Diese Fälle werden in diesem Zusammenhange nar zur Illustration der ständigen gesetzwidrigen Verfolgungen, denen klassenbewusste Arbeiter nur deshalb, weil sie Kommunisten sind, seitens des Polizeikommissariates in Gablonz ausgesetzt sind, angeführt.

Ebenso wie im Falle des Dynamitprozesses wurde such im Falle des Verfahrens gegen Liebsch und Hübner durch einen unvorhergesehenen Zufall diejenige. Person, welche vom Kommissariat als vertrauenswürdig nicht verraten werden sollte, bekannt. Auch mit dieser vertrauenswürdigen Person hatte das Kommissariat Pech, denn es handelt sich dabei um einen gewissen nicht weniger als 25 mal wegen Diebstahls und ähnlicher Delikte vorbestraften. Ernst Haupt aus Gablonz a. N. Beim Kreisgericht einvernommen übertraf Haupt die Anführungen der Strafanzeige noch bei weitem, indem er die unglaublichsten Märchen liber eine angeblich illegale Tätigkeit der Gablonzer Kommunisten erzählte. Anstatt nun den Akt einfach abzulegen, da doch klar sein musste, dass den Angaben dieses Hauptbelastungszeugen kein Glauben geschenkt werden kane, werden diese Angaben wiederum gewissenhaft überprüft. Die Beschuldigten aber bleiben weiterhin in Haft, wo ihnen überdies jede Erleichterung der Haft versagt bleibt.

Am 15. Oktober 1934 waren selbst die neuhervorgekommenen Umstände genau überprüft, dass der Akt neuerlich der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung über die Haft bezw. zur Erhebung der Anklage vorgelegt werden konnte. Allgemein wurde nun die Haftentlassung erwartet. Der Verteidiger der beiden Beschuldigten intervenierte wiederholt wegen einer baldigen Haftentlassung, aber statt dessen musste er nach Ablauf der gesetzlichen, für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft vorgeschriebenen 8 tägigen Frist feststellen, dass der Akt auch weiterhin unauffindbar blieb und jede Auskunft über den Verbleib der Akten wurde ihm verweigert.

Darauf richtete der Verteidiger an das Kreisgericht Reichenberg eine Eingabe, in der es heisst:

Die Haft ist dadurch, dass das Belasttmgsmaterial von dem Polizeikommissariat in Gablonz a. N. offenbar nur schleppend und zögernd vorgelegt wurde, bedeutend verlängert worden. Dieser Umstand ist auch in der Haftbeschwerde des Verteidigers vom 4. August nachträglich festgehalten worden. Nachdem die Untersuchung nahezu abgeschlossen war, ist ein weiterer Zeuge Ernst Haupt, welcher nicht weniger als 25 mal vorbestraft ist und offenbar mit jener vertrauenswürdigen Person, welche als Hauptbelastungszeuge vom Polizeikommissariat angeführt, jedoch nicht genannt werden konnte, identisch ist, hervorgekommen und einvernommen worden. Offenbar auf Grand dieses neuhervorgekommenen und erschwerdenden Beweismaterials hat das Obergericht in Prag die Haftbeschwerde des Verteidigers abgewiesen.

Nunmehr, und zwar am 15. Oktober 1934 ist die Untersuchung wiederum soweit abgeschlossen worden, dass der Akt an die Staatsanwaltschaft zor Erhebung der Anklage, zur Stellung weiterer Anträge oder zur Stellung des Antrages auf Haftentlassung im Sinne des § 112, Straf. Prozessordnung vorgelegt werden konnte.

Gemäss § 122 St. P. O. steht dem Staatsanwalt zur Abgabe dieser Erklärungen eine zwingende Frist von 8 Tagen zu. Der Verteidiger musste jedoch feststellen, dass noch heute, also nach Ablauf von vollen 12 Tagen sich der gegenständliche Akt bei der Staatsanwaltschaft befindet, ohne dass eine der im § 112 Str. P. O. vorgesehenen Erklärungen abgegeben oder Anklage erhoben worden wäre.

Es wäre Pflicht iles Kreisgerichtes Reichenberg selbst gewesen, über diese Verzögerung aus eigenem und von amtswegen Anzeige zu erstatten. Wie schon oben angeführt, ist die Beendigtmg der Untersuchung durch scheppende Erledigungen des Polizeikommissariates in Gablonz um Wochen, ja vielleicht Monate hinausgezögert worden. Der inkriminierte Vorfall bietet ein krasses Beispiel der Nachlässigkeit und Verzögerung in Erfüllung der durch das Gesetz vorgezeichneten Pflichten, dass darüber, zumal es sich um eine nicht weniger als neun Monate währende Haft handelt, keinesfalls stillschweigend hingegangen werden kann. Angesichts des an sich schwachen belastenden Beweismaterials und vor allem angesichts der alarmierenden Tatsache, dass hier zwei Menschen seit mehr als 9 Monaten wahrscheinlich unschuldig in zermürbender Untersuchungshaft die Beendigung der gegen sie geführten Untersuchung erwarten, stellt der Verteidiger den Antrag, das Kreisgericht in Reichenberg wolle im Sinne des § 27 Str. P. O. gegen die offensichtlich durch die Nachlässigkeit in der Erledigung dieses Aktes verschuldete Verzögerung der Beendigung der Untersuchtmg Abhilfe schaffen.

Der Verteidiger, der dann der Sache weiter nachging, musste feststellen, dass die Eingabe einfach der Staatsanwaltschaft, also jenem Amte, welches die gesetzwidrige Verzögerung verrusacht hat, vorgelegt wurde. Interventionen bei der Prokuratur der Staatsanwaltschaft Reichenberg und beim Präsidenten des Kreisgerichtes blieben vollkommen ergebnislos, da beide Herren nor die Achseln zuckten und sich auch innere Amtsvorgänge beriefen, auch wenn diese gesetzwidrig wären. So also werden von den Hütern der Gesetze diese Gesetzes der Republik geachtet, bei deren geringfügigster Verletzung die Werktätigen dieses Landes die schwersten Strafen zu erdulden haben. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften verletzten aber, wenn es sich um wirkliche oder nur vermeintliche Kommunisten handelt, diese Gesetze in dem Bewusstsein, dass sie höchstens einen Verweis und wahrscheinlich auch diesen nicht bekommen können. Die Beschuldigten aber die Opfer dieser Gesetzwidrigkeit, sitzen ettdlos in der zermürbende Untersuchungshaft.

Der Verteidiger hat sich auch in einem Telegramm an das Justizministerium gewendet, in dem er auch die beschämende Gesetzwidrigkeit aufmerksam machte; auch dieser Schritt blieb vergebens. Der Verteidiger der beiden Beschuldigten hat sich nachher, da alle zur Abstelluttg der Misstände und Gesetzwidrigkeiten unternommenen Schritte vergeblich blieben, in weiteren Eingaben und Telegrammen an das Präsidium des Kreisgerichtes Reichenberg, an das Prager Obergericht, schliesslich wiederholt an das Justizministerium und an die Kanzlei des Präsidenten der Republik gewandt; such diese Schritte haben kein Ergebnis gezeitigt, obwohl nicht nur, wie oben aufgezeigt, die Sachlage, sondern insbesondere die Rechtslage im Bezug auf die gesetzlichen Verpflichtungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes vollkommen eindeutig und klar sind.

Schliesslich hat auch Senator Pilz mit den Angehörigen der beiden Opfer betreffs dieser oben geschilderten Gesetzwidrigkeiten bei der Prokuratur des Kreisgerichtes vorgesprochen, ohne dass Abhilfe geschaffen worden wäre.

Angesichts solcher Zustände in der Justiz müssen die Opfer, welche monatelang und ohne Aussicht auf Beendigung der Untersuchung vielleicht schuldlos und gesetzwidrig in der Untersuchungshaft gehalten werden, beinahe verzweifeln.

Wir fragen deshalb den Hern Justizminister:

1. Was gedenkt der Herr,Minister gegen die geschilderten schreienden Gesetzwidrigkeiten zu unternehmen?

2. Wie und in welcher Form gedenkt der Herr Minister gegen die verantwortlichen Faktoren des Kreisgerichtes und der Staatsanwaltschaft in Reichenberg einzuschreiten?

Ferner fragen wir den Herrn Minister des Innern:

1. Was gedenkt der Herr Minister zu tun betreffs des gesetzwidrigen Vorgehens der Staatspolizei in Gablonz a. N.?

2. Ist der Minister bereit, dem gesetzwidrigen Vorgehen der Gablonzer Polizei Einhalt zu gebieten, damit nicht stets unschuldige Arbeiter ihrer persönlichen Freiheit beraubt werden?

 

Prag, am 24. November 1934.

Pilz,

Mikulíček, Hajníková, Douda, Langer, Kindl, Stejskalová,

Fidlík, Kello, Vydrová, Hlávka, Mezö.

 

Překlad ad 1404/4.

Interpelace

senátorů dr Hellera, dr Holitschera, Palme

a soudruhů

na pana ministra vnitra

stran schůze sudetskoněmecké vlastenecké

fronty v Žatci.

Na den 2. prosince 1934 svolala sudetskoněmecká vlastenecká fronta do Střelnice v Žatci veřejnou schůzi a k její návštěvě zvala všechno obyvatelstvo žateckého okresu. Obyvatelstvo tohoto vyzvání uposlechlo. Přišlo asi 1.500 lidí, mezi nimi asi tisíc sociálnědemokratických dělníků za vedení poslanců Kaufmanna a Müllera. Poněvadž byli včas na místě, obsadili sál. Když pak měla schůze začíti, žádali, poněvadž šlo o veřejnou schůzi, volbu předsednictva. To svolavatelé odmítli, ačkoli se takováto volba podle spolkového zákona rozumí sama sebou.

Bohužel veřejní orgánové zákon neuplatňují a ponechávají sudetskoněmecké vlastenecké frontě porušovati zákon, aby tímto způsobem přítomné odpůrce, kteří mají většinu, oloupili o svobodu slova. Že sudetskoněmecká vlastenecká fronta ve svém protidemokratickém smýšlení činí takovéto pokusy, tomu se nelze dále diviti. Že ji veřejní orgánové při tom podporují, musí býti na pováženou.

Poněvadž nedošlo k dohodě, rozpustil vládní zástupce schůzi. Přítomní opouštěli pak místnost shromáždění. Poněvadž však 1.500 osob musilo sál opouštěti jediným východem, mohlo se vyprázdnění sálu díti přirozeně jen pomalu. Odcházejícím dělníkům přívrženci sudetskoněmecké vlastenecké fronty zpívali, čímž došlo ke srážkám.

Na místě aby nyní policejní stráž zakročila proti rušitelům pokoje, t. j. proti přívržencům sudetskoněmecké vlastenecké fronty, vrhlo se několik policejních strážníků jako divoši na dělníky, kteří opouštěli sál, bušili do nich a poranili 15 bezbranných osob, mezi nimi většinu ze zadu. Důkaz to, že policie tloukla do dělníků již odcházejících.

Velmi blahodárně od tohoto brutálního postupu městské policie lišilo se jednání četnictva, které se pokoušelo brániti policii při bití. Jak stranicky policie postupovala, vysvítá také z toho, že dělníky, když vcházeli do sálu, prohledávala, nemají-li u sebe zbraně, kdežto přívržence sudetskoněmecké vlastenecké fronty neobtěžovala. Policie šla dokonce tak daleko, že prohledávala poslance Kaufmanna, ačkoliv se legitimoval. Poněvadž při tom přítomni byli jak okresní hejtman, tak také úředníci okresního úřadu, bylo by bývalo věci těchto úředníků, aby jednání policie učinili přítrž. To se bohužel nestalo.

Rozumí se samo sebou, že se pracujícího obyvatelstva žateckého okresu a nad to celého kraje zmocnilo nesmírné rozčílení, poněvadž je v našem demokratickém státě možno postupovati proti průkopníkům demokracie takovýmto brutálním způsobem, kdežto fašisty policie chrání. Dlužno vděčiti jen rozvaze dělníků a přítomných poslanců, že nedošlo ke krveprolití, které tak zvaní strážcové pořádku přímo provokovali.

Tážeme se tudíž pana ministra vnitra:

1. Jest ochoten pečovati o to, aby také přívrženci sudetskoněmecké vlastenecké fronty při schůzích, které svolávají, šetřili předpisů spolkového zákona a demokratických zvyklostí?

2. Jaká opatření učiní pan ministr vnitra, aby tyto přehmaty městské policie v Žatci potrestal a aby pro budoucnost takovýmto přehmatům předešel?

V Praze, dne 4. prosince 1934.

Dr Heller, dr Holitscher, Palme,

Stark, Schack, Just, Jokl, Polach, Niessner, Goth, Reyzl.

 

1404/4 (původní znění).

Interpellation

der Senatoren Dr. Heller, Dr. Holitscher,

Palme und Genossen

an den Herrn Minister des Innern

wegen der Versammlung der SHF in Saaz.

 

Für den 2. Dezember 1934 hat die Sudetendeutsche Heimatsfront in das Schützenhaus in Saaz eine öffentliche Versammlung einberufen und zu deren Besuch die gesamte Bevölkerung des Saazer Bezirkes aufgerufen. Die Bevölkerung war diesem Rufe gefolgt. Es varen ungefähr 1500 Menschen erschienen, darunter ungefähr 1.000 sozialdemokratische Arbeiter unter Führung der Abgeordneten Kaufmann und Müller. Da sie rechtzeitig am Platze waren, hatten sie den Saal besetzt. Als nun die Versammlung beginnen sollte, verlangten sie, da es sich um eine öffentliche Versammlung handelte, die Wahl eines Präsidiums. Dies wurde von den Einberufern abgeiebnt, obwohl eine solche Wahl nach dem Vereinsgesetz selbstverständlich ist.

Leider bringen die öffentlichen Organe das Gesetz nicht zur Geltung und überlassen es der SHF, das Gesetz zur verletzen, um auf diese Weise die anwesenden, in der Mehrzahl befindlichen Gegner der Redefreiheit zü berauben. Dass die SHF in ihrer antidemokratischen Einstellung solche Versuche macht, ist nicht weiter verwunderlich. Dass sie von den öffentlichen Organen dabei unterstützt wird, muss bedenklich stimmen.

Da eine Einigung nicht erfolgte, löste der Regierurigsvertreter die Versammlung aüf. Die Anwesenden verliessen nun das Versammlungslokal. Da aber 1.500 Personen durch einen einzigen Ausgang den Saal verlassen mussten, konnte sich naturgemäss die Leerung desselben nur langsam vollziehen. Die abmarschierenden Arbeiter wurden dabei von den Anhängern der SHF beschimpft, wodurch es zu Zusammenstössen kam.

Anstatt dass nun die Polizeiwache gegen dle Ruhestörer, das ist gegen die Anhänger der SHF vorgegangen wäre, stürzten sich einige Polizisten wie Beserker auf die den Saal verlassenden Arbeiter, schlugen auf sie ein und verletzten 15 wehrlose Personen, darunter die meisten von rückwärts.Ein Beweis, dass die Polizei auf die schon abmarschierenden Arbeiter losschlug.

Sehr wohltätig von diesem brutalen Vorgehen der städtischen Polizei stach das Verhalten der Gendarmerie ab, welche die Polizei am Schlagen zu hindem verarsachte. Wie parteiisch die Polizei vorging, geht auch daraus hervor, dass sie die Arbeiter, als sie in den Saal gingen, nach Waffen durchsuchte, während sie die Anhänger der SHF unbehelligt liess. Die Polizei ging sogar soweit, den Abgeordneten Kaufmann, obwohl er sich legitimierte, zu durchsuchen. Da während dieser Vorgänge sowohl der Bezirkshauptmann als auch Beamte der Bezirksbehörde anwesend varen, wäre, es Sache dieser Beamten gewesen, dem Vorgehen der Polizei Einhalt zu tun. Das geschah leider nicht.

Es ist selbstverständlich, dass sich der arbeitenden Bevölkerung des Saazer Bezirkes und darüber hinaus des ganzen Gebietes eine ungeheuere Aufregung bemächtigt hat, weil es in unserem demokratischen Staat möglich ist, gegen die Verfechter der Demokratie in derart brutaler Weise vorzugehen, während die Faschisten von der Polizei geschützt werden. Es ist nur der Besonnenheit der Arbeiter und der anwesenden Abgeordneten zu verdanken, dass es zu keinem Blutbad kam, welches von sogenannten Hütern der Ordnung direkt provoziert wurde.

Wir fragen daher den Herrn Minister des Innern:

1. Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass auch die Anhänger der Sudetendeutschen Heimatfront bei von ihnen einberufenen öffentlichen Versammlungen die Vorschriften des Vereingesetzes und die demokratischen Gepflogenheiten einhalten?

2. Welche Vorkehrungen wird der Herr Minister des Innern treffen, um diese Uebergriffe der städtischen Polizei in Saaz zu ahnden und um in Zukunft solchen Uebergriffen vorzubeugen?

Prag, am 4. Dezember 1934.

Dr. Heller, Dr. Holitscher, Palme

Stark, Schack, Just, Jokl, Polach, Niessner, Goth, Reyzl.

 

Překlad ad 1404/5.

Interpelace

senátorů Stolberga, Fr. Scholze a soudruhů

na pana ministra věcí zahraničních

stran provedení článku 312 smlouvy versailleské.

Na základě čl. 312 smlouvy versailleské měly býti nároky na sociální pojištění, kterých obyvatelé přivtěleného Hlučínska nabyli na základě říšskoněmeckých zákonů, upraveny býti zvláštní úlevou mezi Československou republikou a Německou říší.

Roku 1931 došlo při všeobecné úmluvě těchto obou států o sociálním pojištění také k zvláštní úmluvě na provedení článku 312. Tato poslední úmluva nebyla však zde dosud ratifikována. Tím poškozováni jsou ve svých zájmech obyvatelé Hlučínska, kteří na základě svého dřívějšího pojištění nabyli nároků nebo čekatelství na důchody.

Podepsaní táží se tudíž pana ministra věcí zahraničních:

1. Jaké překážky brání ratifikaci úmluvy mezi Československou republikou a Německem na provedení článku 312 smlouvy versailleské?

2. Je pan ministr věcí zahraničních ochoten postarati se co nejdříve o ratifikaci této úmluvy?

V Praze, dne 4. prosince 1934.

Stolberg, F. Scholz,

Eichhorn, dr Korláth, Varga, Füssy, dr Szilassy, dr Hilgenreiner, Reil, Kreibich, Böhr, dr Feierfeil.

 

1404/5 (původní znění).

Interpellation

der Senatoren Stolberg, Franz Scholz und

Genossen an

den Herrn Minister des Aeussern

betreffend die Durchführung des Art. 312

des Vertrages von Versaille.

Auf Grund des Art. 312 des Vertrages von Versaille sollten die Ansprüche auf die Sozialversicherung, welche die Bewohner des eingegliederten Hlučiner Gebietes auf Grund der reichsdeutschen Gesetze erworben haben, durch ein besonderes Uebereinkommen zwischen der Čechoslovakischen Republk und dem Deutschen Reiche geregelt werden.

Im Jahre 1931 ist es anlässlich eines allgemeinen Abkommens dieser beiden Staaten über die Sozialversicherung auch zu einem besonderen Abkommen zur Durchführung des Art. 312 gekommen. Dieses letztere Abkommen wurde aber bisher hier noch nicht ratifiziert.

Hiedruch werden die Bewohner des Hlučiner Gebietes, welche auf Grund ihrer früheren Versicherung Rentenansprüche oder Anwartschaften auf Renten erworben haben in ihren Interessen geschädigt.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister des Aeussern:

1. Welche Hindernisse stehen einer Ratifizierung des Abkömmens zwischen der Čechoslovakischen Regublik und dem Deutschen Reiche zur Durchführung des Art. 312 des Versailler Vertrages entgegen?

2. Ist der Herr Minister des Aeussern bereit, dieses Abkommen ehestens der Ratifizierung zuzuführen?

Prag, am 4. Dezember 1934.

Stolberg, F. Scholz,

Eichhorn, Dr. Korláth, Varga, Füssy, Dr. Szilassy, Dr. Hilgenreiner, Reil, Kreibich, Böhr, Dr. Feierfeil.


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