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Der Versicherungsnehmerin Frau Anna Uebe-
lacker, Pensionistin in Tachau, ist tatsächlich
seitens des Heilfonds der öffentlichen Angestell-
ten unter Z. 7726/37/Bk. vom 3. Februar 19, 37
eine Verständigung nur in öechischer Sprache zu-
gestellt worden. Es geschah dies deshalb, weil
dem Heilfonds nicht bekannt war, dass es sich
um eine Versicherungsnehmenn deutscher Natio-
nalität handelt. Seitens dieser Versicherungsneh-
merin sind dem Hedfonds im Laufe der Zeit
mehrere Eingaben zugekommen, von denen keine
mit ihrer eigenen Hand geschrieben war. Einzel-
ne dieser Eingaben waren zwar in deutscher
Sprache geschrieben, die Mehrzahl derselben war
jedoch èechisch geschrieben. Aus diesem Grunde
ist der Versicherungsnehmerin eine èechische
Verständigung zugestellt worden. Dagegen hat
die Versicherungsnehmerin sich niemals be-
schwert und hat nicht darauf aufmerksam ge-
macht, dass sie deutscher Nationalität sei. so wie
sie auch nicht angezeigt hat, dass sie eine èe-
chische Erledigung nicht verstehe.
Der Heilfonds der öffentlichen Angestellten
ist nach dem Sprachengesetze lediglich verpflich-
tet. Eingaben in einer Minderheitssprache anzu-
nehmen und sie zu erledigen, er ist jedoch nicht
verpflichtet, diese Eingaben m der Minderheits-
sprache zu erledigen. Trotzdem erledigt der Heil-
fonds der öffentlichen Angestellten auf Grund
seiner autonomen Geschäftsordnung die Eingaben
von Versicherungsnehmern aus den Reihen einer
Minderheitssprache aus Gerichtsbezirken mit
Qualifizierter Minderheit in der èechoslovaki-
schen Amtssprache mit einer Uebersetzung in der
Minderheitssprache. Wenn in dem Falle, welcher
Gegenstand der Interpellation ist, dem Heilfonds
bekannt gewesen wäre, dass die Versicherungs-
nehmerin deutscher Nationalität ist, hätte sie
ebenfalls eine Erledigung unter Beilage einer
deutschen Uebersetzung erhalten. Da aus der
Interpellation geschlossen werden kann, dass die
Versicherungsnehmerin deutscher Nationalität
ist, wurde verfügt, dass sie in Hinkunft Erledigun-
gen mit einer deutschen Uebersetzung erhalte.
Prag, am 15. Juli 1937.
Der Minister für soziale Füsorge:
Ing. Jaromír Neèas, m. p.
Pøeklad ad 1060/III.
Antwort
des Ministers für Post- und
Telegraphenwesen
und des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
Obrläk,
wegen des Verdachtes einer ungesetzli-
chen Zensur durch die Postämter
Gablonz a. N. und Friedland
(Druck 847/XI).
Der in der Interpellation ausgesprochene Ver-
dacht wegen einer Zensur von Telephongesprä-
chen ist ganz unbegründet, da eine Zensur oder
irgendeine andere Kontrolle der Telephongesprä-
che weder angeordnet worden ist, noch gehand-
habt wird.
Zur Einführung einer Zensur von Telephon-
gesprächen könnte es bloss unter den im § 15,
Abs. 2, des Gesetzes vom 23. März 1923, S. d.
G. u. V. Nr. 60, über die Telegraphen, während
des Krieges oder dann kommen, wenn ausser-
ordentliche Verfugungen auf Grund des Geset-
zes vom 14. April 1920, S. d. G. u. V. Nr. 300,
kundgemacht wurden.
Gemäss der Erhebung des in der Interpella-
tion geschilderten Falles, welche Erhebung trotz
des bedeutenden Zeitintervalles von mehr als 6
Monaten in den Grenzen der Möglichkeit auf das
eingehendste, und zwar nur deshalb vorgenom-
men wurde, um wenigstens festzustellen, in wel-
cher Weise es zu dem Missverständnisse kom-
men konnte, welches der geschilderte Fall frag-
los bildet, hat es sich wahrscheinlich entweder
um ein Mithören der Worte »prosím centrála*
von einem der benachbarten Arbeitsplätze in den
Telephonzentralen Gablonz, Reichenberg oder
Friedland gehandelt, welche Meldung den angeb-
lich gehörten Worten »prosím censura« sehr ähn-
lich ist, oder es hat sich um das Mithören eines
Fragmentes eines fremden Gespräches, z. B. des
Gespräches einer Redaktion mit dem Presserefe-
rat der Polizeidirektion in Reichenberg, das zur
selben Zeit auf einer anderen Leitung stattfand,
und zwar infolge falscher Manipulation bei der
Verbindung der Gespräche zwischen den obge-
nannten Zentralen oder infolge von Berührungen
der Leitungen auf der Strasse zwischen Reichen-
berg und Friedland gehandelt, welche laut Stö-
rungsvormerk anfangs Oktober 1936 zahlreiche
Hörfehler aufgewiesen haben. Es ist darum nicht
ausgeschlossen, dass es bei dem in der Inter-
pellation angedeuteten Gespräche für kurze Zeit
zu einem zufälligen Mitabhören eines fremden
Gespräches kommen konnte.
16
Vollkommen ausgeschlossen ist es jedoch,
dass es sich nur um ein Abhören von Gesprächen
seitens der Postämter oder des Manipulations-
personals gehandelt hat, da auch ein solches Vor-
gehen ohne gesetzliche Grundlage unzulässig ist
und überhaupt nicht praktiziert wird.
Prag, am 18. Juni 1937.
Der Minister für Post- und Telegraphenwesen:
Tuèný, m. p.
Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.
Pøeklad ad 1060/IV.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Böhm
wegen unterschiedlicher Behandlung von
Vereinen in Neudek durch die Staatspo-
lizei in Neudek (Druck 847/XVII).
Als die staatliche Polizeiexpositur in Neudek
die Anzeige des Neudeker deutschen Turnver-
eins, betreffend die kumulative Beteiligung der
Mitglieder an dem Begräbnise des Ehrenturn-
warts Franz Müller zur Kenntnis nahm, hat sie
- wie durch die gepflogene Erhebung festgestellt
wurde - nicht zur Bedingung gemach, dass die
Staatsflage an der Spitze des Zuges getragen
werde. Dem Vereinsfunktionär, welcher bei der
Behörde persönlich verhandelt hat, wurde bloss
zur Kenntnis gebracht, dass die Vereinsfahne nur
unter der Voraussetzung der Erfüllung der Vor-
schrift des § 3 des Gesetzes S. d. G. u. V. Nr.
269/1936 verwendet werden kann, nämlich dass
diese Fahne seitens der Landesbehörde dem Ver-
eine ordnungsmässig bewilligt worden ist.
Die polizeiliche Ueberwachung bei der Be-
erdigung hatte lediglich den Zweck, den gehö-
rigen Verlauf der angemeldeten Grabrede zu ge-
währleisten.
Prag, am 30. Juni 1937.
Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.
Pøeklad ad 1060 V.
Antwort
der Regierung
auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr Hodina
wegen der Bauvergebung bei der Ein-
richtung des Flugplatzes in Altstadt,
Bezirk Mährisch Trübau (Druck
847/XIX).
Das Ministerium für öffentliche Arbeiten hat
die Landesbehörde m Brunn ermächtigt, die Bau-
arbeiten für den Hangar auf dem staatlichen Flug-
platze in Altstadt bei Mährisch Trubau der orts-
ansässigen deutschen Firma Fr. Habicher in
Mährisch Trubau als den billigsten Konkurren-
ten zu vergeben, nicht aber dem Baumeister J.
Hublík aus Olmütz, wie in der Interpellation an-
geführt wird. Diese Vermutung beruht wahr-
scheinlich auf einer unrichtigen Information, da
die Vergebung der Arbeiten an diese Olmützer
Firma nicht in Erwägung gezogen worden war.
Was die Beschäftigung deutscher Arbeiter
bet dem gegenständlichen Bau anbelangt, wird
bemerkt, dass auf Grund der für alle staatlichen
Bauten geltenden besonderen Bedingungen der
Unternehmer auch hier verpflichtet sein wird,
die Arbeiter im Wege der zuständigen Bezirks-
arbeitsvermittlungsstelle aufzunehmen.
Prag, am 12. Juli 1937.
Der Vorsitzende der Regierung:
Dr M. Hodža, m. p.
Pøeklad ad 1060/VI.
Antwort
des Ministers des Innern
und des Finanzministers
auf die Interpellation der Abgeordneten
Ing. W. Richter und Dr Zippelius
wegen des vollkommenen Versagens des
Grenzdienstes am 14. Februar 1937 in
Zinnwald und in Müglitz (Druck
853/VI).
Zu den Vorhaltungen der Interpellation, die
sich auf den Pass- und Sicherheitsdienst, also auf
den Kompetenzbereich des Ministers des Innern
beziehen, ist zu bemerken:
17
Zufolge der vorgenommenen Erhebung haben
am 14. Februar 1937 beim Grenzübergange in
Zinnwald zum Zwecke des Besuches der deut-
schen Ski- und Militärmeisterschaft in Altenberg
in Sachsen schätzungsgemäss ungefähr 6. 000 hie-
sige Staatsangehörige, beim Grenzübertritte in
Moldau ungefähr 600 Personen und beim Ueber-
tritte bei Voitsdorf ungefähr 350 Personen die
Grenze passiert. Beim Hauptübertritte der Staats-
strasse in Zinnwald sind ausserdem 120 Personen-
automobile abgefertigt worden.
Bei einem so ungewöhnlichen Andränge wäre
es im Hinblicke auf die Einrichtung des Zollam-
tes auch bei einer bedeutenden Verstärkung de»
Standes nicht möglich, eine so rasche Abferti-
gung zu erzielen, dass das Warten der Bevölke-
rung unter freiem Himmel hintangehalten werde,
da bei den kleinen Ausmassen des Zollamtsge-
bäudes in Zumwald auch bei den besten Vorkeh-
rungen eine so grosse Zahl von Passanten nicht
rascher abgefertigt werden kann, die sich sozu-
sagen gleichzeitig eingefunden haben.
Der Sicherheitsdienst ist so organisiert ge-
wesen, dass völlige Ruhe hergestellt war, das Pu-
blikum ist in Reihen hintereinander gestanden
und hat das verhältnismässig kleine Zollamtsge-
bäude nicht belagert.
Die Behauptung, dass die Sicherheitsorgane
mit dem wartenden Publikum grob umgegangen
wären, ist durch die gepflogenen Erhebungen
nicht erwiesen worden.
Im Hinblicke darauf liegt im Bereiche des
Ministeriums des Innern kein Grund zu einer wei-
teren Massnahme vor.
Zu den Vorhaltungen der Interpellation wel-
che sich auf den Zolldienst, also auf den Kom-
petenzbereich des Finanzministers beziehen, teilt
der Finanzminister folgendes mit:
Am 14. Februar 1937 haben die Zollabferti-
gung der Personen und Fahrzeuge beim Zollamte
in Zinnwald - mit Rücksicht auf die zu erwar-
tende erhöhte Zahl der die Zollgrenze überschrei-
tenden Personen - acht Finanzwachorgane an-
stelle der normalerweise hier hinreichenden zwei
Organe besorgt; beim Zollamte in Müglitz wurde
die Zahl der abfertigenden Organe bis auf fünf
erhöht. Aus prinzipiellen Gründen war es aller-
dings nicht möglich, von der normalen Pass-,
Valuta- und Zollkontrolle der die Zollgrenze über-
schreitenden Personen Abstand zu nehmen, und
dies umsoweniger, weil auf Grund der Erfahrun-
gen einzelne Personen ähnliche ausserordentliche
durch den Andrang des Publikums veursachte
Umstände zur Umgehung der Devisen-, Pass- und
ähnlichen Vorschriften missbrauchen.
Die Zollabfertigung der Personen wurde na-
mentlich dadurch aufgehalten, dass ein grosser
Teil der Besucher der Sportunternehmung sich
die Belege zum Grenzübertritte nicht im vorhin-
ein beschafft hatte und deren Ausstellung (näm-
lich die Ausstellung der Ausflugsbescheinigungen)
erst beim Grenzübertritte beim Zollamte ver-
langt hat, welches Amt durch diese Tätigkeit so-
dann in grossem Masse beschäftigt war. Der Um-
stand, dass berm Zollamte in Müglitz der Vorrat
an Drucksorten für die Ausflugsbescheinigungen
erschöpft wurde und dass nur ungefähr 10 Per-
sonen gezwungen waren, den Gendarmerieposten
in Voitsdorf um Ausfolgung der Ausflugsbeschei-
nigung zu ersuchen, zeugt lediglich von der Fülle
der Arbeit, welche die Zollorgane an diesem Tage
zu bewältigen hatten, welche bereits seit 4 Uhr
früh ununterbrochen Dienst machten und bereits
seit 6 Uhr früh die ersten Personen abfertigten,
welche die Zollgrenze zu überschreiten beabsich-
tigten. Die Behauptung, dass die Zollorgane sich
geweigert hätten, ihre Tätigkeit vor 8 Uhr früh
aufzunehmen, entspricht zufolge dem Ergebnisse
der Erhebungen nicht den Tatsachen. Das glei-
che muss von der Behauptung gesagt werden,
dass die Abfertigung eines einzelnen Reisenden
beim Zollamte m Zinnwald 1½ bis 2 Stunden er-
fordert hätte und dass ber der Rückkehr der Be-
sucher der Sportveranstaltung die Amtstätigkeit
bewusst in die Länge gezogen worden wäre. Die
Unrichtigkeit dieser Behauptung ergibt sich aus
der Zahl der hiesigen Staatsangehörigen und Mo-
torfahrzeuge (d. i. ungefähr 6. 000 Personen und
200 Motorfahrzeuge), welche die Staatsgrenze
beim Zollamte in Zinnwald an diesem Tage über-
schritten haben.
Soweit die Interpellation auf den glatten Ver-
lauf der Zollabfertigung auf deutscher Seite hin-
weist, kann eine der Ursachen eines solchen Vor-
gehens zweifellos darin erblickt werden, dass die
deutschen Organe durch die Ausstellung der
Grenzausweise und die Valutakontrolle - we-
nigstens nicht in dem gleichen Masse - aufge-
halten waren, wie dies auf èechoslovakischer
Seite der Fall war.
Soweit die Interpellation zum Vorwurte
macht, dass im Amtsraume des Zollgebäudes in
Zinnwald ein Schmuckteller mit der Parole
»Svùj k svému« aufgehängt ist. erachte ich diese
Tatsache namentlich mit Rücksicht darauf als
unbedenklich, dass der erwähnte Schmuckteller
mit drei weiteren (mit den Staatsemblemen und
der Parole »Pravda vítìzí«) die Rahmenverzie-
rung zu dem Bilde des Präsidenten der Republik
bildet, welches Bild In ihrer Mitte aufgehängt
ist.
Im Hinblicke darauf Hegt im Kompetenzbe-
reiche des Finanzministers kein Grund zu einer
weiteren Verfügung vor.
Prag, am 30. Juni 1937.
Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.
Der Finanzminister:
Dr Kalfus, m. p.
18
Pøeklad ad 1060/XX.
Antwort
des Eisenbahnministers
auf die Interpellation des Abgeordneten
Gruber
wegen Duldung von Parteireklame im
Frachtenmagazin des Bahnhofes in Mies
(Druck 888/XVI).
Durch Untersuchung der Angelegenheit ist
festgestellt worden, dass der inzwischen wieder
abgenommene Kalender bloss zum Zwecke der
zeitlichen Orientierung eines der Eisenbahnbe-
diensteten, nicht aber zu Agitationszwecken auf-
gehängt worden war. Dass der Kalender keine
Reklameaufgabe zu erfüllen hatte, geht daraus
hervor, dass er in einem Raume benützt wurde,
der nicht für den Personenverkehr bestimmt ist.
Die staatliche Eisenbahnverwaltung duldet
eine Parteipropaganda in Amtsräumen nicht.
Prag, am 16. Juli 1937.
Der Eisenbahnminister:
Rud. Bechynì, m. p.
Pøeklad ad 1060/XXI.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
Stangl
wegen unzureichender Beantwortung
einer Interpellation (Druck
888/XX).
In der Interpellation des Abg. Stangl an
den Finanzminister und den Minister des Innern
wegen schikanösen Einschreitens der Unterbehör-
den anlässlich von Währungsbezeichnungen in
deutscher Sprache anders als mit »Kè« (Druck
655/I) ist behauptet worden, dass der Verband
der deutschen Selbstverwaltungskörper von der
Bezirksbehörde (in Teplitz-Schönau) aufgefordert
worden sei, im öffentlichen Drucke für die Be-
zeichnung der èechoslovakischen Währungsein-
heit »Kè« zu gebrauchen und dass der Verband
der deutschen Selbstverwaltungskörper gegen
diese Verfügung die Beschwerde überreicht habe.
In der Antwort des Finanzministers und des Mi-
nisters des Innern vom 29. Jänner 1937 auf diese In-
terpellation ist auf die angeführte Behauptung
der erwähnten Interpellation mitgeteilt worden,
dass der Verband der deutschen Selbstverwal-
tungskörper gegen die abweisliche Entscheidung
der Landesbehörde in Prag die Beschwerde an
das Oberste Verwaltungsgericht eingebracht ha-
be und dass dessen Erledigung abgewartet wer-
den müsse.
Da sich die Interpellanten ausdrücklich auf
den in der Zeitschrift »ZKV« Nachrichten des
Verbandes der deutschen Selbstverwaltungskör-
per in der Èechoslovakischen Republik, 15. Jahr-
gang, vom 20. April 1935, Nr. 8, S. 187, Nr.
119/1, veröffentlichten Artikel »Kè oder K« be-
rufen haben, wurde vorausgesetzt, dass ihnen der
Stand der Angelegenheit namentlich auch inso-
weit bekannt ist, dass sich das Oberste Verwal-
tungsgericht bloss mit der Frage der Wiederein-
setzung in den vorigen Stand beschäftigen werde.
Da aus der weiteren neuen Interpellation
hervorgeht, dass die Herren Interpellanten der
Annahme sind, es werde erst nach der Entschei-
dung des Obersten Verwaltungsgerichtes über
diese Frage in der Sache selbst entschieden wer-
den können, nämlich über die Frage, ob die Be-
zeichnung »Kè« als für die deutsche Minderheit
verbindlich festgesetzt worden ist, muss neuer-
lich auf die Bestimmung des § 5 des Gesetzes
vom 10. April 1919, S. d. G. u. V. Nr. 187, ver-
wiesen werden, wonach diese Frage überhaupt
nicht strittig ist.
Ich habe die Beantwortung der Interpellation
allein übernommen, weil es sich um das Vorgehen
der dem Ministerium des Innern unterstellten Be-
hörden handelt.
Prag, am 19. Juli 1937.
Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.
Pøeklad ad 1060/XXII.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
Franz Nìmec
wegen Verbotes des »Sudetendeutschen
Marsches« von Viktor Czapka durch die
staatliche Polizeibehörde in Komotau
(Druck 888/XXIV).
Das interpellierte Verbot ist seitens der staat-
lichen Polizeibehörde in Komotau auf Grund eines
konkreten Tatbestandes erflossen, war ordnungs-
19
gemäss begründet und haben sich die Veranstal-
ter dadurch, dass sie keine Berufung eingebracht
haben, selbst des Rechtes begeben, dass das Vor-
gehen der Behörde im Instanzenwege überprüft
werden könne.
Dem gegenüber ist es zum Widerrufe des
seitens der Bezirksbehörde in Dux erflossenen
Verbotes wegen Nichtigkeit aus formellen Grün-
den gekommen, da das Verbot dieser Behörde an
individuelle Personen ohne Tatbestandsgrundlage
herausgegeben worden ist.
Nachdem das Vorgehen, auf welches sich die
Interpellation beruft auf das interpellierte Vor-
gehen der staatlichen Polizeibehörde in Komotau
nicht appliziert werden kann und nachdem dem
Vorgehen der staatlichen Polizeibehörde in Ko-
motau nichts Ungesetzliches vorgehalten werden
kann, liegt kein Grund zu irgendeiner Verfügung
vor.
Prag, am 14. Juli 1937.
Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.
Pøeklad ad 1060/XXIII.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation der Abgeordneten
Axmann und F. Nitsch
wegen dringenden Verdachts einer Miss-
handlung durch Organe der Staatspolizei
in Freiwaldau (Druck 888/XIII).
Am 3. April 1937 sind auf die Polizeiwach-
stube in Freiwaldau die Brüder Willibald und
Johann Wittich aus Niklasdorf vorgeführt wor-
den, da sie in betrunkenem Zustande am Bahnhofe
einen Exzess verursacht und bei der Ermahnung
zur Ruhe die herbeigerufenen Wachleute insul-
tiert haben.
Bei der Vorführung auf die Wachstube ist
Willibald Wittich über die Schwelle gefallen und
hat sich selbst eine Abschürfung an der Nase zu-
gefügt.
Da wegen der starken Betrunkenheit der
Vorgeführten nicht zu deren Einvernahme ge-
schritten werden konnte, sind sie bis zum Ein-
treten der Nüchternheit in das Arrestlokal über-
stellt worden.
Kurz darauf hat Johann Wittich ein Fenster
des Arrestlokals zerschlagen und hat - wie der
herbeigerufene Arzt konstatierte - im Stande
völliger Trunkenheit ganz grundlos um Hilfe ge-
rufen.
Der in der Interpellation ausgesprochene
Verdacht, dass einer der Arrestanten von Poli-
zeiorganen geschlagen und ernstlich verletzt wor-
den sei, beruht, wie durch die gepflogenen Erhe-
bungen festgestellt worden ist, nicht auf Wahr-
heit. Seit der Inarrestsetzung der beiden Wittich
hat niemand von den Polizisten mehr das Arrest-
lokal betreten, so dass sie schon aus diesem
Grunde gegenüber den erwähnten Arrestanten
dort keinerlei ungehörige Handlung begehen
konnten.
Dass es sich um einen wüsten Exzess der
beiden Betrunkenen gehandelt hat, bestätigt auch
das Urteil des Bezirksgerichtes in Freiwaldau,
womit die beiden Wittich wegen Übertretung
des § 523 StG. jeder zu Arrest in der Dauer von
10 Tagen verschärft durch eine Faste verurteilt
worden sind.
Im übrigen wird bemerkt, dass es sich bei
den Genannten nicht erst um den ersten Fall
dieser Art gehandelt hat, dass Johann Wittich
selbst eingestanden hat, er sei bereits fünfmal,
und zwar dreimal davon wegen Raufhandel ge-
straft worden, Willibald Wittich aber ist wegen
Beleidigung von Amtspersonen und wegen Rauf-
handel viermal bestraft worden und er hat bei
der Einvernahme selbst erklärt, dass er im Zu-
stande der Trunkenheit ein roher Exzedent sei.
Da das Eingreifen des Abg. Axmann in die
Amtshandlung gegenüber den angeführten Exze-
denten unbegründet war und es sich nicht um
einen besonderen Fall sondern um einen gewöhn-
lichen Exzess Betrunkener gehandelt hat, hat sich
auch Polizeirat Vanìk durch sein Vorgehen kei-
ner Verletzung der Dienstvorschriften schuldig
gemacht, so dass ich keine Grundlage habe, aus
Anlass der Interpellation in der Angelegenheit ir-
gendeine weitere Verfügung zu treffen.
Prag, am 23. Juli 1937.
Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.
20
Pøeklad ad 1060/XXIV.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
Jobst
wegen der irrtümlichen Ansicht des Poli-
zeirates Emmerich Vyskoèil von der
staatlichen Polizeibehörde in Prachatitz,
dass Versammlungen nach § 2 des Ge-
setzes 135/67, beschränkt auf geladene
Gäste, anmeldepflichtig wären (Druck
888/XIV).
Dem Ergebnisse der gepflogenen Erhebung
zufolge hat der genannte Beamte mit Franz Kol-
ler über die interpellierte Angelegenheit nicht ver-
handelt und beruhen daher die Angaben der In-
terpellation auf unrichtigen Informationen.
Prag, am 4. August 1937.
Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.
Pøeklad ad 1060/XXV.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
Birke
wegen gröblicher Misshandlungen von
Staatsbürgern deutscher Volkszugehörig-
keit durch den Oberwachtmeister Donat
im Fremdenverkehrsorte Petzer im Rie-
sengebirge (Druck 888/XV).
Der wahre Hergang des Vorgehens des Stabs-
wachtmeisters Wenzel Donát gegen Rudolf
Knauer, Josef Mergans, Ernst Erlebach und Jo-
sef Bönsch am 3. April 1937 in Gross Aupa III
konnte im Wege der gepflogenen Erhebung we-
gen der Verschiedenartigkeit der Aussagen der
einvernommenen Zeugen nicht ermittelt werden.
Die Angelegenheit wurde deshalb den Mili-
tärjustizbehörden zur Behandlung abgetreten,
nach deren Ergebnis die diesbezüglichen Verfü-
gungen getroffen werden.
Prag, am 31. Juli 1937.
Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.
Pøeklad ad 1060 XXVI.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. Peschka
wegen grundloser Auflösung einer § 2
Versammlung durch die Organe der Gen-
darmeriestation in Zauditz, Bezirk
Troppau, Josef Krèal und Wichnak
(Druck 888/XXII).
Die vertrauliche Versammlung der Frauen-
schaft der Ortsgruppe der Sudetendeutschen Pai-
tei ist mit Recht aufgelöst worden, da nicht allen
für die Veranstaltung vertraulicher Versammlun-
gen festgesetzten Bedingungen entsprochen wor-
den war.
Nach Niederschrift der Personaldaten der
Einberuferin hat der Kommandant der Gendarme-
riepatrouille irrtümlicherweise mit seinem Notiz-
buche auch die Präsenzliste vom Tische genom-
men, die er der Einberuferin am nächsten Tage
sofort zurückgegeben hat. Die Präsenzliste ist
nicht beschlagnahmt worden, obwohl dies zuläs-
sig gewesen wäre.
Prag, am 31. Juli 1937.
Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.
21
Pøeklad ad 1060/XXVII.
Antwort
des Ministers für Post- und
Telegraphenwesen
auf die Interpellation des Abgeordneten
Jobst
wegen Besetzung zweier Bediensteten-
stellen durch Èechen (Druck 902/XIX).
Die nicht vollbediensteten Postboten deut-
scher Nationalität Johann Mörixbauer und Lud-
wig Kaspar sind vom Postamte in Kirchschlag
auf eigenes Ansuchen deshalb versetzt worden,
um als vollbedienstete Postboten angestellt zu
werden, also um vorrücken zu können.
Auf eine der Dienststellen, welche dadurch
beim Postamte in Kirchschlag freigeworden sind,
wurde ein nicht vollbediensteter Postbote von
einem anderen Postamte versetzt und auf die
zweite Stelle wurde ein neuangestellter nicht voll-
bediensteter Postbote zugeteilt. Beide Kräfte be-
herrschen auch die deutsche Sprache gut.
Vor der Besetzung der zweiten freien Dienst-
stelle beim Postamte in Kirchschlag haben sich
zwar zwei Einwohner aus Kirchschlag um die
Aufnahme in den Postdienst beworben, doch hat
die Postverwaltung von keinem derselben den
Nachweis erhalten, dass er der Staatssprache so
mächtig wäre, wie dies im § 79, Abs. 1, Punkt
4, der Regierungsverordnung vom 5. März 1927,
S. d. G. u. V. Nr. 17, für die Anstellung als Post-
bote vorgeschrieben ist. Deshalb konnten ihre
Ansuchen bisher nicht berücksichtigt werden.
Prag, am 3. August 1937.
Der Minister für Post- und Telegraphenwesen:
Tuèný, m. p.
Pøeklad ad 1060/XXVIII.
Antwort
des Finanzministers
auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. Schreiber
wegen rigoroser Pfändung in Harkau,
Bezirk Kaaden (Druck 864/XIV).
Auf Grund der gepflogenen Erhebung teile
ich auf die obige Interpellation folgendes mit:
Franz Kutt in Harkau CN. 15 wurde am 15.
12. 1936 auf Bezahlung der Grundsteuer und
der Hausklassensteuer für die Jahre 1935
und 1936 in einer Gesamthöhe von 361. 45 Kè ge-
mahnt. Nachdem er auf diese Mahnung hin we-
der gezahlt, noch ein Stundungsgesuch einge-
bracht hatte, wurde bei ihm am 15. 2. 1937 eine
exekutive Pfändung und zwar nur deshalb vor-
genommen, um ihm die Schuld m Erinnerung zu
bringen und zur Zahlung zu verhalten. Auf Grund
des Pfändungsprotokolls wurde eine Muttersau
mit 5 Ferkeln gepfändet. Ausser diesem gepfän-
deten Vieh besitzt die Partei 3 Kühe, weiche m
die Sicherstellungsexekution nicht aufgenommen
worden waren. Der Schuldner hat gegen die Exe-
kution keine Einwendungen erhoben und hat am
23. März 1937 auf den Rückstand 100 Kè entrich-
tet. Zu einer Deckungsexekution ist nicht ge-
schritten worden.
Franz Plomitzer aus Harkau CN. 18 wurde
gleichfalls am 15. 12. 1936 auf Zahlung der Grund-
steuer und der Hausklassensteuer für 1935 und
1936 gemahnt. Als er nicht zahlte, wurde am
15. 2. 1937 bei ihm die Pfändung vorgenommen
und eine Kuh auch nur aus dem Grunde gepfän-
det, damit der Steuerpflichtige zur Zahlung ge-
zwungen werde. Nach vorgenommener Pfändung
erschien der Genannte beim Steueramte in Kaa-
den und ersuchte um Stundung der Zahlung bis
Ende April d. J., was ihm bewilligt wurde. Am
19. IV. 1937 hat er den Rückstand tatsächlich
ausgeglichen und wurde die Pfändung vom 15.
II. 1937 aufgehoben. Nachdem bei diesem Steuer-
pflichtigen seitens des Steueramtes wahrschein-
lich die einzige Kuh gepfändet worden ist, hat die
Finanzlandesdirektion der Steuerverwaltung m
Kaaden - trotzdem es sich nur um eine Sicher-
stellungsexekution gehandelt und gegen die Exe-
kution Einwendungen nicht erhoben worden sind
- aufgetragen, dem Steueramte auszustellen, dass
es in diesem Falle nicht nach dem Gesetze vor-
gegangen ist.
Prag, am 24. Juli 1937.
Der Finanzminister:
Dr Franke, m. p.
Pøeklad ad 1060/XXIX.
Antwort
des Ministers für Schulwesen und
Volkskultur
auf die Interpellation des Abgeordneten
Fischer
wegen Wiedereröffnung der ersten Klas-
se der Deutschen Staatsrealschule in
Mährisch Ostrau-Pøívoz (Druck
888/XXXI).
In derselben Angelegenheit ist eine Interpella-
tion der Sen. Ing. Mayr und Prof. Dr Greger ein-
22
gebracht worden (Druck 264), auf welche ich wie
folgt geantwortet habe:
»Nach der letzten Volkszählung waren im
Schuljahr 1935/36 in M. Ostrau 103. 525 Èechen
(76%) und 21. 914 Deutsche (16%). Èechische
Mittelschulen bestanden hier drei (50%) und deut-
sche gleichfalls drei (50%), so dass die Anzahl
der deutschen Anstalten die zahlenmässige Stär-
ke der deutschen Bevölkerung bei weitem über-
stieg.
Im ganzen Lande Mähren-Schlesien gab es
im Schuljahre 1935/36 im ganzen 63 (70. 8%) èe-
chische Mittelschulen und 25 (28. 1%) deutsche
Mittelschulen, obzwar die Anzahl der èechischen
und deutschen Bevölkerung im Lande Mähren-
Schlesien durch das Verhältnis 74. 1%: 22. 8% aus-
gedrückt erscheint.
Beim Vergleichen der Intensität des Bedar-
fes von Mittelschulen bei der èechischen und der
deutschen Bevölkerung vermochte die staatliche
Schulverwaltung unter den gegebenen Verhält-
nissen nichts anderes, als den unaufschiebbaren
und dringlichen Bedürfnissen der èechoslovaki-
schen Bevölkerung in M. Ostrau durch teilweise
Ausgleichung des Verhältnisses des Cechoslova-
kischen und deutschen Mittelschulwesens Rech-
nung zu tragen.
Sie verfügte daher die Umwandlung der
staatlichen deutschen Realschule in Mähr. Ostrau
in ein staatliches èechoslovakisches Realgymna-
sium. «
Ich habe aus Anlass der eingebrachten In-
terpellation die Angelegenheit neuerlich in Erwä-
gung gezogen und erübrigt mir unter Berücksich-
tigung auch der Tatsache, dass die Möglichkeit
des Studiums im Orte für die Schüler deutscher
Nationalität durch die bestehenbleibenden staat-
lichen deutschen Mittelschulen gesichert ist, unter
den gegebenen Umständen nichts anderes, als auf
der ursprünglichen Entscheidung zu beharren.
Prag, am 23. Juni 1937.
Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:
Dr Franke, m. p.
Pøeklad ad 1060/XXX.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
Obrlik,
wegen grundloser Versammlungsauflö-
sung in Rückersdorf, Bezirk Friedland,
durch Aktuar Stanislav Fila, Leiter der
staatlichen Polizetexpositur in Neu-
stadt a. T. (Druck 861/X).
Die seitens der Sudetendeutschen Partei am
13. Juni d. J. in Rückersdorf veranstaltete öffent-
liche Versammlung wurde durch den intervenie-
renden Beamten aus dem Grunde aufgelöst, weil
der Redner Anton Müller einen unwahre Angaben
enthaltenden Ausspruch gebraucht hat, welcher
Ausspruch unter den gegebenen Umständen im-
stande war, das Gewicht der Regierungsmassnah-
men herabzusetzen und eine ernste Störung der
öffentlichen Ruhe und Ordnung herbeizuführen.
Der intervenierende Beamte ist nach der
Versammlungsauflösung nur wegen der leichte-
ren Uebersichtlichkeit und deshalb auf einen Stuhl
gestiegen, um die Teilnehmer zum Verlassen der
Lokalität aufzufordern. Dass er »die anwesenden
Gendarmen mit heftigen Worten aufgefordert
habe, schärfer gegen die Versammlungsteilneh-
mer vorzugehen und den Saal gewaltsam zu räu-
men« entspricht nicht den Tatsachen.
Die öffentlichen Versammlungen in Haindorf
und Weigsdorf, welche die Interpellation erwähnt,
sind nicht aufgelöst worden.
Prag, am 20. Juli 1937.
Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.