Meine Damen und Herren! Die gegenständliche Vorlage, die
Novellierung der Zivilprozeßordnung, gehört in jene
Gruppe der Gesetzentwürfe, denen wir unter Voraussetzung
gewisser Umstände unsere grundsätzliche Zustimmung nicht
versagen könnten. Jede Vorlage, die dazu dient, geltendes
Recht zu vereinheitlichen, zu modernisieren und den zeitgemäßen
Anforderungen anzupassen, würden wir begrüßen.
Darüber aber, inwieweit die gegenständliche Vorlage
diesen Anforderungen gerecht wird, wird bei ihrer näheren
Behandlung noch mancherlei zu sagen sein.
Ich möchte mich bei der heutigen Stellungnahme vor allem
auf die politische Seite beschränken, von der aus wir die
Novellierung der Zivilprozeßordnung betrachten. Ich glaube
jedoch schon heute wieder darauf hinweisen zu müssen, daß
durch die gesetzgeberischen Maßnahmen allein die angestrebten
Besserungen der Zustände nicht zu erreichen sind, wenn den
Staatsbürgern durch die Regierung und durch die Organe des
Staates nicht das Gefühl der absoluten Rechtssicherheit in
Bezug auf ihr Leben und auf ihre wohlerworbenen materiellen Rechtsansprüche
gegeben werden kann. Dieses Gefühl ist in den weitesten Kreisen
der Bevölkerung und insbesondere im Sudetendeutschtum vollständig
erloschen und die letzte Tat der Regierung, von der wir heute
durch die Presse Kenntnis erhalten, nämlich die endgültige
Regelung der Phönix-Angelegenheit, ist nicht danach angetan,
das Gefühl der subj ektiven und auch der materiellen Rechtssicherheit
in diesem Staate wachzurufen und die absteigende Tendenz des Vertrauens
zur Regierung wieder zum Ansteigen zu bringen.
Als es vor mehr als einem Jahre klar wurde, daß Zehntausende
kleiner Leute, die mit größter Mühe jährlich
ihren Beitrag für die Versicherungsgesellschaft eingespart
hatten, um sich ihren Lebensabend sicherzustellen, geschädigt
wurden, deshalb geschädigt wurden, weil gewissenlose Spekulanten
gewissermaßen unter den Augen der Aufsichtsbehörde
und gewissermaßen unter den Augen des Regierungskommissärs
sich bereichert und ein unreelles Geschäft geführt hatten,
beeilte sich der Herr Innenminister, der Öffentlichkeit mitzuteilen,
daß nicht nur die Verantwortlichen strafverfolgt und zur
Wiedergutmachung herangezogen, sondern daß selbstverständlich
auch die unschuldig Geschädigten schadlos gehalten werden
würden. Im Sudetendeutschtum fand die Feststellung des Herrn
Innenministers allgemeine Beachtung, daß nämlich die
Mehrzahl der Versicherten und damit der Geschädigten deutscher
Nationalität wären. "Warum", fragten sich
diese Leute, "hat sich der Herr Innenminister veranlaßt
gesehen, eine derartige im allgemeinen nicht übliche Feststellung
zu treffen?" Da gab es Optimisten, die meinten, das sei deshalb
geschehen, weil man das Sudetendeutschtum vor einem schweren wirtschaftlichen
Verlust bewahren will, weil man nicht zulassen will, daß
es zu einer zweiten Centralbank-Affäre komme, sond ern weil
man sich in Anbetracht der ohnedies schwierigen wirtschaftlichen
Lage des Sudetendeutsch tums bemühen würde, alle Schäden
gutzumachen und insbesondere die kleinen Leute zu schützen.
Es gab Pessimisten, die meinten, daß die Anführung
des Nationalitätenschlüssels vor allem deshalb geschehe,
um das èechische Lager zu beruhigen, um dem èechischen
Lager das Desinteressement an der Angelegenheit vor Augen zu führen
und die Angelegenheit so doch auf die lange Bank schieben zu können.
Es hat sich herausgestellt, daß wieder einmal die Pessimisten
rechtbehalten haben, denn aus dem bisher bekanntgewordenen Inhalt
der gerade heute veröffentlichten Regierungsverordnung geht
eindeutig hervor, daß die Regelung die weitesten Kreise
und alle ihre Erwartungen enttäuschen muß. Abgesehen
davon, daß die Regelung soziale Gesichtspunkte weitestgehend
außer Betracht läßt und man die Regelung lediglich
vom kommerziellen aus trifft, muß konstatiert werden, daß
die Tatsache, daß auch nur ein einziger Versicherter um
einen einzigen Heller geschädigt wurde, das Eingeständnis
der Regierung ist, daß sie erstens nicht die Macht hat,
durch ihre Aufsichtsorgane eine anständige Geschäftsführung
der Versicherungsanstalten im allgemeinen zu gewährleisten
und zweitens nicht den Willen hat, die durch das Versagen der
Aufsichtsorgane entstandenen Schäden wieder gutzumachen.
"Warum", meine Damen und Herren, werden sich die primitiven
Leute fragen, "warum wurde dann auf gesetzlichem Wege ein
Konzessionszwang bei den Versicherungsgesellschaften eingeführt,
wozu wurde ein Aufsichtsrecht über die Versicherungsgesellschaften
überhaupt statuiert, wozu ist ein teuer bezahlter Aufsichts-
und Kontrollapparat geschaffen worden, wenn Zehntausende von Staatsbürgern
im Vertrauen auf dieses staatlich fundierte Aufsichtsrecht trotzdem
von gewissenlosen Spekulanten geschädigt werden?"
Aus dem erst heute veröffentlichten Inhalt der Regierungsverordnung
geht hervor, daß eine ganze Reihe wesentlicher Fragen unbeantwortet
geblieben ist. Wir erachten es deshalb als unsere Pflicht, die
Regierung zur Beantwortung dieser Fragen von hier aus aufzufordern.
Es muß vor allem geklärt werden, was mit den nach Hunderten
zählenden Angestellten, Beamten und Vertretern der Versicherungsgesellschaft
"Phönix" zu gesch ehen hat. Die Regierungsverordnung
gibt darüber keine Aufklärung. Es muß die Frage
aufgeworfen werden, wie weit dem Umstand bei der Verwaltung der
neuen Gesellschaft Rechnung getragen wird, daß unter den
Geschädigten 80% Sudetendeutsche sind. Dann möchten
wir den Herrn Minister des Innern einmal an sein Versprechen erinnern,
daß er der Öffentlichkeit das Ergebnis des Untersuchungsverfahrens
endlich mitteilen möge. (Potlesk poslancù sudetskonìmecké
strany.) Der Regierung muß es zu einem zweifelhaften
Ruhm gereichen, daß sie es ist, die als letzte aller Staaten
diese Frage regelt und es bis heute unterlassen hat, das Ergebnis
des eingeleiteten Untersuchungsverfahrens auch tatsächlich
zu veröffentlichen. Von bedeutendem Interesse aber muß
es sein zu erfahren, wie denn die Verhandlungen mit der österreichischen
Regierung hinsichtlich der Mithaftung dieses Landes ausgegangen
sind, weil man ja seinerzeit gerade behauptete, daß die
Befriedigung der Phönix-Gläubiger von dem Ausgang dieser
Verhandlungen abhängig gemacht werden soll. Wir behalten
uns vor, noch zu gelegener Zeit ausführlich zur Regelung
der Phönix-Angelegenheit Stellung zu nehmen.
Um zur Besprechung der gegenständlichen Vorlage bezüglich
der Novellisierung der Zivilprozeßordnung zurückzukommen,
möchte ich unter Hinweis auf die soeben angeführte Regierungsverordnung
wiederholen, daß auch die besten Gesetze letzten Endes nur
eine formale Lösung bedeuten, wenn es nicht gelingt, den
Verwaltungsapparat und hier wieder besonders den Justizapparat
durchgreifend zu ändern und den Bedürfnissen der Zeit
entsprechend anzupassen. Jeder praktische Versuch in dieser Richtung
wird aber ergebnislos bleiben, wenn nicht die Menschen im Sinne
einer neuen rechtlichen Auffassung erzogen werden. In dieser Richtung
ist bisher leider nichts geschehen. Wir erleben seit Jahr und
Tag eine Entwicklung, die ihre Wurzeln in angeblich staatspolitischen
Notwendigkeiten hat und praktisch darauf hinausläuft, daß
bei den Organen der öffentlichen Sicherheit und der Justiz
jedwede rechtliche Gesinnung, jede Bereitschaft zur praktischen
Legalität in der Ausübung ihres Amtes zerschlagen wurde
und damit verloren gegangen ist. Es ist zweifellos, daß
die Bedürfnisse der Wirtschaft dringlich sind. Es ist zweifellos,
daß Vorlagen, die eben diesen Bedürfni ssen dienen
und im Bereich des bürgerlichen Rechtes konstruktive Änderungen
zu schaffen vermögen, von uns und der Bevölkerung begrüßt
werden müßten. Trotzdem werden sie in den Kreisen der
deutschen Bevölkerung mit gemischten Gefühlen betrachtet.
Denn so wichtig das tägliche Brot ist, so wichtig es ist,
daß in den rein materiellen Dingen des täglichen Lebens
Ordnung herrscht und seitens der Staatsgewalt immer wieder neu
geschaffen wird, so sehr treten alle materiellen Interessen des
Lebens zurück, wenn die Stellung des Menschen selbst im täglichen
Leben gefährdet ist. Die Ergebnisse der letzten Monate haben
gezeigtt, daß bei uns der Mensch praktisch nichts mehr gilt,
daß die staatsbürgerlichen Rechte prakti sch ausgeschaltet
sind. Diese Tatsache muß einmal von dieser Stelle aus gesagt
werden, und wir berufen uns dabei auf die Worte des Herrn Abg.
Žilka, der gelegentlich der Budgetdebatte erklärt
hat, daß der dem Staate am besten dient, der die Verhältnisse
so schildert, wie sie eben sind. Wir haben diesen Grundsatz wiederholt
beachtet und gerade bei Ihnen, die Sie angeblich Wert auf objektive
Kritik legen, absolut keine GegGegenliebe und gar kein Verständnis
gefunden. Heute ist es so, daß die verfassungsmäßig
gewährleisteten Rechte niemandem mehr einen Schutz zu bieten
vermögen. Wir sind heute insbesondere im deutschen Gebiet
so weit, daß es von dem Wohlwollen oder der Bösartig
eit untergeordner Organe insbesondere des Sicherheitsdienstes
abhängt, ob jemand verhaftet wird, und daß es ausschließl
ch von dem Wohlwollen oder der Bösarti keit der Sicherheitsorgane
abhängt, ob er außerdem noch unter dem Verdacht der
Spionage oder des Militärverrats gestellt wird. Von dem Wohlwollen
rechtlich unkontrollierbarer Behörden hängt es ab, ob
anständige Menschen monatelang, ja über ein Jahr in
Haft gehalten, um dann nach den schwersten körperlichen und
wirtschaftlichen Schäden einfach entlassen zu werden, weil
es sich in den meisten dieser Fälle herausstellt, daß
die Denuntiation und der Verdacht vollkommen haltlos gewesen ist.
Angesichts derartiger Zustände darf man es der deutschen
Bevölkerung wahrhaftig nicht übel nehmen, wenn sie auch
den besten Entwürfen über eine Novellierung der Zvilprozeßordnung
nicht jenes Inteteresse entgegenbringt, wie es vielleicht bei
anderen Umsmständen und Verhältnissen am Platze war.
Wir haben seit Jahr und Tag gewarnt. Wir haben gewarnt bei der
Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes, wir haben gewarnt
bei der Verlängerung des Parteienauflösungsgesetzes,
und heute ist es klar, daß es auch ohne die Verlängerung,
bzw. Novelli erung dieser Gesetze es ohne weiters gegangen wäre.
Der Schaden aber, der durch die fortschreitende Zerschlagung faktischer
Rechtsstaatlichkeit und der durch die Unfähigkeit des Verwaltungsapparates
rechtlich zu denken entstanden ist, wird nicht so bald wieder
gutgemacht werden können. (Posl. Beuer: Sie reden von
Rechtsstaatlichkeit und organisieren den Bürgerkrieg im deutschen
Gebiete und wenden dabei faszistische Terrormethoden an!) Das
ist psychopatisch, was Sie sagen. (Posl. Beuer: Erzählen
Sie etwas vom Karl May Roman von Niedergrund!) Darauf komme
ich noch zu sprechen!
Wir haben insbesondere gewarnt aus Anlaß des Staatsverteidigungsgesetzes,
wir wurden aber hier nicht gehört und die Praxis hat uns
recht gegeben. (Hluk. - Rùzné výkøiky.)
Pøedseda (zvoní): Prosím o
klid.
Posl. inž. Richter (pokraèuje): Erst
vor wenigen Wochen hat sich der Fall ereignet, daß Organe
der Polizei einen Mann, der eines Verbrechens bezichtigt wird,
das er bestenfalls in Prag begangen haben konnte, von Prag nach
Reichenberg verschleppt wurde. (Hluk.)
Pøedseda (zvoní): Prosím o
klid.
Posl. inž. Richter (pokraèuje): Der
Beschuldigte wurde gegen Recht und Gesetz länger als 14 Tage
in Polizeihaft gehalten. (Hluk.) Das ist eine Ungehörigkeit,
die wie der primitive Bürger annel en muß, sich in
keiner Weise durch ein Gesetz oder eine Verordnung rechtfertigen
lassen kann. (Rùzné výkøiky. -
Hluk.)
Pøedseda (zvoní): Pane posl. Beuere,
žádám vás, abyste nerušil schùzi.
Posl. inž. Richter (pokraèuje): Aber
wenn wir im Begriffe sind, uns Gedanken über die Novellierung
der Zivilprozeßordnung zu machen, deren Artikel XVII im
Einführungsgesetz wieder neue Ausnahmsverfügungen im
angeblichen Interesse der Staatsverteidigung statuiert, dann ist
es sicherlich angebracht, die Öffentlichkeit darüber
aufzuklären, welche absonderlichen Wege das rechtliche Denken
unserer behördlichen Organe zu gehen vermag. Ob Sie es glauben
oder nicht, die Verschleppung eines Beschuldigten von Prag nach
Reichenberg, also von einem Kreisgerichtssprengel in einen anderen,
wurde von der Polizeidirektion in Reichenberg mit dem § 5,
Abs. 2 des Staatsverteidigungsgesetzes motiviert, den ich von
dieser Stelle gern zur Verlesung bringen möchte. Er lautet
(ète): "Wenn in einem Verfahren vor Gerichten,
Behörden und öffentlichen Organen irgendwie Angelegenheiten
berührt werden, welche im Interesse der Staatsverteidigung
geheim bleiben sollten, ist das das Verfahren durchführende
Gericht, Amt oder Organ verpflichtet, alle geeigneten Verfügungen
zu treffen, damit diese Angelegenheiten geheim gehalten bleiben.
Zu diesem Zwecke kann das das Verfahren durchführende Amt
oder öffentliche Organ im Rahmen der Unumgänglichkeit
von den das Verfahren betreffenden geltenden Vorschriften abweichen."
Nun haben auf Grund dieser Bestimmung die untergeordneten Organe
jede Möglichkeit, die gesetzwidrige Verschleppung eines Beschuldigten
zu begründen. Ich komme auf den gegenständlichen Fall
vor allem deshalb zurück, um zu beweisen, was die Praxis
aus dieser Beschuldigung gemacht hat. Es geht hier um einen gewissen
Herrn Heribert Förster, der Angestellter der "Zeit"
war und seinerzeit von dem Polizeikonfidenten Peuker besucht wurde.
Dieser Herr Peuker ist auch gerichtsbekannt, er ist der Informator
des Herrn Ripka von den "Lidové Noviny". Es muß
hier festgestellt werden, daß Peuker in einem Kreisgerichtsver
fahren in Brünn der Verleumdung und der Lüge überführt
wurde. Es muß festgestellt werden, daß der Vorsitzende
des Kreisgerichtes den Herrn Peuker, diesen Polizeikonfidenten,
wegen der Anbietung zum falschen Zeugnis verhaften lassen wollte.
Aber es ist bezeichnend, daß hierzulande niemand wegen Verleumdung
verhaftet wird, wenn sich diese Verleumdung gegen ein Mitglied
der Sudetendeutschen Partei richtet. Dieser Herr Peuker hatte
sich im Sommer des Vorjahres an Herrn Förster herangemacht,
um von diesem das bekannte gesuchte Material gegen die Sudetendeutsche
Partei zu erhalten. Das Material wurde dann dem Generalsekretär
der Sudetendeutschen Partei zugestellt, der feststellte, daß
es sich um Photos von gefälschten Dokumenten handelt. Nun
ist es interessant, daß dieses Material dem Generalsekretär
von der Polizei wieder abgenommen und dem Konfidenten wieder zugestellt
wurde und daß trotz unserer Strafanzeigen die Behörden
es nicht für notwendig befunden haben, gegen Peuker oder
gegen unbekannte Täter mit einer Strafuntersuchung vorzugehen.
Im Zuge dieser Angelegenheit hat sich kein geringerer als der
Herr Aktuar Èmolík von der Polizeidirektion in Reichenberg
unsterblich blamiert. Drei Monate nach diesem Vorfall hat aber
dieselbe Behörde sich veranlaßt gesehen, den Herrn
Heribert Förster in Prag verhaften zu lassen, um ihn dann
gegen Recht und Gesetz nach Reichenberg zu versetzen, wo er unter
Berufung auf die Bestimmung des Staatsverteidigungsgesetzes über
14 Tage lang in Polizeihaft gehalten wurde. Kenner der Verhältnisse
behaupten allerdings, daß der Reichenberger Polizeidirektor
Dr. Benda, der gelehrige Schüler des bekannten Dr. Preininger,
Ambitionen hat, und wir sind neugierig, ob diese Art von Erfolgen
es ihm ermöglichen wird, die angestrebte Stelle des Polizeidirektors
in Prag tatsächlich zu erhalten.
Sie können sich denken, wie wir uns zu Artikel XVII der neuen
Zivilprozeßordnung stellen müssen, die es einem Interessenten
im Zivilgerichtsverfahren ermöglicht, unter Vorspiegelung
der Interessen der Staatsverteidigung in diesem Verfahren eine
Ausnahmsstellung zu erreichen. Wir haben, als die sogenannte Novelle
zum Spionagegesetz verhandelt wurde, darauf aufmerksam gemacht,
daß diese Novellierung faktisch die verfassungsmäßigen
Sicherungen der staatsbürgerlichen Freiheit und die Sicherungen
der Strafprozeßordnung zerschlagen muß. Wir haben
unsere Bedenken im verfassungsrechtlichen Ausschusse vorgetragen,
wir haben sie hier im Plenum zur Kenntnis des Hauses gebracht,
wir haben sie dem Herrn Ministerpräsidenten mitgeteilt und
haben in Form eines Memorandums den Herrn Ministerpräsidenten
schriftlich von unserem Bedenken unterrichtet. Wir haben zuletzt
Gelegenheit gehabt, unsere Bedenken dem Herrn Staatspräsidenten
selbst vorzutragen. Überall war man verwundet über unseren
Skeptizismus, und noch ist ein Jahr Praxis kaum vergangen und
es hat sich herausgestellt, daß unsere Befürchtungen
durch die Tatsachen weit in den Schatten gestellt und noch übertroffen
wurden.
Man hat uns gesagt, daß die Abweichung von der bisherigen
Strafprozeßordnung nur dazu dienen soll, um das Verfahren
rascher bedenken Sie, rascher - und dringlicher erledigen zu können.
Man hat uns gesagt, daß diese Änderung, die Ermöglichung
eines rascheren und gründlicheren Verfahrens, gerade Unschuldige
vor Justizirrtümern bewahren könnte. [].
Sie haben keine Ahnung von der tatsächlichen Auswirkung der
Gesetze, die Sie beschließen. (Hluk.) Wenn man solche
Dinge hört, darf sich niemand wundern, wenn Entwürfe
für die Zivilprozeßordnung in der deutschen Bevölkerung
kein besonderes Interesse mehr finden. Eigentumsrechte an materiellen
Dingen mögen ohne Zweifel wichtig sein. Sie werden aber,
wie der Fall der Phönix-Regelung zeigt, gleichfalls nicht
resp ektiert. Der rasche und wirksame Schutz von Rechten im Rahmen
des täglichen wirtschaftlichen Lebens ist notwendig. Es wird
aber jeder Versuch vergeblich bleiben müssen, der Welt vorzutäuschen,
wir seien in fortschreitender Entwicklung nach höherer Rechtsstaatlichkeit,
wenn tatsächlich derartige mittelalterliche Methoden hier
gang und gäbe werden. (Výkøiky. - Hluk.)