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nen Kundmachung die öffentliche Benützung von
Plaggen und Wimpeln der politischen Parteien
auf Fahrzeugen überhaupt verboten, weil deren
derartige Benützung ununterbrochen Anlaß zui
Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung gebil-
det hat. Dieses Verbot stützt sich auf i 19 des Ge-
setzes S. d. G. u. V. Nr. 269/1936. Deshalb war
auch das Einschreiten des Sicherheitsorftans in
Herrnskretschen begründet. Dieses Organ hat sich
bei der Amtshandlung mit seinem Amtsabzeichen
ausgewiesen, um die Vorweisung einer Legitima-
tion ist es von der Partei nicht ersucht worden.
Prag, am 24. September 1937.
Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p
Pøeklad ad 1076/XXI.
Antwort
des Ministers für soziale Fürsorge
auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. E. Peschka
wegen Benachteiligung der Deutschen bei
den Gewerbeinspektoraten
(Druck 799/II).
Auf Grund der §§ 13 und 156 des Gesetzes vom
25. Jänner 1914, RGB1. Nr. 15 (Dienstpragmatik),
ferner auf Grund des § 89 der Regierungsverord-
nung vom 7. Juli 1926, S. d. G. u. V. Nr. 113, und
des § 49 der Regierungsverordnung vom 7. Juli
1926, S. d. G. u. V. Nr. 114, wird bei der Dienst-
behörde über jeden pragmatikalischen Beamten,
Angestellten, Kanzleihilfsbeamten und Hilfsange-
stellten in einem öffentlich-rechtlichen Verhalt-
nisse ein Personalausweis geführt, in den alle für
das staatliche Dienstverhältnis überhaupt und ins-
besondere für die Vorrückung in die höheren Be-
züge und die Gehaltsbemessung wichtigen Perso-
naldaten eingetragen werden. Die näheren Vor-
schriften über die Führung dieser Personalaus-
weise sind mit Erlaß des Ministeriums des Innern
vom 3. Februar 1914, Z. 902 M. L, herausgegeben
worden, welche Vorschrift in die
tschechoslovakische
Rechtsordnung gemäß Art. 2 des Gesetzes vom
28. Oktober 1918, S. d. G. u. V. Nr. 11, übernom-
men worden ist und für das Ressort der sozialen
Fürsorge bis zu dem Zeitpunkte gegolten hat, in
welchem sie durch die neue seither geltende Vor-
schrift ersetzt wurde, die mit Erlafi des Ministe-
riums für soziale Fürsorge vom 22 April 1929,
Z. 2367/P-1928, erflossen ist. Zu den oberwähnten
Vorschriften sind Personalausweisformulare her-
ausgegeben worden, in denen sich jedoch keine
Rubrik betreffend die Nationalität des Bedienste-
ten befindet, was nur konsequent ist, da das staat-
liche Dienstverhältnis allen Staatsbürgern ohne
Unterschied der Nationalität zugänglich ist. Aus
den angegebenen Gründen können die Dienstbehör-
den auf Grund der geführten Personalausweise
die Nationalität der einzelnen ihnen unterstehen-
den Bediensteten nicht mit Sicherheit feststellen;
sie könnten dies nur durch besondere Anfragen bei
jedem einzelnen Bediensteten erreichen, wobei die
Behörde selbstverständlich auf die bloße Erklä-
rung derselben angewiesen wäre. Dieser techni-
schen Hindernisse wegen kann ich dem Verlangen
der Interpellanten nicht verläßlich entsprechen,
ihnen mitzuteilen, wie viele èechische und wie viele
deutsche Gewerbeinspektoren derzeit den Dienst
versehen.
Aus demselben Grunde kann ich auch keine zu-
verlässig belegte tatsächliche Basis über die Zahl
der èechischen und der deutschen Gewerbeinspek-
toren in früheren Zeiten aufstellen, auf deren
Grundlage ich einen kritischen Standpunkt zu der
unrichtigen Behauptung der Herren Interpellanten
über die ständige
Tschechisierung der Gewerbeinspek-
torate und die Verdrängung der Deutschen aus
diesen Ämtern einnehmen könnte, ganz abgesehen
davon, daß eine nachträgliche Ermittlung der Na-
tionalitat der Bediensteten in früheren Zeiten
heute überhaupt nicht möglich ist.
Der von den Herrn Interpellanten im Sinne des
Punktes 3. der Interpellation verlangten Be-
setzung der Gewerbeinspektorate stehen vom na-
tionalen Standpunkte keine Hindernisse im Wege.
Gemäß § 128, Abs. 2, der Verfassungsurkunde bil-
det der Unterschied in Religion, Glauben, Bekennt-
nis und Sprache in den Grenzen der allgemeinen
Gesetze für keinen Staatsbürger der
Tschechoslova-
kischen Republik ein Hindernis, insbesondere nicht
für den Zutritt zu den öffentlichen Diensten,
Ämtern und Würden. Nach dieser Bestimmung der
Verfassungsurkunde ist also auch der Gewerbe-
inspektionsdienst grundsatzlich allen
tschechoslovaki-
schen Staatsbürgern ohne Unterschied der Natio-
nalität zugänglich, soweit sie allerdings den für
die Aufnahme in diesen Bereich des Staatsdienstes
festgesetzten allgemeinen und besonderen Bedin-
gungen entsprechen.
P r a g, am 31. August 1937.
Der Minister für soziale Fürsorge:
Ing. Neèas m. p.
Pøeklad ad 1076/XXII.
Antwort
der Minister für soziale Fürsorge,
für nationale Verteidigung und des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
Rudolf Dölling
über die Sicherung ordnungsgemäßer
Lohnverhältnisse bei der Firma Heinrich
Klinger, Zwittau, und das Verhalten der
Bezirksbehörde in Mähr. -Trübau
(Druck 874/XII).
21
Gemäß 1 5 der Regierungsverordnung vom 29.
April 1935, S. d. G. u. V. Nr. 102, womit in der
Textilerzeugung die Arbeitsbedingungen der Ar-
beiterschaft für vorübergehende Zeit geregelt wer-
den, in der Fassung der Regierungsverordnung
vom 19. Juni 1936, S. d. G. u. V. Nr. 169, wurde
mit der Kundmachung des Ministers für soziale
Fürsorge vom 27. August 1936, S. d. G. u. V.
Nr. 246, in den Gerichtsbezirken Mährisch Trübau
und Zwittau der Arbeits-Kollektiwertrag ver-
bindlich erklärt, der am 1. Februar 1936 zwischen
den Organisationen "Verband der Arbeitgeber von
Zwittau und Umgebung" in Zwittau einerseits und
der "Union der Textilarbeiter b. -G. für das èecho-
slovakische Staatsgebiet" in Reichenberg, Gau-
sekretariat in Zwittau und dem "Verband der
christlichen Arbeiter und Arbeiterinnen aus der
Textil-, Putz- und Bekleidungsindustrie für das èe-
chpalovakische Staatsgebiet" in Zwittau anderer-
seits abgeschlossen worden ist, und zwar für die
gesamte Textilindustrie mit Ausnahme der Seiden-
industrie.
Laut der durchgeführten Erhebung hat die Fir-
ma Heinrich Klinger zufolge größerer Bestellun-
gen im letzten Halbjahre auch eine größere Zahl
von Arbeitern aufgenommen, unter diesen jedoch
auch nicht qualifizierte und für die in Betracht
kommende Arbeit nicht ausgebildete Arbeiter. Für
die Zeit bis zur Erwerbung der notwendigen Aus-
bildung dieser Arbeiter wurde ihnen durch die
Firma nur ein ihrer Arbeitsleistung entsprechen-
der Lohn ausgezahlt.
Da zwischen den Arbeitnehmern und der Firma
Heinrich Klinger in Zwittau später Differenzen
hinsichtlich der Auslegung des erwähnten Kollek-
tiwertrages in der Frage der Lohnauszahlung ent-
standen, haben die obangeführten Vertragsorga-
nisationen durch ihre Vertreter bei dieser Firma
eine Lohnrevision nach § 6 der zit. Regierungs-
verordnung durchgeführt. Bei dieser Revision sind
alle Lohndifferenzen zwischen Arbeitnehmern und
Firma ausgeglichen und ist darüber auch von allen
anwesenden Vertretern am 22. April 1937 ein Pro-
tokoll abgefaßt worden.
Das Ministerium für soziale Fürsorge hatte also
keinen Grund, in dieser Angelegenheit irgend-
welche weiteren Maßnahmen zu treffen.
Was das Verbot der öffentlichen Versammlung
anbelangt, wurde diese Angelegenheit zum Gegen-
stande eines behördlichen Verfahrens gemacht.
Gegen das Vorgehen der Bezirksbehörde wurde
nämlich die Berufung an die Landesbehörde ein-
gebracht. Nach Überprüfung der Beschwerde hat
die Landesbehörde die Berufung unter Z. 4271/I/
1/1937 abgewiesen.
- Prag, am 2. September 1937.
Der Minister für soziale Fürsorge:
Ing. Neèas m. p.
Der Minister für nationale Verteidigung:
Machník m. p.
Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.
Рøeklad ad 1076/ХХШ.
ОтвЬтъ
Министра школъ и народнаго про-
свЬщетя
на интерпеллящю депутата
дръ С. А. Фенцика
о неудовлетворительномъ состоянш
школьнаго строительства на Подкар-
патской Руси (№ п. 911 /XXV).
Государственное школьное управлеше
все время посвящаетъ тщательное внима-
ше вопросу о надлежащемъ устроенш
Подкарпаторусской средней школы. Отъ
1919 года, когда на Подкарпатской Руси
не было ни одной средней школы и ни
одной учительской семинарш съ подкар-
паторусскимъ языкомъ преподавашя, го-
сударство здъсь открыло, или разрЪши-
ло открыть, въ общемъ 8 среднихъ
школъ съ подкарпаторусскимъ языкомъ
преподавашя.
Размъщеже этихъ школъ въ здашяхъ
по большей части старыхъ и не слишкомъ
обширныхъ, хотя и причиняетъ затрудне-
н!я, въ особенности при теперешнемъ пе-
реходномъ увеличенш количества уча-
щихся но государственное школьное
управлете усиленно старается положеше
въ этомъ направленш улучшить. Такъ въ
1934 и 1935 годахъ было построено новое
здаше при государственной реальной
гимназш въ Хусгв, а нынъ идутъ при-
готовлешя къ постройкъ новаго здашя
для государственной реальной гимназш
въ Мукачевъ; постройкой этого здашя
будутъ удовлетворены и нужды объихъ
Мукачевскихъ учительскихъ семинар!й,
такъ какъ будетъ можно размъстить ихъ
въ теперешнемъ зданш гимназш. Кромъ
того государственное школьное управле-
ше готовитъ постройку и для государ-
ственной чел. реальной гимназш въ Уж-
город'Ь для того, чтобы теперешнее зда-
ше государственной подкарпаторусской
реальной гимназш тамъ же было осво-
бождено исключительно для цълей этого
учреждешя. Всъ эти строительныя рабо-
ты будутъ, конечно, проводиться въ томъ
размерь, въ какомъ это позволяютъ фи-
нансовый возможности государства.
Для устройства высшей школы на Под-
карпатской Руси пока нътъ необходи-
22
мыхъ оснований. Иначе же въ вопросе
о высшемъ образовали восточной части
государства выходится навстречу устрой-
ствомъ высшей технической школы въ
Кошицихъ.
Прага 25 августа 1937 г.
Министръ школъ
и народнаго просв'Ъщежя:
Др. Франке с. р.
Pøeklad ad 1076/XXIV.
Antwort
des Finanzministers und des Ministers
des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
Knöchel
wegen dienstlicher Übergriffe eines
Organs des Grenzzollamtes in Ober-
hennersdorf namens Kafka
(Druck 982/X).
Am 30. April hat der Finanzwachaufseher
Kafka beim Zollamte in Oberhennersdorf den aus
Deutschland kommenden Adolf Endler, Buchhal-
ter in Rumburg abgefertigt; während der Zollab-
fertigung wurde Endler gemäß der Bestimmung
des § 16, Abs. 4, des Zollgesetzes S. d. G. u. V. Nr.
114/1927 einer Leibesvisitation wegen des Ver-
dachtes des Besitzes zollpflichtiger Waren unter-
zogen.
Bei der Visitierung war ein auf einem Pa-
trouillengange befindliche Wachtmeister anwe-
send. Während der Visitierung wurde bei Endler
ein offener Brief verdächtigen Inhaltes gefunden,
der auch Parolen zum 1. Mai enthielt, welchen
Brief sich der Gendarmeriewachtmeister für den
Amtsgebrauch abschrieb, worauf Endler die Über-
einstimmung dieser Abschrift mit dem Originale
freiwillig eigenhändig bestätigte und ihm der Brief
sodann zurückgegeben wurde.
In dem Vorgehen der beteiligten Organe er-
blicken wir nichts zu Beanständendes.
Prag, am 24. September 1937.
Der Finanzminister:
Dr. Franke m. p.
Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.
Pøeklad ad 1076/XXV.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
P. Nickerl
wegen willkürlicher Handhabung der Ver-
sammlungspolizei durch den Leiter der
staatlichen Polizeibehörde in St. Joachims-
thal Dr. Streit (Druck 982/XII).
Die Anzeige über die Abhaltung einer öffentli-
chen Versammlung in Wickwitz am 27. April d. J.
ist deshalb nicht zur Kenntnis genommen worden,
weil der Zweck der Versammlung darin nicht im
Sinne des § 2 des Gesetzes über das Versamm-
lungsrecht angeführt war. Davon war der Einbe-
rufer durch schriftlichen Bescheid verständigt
worden.
Um die Bewilligung zur Veranstaltung einer
öffentlichen Versammlung am 30. April d. J. so-
wie um die Bewilligung einer gemäß § 5 des Ge-
setzes gegen die Nötigung beschränkten öffent-
lichen Versammlung ist nicht angesucht worden.
Das Ansuchen des Franz Zapf um Bewilligung
eines Unterhaltungsabends ist der Behörde erst
am 27. April d. J., also bloß 4 Tage vor dem be-
absichtigten Unterhaltungsabende zugekommen.
Der Genannte war zur Veranstaltung von Theater-
stücken an dem erwähnten Unterhaltungsabende
ohne Bewilligung nach § 1 der Theaterordnung
nicht berechtigt und wurde daher mit Recht be-
straft.
Prag, am 29 September 1937.
Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.
Pøeklad ad 1076/XXVI.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
L. Wagner
wegen unbegründeter Einschränkung der
Versammlungsfreiheit durch den Kommis-
sär der politischen Verwaltung und
jetzigen Polizeikomissär Dr. Kukaèka
in Kaplitz (Druck 996/VIII).
Die Versammlung in Kaplitz ist keineswegs
deshalb aufgelöst worden, weil der Redner über
das Memoir III gesprochen hat, sondern deshalb,
23
weil er die Tatsachen, betreffend die Entstehung
des tschechoslovakischen Staates und die Stellung der
Deutschen in der
Tschechoslovakei tendenziös ent-
stellt hat.
Die Interpellationsbehauptung, daß vor Auflö-
sung einer Versammlung mehrere Verwarnungen
erteilt werden müßten, hat keine gesetzliche
Grundlage.
Prag, am 24. September 1937.
Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.
Pøeklad ad 1076/XXVII.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
A. Jobst
wegen Verbreitung unwahrer Gerüchte
durch den Gendarmeriewachtmeister
Sládek von der Gendarmeriestation
Unterhaid (Druck 996/XI).
Die Lokalorganisation der Sudetendeutschen
Partei in Zarteisdorf, politischer Bezirk Kaplitz,
hat für den 25. April 1937 eine öffentliche Ver-
sammlung in das Gasthaus des Leopold Richter in
Zarteisdorf einberufen, bei welcher Senator Wil-
helm Maixner sprechen sollte. Die Bezirksbehörde
in Kaplitz hat jedoch am 24. April 1937 entschie-
den, daß sie die Veranstaltung dieser Versamm-
lung aus dem Grunde der Wahrung der öffentli-
chen Sicherheit verbiete, und hat Maßnahmen da-
hin getroffen, daß der diesbezügliche Bescheid
über das Versammlungsverbot den Veranstaltern
rechtzeitig zugestellt werde.
Stabswachtmeister Sládek vom Gendarmerie-
posten in Unterhaid, der von den getroffenen Dis-
positionen der Bezirksbehörde Kenntnis erlangt
hatte, hat die in der Interpellation genannten Per-
sonen davon in der Voraussetzung verständigt, daß
die Entscheidung der Behörde nicht mehr ge-
ändert werden würde. Im Hinblicke darauf Kann
das Vorgehen des Stabswachtmeisters Sládek
nicht als Verbreitung unwahrer Nachrichten, um-
soweniger als Versuch eines eigenmächtigten Ver-
sammlungsverbotes qualifiziert werden.
Dem genannten Gendarmerieorgane wurde sein
Vorgehen als Übereilung gerügt.
Prag, am 27. September 1937.
Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.
Pøeklad ad 1076/XXVIII.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Klieber
wegen gesetzwidriger Handhabung der
Versammlungspolizei durch die staatliche
Polizeibehörde Tachau (Druck 996/XIII).
Die ursprünglich zur Austragung gelangten
Einladungen zu der erwähnten Versammlung sind
rechtzeitig durch neue ersetzt worden, die vom
Einberufer Alois Müller unterfertigt waren.
Vor dem Lokale, in welchem die Versammlung
stattfinden sollte, sind Einladungen nicht verteilt
worden, sondern wurden dort von den Ordnern nur
kontrolliert.
Das in der Interpellation erwähnte Plakat wur-
de auf Weisung der staatlichen Polizeibehörde so-
fort beseitigt.
Daß der Einberufer nicht alle Versammlungs-
teilnehmer gekannt hätte, ist durch die gepflogene
Erhebung nicht erwiesen worden.
Prag, am 22. September 1937.
Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.
Státní tiskárna v Praze. - 5716-37.