Pátek 23. dubna 1937

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 95. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 23. dubna 1937.

1. Øeè posl. inž. Richtra (viz str. 3 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Die gegenständliche Vorlage, die Novellierung der Zivilprozeßordnung, gehört in jene Gruppe der Gesetzentwürfe, denen wir unter Voraussetzung gewisser Umstände unsere grundsätzliche Zustimmung nicht versagen könnten. Jede Vorlage, die dazu dient, geltendes Recht zu vereinheitlichen, zu modernisieren und den zeitgemäßen Anforderungen anzupassen, würden wir begrüßen. Darüber aber, inwieweit die gegenständliche Vorlage diesen Anforderungen gerecht wird, wird bei ihrer näheren Behandlung noch mancherlei zu sagen sein.

Ich möchte mich bei der heutigen Stellungnahme vor allem auf die politische Seite beschränken, von der aus wir die Novellierung der Zivilprozeßordnung betrachten. Ich glaube jedoch schon heute wieder darauf hinweisen zu müssen, daß durch die gesetzgeberischen Maßnahmen allein die angestrebten Besserungen der Zustände nicht zu erreichen sind, wenn den Staatsbürgern durch die Regierung und durch die Organe des Staates nicht das Gefühl der absoluten Rechtssicherheit in Bezug auf ihr Leben und auf ihre wohlerworbenen materiellen Rechtsansprüche gegeben werden kann. Dieses Gefühl ist in den weitesten Kreisen der Bevölkerung und insbesondere im Sudetendeutschtum vollständig erloschen und die letzte Tat der Regierung, von der wir heute durch die Presse Kenntnis erhalten, nämlich die endgültige Regelung der Phönix-Angelegenheit, ist nicht danach angetan, das Gefühl der subj ektiven und auch der materiellen Rechtssicherheit in diesem Staate wachzurufen und die absteigende Tendenz des Vertrauens zur Regierung wieder zum Ansteigen zu bringen.

Als es vor mehr als einem Jahre klar wurde, daß Zehntausende kleiner Leute, die mit größter Mühe jährlich ihren Beitrag für die Versicherungsgesellschaft eingespart hatten, um sich ihren Lebensabend sicherzustellen, geschädigt wurden, deshalb geschädigt wurden, weil gewissenlose Spekulanten gewissermaßen unter den Augen der Aufsichtsbehörde und gewissermaßen unter den Augen des Regierungskommissärs sich bereichert und ein unreelles Geschäft geführt hatten, beeilte sich der Herr Innenminister, der Öffentlichkeit mitzuteilen, daß nicht nur die Verantwortlichen strafverfolgt und zur Wiedergutmachung herangezogen, sondern daß selbstverständlich auch die unschuldig Geschädigten schadlos gehalten werden würden. Im Sudetendeutschtum fand die Feststellung des Herrn Innenministers allgemeine Beachtung, daß nämlich die Mehrzahl der Versicherten und damit der Geschädigten deutscher Nationalität wären. "Warum", fragten sich diese Leute, "hat sich der Herr Innenminister veranlaßt gesehen, eine derartige im allgemeinen nicht übliche Feststellung zu treffen?" Da gab es Optimisten, die meinten, das sei deshalb geschehen, weil man das Sudetendeutschtum vor einem schweren wirtschaftlichen Verlust bewahren will, weil man nicht zulassen will, daß es zu einer zweiten Centralbank-Affäre komme, sond ern weil man sich in Anbetracht der ohnedies schwierigen wirtschaftlichen Lage des Sudetendeutsch tums bemühen würde, alle Schäden gutzumachen und insbesondere die kleinen Leute zu schützen.

Es gab Pessimisten, die meinten, daß die Anführung des Nationalitätenschlüssels vor allem deshalb geschehe, um das èechische Lager zu beruhigen, um dem èechischen Lager das Desinteressement an der Angelegenheit vor Augen zu führen und die Angelegenheit so doch auf die lange Bank schieben zu können. Es hat sich herausgestellt, daß wieder einmal die Pessimisten rechtbehalten haben, denn aus dem bisher bekanntgewordenen Inhalt der gerade heute veröffentlichten Regierungsverordnung geht eindeutig hervor, daß die Regelung die weitesten Kreise und alle ihre Erwartungen enttäuschen muß. Abgesehen davon, daß die Regelung soziale Gesichtspunkte weitestgehend außer Betracht läßt und man die Regelung lediglich vom kommerziellen aus trifft, muß konstatiert werden, daß die Tatsache, daß auch nur ein einziger Versicherter um einen einzigen Heller geschädigt wurde, das Eingeständnis der Regierung ist, daß sie erstens nicht die Macht hat, durch ihre Aufsichtsorgane eine anständige Geschäftsführung der Versicherungsanstalten im allgemeinen zu gewährleisten und zweitens nicht den Willen hat, die durch das Versagen der Aufsichtsorgane entstandenen Schäden wieder gutzumachen. "Warum", meine Damen und Herren, werden sich die primitiven Leute fragen, "warum wurde dann auf gesetzlichem Wege ein Konzessionszwang bei den Versicherungsgesellschaften eingeführt, wozu wurde ein Aufsichtsrecht über die Versicherungsgesellschaften überhaupt statuiert, wozu ist ein teuer bezahlter Aufsichts- und Kontrollapparat geschaffen worden, wenn Zehntausende von Staatsbürgern im Vertrauen auf dieses staatlich fundierte Aufsichtsrecht trotzdem von gewissenlosen Spekulanten geschädigt werden?"

Aus dem erst heute veröffentlichten Inhalt der Regierungsverordnung geht hervor, daß eine ganze Reihe wesentlicher Fragen unbeantwortet geblieben ist. Wir erachten es deshalb als unsere Pflicht, die Regierung zur Beantwortung dieser Fragen von hier aus aufzufordern. Es muß vor allem geklärt werden, was mit den nach Hunderten zählenden Angestellten, Beamten und Vertretern der Versicherungsgesellschaft "Phönix" zu gesch ehen hat. Die Regierungsverordnung gibt darüber keine Aufklärung. Es muß die Frage aufgeworfen werden, wie weit dem Umstand bei der Verwaltung der neuen Gesellschaft Rechnung getragen wird, daß unter den Geschädigten 80% Sudetendeutsche sind. Dann möchten wir den Herrn Minister des Innern einmal an sein Versprechen erinnern, daß er der Öffentlichkeit das Ergebnis des Untersuchungsverfahrens endlich mitteilen möge. (Potlesk poslancù sudetskonìmecké strany.) Der Regierung muß es zu einem zweifelhaften Ruhm gereichen, daß sie es ist, die als letzte aller Staaten diese Frage regelt und es bis heute unterlassen hat, das Ergebnis des eingeleiteten Untersuchungsverfahrens auch tatsächlich zu veröffentlichen. Von bedeutendem Interesse aber muß es sein zu erfahren, wie denn die Verhandlungen mit der österreichischen Regierung hinsichtlich der Mithaftung dieses Landes ausgegangen sind, weil man ja seinerzeit gerade behauptete, daß die Befriedigung der Phönix-Gläubiger von dem Ausgang dieser Verhandlungen abhängig gemacht werden soll. Wir behalten uns vor, noch zu gelegener Zeit ausführlich zur Regelung der Phönix-Angelegenheit Stellung zu nehmen.

Um zur Besprechung der gegenständlichen Vorlage bezüglich der Novellisierung der Zivilprozeßordnung zurückzukommen, möchte ich unter Hinweis auf die soeben angeführte Regierungsverordnung wiederholen, daß auch die besten Gesetze letzten Endes nur eine formale Lösung bedeuten, wenn es nicht gelingt, den Verwaltungsapparat und hier wieder besonders den Justizapparat durchgreifend zu ändern und den Bedürfnissen der Zeit entsprechend anzupassen. Jeder praktische Versuch in dieser Richtung wird aber ergebnislos bleiben, wenn nicht die Menschen im Sinne einer neuen rechtlichen Auffassung erzogen werden. In dieser Richtung ist bisher leider nichts geschehen. Wir erleben seit Jahr und Tag eine Entwicklung, die ihre Wurzeln in angeblich staatspolitischen Notwendigkeiten hat und praktisch darauf hinausläuft, daß bei den Organen der öffentlichen Sicherheit und der Justiz jedwede rechtliche Gesinnung, jede Bereitschaft zur praktischen Legalität in der Ausübung ihres Amtes zerschlagen wurde und damit verloren gegangen ist. Es ist zweifellos, daß die Bedürfnisse der Wirtschaft dringlich sind. Es ist zweifellos, daß Vorlagen, die eben diesen Bedürfni ssen dienen und im Bereich des bürgerlichen Rechtes konstruktive Änderungen zu schaffen vermögen, von uns und der Bevölkerung begrüßt werden müßten. Trotzdem werden sie in den Kreisen der deutschen Bevölkerung mit gemischten Gefühlen betrachtet. Denn so wichtig das tägliche Brot ist, so wichtig es ist, daß in den rein materiellen Dingen des täglichen Lebens Ordnung herrscht und seitens der Staatsgewalt immer wieder neu geschaffen wird, so sehr treten alle materiellen Interessen des Lebens zurück, wenn die Stellung des Menschen selbst im täglichen Leben gefährdet ist. Die Ergebnisse der letzten Monate haben gezeigtt, daß bei uns der Mensch praktisch nichts mehr gilt, daß die staatsbürgerlichen Rechte prakti sch ausgeschaltet sind. Diese Tatsache muß einmal von dieser Stelle aus gesagt werden, und wir berufen uns dabei auf die Worte des Herrn Abg. Žilka, der gelegentlich der Budgetdebatte erklärt hat, daß der dem Staate am besten dient, der die Verhältnisse so schildert, wie sie eben sind. Wir haben diesen Grundsatz wiederholt beachtet und gerade bei Ihnen, die Sie angeblich Wert auf objektive Kritik legen, absolut keine GegGegenliebe und gar kein Verständnis gefunden. Heute ist es so, daß die verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte niemandem mehr einen Schutz zu bieten vermögen. Wir sind heute insbesondere im deutschen Gebiet so weit, daß es von dem Wohlwollen oder der Bösartig eit untergeordner Organe insbesondere des Sicherheitsdienstes abhängt, ob jemand verhaftet wird, und daß es ausschließl ch von dem Wohlwollen oder der Bösarti keit der Sicherheitsorgane abhängt, ob er außerdem noch unter dem Verdacht der Spionage oder des Militärverrats gestellt wird. Von dem Wohlwollen rechtlich unkontrollierbarer Behörden hängt es ab, ob anständige Menschen monatelang, ja über ein Jahr in Haft gehalten, um dann nach den schwersten körperlichen und wirtschaftlichen Schäden einfach entlassen zu werden, weil es sich in den meisten dieser Fälle herausstellt, daß die Denuntiation und der Verdacht vollkommen haltlos gewesen ist.

Angesichts derartiger Zustände darf man es der deutschen Bevölkerung wahrhaftig nicht übel nehmen, wenn sie auch den besten Entwürfen über eine Novellierung der Zvilprozeßordnung nicht jenes Inteteresse entgegenbringt, wie es vielleicht bei anderen Umsmständen und Verhältnissen am Platze war. Wir haben seit Jahr und Tag gewarnt. Wir haben gewarnt bei der Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes, wir haben gewarnt bei der Verlängerung des Parteienauflösungsgesetzes, und heute ist es klar, daß es auch ohne die Verlängerung, bzw. Novelli erung dieser Gesetze es ohne weiters gegangen wäre. Der Schaden aber, der durch die fortschreitende Zerschlagung faktischer Rechtsstaatlichkeit und der durch die Unfähigkeit des Verwaltungsapparates rechtlich zu denken entstanden ist, wird nicht so bald wieder gutgemacht werden können. (Posl. Beuer: Sie reden von Rechtsstaatlichkeit und organisieren den Bürgerkrieg im deutschen Gebiete und wenden dabei faszistische Terrormethoden an!) Das ist psychopatisch, was Sie sagen. (Posl. Beuer: Erzählen Sie etwas vom Karl May Roman von Niedergrund!) Darauf komme ich noch zu sprechen!

Wir haben insbesondere gewarnt aus Anlaß des Staatsverteidigungsgesetzes, wir wurden aber hier nicht gehört und die Praxis hat uns recht gegeben. (Hluk. - Rùzné køiky.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid.

Posl. inž. Richter (pokraèuje): Erst vor wenigen Wochen hat sich der Fall ereignet, daß Organe der Polizei einen Mann, der eines Verbrechens bezichtigt wird, das er bestenfalls in Prag begangen haben konnte, von Prag nach Reichenberg verschleppt wurde. (Hluk.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid.

Posl. inž. Richter (pokraèuje): Der Beschuldigte wurde gegen Recht und Gesetz länger als 14 Tage in Polizeihaft gehalten. (Hluk.) Das ist eine Ungehörigkeit, die wie der primitive Bürger annel en muß, sich in keiner Weise durch ein Gesetz oder eine Verordnung rechtfertigen lassen kann. (Rùzné výkøiky. - Hluk.)

Pøedseda (zvoní): Pane posl. Beuere, žádám vás, abyste nerušil schùzi.

Posl. inž. Richter (pokraèuje): Aber wenn wir im Begriffe sind, uns Gedanken über die Novellierung der Zivilprozeßordnung zu machen, deren Artikel XVII im Einführungsgesetz wieder neue Ausnahmsverfügungen im angeblichen Interesse der Staatsverteidigung statuiert, dann ist es sicherlich angebracht, die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, welche absonderlichen Wege das rechtliche Denken unserer behördlichen Organe zu gehen vermag. Ob Sie es glauben oder nicht, die Verschleppung eines Beschuldigten von Prag nach Reichenberg, also von einem Kreisgerichtssprengel in einen anderen, wurde von der Polizeidirektion in Reichenberg mit dem § 5, Abs. 2 des Staatsverteidigungsgesetzes motiviert, den ich von dieser Stelle gern zur Verlesung bringen möchte. Er lautet (ète): "Wenn in einem Verfahren vor Gerichten, Behörden und öffentlichen Organen irgendwie Angelegenheiten berührt werden, welche im Interesse der Staatsverteidigung geheim bleiben sollten, ist das das Verfahren durchführende Gericht, Amt oder Organ verpflichtet, alle geeigneten Verfügungen zu treffen, damit diese Angelegenheiten geheim gehalten bleiben. Zu diesem Zwecke kann das das Verfahren durchführende Amt oder öffentliche Organ im Rahmen der Unumgänglichkeit von den das Verfahren betreffenden geltenden Vorschriften abweichen." Nun haben auf Grund dieser Bestimmung die untergeordneten Organe jede Möglichkeit, die gesetzwidrige Verschleppung eines Beschuldigten zu begründen. Ich komme auf den gegenständlichen Fall vor allem deshalb zurück, um zu beweisen, was die Praxis aus dieser Beschuldigung gemacht hat. Es geht hier um einen gewissen Herrn Heribert Förster, der Angestellter der "Zeit" war und seinerzeit von dem Polizeikonfidenten Peuker besucht wurde. Dieser Herr Peuker ist auch gerichtsbekannt, er ist der Informator des Herrn Ripka von den "Lidové Noviny". Es muß hier festgestellt werden, daß Peuker in einem Kreisgerichtsver fahren in Brünn der Verleumdung und der Lüge überführt wurde. Es muß festgestellt werden, daß der Vorsitzende des Kreisgerichtes den Herrn Peuker, diesen Polizeikonfidenten, wegen der Anbietung zum falschen Zeugnis verhaften lassen wollte. Aber es ist bezeichnend, daß hierzulande niemand wegen Verleumdung verhaftet wird, wenn sich diese Verleumdung gegen ein Mitglied der Sudetendeutschen Partei richtet. Dieser Herr Peuker hatte sich im Sommer des Vorjahres an Herrn Förster herangemacht, um von diesem das bekannte gesuchte Material gegen die Sudetendeutsche Partei zu erhalten. Das Material wurde dann dem Generalsekretär der Sudetendeutschen Partei zugestellt, der feststellte, daß es sich um Photos von gefälschten Dokumenten handelt. Nun ist es interessant, daß dieses Material dem Generalsekretär von der Polizei wieder abgenommen und dem Konfidenten wieder zugestellt wurde und daß trotz unserer Strafanzeigen die Behörden es nicht für notwendig befunden haben, gegen Peuker oder gegen unbekannte Täter mit einer Strafuntersuchung vorzugehen. Im Zuge dieser Angelegenheit hat sich kein geringerer als der Herr Aktuar Èmolík von der Polizeidirektion in Reichenberg unsterblich blamiert. Drei Monate nach diesem Vorfall hat aber dieselbe Behörde sich veranlaßt gesehen, den Herrn Heribert Förster in Prag verhaften zu lassen, um ihn dann gegen Recht und Gesetz nach Reichenberg zu versetzen, wo er unter Berufung auf die Bestimmung des Staatsverteidigungsgesetzes über 14 Tage lang in Polizeihaft gehalten wurde. Kenner der Verhältnisse behaupten allerdings, daß der Reichenberger Polizeidirektor Dr. Benda, der gelehrige Schüler des bekannten Dr. Preininger, Ambitionen hat, und wir sind neugierig, ob diese Art von Erfolgen es ihm ermöglichen wird, die angestrebte Stelle des Polizeidirektors in Prag tatsächlich zu erhalten.

Sie können sich denken, wie wir uns zu Artikel XVII der neuen Zivilprozeßordnung stellen müssen, die es einem Interessenten im Zivilgerichtsverfahren ermöglicht, unter Vorspiegelung der Interessen der Staatsverteidigung in diesem Verfahren eine Ausnahmsstellung zu erreichen. Wir haben, als die sogenannte Novelle zum Spionagegesetz verhandelt wurde, darauf aufmerksam gemacht, daß diese Novellierung faktisch die verfassungsmäßigen Sicherungen der staatsbürgerlichen Freiheit und die Sicherungen der Strafprozeßordnung zerschlagen muß. Wir haben unsere Bedenken im verfassungsrechtlichen Ausschusse vorgetragen, wir haben sie hier im Plenum zur Kenntnis des Hauses gebracht, wir haben sie dem Herrn Ministerpräsidenten mitgeteilt und haben in Form eines Memorandums den Herrn Ministerpräsidenten schriftlich von unserem Bedenken unterrichtet. Wir haben zuletzt Gelegenheit gehabt, unsere Bedenken dem Herrn Staatspräsidenten selbst vorzutragen. Überall war man verwundet über unseren Skeptizismus, und noch ist ein Jahr Praxis kaum vergangen und es hat sich herausgestellt, daß unsere Befürchtungen durch die Tatsachen weit in den Schatten gestellt und noch übertroffen wurden.

Man hat uns gesagt, daß die Abweichung von der bisherigen Strafprozeßordnung nur dazu dienen soll, um das Verfahren rascher bedenken Sie, rascher - und dringlicher erledigen zu können. Man hat uns gesagt, daß diese Änderung, die Ermöglichung eines rascheren und gründlicheren Verfahrens, gerade Unschuldige vor Justizirrtümern bewahren könnte. [].

Sie haben keine Ahnung von der tatsächlichen Auswirkung der Gesetze, die Sie beschließen. (Hluk.) Wenn man solche Dinge hört, darf sich niemand wundern, wenn Entwürfe für die Zivilprozeßordnung in der deutschen Bevölkerung kein besonderes Interesse mehr finden. Eigentumsrechte an materiellen Dingen mögen ohne Zweifel wichtig sein. Sie werden aber, wie der Fall der Phönix-Regelung zeigt, gleichfalls nicht resp ektiert. Der rasche und wirksame Schutz von Rechten im Rahmen des täglichen wirtschaftlichen Lebens ist notwendig. Es wird aber jeder Versuch vergeblich bleiben müssen, der Welt vorzutäuschen, wir seien in fortschreitender Entwicklung nach höherer Rechtsstaatlichkeit, wenn tatsächlich derartige mittelalterliche Methoden hier gang und gäbe werden. (Výkøiky. - Hluk.)


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