Ètvrtek 19. bøezna 1936

Es hat also diese zweite Etappe der Kriegsbeschädigtenfürsorge im Jahre 1930 begonnen und das jetzt vorliegende Gesetz setzt diese Arbeit nur fort. Ich möchte nur einige Worte zur Vorlage selbst sagen. Zunächst einmal muß festgehalten werden, daß ganz grundsätzlich herausgestellt wird das Recht des Kriegsbeschädigten, sich neuerlich untersuchen und die Rente neu bemessen zu lassen. Es war hier zweifellos eine Lücke vorhanden und es wäre besser gewesen das Gesetz anzugleichen den Gedanken, die in der Unfallversicherung verankert sind. Das ist nicht geschehen. Deshalb soll diese Lücke ausgefüllt werden. Der Prozentsatz der Erwerbsunfähigkeit, der die Voraussetzung für eine Neubemessung sein soll, ist von 75%, wie es ursprünglich im Entwurf stand, auf 50% herabgesetzt worden. Einem Einwand, der nicht nur von oppositioneller Seite gemacht wurde, sondern auch von anderen Gruppen, ist Rechnung getragen worden und das Gesetz, das uns vorliegt, wird den Prozentsatz der Erwerbsunfähigkeit nur mit 50% festsetzen.

Ich möchte in diesem Zusammenhange das Ministerium für soziale Fürsorge bitten, dafür Vorsorge zu treffen, daß künftighin bei der Behandlung von Unfällen aktiver Soldaten ein beschleunigteres Tempo bei der Erledigung der Fälle eingelegt wird, weil ich die Beobachtung machen konnte, daß in den letzten Jahren die Erledigung derartiger Ansuchen von Soldaten, die aktiv gedient haben und im Dienst verletzt wurden, sehr schleppend erfolgte und außerdem ist die Praxis, welche sich die zuständigen Militär- und auch sonstige Behörden zurecht gelegt haben, nicht gerade eine solche, daß man sagen könnte, daß vor allem diese Fälle in den Vordergrund gerückt werden. Deshalb sei dieses Ersuchen, das ich an das Ministerium für soziale Fürsorge gerichtet haben möchte, besonders unterstrichen.

Wenn man heute fragt, wie es bei den Kriegsbeschädigten aussieht, ob sich der Zustand in den letzten Jahren noch verschlechtert hat oder ob eine Entwicklung nach der anderen Seite hin zu verzeichnen ist, dann findet man, wenn man dieser Frage näher tritt, geradezu schreckliche Zustände vor. Ich habe hier vor mir eine Photographie, die ich vor wenigen Tagen von einem Kriegsbeschädigten eingeschickt erhielt, dessen Hände und Füsse sich heute beinahe im Zustande der Fäulnis, könnte man sagen, befinden. Diese Gliedmaßen sind während des Krieges erfroren, man konnte aber nach dem Kriege gar keine Schädigung feststellen; jetzt, 18 Jahre nach Beendigung des Krieges, sind nun diese schrecklichen Folgen der Erfrierung während des Krieges aufgetreten. Man kann diese Bilder nicht ohne die tiefste Erschütterung ansehen und es wäre sittliche Aufgabe der Menschheit, dafür zu sorgen, daß solche Dinge in Zukunft sich nicht ereignen. Noch befinden sich unzählige Kriegsbeschädigte in Not und Elend und schon ziehen sich neue Gewitte rwolken zusammen und morgen kann vielleicht Europa wieder in neue große kriegerische Verwicklungen hineingezogen werden. Ich habe übrigens keine Ursache, den Namen des Mannes hier nicht zu nennen, von dem ich gesprochen habe. Es handelt sich um den Kriegsverletzten Hermann Schmidt aus Predlitz bei Aussig.

Ich möchte mich nun mit ein paar Worten der Opposition zuwenden. Interessant waren die Ausführungen des Vertreters der Sudetendeutschen Partei, dort wo er darauf hinwies, daß die deutschen Unternehmer Kriegsbeschädigte nicht gerne oder überhaupt nicht beschäftigen. Die Sudetendeutsche Partei hätte hier Gelegenheit, eine große Erziehungsarbeit zu leisten, wenn sie es zuwege brächte, die deutschen Unternehmer dazu zu veranlassen, Kriegsbeschädigten bei der Anstellung den Vorzug zu geben. Die Sudetendeutsche Partei würde sich hiermit ein großes Verdienst erwerben und dem Worte "Volksgemeinschaft" einen wirklichen Begriff geben. Von Seite der Opposition wird häufig gegen die "Kann"-Bestimmung Stellung genommen. Ich verweise darauf, daß bei der Beratung im sozialpolitischen Ausschuß auch unsererseits der Vorschlag gemacht wurde, diese "Kann"-Bestimmung fallen zu lassen, und es ist auch ein entsprechender Antrag gestellt worden. Auch uns wäre es selbstverständlich lieber gewesen, wenn das Wörtchen "kann" gefallen und von Haus aus ein Recht statuiert worden wäre für die Kriegsverletzten, wenn es darum geht, neue Ansprüche zu stellen; aber mit aller Deutlichkeit muß gesagt werden, daß, wenn ein sozialpolitisches Gesetz Kompromißcharakter trägt, dies nicht an einem Mangel an Verständnis unsererseits liegt, sondern eben an den Machtverhältnissen. Jene Kriegsbeschädigten, die voriges Jahr am 19. Mai die Sudetendeutsche Partei wählten, mögen sich die Frage vorlegen, ob es gut war, so viele leere Stimmzettel abzugeben, und mögen die Fehlerquelle nicht bei uns, sondern bei sich selbst suchen.

Ich kann deshalb nur sagen: Wir haben um den Inhalt dieses Gesetzes gekämpft, wir begrüßen es, daß das Ministerium für soziale Fürsorge es überhaupt vorgelegt hat. Es ist das Verdienst dieses Ministeriums, daß es mit der Vorlage des Gesetzes nicht gewartet hat, bis andere Parteien gekommen sind, sondern daß es aus eigener Initiative seine Tätigkeit auch auf dem Gebiete der Kriegsbeschädigtenfürsorge fortgesetzt hat. Wir stehen zu dem Gesetz trotz mancher Schönheitsfehler, die es haben mag, weil es nach unserer Auffassung manche Not lindern und manches Unrecht beseitigen wird und deshalb eine Tat für die Kriegsbeschädigten darstellt. (Potlesk.)

3. Øeè posl. Zajièka (viz str. 26 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Der Mieterschutz wurde während des Krieges eingeführt, damit die Soldaten, wenn sie nachhause kommen, wenigstens ihr altes Heim wiederfinden. Nach dem Krieg hatte der Mieterschutz dort einen Sinn, wo Mangel an Wohnungen herrschte, er hatte Sinn für jene Menschen, die in schlechten finanziellen Verhältnissen lebten. Sinnlos wurde der Mieterschutz für alle Menschen, die vermögend waren, und für jene Orte, wo keine Wohnungsnot mehr herrschte. Nach dem Umsturz waren sich alle darüber klar, daß der Mieterschutz abgebaut werden müsse. Nach welchen Richtlinien dieser Abbau zu geschehen habe, sagte der damalige Fürsorgeminister Habrman im Motivenbericht zum Mieterschutzgesetzentwurf vom Jahre 1922 (ète): "Ziel der staatlichen Wohnungspolitik muß es sein, die Mieten in den alten Häusern an die Mieten in denjenigen neuen Häusern anzunähern, die ohne jede finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erbaut wurden". Weiters sagte dann Minister Habrman: "Auf diese Weise werden die letzten Reste der Zwangswirtschaft aus der Kriegszeit beseitigt werden". So sprach vor 14 Jahren ein sozialdemokratischer Fürsorgeminister. Ich glaube, weder die Sozialdemokraten, noch die ganze Wohnungsgesetzgebung hat sich an diese Richtlinien gehalten.

Unsere Partei hat die ganzen Jahre hindurch immer gesagt: Was den jungen Leuten am meisten weh tut, sind die außerordentlich hohen Mieten in den neuen Häusern. Wir haben die ganzen Jahre hindurch Maßnahmen verlangt, damit die Mieten in den neuen Häusern herabgesetzt werden. Man hat vorgeschlagen, der Staat möge Höchstpreise für diese Mieten festsetzen. Wenn man das getan hätte, so wäre die Folge die gewesen, daß kein Mensch mehr gebaut hätte. Dieser Vorschlag ist unannehmbar. Wir haben erklärt: Es gibt nur einen einzigen Weg, die Mieten in den neuen Häusern zu senken, und das ist, möglichst viel zu bauen. Das Bauen ist bei uns vorbildlich unterstützt worden, vor allem durch die Staatsgarantie, den Baubeitrag und die Steuerbefreiung. Wir sind uns darüber klar, daß diese Begünstigungen in jenen Staaten nichts nützen, wo kein billiges Geld verwendet werden kann. Es wäre bei uns noch viel mehr und vor allem billiger gebaut worden, wenn man uns eren Anregungen gefolgt wäre. Wir haben wiederholt verlangt, daß endlich etwas gegen den Wucher mit Bauplätzen unternommen werden müsse. Ich erinnere da an Prag. Wir haben Maßnahmen gegen den Wucher mit Baumaterialien verlangt. Ich erinnere, daß noch vor ein paar Jahren der Zement außerordentlich viel gekostet hat.

Durch diese Unterstützung der Baubewegung wurde nicht nur viel Arbeit geschaffen, sondern es wurden auch die Mieten in den neuen Häusern gesenkt. Dieses gewaltige, musterhafte Aufbauwerk wird immer mit dem Namen des damaligen Sektionschefs Kubišta verbunden sein.

Wir haben dann gesagt, daß die Mieten in den alten Häusern entsprechend erhöht werden müssen. Als ich vor einigen Jahren verlangte, daß der Staat dort, wo er Mieter ist, verpflichtet werden soll, den siebenfachen Friedenszins zu zahlen, erklärte eine èechische Zeitung, ich wolle damit die Minderheitsschulen delogieren. Als ich im Auftrag meines Klubs im Sozialpolitischen Ausschuß den Antrag stellte, daß Akti engesellschaften, z. B. die Firma Meinl und die Radlická, aus dem Mieterschutz herausgenommen werden sollen, sagte man, dadurch würden Kaffee und Milch teurer werden. Als ich einmal erklärte, es gebe nicht nur arme Mieter, sondern auch arme Hauseigentümer, da wurde diese Äußerung in Mietervers ammlungen in Nordböhmen dazu benützt, daß man sagte: Der will die Mieter verhöhnen! Es ist noch nicht lange her, da gab es Millionäre, oder zumindest sehr reiche Leute, die in geschützten Wohnungen wohnten, während der Eigentümer des Hauses nicht das Recht besaß, in sein eigenes Haus einziehen zu können. Durch das Schützen solcher Mieter, die des Schutzes nicht bedürfen, haben die Bauarbeiter und Bauhandwerker großen Schaden erlitten, weil dadurch nicht nur die Neubauten eingeschränkt, sondern auch wenig Hausreparaturen durchgeführt wurden.

Gestatten Sie mir ein paar Worte zu der Frage Hausreparaturen. Unsere Partei hat zu einer Zeit, wo es weder in Deutschland noch in Österreich dieses Hausreparaturgesetz gab, beantragt, man möge bei uns ein solches Gesetz schaffen. Man hat all diese Anträge abgelehnt. Und als vor ein paar Jahren ein Hausreparaturgesetz angenommen wurde, sagten wir in der Kritik, daß durch dieses Gesetz wahrscheinlich kein einziges größeres Haus repariert werden wird. Wir haben leider Gottes Recht behalten. Das heutige Hausr paraturgesetz ist bestimmt gut, wenn es auch nicht allen Wünschen entspricht.

Ein paar Worte zum jetzigen Gesetz, u. zw. hinsichtlich der Bauförderung. Wir bedauern es sehr, daß die Bauförderung nach dem jetzigen Gesetz fast gänzlich eingeschränkt wird für die Kleinstwohnungen und da vor allem für die Wohnküchen. Wir haben dagegen schwere Bedenken, vor allem aus folgendem Grunde: In der Èechoslovakei, besonders in Prag, Brünn und Bratislava, ist bekanntlich der Wohnungsstandard außerordentlich niedrig, bedeutend niedriger als zum Beispiel in Paris oder in London oder in Berlin. Wir haben in Prag 68% aller Wohnungen Kleinstwohnungen, davon sind 27% Wohnküchen und 41% Wohnungen, die nur aus Zimmer und Küche bestehen. Wir hoffen alle, daß in einigen Jahrzehnten der Wohnungsstandard doch höher sein wird, und da fragen wir uns: Was wird denn da mit den vielen Kleinstwohnungen geschehen? Wir sind nicht gegen eine Unterstützung der Bauten für Kleinstwohnungen, aber wir verlangen, daß nicht nur Kleinstwohnungen unterstützt werden, sondern auch Kleinwohnungen, u. zw. auch im Interesse der Mieter. Durch das Mieterschutzgesetz werden die Mieter aus den Zweizimmerwohnungen gekündigt werden können. Was wird die Folge sein? Daß ein großer Bedarf, eine große Nachfrage nach Zweizimmerwohnungen entstehen wird. Wenn man aber jetzt das Bauen von Zweizimmerwohnungen nicht unterstützt, wird die Folge die sein, daß die Zweizimmerwohnungen sehr stark im Preise steigen werden. Also etwas, was bestimmt nicht gewollt wird.

Was wir weiter bekritteln, ist die Tatsache, daß der Baubeitrag im Gegensatz zum früheren Gesetz nur an Gemeinden gewährt wird. Meine Herren, wir sagen, es ist doch Nebensache, wer baut. Die Hauptsache ist, daß gebaut wird. Und es wäre Pflicht des Staates, jeden, der baut, zu unterstützen, vorausgesetzt natürlich, daß er gewisse Vorschriften einhält.

Was den Mieterschutz nach dem heutigen Gesetz betrifft, so wird dieser jetzt Schritt für Schritt abgebaut. Es ist ein Kompromiß, das schließlich und endlich niemanden befriedigt. Meine Herren, lassen Sie mich nur auf einen Gedanken hinweisen. Es gibt nicht Hunderte und nicht Tausende, sondern ich behaupte, es gibt Zehntausende von Handwerkern und Arbeitern, die in einem Einfamilienhaus wohnen, das sie sich nicht selbst gebaut haben, sondern das sie von ihrem Vater geerbt haben. Sie wohnen in diesem alten Haus nicht allein, gewöhnlich haben sie noch eine Partei. Diese Hauseigentümer sind angewiesen auf den Mietzins, den sie erhalten. Wenn der Mieterschutz weiter bestehen bleibt, so bekommen diese Hauseigentümer, die selbst Arbeiter sind, oder alte Handwerker, nach wir vor so gut wie gar nichts, auf der anderen Seite haaben sie aber auch kein Geld zur Reparatur ihrer alten kleinen Häuser. Die jetzige Fassung des Gesetzes ist ein Vorteil für Mieter in diesen alten kleinen Häusern, sie ist aber ein Nachteil für die Hausbesitzer, die zum großen Teil Arbeiter und Handwerker sind, aber auch ein großer Nachteil für die Bauarbeiter und für die Bauhandwerker.

Ein paar Worte zur Frage des Regresses. Unsere Partei hat immer folgenden Standpunkt vertreten: der Staat soll vom Bauregreßrecht Gebrauch machen, Gebrauch machen dort, wo sich Leute bereichert haben. Wir haben in Prag Fälle, wo mit Staatsunterstützung Zinshäuser gebaut wurden, wo der Mietzins um keinen Heller billiger ist als in Privathäusern. Wir haben in Prag Luxusvillen, die mit Staatsunterstützung gebaut wurden, ohne daß der Staat bisher den Mut gehabt hätte, zu sagen: "Lieber Freund, du mußt etwas zurückzahlen". Dagegen soll vom Regreßrecht nicht Gebrauch gemacht werden bei Einfamilienhäusern und bei Genossenschaftshäusern. Man hat eine Zeit versucht, hinsichtlich der Genossenschaftshäuser vom Regreßrecht Gebrauch zu mamachen. Meine Frauen und Herren! Die weitaus meisten Genossenschaften befinden sich in einer sehr schweren Lage. Wenn man jetzt das Regreßrecht gegen diese Genossenschaften aktivieren würde, so wäre die Folge die, daß die Genossenschaften eine Sanierung durch den Staat verlangen würden. Eine zeitlang hat man den Genossenschaften sogar den Befehl gegeben, sie müssen zur Sania erung die Mieten erhöhen. Meine Herren, ich glaube, durch solche Befehle kann man Genossenschaften nicht sanieren, sondern höchstens ruinieren.

Ich fühle mich verpflichtet, von dieser Stelle auch etwas über die sogenannten Bausparkassen zu sagen. Es sind das Genossenschaften, die durch Zwecksparen ihren Mitgliedern die für Neubauten oder zur Entschuldung nötigen Gelder billig verschaffen wollen. In der Èechoslovakei und auch in England und Deutschland hat man in den letzten Jahren mit diesen Baugenossenschaften nicht die besten Erfahrungen gemacht, vor allem deswegen nicht, weil diese Bausparkassen den Leuten zu viel versprochen haben. Ich habe vor 5 oder 6 Jahren von dieser Stelle über einen Prospekt einer èechoslovakischen Bausparkasse gesprochen, wo man den Leuten zinsenloses Geld versprochen hat. Der zweite Grund, warum die Leute bald unzufrieden wurden, ist die außerordentlich lange Wartefrist. Um diese Wartefrist abzukürzen, sind einige Bausparkassen auf die Idee gekommen, sich fremde Gelder auszuborgen. Das war gut gedacht, aber in ein paar Jahren sind sie gerade durch diese fremden Gelder in eine Katastrophe sondergleichen hineingeraten. Die Genossenschaften haben versucht, neue Mitglieder zu werben, um neues Geld zu bekommen. Die Propaganda hat riesige Summen verschlungen. Dazu kam noch die Regie, und schließlich und endlich waren sich die Genossenschaften klar darüber, daß sie nirgends das Geld so teuer bekommen, wie in den Bauspargenossenschaften. Die Heimat der Bausparkassen ist England, wo schon im Jahre 1931 170.000 Bausparer waren. Vor etwa 11 Jahren faßte diese Bewegung Fuß im Deutschen Reich und es wurden dort in den letzten 11 Jahren jährlich 50 bis 60 Millionen Mark zugeteilt. Insgesamt wurden 71.000 Einfamilienhäuser durch die Bausparkassen errichtet. Es gab vor einigen Jahren in Deutschland 300 Bausparkassen. Als das bekannte Bausparkassengesetz in Deutschland geschaffen wurde, war die erste Folge die, daß der Staat die Tätigkeit von 250 Bausparkassen eingestellt hat. Die übrigen 50 Bausparkassen vegetierten nur, obwohl sie im Jahre 1933 einen Kredit von 100 Millionen Mark erhalten hatten. Über die Bausparkassen der Èechoslovakei kann ich Ihnen keinen amtlichen Bericht geben, weil ein amtlicher Bericht nicht existiert. Vielleicht darf ich auf Folgendes hinweisen: Als die Bausparkassen bei uns aufk amen, richtete ich am 29. Jänner 1931 an den Fürsorgeminister eine Interpellation, in der es heißt (ète): "In der letzten Zeit wird auch in der Èechoslovakei für Bausparkassen geworben, die sich erbötig machen, billiges, ja sogar zinsenfreies Baugeld zu borgen. Wirklich gut fundierte Bausparkassen sollen gefördert werden. Es besteht aber bei dieser Bewegung die Gefahr, daß die eine oder andere Kasse mehr verspricht, als sie halten kann." Ich habe an den Herrn Minister folgende Fragen gestellt: "Sind Sie bereit, alle in der Republik bestehenden Bausparkassen ständig überwachen zu lassen? Sind Sie bereit, die solid arbeitenden Bausparkassen in jeder Hinsicht zu fördern? Sind Sie bereit, im Einvernehmen mit den in Betracht kommenden Ministerien überall dort einzuschreiten, wo die Gefahr besteht, daß Bausparer geschädigt werden könnten?"

Ich habe auf diese Interpellation eine nichtssagende Antwort bekommen. Das Fürsorgeministerium und das Innenministerium haben sich für diese wichtige Frage sehr wenig interessiert. In verschiedenen Prozessen - ich selbst habe einen Prozeß gegen einen Funktionär der Bausparkasse "Zinslos" angestrengt - ist sehr viel Material aufgeflogen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Taub.) Im Jahre 1933 habe ich dem Sozialpolitischen Ausschusse eine Resolution unterbreitet, die vom Hause am 28. März 1933 angenommen wurde. Die Resolution lautet (ète): "Die Regierung wird aufgefordert, wenn möglich bis Ende April 1933 einen Gesetzentwurf über die Bausparkassen vorzulegen." Jetzt haben wir 1936 und bis heute ist dieses Gesetz nicht vorgelegt worden. Es ist so, daß wir jedes halbe Jahr erfahren, es habe im Innenministerium oder im Fürsorgeministerium eine Enquete getagt, das Bausparkassengesetz werde bald herauskommen. Jedes halbe Jahr aber geht eine Bausparkasse zugrunde und die übrigen werben seelenruhig weiter. Wenn ein armer Teufel Holz stiehlt, wird er eingesperrt. Wenn ehrsame Menschen von vorbestraften Individuen für gewisse Bausparkassen geworben werden, an deren Spitze zum Teile Menschen stehen, die schon längst ins Kriminal gehören, schreitet kein Amtsorgan ein, auch dann nicht, wenn die Bausparer nachweisen können, daß sie von ihnen um die Ersparnisse gebracht worden sind. Es hat keinen Sinn, hier im Hause eine neue Resolution einzubringen. Ich kann nur eines feststellen, daß die Regierung durch ihre Unterlassung am Elend mitschuldig ist, das durch einige Bausparkassen angerichtet wurde.

Zum Schlusse einige Worte über das Siedlungsproblem. Es gibt Leute, die wünschen, das Bodenamt möge seine Tätigkeit durch eine neue Bodenreform fortsetzen. Wir können uns damit nicht einverstanden erklärren. Wir verlangen Folgendes: Es möge endlich eine großzügige Siedlungsaktion durchgeführt werden. Erstens eine Stadtrandsiedlung, wo die Landwirtschaft Nebenerwerb ist, zweitens eine Rekultivierung brachliegenden Bodens und drittens eine Parzellierung von Staatsgütern und Restgütern. Im zweiten und dritten Falle wäre die Landwirtschaft Haupterwerb. Man wird erwiedern, das kostet viel Geld. Stimmt! Aber wenn die Möglichkeit besteht, Zehntausende von Menschen, die heute arbeitslos sind, wieder in den Arbeitsprozeß einzuschalten, so müßte man gewiß Gelder riskieren. Man bedenke, daß in dem Augenblick, wo der Betreffende Land hat, er keine Arbeitslos enunterstützung mehr bekommt. Ein Beispiel: Ich kenne ein Staatsgut, das hatte vor paar Jahren in einem Jahre einen Fehlbetrag von einer halben Million Kè. Wer zahlt ihn? Der Steuerträger! In derselben Gemeinde waren über 100 Arbeitslose, die bekamen die normale Arbeitslosenunterstützung. Wer bezahlt die? Wieder der Steuerträger. Wenn das Gut verpachtet werden würde, etwa an 20 oder 30 Arbeitslose, die von der Landwirtschaft etwas verstehen, und wenn diese Leute ein vollkommenes Mißjahr hätten, müßten sie doch Steuern zahlen wie jeder andere Bauer. Außerdem würde man die Arbeitslosenunterstützung ersparen. Das ist kein vereinzeltes Beispiel - solche Beispiele ließen sich verhundertfachen. Solche Staatsgüter gibt es besonders in der Slovakei und in Karpathorußland.

Für diese Aktionen dürfen nur soziale und wirtschaftliche Gründe maßgebend sein. Der Siedlungsgedanke darf nicht zu nationalen Eroberungen mißbraucht werden. Die Unterstützung der Siedlung darf nicht etwas Nebensächliches sein. Wer die Siedlung unterstützt, der arbeitet für Familienglück und Volksgesundheit. Die Forderung, die Leo XIII schon 1891 in seiner Enzyklika Rerum novarum verlangt hat, jeder Arbeiter habe Anspruch auf ein Stückchen Heimat und auf ein Eigenheim, darf keine Utopie sein. Schreberhäuschen und Wochenendhäuschen dürfen kein Ersatz sein für wirkliche Familienhäuser. Vor einigen Wochen besuchte der Staatspräsident das Prager Rathaus. Bei dieser Gelegenheit sprach er den Wunsch aus, Prag möge nicht auf viel mehr als eine Million Einwohner anwachsen. Wir sollten daraus Folgerungen ziehen und die Wohnungsfürsorge für das Dorf und die Kleinstadt besonders ausgestalten.

Mit der heutigen Novelle zum Mieterschutzgesetz schließt ein trauriges Kapitel im Gedenkbuch der Èechosovakischen Republik. Möge das neue Kapitel, das von der Siedlung handelt, von recht vielen Menschen berichten, die durch eine großzügige Siedlung, Arbeit, Glück und Zufriedenheit finden. (Potlesk poslancù nìm. køes. sociální strany.)


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