14
unterfertigt sein, damit sich die Gemeinde sach-
lich mit ihnen befassen könne, was auch für die
Stadt Brunn gilt.
Die gegen die Wahl der Stadtvertretung in
Brünn eingebrachten Einwendungen des Otto Pe-
fina waren von 111 Personen unterfertigt. Die
Landesbehörde hat es nach durchgeführter Erhe-
bung als erwiesen angenommen, daß manche die-
ser Personen unter den in den Einwendungen an-
geführten Adressen in den Wählerverzeichnissen
nicht eingetragen sind oder daß ihre Unterschrif-
ten auf den Einwendungen nicht eigenhändig ge-
schrieben, bzw. gefälscht sind, und daß nach Sub-
traktion der Unterschriften dieser Personen die
Zahl der auf den Einwendungen unterfertigten,
m der Gemeinde wahlberechtigten Wähler gerin-
ger als 100 ist. Demzufolge hat die Landesbehörde
in Brunn die Einwendungen abgewiesen, ohne
sich in ihre sachliche Behandlung einzulassen.
Das Verfahren über die Einwendungen ist auf
Grund der geltenden Vorschriften durchgeführt
worden. Namentlich entspricht die Interpellations-
behauptung, eines der Amtsorgane hätte sich be-
müht, den Beschwerdeführer Otto Peøina zum
Widerrufe der Einwendungen zu veranlassen,
nicht den Tatsachen. Otto Peøina war zu dem
Zwecke zum Stadtamte vorgeladen worden, um
mit den ermittelten Tatumständen bekannt-
gemacht zu werden, wie dies der Grundsatz der
Parteienanhörung erheischt, und wurde zur Stel-
lungnahme aufgefordert. Der mit ihm verhan-
delnde Beamte hat ihn zwar darauf aufmerksam
gemacht, daß er die Einwendungen - falls er
deren Abweisung schon aus formellen Gründen
nicht riskieren wolle - widerrufen könne, doch
kann von irgendeinem Drängen, er möge dies tun,
nicht gesprochen werden.
Zuletzt war Otto Peøina zur Lokalamtsstelle in
Brünn-Tuøany am 5. September 1935 zu dem
Zwecke vorgeladen worden, um sich zu den pro-
tokollarischen Aussagen der die Echtheit ihrer
Unterschriften auf den eingebrachten Einwendun-
gen bestreitenden Wähler zu äußern, wie dies dem
Stadtamte mit Erlaß der Landesbehörde in Brunn
vom 28. August 1935, Z. 29. 238/II-2, aufgetragen
worden war. Hierbei ist von ihm lediglich verlangt
worden, zu bestätigen, daß ihm der Inhalt dieses
Erlasses samt den diesbezüglichen protokollari-
schen Aussagen der einvernommenen Personen
bekanntgegeben worden ist, nicht jedoch zu be-
stätigen, daß er den richtigen Gang des Ein-
spruchsverfahrens zur Kenntnis nehme.
Otto Peøina hat damals erklärt, er nehme den
Inhalt des zitierten Erlasses und das Ergebnis
der Erhebung zur Kenntnis, hat jedoch die Un-
terfertigung des Protokolles verweigert, weil an-
geblich laut seiner Behauptung auf jene Personen,
welche zur Einvernahme über die Echtheit ihrer
Unterschrift vorgeladen waren, durch den Ge-
meindeangestellten V. Zikmund in Nennowitz ein
Druck ausgeübt worden sei. Diese Behauptung
entspricht jedoch nicht den Tatsachen, weil jene
Wähler, welche am 8. und 14. August 1935 über
die Echtheit ihrer Unterschriften in Nennowitz
und Kumrowitz einvernommen worden sind, diese
Echtheit ihrer Unterschriften auf den Einwendun-
gen auf Grund einer bloßen Frage des unter-
suchenden Beamten, und zwar ganz entschieden
und bestimmt bestritten und ihre Aussage auch
ohne Zögern unterschrieben haben. Die Vermu-
tung, daß die Behörden daran ein Interesse ge-
habt hätten, das Meritum der Sache selbst nicht
klarzustellen und zu beurteilen, ist absolut un-
begründet. Die Abtretung der Einwendungen an
die Staatsanwaltschaft zum weiteren Verfahren
war schon deshalb bedeutungslos, weil der Be-
schwerdeführer Otto Peøina selbst die Straf-
anzeige in der Angelegenheit bereits vor der Er-
ledigung der Einwendungen durch die Landes-
behörde erstattet hat, welche Erledigung mit Be-
scheid vom 15. Oktober 1935, Z. 31. 217/II/2, er-
flossen ist.
Aus den geschilderten Gründen wurde in der
interpellierten Angelegenheit weder eine Ursache
zur Disziplinarverfolgung der an der Sache be-
teiligten Beamten, noch zu irgendeiner weiteren
Verfügung erblickt.
Insoweit die Interpellation den Justizminister
anbelangt, antwortet dieser wie folgt:
Das Justizministerium hat nach Überprüfung
des Aktes kein ungesetzliches oder sonst unge-
höriges Vorgehen der Gerichte oder der Behörden
der öffentlichen Anklage in den in der Interpel-
lation angeführten Strafsachen erblickt.
Was die Einstellung des Strafverfahrens in Sa-
chen Tk XI 2628/35 des Kreis-Strafgerichtes in
Brunn anbelangt, kann ein unrichtiges Vorgehen
der staatsanwaltschaftlichen Behörden nicht zum
Vorwurfe gemacht werden, weil bei dem ermit-
telten Stande der Angelegenheit die Aussagen
der zwei Mitbeschuldigten an und für sich zur
Überführung der übrigen Mitschuldigen nicht hin-
reichen konnte.
Die Strafsache Otto Peøina TV 1338/36 des
Bezirks-Strafgerichtes in Brunn ist gerichtlich
rechtskräftig entschieden worden und kann in die
gerichtliche Entscheidung administrativ nicht ein-
gegriffen werden.
Dem Antrage des Otto Peøina auf Wiederauf-
nahme des Strafverfahrens Tk XI 2628/35 konnte
schon aus dem Grunde nicht entsprochen werden,
weil die Strafbarkeit - auch wenn sie erwiesen
worden wäre - durch Verjährung erloschen ist
(§ 352 StPO. ).
Zu einer Disziplinarverfügung lag bei diesem
Stande der Angelegenheit kein Grund vor.
Prag, am 22. Juli 1937.
Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.
Der Justizminister:
Dr. Derer m. p.
Pøeklad ad 1070/II.
Antwort
des Ministers für Landwirtschaft
auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Stangl
15
wegen unbegründeter Verweigerung
der Erteilung von Arbeit und ungerecht-
fertigter Generalbeschuldigung
der Sudetendeutschen Partei, Vorsitzender
Konrad Henlein, durch den Forstrat
Karl Heger in Bischofteinitz
(Druck 888/XXIX).
Die in der Interpellation angeführten Arbeiter
Josef Kumschier, Franz Kumschier, Konrad Gerl
und Franz Wagner, alle aus Neubauhutten, waren
in Bereiche der staatlichen Forstverwallung in
Bischofteinitz vom 20. Janner 1937 an bei der
Steinzufuhr und Reparatur von Wegen beschäf-
tigt. Nach Beendigung dieser Arbeit sind sie bei
der Holzerzeugung beschäftigt gewesen. Es hat
sich nicht nur um diese hier angeführten Arbeiter,
sondern um 9 Arbeiter gehandelt, welche mit den
Genannten gleichzeitig bis zum 6. März 1937 ge-
arbeitet haben. Um bei dem herrschenden Arbeits-
mangel alle Arbeit suchenden Arbeiter abwechseln
lassen zu können, konnten die Arbeiter nur ab-
wechselnd beschäftigt werden und mußte anstelle
der angeführten Arbeiter auch 4 anderen Arbei-
tern aus Kreuzhütte und aus Hersteinerhäuseln
Arbeit gewährt werden.
Bis zur Lohnauszahlung am 15. März 1937 ist
keiner dieser 9 Arbeiter erschienen, um sich um
Arbeit zu melden, bis auf Michael Kumschier und
Franz Kumschier, welche um Arbeit ersuchten
und diese am 1. Juni 1937 auch neuerlich an-
traten.
Am 15. Marz 1937 haben bei der Auszahlung
der Arbeiterlohne die angeführten Arbeiter den
Forstrat Karl Heger gefragt, warum sie seit
6. Marz 1937 nicht weiter beschäftigt werden. Da
Forstrat Heger uber die Entlassung dieser Ar-
beiter nicht entschieden hatte, hat er vom betref-
fenden Leiter des Waldreviers Aufklarungen uber
die erwähnte Anfrage der Arbeiter verlangt, der
ihm das Obangefuhrte mitteilte. Bei Verhandlung
dieser Angelegenheit ist zwischen den anwesen-
den deutschen Arbeitern eine Differenz entstan-
den, die sich zu einem scharfen Stritte auswuchs.
Zwecks Beendigung dieser Differenz hat Forst-
rat Heger den anwesenden Arbeitern die Orts-
verhältnisse aufgeklärt und hat ihnen ihr unan-
gebrachtes gegenseitiges Verhalten mit dem Be-
merken vorgehalten, daß in Hinkunft Arbeiter
nicht mehr beschäftigt werden könnten, die unter-
einander gegenseitig Differenzen und Streitig-
keiten hervorrufen würden. Damit Forstrat Heger
seine Unparteilichkeit bei der Beschäftigung von
Arbeitern betone, hat er auf die Tatsache hin-
gewiesen, daß ihm in den
tschechischen Zeitungen
dauernd zum Vorwurfe gemacht werde, er be-
schäftige und bevorzuge bei der Arbeit die in der
Partei Konrad Henlems organisierten Arbeiter,
wobei diese Partei angeblich durch die Zeitungen
als staatsfeindliche Partei bezeichnet zu werden
pflege. Auf diese Erklärung hin antwortete einer
der anwesenden Arbeiter scherzhaft, daß dies be-
wiesen werden müßte. In dieser ironischen Er-
klärung des Arbeiters erblickte Forstrat Heger
eine Herabsetzung seiner Mitteilung und ant-
wortete in der bereits vorhandenen Erregung ubei
den Streit der Arbeiter,,. daß der betreffende Ar-
beiter seine Behauptung, nicht Angehöriger der
Partei Konrad Henlems zu sem, wohl kaum be-
schworen konnte".
Forstrat Heger bestrertet jedoch, erklart zu ha-
ben, daß der Staat als Arbeitgeber Anhänger der
Sudetendeutschen Partei nicht beschäftigen konne
und daß diese Partei gegen den Staat arberte, da
er sich, wie oberwahnt, nur darauf berufen hatte,
es werde ihm in den Zeitungen zum Vorwurfe
gemacht, Angehörige der Sudetendeutsthen Par-
tei zu beschäftigen und zu bevorzugen, wobei m
diesen Zeitungen angeblich angeführt werde, daß
die Sudetendeutsche Partei staatsfeindlich sei.
Auch die obgenannten Arbeiter haben protokol-
laribch erklart, daß es sich nach ihrer Anschau
ung eher um persönliche und private Angelegen-
heiten handle, welche mit diesem Falle verbunden
worden sind.
Soweit es sich um die in der Interpellation er-
wähnte Beschäftigung des Jaroslav Horejš han-
delt, ist es wahr, daß dieser Arbeiter vom 2. No-
vember 1936 bis 29. Mai 1937 im Bereiche der
staatlichen Forstverwaltung in Bischofteinitz zum
Zwecke der Erlangung jener Vorpraxis gearbeitet
hat, welche fur die Aufnahme in die Hegerschule
verlangt wird.
Die Verwaltung der Staatsforste in Bischof-
teinitz, bzw. das betreffende Waldrevier Neubau-
hutten gehen bei der Arbeitszuteilung gemäß den
m dieser Richtung seitens der Direktion der staat-
lichen Forste und Guter in Prag erteilten Richt-
linien vor, welche dahin gehen, daß die Arbeit
vollständig unparteiisch verteilt werde, daß alle
ortsansässigen Bewohner Arbeit, soweit solche
vorhanden ist, erhalten und daß allen Bewerbern
eine Erwerbsmoglichkeit geboten werde.
Voraussetzungen fur die Einleitung ernes Zucht
Disziplinarverfahrens gegen Forstrat Karl He-
ger sind nicht ermittelt worden und ist auch hin
sichtlich der Beschäftigung der betreffenden Ar-
beiter eine weitere Verfugung zu treffen nicht
notwendig, da Franz Wagner und Konrad Gerl
in nächster Zeit im staatlichen Waldrevien Neu
bauhütten schon zufolge der angeführten und em-
gehaltenen Richtlinien uber die Arbeiterbeschal-
tigung aufgenommen werden. Franz Kumschie
ist derzeit am Großgrundbesitze Schonborn und
Josef Kumschier m der Sage bei der Firma Stuck 1
beschäftigt.
Prag, am 11. August 1937.
Der Minister fur Landwirtschaft-
Dr. Zadina m. p.
Pøeklad od 1070/XVIII.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
A. Jobst
wegen Störung einer Versammlung durch
den Wachtmeister Døevický in Altstadt,
Bezirk Neubistritz (Druck 861 VII).
16
Am 22. Janner 1937 wurde im Gasthause des
Josef Tesaø in Altstadt eine vertrauliche Ver-
sammlung der Sudetendeutschen Partei veran-
staltet. Da in dem genannten Gasthause keine
separierte Räumlichkeit ist, wurde die Versamm-
lung im öffentlich zugänglichen Schanklokal ver-
anstaltet.
Im Laufe der Versammlung hat Oberwacht-
meister Josef Døevický aus Altstadt das Schank-
lokal betreten, um eine Erfrischung einzunehmen.
Der Versammlungseinberufer ist sofort an ihn
herangetreten und hat ihn darauf aufmerksam ge-
macht, daß in der Räumlichkeit eine vertrauliche
Versammlung stattfinde, worauf der Oberwacht-
meister darauf verwies, daß eine vertrauliche Ver-
sammlung in einem geschlossenen Lokale, nicht
aber in einem öffentlich zugänglichen Lokale ab-
zuhalten sei. Daraufhin hat der Einberufer die
Versammlung geschlossen und die Teilnehmer
gingen auseinander.
Im Hinblicke darauf, daß die Versammlung in
einem öffentlich zugänglichen Gastlokale statt-
fand, so daß ein wesentliches Merkmal ihrer Ver-
traulichkeit fehlte, kann in der Handlungsweise
des Oberwachtmeisters keine Verletzung des Ver-
sammlungsgesetzes erblickt werden und liegt da-
her kein Grund zu irgendwelchen Maßnahmen
gegen ihn vor.
Prag, am 31. Juli 1937.
Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.
Pøeklad ad 1070/ XIX.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. F. Künzel
wegen eines Übergriffes des Poster-
kommandanten Vlasák vom Gendarmerie-
kommando Štramberk (Druck 888/XXI).
Oberwachtmeister Vlasák hat dem Alfons Ku-
beèka das von diesem gelesene und angeblich ihm
von einem unbekannten jungen Manne aus Neu-
titschein geliehene Buch "Sowjethölle erlebt" ab-
genommen, um amtlich festzustellen, ob es sich
nicht um eine verbotene Druckschrift handle, und
er hat ausdrücklich hervorgehoben, daß er das
Buch zurückstellen werde, falls kein Anstand
wahrgenommen werden würde. Beschlagnahmt
hat er das Buch nicht. Der in der Interpellation
gerügte Ausspruch des Oberwachtmeisters Vlasák
ist durch die Erhebung nicht erwiesen worden,
ebensowenig die Behauptung, daß er dem Alfons
Kubeèka empfohlen habe, die Zeitschrift "Zeit"
und einseitige Sachen nicht zu lesen.
Die Beschwerde des Alfons Kubeèka vom
12. März 1937 wegen der gerügten Angelegenheit
an das Landesgendarmeriekommando in Brunn
steht in Verhandlung und wird der Beschwerde-
führer von dem Erhebungsergebnisse verständigt
werden.
Im Hinblicke auf das Ergebnis der gepflogenen
Erhebung liegt aus Anlaß der Interpellation kein
Grund zu der verlangten Maßnahme vor.
P r a g, am 12. August 1937.
Der Minister des Innern:
Dr. Èerny m. p.
Pøeklad ad 1070/XX.
Antwort
der Regierung
auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Stangl
wegen erschreckender Zunahme von
Rachitis im deutschen Notstandsgebiet
(Druck 888/ XXX).
Durch die im Wege der Amtsärzte vorgenom-
mene Erhebung ist festgestellt worden, daß die
Zahl der Rachitiserkrankungen in den in der In-
terpellation erwähnten Bezirken in der Mehrzahl
der Fälle nicht einmal ein Prozent erreicht und
daß es sich fast durchwegs nur um leichtere For-
men der Krankheit handelt.
Trotzdem die ermittelte Zahl der Erkrankungen
den normalen Durchschnitt nicht übersteigt, hat
die staatliche Gesundheitsverwaltung, die sich der
Gefahr der Krankheit und ihrer Ursachen bewußt
ist, im Wege der zuständigen Kinderberatungs-
stellen und Landeszentralen für Jugendfürsorge
alle zur Hintanhaltung der Krankheit, bzw. zur
erhöhten Widerstandskraft der gefährdeten Kin-
der notwendigen Maßnahmen getroffen.
Prag, am 23. September 1937.
Der Vorsitzende der Regierung:
Dr. M. Hodža m. p.
Pøeklad ad 1070/ XXI.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. F. Künzel
wegen Einmischung der Národní jednota
in die Verwaltung des Staates
(Druck 902/ VIII).
17
Die staatlichen Polizeibehörden werden gemäß
§ 2 der Regierungsverordnung S. d. G. u. V. Nr.
51/1936 durch die Regierung errichtet. Das Minis-
terium des Innern nimmt bei Erstattung konkreier
Anträge in dieser Angelegenheit selbst stets aus-
schließlich auf die öffentlichen Bedürfnisse und
auf die Interessen der staatlichen und öffentlichen
Sicherheit Rücksicht.
P r a g, am 91. August 1937.
Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.
Pøeklad ad 1070/XXII.
Antwort
des Ministers für Schulwesen und
Volkskultur
auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. E. Peschka
wegen Nichteinlösung des Versprechens
der Errichtung einer deutschen Handels-
hochschule in der
Tschechoslovakischen
Republik (Druck 902/XII).
Das Ministerium für Schulwesen und Volks-
kultur läßt die allfällige Ergänzung des Schul-
netzes in keiner Weise außer Acht, soweit sich
hiefür allerdings eine objektive sachliche Notwen-
digkeit zeigt. Die Errichtung jeder neuen Hoch-
schule hängt allerdings auch davon ab, ob und in-
wieweit die vorhandenen finanziellen Mittel nicht
nur zur ordnungsmäßigen Ausgestaltung und Er-
haltung des bereits Vorhandenen hinreichen, son-
dern auch die Möglichkeit der Ausgestaltung und
der ordnungsmäßigen Sicherstellung weiterer An-
stalten für die Zukunft bieten. Der allgemeine
Wirtschaftsstand der letzten Jahre hat diese
Möglichkeiten wesentlich eingeschränkt. Es wird
gerade von der weiteren wirtschaftlichen Ent-
wicklung abhängen, ob und wann neuen Erforder-
nissen entsprochen werden kann.
P r a g, am 10. September 1937.
Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:
Dr. Franke m. p.
Pøeklad ad 1070/XXIII.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
E. Hirte
wegen grundloser Versammlungsauflösung
durch den anwesenden Regierungsver-
treter Dr. Prokesch von der staatlichen
Polizeibehörde in Bodenbach
(Druck 911/III).
Die Versammlung in Klein Schockau ist auf-
gelöst worden, weil Ottokar Matzke trotz wieder-
holter Ermahnung in seiner Rede den Verlauf
einer Volksversammlung in Aussig wahrheits-
widrig dargestellt, die Staatspolizei zu Unrecht
dahin beschuldigt hat, daß sie ihre Verpflichtun-
gen nicht erfülle, und mit einer Gegenmaßnahme
seitens der Deutschen gedroht hat, wobei die Ver-
sammlungsteilnehmer seine Rede mit Schmäh-
rufen begleiteten, ohne daß der Versammlungsvor-
sitzende für Herstellung der Ruhe und Ordnung
gesorgt hätte.
Das Vorgehen des intervenierenden Beamten
stand daher mit dem Gesetze in Übereinstimmung.
Prag, am 1. September 1937;
Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.
Pøeklad ad 1070/XXIV.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
R. Axmann
wegen Nichtbeachtung des Sprachen-
gesetzes durch die Bezirksbehörde in Bärn
(Druck 911/IV).
Die Bezirksbehörde in Bärn verwendet für
deutsche Parteien Briefumschläge mit zweispra-
chiger Bezeichnung der Behörde. Wenn in den
interpellierten Fällen andere Umschläge mit einem
gerügten weiteren ganz geringfügigen Mangel
verwendet wurde, geschah dies offensichtlich durch
ein Versehen; die Bediensteten, welche bei dieser
Behörde die Expedition und Ausfüllung der Brief-
umschläge besorgen, sind deutscher Nationalität
und haben von niemandem eine Weisung dahin er-
halten, die Kuverts bloß in der Staatssprache zu
schreiben. Die Parteien können auf ihre Sprachen-
rechte verzichten und haben in diesen Fällen
keine Beschwerde geführt. Die Landesbehörde in
Brunn hat ihren unterstellten Behörden die erfor-
derlichen Weisungen über die sprachliche Aus-
stattung der zweisprachigen Erledigungen und
3
18
jener Briefumschläge herausgegeben, in denen sie
den Parteien Erledigungen zusenden.
Prag, am 1. September 1937.
Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.
Pøeklad ad 1070/ XXV.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
F. Nitsch
wegen ungerechtfertigten Verbotes und
Beschlagnahme eines Wimpels
der Sudetendeutschen Partei durch ein
Organ der staatlichen Polizeibehörde
in Wiesenberg (Druck 911/V).
In dem Falle, der Gegenstand der Interpellation
ist, hat das Sicherheitsorgan den Wimpel mit dem
Abzeichen der Sudetendeutschen Partei für ein
allfälliges weiteres Verfahren sichergestellt, da
nach Ansicht dieses Organs der Gebrauch des
Wimpels im Hinblicke auf die Ortsverhältnisse die
öffentliche Ruhe und Ordnung gefährden konnte.
Die staatliche Polizeiexpositur in Wiesenberg
hat nach Überprüfung des Falles auf Grund der
dienstlichen Meldung des erwähnten Organs keinen
Grund zu irgendeiner Verfügung erblickt und hat
den Wimpel dem Eigentümer zurückgegeben.
Bei diesem Stande der Angelegenheit liegt kein
Grund zu irgendeiner Verfügung vor.
Prag, am 31. August 1937.
Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.
Pøeklad ad 1070/ XXVI.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
Franz Nìmec
wegen der Entfernung einer Heiligen-
statue in Seestadtl, Bezirk Görkau
(Druck 911/X).
Der ehemalige Regierungskommissär der Stadt
Seestadtl Johann Hovorka hat im April und Mai
1936 über die Beseitigung der Statue dem Vor-
sitzenden des Kirchenkomitees Richard Nürn-
berger verhandelt und hat ihn ersucht, er möge in
der Angelegenheit auch mit den anderen zustän-
digen Personen aus Seestadtl verhandeln. Der Re-
gierungskommissär hat sich, allerdings wie nach-
träglich festgestellt worden ist, erst nach Besei-
tigung der Statue mit dem Ortsseelsorgeverwalter
darüber geeinigt, daß bei Lösung der Frage der
Kirchenrestaurierung auf die Aufstellung der
Statue an einem würdigen Orte in der Nähe der
Kirche Bedacht genommen werden würde.
Der neue Regierungkommissär der Stadt See-
stadtl Dr. Ing. Tichý hat sich mit dem Seelsorge-
verwalter und mit den Vertretern der deutschen
Einwohner (dem ehemaligen Senator Eichhorn
und R Nürnberger) bereits dahin geeinigt, wo die
Statue neu zur Aufstellung gelangen werde, und
hat Offerten von Baumeistern und Bildhauern für
die Restaurierung und Aufstellung der Statue ein-
geholt. Eine einfache, nicht fachgemäße Aufstel-
lung der Statue könnte sofort vorgenommen wer-
den, der Regierungskommissär will die Statue je-
doch fachgemäß aufstellen lassen. Dies erfordert
größere Ausgaben, auf welche im Gemeindevoran-
schlage für 1937 nicht Bedacht genommen ist.
Trotzdem kann erwartet werden, daß die Statue
noch im Laufe des Jahres 1937 aufgestellt weiden
wird.
Im Hinblicke auf die geschilderten Tatsachen
liegt kein Grund zu irgendeiner Verfügung vor.
Prag, am 4. September 1937.
Der Minister des Innern:.
Dr. Èerný m. p.
Pøeklad ad 1070/XXVII
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
F. May
wegen grundlosen Verbotes des Sudeten-
deutschen Marsches von Viktor Czapka
und des Fehrbelliner Reitermarsches von
R. Henrion durch die staatliche Polizei-
expositur in Warnsdorf und Schluckenau
(Druck 911/XI).
Die von den staatlichen Polizeiexposituren in
Warnsdorf und Schluckenau erlassenen Verbote
sind im Interesse der Wahrung der öffentlichen
Ruhe und Ordnung herausgegeben worden, da den
gemachten Erfahrungen zufolge das Spielen der
verbotenen Märsche vom Publikum zu demonstra-
tiven Kundgebungen mißbraucht zu werden pflegt
Das von der Bezirksbehörde in Dux erlassene
Verbot wurde wegen Nichtigkeit aus formeller
Gründen widerrufen, da es an individuelle Perso-
nen ohne tatsächliche Grundlage erflossen ist.
19
Dieser Fall kan darum nicht auf das Vorgehen der
staatlichen Polizeiexpositur in Warnsdorf und
Schluckenau appliziert werden.
Aus Anlaß dieser Interpellation liegt darum
kein Grund zu irgendeiner Verfugung vor.
Prag, am 1. September 1937.
Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.
Pøeklad ad 1070/XXVIII.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
R. Enorre
Wegen gesetzwidriger Beschlagnahme
eines Abzeichens der Sudetendeutschen
Partei, Vorsitzender Konrad Henlein,
durch ein Organ der staatlichen Polizei-
behörde in Freudenthal (Druck 911/XII).
Die staatliche Polizeibehörde in Freudenthal hat
den Fall, der Gegenstand der Interpellation ist,
unverzüglich selbst auf Grund der dienstlichen
Meldung des Sicherheitsorgans überprüft, welches
das Abzeichen der Sudetendeutschen Partei seinem
Eigentümer abgenommen hatte, und hat. nachdem
sie erkannt hatte, daß es sich um einen Irrtum des
Sicherheitsorgans handle, die Zurückgabe des Ab-
zeichens an den Eigentümer bereits am zweiten
Tage verfügt. Gleichzeitig wurde das Sicherheits-
oigan in der Angelegenheit gehörig belehrt.
Bei diesem Stande der Angelegenheit liegt keine
Ursache zu irgendeiner Verfügung vor.
Prag, am 31. August 1937.
Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.
Pøeklad ad 1070/XXIX.
Antwort
des Ministers für Industrie, Handel und
Gewerbe
auf die Interpellation des Abgeordneten
E. Hirte
wegen Verletzung des § 128 der Ver-
fassungsurkunde durch Bezirksbehörden
(Druck 911/XIII).
Der ganze politische Bezirk Deutsch Gabel weist
starken Touristenverkehr auf. Den Bezirk besu-
chen Touristen
tschechischer Nationalität in; grosen
Zahl. Dieser Umstand bildet die Hauptuisache
daß die Bezirksbehorde in Deutsch-Gabel bemüht
wir und bemuht ist, die besten Bedingungen für
die Erfassung und volle Entfaltung des Touristen-
verkehrs zu erzielen.
Es besteht kein Zweifel, daß eine dieser Bedin-
gungen auch die Möglichkeit der Orientierung und
der Verständigung in der Sprache jedes Touristen
ist. Deshalb empfiehlt die Bezirksbehörde den
Eigentümern der von Touristen besuchten Unter-
nehmungen, sie mögen in ihrem eigenen Interesse
den
tschechischen Besuchern in sprachlicher Bezie-
hung entgegenzukommen trachten. Ich bemerke
jedoch ausdrücklich, daß es sich um keinerlei An-
ordnung, sondern bloß um eine Empfehlung ge-
handelt hat, deren Erfüllung von der Erwägung
der Partei abhängig war.
In dem in der Interpellation erwähnten Falle ist
dem Obmanne des bürgerlichen Schützenvereins
in Zwickau ebenso empfohlen worden, die dem
Vereine gehörige Restauration möge mit einer
tsche-
chischen Aufschrift versehen werden. Der Obmann
hat bereitwillig zugestimmt, daß die äußere Be-
zeichnung in der Staatssprache vorgenommen
werde, so daß schon aus diesem Grunde es un-
angebracht ist, den Behörden zum Vorwurfe zu
machen, die
tschechische Bezeichnung sei vom Ob-
manne erzwungen worden.
Unter diesen Umständen ist keinerlei Grund zu
einem Einschreiten in dieser Angelegenheit wahr-
genommen worden. Ebenso ist mir nichts darüber
bekannt, daß die Behörden in anderen Fällen die
Eigentümer von Gastgewerben deutscher Nationa-
lität gezwungen hätten, ihre Unternehmungen
auch in der Staatssprache zu bezeichnen.
Daß weiter das obgeschilderte Vorgehen der Be-
lorden mit den Bestimmungen des § 128, \bs. 3,
der Verfassungsurkunde nicht im Widerspruche
steht, geht bereits aus dem Angeführten hervor
Hiezu bemerke ich weiter noch, daß auch in der
Interpellation nicht behauptet wird, die Behörden
wurden das verfassungsrechtlich gewährleistete
Recht des Gebrauches der deutschen Sprache ein-
schränken.
Im Hinblicke auf die ressortmäßige Zuständig-
keit habe ich die Antwort auf diese Interpellation
übernommen.
Prag, am 10. September 1937.
Der Minister für Industrie, Handel und Gewerbe:
Najman m. p.
Pøeklad ad 1070/XXX-
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. A. Lischka
20
wegen dienstlicher Verfehlungen von
Organen der staatlichen Polizeibehörde
in Leitmeritz (Druck 911/XXII).
Gegen die beiden in der Interpellation ange-
führten Bediensteten ist unverzüglich ein Diszipli-
narverfahren eingeleitet worden. Gleichzeitig sind
diese Bediensteten von ihrer bisherigen Wirkungs-
stätte versetzt worden.
Prag, am 3. September 1937.
Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.
Státní tiskárna v Praze. - 5651-37.