1098/XIV (původní zněm).

Odpověď

ministra vnitra na interpelaci poslance H. Simma

a druhů o dvojjazyčném úřadování u německých

okresů (tisk 844/XII).

Vedení okresních knih účetních v jazyku státním zakládá se na právním stanovisku, že jde tu o úřadování okresního úřadu, jež jest vykonávati v jazyku státním podle § 1. odst. 2. bodu 1. ústav. zákona jazykového, ježto nejde o žádný z úkonů, na který by se vztahovalo ustanovení § 2. téhož zákona.

Poněvadž otázka ta dostala se mezitím na pořad instančního rozhodování následkem stížnosti, která byla v jednom případě podána, a tímto nastoupením cesty instanční byla otevřena také možnost stížnosti k nejvyššímu správnímu soudu, nelze mi v odpovědi na interpelaci předbíhati rozhodnutí této čistě právní otázky.

V Praze dne 23. dubna 1931.

Ministr vnitra:

Dr Slávik v. r.

1098/XV (původní znění).

Odpověď

ministra železnic na interpelaci poslance R. Köhlera

a druhů o přistavování lepších souprav

(tisk 890/VIII).

Rozmnožování zahraničních spojů rychlíkových, pro něž nutno vyslati do ciziny nyní ve větším množství t. zv. přímé vozy, způsobuje skutečně přechodný nedostatek čtyřnápravových vozů v tuzemsku, a místy se musilo použíti při některých vnitrostátních rychlovlacích i vozů dvounápravových.

Státní správa železniční objednala v tomto roce opět určitý počet čtyřnápravových vozů osobních pročež lze očekávati, že po jejich dodání bude vybavení rychlíkových souprav zlepšeno.

V Praze dne 24. dubna 1931.

Ministr železnic:

Mlčoch v. r.

Překlad ad 1098/V.

Antwort

der Regierung auf die Interpellation des Abgeordneten Kasper und Genossen betreffend Abwehrmaßnahmen gegen die vollständige Brotlosmachung der Arbeiterschaft von Rothau und Umgebung (Druck 747/VII).

Ich verweise auf die Antwort Dr. Nr. 968/XIV, welche auf die dieselbe Angelegenheit betreffende Interpellation des Abgeordneten Dr R. Mayr-Harting und Genossen erteilt worden ist.

Prag, am 20. April 1931.

Der Vorsitzende der Regierung:

Udržal m. p.

Překlad ad 1098/VI.

Antwort

des Finanzministers auf die Interpellation der Abgeordneten Stenzl, Eckert, Prause und Genossen, betreffend den sprachlichen Verkehr seitens der Steueradministration in Deutsch-Gabel mit den Gemeinden, dann betreffend den Parteienverkehr und die Steuervorschreibungen (Druck 769/V).

Ich kann der Steuerverwaltung in Deutsch-Gabel nicht den Auftrag erteilen, den amtlichen Zuschriften an die Gemeinden eine deutsche Übersetzung beizuschließen, weil die Korrespondenz der Behörden der Finanzverwaltung mit den Gemeinden als Behörden nur in der Staatssprache auf den Bestimmungen des Sprachengesetzes und der Sprachenverordnung und auf der ständigen Judikatur des Obersten Verwaltungsgerichtes beruht in den Einzelheiten verweise ich auf meine Antwort vom 15. Jänner 1931 auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Kafka und Genossen, welche Antwort unter Nr. 894/XXIII abgedruckt worden ist.

Die Beschwerde daß die Steuerverwaltung in Deutsch-Gabel bei der Steuerbemessung für das Jahr 1929 nicht immer nach dem Gesetze vorgegangen ist namentlich daß die Bekenntnisse der Kaufleute und Gewerbetreibenden nicht als richtig anerkannt worden sind und daß die steuerpflichtigen Einkommen ohne Vorhaltverfahren auf das Doppelte erhöht worden sind, konnte nicht gehörig überprüft werden weil konkrete Fälle, die zu der Beschwerde etwa Anlaß gegeben haben, nicht angegeben worden sind; laut Erklärung der Steuerverwaltung ist das Bemessungsverfahren jedoch bis vielleicht auf vereinzelte kleinere Fälle, wo das Vorhaltverfahren erst im Berufungsverfahren durchgeführt worden ist, nach dem Gesetze gehandhabt worden. Es wird der Steuerverwaltung auferlegt werden, das Bemessungsverfahren in allen Fällen genau nach den Gesetzesbestimmungen durchzuführen.

Was die Beschwerde anbelangt, daß bei der genannten Steuerverwaltung zahlreiche unerledigte Rekurse liegen verweise ich darauf, daß Ende 1930 bei dieser Steuerverwaltung für das Steuerjahr 1929 folgende Berufungen (Beschwerden) unerledigt waren:

a) gegen die Einkommensteuervorschreibung 38

b) gegen die Vorschreibung der allgemeinen Erwerbsteuer.......................... 35

c) gegen die Umsatzsteuervorschreibung.... 143 hievon entfallen auf Gewerbetreibende ad a) 21, ad b) 21 und ad c) 30 Fälle. Trotzdem diese Zahl von unerledigten Berufungen (Beschwerden), verhältnismäßig niedrig ist, wird der Steuerverwaltung in Deutsch-Gabel dennoch aufgetragen, ihre Erledigung möglichst zu beschleunigen.

Zu den allgemeinen Beschwerden gegen Verbuchungsübelstände bei dem Steueramte in Deutsch-Gabel bemerke ich, daß weder der Vorstand der Steuerverwaltung, noch die revidierenden Organe der Finanzlandesdirektion bei ihren unangesagten Revisionen bei dem genannten Steueramte die ausgestellten Mängel vorgefunden haben und daß auf Grund der Erklärung des Vorstandes des Steueramtes sich die Steuerträger bisher bei dieser Behörde gegen irgendwelche Inkorrektheiten nicht beschwert haben.

Was den letzten Punkt der Interpellation anbelangt, daß beim Steueramte in Deutsch-Gabel für den Parteienverkehr Beamte bestellt werden, welche der deutschen Sprache vollkommen mächtig sind, ist die diesbezügliche Beschwerde nur insoweit berechtigt, daß ein einziger Bediensteter dieses Steueramtes, der Steueradjunkt Břetislav Myslík, die deutsche Sprache nicht beherrscht hat. Seinem Ansuchen um Versetzung aus Deutsch-Gabel hat die Finanzlandesdirektion in Prag nicht entsprochen, weil sie von dem Bestreben geleitet ist die jungen Bediensteten der Finanzverwaltung auch in sprachlicher Beziehung heranzubilden, damit sie im ganzen Gebiete des Landes Böhmen mit Erfolg verwendet werden können.

Als jedoch offenbar wurde, daß Myslík die deutsche Sprache nur langsam erlernt, hat ihn die Finanzlandesdirektion in Prag mit Erlaß vom 6. Februar 1931, Z. VIII-90/36, zum Steueramte in Pardubice versetzt und an seiner Stelle einen die deutsche Sprache vollkommen beherrschenden Beamten zugeteilt.

Prag, am 28. März 1931.

Der Finanzminister:

Dr. Engliš m. p.

Překlad ad 1098/VII.

Antwort

des Justizministers auf die Interpellation der Abgeordneten

H. Krebs, Ing. R. Jung und Genossen, wegen der unberechtigten Zensur des Blattes ťDeutsche WehrŤ in Eger vom 17.

Jänner 1931 (Druck 973/XV).

Die von der Staatsanwaltschaft in Eger verfügte Beschlagnahme des in der Interpellation angeführten Artikels in Nr. 3 der Zeitschrift ťDeutsche WehrŤ vom 17. Jänner 1931 ist auf Grund der eingebrachten Rechtsmittel durch die Gerichte im Instanzenzuge überprüft und für begründet erachtet worden.

Prag, am 10. April 1931.

Der Justizminister:

Dr. Meissner m. p.

Překlad ad 1098/VIII.

Válasz

az iskolaés népmüvelődésügyi

minisztertől dr. Szüllő képviselő és társai interpellációjára a Vlky-i róm. kat. népiskola létesitésének meggátlása tárgyában. (769/VIII. ny.-sz.).

Az állami iskolaigazgatás a Vlky-i róm. kat egyházközségnek azt a jogát, hogy az 1868:XXXVIII t. c. 11. §-a értelmében felekezeti iskolát állíthasson fel s azt saját anyagi erejéböl fentarthassatagadásba nem vette. Minthogy azonban a volt bratislavai megyei hivatal saját joghatósága körében nevezett politikai községnek községi iskola felállítását hagyta meg. ennek következtében a Vlky-i egyházközség által létesíteni szándékot népiskola tanitója állami fizetéskiegészítésének feltételei az 1907:XXVII. t. c. 12. §-a értelmében többé nem forogtak fen.

Minthogy a megejtett vizsgálat során megállapítást nyert az, hogy Vlky-ben községi népiskola felállítására sor nem került, az állami iskolaigazgatás a tervezett Vlky-i felekezeti népiskola tanítója államsegélyének engedélyezését fontolóra veszi, ha megfelelö uj kérvény nyujtatik be amelyben a jelenlegi tényállapot, nevezetesen az iskolát látogató gyermek számát illetöleg elöadatik.

Praha, 1931. április 15.-én.

Az iskolaés népmüvelödésügyi miniszter:

Dr. Dérer s. k.

Překlad ad 1098/XI.

Antwort

des Ministers des Innern auf die Interpellation des Abgeordneten

A. Nitsch und Genossen, in Sachen der Übergriffe und Schikanen bei der Volkszählung in den deutschen Sprachinseln der Slovakei (Druck 917/XI).

Die Fälle des Josef Pavlíček, Jakob Gallschneider und Viktor Beck sind im vorgeschriebenen Amtswege behandelt worden: der Beschwerde des Pavlíček ist Folge gegeben worden, der Fall des Jakob Gallschneider befindet sich bei der zweiten Instanz, Beck ist als vorübergehend abwesend richtig im Abschnitt B des Konskriptionsbogens eingetragen worden.

Der Zählkommissär in der Gemeinde Výborná war der deutschen Sprache in einem solchen Maße mächtig, daß er die Zählung richtig durchgeführt hat Bei Sophie Šoltes und ihren Kindern ist jene Nationalität eingetragen worden, die sie selbst angegeben hat, und es beruht nicht auf Wahrheit, daß der Zählkommissär ihre deutsche Nationalität in die slovakische abändern wollte. Den Fall Ondřej Scholtz habe ich überprüft und keine Unrichtigkeiten wahrgenommen. Ebenso ist bei dem Bewohner jüdischer Konfession, den die Interpellation nur andeutet, nichts Unrichtiges bei der Eintragung der Nationalität vorgekommen, wie die Bezirksbehörde in dem mir vorgelegten Berichte nachgewiesen hat. Er ist so, wie er sich angemeldet hat, als Deutscher eingetragen worden.

Daß in dem Bezirke Stará Ľubovňa die Behörden oder Zählorgane auf die Juden in der Richtung einen Druck ausgeübt hätten, sie mögen sich zur jüdischen oder slovakischen Nationalität bekennen, oder daß sie dies versucht hätten, ist weder konstatiert, noch bewiesen worden; die Interpellation selbst gibt keinen einzigen konkreten Fall an.

Was die Entscheidungen nach § 23 der Reg.- Vdg. über die Volkszählung anbelangt, hat die Bezirksbehörde in Kežmarok nur die ihr durch die geltenden Vorschriften auferlegte Verpflichtung erfüllt, als sie die Leute, bei denen die Kommissäre an der Richtigkeit der Angabe der Nationalität gezweifelt haben, vorgeladen hat. Die Zahl der Einvernahmen, welche die Interpellation angibt, entspricht nicht den Tatsachen und ist sehr übertrieben.

Im Bezirke Prievidza und Turč.-Sv. Martin sind bei mehreren Personen Flugzettel beschlagnahmt worden, die sie zu verbreiten versuchten, ohne sich die hiezu notwendige Bewilligung beschafft zu haben. Die Beschlagnahme ist daher zu Recht erfolgt und ist ohne Hausdurchsuchungen vorgenommen worden. Es entspricht nicht der Wahrheit, daß die Vertrauensleute der dortigen Deutschen von der Gendarmerie verfolgt worden wären. Als der Urheber dieser Behauptung von der Bezirksbehörde aufgefordert wurde, konkrete Fälle anzugeben, konnte er weder über die an Deutschen begangenen Fälle von Unrecht, noch über deren Verfolgung etwas angeben.

Weil keine Übergriffe oder ein Verschulden von Beamten festgestellt wurden, habe ich keine Veranlassung zu irgendwelchen Verfügungen.

Prag, am 17. April 1931.

Der Minister des Innern:

Dr. Slávik m. p.

Překlad ad 1098/XII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten

Dr. E. Schollich und Genossen, betreffend das Vorgehen der Hultschiner

Bezirksbehörde (Druck 917/XIII).

Die Bezirksbehörde in Hlučín hat mit Bescheid vom 16. Dezember 1930, Z. b-6/330/III-6, der Ortsgruppe des Deutschen Kulturverbandes in Píšť die Veranstaltung der in der Interpellation erwähnten Feier und zwar - im Hinblick auf den statutarischen Wirkungskreis des genannten Vereines unter anderem mit der Bedingung bewilligt, daß an der erwähnten Feier und Bescherung nur Vereinsmitglieder und deren Kinder teilnehmen dürfen, welche nicht eine Schule mit čsl. Unterrichtssprache besuchen, und daß bei der Feier und an dem Gesange nicht Kinder mitwirken dürfen, welche eine Schule mit čsl. Unterrichtssprache besuchen.

Gegen diese Einschränkung hat der Verein die Berufung bei der Landesbehörde eingebracht, über welche bisher noch nicht entschieden worden ist. Bei Entscheidung über die eingebrachte Berufung wird die Landesbehörde nicht unterlassen, die Verfügung der Bezirksbehörde mit größter Sorgfalt zu überprüfen.

Die Behauptung der Herren Interpellanten, daß das Gebiet von Hlučín und die Bewohner desselben seit der Zeit vollständig rechtlos sind, als es der Čechoslovakischen Republik angegliedert worden ist, weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. Ebenso weise ich die unrichtigen Behauptungen von einer Schreckensherrschaft der Bezirkshauptleute im Hlučíner Gebiet zurück.

Die im Hlučíner Gebiete wirkenden politischen Beamten gehen jederzeit gerecht und unparteiisch vor und ihre Objektivität sowie ihre Bemühung um die kulturelle und wirtschaftliche Hebung der Gegend wird von der überwiegenden loyalen Mehrheit der Hlučíner Bevölkerung anerkannt.

Prag, am 24. April 1931.

Der Minister des Innern:

Dr. Slávik m. p.

Překlad ad 1098/XIII.

Antwort

des Justizministers auf die Interpellation der Abgeordneten

Hadek, Dr. Stern und Genossen, wegen Verschleppung des Prozesses über

die Schadenersatzansprüche der durch die Talsperrenkatastrophe geschädigten Arbeiter in Dessendorf (Druck 402/IX).

Bei dem Kreisgerichte in Reichenberg waren anläßlich des Dammbruches in Dessendorf vier Zivilprozesse anhängig. Zwei davon sind rechtskräftig durch Zwischenurteile beendet worden, mit denen zu Recht erkannt worden ist, daß der Klageanspruch in Bezug auf die Gründe nicht zu Recht besteht. Im dritten Prozesse ist die Klage unter gleichzeitigem Verzichte auf den Klageanspruch widerrufen worden.

In dem vierten Prozesse, welcher Gegenstand der Interpellation ist, wurde über die Klage des Ludwig Götz und 97 Streitgenossen gegen die Wassergenossenschaft in Unterpolaun am 12. Juni 1930 ein Vergleich abgeschlossen.

Prag, am 21. April 1931.

Der Justizminister:

Dr. Meissner m. p.

Překlad ad 1098/XIV.

Antwort

des Ministers des Innern auf die Interpellation des Abgeordneten

H. Simm und Genossen, in Angelegenheit der doppelsprachigen Geschäftsgebarungen bei den deutschen

Bezirken (Druck 844/XII).

Die Führung der Bezirks-Kassabücher in der Staatssprache beruht auf dem Rechtsstandpunkte, daß es sich hier um die Amtierung der Bezirksbehörde handelt, welche gemäß § 1, Abs. 2, Punkt 1, des Verfassungs-Sprachengesetzes in der Staatssprache zu erfolgen hat, da es sich um keine von jenen Funktionen handelt, auf welche sich die Bestimmung des § 2 desselben Gesetzes beziehen würde.

Nachdem diese Frage inzwischen infolge einer Beschwerde, welche in einem Falle eingebracht worden ist, auf das Gebiet der instanzenmäßigen Entscheidung gelangt ist, und durch dieses Betreten des Instanzenweges auch die Möglichkeit einer Beschwerde an das Oberste Verwaltungsgericht geschaffen worden ist, kann ich in der Antwort auf diese Interpellation der Entscheidung dieser rein juristischen Frage nicht vorgreifen.

Prag, am 23. April 1931.

Der Minister des Innern:

Dr. Slávik m. p.

Překlad ad 1098/XV.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten

R. Köhler und Genossen,

wegen Beistellung besserer Garnituren

(Druck 890/VIII).

Die Vermehrung der Auslands-Schnellzugsverbindungen, für welche nunmehr sog. direkte Wagen in einer größeren Menge in das Ausland abgefertigt werden müssen, verursacht tatsächlich einen vorübergehenden Mangel an vierachsigen Wagen im Inlande und es mußten da und dort bei einigen im Staatsinlande verkehrenden Schnellzügen auch zweiachsige Wagen verwendet werden.

Die staatliche Eisenbahnverwaltung hat in diesem Jahre abermals eine bestimmte Anzahl von vierachsigen Personenwagen bestellt, weshalb erwartet werden kann, daß die Ausstattung der Schnellzugsgarnituren nach Lieferung dieser Wagen verbessert werden wird.

Prag, am 24. April 1931.

Der Eisenbahnminister:

Mlčoch m. p.


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