Støeda 1. prosince 1937

9. Øeè posl. dr Köllnera (viz str. 48 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Alle Reden, Abmachungen, Versprechungen, Vereinbarungen usw., die hier im Parlamente mit der Regierung abgeschlossen werden, sind so lange ergebnislos, als nicht der kleine Mann im Volke von den Ergebnissen selbst nichts zu spüren bekommt. Dem Volke und dem kleinen Mann stellt sich der Staat dar in seinen letzten Exponenten, in seiner Exekutive, mit der er täglich in Berührung kommt. Nach dem Auftreten und nach der Tätigkeit dieser Exponenten der staatlichen Gewalt bildet sich das Volk die Meinung auch über den Staat. Die Regierung hatte die Möglichkeit, nachdem im Vorjahre das ganze Problem der staatlichen Exekutive in größter Breite aufgerollt worden ist, nachdem eine Reihe von Unzukömmlichkeiten in Besprechungen mit den höchsten Faktoren des Staates verhandelt worden war, nachdem eine große Anzahl von Interpellationen über Mißgriffe und Übergriffe von Organen der staatlichen Exekutive eingereicht werden mußten, bei der Neuerrichtung einer Reihe von staatlichen Polizeiämtern im sudetendeutschen Gebiet auch dafür Sorge zu tragen, daß die zum Dienst in diesen neuen staatlichen Polizeiämtern beorderten höheren und niederen Beamten auch gleichzeitig die entsprechende Weisung bekommen, in welchem Geiste sie ihre Aufgabe zu erledigen hätten, in welchem Geiste sie mit der Bevölkerung zu verkehren hätten. Wir können heute, nachdem der Herr Minister des Innern Dr. Èerný angekündigt hat, daß die Verstaatlichung der Polizeiämter nunmehr vor dem Abschluß stehe und das ganze sudetendeutsche Gebiet von einem Netz von Polizeiämtern und Exposituren überzogen ist, wohl objektiv und ohne daß uns böser Wille nachgesagt werden könnte, feststellen, daß die Regierung diese Möglichkeit ungenützt hat verstreichen lassen.

Ein führender Staatsmann Europas hat das Wort geprägt: Die Polizei ist der Freund des Publikums. Und gleichzeitig hat dieser Staatsmann die Anordnung gegeben, daß der Gummiknüppel, der als Zeichen einer überlebten Zeit, eines überlebten Polizeiregime seine Daseinsberechtigung verloren hat, abgeschafft werde. Wir im sudetendeutschen Gebiet müssen leider feststellen, daß die sudetendeutsche Bevölkerung heute absolut unter dem Eindrucke steht, daß sie nicht unter dem Schutze, sondern unter der Herrschaft der staatlichen Exekutive lebt. [ ] Wir müssen ganz im Gegenteil feststellen, daß die Stellung der Exekutive durch die Auswertung der entsprechenden Paragraphen des Staatsverteidigungsgesetzes und infolge der Ausweitung des unüberprüfbaren Berichterstattungswesens und eines unkontrollierbaren freien Ermessens in weiteren starken Gegensatz zur Bevölkerung geraten ist. Während die Staatsmänner dieses Staates hierzulande von Objektivität sprechen und anderwärts die Grundsätze der Gerechtigkeit gegenüber den Minderheiten interpretieren, so waren einerseits die Maßnahmen im angeblichen Interesse der Staatsverteidigung, andererseits die psychologische Einstellung der èechischen Beamten und Organe der Exekutive im sudetendeutschen Gebiet dazu angetan, im Sudetendeutschtum bereits heute den Eindruck zu erwecken, als ob sich der Staat im Zustand der Wehrbereitschaft und nicht mehr im Frieden befände. Eine Reihe von Maßnahmen der Unterbehörden sind dazu angetan, um im Sudetendeutschtum das Gefühl einer immer größer werdenden Rechtlosigkeit zu verstärken und eine Reihe trauriger Beispiele berechtigen uns zur Feststellung, daß der Sudetendeutsche heute bereits der Willkür der staatlichen Gewalt vollkommen ausgeliefert zu sein scheint.

Die Kürze der Zeit erlaubt es mir leider nicht, alle Bereiche der Exekutive zu behandeln, ich muß mich auf die wichtigsten beschränken. Wenn wir das Verwaltungsstrafverfahren mit seinem Begriffe des freien Ermessens betrachten, so können wir auf Grund der Höhe der Strafen heute zu der Anschauung kommen, daß die Behörden scheinbar den Auftrag haben, durch die Anwendung der Verwaltungsstrafen mit zur Deckung des Budgetdefizits beizutragen. Von den Tausenden von Strafen möchte ich nur folgende erwähnen, weil sie für die Mentalität der Behörde kennzeichnend sind.

Am 13. Juni 1937 besuchte Konrad Henlein den Bezirk Bilin. Die Bevölkerung, die Konrad Henlein ihre Sympathien zum Ausdruck bringen wollte, wurde von Gendarmerie und Polizei von den Straßen gejagt. Ich wage die Anfrage, ob auf Grund der Gleichheit aller Staatsbürger die Behörden auch bei einer Durchreise des Herrn Ministers Zajièek oder des Herrn Hacker derartige Verfügungen treffen würden. Doch glaube ich, in diese Verlegenheit wäre die Gendarmerie wohl nicht gekommen. Das Ergebnis dieses Tages sind rund 21.000 Kè Verwaltungsstrafen zu Gunsten der Staatskassa.

Eine Person, die auf eine Anfrage erwiderte: "Unser Führer kommt, wurde mit einer Strafe von 2.500 Kè belegt. Ein anderer wurde wegen des Rufes "Heil" und Winkens mit einem Blumenstrauß mit 1000 Kè bestraft. Anläßlich eines Festes des Bundes der Deutschen in Bilin ist durch höhere Gewalt beim Aufziehen der Staatsfahne die Schnur gerissen und die Fahne fiel herunter. Die Folge dieses klar ohne Absicht erfolgten Mißgeschicks waren: Verbot des Festes, zwei Amtswalter erhielten Strafen von je 5000 Kè, zwei Jungturner je 14 Tage. Dasselbe Mißgeschick passierte einmal einem èechischen Verein und dann einem Vorreiter des Bundes der Landwirte in Böhmisch Leipa, dem das Pferd scheute. Beide blieben natürlich unbestraft. Obwohl wir absolut der Meinung sind, daß bei solchem Mißgeschick keine Strafe zu verhängen ist, müssen wir eine verschiedene Behandlung feststellen, obwohl der gleiche Tatbestand, vis major, vorliegt. Das Ergebnis der Tätigkeit der Polizeibehörde in Bilin in 2 Tagen waren Geldstrafen von 34.000 Kè neben den Arreststrafen. Diese Art der Bemessung von Verwaltungsstrafen durch die Polizeibehörde in Bilin beweist am besten, daß heute der Begriff des freien Ermessens zu einem Begriff der freien Willkür geworden ist, die hemmungslos gegen das Sudetendeutschtum wütet.

Über die verheerende Auswirkung des Uniformverbotes sind dem Herrn Minister bereits konkrete Unterlagen überreicht worden. Wie weit die Verwirrung der Behörden in dre Beurteilung dieses Gesetzes geht, beweist ein Fall in Rochlitz, wo ein Mann, der Stiefel und Sportanzug trug, 1000 Kè Geldstrafe erhielt, sowie ein amtlicher Bescheid aus Leitmeritz, in dem klar gesagt wird, daß der Tatbestand der Uniform gegeben ist ohne Rücksicht darauf, daß einige Kleidungsstücke verschieden sind oder sogar in der Farbe abweichen. Was ist also überhaupt eine Uniform? Ich glaube, es ist notwendig, zur Vermeidung von Willkürentscheidungen den Behörden klare Richtlinien zu geben.

Über die Versammlungspraxis zu sprechen, hieße Eulen nach Athen tragen. Schikanen, Einschränkungen, Entwürdigungen, Parteilichkeit bei Bewilligungen, die sogar amtlich zugegeben werden, sind an der Tagesordnung. Eine Zensurpraxis herrscht, die die Volksvertreter verhindert, ihren Wählern die Wahrheit mitzuteilen, die Versammlungspraxis nach § 2 ist eine Geheimwissenschaft geworden. All das bringt uns zu der Erkenntnis, daß heute der Verfassungsgrundsatz von der Versammlungsfreiheit nur am Papiere steht. Daß dabei dafür gesorgt wird, daß die Regierungsparteien entsprechend gefördert werden und die Opposition eingeschränkt wird, braucht nicht besonders erwähnt zu werden. Wir stehen heute vor der Erkenntnis, daß eine staatliche Zensur ihre Aufgabe vor allem darin sieht, die Angriffe der Opposition gegen die Regierungsparteien zu unterbinden. Obzwar wir selbst einsehen, daß diese Förderung der Regierungsparteien durch die Behörden zur Erhaltung der Existenz der Regierungsparteien dringend notwendig ist, müssen wir uns doch fragen, ob es richtig ist, wenn sogar gerichtsnotorisch festgestellt wird, daß es ein Vergehen gegen das Schutzgesetz darstellt, wenn man Regierungsparteien bekämpft, weil es sich um die Verhetzung gegen einen Teil der Bevölkerung wegen seiner demokratisch-republikanischen Gesinnung handle.

Zur Kennzeichnung über die Art der Beschlagnahmepraxis möchte ich hier nur wenige Beispiele verlesen: Ich möchte nur wenige Sätze verlesen, damit Sie sehen, was alles unter den Gesichtspunkt der Verhetzung wegen demokratisch-republikanischer Gesinnung fällt. Wir haben eine Broschüre zur Gemeindewahl herausgegeben, die den Titel trägt "Schwarz-rot-grünes Sündenregister" - konfisziert! "Sudetendeutsche Gemeinden unter aktivistischer Herrschaft" - konfisziert! "Sie haben ihr Volk verraten, um ihre Parteien zu retten" - konfisziert! "Der Titel war da, doch die Fähigkeit fehlte" - konfisziert! "Von einem Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Allgemeinheit war keine Spur vorhanden" konfisziert! "Dieser Versuch zur Erhaltung parteipolitischer Machtstellungen wurde auf dem Rücken des Sudetendeutschtums ausgetragen" - konfisziert! "Die Sozialdemokraten und Christlichsozialen, der Bund der Landwirte und die Kommunisten haben redlich dazu mitgeholfen, aus den Selbstverwaltungskörpern unserer Volksgruppe einen Tummelplatz für Parteiintrigen zu machen" - konfisziert! "Heute konzentrieren sich alle Bestrebungen der Roten, Schwarzen und Grünen auf das eine Ziel: Ausschaltung und Vernichtung der Sudetendeutschen Partei" - konfisziert! (Posl. Kundt: Unerhört!) So geht das weiter. "Wir behaupten, daß der BdL an der Verschiebung der Wahlen maßgebend beteiligt und also mitschuldig an dem jetzigen Zustande und an der falschen Orientierung des Auslandes ist. Wir bringen deshalb zwei Beweisstücke im Originalwortlaute, die unsere Behauptungen unter Beweis stellen" - konfisziert! (Posl. Kundt: Der Beamte ist noch im Dienst?) Jawohl, bei der Behörde in Mies. "Wie ernst es die Kommune außer dieser netten Zielsetzung mit dem Wohle der Gemeinden und ihrer Bürger meint, sei wieder an drei Originalberichten der Roten Fahne gezeigt" - konfisziert! Sogar die Kommune wird von der Behörde in Mies in Schutz genommen gegen Angriffe der Sudetendeutschen Partei!

Interessant ist weiter, daß drei Seiten von Mitteilungen über Mißstände in den Sozialkommissionen im sudetendeutschen Gebiete einfach beschlagnahmt worden sind. Also hier wird die Aufdeckung von Mißständen, der Versuch zur Änderung von unhaltbaren Zuständen unter der Begründung, daß hier eine demokratisch-republikanische Gesinnung gedeckt werden müsse, verboten. In dieser Weise also erfolgen hier Beschlagnahmen, von denen wir sagen können, daß sie keine andere Begründung haben, als den Splitterparteien das Leben zu verlängern. (Posl. inž. Richter: Bringt ein Gesetz zum Schutz der Koruption ein!)

Auch in diesem Zusammenhange ist es notwendig, in einigen Worten auf die amtliche Berichterstattung des Èechoslovakischen Pressebüros zurückzukommen. Die Tendenz und Gesinnung der Bericbterstattung zu behandeln, ist wohl in diesem Rahmen nicht möglich. Dringend notwendig aber erscheint es mir, einmal einige Fälle herauszugreifen zum Nachweis, wie ernst es das Èechoslovakische Pressebüro mit der Wahrheit nimmt.

1. Im Falle der Niedergrunder sozialdemokratischen Versammlung hat das Èechoslovakische Pressebüro einen vollständig der Wahrheit widersprechenden Tatsachenbericht herausgegeben, in dem eine durch einen Sozialdemokraten verübte Handlung unserem Kameraden Rösler in die Schuhe geschoben wurde.

2. Bei der Ersten-Mai-Kundgebung in Staab, wo ich persönlich anwesend war, hat ein Artillerieoberleutnant Havlíèek eine wüste Prügelei, Einhauerei der Gendarmerie mit gezogenem Säbel gegen 3000 friedliche Versammlungsteilnehmer provoziert. Die tatsächlichen Berichte habe ich wohl im einzelnen korrigiert, aber es war nicht möglich, die entsprechenden Beri chtigungen im Èechoslovakischen Pressebüro unterzubringen.

3. Der letzte Fall betrifft die allgemein bekannten Teplitzer Vorfälle. Es ist notwendig, daß wir von hier aus ebenfalls noch einmal feststellen, daß die Art der vom Èechoslovakischen Pressebüro verbreiteten Berichte in einer Art und Weise erfolgt sind, die jeder Wahrheit ins Gesicht schlagen. Abgesehen von der Tendenz der Berichte, die bereits durch unsere Interpellation richtiggestellt wurde, muß ich doch hier noch auf den Teil des Berichtes des Èechoslovakischen Pressebüros eingehen, der sich mit mir persönlich befaßt. Das Èechoslovakische Pressebüro behauptet, daß ich anläßlich der Abwehr eines Ansturmes der Menge auf die Wachstube geschlagen und sichergestellt worden sei. Abgesehen davon, daß überhaupt kein Ansturm stattgefunden hat - das Gegenteil hätte bereits nachmittags in der Untersuchung festgestellt werden müssen - erscheint mir der Fall unglücklich konstruiert. Denn wenn schon in Teplitz am Marktplatz ein Ansturm gegen die Polizeiwache unternommen worden wäre ... (Výkøiky posl. Zischky.)

Místopøedseda Langr (zvoní): Prosím o klid.

Posl. dr Köllner (pokraèuje): ... so glaube ich, daß eine Bereitschaft von hundert Polizisten wohl einen größeren Erfolg hätte haben müssen gegen die anstürmende Menge, als daß sie mich geschlagen und sichergestellt hätte. Also, diese Tatsache allein genügt wohl zur Kennzeichnung dieser Berichterstattung. Trotzdem hat sich die uniformierte Wahrheit im Èechoslovakischen Pressebüro durchgesetzt.

Eines aber können wir aus den Vorfällen von Teplitz lernen. Auch die Zusammenarbeit einer Zensurpraxis, die jedwede wahre Berichterstattung unterbindet, auf der anderen Seite mit einer entsprechend unwahren Berichterstattung des ÈTK kann auf die Dauer nicht imstande sein, des Sudetendeutschtum und der Welt die wahren Vorgänge in diesem Staate und im Sudetendeutschtum vorzuenthalten.

Weiter sind uns die Teplitzer Vorfälle deshalb wertvoll, weil die unerhörten Polizeimethoden, die täglich gegen das Sudetendeutschtum draußen angewendet werden, nun einmal an Repräsentanten der höchsten gesetzgebenden Körperschaft im èechoslovakischen Staate vor aller Welt vordemonstriert wurden. Leider ist bis heute, 6 Woehen nach den Vorfällen, trotz erfolgter Anzeige gegen die Polizisten, trotz Interpellationen der Parlamentarier, trotz des Beschwerdebriefes an das Hauspräsidium und trotz Versprechungen einzelner Minister keinerlei Ergebnis in der Untersuchung erzielt worden, sodaß wir heute von dieser Stelle no chmals aufs schärfste die Erledigung urgieren. Mein Kamerad Karl Herrmann Frank, dem durch die Presse mit einer Anklage wegen öffentlicher Gewalttätigkeit gedroht wurde, fordert durch meinen Mund energischst entweder eine Bestrafung der schuldigen Polizisten oder Anklageerhebung gegen sich, damit in einem öffentlichen Prozeß die wahre Sachlage und die wahren Ursachen der Teplitzer Vorfälle aufgezeigt werden können.

Ich habe es im Vorjahre für notwendig empfunden, durch öffentliches Vorbringen einer Reihe von Mißhandlungen gegen èechoslovakische Staatsbürger deutscher Nationalität die Unterlagen dafür zu schaffen, auf Grund der Ergebnisse von Untersuchungen und exemplarischen Strafmaßnahmen gegen die Schuldigen eine Belehrung der gesamten Exekutive des Staates dahingehend zu erzielen, wie man mit freien Staatsbürgern einer freien demokratischen Republik, die sich so viel auf ihre humanitären Grundprinzipien zu Gute hält, umzugehen hat. Der Herr Innenminister hat in seiner Antwort zwar festgestellt, daß es sein Grundsatz und der seines Ressorts sei, daß alle ihm untergeordneten Organe nach demokratischen Grundsätzen vorgehen und sich hiebei immer nach den Gesetzen und übrigen geltenden Vorschriften richten. Der Herr Minister hat weiters eine genaue Untersuchung der vorgebrachten Beschwerden und die Veröffentlichung des Ergebnisses derselben zugesagt.

Zu unserem Bedauern müssen wir feststellen, daß uns weder ein Untersuchungsergebnis bekannt wurde, noch wir von irgendwelchen Disziplinarstrafen gegen schuldige Organe vernommen haben. Wir haben uns deshalb selbst gekümmert und in einigen Fällen eine Erledigung festgestellt. In einem der von mir im Vorjahre vorgebrachten Fälle schwerer Folterungen des Matis und Wittur durch Organe der Gendarmerie wurde zwar ein Strafverfahren gegen die beteiligten 5 Gendarmerieorgane eingeleitet, aber im Laufe der Untersuchung wurde das Verfahren gegen 3 der Beteiligten eing, estellt. Diese 3, gegen die das Verfahren eingestellt wurde, traten dann im Prozeß als Entlastungszeugen gegen die beiden noch unter der Anklage stehenden Gendarmen ein. Die Einvernahme der von den Mißhandelten vorgeschlagenen Zeugen ist nicht erfolgt. Das Ergebnis des Prozesses lautet: Freispruch mangels an Beweisen nach dem Grundsatze "Im Zweifelsfalle zu Gunsten des Angeklagten". In einem anderen Falle, in dem ein Kaufmann von Organen der Staatspolizei Karlsbad verprügelt worden war, endete das Verfahren in erster Instanz mit der Verurteilung nicht vielleicht der Polizisten, sondern des Verprügelten zu vier Monaten Kerker wegen öffentlicher Gewalttätigkeit. Auch hier wieder ein Sieg der uniformierten Wahrheit auf der ganzen Linie. In einem dritten Falle in Marienbad wurde die Schuld des Polizeibeamten zwar gerichtsnotorisch festgestellt und er mit einer Strafe bedacht, aber der Beamte tut trotzdem heute weiter Dienst, nur in einem Orte, der 30 km von Marienbad entfernt ist.

In einem vierten Fall in Aussig wurde ein Polizeibeamter vor dem Zivilberufungsgericht der Mißhandlungen für schuldig erkannt und zur Zahlung einer kleinen Schadenersatzsumme an Schmerzensgeld und Ärztekosten verurteilt. Von einer Disziplinierung ist bis heute nichts bekannt geworden. In allen übrigen Fällen, in denen konkrete Mißbräuche der Amtsgewalt festgestellt wurden, ist weder von einer gerichtlichen, noch von einer disziplinaren Bestrafung etwas bekannt geworden.

Dieses wahrhaft bescheidene Ergebnis von Strafuntersuchungen gegen Organe der Exekutive macht es verständlich, wenn im Laufe des letzten Jahres neuerdings eine Reihe von schwersten Verfehlungen gegen wehrlose Bürger gemeldet wurden. Ich will nicht weiter eingehen auf Prügeleien bei Versammlungsauflösungen, Kundgebungen usw., sondern nur einige der drastischesten Fälle anführen. Das System ist das gleiche geblieben wie im Vorjahre. Weitere Fälle haben wir bereits dem Herrn Minister im Interpellationswege bekanntgegeben.

Ein gewisser Franz Zietek aus Oberschlag erhielt nach einer Versammlungsauflösung von Organen der Staatspolizei einen Schlag mit dem Gummiknüttel über den Kopf und einen weiteren über den Rücken. Er lief weg, stolperte und stürzte. Während er am Boden lag, erhielt er vier weitere Hiebe auf den Rücken und die Arme. Nachdem er sich erhoben hatte, erhielt er noch zwei Schläge auf den Rücken.

Rudolf Erker, Sandhübel, wurde vom Staatspolizisten Hunka am 3. März 1937 grundlos über den Kopf geschlagen und an den Haaren gebeutelt. Der Amtsarzt Dr. Šislavský verweigerte dem Verletzten die Ausstellung eines Zeugnisses, als er hörte, daß die Wunden von Schlägen der Polizei herrührten.

Der 14 Jahre alte Josef Vieth aus Meierhöfen wurde auf der Gendarmeriestation vom Wachtmeister geohrfeigt, sodann von einem zweiten Gendarmen abermals geschlagen und an ein Bücherregal geworfen, so daß dieses umfiel.


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