8

stvo sociální péèe jako v pøedešlých akcích pøede-
vším toho, aby se nezamìstnaným dostalo z povo-
lených prostøedkù co nejvydatnìjšího pøídìlu
bramborù dobré jakosti. Rozhodnou byla tedy
pøedevším otázka ceny bramborù, pøi èemž bylo
pøihlíženo též k tomu, aby nákup byl opatøen
pokud možno z místních pramenù.

Ministerstvo sociální péèe provedlo proto pro-
støednictvím okresních úøadù šetøení, jehož úèelem
bylo zjistiti cenové a sklizòové pomìry v jednot-
livých okresech; zároveò projednalo nabídky zá-
jmových organisací pìstitelù brambor pro pøíp. do-
dávky bramborù do tìch okresù, kde by pøidìlené
množství nemohlo býti opatøeno nákupem v místì
buï pro nedostatek nebo pro nevýhodné nákupní
podmínky.

Podle oznámení okresního úøadu v Kraslicích
bylo možno v okrese opatøiti pro úèely akce asi
3500 q bílo- a žlutomasých bramborù za cenu 23 Kè
za 1 q. Naproti tomu nejvýhodnìjší nabídkou výše
zmínìných zájmových organisací byla nabídka
Zájmového sdružení pro zhodnoceni bramborù
v Praze, které se zavázalo dodati brambory za
cenu 21'90 Kè za 1 q do kterékoliv èsl. pøejímací
stanice vèetnì dopravného a kolkovného. Bylo
proto jmenované sdružení povìøeno dodávkou
bramborù do všech okresù, kde podle došlých zpráv
okresních úøadù nebylo možno opatøiti pøídìl za
výhodnìjších podmínek a tedy i do okresu kras-
lického, u nìhož pøidìlené množství èinilo 4300 q.
Ministerstvu sociální péèe nedošla zpráva o po-
zastavení dodávky bramborù v tomto okrese ani
stížnost do jejich kvality.

Výhodnost nabídky Zájmového sdružení pro
zhodnocení bramborù jest zvláštì zøejmá, uváží-li
se, že dodává brambory za cenu 21'90 Kè i do
okresù slovenských, kde cena místy dosáhla až
30-40 Kè, a do prùmyslových okresù severoèes-
kých, kde cena èinila i 30-35 Kè za 1 q.

Pokud se v interpelaci vytýká, že nabídka nì-
meckých horských sedlákù bez dalšího jednání byla
zamítnuta, nutno uvésti, že hlášení okresních
úøadù mìlo ráz informativní a neøídilo se zása-
dami zadávacího øízení. Kromì toho nebylo možno
jednati v každém jednotlivém pøípadì o event.
úpravì ceny bramborù, nemìl-li býti poèátek celé
akce znaènì zpoždìn, a dodávka bramborù ohrožena
nepøíznivým poèasím a dostavivšími se mrazy.

Postup, který zvolilo ministerstvo sociální péèe,
umožnil vìtší pøídìl bramborù nezamìstnaným.
Celá bramborová akce provedena byla naprosto
spravedlivì. V krajích s pøevážnì nìmeckým
obyvatelstvem dostalo se obyvatelstvu vìtších
pøídìlù než v krajích èesikých. Ministerstvo sociální
péèe pøihlíželo pøi pøídìlu pøedevším k sociální
potøebnosti.

V Praze dne 13. prosince 1937.

Ministr sociální péèe:
Ing. Jaromír Neèas v. r.

Рøeklad ad 1185/II.
В1дпов!дь

мМстра справедливости

на штерпеляцт послав О. Борканюка
и В. Фущ'на

про нечувану! протизаконну конф!ска-

щйну практику державно! прокуратури

в Ужгород! (ч. др. 1062/ХУШ).

Конф1скац1ю м!сц введених в штерпе-
ляцп з номера 25. газети »Карпатська
Правда* з 20. червня 1937 суд пров!рив
1 в щлим обсягу потвердив. Правы! сред-
ства подан! не були.

В П р а з 1, дня 23. падолиста 1937.

М1н1стер справедливости:
Др. Дерер в. р.

Pøeklad ad 1185/III.

Antwort

des Ministers für Schulwesen und
Volkskultur

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. Th. Jilly

wegen gesetzwidriger Einschulung deut-
scher Kinder in die èechische Staatsschule
in Hödnitz bei Znaim (Druck 1011/XIV).

Die Gesuche vom 26. und 28. Jänner 1937, womit
der Ortsschulrat in Hödnitz die Kinder der Familie
Ristl und Grillwitzer aus der staatlichen èechischen
Schule in Hödnitz reklamiert und womit diese
streitige Angelegenheit dem Ministerium für
Schulwesen und Volkskultur zur Entscheidung
unterbreitet wurde, sind nach ihrem Einlangen
sofort dem Präsidium des Landesschulrates in
Brunn zur eingehenden Untersuchung übermittelt
worden. Das vom Landesschulrate gepflogene Ver-
fahren ist bisher noch nicht abgeschlossen, doch
treffe ich eine Verfügung zwecks Beschleunigung
desselben.

Was die Schülerin Martha Buchta anbelangt,
wird die Gesetzlichkeit der Entscheidung des Mi-
nisteriums für Schulwesen und Volkskultur, welche
die Reklamation der genannten Schülerin aus der
deutschen Schule ausspricht, den Gegenstand der
Überprüfung des Obersten Verwaltungsgerichtes
bilden. Mit Rücksicht auf die Interpellationsbe-


9

hauptung bemerke ich heute lediglich, daß diese
Reklamation nicht bloß auf den behaupteten èechi-
schen Ursprung des Vaters gestützt war, sondern
daß für das Ministerium für Schulwesen und
Volkskultur hier eine ganze Reihe objektiver
weiterer Merkmale maßgebend war. Im Hinblicke
auf diese wurde auch dem Gesuche um Zu-
erkennung der aufschiebenden Wirkung der in der
Angelegenheit eingebrachten Beschwerde an das
Oberste Verwaltungsgericht nicht willfahrt. Da-
durch wird die Entscheidung über eine allfällige
Dispens zum Besuche der deutschen Schule aller-
dings in keiner Weise präjudiziert.

Das Verwaltungsstrafverfahren in Angelegen-
heit der Martha Buchta ist rechstkräftig abge-
schlossen und wird über das eingebrachte Gnaden-
gesuch zu entscheiden sein.

Das Reklamationsverfahren wird eingehend und
gewissenhaft durchgeführt und dessen alleiniges
Ziel ist es, die objektive Wahrheit verläßlich und
unparteiisch zu ermitteln. Nur darnach richtet sich
auch die Wahl der Beweismittel und die Bewer-
tung ihrer Ergebnisse, wobei das Recht der Partei
zur Erstattung der betreffenden Anträge nicht
berührt wird. Es ist daher nicht notwendig, in der
Angelegenheit irgendwelche besondere Verfügun-
gen zu treffen.

Prag, am 23. November 1937.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:
Dr. Franke m. p.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1185/IV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. Karmasin

wegen dienstlicher Verfehlungen des

Notars Kaspar Duba in Slovenské Pravno

(Druck 1039/XX).

Der Notärsadjunkt Kaspar Duba, den die Inter-
pellation betrifft, ist am 29. September 1937 ge-
storben.

Prag, am 30. November 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1185/VII.

Antwort

des Ministers für Schulwesen und Volks-
kultur, des Ministers für Landwirtschaft
und des Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
A. Jobst

wegen unzulässiger Werbung deutscher

Kinder für die èechische Schule

(Druck 1011/XII).

Am 18. April 1937 wurde in Schattawa eine vor-
läufige Konskription jener Kinder vorgenommen,
die für die Errichtung einer staatlichen Volks-
schule mit èechoslovakischer Unterrichtssprache in
der genannten Gemeinde in Betracht kommen
würden. Es hat sich also nicht um eine ordentliche
Schuleinschreibung gehandelt, die entsprechend
den einschlägigen Vorschriften erst am 28. und
30. Juni 1937 vorgenommen wurde. Die Teilnahme
der in der Interpellation angeführten Personen an
der erwähnten Verzeichnung der Kinder hatte also
keinen amtlichen Charakter und war nach allen
Richtungen ganz einwandfrei. Namentlich im
Falle des Forstadjunkten Josef Pacola hat es sich
bloß um die Erteilung der notwendigen Informa-
tionen hinsichtlich des Wohnortes der Eltern ge-
handelt, wobei auch jene Familien berücksichtigt
wurden, deren Angehörige nicht in den staatlichen
Forsten arbeiten.

Die Eltern haben ihre Kinder ganz freiwillig
und ohne irgendeinen Druck oder Zwang in die
erwähnte Schule angemeldet; sie sind auch zum
überwiegenden Teile èechoslovakischer Nationa-
lität und wohnen in der Mehrzahl in Orten, die von
der nächsten èechischen Schule in Eleonorenhain
ziemlich entfernt sind.

Die Ergebnisse der im erwähnten Falle vorge-
nommenen Erhebung haben weder der staatlichen
Schulverwaltung noch dem Ministerium für Land-
wirtschaft einen Grund zum Einschreiten oder zu
irgendeiner Verfügung gegeben.

Soweit die Interpellation den Justizininister an-
belangt, antwortet dieser wie folgt: Auf Grund der
Ergebnisse der über die in der Interpellation ange-
führten Umstände gepflogenen Erhebung haben
die öffentlichen Anklagebehörden keinen begrün-
deten Verdacht einer strafbaren Handlung erblickt
und ist keine Ursache zu einem Einschreiten vor-
gelegen.

Prag, am 23. November 1937.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:
Dr. Franke m. p.

Der Minister für Landwirtschaft:
Dr. Zadina m. p.

Der Justizminister:
Dr. Derer m. p.


10

Pøeklad ad 1185/VIII.
Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Knöchel

wegen Einführung der Gültigkeit von
Fahrkarten der èechoslovakischen Staats-
bahn auf den Autobussen der èechoslova-
kischen Staatsbahnen, für die von den
staatlichen Autobussen befahrenen Ersatz-
strecken (Druck 1039/XXVI).

Auf dem Streckenabschnitte Röhrsdorf-Zwickau
fahren gemäß der Fahrordnung für die Winter-
periode 1937/38 soeben Zugspaare und im Ab-
schnitte Zwickau-Deutschgabel vier Zugspaare.
Der Autolbusbetrieb der Linie 1744 Röhrsdorf-
Deutschgabel dient vor allem zur Ergänzung der
Lücken des Fahrplans und er ersetzt die Bahn-
beförderung bloß teilweise.

Wenn in diesem oder in ähnlichen Fällen die
Eisenbahnkarten auch für die Autobusfahrt ohne
Kauf der betreffenden Autobuskarte Geltung
haben würden, so würden gewiß in der Richtung
Schwierigkeiten entstehen, daß der Arschluß-
autobus der ÈSD. für die durch den Andrang der
aus dem Zuge übersteigenden Reisenden erhöhte
Frequenz sehr häufig nicht hinreichen würde. Die
bisherige Regelung verteilt diese Frequenz in
zweckmäßiger Weise, da die Fahrpreisdifferenz
einen Teil der Reisenden dazu veranlagt, ihr Reise-
programm so zu treffen, daß sie die ganze Reise
mit der billigeren Bahn absolvieren können. Bei
der in der Interpellation angestrebten Regelung
würden jene Reisenden, die mit dem Zuge ange-
kommen sind, den Autobus füllen, so daß das
Publikum, das nur mit der Fahrt im Autobus ge-
rechnet und auch den höheren Fahrpreis entrichtet
hat, im Autobusse gegebenenfalls keinen Platz
finden würde. In einem solchen Falle würde die
Eisenbahnverwaltung vor der Forderung stehen,
den auftretenden Mängeln durch eine Vermehrung
der Zahl der Autobusse abzuhelfen. Hiezu wäre
jedoch eine wesentlich höhere Reserve von Auto-
bussen notwendig, die nicht entsprechend ausge-
nützt werden würden. Es wäre zu befürchten, daß
eine solche Einrichtung einen ungünstigen Einfluß
auf die finanziellen Ergebnisse des Autobusbetrie
bes haben würde.

Deshalb ist die Praxis eingeführt worden, daß
die Autobusse der èsl. Staatsbahnen Reisende, die
Fahrkarten für den Schienentransport gekauft
haben, nur dann ohne Bezahlung einer besonderen
Autobusfahrkarte befördern, wenn der Autobus
den Ersatzverkehr anstelle der durch irgendeine
Störung technischer oder elementarer Natur un-
möglich gemachte Schienenverbindung besorgt.

Es muß noch bemerkt werden, daß es zu de
Anstände, der sich bei der Ausfertigung der Fahr-
karte in der Station Oberrosenthal Johannesthal
ereignete, in der Hast gekommen ist. Das unrich-

tige Vorgehen wurde gerügt. Demgegenüber wurde
durch die gepflogene Erhebung nacht erwiesen, daß
ein Bediensteter des Fahrdienstes in Ausübung
desselben die in der Interpellation erwähnte un-
richtige Information erteilt hätte.

Prag, am 9. Dezember 1937.

Der Eisenbahnminister:
Rud. Bechyòe m. p.

Pøeklad ad 1185/IX.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
F. May

wegen dienstlicher Verfehlungen des

Eisenbahnwärters Josef Velik in Gastorf

(Druck 1069/VI).

Der beanständete Sachverhalt ist untersucht
worden. Der Urheber des An Standes erhielt eine
Ordnungsstrafe und wird nach Bedarf bei einer
passenden Gelegenheit transferiert werden.

Prag, am 9. Dezember 1937.

Der Eisenbahnminister:
Rud. Bechyòe m. p.

Pøeklad ad 1185/XII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Franz Nìmec

wegen ungesetzlichen Vorgehens und will-
kürlicher Verhaftung sowie Bezichtigung

unschuldiger Bürger von Zwittau des
Straßenraubes durch den Gendarmerie-
kommandanten von Zwittau
(Druck 1039/VII).

Der Einberufer der durch die Oppositionsgrup-
pen der sudetendeutschen Partei am 21. März 1937
in Zwittau veranstalteten öffentlichen Volksver-
sammlung war nicht Stanislaus Zientek und Ge-
nossen aus Brunn, wie in der Interpellation ange-
geben wird, sondern Ferdinand Baar aus Abtsdorf,
dem die Bezirksbehörde in Mährisch Trübau auch


11

die Bestätigung über die ordnungsmäßige Anzeige
dieser Versammlung sowie die Plakatierungsbe-
willigung ausgefolgt hat.

Die Flugschriften haben nicht die Angehörigen
der Sudetendeutschen Partei zu der Versammlung
des Einberufers geladen, sondern hat die Bezirks-
leitung der Sudetendeutschen Partei in Zwittau
ihre Angehörigen zur Massenbeteiligung an der
Versammlung durch eigene Flugschriften aufge-
fordert.

Am 21. März 1937 sind zur Versammlung in
Zwittau aus Brunn ungefähr 48 Personen in zwei
Autobussen angekommen, von denen der erste vor
dem Gebäude des Biographen Elyseum stehen blieb,
wo die Versammlung stattfinden sollte. Aus dem
Autobus sind zuerst Stephan Zientek und Josef
Roth aufgestiegen; diese sind sofort von einer
Ansammlung von ungefähr 40 Leuten, in der
Mehrheit von Angehörigen der Sudetendeutschen
Partei aus Zwittau umringt worden, die vor dem
Kino gestanden sind, Zientek und Roth mit
Drohungen überschütteten und sie in den Autobus
zurückdrängten. Hiebei schlug Friedrich Hübl aus
Zwittau den Zientek mit der Faust ins Gesicht und
brachte ihm Abschürfungen und Blutunterlaufun-
gen bei. Dem Roth sind zwei in Papier eingepackte
Sammelbüchsen entrissen worden, außerdem wurde
er mehrere Male auf den Kopf geschlagen. Die
übrigen Personen sind am Verlassen des Auto-
busses mit Gewalt verhindert worden; unter ihnen
sind weitere drei Personen verletzt worden.

Die städtische Polizei ist gegen die Exzedenten
eingeschritten. Die herbeigerufene Gendarmerie
hatte keine Ursache zum Einschreiten, da die
Exzedenten, als sie die Gendarmerie erblickten,
von weiteren Gewalttätigkeiten abließen.

Bei der Versammlungseröffnung verursachten
die ortsansässigen Angehörigen der Sudetendeut-
schen Partei Lärm und Tumult und leisteten der
Aufforderung der Ordner, Ruhe zu wahren, keine
Folge, so daß der intervenierende Beamte zur
Auflösung der Versammlung gezwungen war.

Die festgestellten Täter der Gewalttätigkeiten
und Exzesse sind am selben Tage von der Gen-
darmerie verhaftet und in die Haft des Bezirks-
gerichtes in Zwittau überstellt worden, wo gegen
sie das Strafverfahren wegen des Verbrechens der
öffentlichen Gewalttätigkeit, ferner wegen der
Übertretungen der leichten körperlichen Beschä-
digung, der böswilligen Bechädigung fremden
Eigentums und des Gesetzes gegen die Nötigung
eingeleitet wurde. Sie sind am 25. März 1937 gegen
Gelöbnis aus der Haft entlassen worden.

Die Hausdurchsuchungen bei einigen Teilneh-
menn der Exzesse sind durch die Gendarmerie auf
Befehl des Gerichtes gemäß den geltenden Dienst-
vorschriften vorgenommen worden. Bei der Durch-
suchung in der Bezirksstelle der Sudetendeutschen
Partei war neben dem Parteiortsleiter Karl Pa-
chovsky laut Erhebung auch der Abgeordnete F.
Nìmec zugegen und hat sich von dort selbst frei-
willig entfernt, als er auf seine Frage, ob er bei
der Durchsuchung notwendig sei, eine verneinende
Antwort erhielt.

Abgeordneter Nìmec hat auf der Gasse den
Kommandanten der Gendarmeriepatrouille und
später im Saale auch den intervenierenden
Beamten darauf aufmerksam gemacht, daß die
Oppositionsanhänger die Ordnerbinden der Sude-

tendeutschen Partei tragen, ohne hiezu berechtigt
zu sein. Von irgendwelchen gestohlenen Partei-
fahnen oder Plakaten mit dem Monogramme SHF
machte er keine Erwähnung. Seinem Verlangen
nach Beseitigung der Ordnerbinden wurde nicht
entsprochen, da bei der gegebenen Situation nicht
festgestellt werden konnte, welche Parteiangehö-
rigen zum Tragen der Ordnerbinden berechtigt
sind, abgesehen davon, daß dies eine rein interne
Parteiangelegenheit ist.

Ebenso konnte dem Abgeordneten Nemec und
dem M. Budig, die sieh übrigens gar nicht legiti-
miert hatten, vor Beendigung der Untersuchung
auch nicht mitgeteilt werden, wer und warum
jemand verhaftet wurde.

In dem Vorgehen des intervenierenden Beamten
und der Gendarmerie wurden durch die gepflo-
gene Untersuchung keine Mängel erblickt, und
liegt daher aus Anlaß der Interpellation kein
Grund zu den verlangten Maßnahmen vor.

Prag, am 17. Dezember 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1185/XIII.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
E. Hirte

wegen ungesetzlichen Vorgehens der

Bahnerhaltungssektion in Tatschen,

insbesondere des Bahnsektionschefs

Klinger (Druck 1039/IX).

Das Vorgehen bei der Aufnahme von Aushilfs-
arbeitern bei der Bahnerhaltungssektion in Tet-
schen ist untersucht worden. Es ist darin nichts
Gesetzwidriges erblickt worden.

Im Streckenmeisterabschnitte von Leitmeritz
sind für die heurigen Arbeiten, die der Erneuerung
des Eisenbahnoberbaues dienten, 46 Arbeiter, dar-
unter 25 Arbeiter deutscher Nationalität aufge-
nommen worden. Unter den aufgenommenen
Deutschen befanden sich 14, die bereits früher bei
der Sektion saisonmäßig beschäftigt waren; 11
Arbeitnehmer sind neu aufgenommen worden,
während von èechischen Arbeitern bloß 0 neu auf-
genommen worden sind. Wenn die in der Inter-
pellation erwähnten Bewerber nicht aufgenommen
wurden, so geschah dies nicht wegen ihrer Natio-
nalität oder politischen Zugehörigkeit, sondern
deshalb, weil sie die erforderlichen Voraussetzun-
gen nicht aufgewiesen haben, zu denen nicht in
letzter Reihe die staatsbürgerliche Verläßlichkeit
gehört.

Es entspricht nicht den Tatsachen, daß Strecken-
wächter Jaroslav Šastník (nicht Stastny) die


12

Arbeiter auf Befehl des Bahnerhaltungs-Sektions-
vorstandes im Tetschen selbständig in die Arbeit
aufgenommen habe. Dieser Bedienstete hat bei der
Arbeiteraufnahme als Mitglied des Ortsausschusses
der Vertrauensleute der Sektion III b bloß mitge-
wirkt. Schon aus dem Grunde muß die weitere für
die Interpellation verwendete Information mit den
Tatsachen divergieren, der erwähnte Strecken-
wächter habe auf höheren Befehl die sich zur
Sudetendeutschen Partei bekennenden Arbeiter
nicht aufnehmen dürfen.

Da zur Erreichung des durch die Interpellation
verfolgten Resultates eine Änderung der geltenden
Vorschriften oder Richtlinien nicht erforderlich
ist, war es nicht notwendig, aus Anlaß der Inter-
pellation irgendwelche Maßnahmen zu treffen.

Der Eisenbahnminister:
Rud. Bechynì m. p.

Pøeklad ad 1185/XIV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
R. Knorre

wegen verfassungswidriger Entnationali-
sierungstätigkeit der Národní jednota
(Druck 1039/XVI).

Bei der am 6. Mai 1937 vorgenommenen Jahres-
versammlung des Bezirksverbandes der Národní
jednota in Mährisch Schönberg ist nicht konstatiert
worden, daß viele Gemeinden, in denen vor 20 Jah-
ren keine èechische Seele zu finden war, heute eine
wirtschaftlich gesicherte einflußreiche èechische
Minderheit haben, oder daß in den Staatsämtern
nur noch einige Deutsche zu finden seien und daß
die Zahl der èechischen Gewerbetreibenden wachse;
dies würde den Tatsachen gar nicht entsprechen.
Ebenso ist nicht davon gesprochen worden, daß ein
einfaches Mittel zur Erhöhung der Schülerzahl die
Unterbringung von Waisenkindern aus dem èechi-
schen Gebiete sei. Die èechischen Arbeiter, welche
die Interpellation erwähnt, wohnen dauernd, häu-
fig seit ihrer Geburt in Mährisch Schönberg und
sind als ortsansässige Arbeitslose in die Arbeit
aufgenommen worden, ohne daß es zu einer Ent-
lassung anderer Arbeiter gekommen wäre.

Da weder eine Entnationalisierungstätigkeit
noch ein anderes Überschreiten der statutarischen
Tätigkeitsgrenze des Vereins ermittelt worden
sind, liegt kein Grund zu irgendeiner Verfügung
vor.

Prag, am 16. Dezember 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1185/XV.
Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
B. Fischer

wegen gesetzwidrigen Verhaltens der

Organe der Polizeidirektion in Troppau

(Druck 1039/XXIV).

Die Bewilligung von Ausstellungen gegen Ein-
trittsgeld, worauf sich das Hofkanzleidekret vom
6. Jänner 1836, pol. Ges. Slg. Nr. 5, bezieht, ist
dem freie« Ermessen der Behörde zur Gänze über-
lassen, so daß auf die Erteilung einer solchen Be-
willigung kein Anspruch zusteht.

Durch die Verweigerung der Bewilligung sind
also die geltenden Rechtsvorschriften nicht ver-
letzt worden, ganz abgesehen davon, daß eine poli-
tische Organisation rechtlich nicht fähig ist, um
die Bewilligung zur Veranstaltung einer ähnlichen
Unternehmung anzusuchen.

Auf Grund der eingebrachten Berufung werden
das Vorgehen und die Verfügung der Polizei-
direktion in Troppau im Instanzenwege überprüft
werden.

Prag, am 16. Dezember 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1185/XVI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. F. Künzel

wegen gesetzwidriger Auflösung eines
zwanglosen Abschiedsabends anläßlich
der sogenannten "Mütterfreizeit" im
Erholungsheim in Winkelsdorf am 17. Juli
1937 um 9 Uhr abends seitens dreier Ver-
treter der statlichen Polizeiexpositur in
Wiesenberg (Druck 1039/XXV).

Am 17. Juli 1937 wurde im Hotel "Erholungs-
heim" in Winkelsdorf eine Versammlung der Be-
zirksleiterinnen der Sudetendeutschen Partei ver-
anstaltet und zwar in jenem Räume, wo auch
sonst vertrauliche Versammlungen der Sudeten-
deutschen Partei veranstaltet zu werden pflegen.
Da die Versammlung der Behörde nicht gemeldet
worden war und den gesetzlichen Bedingungen


13

auch als vertrauliche Versammlung nicht ent-
sprochen hat, igt sie seitens der Polizeiorgane zu
Recht aufgelöst worden. Durch die Vereammlungs-
veranstaltung ist unter diesen Umständen das
Versammlungsgesetz übertreten worden und ist
deshalb der bei der Versammlung anwesende Ein-
berufer derselben Josef Hantschel, Kreissekretär
der Sudetendeutschen Partei in Mährisch Schön-
berg, aufgefordert worden, seine Aktentasche sich-
ten zu lassen. Er hat dem Verlangen ohne Einwen-
dungen entsprochen. Seine Leibesdurchsuchung
wurde weder verlangt, noch vorgenommen. In der
Aktentasche sind außer anderen Schriftstücken
auch Ladungen zur erwähnten Versammlung ge-
funden worden. Die beschlagnahmten Schriftstücke
sind als Beweissachen mit der Strafanzeige gegen
Josef Hantschel dem Bezirksgerichte in Wiesen-
berg übergeben worden.

Prag, am 17. Dezenter 1937.

Der Minister des Innem:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1185/XVII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
R. Axmann

wegen vorschriftswidriger Teilnahme des

Stabswachtmeisters Alois Máca von der

Gendarmeriestation in Müglitz an einem

Vortragsabende des deutschen Kulturver-

bandes in Quittein, Bezirk Hohenstadt

(Druck 1039 /XXVII).

Die Beziitkabehörde in Hohenstadt hat dem
Deutschen Kulturverband in Prag am 1. Februar
1937 in Quittein die Veranstaltung eines Bildungs-
abends bewilligt; als Vertreter der Behörde hat
sie den Gendarmeriestabswachtmeister Alois Máca
in die Versammlung entsendet. Da es sich um eine
öffentliche Versammlung gehandelt hat, war die
Bezirksbehörde zu einer solchen Verfügung auf
Grund der Bestimmung des § 12 des Gesetzes vom
15. November 1867, R. -G. -B1. Nr. 135, berechtigt.

Prag, am 14. Dezember 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1185/XVIII

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
E. Kundt

wegen Überschreitung der statuten-
mässigen Tätigkeit durch die "Národní
jednota" (Druck 1039/XXX).

Der Verein "Národní jednota severoèeská" ver-
folgt als Abwehrverein auf Grund seiner bereits
zu Österreichs Zeiten zur Kenntnis genommenen
Statuten die nationale, geistige und materielle
Förderung der èechischen Bevölkerung der natio-
nal gemischten Gegenden; eines der Mittel seiner
Tätigkeit ist auch die Verfolgung der Aktionen,
welche die Regierung zu Gunsten dieser Gegenden
unternimmt.

Durch die gepflogene Erhebung ist nicht ermit-
telt worden, daß es bei der Tagung zu irgendeiner
Kundgebung bürgerlicher Unverträglichkeit gegen
die Angehörigen einer anderen Nationalität ge-
kommen wäre. Über die Anträge der Sudetendeut-
sehen Partei wurde am Kongresse weder ge-
sprochen noch wurden diese kritisiert. Die in der
Interpellation zitierte Resolution ist in der Zeit-
schrift "Hranièáø" abgedruckt und unterscheidet
sich auch in den wesentlichen Punkten von der
authentischen Resolution stark, d. i. von der bei
der Tagung angenommenen Resolution, für die der
Verein verantwortlich gemacht werden könnte.
Dr. Tašner hat bei der Haupttagung überhaupt
nicht gesprochen. Durch Überprüfung des Proto-
kolls über die Haupttagung und den authentischen
Wortlaut der Resolution ist nicht festgestellt wor-
den, daß die Vereammlungsvorschriften verletzt
worden wären.

Das Bezirkstreffen der Zweigstelle der Sudeten-
deutschen Partei in Spansdorf wurde am 18. Juli
1937 und, nicht am 18. Februar 1937 veranstaltet
und ist lediglich als Festlichkeit ohne politische
Kundgebungen bewilligt worden. Gegen den Um-
fang des Bewilligungsbescheides und dessen Bedin-
gungen ist keine Berufung eingebracht worden und
fehlte es daher an einer Grundlage, die Gesetz-
mäßigkeit der Verfügung der staatlichen Polizei-
behörde im Instanzenwege zu überprüfen.

Prag, am 17. Dezember 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1185/XIX.

Antwort

des Ministers für soziale Fürsorge

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Böhm

wegen grober Benachteiligung der deut-
schen Gebirgsbauern des Bezirkes Graslitz


14

beim Ankaufe der Kartoffeln für die staat-
liche Kartoffelaktion 1937/38
(Druck 1089/XII).

Bei der Durchführung der staatlichen Aktion
zwecks Kartoffelzuteilung an die Arbeitslosen in
der Periode 1937/38 hat das Ministerium für
soziale Fürsorge ebenso wie bei den vorangegan-
genen Aktionen vor allem darauf geachtet, daß die
Arbeitslosen aus den bewilligten Mitteln eine
möglichst ausgiebige Zuteilung von Kartoffeln
guter Qualität erhalten. Es war also vor allem die
Frage des Kartoffelpreises maßgebend, wobei
auch darauf geachtet wurde, daß der Ankauf nach
Möglichkeit aus örtlichen Quellen besorgt werde.

Das Ministerium für soziale Fürsorge hat darum
im Wege der Bezirksbehörden eine Erhebung
durchgeführt, welche die Ermittlung der Preis-
und Ernterverhältnisse in den einzelnen Bezirken
bezweckt hat; gleichzeitig hat es die Anbote der
Interessenorganisationen von Kartoffelzüchtenn,
bzw. die Lieferungen von Kartoffeln in jene Be-
zirke in Behandlung gezogen, wo die zugeteilte
Menge durch Ankauf im Orte entweder wegen
mangelnder Ware oder wegen ungünstiger An-
kaufsbedingungen nicht beschafft werden konnte.

Laut Anzeige der Bezirksbehörde in Graslitz
konnten im Bezirke für die Zwecke der Aktion
ungefähr 3500 q weiß- und gelbfleischige Kartof-
feln zum Preise von 23 Kè für 1 q besorgt werden.
Demgegenüber war das günstigste Angebot der
oberwähnten Interessenorganisationen das Ange-
bot der Interessenvereinigung für Kartoffelver-
wertung in Prag, die sich verpflichtet hatte, Kar-
toffeln zum Preise von 21. 90 Kè für 1 q nach jeder
èechoslovakischen Übernahmsstation einschließlich
Fracht- und Stempelgebühr zu liefern. Darum
wurde die genannte Vereinigung mit der Kartof-
fellieferung nach allen Bezirken betraut, wo es
nach den eingelangten Berichten der Bezirksbe-
hörden nicht möglich war, eine Zuteilung unter
günstigeren Bedingungen zu beschaffen, also auch

in den Bezirk Graslitz, wo die zugeteilte Menge
4300 q ausmachte. Dem Ministerium für soziale
Fürsorge ist kein Bericht über eine Beanständung
der Kartoffellieferung in diesem Bezirke und auch
keine Beschwerde gegen deren Qualität zugekom-
men.

Die Vorteilhaftigkeit des Angebotes der Inter-
essenvereinigung für Kartoffelverwertung wird
besonders offensichtlich, wenn man erwägt, daß
sie die Kartoffel zum Preise van 21. 90 Kè auch in
die slovakischen Bezirke, wo der örtliche Preis bis
30--40 Kè erreicht hat, und in die nordböhmischen
Industriebezirke liefert, wo der Preis für 1 q auch
30-35 Kè betragen hat.

Soweit in der Interpellation vorgehalten wird,
daß das Angebot der deutschen Gebirgsbauern
ohne weitere Verhandlung abgelehnt wurde, muß
angeführt werden, daß die Meldung der Bezirks-
behörden nur informativen Charakter hatte und
sich nicht nach den Grundsätzen des Vergebungs-
verfahrens gerichtet hat. Außerdem war es nicht
möglich, in jedem einzelnen Falle über eine event.
Regelung des Kartoffelpreises zu verhandeln, wenn
der Beginn der ganzen Aktion nicht bedeutend
verspätet und die Kartoffellieferung durch ungün-
stige Witterung sowie eintretende Fröste nicht ge-
fährdet werden sollte.

Das vom Ministerium für soziale Fürsorge ge-
wählte Vorgehen hat eine größere Zuteilung von
Kartoffeln an die Arbeitslosen ermöglicht. Die
ganze Kartoffelaktion ist absolut gerecht durch-
geführt worden. In Gegenden mit überwiegend
deutscher Bevölkerung hat die Bevölkerung
größere Zuteilungen als in èechischen Gegenden
erhalten. Das Ministerium für soziale Fürsorge
hat bei der Zuteilung vor allem die soziale Bedürf-
tigkeit berücksichtigt.

Prag, am 13. Dezember 1937.

Der Minister für soziale Fürsorge:
Ing. Neèas m. p.

Státní tiskárna v Praze - 113 38.


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