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przeniesieniem, nie pozwala się nawet żalić i po-
skarżyć.
Stawiamy tedy uprzejme zapytanie
czy Pan Minister zechce wpłynąć na odnośne
organy cenzury policyjnej, by artykułów o po-
dobnej treści nie konfiskowały i nie narażały wy-
dawnictwa dziennika na wielkie szkody?
W Pradze, dnia 18. lutego 1937.
Dr Wolt,
Hlinka, Čavojský, Danihel, Dembovský, Drobny,
Florek, Haščík, Slušný, Sivák, dr Pružinský, dr
Tiso, Longa, Kendra, Sidor, Suroviak, Turček,
Šalátt, dr Sokol, Onderčo, Rázus, Bródy.
Původní znění ad 1080/X.
Interpellation
des Abg. Erich Hirte
an die Regierung
wegen einer - Interpellationsbeantwor-
tung durch den Herrn Handelsmuster
Najman.
Auf meine Interpellation vom 21. November
1936, Druck 694/XI, hat der Herr Handelsminister
Najman am 17. März 1937 mit Druck No. 863/II
geantwortet. Diese Antwort ist geradezu typisch
darum, dass in Interpellationsbeantwortungen ge-
radezu gesetzwidrige Ausführungen aufgenommen
werden, um auf jeden Fall die gesetzwidrigen
Massnahmen einiger Unterbehörden zu decken.
Aus der Antwort des Herrn Handelsministers
geht folgender unbestrittener Tatbestand hervor:
Dem čechoslovakischen Staatsbürger deutscher
Nationalität Josef Weickert aus Zwickau wurde
von der Bezirksbehörde Deutsch Gabel protokol-
larisch die Bedingung auferlegt, dass alle Auf-
schriften, insbesondere die Bezeichnung des Gast-
hauses auch in der Staatssprache angebracht wer-
den muss.
Der Herr Handelsminister stellt auf Grund
seiner Erhebungen fest: »Gleichzeitig hat die Be-
zirksbehörde bemerkt, dass gegen den Konzessio-
när mit der Einstellung des Betriebes vorgegan-
gen werden wird, falls die Herstellungen nicht ge-
rnäss der vorangegangenen Anordnungen durch-
geführt werden. «
Obwohl es sich offenbar um Regelung eines
Gewerbebetriebes handelt, glaubt der Herr Han-
delsminister folgende Feststellung verantworten zu
können: »Es muss bemerkt werden, dass die Auf-
erlegung dieser Pflicht nicht im Rahmen der ge-
werbepolizeilichen Regelung gemäss § 54 der G.
0. erfolgt ist. «
Es ist klar, dass das Vorgehen der Bezirks-
behörde in Deutsch Gabel die Sprachenfreiheit im
Privat- und Geschäftsverkehr absichtlich verletzt
und somit im Widerspruche zu Artikel VII, Ab-
satz 3, des Minderheitenschutzvertrages von Saint
Germain en Laye vom 10. September 1919, zu
§ 128, Absatz 3 der Verfassungsurkunde, Samm-
lung 121/20, zu den Beamtenpflichten nach der
Dienstpragmatik 15/1914, zu § 25 des Republik-
schulzgesetzes 50/1923, zu den Gelöbnispflichten
der Beamten 101/1918 und zu den privat rechtli-
chen Vorschriften über die guten Sitten steht.
Trotzdem zählt der Herr Handelsminister die-
se gesamten Rechtsquellen auf und schliesst mit
der Feststellung:
»Unter diesen Umständen kann es nicht für
begründet befunden werden, dass die unter No. 2
und 3 beantragte Verfügung getroffen, noch für
notwendig, dass der unter Punkt 4 der eingebrach-
ten Interpellation gestellte Antrag durchgeführt
werde. «
Es ist durchaus abwegig, wenn der Herr Han-
delsminister vermeint, desnalb von der Pflicht
seiner Verfügungen enthoben zu sein, weil der
betroffene Weickert zur Wahrung seiner subjek-
tiven Ansprüche keine Rechtsmittel zur rechtlichen
Kontrolle der Verwaltung eingebracht hat. Es ist
eben vor allem Pflicht des Interpellanten, mit dem
Hauptmittel der politischen Kontrolle, dem Inter-
pellationsrecht, überall dort einzugreifen, wo die
ordentlichen Rechtsmittel der rechtlichen Kon-
trolle nicht erhoben wurden. Die offiziale Pflicht
des Verwaltungsrechtes hätte es erfordert, dass
der Herr Handelsminister das Gesetzwidrige der
Unterbehörde zugibt und gegen diese auf Grund
seiner Aufsichtsgewalt einschreitet.
Wenn der Herr Handelsminister glaubt, dass,
seine Unterlassungen nur sein Ressortgebiet be-
treffen, dann irrt er grundsätzlich. Derartige In-
terpellationsbeantwortungen verantwortet näm-
lich nicht nur der Ressortminister allein, sondern
gemäss § 75 der Verfassungsurkunde die Gesamt-
regierung.
Die angeführte Interpellationsbeantwortung
des Herrn Handelsminister Najman ignoriert offen-
bar Gesetzwidrigkeiten der Unterbehörden und
ist daher geeignet, das Prestige der Gesamtregie-
rung zu mindern.
Die Interpellanten stellen daher die Anfrage:
1. Ist die Regierung mit dem Inhalte der In-
terpellationsbeantwortung des Herrn Handelsmi-
nisters Najman vom 17. März 1937, Druck 694/Xl
einverstanden?
2. Welche Erklärung gibt die Regierung zu
der offenbar im Gesetze nicht begründeten Inter-
pellationsbeantwortung?
Prag, am 24. Juni 1937.
Hirte,
Obrlik, Knorre, Knöchel, Nickerl, Franz Němec,
G. Böhm, Dr Kellner, Dr Hodina, Ing. Lischka,
Illng, Axmann, F. Nitsch, Stangl, Gruber, Birke,
Wollner, Frank, Wagner, Jobst, Sandner.