Senát národního shromáždìní R. Ès. r. 1930.

III. volební období.

1. zasedání.

Tisk 79.

Pùvodní znìní.

Antrag

der Senatoreri Josef Luksch, Josef Kahler, Robert Stöhr und Genossen

auf Herausgabe von Regierungsverfügungen, welche die bestehende Landwirtschaftliche Krise zu mildern hätten.

Unsere Landwirtschaft befindet sich in einer nicht dagewesenen Produktions- und Absatzkrise und man kann sagen, in einer direkten Existenzkrise. Wenn nicht rasch eine Besserung eintritt und wenn sich die Regierung nicht möglichst schnell um eine Abhilfe kümmert, dann gehen wir ernsten Zeiten und direkten wir tchaftlichen Erschütterungen entgegen. Die Landwirtte haben schon ihre Ersparnisse erschöpft, können heute den notwendigen Kredit nicht erhalten, ebenso wie sie nicht ihre Vorräte verkaufen können. Es bleibt ihnen nur übrig, von der Form der intensiven zur extensiven Wirtschaft überzugehen, die die Entlassung eines grossen Teiles der Arbeiterschaft bedeutet, die ihr en Unterhalt in anderen Produktionszweigen suchen wird, namentlich in der Industrie, die Zahl der Beschäftigungslosen erhöhen und durch das erhöhte Arbeitsangebot die Lage der in dustriellen Arbeiterschaft verschlimmern werden.

Die landwirtschaftliche Krise ist heute von solchem Charakter, dass sie unsere ganze Volkswirtschaft bedroht, da von der Prosperität der Landwirtschaft unmittelbar mehr als die Hälfte der Bevölkerung und mittelbar auch die weiteren restlichen 45% abhängen, da unsere Landwirte der Hauptbestandteil unseres einheimischen Marktes sind. Wenn die Kaufkraft unserer Landwirte sinkt, ist die Bedeutung des heimischen Marktes vermindert und trotzdem müssen vielleicht alle Industriezweige in erster Linie gerade mit diesem Markte rechnen, da er für sie am sichersten ist und weil sie ohne alle Zollschranken auf ihn gelangen können und weil in der Mehrzahl der Fälle einzig und allein der einheimische Markt unserer Industrie den Export ermöglicht, Im vergangenen Jahre waren w ir oft durch Nachrichten beunruhigt, dass wir in dem einen oder anderen Monate eine passive Handelsbilanz hatten. Für unseren Staat und für seine ganze Volkswirtschaft sowie seine gesamte Bevölkerung ist es eine unbedingte Notwen- digkeit, dass unsere Zahlungs- und Handelsbilanz zumindest wenigstens im Gleichgewicht ist, da wir, wie bisher die Mehrzahl der europäischen Staaten, unsere Krone nicht vollständig mit Gold gedeckt haben, könnten wir durch längere Zeit eine passive Handels- und Zahlungsbilanz nicht ertragen, und niemand würde bei diesem Stande den Kurs unserer Krone halten können. Damit würden alle Opfer gefährdet werden, welche unsere Bevölkerung, sei es schon in der Form der Vermögensabgabe, sei es in der Form der hohen Steuer, gerade zur Sicherung unserer Valuta gebracht hat, Und da werden wir anscheinend nicht im Stande sein, wie bisher, Ueberschüsse oder wenigstens das Gleichgewicht in der Handels- und Zahlungsbilanz dürch Steigerung der Ausfuhr zu erzielen, aber wir müssen wie andere Staaten dieses Gleichgewicht durch Beschränkung der überflüssigen Einfuhr schützen. Und wenn da irgendeine Einfuhr überflüssig ist, so ist es die Einfuhr von Getreide und Mehl. Alle diese Gründe sprechen dafür, dass an die Lösung der wirtschaftlichen Krise und der mit ihr verbundenen Krise unserer Mühlenindustrie sofort geschritten wird. Die Gefertigten halten dafür, dass einer von den sichersten Wegen die Erhöhung des Zollschutzes und die Regelung der Einfuhrscheine in der Weise ist. wie sie in einem anderen gleichzeitig heute eingebrachten Antrage vorschlagen, weil durch die Erhöhung der Zölle die Unterschiede zwischen den Produktionskosten ausgeglichen werden, die unsere Landwirtschaft und Mühlenindustrie hat, und denen, die die Landwirtschaft und Mühlenindustrie der zu uns importierenden Staaten haben. Auszugleichen wäre auch die Ungerechtigkeit, dass wir die niedrigsten Zölle für Getreide und Mahlprodukte in ganz Mitteleuropa haben, weit niedrigere als die Industriestaaten Deutschland. Frankreich und Italien u. s. w. Es ist ein Irrtum, wenn angenommen wird, dass die Berücksichtigung dieser Zollforderunten irgend ein Geschenk für unsere Mühlenindustrie und Landwirtschaft ist, nein - die erhöhten Zölle gibt der Staat eigentlich sich selbst, denn nur so kann er von unserer Landwirtschaft und Mühlenindustrie verlangen, dass sie wie bisher ihre Steuern, sozialen Verpflichtungen u. s. w. erfüllen. Leider haben wir uns trotz unserer Proteste und unserer Warnungen im Handelsvertrag mit dem Königreich Ungarn gebunden, dass wir für die Dauer dieses Vertrages eine ganze Reihe von Zöllen auf Artikel nicht erhöhen werden, wo gerade die Landwirtschaft am allernotwendigsten eine Erhöhung der Zölle benötigt. Und selbst, wenn wir voraussetzen, dass unsere Regierung möglichst schnell über die Beseitigung des Mangels dieses Handelsvertrages mit dem Königreich Ungarn verhandelt, und dass auch bei der zweiten Vertragspartei für die volkswirtschaftlichen Bedürfnisse unseres Staates Verständnis und Bereitwilligkeit zum Verhandeln vorhanden sein wird, kann es doch nur eine längere Zeit dauern, bis die Verhandlung ein positives Ergebnis haf und die erhöhten Zölle in Kraft treten würden. Unsere Landwirtschaft und Mühlenindustrie benötigt jedoch sofort Hilfe und jeder Tag der Verzögerung bedeutet eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage unserer Landwirtschaft und Mühlenindustrie, und deshalb verlangen wir Verfügungen, welche die Regierung sofort durchführen kann, dabei aber betonen wir am meisten, dass der Ausspruch dieser Wünsche auch nicht im mindesten bedeutet, dass wir von der Kardinalforderung der Erhöhung der Zölle und der Regelung der Einfuhrscheine und der übrigen Massnahmen, die in unserem Antrage über die Aenderung des Zolltarifes enthalten sind, Abstand nehmen.

Die Regierung kann sofort den Mahlzwang der Mühlen zur bevorzugten Vermahlung des Weizens und des Roggens einheimischen Ursprungs einführen und eine gleiche Verpflichtung zum Mischen der eingeführten Mehle mit einheimischen Mehlen im gleichen Verhältnisse. Der Mahlzwang der Mühlen zur bevorzugten Vermahlung von Roggen und Weizen einheimischen Ursprungs nach einer ähnlichen Regelung in Deutschland würde an und für sich eine Belebung des Marktgs und eine Erhöhung der Kaufkraft unserer Mühlen und damit auch eine Erhöhung des Absatzes des heimischen Getreides bringen, weil er nicht praktische Erfolge haben könnte, da nach den statistischen Daten das Verhältnis zwischen dem vermahlenen einlaeinzischen und fremden Getreide in der Periode vom 1. August 1928 bis zum 1, August 1929 ungefähr folgendes ist:

Ernte an einheimischem

Winterweizen (Ernte1928) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132.828 Waggons

Ernte an einheimischem

Sommerweizen (Ernte 1928) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.332 Waggons

zusammen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .140.160 Waggons

davon muss der Staatbedarf abgerechnet werden von ungefähr . . . . . . . . 14.000 Waggons

es bleiben daher für den Konsum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126.160 Waggons.

Die Einfuhr auslähdischen Weizens betrug in dieser Zeit 22.366 Waggons. Demnach wurden bei uns nur 18% ausländischen Weizens vermahlen. Allein die Verbindung der Mahlpflicht mit der Pflicht zum Mischen des eingeführten Mehles mit dem inländischen Mehl und das daraus logisch hervorgehende Verbot des Verkaufes und der Inverkehrbringung von ungemischten ausländischen Mehlen hätte eine Bedeutung sowohl für unsere Mühlenproduktion und Landwirtschaft als auch wohltuende Wirkungen für den Konsum. Es würde damit der Absatz des einheimischen Mehles steigen und damit auch die Verkaufsfähigkeit und die Nachfrage für einheimisches Getreide. Wir betonen, dass diese Massnahme auch einen erziehende n Einfluss für unšeren Konsum hätte, welcher erkennen würde, dass die Mehle aus unserem Getreide gleich gut sind wie die eingeführten Mehle. Bei uns haben wir unsere Konsumenten wenigstens bezüglich des Einkaufes von landwirtschaftlichen Produkten und Mehlen nicht so erzogen, wie in anderen Staaten, wo infolge gründlicher Propaganda und Aufklärung die Konsumenten immer den einheimischen Erzeugnissen vor den ausländischen den Vorzug geben. Im Auslande legen sie grosses Gewicht darauf, dass auf diese Weise der Absatz einheimischer Ware unterstützt wird. Jeder Engländer ist schon an und für sich so erzogen, dass er nicht nur zu Hause Waren mit der Marke >Made in England< - erzeugt in England - verlangt, sondern dass er solche Waren auch im Auslande verlangt, ob er nun in Karlsbad die hur gebraucht oder ob er Wintersport in der Schweiz betreibt. Bei uns wird leider dem fremden Mehl der Vorzug gegeben, ob es nun ungarisches oder kanadisches ist, auch wenn es um 1 Kè pro kg teuerer ist. Gerade in der letzten Zeit waren wir Zeugen, wie namentlich die Tagesblätter der Parteien, die von sich selbst immer behaupten, dass sie die Schützer der Konsumentem sind, ständig darauf verweisen, dass weder unsere Bäcker noch die Hausfrauen ohne ausländisches Mehl auskommen. Hier wird mit aufgelegten Unwahrheiten gegen die einheimischen Produkte zur Unterstützung der ausländischen Einfuhr gearbeitet.

Es sind doch die Bäcker im Frieden ohne amerikanisches Mehl ausgekommen und wir sehen, dass sie ohne dieses in Frankreich und in Deutschland auskommen welche Länder unbedeutend fremdes Mehl einführen, und Deutschland hat bedeutend schlechtere Weizen, als die unsrigen sind. Die landwirtschaftliche Bevölkerung auf dem Lande verbraucht Mehl ausschliesslich aus einheimischen Getreide und niemand kann behaupten, dass die Erzeugnisse der ländlichen Hausfrauen schlechter sind als die der sädtischen.

Es würde also die Zwangsmischung von fremden Mehl mit einheimischem Mehl die Konsumenten nicht schädigen, sie würde nicht die Qualität der Mehle vermindern und würde unseren Konsumenten nützen und zwar sofort in zweierlei Richtung: der erhöhte Absatz von Mehlen würde zur erhöhten Beschäftigung unserer Mühlen führen und damit zu einer billigeren Erzeugung und dann sind die einheimischen Mehle billiger als die ausländischen Mehle. Während ungarisches Mehl in den Verkaufsstellen für Bäcker und Händler durch Detailisten durchschnittlich auf 3.40 Kè und amerikanisches auf 3.90 Kè für 1 kg steht, ist der Preis des gleich ausgemahlenen Mehles von gleicher Qualität böhmischen Ursprungs 2.80 Kè. Man kann also hier nicht von einem Schutz der Konsumenten dadurch sprechen, dass die Einfuhr von fremden Mehl gestattet wird, wenn dafür hohe Preise gezahlt werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir am meisten Mehl in ganz Europa eingefüht haben, da wir auf einen Bewohner 15 kg Mehl jährlich einführen, während England 13.4 und der Industriestaat Deutschland nur 0.7 kg einführen. Auch in absoluten Zahlen haben wir mehr eingeführt als Deutschland und zwar gegen die deutsche Einfuhr von 4.400 Waggons Mehl betrug unsere Einfuhr volle 18.000 Waggons. Das Mischen von Mehl hat sich vollständig in Frankreich bewährt.

Im Sinne des bei uns geltenden Lebensmittelgesetzes ist die künstliche Bleichung des Mehles bei uns nicht zulässig. Es kann ein Streit zwischen den Verteidigern und den Gegnern dieses Präparierens des Mehles bestehen, ob es zweckmässig ist oder nicht. Die Gefertigten sind der Ueberzeugung, dass unsere Mehle eine chemische Bleichung nicht benötigen. Aber sicher ist kein Unterschied in den Ansichten, dass die Gerechtigkeit es erfordert, dass in dieser Angelegenheit gleich gegen die einheimischen Mühlen wie gegen die ausländischen Mühlen vorgegangen wird. Bei uns geschieht es bisher nicht, es werden im Gegenteil zu uns tausende Waggons chemisch gebleichten Mehles eingeführt, die also nach unseren geltenden Gesetzen gefälscht sind. Hier müssen wir unsere Verwunderung ausdrücken, dass unsere Aemter, namentlich das Ministerium für Volksversorgung in dieser Angelegenheit nichts zum Schutze unserer Konsumenten getan haben. Und doch ist die Kontrolle leicht möglich und es muss nur beim Verkaufe festgestellt werden, ob das Mehl unseren Lebensmittelvorschriften entspricht, und wenn nicht, dann ist diese Fälschung von Lebensmitteln zu bestrafen. Sicher würden dann alle, die ausländisches Mehl verkaufen, von ihren Lieferanten die Versicherung verlangen, dass das Mehl nicht künstlich gebleicht ist. Die Sache liesse sich damit vereinfachen, dass die Kontrolle an der Grenze bei der Einfuhr des Mehles durchgeführt wird. Wir müssen den Entschluss aufbringen, ein geltendes Gesetz nicht nur gegenüber unseren Bürgern, sondern auch gegen die ausländischen Grossmühlen durchzuführen.

Wir verlangen eine neue Regelung und Ermässigung der Eisenbahntarife für Getreide und Mehl, wobei wir es als ausgeschlossen betrachten, dass wie bisher bei Anwendung der sogenannten Hafen- und Verbandstarife ausländisches Getreide und Mehl billiger befördert werden als unsere Ware. Wir erwarten bestimmt, dass die ermässigten Tarife für das Eisenbahnpersonal und die Konsumvereine nicht für den Transport ausländischen Getreides und ausländischen Mehles benützt werden.

Wir haben ein Gesetz bei uns, nach welchem die Staatslieferungen in erster Linie für Waren einheimischen Ursprungs vorbehalten sein sollen. Wir verlangen, dass dieses Gesetz auch bei den Lieferungen von Getreide und Mehl durchgeführt und auf alle öffentlichen Anstalten und Institutionen ausgedehnt werde, damit sich so nicht ähnliche Fälle wiederholen können, wie es jener einer humanitären Anstalt der Hauptstadt Prag war, die bei der Ausschreibung der Lieferung von Mehl, in den Bedingungen direkt ausländisches Mehl v orschrieb.

Die Finanzverwaltung muss sich der schweren wirtschaftlichen und finanziellen Lage unserer Landwirtschaft und Mühlenindustrie bewusst werden und dementsprechend vorgehen. Dort, wo der Steuerpflichtige in seinem Unternehmen verliert, ist es schwer, die Bezahlung der Erwerbsund Einkommensteuer vorzuschreiben und zu verlangen und es muss auf seine finanziellen Fähigkeiten auch bei der Eintreibung von älteren Steuerrückständen Rücksicht genommen werden. Wir halten dafür, dass es sowohl für die Produzentenkreise der Landwirtschaft als auch für die Konsumenten vorteilhaft wäre, wenn für Lebensmittel einheimischer Herkunft die Umsatzsteuer aufgehoben würde.

Ebenso wie der Getreidebau ist in einer schwer en Situation die tierische Produktion und die Verhältnisse in ihr werden sich verschlechtern. Es ist neben den Zollmassnahmen, die wir in unserem heutigen zweiten Antrage anführen, notwendig, sofort die Einschränkung der Einfuhr aus Polen durchzuführen, indem das Einfuhrkontingent, das im polnischen Vertrage angeführt ist, eingehalten wird. Zum Schutze des Gesundheitszustandes unserer Zuchten müssen die veterinären Massnahmen an den Grenzen und auf den Bahnen streng eingehalten werden. Es ist notwendig, dass der Staat zum Ausbau einer zweckmässigen Absatzorganisation beiträgt.

Die Situation unserer Zuckerindustrie und unseres Rübenbaues hat sich gegenüber den früheren Jahren nicht nur nicht verbessert, sondern noch durch den Sturz des Zuckerpreises auf den Weltmärkten verschlimmert. Es müssen daher weitere Steuererleichterungen gewährt werden, namentlich die Ermässigung der Verbrauchssteuer von Zucker, welche auch zur Erhöhung des heimischen Konsums beitragen würde,

Zum Schutze unseres Kartoffelbaues muss ausser der Einführung von Zöllen und Einfuhrscheinen für Kartoffeln und Stärke auch im Interesse der Beseitigung der schweren Krise der heimischen Stärkein dustrie eine besondere Produktionsabgabe für die industrielle Verarbeitung von Kukuruz eingeführt werden.

Zur Milderung und Ueberwindung der Krise unseres Hopfenbaues muss der Provenienzschutz unseres Hopfens ebenso auf dem einheimischen Markte wie auch namentlich im Auslande durchgesetzt werden, es müssen die Transitlager für Hopfen vollständig aufgehoben werden und es muss die Ausfuhr von Hopfen in das Ausland mittels im Wege von Handelsverträgen gewonnenen Erleichterungen unterstützt werden. Unser Flachsbau befindet sich in einer langjährigen, schleichenden Krise und es ist notwendig, diesen Produktionszweig der Gebirgslandwirtschaft zu unterstützen, abgesehen von Zollschutz auch durch unumittelbare Unterstützungen der genossenschaftlichen und kleinen Brechindustrie, um deren technische Erzeugung zu heben, Die Lieferungen für öffentliche Anstalten, namentlich durch die Militärverwaltung, Krankenanstalten u. s. w. sind nur jene Fabriken vorzubehalten, welche ausschliesslich aus einheimischen Rohstoffen erzeugen. Ausserdem ist der Flachsbau in den Gebirgsgebieten durch zweckmässige
Förderungsaktionen zu unterstützen,

Unser Obstbau, der sich auf einer hohen Stufe befindet, wurde ungewöhnlich durch die abnormalen Fröste geschädigt. Es muss auch durch finanzielle Hilfe des Staates die Erneuerung unserer Anlagen ermöglicht und es müssen die Bestrebungen nach qualitativer Produktion, Sortierung des Obstes und seines Verkaufes nach amerikanischem Muster unterstützt werden. Wir machen neuerlich darauf aufmerksam, dass namentlich die Krise unseres Getreidebaues, der tierischen Produktion und der Mühlenproduktion schnell, energisch und mit Ueberlegung gelöst werden muss, denn nur so begegnen wir einer schwren Krise unserer gesamten Staatswirschaft. Die Erfüllung dieser Bedürfnisse schädigt keine Produktion und keine Schichte der Bevölkerung, sondern im Gegenteil sie ermöglicht es, sich zu erhalten und ermöglicht ein weiteres Aufblühen nicht nur unserer Landwirtschaft, sondern auch der Industrie, des Gewerbes und des Handels, kurz eine Entwicklung unserer gesamten Volkswirtschaft, welche dann im Stande sein wird, ihre Steuerpflicht gegenüber dem Staat zu erfüllen und auch den Lohn- und sozialen Bedürfnissen unserer Arbeiterschaft zu entsprechen.

Aus diesen Gründen beantragen die Unterfertigten:

Der hohe Senat möge beschliessen:

Die Regierung wird beauftragt, zur Milderung der Existenzkrise der Landwirtschaft und der Mühlenindustrie

1. die Verpflichtung zum Mischen des ausländischen eingeführten Mehles mit einheimischem Mehl und das daraus logisch hervorgehende Verbot des Verkaufes und der Inverkehrsetzung von gemischten ausländischen Mehlen und den Mahlzwang der Mühlen zur vorzugsweisen Vermahlung von Roggen und Weizen einheimíschen Ursprunges einzuführen;

2. im Sinne unseres Lebensmittelgeset zes die Einfuhr künstlich gebleichter Mehle zu untersagen und den Verkauf dieses Mehles nach dem Gesetz über die Lebensmittelverfälschung zu verfolgen;

3. die Eisenbahntarife für den Transport von Getreide und Mehl zu ermässigen und zu verhindern, dass mit Hilfe der sogenannten Hafen- und Verbandstarife ausländisches Getreide und Mehl billiger befördert wird als einheimische Ware, Die ermässigten Tarife für das Eisenbahnpersonal und Konsumvereine dürfen nicht für den Transport von ausländischem Getreide und von ausländischem Mehl angewendet werden;

4. alle öffentlichen Lieferungen von Getreide und Mehl nur für Ware einheimischen Ursprunges vorzubehalten;

5. bei der Vorschreibung der Einhebung von Steuern ist möglichst auf die landwirtschatftliche Krise Rücksicht zu nehmen, dadurch dass

a) alle Steuerrekurse der Landwirte und Mühlen und Gesuche um ausserordentliche Steuererleichterungen nach dem Gesetze Nr.35 aus dem Jahre 1924 günstig erledigt werden;

b) mit Rücksicht auf die ausserordentliche Situation und den Mangel an baren finanziellen Mitteln bei den Landwirten und den Müllern ist überhaupt von allen Exekutionen für Steuerrückstände Abstand zu nehmen;

c) für ältere Steuerrückstände sind nach der wirtschaftlichen Lage der Steuerpflichtigen Raten zu bewilligen;

d) die Verzugszinsen bei Steuerschulden sind von 7 auf 5% herabzusetzen;

e) es ist anzuordnen, dass die Fragebogen mit denen die Steuerpflichtigen einige Punkte ihres

Bekentnisses aufklären sollen, sich nicht in überflüssige Details verlieren, sondern sich auf das Wesen der Sache konzentrieren, wobei eine genügende Frist für die Beantwortung einzuräumen ist;


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP