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Pøeklad ad 1041/V.

Antwort

des Ministers des Innern
und des Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
K. Gruber

wegen grundloser Verdächtigungen durch
Organe der Gendarmeriestation in Reh-
berg, Bezirk Bergreichenstein (Druck
847/IX).

In der beim Kreisgerichte in Klattau geführ-
ten Strafsache Z. Tk. 540/35 hat das genannte
Gericht den Gendarmerieposten in Rehberg, Ger. -
Bezirk Bergreichenstein aufgefordert, Erhebungen
über den Leumund und die Wahrheitsliebe einiger
Zeugen zu pflegen, unter ihnen auch über Josef
Harant, Adolf Haslinger und Franz Haslinger.
Der Gendarmerieposten war gemäss § 11 des
Gendarmeriegesetzes verpflichtet, dieser Auffor-
derung zu entsprechen und hat dies auf Grund
objektiv ermittelter Tatsachen getan.

Im Hinblicke darauf habe ich aus Anlass der
Interpellation, soweit sie das Ressort des Mi-
nisteriums des Innern anbelangt, keinen Grund
zu irgendeiner Verfügung.

Soweit die Interpellation den Justizminister
anbelangt, antwortet dieser wie folgt:

Das Vorgehen des Kreisgerichtes in Klattau
in der in der Interpellation angeführten Angele-
genheit hat den Vorschriften der Strafprozess-
ordnung nicht widersprochen und habe ich darum
keine Ursache zu irgendeiner Verfügung erblickt.
Es ist selbstverständlich, dass die Richter über
die Glaubwürdigkeit der Zeugen nach freiem Er-
messen entscheiden und es ist darum nicht not-
wendig und gar nicht möglich, in dieser Richtung
besondere Weisungen zu erlassen.

Prag, am 7. Juli 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Der Justizminister:
Dr. Dérer, m. p.

Pøeklad ad 1041/VI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr T. Jilly

wegen politischer Aeusserungen in einer

Anzeige der Gendarmeriestation in Pro-

simìøice, Bezirk Znaim (Druck

847/XVIII).

Die Gendarmerie in Prosimìøice hat in der
Strafanzeige gegen die Brüder Franz und Georg
Bauer aus Tesswitz auch deren politische Zuge-
hörigkeit angeführt, weil durch die Erhebung fest-
gestellt worden war, dass nationale Voreinge-
nommenheit das Motiv jener Rauferei gebildet
hatte, welche die Genannten am 3. Jänner 1937
mit Franz Bucher aus Tesswitz und Karl Machát
aus Pratsch hervorgerufen haben.

Wenn darum neben anderen Tatsachen auch
auf diesen Umstand im Interesse der Aufklärung
des konkreten Motivs der Straftat, welches das
Gericht zu prüfen verpflichtet ist, hingewiesen
wurde, so kann dies nicht als anstössig ange-
sehen werden.

Die Zugehörigkeit des Georg Bauer zu der
ehemaligen deutschen nationalsozialistischen Ar-
beiterpartei ist auf Grund der Untersuchung
glaubwürdig nachgewiesen worden.

Im Hinblicke darauf liegt aus Anlass der In-
terpellation kein Grund zu den verlangten Mass-
nahmen vor.

Prag, am 24. Juni 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 1041/VII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
A. Jobst

wegen dienstlicher Verfehlungen von

Organen der Staatspolizei in Prachatitz

unter der Führung des Herrn Jaromír

Kamenský (Druck 861/II).

Die in der Interpellation erwähnte Versamm-
lung wurde vom Vertreter der Behörde aufge-


16

löst, weil die Einladungen hiezu für manche Teil-
nehmer erst nach ihrem Eintreffen bei der Ver-
sammlung ausgefertigt worden sind, so dass eine
der Hauptvoraussetzungen einer vertraulichen
Versammlung gemäss § 2 a eontr. des Gesetzes
über das Versammlungsrecht, nämlich ihre Ein-
schränkung auf im vorhinein geladene Gäste, nicht
erfüllt war.

Da die erwähnte Versammlung nicht als
öffentliche Versammlung angezeigt war, wurde
der Versammlungseinberufer mit dem rechtskräf-
tigen Urteile des Bezirksgerichtes in Prachatitz
vom 24. April 1937 zu einer Arreststrafe verur-
teilt.

Die behördlichen Organe haben sich legiti-
miert, ohne dass der Versammlungseinberufer dies
verlangt hätte.

Der Vertreter der Behöre hat nicht von einer
Anwesenheitsliste, sondern von der Liste der Ge-
ladenen gesprochen. Die Anwesenheitsliste hat er
als Beweismittel für das Strafverfahren beschlag-
nahmt.

Prag, am 25. Juni 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 104l/VIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Wollner,

betreffend die endliche Ausschreibung

der Wahl in die Gemeindevertretung in

Fischern (Druck 861/III).

Mit der Verwaltung der Gemeinde Fischern,
wo Ende 1933 die Gemeindevertretung aufgelöst
werden musste, ist ein Gerent betraut worden,
als welcher der Bezirksrichter Dr Nikolaus Naaff
bestellt wurde.

An die Ausschreibung der Wahl einer neuen
Gemeindevertretung konnte bisher wegen der
unerfreulichen Verhältnisse in der Finanzwirt-
schaft der Gemeinde nicht geschritten werden.
Bei der Auflösung der Gemeindevertretung war
die Gemeinde mit Schulden im Gesamtbetrage
von über 24 Millionen Kè belastet und die passi-
ven Rückstände der Gemeinde und die nichtbe-
zahlten Annuitäten aus Darlehen haben über 6
Millionen Kè betragen. Dieser ungünstige finan-
zielle Stand der Gemeinde wurde einerseits durch

die schlechte Wirtschaft der früheren Gemeinde-
verwaltung, andererseits durch die allgemeinen
unerfreulichen Wirtschaftsverhältnisse verursacht,
welche namentlich eine bedeutende Herabsetzung
der Steuergrundlage und damit auch eine. Herab-
setzung des Ertrages der Gemeindezuschläge zur
Folge hatten. Diese Verhältnisse haben sich auch
im letzten Jahre nicht wesentlich gebessert, so
dass der Gemeindevoranschlag für das Jahr 1937
mit einem ungedeckten Abgange in der Höhe von
2. 8 Millionen Kè abschloss.

Bei diesem Stande der Gemeindewirtschaft
konnte die Gemeindeverwaltung gewählten Orga-
nen nicht übertragen werden, denn wenn dies
geschehen wäre, so hätte ihre Tätigkeit auf die
gleichen Schwierigkeiten gestossen, wie dies zu
der Zeit der Fall war, wo die Gemeindevertre-
tung aufgelöst wurde.

Dr Nikolaus Naaff wurde auf Grund seines
wiederholten Ansuchens Ende Februar 1937 seiner
Funktion enthoben und war die Bezirksbehörde
gezwungen, mit der weiteren Gemeindeverwal-
tung abermals einen Gerenten zu betrauen, als
welcher JUDr Bohumil Krsek, Rat der politi-
schen Verwaltung bei der Bezirksbehörde in
Karlsbad bestellt wurde. Es wird sein Streben
sein, dag Missverhältnis zwischen den Gemeinde-
einnahmen und -ausgaben in kürzester Zeit aus-
zugleichen. Bedeutende Ersparungen zu erzielen,
ist ihm bereits bis «u einem gewissen Grade ge-
lungen, so dass gehofft werden kann, dass der
Gemeindevoranschlag für das Jahr 1938 we-
nigstens hinsichtlich der laufenden Gebarung wird
ins Gleichgewicht gebracht werden können.

Bei diesem Stande der Angelegenheit kann
die Nationalität des genannten Gerenten über-
haupt nicht ins Gewicht fallen,

Die Wahl der neuen Gemeindevertretung
wird im geeigneten Zeitpunkte ausgeschrieben
werden.

Prag, am 22. Juni 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 1041/IX.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Knöchel,

wegen des Verbotes des Buches »Schick-
salstunde Europas« von Anton Prinz Ro-
han (Druck 86l/XIII).

Für den Entzug des Beförderungsrechtes und
das Verbot der Verbreitung des erwähnten Bu-


17

ches waren die Voraussetzungen des § 2 des Ge-
setzes S. d. G. u. V. Nr. 126/1933 gegeben.

Prag, am 25. Juni 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 1041/X.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. W. Richter

wegen gesetzwidriger Versammlungsauf-
lösung durch Organe der Staatspolizei,
Expositur in Karbitz (Druck 864/XVII).

Die in der Interpellation erwähnte Versamm-
lung wurde vom Vertreter der Behörde mit
Recht aufgelöst, da sie nicht die Erfordernisse
einer vertraulichen Versammlung gemäss § 2 a
contr. des Gesetzes über das Versammlungsrecht
aufgewiesen hat.

Namentlich sind die Versammlungsteilnehmer
vom Einberufer nicht individuell geladen worden,
sondern sind hektographierte Einladungsformula-
re an die Leiter der Ortsgruppen der SdP unaus-
gefüllt verschickt worden, welche die Namen
der Geladenen sodann selbst nachträglich hin-
eingeschrieben haben; die Einladungen waren
auch vom Einberufer nicht unterschrieben, son-
dern war sein Name ebenfalls hektographiert.
Ausserdem hat der Einberufer nicht alle Ver-
sammlungsteilnehmer persönlich gekannt.

Prag, am 25. Juni 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 1041/XI

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
A. Jobst

wegen ungebührlichen Benehmens des

Leiters der Expositur der Staatspolizei

in Wallern, Kommissär Bican (Druck

864/XVIII).

Der Ausspruch, den Abgeordneter Jobst ge-
braucht hat, war nicht die richtige Wiedergabe
der Worte des Präsidenten der Republik. Die
Verwarnung ist auch hauptsächlich wegen der
Art geschehen, in welcher der Ausspruch vorge-
bracht wurde.

Das Verlangen, dass der intervenierende Be-
amte über eine Verwarnung einen eine Begrün-
dung enthaltenden schriftlichen Bescheid ausfer-
tige, hat im Gesetze keine Stütze.

Durch die gepflogene Erhebung ist nicht nach-
gewiesen worden, dass sich der Beamte in der
Versammlung ungebührlich benommen hätte.

Prag, am 25. Juni 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 1041/XII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
J. Rösler

wegen Erlassung von Straferkenntnissen
durch die Verwaltungsbehörden im Wi-
derspruche zur Amnestieerklärung des
Herrn Staatspräsidenten vom 7. März
1937 (Druck 888/XXVI).

Die im Amtsblatte der Èechoslovakischen Re-
publik am 7. März 1937, Nr. 56, verlautbarte
Amnestie des Präsidenten der Republik vom 6.
März 1937 betrifft ausschliesslich gerichtlich ver-


18

folgbare Straftaten und nicht Verwaltungsüber-
tretungen. Im Hinblicke darauf habe ich keinen
Grund zu irgendeiner Verfügung.

Prag, am 23. Juni 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 1041/XX.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation der Abgeordneten
P. Nickerl und G. Böhm

wegen Beachtung des nationalen Gleich-

heltsgrundsatzes bei der Errichtung der

Expositur der Staatspolizei in Falkenau

und in Elbogen (Druck 790/XIX

und 790/XX).

Bei der Besetzung der Dienststellen im Be-
reiche des staatlichen Polizeidienstes wird unter
Berücksichtigung des Dienstinteresses in den
Grenzen der geltenden Vorschriften vorgegangen
und werden darum auch bei der staatlichen Po-
lizeiexpositur in Falkenau, bezw. in Elbogen ge-
mäss dem Diensterfordernisse und nach Möglich-
keit Bedienstete angestellt, die befähigt sind, mit
den Parteien in der Sprache der deutschen orts-
ansässigen nationalen Minderheit zu amtieren
und zu verhandeln, so dass die Rechte dieser
nationalen Minderheit im Rahmen der geltenden
gesetzlichen Normen nicht tangiert werden. Die
Meinung, dass bei Besetzung der Dienststellen
bei einer konkreten Behörde gemäss dem Natio-
nalitätenschtüssel der Bevölkerung vorzugehen
wäre, hat in den Normen, auf die sich die Inter-
pellation irrigerweise beruft, keine rechtliche Be-
gründung.

Prag, am 25. Juni 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 1041/XXI.

Antwort

des Eisenbahministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr A. Kellner

wegen verschiedener Misstände am

Bahnhof Freiheit-Johannisbad (Druck

831/IX).

Die beanständeten Verhältnisse sind unter-
sucht worden. Auf Grund des Ergebnisses der
Erhebung, welche sich namentlich auch auf den
Zustand am 13. Februar 1937 bezogen hat, wäre
es unrecht und irrig, den Vorstand des Stations-
amtes der Voreingenommenheit oder der Sabo-
tierung der Vorschriften der Bezirksbehörde
Trautenau zu beschuldigen.

Das Vorgehen dieses Beamten, welcher aller-
dings darauf achtet, dass die Beförderung der
Skifahrer vom Bahnhofe zu ihren Zielen nicht
ungerecht und nur zu Ungunsten des Eisenbahn-
autobusstrassenverkehrs gehandhabt werde, hat
in der abgelaufenen Wintersaison nicht mit der
Regelung disharmoniert, welche die Bezirksbe-
hörde in Trautenau mit der Kundmachung über
die Autobusstandplätze am Platze vor dem Bahn-
hofe in der Station Freiheit-Johannisbad im Jahre
1935 getroffen hat. Diese Standplatzordnung hat
den Platz für die Autobusse der èsl. Staatsbahnen
der regelmässigen Linie Nr. 1852 Freiheit-Johan-
nisbad-Schwarzenthal-Hohenelbe, für die Auto-
busse der regelmässigen Privatbeförderungen und
für Kraftwagen vorgesehen.

Auf Anregung des Skifahrerverbandes und des
Touristenklubs sind im Laufe der Zeit sog. be-
stellte Fahrten durch Autobusse der èsl. Staats-
bahnen eingeführt worden, welche die Bewälti-
gung des Andranges nach Ankunft der Sportzüge
und das glatte Erreichen der Touristenziele durch
die Wintersportler gewährleisten sollen. Die
Fahrten werden durch fünf Autobusse der èsl.
Staatsbahnen besorgt. Ihre Aufstellung vor dem
Bahnhofe ist in der erwähnten Kundmachung
nicht geregelt, wurde jedoch faktisch so durch-
geführt, dass der Geist der Gesamtregelung nicht
überschritten werde.

Auch Samstag den 13. Februar 1937 sind fünf
Autobusse der èsl. Staatsbahnen in Freiheit kon-
zentriert worden. Bei Ankunft des Sportzuges
Nr. 501 sind jedoch beim Ausgange für Fuss-
gänger bloss 3 Wagen aufgestellt gewesen, der
vierte war mit einer Exkursion vom Zuge Nr. 5115
in Petzer und der fünfte war als bestellt beim
Lagerhause für eine vom Zuge Nr. 517 gemelde-
te Exkursion deponiert gewesen. Bei demselben
Ausgange an der Zufahrtstrasse ist ein Privat-
autobus und gleich hinter ihm ein weiterer Pri-
vatwagen gestanden. Zu dieser Wagengruppierung


19

ist es deshalb gekommen, weil der überdurch-
schnittliche Schneestand eine Aufstellung der
Wagen genau nach dem Wortlaute der Kundma-
chung nicht gestattet hat. Diese Gruppierung hat
sich bei Schneeverwehungen, wo die Autodrosch-
ken nicht auf ihren Standplatz gelangen konnten,
der Untersuchung zufolge häufiger wiederholt.

Die vorgehaltene Verfügung des Anhaltens
der einfahrenden Züge ergibt sich notwendiger-
weise aus der Verkehrssituation in der Station.
Der Zug, den die Interpellation betrifft und wel-
cher die Nr. 501 führt, fährt nämlich seit De-
zember 1936, wo ein drittes Stationsgeleise an-
geschlossen und in Betrieb, gestellt wurde,, aus
Ersparungsgründen auf dieses Geleise, wo er
ohne Verschiebung bis zum nächsten Tage stehen
bleiben kanm Auf diesem Geleise hat der Zug
stets am gleichen Platze Halt gemacht, und zwar
in seinem mittleren Teile gegenüber der Mitte
des Aufnahmsgebäudes. Diese Aufstellung hat
der Zug Nr. 501 auch am 13. Februar 1937 ein-
genommen; Der nachfolgende Zug Nr. 5119 ist
an diesem Tage auf dem ersten Geleise eingefah-
ren und hielt mit der Maschine gegenüber dem
letzten Wagen des Zugs Nr. 501. Der weitere
nachfolgende Zug Nr. 517 fuhr auf das fünfte Ge-
leise ein und blieb in einer ähnlichen Stellung ste-
hen. Die aus den beidien erwähnten Zügen aus-
steigenden Reisenden entfernen sich also durch
den neuen Ausgang, der in der Interpellation als
unterer Änsgang bezeichnet wird. Die erwähnten
Zuge haben am 13. Februar soviele Reisende ge-
bracht, dass sowohl die staatlichen als auch
die privaten Autobusse beschäftigt waren, die nur
über ungefähr 180 Plätze verfügen.

Diese verhältnismässig beschränkte Beförde-
rungskapazität, begründet die Teilnahme der
staatlichen Autobusse und die Notwendigkeit der
besagten Bestellfahrten vollauf, welche die Sport-
öffentlichkeit auf der einen Seite verlangt und
gegen welche auf der anderen Seite aus den
Kreisen der ortsansässigen. Fahrtunternehmer
Stellung genommen wird.

Das Eisenbahnministerium ist überzeugt, dass
die Mittätigkeit der Autobusse der èsl. Staats-
bahnen in diesem Gebirgsgebiete die Reisebe-
quemliehkeit der Wintersportier wesentlich er-
höht, welche sonst zur Benutzung der Strassen-
beförderung bereits von ihren Ausgangsorten aus
angeregt würden, und dass es derart die not-
wendige Frequenz nicht nur für die Sportzüge,
sondern indirekt auch für die Strassenfahrzeuge
der ortsansässigen Autountemehmer aufrechter-
hält. Deren Geschäftstätigkeit würde gewiss ein-
geschränkt werden, wenn eine grössere Zahl von
Wintersportlern der Beförderung mit einem Pra-
ger oder anderen Autobus den Vorzug vor der
günstig kombinierten Beförderung mit dem Sport-
zuge und einem verlässlichen Lokalautobus ge-
ben würde.

Deshalb wird die staatliche Eisenbahnverwal-
tung auch während der kommenden Wintersaison
alles Erforderliche unternehmen, was zur Ver-
vollkommung der in Freiheit und in den umlie-
genden Gemeinden vorgesehenen Kommunikati-

onsdienste für die Oeffentlichkeit und zwecks
entsprechender Zusammenarbeit ihrer einzelnen
Faktoren beitragen könnte.

Der in der Interpellation dem Vorstande des
Srationsamtes zugeschriebene Ausspruch ist durch
die Untersuchung nicht erwiesen worden.

Prag, am 10. Juli 1937.

Der Eisenbahnminister:
Rud. Bechynì, m. p.

Pøeklad ad 1041/XXII.

Antwort

des Eisenbahministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dölling

Über die unhaltbaren Verhältnisse bei der

Lokalbahn Asch - Rossbach (Druck

843/XI).

Die Ursachen der beanständeten Mängel sind
untersucht worden. Die Verspätungen, welche na-
mentlich in den Monaten Jänner und Februar d.
J. vorgekommen sind, wurden durch den Umstand
herbeigefühlt dass der Motorbetrieb vorüberge-
hend durch Züge mit Dampfmaschinen wegen un-
gewöhnlicher Schneeverwehungen ersetzt wer-
den musste. Die Ausrüstung dieser Züge mit Kohle
und Wasser in den Kopfstationen hat begreifli-
cherweise mehr Zeit in Anspruch genommen als
die Vorbereitung der Fahrten der Motorzüge, mit
denen der für den Motorverkehr auf der Strecke
Asch-Rossbach aufgestellte Fahrplan gerechnet
hat. Die damit verbundene Verspätung bei einigen
Zügen hat sich auf die weiteren Züge übertragen,
bezw. wurde bei diesen noch grösser.

Die Einhaltung des Fahrplans wurde auch
durch die Tatsache erschwert, dass zufolge des
raschen Anwachsens der Industriebeschäftigung
in dieser Gegend die Arbeiterfrequenz wesentlich
stieg und dass zu deren Bewältigung die Garni-
turen in den Wegstation verstärkt werden muss-
ten. Die Ankoppelung von Verstärkungswagen hat
häufig zur Ueberschneitung des Aufenthaltes ge-
führt, der im der Fahrordung bloss für das Ein-


20

und Aussteigen der Bevölkerung bemessen ist.

Am 25. Februar hatte der Zug, von welchem
die Interpellation erwähnt, dass er erst kurz vor
22 Uhr in Rossbach eintraf, tatsächlich nur 12
Minuten Verspätung und traf in der erwähnten
Station um 20 Uhr 50 Minuten ein.

In den letzten Monaten hat sich der Betrieb
auf der Strecke Asch-Rossbach wesentlich ge-
bessert, so dass für die derzeitige Frequenz ge-
nügend Plätze vorhanden sind und die Züge
rechtzeitig verkehren.

Während der kommenden Winterperiode
wird durch allfällige Regelung des Fahrplans und
durch andere geeignete Dispositionen darauf Be-
dacht genommen werden, dass sich im Interesse
der in die Arbeit fahrenden Arbeiter die Misstän-
de des letzten Winters nicht wiederholen.

Prag, am 10. Juli 1937.

Der Eisenbahnminister:
Rud. Bechynì, m. p.

Pøeklad ad 1041/XXIII.

Antwort

des Ministers für öffentliche Arbeiten

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Obrlik

wegen Nichtinstandsetzung der Bezirks-
strasse in Nieder-Rochlitz (Druck
847/XIII).

Die Fürsorge um die Fahrbarkeit der Bezirks-
strassen obliegt ausschliesslich den Bezirken als
Selbstverwaltungsverbänden, deren erste Pflicht
es ist, für die Erhaltung der Strassen zu sorgen
und sie alljährlich derart auszubessern, dass die
Verkehrssicherheit auf ihnen gewährleistet
werde.

Zu diesem Zwecke hat der Bezirk die ent-
sprechenden Beträge für die Lieferung des Kon-
servierungsschotters, bezw. für eine dauerhafte-

re Herrichtung in seine Voranschläge einzu-
reihen.

Das Ministerium für öffentliche Arbeiten hat
keine gesetzliche Grundlage, in die Gebarung der
Bezirke einzugreifen, zu welcher Gebarung die
Verwaltung und die Instandhaltung der Bezirks-
strassen gehört, wobei das Aufsichtsrecht über
diese Funktionen den politischen Behörden vor-
behalten ist (§ 21 des Gesetzes vom 12. August
1864, böhm. LGB1. Nr. 46).

Aus dem Angeführten geht hervor, dass das
Ministerium für öffentliche Arbeiten für den even-
tuellen schlechten Zustand der Bezirksstrassen
überhaupt keine Verantwortung hat.

Das Ministerium für öffentliche Arbeiten
kann lediglich entweder aus dem ausserordentli-
chen Kredite des Voranschlags der eigentlichen
Staatsverwaltung für Bauten und Umbauten nicht-
staatlicher Strassen und Brücken oder aus dem
staatlichen Strassenfonds zur Verbesserung jener
nichtstaatlichen Strassen, welche namentlich für
den Fernverkehr ausserordentliche Bedeutung
haben, Beiträge bewilligen, und zwar in dem Fal-
le, dass der Bezirk darum ansucht und sein Ge-
such mit den vorgeschriebenen Nachweisen be-
legt, sowie dass der Stand der betreffenden Kre-
ditposten dies zulässt.

In diesem Falle wo nur ein Beitrag aus dem
Strassenfonds in Erwägung kommen könnte, han-
delt es sich jedoch nicht um eine Strasse, von
der im § 2 des Gesetzes über den Strassenfonds
vorgeschriebenen Bedeutung, sondern um eine
Strasse von Lokalbedeutung als Verbindung der
Landesstrasse Jilemnice-Rochlitz a. I. über Re-
zek mit der Gebirgsstrasse »Präsident T. G. Ma-
saryk, der Befreier«.

Abgesehen davon befindet sich derzeit im
Ministerium für öffentliche Arbeiten kein Ansu-
chen um eine Subvention zu ihrer Herrichtung.
Doch wird auch im Falle der Vorlage eines sol-
chen Ansuchens das Ministerium für öffentliche
Arbeiten über die Bewilligung eines Beitrages
nicht erwägen können, und zwar einerseits aus
dem Grunde, weil der Kredit des Strassenfonds
durch bewilligte und zugesicherte Beiträge für
die Zukunft bereits zu stark gebunden ist, an-
dererseits weil - wie bereits oben erwähnt -
die Strasse nicht die für die Bewilligung eines
Beitrags aus dem Strassenfonds vorausgesetzte
Fernbedeutung besitzt.

Prag, am 28. Juni 1937.

Der Minister für öffentliche Arbeiten:
Ing. Dostálek, m. p.


21

Pøeklad ad 1041/XXIV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Knöchel,

wegen Verbotes des Tragens von Hem-
den und Mützen von seiten der Ordner
bei Versammlungen der Sudetendeutschen
Partei, durch den Vertreter der Staats-
polizei in Böhm. Leipa, Dr Suschitzky
(Druck 861/XVII).

In dem Bescheide, womit die Abhaltung der
in der Interpellation erwähnten Versammlung zur

Kenntnis genommen wurde, war die Bestimmung
enthalten, dass die Ordner, welche für den ru-
higen Versammlungsverlauf werden zu sorgen ha-
ben, bloss mit Armbinden in einwandfreien Far-
ben an der rechten Schulter erkenntlich gemacht
werden dürfen. Jedwede Uniformierung der Ord-
ner oder der Teilnehmer an der Versammlung
ist im Hinblicke auf die Bestimmung des § 17 des
Gesetzes S. d. G. u. V. Nr. 269/1936 ausdrücklich
verboten worden. Wenn der intervenierende Be-
amte auf der Erfüllung der erwähnten Bedingung
beharrt hat, so hat er gemäss dem Gesetze ge-
handelt.

Dass der Beamte den in der Interpellation
erwähnten Ausspruch getan hätte, ist durch die
gepflogenen Erhebungen nicht ermittelt worden.

Prag, am 1. Juli 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.


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