14

wegen Behinderung der Feldbestellung

durch Verteidigungsbauten

(Druck 918/VII).

Die Schlagbäume und anderen Einrichtungen an
den Straßen und Wegen sind aus wichtigen Grün-
den der Verteidigung des Staates auf Grund des
§ 90, Abs. 7, des Gesetzes zur Verteidigung des
Staates S. d. G. u. V. Nr. 131/1936 und der Re-
gierungsverordnung Nr. 203/1936 errichtet wor-
den.

Hinsichtlich ihrer technischen Durchführung
war die Militärverwaltung von dem Bestreben ge-
leitet, daß der übliche Straßenverkehr dadurch
nicht erschwert, umsoweniger unmöglich gemacht
werde und daß gleichzeitig den Erfordernissen
und Bedürfnissen der Bevölkerung, namentlich
der landwirtschaftlichen Kreise hinsichtlich der
Bearbeitung der Felder, der Einbringung der
Ernte u. dgl. entsprochen werde.

Die örtlichen Finanzwachorgane sind verhalten
worden, die Schlagbäume gemäß der Vereinba-
rung mit den Gemeindevorstehern während der
Zeit zu bedienen und zu öffnen, die gemäß den
Bedürfnissen der Bevölkerung am geeignetsten
erscheint.

Das Ministerium für nationale Verteidigung
verhandelt mit den beteiligten Ressorts der
Staatsverwaltung noch weiter darüber, daß eine
einheitliche Anordnung über die Bedienung der
Schlagbäume herausgegeben werde, und es wird
sich auch in Hinkunft bemühen, den Bedürfnissen
der Bevölkerung möglichst entgegenzukommen
und alle Anstände zu beseitigen.

Soweit im gegebenen Falle die Errichtung von
Stegen verlangt wird, erachtet die Militärverwal-
tung eine solche Maßnahme nicht für notwendig,
da, wie ermittelt worden ist, der Zugang, bezw.
die Zufahrt auf die Felder mit einem kleinen Um-
weg auch bei der bisherigen Regelung möglich ist.

Eine Ausbesserung der Wege, von denen die
Interpellation spricht, obliegt nicht der Militär-
verwaltung.

P r a g, am 8. September 1937.

Der Minister für nationale Verteidigung:
Machník m. p.

Pøeklad ad 1075/VII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Franz Nemec

wegen schikanösen Vorgehens des Rates
Charvát von der politischen Bezirks-
behörde in Saaz bei der Versammlung
der Sudetendeutschen Partei,

Vorsitzender Konrad Henlein,
am 8. November 1936 in Stankowitz
(Druck 902/XXII) und betreffend
die Verfügung der Landesbehörde gegen
Oberkommissär Charvát von der politi-
schen Bezirksbehörde in Saaz
(Druck 918/IX).

Dem genannten Beamten ist auf Anordnung des
Präsidiums der Landesbehörde in Prag dienstlich
sein ungehöriges Vorgehen durch den vorgesetz-
ten Bezirkshauptmann mit Nachdruck gerügt
worden.

Zu einer weiteren Verfügung ist im Hinblicke
auf den Charakter der Angelegenheit kein Grund
vorgelegen.

P r a g, am 2. September 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1075/VHL

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. E. Peschka

wegen willkürlicher Handhabung des
"freien Ermessens" durch die Bezirks-
behörde in Plan (Druck 918/XVII).

Das freie Ermessen der Behörden bei Entschei-
dungen über Gesuche um Erteilung der Bewilli-
gung zum Aushange von Plakaten wird im Ge-
setze in keiner Weise eingeschränkt und kann
darum dem Vorgehen der Bezirks- und Landes-
behörde in dem interpellierten Falle nichts aus-
gestellt werden.

In sachlicher Beziehung bemerke ich, daß das
Plakat in keiner Weise von einem Schütze oder
von einer Unterstützung des darniederliegenden
Handwerkes spricht, sondern daß es im Gegen-
teile dahin ausgelegt werden könnte, es ziele ge-
gen die heimischen Gewerbetreibenden ab, soweit
sie nicht Mitglieder der Sudetendeutschen Partei
sind.

Ich habe die Beantwortung der Interpellation
allein übernommen, weil es sich um eine in den
Kompetenzbereich des Ministeriums des Innern
fallende Presseangelegenheit handelt.

Prag, am 4. September 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Cerny m. p.


15

Pøeklad ad 1075/IX.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation der Abgeordneten
Dr. H. Neuwirth, A. SogI und Dr. Hodina

wegen grundloser Verbote von öffentlichen
Versammlungen und Mißachtung der Be-
stimmungen des Sprachengesetzes durch
die Bezirksbehörde in Znaim
(Druck 918/XIX).

Die in der Interpellation angeführten Versamm-
lungen sind keineswegs deshalb verboten worden,
weil ihr Zweck den Strafgesetzen zuwiderlaufen
würde, sondern deshalb, weil im Hinblicke auf die
aufgelösten öffentlichen Versammlungen der Su-
detendeutschen Partei in Schönau und in Urbau
vom 14. März d. J. der begründete Verdacht vor-
lag, es könnte bei denselben zu einer Störung der
öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit und
hiebei auch zu einer Verletzung der Strafgesetze
eventuell durch ungehörige Ausrufe und Handlun-
gen der Versammlungsteilnehmer kommen.

Die gerügten kleineren sprachlichen Fehler in
den Bescheiden der Bezirksbehörde geschahen
bloß aus Versehen. In der angeführten Richtung
ist von der Landesbehörde in Brunn bereits vor
Einbringung der Interpellation die notwendige
Verfügung getroffen worden.

P r a g, am 4. September 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1075/X.
Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
J. Jäkel

wegen schikanöser Einschränkung der
verfassungsmäßig gewährleisteten Ver-
sammlungsfreiheit durch den Leiter der
staatlichen Polizeiexpositur in Neustadt
a. T. (Druck 918/XX).

Die Eingriffe des intervenierenden Beamten wa-
ren nicht begründet und ist in dieser Richtung die
notwendige Verfügung getroffen worden.

P r a g, am 4. September 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1075/XI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
F. Nitsch

wegen schikanöser Handhabung der Ver-
sammlungsaufsicht durch Organe der
staatlichen Polizeiexpositur in Mähr.
Altstadt (Druck 918/XXI).

Die Versammlung in Kunzendorf ist mit Recht
aufgelöst worden, weil Lehrer Weber trotz wie-
derholter Ermahnungen über Schulangelegenhei-
ten in einer Art und Weise gesprochen hat, wel-
che den Tatbestand eines Vergehens nach den
§§ 14, Abs. 6, und 18, Abs. 1, des Gesetzes zum
Schütze der Republik und nach § 300 des Straf-
gesetzes bildeten.

Prag, am 1. September 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1075/XII.

Antwort

des Ministers des Innern
und des Ministers für Landwirtschaft

auf die Interpellation des Abgeordneten
H. H. Birke

wegen parteilicher Erhebungspraxis der

Gendarmeriestation in Parschnitz

(Druck 861/VI).

Bei der Erhebung über das Ansuchen des Josef
Illner aus Wolta um eine Unterstützung aus
öffentlichen Mitteln für ein eingegangenes Pferd,
hat der in der Interpellation genannte Stabs-
wachtmeister von Illner nicht verlangt, er möge
sich mit einer Mitgliederlegitimation des Bundes
der Landwirte ausweisen, sondern hat bloß ver-
langt, Illner möge eine Bestätigung des Tier-
arztes vorlegen, der das erkrankte Pferd behan-
delt hatte. Es ist möglich, daß der erwähnte
Stabswachtmeister bei der Erhebung einen unan-
gebrachten Ausdruck gebraucht hat ("Legitima-
tion" statt "Bestätigung"), der Illner über die
ermittelten Tatsachen irregeführt hat.

Das Ministerium für Landwirtschaft geht bei
der Entscheidung über Angelegenheiten des freien
Ermessens unparteiisch und daher ohne Rücksicht
auf die politische Zugehörigkeit des Gesuch-


16

stellers vor. Dies gilt auch für die Entscheidungen
über Unterstützungen von Kleinlandwirten zur
Linderung der durch das Verenden, bezw. die Not-
schlachtung von Vieh verursachten Schäden. Bei
der Erledigung des Gesuches Josef Illners, der
durch die Notschlachtung eines Pferdes zu Scha-
den gekommen war, war es maßgebend, daß er
stark verschuldet ist und eine zahlreiche Familie
besitzt, und mit der Entscheidung vom 10. März
1937, Z. 26. 500/II/B/37, wurde ihm deshalb ohne
Rücksicht auf seine politische Zugehörigkeit und
trotz des Umstandes, daß das Ausmaß seines An-
wesens 23 ha beträgt, eine Unterstützung zu-
erkannt.

Prag, am 31. Juli 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Der Minister für Landwirtschaft:
Dr. Zadina m. p.

Pøeklad ad 1075/XHI.

Antwort

des Ministers für nationale Verteidigung

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. F. Karmasin

wegen einer aufreizenden Aufschrift in

der Kantine des Artillerieregimentes

Nr. 110 in Sillein (Druck 888/XII).

Das mit einer Aufschrift in der Militärkantine
des Artillerieregiments 110 in Žilina aufgehängte
Bild ist ein aus dem Werke von Otto Matoušek
"Zborov" entnommenes graphisches Blatt, wel-
ches Werk 7 Litographien zu Worten des Dich-
ters R. Medek enthält. Der Text unter dem Bilde
ist ein Zitat ans dem heroischen Gedichte Medeks
"Zborov", das vom Dichter unmittelbar nach der
Schlacht bei Zborov geschrieben wurde.

Die Interpellation mißt diesem Texte eine irrige
Bedeutung zu, wenn sie annimmt, daß er eine
grobe Unfreundlichkeit gegenüber dem derzeiti-
gen Deutsehen Reiche ist. Die Worte des Dich-
ters:,. Pøed nimi šíøí se hrùza a smrt" beziehen
sich, wie aus dem Texte des ganzen Gedichtes
zweifellos hervorgeht, auf das èechoslovakische
Militär. Die weiteren Worte:,. Germánská vojska
prchají k Pomoøanùm" sind eine Konstatierung
einer historischen Tatsache, was auch die Fach-
literatur bezeugt, denn das Ergebnis der Schlacht
war ein Durchbruch der Front und ein Zu-
rückweichen der verbündeten österreich-ungfari-
schen und reichsdeutschen Truppen von Zborov
gegen die Gemeinde Pomoøany (Pomorzany) in
Ostsralizien. Es handelt sich also nicht um das
norddeutsche Pomoøany (Pommern) wie die In-
terpellation vermutet.

Aus den angedeuteten Gründen kann man sich
nicht mit der Annahme der Interpellation über die

Anstößigkeit des Textes identifizieren und liegt
kein Grund zur Beseitigung desselben vor.

Prag, am 9. September 1937.

Der Minister für nationale Verteidigung:
Machník m. p.

Pøeklad ad 1075/XIV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
F. Hollube

wegen Anwendung zweierlei Masses bei

der Bewilligung und Beaufsichtigung von

Mai-Eundgebungen durch die staatliche

Polizeidirektion in Reichenberg

(Druck 960/V).

Schulpflichtige Kinder haben an dem kommuni-
stischen Umzüge nicht teilgenommen. Soweit sie
die Eltern mitgenommen hatten, sind sie von den
Ordnern aus dem Umzuge ausgeschieden und in
das Kino "Urania" in Franzendorf zu einer Kin-
dervorstellung geführt worden: als sie ungefähr
10 Minuten vor Schluß der Volksversammlung
von dort zurückkehrten, sind sie über Weisung
des intervenierenden Beamten neuerlich in die
Eisensrasse geführt worden, wo sie den Schluß
der Versammlung abwarteten. Die phptographi-
sche Aufnahme ist erst nach Beendigung der
Kundgebung gemacht worden, als die Kinder zu
den Eltern auf den Masarykplatz eingelassen
wurden.

Dem Vorgehen der genannten Behörde kann da-
her nichts ausgestellt werden.

Prag, am 14. September 1937.

Der Minister des Innern:

Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1075/XV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
L. Wagner

wegen mangelhafter dienstlicher Qualifi-
kation der Beamten der staatlichen Polizei-
behörde in Prachatitz (Druck 960/VI).

Dem Ergebnisse der durchgeführten Erhebung
zufolge hat die genannte Behörde die in der In-
terpellation angeführten Bescheide nicht heraus-


17

gegeben und beruhen die Interpellationsangaben
daher auf unrichtigen Informationen.

Prag, am 14. September 1937.

Der Minister des Innern:

Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1075/XVI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. E. Peschka

wegen schikanöser Handhabung der Ver-
sammlungspolizei durch den Leiter der
staatlichen Polizeibehörde in Jauernig,
Herrn Dr. Prochaska (Druck 960/XII).

Der Vertreter der Behörde hat bei Überprüfung
der Legalität der Versammlung nur jene Teilneh-
mer nach ihrem Taufnamen, ihrem Berufe und
Wohnorte gefragt, welche den gleichen Familien-
namen trugen und welche nur auf diese Weise
identifiziert werden konnten.

Die Einladungen sind nicht beschlagnahmt, son-
dern mit Zustimmung des Versammlungseinberu-
fers in den Nebenraum gebracht und nach Über-
prüfung zurückgegeben worden. Die Präsenzliste
ist gleichfalls mit Zustimmung des Einberufers
mitgenommen worden.

Das Vorgehen des genannten Beamten stand
daher in Übereinstimmung mit den geltenden
Vorschriften.

Prag, am 14. September 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1075/XVII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
A. Jobst

wegen dienstlicher Übergriffe von Orga-
nen der staatlichen Polizeibehörde in
Oberplan (Druck 960/XIII).

Adolf Stirn und Hans Mayer sind von Polizei-
organen in Oberplan mit Grund angehalten und
einvernommen worden, da gegen sie eine Anzeige
dahin erstattet worden war, daß sie nicht der Ar-
beit wegen sondern zum Dienste in ausländischen,
nach militärischer Art errichteten Formationen
über die Grenze reisen.

Die Behauptung, daß der einschreitende Polizei-
beamte bei der Anhaltung schroff vorgegangen
wäre und den Befehl gegeben habe, auch Ernst
Mayer vorzuführen, entspricht nicht den Tat-
sachen. Der Letztgenannte ist deswegen in Unter-
suchung gezogen worden, weil er sich in ungehö-
riger Weise in die Amtshandlung eingemischt
hatte und sich einer Beleidigung von Amtsperso-
nen schuldig machte, wegen welcher Delikte er
auch gerichtlich abgestraft wurde.

Da die beiden Angehaltenen über den Zweck
ihrer Reise in das Ausland ausweichend aussag-
ten - indem sie behaupteten, sie wollen einer
ständigen Arbeit nachgehen, obwohl sie keine vom
Landeszentralarbeitsamte beglaubigten Arbeits-
vertraffe oder Auswandererpässe bei sich hatten
- und über das Ziel ihrer Reise nur angeben
konnten, daf, sie nach Haidimühle fahren, wo sie
erst das weitere erfahren würden, war es not-
wendig, ihre Reiseausweise bis zur Durchführung
der erforderlichen Untersuchung in dieser Ange-
legenheit zurückzuhalten.

Prag, am 6. September 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1075/XVIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. F. Künzel

wegen dienstlicher Verfehlungen des Lei-
ters der staatlichen Polizeiexpositur
Dr. Procházka in Jauernig
(Druck 960/XIV).

Die Interpellationsbehauptung, daß anläßlich
der bei Josef Bauch am 27. April 1937 vorgenom-
menen Hausdurchsuchung andere Dinge beschlag-
nahmt worden seien ale jene, nach denen ge-
forscht wurde, nämlich Rundschreiben der Be-
zirksleitung der Sudetendeutschen Partei in Frei-
waldau und Jauernig, ist nicht richtig. Wie durch
die gepflogene Erhebung ermittelt wurde, ist ein
solches Rundschreiben von Josef Bauch dem Lei-
ter der staatlichen Polizeiexpositur in Jauernig
freiwillig geliehen worden und hat dieser verspro-
chen, er werde das Rundschreiben wieder zurück-
geben, ohne daß er aber den genauen Zeitpunkt
angab, in welchem er dies machen werde. Die
Rückgabe des Rundschreibens hat sich dadurch
verzögert, daß das Polizeiorgan, das am Tage
nach der Hausdurchsuchung das Rundschreiben
zustellen sollte, den Josef Bauch nicht daheim an-
getroffen hat. Die verspätete Rückstellung dieses
Rundschreibens, dessen Inhalt im ganzen bedeu-
tungslos und dem Josef Bauch gewiß bekannt
war, konnte auf das Gelingen der Maifeier der
Sudetendeutschen Partei keinen Einfluβ haben.


18

Was die formelle Seite des Vorgehens bei Vor-
nahme der erwähnten Hausdurchsuchung anbe-
langt, ist ein Mangel nur darin erblickt worden,
daß über die vorgenommene Durchsuchung nicht
sogleich ein Protokoll abgefaßt wurde. Dieser
Mangel ist den einschreitenden Organen gegen-
über gerügt worden.

Prag, am 1. September 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1075/XIX.

Antwort

des Ministers des Innein

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Stangl

wegen mangelhafter Bildung von
Gendarmerieorganen und der zuständigen

Beamten der Bezirksbehörde in
Bischofteinitz (Druck 960/XVII).

Das Straferkenntnis der Bezirksbehorde in Bi-
schofteinitz, womit Josef Blaschek aus Pilsen we-
gen Übertretung des Mißbrauches des Abzeichens
des Roten Kreuzes nach dem Gesetze vom 19. De-
zember 1921, S. d. G. u. V. Nr. 479, verurteilt
worden ist, ist von der Landesbehörde wegen
Mangel des Tatbestandes aufgehoben worden.

Die Gendarmerieorgane, welche diese Verurtei-
lung durch eine unvollständige Erhebung ver-
schuldet hatten, sind zur Verantwortung gezogen
worden.

Prag, am 15. September 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1075/XX.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Franz Nìmec

wegen Gefährdung der öffentlichen Ruhe

und Ordnung durch Organe der staatlichen

Polizeiexpositur in Görkau

(Druck 960/XVIII).

Die intervenierenden Amtsorgane haben die
feierliche Einbringung der Flagge der SdP. in die
Versammlungsräumlichkeiten nicht verboten, son-
dern es haben die Veranstalter selbst, welche

keine Staatsflagge zur Hand hatten, davon ab-
gesehen.

Der Redner ist vom Vorsitzenden auf Anregung
des Vertreters der Behörde aufgefordert worden,
den Platz neben dem Versammlungsvorsitzenden
einzunehmen, damit der Vorsitzende im Bedarfs-
falle die Möglichkeit eines unmittelbaren Kontak-
tes mit dem Redner habe. Von dieser Forderung
ist Abstand genommen worden, als der Vor-
sitzende erklärte, daß am Tische einige Plätze un-
besetzt bleiben würden, so daß er sich mit dem
Redner werde verständigen können. Die Behaup-
tung betreffend eine Drohung des intervenieren-
den Organs mit der Versammlungsauflösung für
den Fall, als der Redner der erwähnten Aufforde-
rung nicht Folge leisten würde, entspricht laut
Erhebungsergebnis nicht den Tatsachen.

Der Vertreter der Behörde hat sich dem Ver-
sammlungsvorsitzenden und dem Senator Garlik
gegenüber legitimiert.

Prag, am 17. September 1937.

Der Minister des Innern:

Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1075/XXI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. F. Zippelius

wegen pietätlosen Verhaltens eines
Organes der staatlichen Polizeibehörde
in Teplitz-Schönau (Druck 960/XIX).

Der Vertreter der Behörde bei der öffentlichen
Versammlung der SdP. in Weißkirchlitz ist bei
der Gedenkkundgebung für die verstorbenen Par-
teiangehörigen aufgestanden. Die gegenteilige
Interpellationsbehauptimg entspricht nicht den
Tatsachen.

Prag, am 14. September 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1075/XXII.

Antwort

des Finanzministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
Fischer

wegen grober Dienstverfehlungen des
Finanzwachtmeisters Josef Sämann


19

(Aufseher Zeman) vom Zollamte Hnìvo-
šice, Bez. Troppau (Druck 960/XXI).

Die gerügte Angelegenheit wurde untersucht
und ist folgendes festgestellt worden:

Am 6. Mai 1937 hat der Finanzwachinspektor
štork beim Zollamte in Hnìvošice den Fleischerge-
hilfen Alois Bitomský aus Zauditz abgefertigt, der
mit seinem Fahrrade die Grenze gegen Deutsch-
land überschritt. Um an Bitomský die ordnungs-
gemäße Zollvisitation vornehmen zu können, wurde
er aufgefordert, die Kanzlei des Zollamtes zu be-
treten. Da Bitomský sich weigerte, dieser Auffor-
derung Folge zu leisten, mußteerdurch die aus dem
Respizienten Èernín und dem Aufseher Zeman be-
stehende eben eingetroffene Finanzwachpatrouille
geschoben und zum Betreten der Kanzlei gezwun-
gen werden. Bei der Visitation hat Respizient Èer-
nín den Bitomský aufgefordert, die Abzeichen ab-
zunehmen, die er auf seinem Rocke trug und unter
denen sich auch das Abzeichen der Sudetendeut-
schen Partei befand. Als sich Bitomský weigerte,
die Abzeichen abzunehmen, war Respizient Èernín
gezwungen, sie ihm selbst abzunehmen. Hiebei hat
Bitomský derartigen Widerstand geleistet, daß er
leicht an der Nase verletzt wurde, aus der er zu
bluten begann. Die Protokolle über die Einver-
nahme aller anwesenden Bediensteten der Finanz-
wache erweisen übereinstimmend, daß diese Ver-
letzung nicht absichtlich herbeigeführt worden
ist, sondern daß dies durch einen Zufall geschehen
ist, der einzig und allein durch das ungebührliche
Benehmen des Bitomský bei der Vornahme der
Zollvisitation verschuldet wurde, weshalb auch der
Zollamtsleiter gezwungen war, gegen ihn die An-
zeige bei der Polizeidirektion in Troppau zu er-
statten.

Die Behauptung über die Einschließung des Bi-
tomský im Amtsraume entspricht nicht der Wahr-
heit.

Die Abnahme des in der Interpellation ange-
führten Abzeichens war im gegebenen Falle im
Interesse der öffentlichen Ruhe und Ordnung voll-
auf begründet.

In dem Vorgehen der beteiligten Finanzwach-
organe ist kein Verstoß erblickt worden und war
es daher nicht notwendig, irgendwelche besondere
Maßnahmen zu treffen.

Prag, am 22. September 1937.

Der Finanzminister:
Dr. Franke m. p.

Pøeklad ad 1075/XXIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
J. Jäkel

wegen willkürlicher Bestrafung von Staats-
bürgern deutscher Volkszugehörigkeit

durch die staatliche Polizeibehörde
in Reichenberg (Druck 982/VIII).

Gegen das in der Interpellation erwähnte Straf-
erkenntnis ist die Berufung eingebracht worden
und werden daher das Vorgehen und die Ver-
fügung der Polizeidirektion in Reichenberg im
Instanzenwege überprüft werden.

Prag, am 7. September 1937.

Der Minister des Innern:

Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1075/XXIV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. F. Hodina

wegen dienstlicher Verfehlungen des Orga-
nes der staatlichen Polizeibehörde in Brunn
Nr. 473, Josef Pokorný (Druck 982/XXI).

August Planner hat durch sein ungebührliches
Benehmen bei dem offiziellen Vortrage der Staats-
liymne Ursache zu dem polizeilichen Einschreiten
gegeben. Wegen dieses Verhaltens, da? öffent-
liches Ärgernis erregte, mußte gegen ihn auch
administrativ eingeschritten werden. Durch die in
der Angelegenheit gepflogene amtliche Erhebung
ist nicht bestatigt worden, daß das einschreitende
Polizeiorgan gegen den Genannten eine solche
Handlungsweise an den Tag gelegt hätte, wie sie
in der Interpellation geschildert wird. Damit der
Fall jedoch auch von dem ordentlichen Gerichte
beurteilt werde, ist gegen den betreffenden Be-
diensteten das Strafverfahren wegen des Ver-
brechens nach § 101 St. -G., sowie das Disziplinar-
verfahren eingeleitet und gegen Planner die Straf-
anzeige wegen des Verbrechens nach § 209 St. -G.
erstattet worden. Diese beiden Verfahren sind bis-
her noch nicht abgeschlossen und ich kann ihrem
Abschlüsse durch weitere Maßnahmen nicht vor-
greifen.

P r p g, am 7. September 1937.

Der Minister des Innern:

Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1075/XXV.

Antwort

der Regierung

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. E. Peschka


20

wegen der Völkerrechts- und verfassungs-
widrigen Sprachenrechtbeschränkung des
Entwurfes der "Kleinen Gewerbegesetz-
novelle" (Druck 996/VI).

Der Entwurf des Wortlautes des § 44 der sog.
kleinen Gewerbenovelle, der Gegenstand der Inter-
pellation ist, ist keine "Regierungs"-Vorlage, da
er bisher interministeriell nicht durchberaten, und
deshalb auch der Regierung noch gar nicht vor-
gelegt worden ist.

Prag, am 18. September 1937.

Der Vorsitzende der Regierung:
Dr. M. Hodža m. p.

Pøeklad ad 1075/XXVI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. W. Richter

wegen Nichtentfernung des Karel

Komprda, Polizeibeamten in Aussig vom

Dienste, trotz gerichtlicher Verurteilung

wegen Mißhandlung (Druck 996/XII).

Gegen den Rayoninspektor II. Klasse Karl
Komprda ist auf Grund der schriftlichen Anzeige
des Georg Schmidt vom 26. November 1934 beim
Bezirksgerichte in Aussig das Strafverfahren
wegen angeblicher Mißhandlung eingeleitet wor-
den, doch wurde dieses Verfahren auf Grund des
Ergebnisses der durchgeführten gerichtlichen Er-
hebung am 5. März 1935 eingestellt.

Mit Rücksicht auf dieses Ergebnis des gericht-
lichen Strafverfahrens fehlte es an einer Grund-
lage, um gegen den genannten Bediensteten ein
Disziplinarverfahren einzuleiten.

Im Hinblicke auf das Urteil des Kreis- als Be-
rufungsgerichtes in Leitmeritz vom 16. April 1937,
Z. CV 292/35/28, womit über den gegen Karl
Komprda im Privatrechtswege erhobenen An-
spruch des G. Schmidt entschieden worden ist,
treffe ich eine Verfügung dahin, daß der Fall
neuerlich vom Standpunkte der dienstlichen Ver-
antwortlichkeit überprüft werde.

Prag, am 7. September 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Státní tiskárna v Praze. - 5529-37


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