt Ihr bei der Postsparkasse regeln, da diese den Einlegern überhaupt nichts mehr gibt. (Souhlas.) Es macht den Eindruck, als ob die Bürokratie, die sichmit der Abfassung dieses Gesetzesbefaßt hat, tatsächlich nicht den Zusammenhang zwischen Staats- und Volkswirtschaft begreift und vergißt, daß der Staat die größte Konkurrenz für die Privatwirtschaft und für das private Geldwesen ist, durch die Monopolisierung natürlich auch das größte Hindernis gerade für die Regelung des Zinsfußes. Genau so wie bei einer Anleihe die Verhältnisse liegen, kann man auch hier die Sache nicht mit Gewalt, sondern nur mit Vertrauen machen, infolgedessen können Sie mit diesem Gesetz keinen Effekt erzielen. Was haben Sie für einen Effekt erreicht? Wenn Sie den Zinsfuß herabsetzen, so sagt sich der Einleger: "Ich kaufe 5 1/2%ige Staatskassenscheine dafür oder Staatspapiere", und die Folge ist der Entzug der Geldeinlagen bei den Geldinstituten und die weitere Folge die Aufkündigung für Personen und Unternehmungen, die den Kredit von den Einlegern genießen. Dieses Gesetz zu Lasten der Privatwirtschaft und zu Gunsten der Staatswirtschaft gemacht, ist falsch, weil die Voraussetzung für das Gedeihen der Staatswirtschaft das Blühen, Wachsen und Gedeihen der Volkswirtschaft ist. Bei diesem Gesetz muß man sich nach den Auswirkungen fragen. Ich habe das Empfinden, daß die Auswirkungen viel schlechter sind als die Vorteile. Ist doch das Gesetz fast eine Kartellierung des ganzen Zinsfußwesens bei den Geldinstituten, wo man noch anderseits so scharf Stellung gegen das ganze Kartellwesen nimmt.

Das ganze Gesetz ist eigentlich, wenn ich ehrlich sein will, sachverständig nicht durchgearbeitet. Juristisch ist es schlecht und es ist ganz komisch, daß der Budgetausschuß sich nicht mit dem Antrag auf Einladung und Zuziehung von Sachverständigen befreunden konnte. Es wurde der Antrag gestellt, Sachverständige aus den Reihen des Geldbeirates, Personen des Geldwesens überhaupt sowie vom Unternehmer- und Angestelltenseite heranzuziehen. Das hat man nicht für notwendig gehalten, weil der Siebnerausschuß sich veranlaßt gesehen hat, seine Entscheidung selbst zu treffen. Aber ich stelle an Sie als Parlamentarier die Gewissensfrage: Ist es Ihnen vielleicht nicht sehr schwer, zu diesem Gesetze Stellung zu nehmen? Wen vertreten Sie? Vertreten Sie nur den Schuldner? Vertreten Sie nur den Einleger? Vertreten Sie die Geldinstitute? Sind Sie auf Grund Ihres Mandates nicht verplichtet, den Mittelweg zu finden, der im Interesse aller liegt? Um jedem Irrtum auszuweichen, um es vollständig klar zu sagen und um ein Mißverständnis gar nicht aufkommen zu lassen: Wir sind der Ansicht, daß der Zinsfuß in der Èechoslovakei zu hoch ist und herunter muß, aber wir sind auch der Ansicht, daß sich der Zinsfuß nicht gesetzlich, nicht normativ regeln läß t. Wenn Sie heute vom Zinsfußproblem sprechen, dann müssen Sie die gegebenen Zusammenhänge erfassen, die da sind: Kredit-Zinsfuß, Kredit-Zinsfuß-Konversion, Anleihe, Bevölkerung, Budget, Steuern und Steuerrückstände, autonome Finanzen u. s. fort. Worum dreht es sich bei der ganzen Sache? Da sage ich: das Primäre ist der Kredit und der Kredit ist meiner Ansicht nach heute erschüttert, und wenn Sie automatisch zur Zinsfußregelung kommen wollen, müssen Sie zuvor eine Neuori entierung und Neuordnung des Kredits als des Zentralproblems des ganzen durchführen. Der verstorbene Baa hat bezüglich des Kredits ein sehr kluges Wort gesagt: "Fr emdes Kapital ist untreu, häufig sogar verräterisch, es bietet sich am stürmischesten an, wenn man es nicht braucht und läuft immer dann weg, wenn man es am meisten benötigt." Genau so ist die Situation bei uns. Was wir brauchen, ist nicht der teure kurzfristige Kredit, wie er uns zur Inflationszeit nachgeworfen wurde. Was unsere Wirtschaft braucht, ist der billige langfristige Kredit, für die ganze Wirtschaft, für Handel, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft. Was Sie in der Èechoslovakei gebraucht hätten, war die Zusammenlegung der Landesgeldinstitute, der Hypothekenbank und der Zemská banka, damit diese Institute das Reservoir für den langfristigen billigen Kredit gewesen wären, in Verbindung mit der Sozialversicherung, der Pensionsanstalt und der Unfallversicherung. Das ist verhindert worden. Heute fehlt uns das Institut, das uns den billigen Kredit geben würde. Denn ich wage wieder zu sagen, daß aus all diesen Anstalten, die Milliarden anhäufen, nichts in jene Zweige zurückfließt, aus denen das Geld gekommen ist.

Wir wollen uns heute nicht mit der Anleihe beschäftigen, aber die Anleihe ist doch vom Zinsfuß abhängig. Eine hochverzinsliche Anleihe macht Ihnen die Konkurrenz der Staatspapiere unmöglich, zu einer niedrig verzinslichen Anleihe muß erst die Voraussetzung geschaffen werden, müssen Sie das Vertrauen schaffen und da werden Sie um die Amnestie wegen der Steuern und Devisen nicht herumkommen. Es wird so viel über die Steuerrückstände gesprochen. Ist es nicht ein Wahnsinn, sich immer darüber auszutoben? Die Steuerrückstände werden mit 7% verzinst. Auch hier sehen Sie, wie der Staat eine sehr schöne Verzinsung nimmt. Was wir brauchen, ist die Herstellung von Ordnung in allen wirtschaftlichen Dingen, die Aufhebung der Hemmnisse, ob das jetzt auf handelspolitischem Gebiete ist, oder in dem ganzen Devisenverfahren, im Clearing, in den Kompensationen, in der Kontingentierung usw. Es ist ja unglaublich, wie wirtschaftshindernd in dieser Beziehung die Verhältnisse in Wirklichkeit liegen.

Am nötigsten brauchen wir eine Beseitigung der Hindernisse, um wieder zur freien Entfaltung der Kräfte zu kommen. Ich will Ihnen ein Beispiel anführen, damit Sie über diese Erscheinungen ein wenig aufgeklärt werden. Ein Industrieller hatte eine Forderung von 100.000 Kè in Rumänien. Der Kaufmann, der Schuldner, kommt zu dem Industriellen in Prag und bringt ihm die 100.000 Kè. Pflichtgemäß meldet der Kaufmann der Nationalbank, daß ihm der rumänische Kaufmann die 100.000 Kè bezahlt hat. Wissen Sie, was die Nationalbank gemacht hat? Die hat dem Prager Industriellen geschrieben, daß er damit eine strafbare Handlung begangen hat und dafür eingesperrt werden kann. Da greift man sich an den Kopf. Was hat sich die èechoslovakische Nationalbank darum zu kümmern, daß der rumänische Kaufmann dem Industriellen hier 100.000 Kè bezahlt? Statt dessen gibt sie dem Industriellen die Belehrung, daß er das im Clearingweg hätte machen müssen. So geht das nicht. Da muß man denn doch die Dinge praktischer betrachten.

Ein Wort muß ich mit Ihnen noch über die Konversion sprechen, weil wir in diesem Gesetz im § 17 den Ausschluß der Staatspapiere haben. Wie stellt man es sich eigentlich vor, daß man den Stand der Wertpapi ere hochhalten kann und dabei den Zinsfuß für die ganze Privatwirtschaft niedrig halten will? Da habe ich anläßlich der Budgetdebatte schon den Standpunkt vertreten, daß die Èechoslovakei eine freiwillige Konversion der Staatspapiere braucht. Ich wiederhole das Beispiel, das ich schon einmal angeführt habe. England hat 2.085 Millionen Pfund, das sind 228ÿ7 Milliarden Kè von 5 auf 3 1/2 % herabgesetzt, und zwar freiwillig. Frankreich hat 85 Milliarden Kè Staatspapiere freiwillig von 7,6 und 5 auf 4 1/2 % konvertiert. Es hat der Bevölkerung den Umtausch oder die Barauszahlung freigestellt. Wissen Sie, was Frankreich ausgezahlt hat? Es hat in Bar 1ÿ5 Milliarden von 85 Milliarden ausgezahlt, 83ÿ 5 Milliarden Kè hat die Bevölkerung freiwillig von 7ÿ6 und 5 auf 4 1/2 % konvertiert! Das ist Patriotismus und ich behaupte: wenn heute der èechoslovakische Finanzminister an die Öffentlichkeit den Appell richtete, freiwillig die ganzen Papiere zu konvertieren, so wird er einen Fehlschlag machen und sehen, daß in der Èechoslovakei der Patriotismus bis zur Tasche geht und dann zugeknöpfte Taschen findet, daß sich niemand entschließen wird, freiwillig die zu konvertierenden Papiere auf den Altar des Vaterlandes zu legen. Dort liegt ein großer Teil des Problems. (Posl. Slavíèek: Ale my jsme to dìlali pøi pokladnièních poukázkách! Takhle to není! A šlo to!) Soll ich Ihnen eine Wahrheit sagen, Herr Kollege? Es ist wahr, daß ein großer Teil Ihrer èechischen Bevölkerung von der Krone viel mehr davongelaufen ist, als die Deutschen. (Posl. Slavíèek: Poslední pokladnièní poukázky, pane doktore. My nejsme tak bohati jako Anglièané!) Herr Koll. Slavíèek, wir wollen uns heute nicht über Patriotismus unterhalten, aber sagen Sie dem Herrn Finanzminister Trapl, er solle die Konversion machen, dann bin ich gerne bereit, mich von Ihnen belehren zu lassen. Wenn wir dieses Problem betrachten, müssen wir zugeben, daß es durch die Vielheit der Geldanstaltenkategorien besonders schwer wird. Wir haben Banken, Sparkassen, landwirtschaftliche Vorschußkassen, Raiffeisenkassen. Alle diese Institute brauchen eine völlig verschiedene Regelung des Zinsfusses und man hat sich erst nachher im § 15 darauf besonnen, diese Regelung hinein zugeben und darauf Bedacht zu nehmen. Das war vorher im Gesetz überhaupt nicht drinn. Es ist aber auch dies die schwerwiegende Frage des Kredits, die Verschiedenartigkeit desselben, Langkredit, Kurzkredit, gedeckter und ungedeckter, realer und Personalkredit. Und was ist mit den Schwarzkrediten? Haben wir nicht das Gesetz so zu machen, daß wir nicht einen großen Teil der Wirtschaft verfallen lassen können, Schwarzkredit sowohl auf der Kreditseite, als auch auf der Debetseite? Das Gesetz ist ein Schlag ins Wasser, wenn wir nicht die notwendigen Voraussetzungen für das Gesetz schaffen und die Voraussetzungen sind einmal die Regelung des unlauteren Wettbewerbes. Da sind alle damit einverstanden, daß der unlautere Wettbewerb geregelt wird. Es ist aber nicht notwendig durch dieses Gesetz, weil wir schon das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb an und für sich haben; wir brauchen die Regelung über die Kompetenz der einzelnen Geldinstitute. Heute finden wir doch, daß die einzelnen Geldinstitutskategorien ihre Kompetenz vollständig überschreiten. Es überschreiten sie die Vorschußkassen, die Sparkassen, von den Banken gar nicht zu sprechen. Was wir brauchen, ist die Regelung der sog. Nebengebühren, der Konditionen außerhalb des Zinsfusses, wir brauchen die Regelung des ganzen Kündigungssystems, der Kündigungsfristen, eine Regelung der Sicherheiten, des Begriffes der Deckung. Meine Herren, die Sie mit den Dingen zu tun haben, ist es in Wirklichkeit nicht so, daß das ganze Deckungssystem falsch aufgebaut ist, auf dem Prinzip der Überdeckung? Fragen Sie doch einmal bei den Unternehmungen, was sie für ihre Kredite geben müssen. Sie müssen nicht nur Hypotheken geben, sie müssen das Warenlager verpfänden, die Fakturen zedieren, in Wirklichkeit müssen sie das Vielfache des in Anspruch genommenen Kredites als Deckung geben. Wenn dieses System nicht geregelt wird, daß die Überdeckungen abgeschafft werden, werden Sie der Wirtschaft einen großen Teil des Kapitals und des Kredites überhaupt entziehen, weil er durch die Deckung gebunden ist. Sie brauchen die Regelung der Bilanzen bei der Wirtschaft, aber noch mehr beim Geldwesen, Sie brauchen die Erforschung der Senkungsmöglichkeit, die Erforschung der Spanne zwischen Kredit und Debet.

Wir reden hier vom Zinsfuß, während wir auf der anderen Seite doch diese ganzen Voraussetzungen erst bekommen müssen. Das Zinsfußproblem ist ein sehr großes Problem, weil man in der Regel die Zahlen unterschätzt, um die es sich handelt. Wenn Sie beispielsweise den Zinsfuß im Kredit, also den Zinsfuß der Einlagen um 1% herabsetzen, macht das bei einem ausgewiesenen Stand von Einlagen per 77 Milliarden 770 Millionen aus: also bei 2 % hätten Sie 1.540 Millionen Zinsen. Beim Debet wiegt es noch schwerer: 1% Herabsetzung bei der Staats- und Volkswirtschaft macht 1ÿ5 Milliarden aus, 2 % über 3 Milliarden. In der Beziehung darf das Problem nicht unterschätzt werden, und andererseits darf es nicht überschätzt werden, aus dem einfachen Grunde, weil die gesetzliche Regelung heute ein Schlag ins Wasser ist, weil heute niemand sagen kann: Können wir den Zinsfuß herabsetzen? Um wieviel ist die Spannung zu hoch? Niemand kann das bestimmen. Dort liegen die Voraussetzungen.

Meine Herren! Um ein Wort über die Strafbestimmungen zu sprechen. Wenn Sie das Strafgesetz, das Wuchergesetz, das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb, das Bankengesetz und das heutige Gesetz betrachten, werden Sie zugeben, daß die ganze Wirtschaft und mit der Wirtschaft das ganze Geldwesen durch verschiedene Gesetze, durch verschiedene Bestimmungen mit schweren Strafbestimmungen persönlicher Natur verklausuliert ist, daß sich bald überhaupt kein Mensch mehr an Entscheidungen wagen wird. Reden wir doch nicht immer von den Funktionären der Banken, reden wir doch einmal von den Funktionären der Raiffeisenkassen, der Sparkassen usw., von Funktionären, die ihre Funktionen ehrenhalber versehen! Sie machen keinen Unterschied in den ganzen Strafbestimmungen, ob der Funktionär bezahlt ist oder nicht. Da müssen Sie doch zugeben, daß in diesen Bestimmungen doch ein großer Wirrwarr herrscht, weil man mit Strenge und Schärfe allein die Dinge nicht regeln kann.

Ich möchte einige Worte über das Gesetz als solches sprechen. Es ist auf das schärfste zu bemängeln, daß das Gesetz die Mitwirkung des Parlamentes ausschaltet. Geldbeirat fragt die Regierung, die Regierung bestimmt, wenn sie mit dem Geldbeirat nicht einverstanden ist. Das Parlament ist für immer ausgeschaltet. Im § 2 heißt es: "Jedermann kann die Anzeige machen", vollständig allgemein gehalten, ob Inländer oder Ausländer, ob interessiert oder nicht interessiert, jedermann kann die Anzeige machen. Ein Beispiel. Nehmen Sie einmal die Steuerbehörde: Einbekenntnis 5 % Einlagenzinsen. Halt, sagt die Administration, da werden wir die Strafanzeige machen. Du hast 1% Zinsen zu viel bekommen. Da sehen Sie, daß es unmöglich ist, jedermann die Bewilligung zu diesen Dingen zu geben.

Das Zentralschiedsorgan: dieses tritt hier auf, und wir haben die Bestimmungen über das Zentralschiedsorgan im § 10 wieder der Regierungsverordnung überwiesen. Wenn man kritisch sein wollte, hätten wir eigentlich jetzt schon zwei Zentralschiedsorgane, nämlich nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb, weil hier nicht bestimmt ist, daß das dasselbe Zentralschiedsorgan ist. Der Weg ist umständlich. Das Zentralschiedsorgan erhebt einen Tatbestand, es bezeichnet die Strafhandlung und es entscheidet über die ganze Sache die politischen Bezirksverwaltung. Und die politische Bezirksverwaltung ist imstande, anders zu entscheiden und zu sagen: "Diese Strafnorm liegt nicht vor." Warum Zentralschiedsorgan, politische Behörde? Da kommt nichts heraus, wenn wir den Betrieb bei den politischen Behörden kennen.

Doppelgeleise: Es hat sich ein interessanter juristischer Fall ergeben. Wir haben das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb und dort ist im § 50 alles vorgesehen. Und zwar: wenn ein Fall vorkommt, wird er dem Zentralschiedsorgan vorgelegt und zugleich getrachtet, ob nicht ein Vergleich möglich ist. Wenn nicht, dann kommt das Gericht. Und jetzt wird dasselbe Delikt auch nach diesem Gesetz angezeigt. Und wir haben die Duplizität und wenn Sie wollen noch die Mehrfachheit. Aber ich will die zwei Gesetze herausgreifen. Das Gesetz über die Zinsfußregelung hebt die Bestimmungen über den unlauteren Wettbewerb nicht auf, infolgedessen kann es jetzt kommen, daß dieselbe Anzeige einmal gemacht wird nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb und das zweitemal nach dem Zinsgesetz. Jetzt kommt dieselbe Sache vor das Zentralschiedsorgan. Da wird nach diesem Gesetz eventuell ein Vergleich geschlossen; nun heißt es im Gesetz, daß die anderen gesetzlichen Bestimmungen nicht ausgeschlossen sind. Der Vergleich ist geschlossen; und nach dem anderen Gesetz kommt die Sache doch vors Gericht. Das ist unmöglich. Sie können die Sachen nicht so belassen. Genau so haben wir es bei den Verwaltungsbehörden. Die Verwaltungsbehörde entscheidet und gleichzeitig kann sie auch nach anderen sämtlichen sonstigen Vorschriften machen was sie will. Meine Herren, das geht ja doch nicht.


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