Soll dann dies, allergnädigster Kaiser, die grosse Gnad sein, die der Želinský saget, dass E. Kais. Mt. mit aufgelegter Hand auf Ihre kaiserliche Brust so hoch und werth meinem Herrn Vätern zugesaget hatten? Es ist wahrlichen eine Gnade, die da billig auf ihren Architectum oder Angeber den Kolowrat hatte sollen gewendet werden. Dieser allerunverschämste Mensch hat dürfen einer so schändlichen, erschrecklichen Unbilligkeit den Namen der allerheiligsten Gerechtigkeit mit seiner ehrund gottesvergessenen Hand hinzusetzen. Nämlich er saget, E. Kais. Mt. hätten billiger und gerechter Weise meinen Herrn Vätern am Leibe, auch sonsten mit anderer Pön strafen mögen. Ich frage ihn dann, mit was Recht, mit was für einer Landordnung? Hat er nit gewusst der ehrenverwegene Mann, der sich für E. Kais. Mt. für den gelehrtesten und erfahrensten in Rechtssachen ausgeben dürfen, und dem Sie diese Sache ganz und gar vertrauet, hat er nit gewusst, frage ich, dass wir in unser Landesordnung ein beschriebenes Recht und Gesatz haben, dass, wer einer Perduellion wider den König oder seine Erben wird überzeuget, derselbe am Leibe gestrafet werde, aber nicht zugleich an Ehr und Gute, wie er E. Kais. Mt. fälschlich und betrüglicherweise berichtet hat? Dann die Ehr bleibet dem Verbrecher oder Misshandler auch nach seinem Tode immerdar ganz und unversehret, die Güter aber fallen auf seine Erben ohne einigen Streit.

Aber wohlhin, so mein Herr Vater billigerund gerechterweise zu Strafe am Leibe und sonsten noch ärgerer Pön hat können verurtheilet werden, warum ist er dann nit verurtheilet worden? Nämlich: E. Kais. Mt. haben durch grosse und vielfältige anderer Leute Intercession und durch sein eigenes demüthiges Suppliciren bewogen die Leibes und sonst noch andere Strafe nachgelassen. Ja er saget wohl etwas unser Ankläger der Kolowrat! Aber ich wollte gerne sehen, dass er mir diesen herbeiführen könnte, der sagen dürfte, er hätte für meinen Herrn Vätern intercediert, oder auch dass er mir den zeigen könnte, der bezeugen därfte, dass mein Herr Vater um Fristung seines Lebens gesuppliciert hätte.

E. Kais. Mt. hatten ihm deshalben, wann Sie es mit billigem Recht hätten thun können, wohl mögen das Leben nehmen, oder ihn auch härter strafen; er hat drum weder selbst gesupplicieret, noch jemanden anders, dass er für ihn intercediren sollte, gebeten. Ja er hätte viel lieber wollen, mit genügsamer seiner Unschuld Protestation unter das ungerechte Schwert gehen, dann so lange Jahr in einer so schrecklichen und erbärmlichen Gefängnis mit so grosser Armut, Kummer und Noth, auch nicht weniger Schand und Schmach zubringen. Aber der Kolowrat bekenne viel lieber mit allen seinen Gehilfen und Werkgesellen, dass es wahr sei gewest, was die Leute zu derselben Zeit geredt haben, nämlich dass ohne dieses viel ein anders gewest, darnach sie getrachtet haben, dass sie ihn um seine Güter wollen bringen, dass sie hernach sonderlich gestanden und sie derwegen so viel Lasterstück begangen.

Aber doch wohlan, ich will nun schweigen von den Leibesund sonsten andern ärgeren Strafen. Von dieser Strafe, die er schon eilf Jahr ausgestanden und noch ausstehet, von der frage ich, so dieselbe ihm mit billigen Recht hat können auferlegt werden, warum hat man ihn dann nit öffentlich darzu verurtheilt? Man hat ihm befohlen, dass ervon seinen Gütern sollte abtreten und die Gefängnis auf sich nehmen, ehe er dazu verdammet war. Warum hat man ihn durch den Vicekanzler persuadieren lassen, dass er sich auf Gnad und Ungnad E. Kais. Mt. ergeben sollte? Warum hat man nit viel lieber ein öffentlich Gericht über ihn gehalten, weil er ja dieser Pön sollte verdammet werden? Warum hat man es bei dem dazumal angestellten Recht nicht bleiben lassen? Warum hat man nicht ein erstandenes Recht (so er, weil er ihm eines grossen Verbrechens schuldig gewusst, nit wollen vor Gericht gestehen) über ihn ergehen lassen? Nämlich weil es mit Rechtnit hat geschehen künnen. Wahrlich so höre ich wohl!

Die treulose Meineidigkeit, deren sie sich selbst als heilige, aufrechte Richter nicht unterstehen dörfen, haben sie meinem Herrn Vater befohlen, dass er sie an ihm selbst begehen sollte und sich durch diesen Revers an Leib, Ehr und Gut verurtheilen. O die närrischen und ohnwitzigen Leute, die ihnen meinen Herrn Vätern so kindisch und unbedachtsam haben geschätzt, dass sie gehoffet, er werde solches thun! Aber ich frage itzt mehrmalen, wo das Recht, die Satzung oder Landesordnung zu finden ist, die da gebietet, wenn Jemand einer Perduellion überzeuget und darauf verurtheilt ist, dass er sich mit einem Revers zur Abtretung seiner Güter verschreiben müsse? So er an seinen Gütern mit Recht hat können gestraft werden, was ist es dieser Verschreibung vonnöthen gewest? Man hat die Güter ihm sollen nehmen und das Urtheil, so über sein Verbrechen ergangen, in die Landtafel inserieren lassen und nicht diesen Revers, den sie fälschlich, damit sie das Volk damit betrügeten, gleichsam als hätte ihn mein Herr Vater unterschrieben, in die Kammerrechtsbücher einschreiben lassen. Ich glaube es zwar wohl, dass, wie alles das Vorgehende, also auch dies nach Kolowratischem Recht geschehen sei, dessen hoher Verstand und scharfsinnige Witzigkeit nicht weniger allhie in diesem Revers weder vorhin in der Citation herfürleuchtet.

Erstlich verwirret und confundieret er seine Rede wunderbarlich; hernacher zieret er sie mit gleichförmiger Narrentheidigung, wie er die Citation beschrieben hat. Er verbietet meinem Herrn Vätern, dass er bei sich keine Zusammenkunft, Panckete. Verbindnisse, Zusammenrottungen und Rathschläge wider E. Kais. Mt., Dero Erben und Nachkömmlinge nit zulassen, noch selbst halten soll! Was hätte der närrische Mann närrischer verbieten können, als eben das, wessen mein Herr Vater keine Macht würde haben zu thun, ob ers gleich noch so gerne thun wollte, sintemalen er Tag und Nacht also versperret und verwahret wird, dass kein einziger Blutsverwandter, geschweige dann ein Fremder, zu ihm ins Gefangniss kommen mag, ausgenommen diese zweene: ein Priester, der ihm zu Zeiten den Gottesdienst hält, Beicht höret und communicieret, und ein Medicus, dessen er in Leibesschwachheit gebraucht. Dies nimmt mich aber nit wenig Wunder, dass der Kolowrat, der alle Ding so fleissig und wohl benennet, der Kleider auf meines Herrn Vätern Leibe vergessen, oder ihm dieselben so gnädiglich gelassen hat! Aber damit ich E. Kais. Mt. nicht zu lange damit aufhalte und zu viel molestire, so will ich itzt wiederum zur Historien kommen und erzählen, was ferner auf diesen Revers sich zugetragen hat.

Des andern Tages nach Übergebung des obbeschriebenen Reverses, seind die obbemelten zweene Secretarien wieder zu meinem Herrn Vätern gekommen und ihn in Namen E. Kais. Mt. gefraget, ob er mit der Unterschreibung des Reverses fertig wäre, dann E. Kais. Mt. wollten gerne vor den heiligen Osterfeiertagen aus diesen Sachen kommen. Darauf er sie gebeten, sie sollten ihn nit also übereilen, denn es wären hochwichtige Sachen. Zweimal hätte er sich lassen übereilen und überreden; itzt zum drittenmal müsste er etwas vorsichtiger sein, dieweil es ihm die vorigen zweimal wider sein Verhoffen nicht gerathen. Er wäre schon allbereit im Werke und wolle gewisslich noch vor den Feiertagen E. Kais. Mt. eine gehorsamste Antwort geben. Damit seind die beiden darvon gangen. Unterdess hat mein Herr Vater mit einer supplicierenden Antwort sich bemühet und dieselbe am heiligen Charfreitage E. Kais. Mt. übergeben lassen. Deren Abschrift ich auch E. Kais. Mt. hierunter stellen will.

"Allerdurchleuchtigster, grossmächtigster, unüberwindlichster Römischer Kaiser, auch zu Hungern und Böheimb König etc. allergnädigster Herr! Was Strafen E. Kais. Mt. auf meine wider dieselbe erloffene Verbrechen als ein christlichster, gerechtigster, allergnädigster Kaiser erkennet und mir duích Ihre Rom. Kais. Mt. Secretarien Jan Müllern und Georg Funken anmelden lassen, habe ich mit unterthänigstem, doch höchst bekümmertem Gemüthe vernommen. Und wann die Barmherzigkeit Gottes, sowohl E. Kais. Mt. kaiserliche und königliche Gütigkeit nicht trösteten und erhielten, wüsste ich durchaus nicht, was zu thun und mir lieber zu wünschen sein sollte. Dieweil denn E. Kais. Mt. auf Gnad und Ungnad in dem, was wider Dieselbe von mir jemals geschehen, ich mich einest demüthigst ergeben, in gehorsamer Zuversicht mehr Gnad dann Ungnad gewisslich zu erlangen, auch daraufen alle meine Schuld und Wohlfahrt zu E. Rom. Kais. Mt. kaiserlichen königlichen Füssen, jede und alle Verbrechen herzlich bereuend und um Verzeihung flehentlich kniend bittend, unterthänigst geleget und nochmals unterthänigst lege. E. Rom. Kais. Mt. aber als die höchste christlichste und gerechtigste Obrigkeit mein Verbrechen so hoch zu Gemüthe ziehen und ermessen, dass derenselben wegen ich mein Leben oder ewige Gefängnis, Verlust aller meiner Hab, Güter, Kleinoder, Gerechtigkeiten und anders, wie die durch die obbenannten Herren Secretarien mir übergebene Verzeichnis articulatim ausweiset, verwirket haben soll: als flehe ich mein Leben nachmalen nach der göttlichen Erbarmnis allein zu E. Kais. Mt. kaiserlichen und königlichen Hulden und mildesten Gnaden. Und da E.Kais. Mt. als ein christlicher, allergnädigster Kaiser pro justitia et aequitate allergnädigst erkennet, dass ich ad perpetuos carceres darüber in Verlust aller meiner Güter, Hab und Gerechtigkeiten condemnieret soll werden, so will ich auf Deroselben Urtheilung und allergnädigste Verordnung an angedeutetem oder anderem E. Rom. Kais. Mt. wohlgefälligem Orte Deroselben gehorsamster Gefangener gerne sein, alle meine Hab und Güter gehorsamst gerne fahren lassen, alle meine Kleinoder, baar Geld, Brief und Gerechtigkeit treulichst veroffenbaren und ausantworten, jedes und alles, was E. Rom. Kais. Mt. in Worten, Werken, Anschlägen und Rathschlüssen zuwider von mir ist geschehen, wann und wo Dieselben allergnädigst schaffen, öffentlich bereuen und von Grund des Herzens in allertiefester Demut abbitten, dagegen kräftigster-, annehmlichstergestalt mich verbinden, durchaus nichts, was meiner Verbrechen wegen vorgenommen und gethan worden, in Ungutem zu gedenken, wider E. Kais. Mt. Räthe, Diener und Angehörende keinen Weg, Vortheil und List nicht rächen, viel wehniger wider E. Kais. Mt. als meinen all ergnädigsten Kaiser, König und Herrn und Deroselben hochlöbliche Nachkommen untreulich vor mich eiferen, noch durch Andere zu thun verschaffen oder gestalten, keine Versammlung anstellen, noch einige Verbindnis machen, sondern bin erbötig, E. Köm. Kais. Mt. (Derer zu mildester Erbarmung ich mich einest ganz und gar ergeben) zu ewigen, treuen Diensten eidlich mich zu verpflichten und Deroselben sowohl ihrer hochlöblichen Nachkommen, Hoheit, Ehr und Aufnehmen nach höchstem Verstande und Vermögen in gehorsamstem Fleiss heiligst, als mir Gott helfen soll, zu suchen und zu fördern, Gefahr darneben und allerlei Nachtheil wahrzunehmen und zu verhüten, jedes und alles anders was ferner E. Köm. Kais. Mt. als mein allergnädigster Kaiser, König und Herr und die höchste, christlichste und gerechtigste Obrigkeit mir zu erkennen anbefehlen, auferlegen, unterthänigst, willigst zu thun, zu verzeihen, zu ertragen."

"Und, wie zu dieser heiligen Zeit ich begehre, dass Gott der Herr mir alle meine Sünde verzeihen soll, also vergiebe ich wahrhaftig allen meinen Widersachern und Feinden ihre Schuld, heiligst verheischend, derselben zu Bösem weder vor mich weder durch andere zu gedenken, noch Vergeltung zu suchen, und wie Gott den Herrn ich itzo andächtigst anrufe um Erlassung meiner Missethaten und heilsame Messung des hochwürdigen Sakraments, also thue ich E. Rom. Kais. Mt. an dem heutigen, heiligen Charfreitage um Gottes Barmherzigkeit willen unterthänigst demüthigst bitten um Verzeihung meiner Übertretung und wo möglich Linderung der ewigen Gefängnis, wo nit, allein um den Schatten und Schein kaiserlich königlicher, österreichischer, erzherzoglicher, wohlangebohrner Erbarmung, die bishero noch Niemand von Ihrem Angesicht ganz und gar verstossen, Niemand verderbet, deren geringsten keinen trostoder hilflos gelassen. Auf diese nach Gott allein stelle und setze ich ganz und gar mein Leib, mein Leben, meine Kinder, mein Hab, Gut und alle zeitliche Wohlfahrt, meine Seele aber, die Gott der Herr zu gebrauchen mir verliehen, nicht zu willkührlicher Gewalt geben, sondern nach seinem göttlichen Willen damit zu gebahren ihm vorbehalten, bitte ich unterthänigst, demüthigst um die Unschuld Christi willen frei und unbelegt zu lassen, welcher Seeligkeit in äusserster Gefahr stehet, wofern ich wider ihre Wissenschaft, wohlbewusstund gutes Gewissen unbekannte, erschreckliche Schuld auf mich ziehen, durch öffentliche Bekanntnis, als dass ich wider E. Rom. Kais. Mt., meinem allergnädigsten Kaiser, Könige und Herrn, conspiriert, Factiones gemacht, Verbindnis gestiftet, nach Deroselben Leib, Leben und Hoheit eidund ehrvergesslich practiciert, mich selbest peinlich anklagen, durch instrumenta publica oder Revers, wie dergleichen (vielleicht ohne E. Rom. Kais. Mt. ausführlichen Unterricht) itzo von mir begehret wird, mir mein Leben sammt allen Hab und Gütern aburtheilen, ewige Gefängnis zusprechen und recht geurtheilet bezeugen würde."

"Wann dann ich am Besten weiss und schmerzlich bereuend bedenke, worin E. Rom. Kais. Mt. ich so höchlich geoffendiert, und begehre von Grund des Herzens, dass Gott, der Erkundiger aller Herzen Gedanken und gerechtigste Richter meiner Seelen, das verderbliche Übel erzeigen wolle, welches E. Rom. Kais. Mt. und dem hochlöblichen Hause Österreich von mir jemals gemeint, gegönnet oder gesucht, doch was geschehen, unrecht selbst heiss, strafwürdig halte, öffentlich abbitte, herzlich bereue, darum aber in keinem Wege, was von mir nimmermehr gedacht, gemeinet noch attendiert, vorgethan und begangen, wider mein eigen Gewissen bezeugen und bekennen kann noch soll: als gelanget an E. Kais. Mi, den Brunnquellen aller menschlichen Gerechtigkeit und Gnaden, mein innigstes Flehen um die Gerechtigkeit Gottes, um seine Barmherzigkeit und jüngsten Gerichts wegen, allerdemüthigstes, unterthänigstes Anrufen, Dieselbe wolle mit den Augen Ihrer kaiserlichen und königlichen Gnaden mich, höchst bekümmerten, kranken, gefangenen Mann, mildest ansehen und des schweren Reverses meiner Selbstbezüchtigung und Verdammung an Leib, Seel, Güter allergnädigst überheben, dann dadurch nicht allein wider Gott, wider mein eigen Gewissen, dem Gesetz der Naturzuwider, meine arme Seele und verlebter Leib in Angst und verderblichen Schaden gebracht, meinem ehrlichen Geschlechte ein ewiger spöttlicher Vorwurf geursachet, sowohl unaussprechlicher Schandfleck angehangen, sondern auch E. Kais. Mt. als einem christlichsten, gerechtesten, huldreichsten Kaiser, König und Herrn in Sinn nimmermehr kommen kann, dessen ich mich, als der keiner Perduellion, Rebellion, noch meuterischer Faction ihm wisslich, noch wahrhaftig recht überführet mag werden, zum Innigsten und Höchsten getröste und wirklich zu gemessen, wie unterthänigst bitte, also ungezweifelt verhoffe."

"Schliesslich belangend die Abtretung der väterlicher Vormundschaft Fräulein Ludmila, weiland Herrn Jan auf Bielin gottseeliges Waisen, soll und kann E. Rom. Kais. Mt. ich in unterthänigistem Gehorsam der Wahrheit zur Beförderung zu berichten nicht umgehen, dass dieselbe bei zweien Jahren hero vom Herrn Hans Wenzel von Lobkowitz in Ehren geliebet, zu einem ehrlichem Gemährt ersehen und begehrt, auch darauf ihm von mir als väterlichem Vormunder zu unterschiedlichen malen mit ihrem freien Willen gewiss zugesagt worden, wofern er Hans Wenzel bis zur Erlangung des vierzehenden und also vollmannbaren Jahres sich zu gedulden würde. Wann dann das Fräulein in wenig Tagen solches Jahr erreicht und vollbringt und keinen andern, dann den Herrn Hans Wenzel niemals zu einer Ehe wird haben wollen, noch heutiges Tags zu haben endlich begehret, er auch E. Rom. Kais. Mt. fürstlicher Durchleuchtigkeit, Erzherzogen Ernsten, sowohl auch dem hochlöblichisten Hause Österreich viel Jahr mit gehorsamsten, braven Diensten verbunden und darinn mit Darsetzung Gutes und Blutes zu ersterben beständigst bereit ist: als gelangt an E. Rom. Kais. Mt. mein unterthänigst gehorsamstes Bitten, Dieselben wollen allergnädigist geruhen und nachsehen, dass solches mit Gott angefangenes eheliches Werk förderlichst vollzogen und der Weise mittlerweil bei mir, väterlichen Vormunde, gelassen werde."

"In diesem und andern bin ich ohngezweifelter, unterthänigister Hoffnung, E. Rom. Kais. Mt. werden allergnädigist geruhen, meine und der Meinen beste Wohlfahrt, darum nochmals um Gotteswillen ich gehorsamst flehentlich bitte, mit kaiserlichen und königlichen mildesten Augen ansehen, allergnädigist bedenken und angeborne, mildreicheste Gütigkeit wirklich spüren und reichlich empfinden lassen. Dero nach Gott allein ich mich und die Meinen zu allergnädigistem Bescheid in gehorsamster, tiefester Demut unterthänigst befehle, und gänzlich ergiebe."

Aus dieser Supplication, nachdem die Conspiratores verstanden, dass meiii Herr Vater schon alles mit vorsichtigem Rath verhütete und keinesweges dazu könnte gebracht werden, dass er den Revers von sich gebe, haben sie ihnen vorgenommen allen List und Betrug nunmehr in einen öffentlichen Gewalt zu verkehren, doch hat sie bedunket, dass sie sich der heiligen Osterfeiertagen enthalten sollten. Dies nimmt mich zwar sonderlich Wunder, dass ihre gottlose Wüthigkeit noch so viel Andacht und Heiligkeit hat leiden können, aber wie die Osterfeiertage kaum fürüber waren, da sandten sie am Mittwoch hernach die oftbenennten zweene Secretarien, dass sie meinem Herrn Vätern im Namen E. Kais. Mt. diese nicht weniger betrübte als grausamme Antwort brächten: dieweil E. Kais. Mt. aus seiner Antwort vernommen hätten, dass ihm die Verschreibung oder Revers nit annehmlich war, so sollte er dieselbe Kopei ihnen wiederum zustellen und sich gefasst machen, an das Ort zu verfügen, welches man ihm verordnen würde. Darauf er ihnen kürzlich geantwortet, er wolle sich E. Kais. Mt. Befehl nach gehorsamlich verhalten, er wolle auch lieber in den tiefesten Thurn, ja gar unter das Schwert gehen, denn sich zu Sachen, auf die er sein Lebenlang nie gedacht hätte, bekennen, solches auf sich ziehen und ihm selbst das Leben, die Ehr und alle Hab und Güter absprechen. Er hätte vorhin schon mehr, weder er schuldig war gewesen, gethan, dafür er itzund mit Sehand und Schmach büssen müsste. Hiemit hat er ihnen den Revers wieder zugestelltund sie von sich gehen lassen. Unterdessen hielt er sich gefasst und bereit, wann man ihn hinwegführen würde. Doch hat man den nächsten Tag nichts gethan.

Ich glaube, es ward ihm noch diese Zeit zum Deliberieren geben, ob er sich noch einest zu dem Unterschreiben wollte bedenken und den Revers über sich aufrichten. Aber nachdem die Conspiratores gesehen, dass solches alles vergebens war, und der Herr Vater beharrlich und standhaftig auf seiner Meinung verbliebe, da es ihnen Zeit gedacht, mit der vorgenommenen Gewalt fortzufahren. Derowegen hat man auf den dritten Tag eine grosse Menge Prager Bürger zu Ross uod Fuss aufgeboten, die ihn von Prag hinweg begleiten sollen. Diese, nachdem sie vor unser Haus zusammen kommen, so ist eine solche Macht Volkes aus allen Orten dies Spectakel zu schauen zusammengelaufen, dass einer hätte vermeinen, es wäre die ganze Stadt Prag auf einen Haufen zusammenkommen.

Wie nun alle Ding fertig gewest, da hat man den Herrn Vätern auf einen, mich und meine Schwester seelige, seine armen Kinder, auf den andern Wagen setzen und öffentlich bei hellem, lichtem Tage von Prag hinweg führen lassen. Die Bürger beleiteten ihn mit Spiessen, Büchsen und Schwertern, gleich als wenn er der allergrösste Übelthäter war gewesen. Da ist das Volk aus allen Orten der Stadt mit grossem, erschrecklichem Laufen hinzugelaufen, deren etliche, die ein Mitleiden mit dem frommen, unschuldigen Manne hatten, haben ihn mit vielen Zähren und schwerem Seufzen über Hratschin hinausbegleitet; andere aber die wegen des, dass er König wollen werden (wie mau solches dem ganzen Pöbel eingebildet hatte) über ihn unwillig und ergrimmet waren, die verfluchten ihn gar in die Hölle hinein; zeigten immerdar mit Finger auf ihn, und schrieen mit lauter Stimm: "Schau, da führet man den böhmischen König hin!" Mit dieser Pomp und Herrlichkeit ward er bis auf unser eigen Schloss Litschkow geführet. Wie man ihn ins Schloss gebracht, da hat man ihn zu desto grösserer Schmach. Schand und Spott zunächst beim Thor in die Gesindsstuben gesetzt, in derselben so viel abscheuliches, allerlei Ungeziefers und Würmer geworfen, dass sie uns auch oft in die Speise gefallen seind.

Mittlerweil aber, ehe wir gar aus der Stadt Prag gekommen, sind etliche in unser Haus auf dem Hratschin geschicket worden, die mit Schmieden und Schlossern darein gefallen, alle Zimmer mit Gewalt aufbrechen lassen und nach ihrem Lust alles dinpiret und geplündert haben, unangesehen, dass man meinem Herrn Vätern zuvor entboten hatte, er dürfte Nichts mit sich hinwegführen, es werde da alles sicher bleiben, hätte er doch die Schlüsseln von Zimmern in seinem Gewalt. Gleichfalls sind auch auf Litschkow und alle andere unsere Schlösser und Häuser geschicket worden, die alle Zimmer, Keller, Truhen, und was nur gewest, aufgebrochen, alle das Unsrige bis gar (mit aller gebührender Reverenz für E. Kais. Mt. zu melden) auf die Hemder vor männiglichen, die daselbst zugegen gewesen, hin und wieder geworfen, durchsuchet und durchsehen, ja gar in Weinfässern und Flaschen Geld gesuchet, dass es eine Sünde vor Gott und Schand vor den Leuten gewest Desgleichen haben sie auch alle des Herrn Vätern Briefe mit ganzem Fleiss etlich Tag lang aneinander durchsuchet und übersehen, ob sie etwas Ungebührliches, das er gethan oder im Sinne gehabt hätte, darinnen finden können. Dass sie aber hierinn nichts Unehrbares oder Unredliches, das er nicht allein wider E. Kais. Mt. sondern auch wider jemand anders in der Welt hätte begehen sollen, finden können, da haben sie sich über unsern armen Schatz gemacht. Erstlich war am haaren Gelde ungefährlich bei 12 oder 13 Tausend, welches von meinem Herrn Vätern dem collegio der Societät Jesu zu Komotau zu Erbauung einer neuen Kirche und derselben Kirchen Nothdurft destinieret worden (wie solches nicht allein dem P. Rectori daselbsten, sondern auch meines Herrn Vätern Regenten der Herrschaft Komotau wohl wissend gewesen). Dieses Geld haben die gottlosen Leute dem heiligen Gottesdienst hinweg genommen. Hienach haben sie all güldenes Geschmeid, allerlei güldene Ketten, Halsbänder, Edelgesteine und alle andere Kleinodien diripieret, dergleichen auch alles Silbergeschirr, Becher, Kandeln, Schüsseln, Giessfässer, Becken, Teller und wie dasselbige Namen haben möchte, geplündert. Letzlich auch, damit sie nichts verschoneten, haben sie die heiligen Eeliquien sammt dero silbernen Reliquiariis gespolieret und veraubet.

O hilf, lieber Gott! Ist dann nichts so heilig gewesen, dass für ihrer schändlichen Begierd hätte können zufried bleiben? Weiss Gott, wie man mit andern Sachen muss umgangen sein und wie mans möchte untereinander ausgetheilet haben. Man hat aber nicht allein unser fahrende Hab diripieret, sondern auch die liegenden Güter eingezogen, deren zum Theil versetzet, zum Theil verkaufet, zum Theil auch hernacher Fremden verschenket, nicht anders, als wann mein Herr Vater und wir, seine Kinder, dieselben mit Rechte wären verlustigt worden und nicht wieder fordern könnten.

Meinen Herrn Vätern hat man ohngefährlich neun Monat lang in der Gefängnis zu Litschkow in derselben Gesindstuben, wie oben gemeldet, mit 24 Schützen, unsern leibeigenen Unterthanen, verwahren und verwacheu lassen. Darzwischen inner vier oder fünf Wochen, nachdem er dahin gebracht und eingesetzet worden, hat der Hauptmann daselbst, welcher von seinetwegen mit Fleiss dazu verordnet gewesen, mit dem Ross den Hals entzwei gestürzet. Derohalben, wie keiner mehr vorhanden gewest, der meinen Herrn Vätern verwahren sollte, als nur lautere unsere eigenen Unterthanen, so ist des Hauptmanns Verwalter, den man sonst einen Burggrafen pfleget zu nennen, zu ihm kommen und gefraget, was er weiter thun und wie er sich sammt allen andern gegen seiner Person ferner verhalten sollte, denn er hätte in dem Fall keinen einzigen Befehl. Darauf ihm mein Herr Vater geantwortet, er sollte also, wie bishero, sich verhalten. Dieweil aber E. Kais. Mt. gleich dazumal auf dem Reichstage zu Regensburg gewesen, so hat mein Herr Vater die Landofficierer und E. Kais. Mt. Statthalter in Böhmen durch ein Schreiben und einen seiner Diener dessen allen, was sich mit dem Hauptmann zugetragen, und wie keiner mehr vorhanden war, der ihn in Verwahrung haben sollte, berichtet. Dadurch er ihnen genugsamlich zu verstehen geben, dass er ihm aller Schuld und Verbrechens unbewusst war. Dann, wann er sich das Wenigst in seinem Gewissen beschwert befunden, so hätte er gar leicht ohne alle Verhinderung sich davon machen und entwischen können, sintemalen er ganzer vierzehn Tage, ehe man einen andern an des verstorbenen Hauptmanns Stelle verordnet, frei und ledig gewesen. Demnach hat er mit dem allen über die Schwell seiner Thür aus dem Zimmer, da man ihn anfangs hingesetzet hat, nit gehen wollen.

Darüber sich zwar nicht allein seine Missgönner, sondern auch alle andere Leute, die es erfahren, nit genugsam verwundern können, aber nichts destoweniger haben sie ihm die geringste Linderung seiner Gefängnis nicht gethan, sondern, wie sie die ganze Zeit über, so er zu Litschkow gewest, den schändlichen Revers oder Verschreibung aus ihm nit erzwingen können, und E. Kais. Mt. von Regensburg wiederum auf Prag ankommen, da haben sie ihn aus derselben Gefängnis ungefährlich nach neun Monaten, wie oben vermeldet, den 28. Decembris des Tausend fünfhundert vier und neunzigsten Jahres genommen und wiederum auf einen Wagen mit uns, seinen armen Kindern, gesetzet und ungefähr mit 24 Reiter (die etliche Städte dazu geben müssen) bis gen Glatz begleiten lassen. Auch hat man von einem Nachtlager zum andern allerlei zerrissen fussgehendes Gesindel, die mehr Schweraquen und Bettlern weder Soldaten gleich gesehen, aufgeklaubet und angenommen, die ihn con-voyieren sollten. Dieselben seind um seinen Wagen herum gangen und, wann er in eine Stadt oder auf das Nachtlager kommen sollen, sind sie auf seinen Wagen gestiegen und soviel ihrer drauf stehen können, sich herum gehänget und ihn also durch die Städte und Flecken zu seinem desto grösseren Spott, Schand und Schmach, als den ärgsten Übelthäter, bis ins Losament beleitet. Er aber sammt uns, seinen Kindern und Dienern, die bei ihm im Wagen gesessen, haben unterdess geistliche Lieder gesungen und Gott dem Allmächtigen für seine göttliche Heimsuchung Dank gesaget. So bald man ihn ins Losament gebracht, bat man alsbald die Stadt versperret und ihn mit dergleichen Schweracken und Bettlern im Losament bewachen lassen, die vor seinem Zimmer (wie solch leichtfertiges Gesindlin zu thun pflegt) zu einem grossen Spott getanzet, geschrieen und gejauchzet haben.

Dies ist also der Triumph gewesen, den seine Missgönner über ihn, als einen Überwundenen und Gefangenen durch die Krön Beheimb bis gen Glatz gehalten haben! Damit aber die Leute kein Mitleiden mit ihm und einer solchen Tractation haben sollten, so hat man ihnen gleichfalls, wie vor zu Präge, fürgegeben, dass er E. Kais. Mt. gefangen nehmen und sich zu einem König in Böhmen machen wollen, dadurch er bei Jedermann aufs Heftigst verhasset worden.

Wie man ihn aber endlich gen Glatz gebracht, da hat man ihn in eine noch viel ärgere Gefängnis geleget. Dieselbige war ein grosses, greuliches, abscheuliches Gewölb, mit dicken Mauern herum stark befestiget. In der Mitten war ein neue Scheidmauer, gleich an den heiligen Christtägen gebauet, die das Gewölb in ein Stuben und Kammer zertheilete. Zu dem war sie mit einer starken eisernen Thüren und dreien Schlössern, auch doppelten, starken, eisernen Gegittern vor den Fenstern, ja gar in der Feueröfen oder Kamin verwahret. Es war so finster drinnen, dass, wann er bei Tage etwas lesen oder auch essen wollen, er Lichter hat brennen müssen. Es war auch ein solcher Gestanken drinnen von dem neu eingesetzten, ungeheizten Ofen und der frischen, unausgetrockneten, neuen Mauer und Kalk, dass er in dem dazumal grossen Winter und grimmiger Kälte Tag und Nacht die Fenster offen halten müssen. Über dies hat man ihn auch mit 24 Wächtern und einem Wachtmeister Tag und Nacht verwachen lassen. Uns aber, seinen armen Kindern, hat man zunächst seiner Gefängnis ein Zimmer eingeben und allein zum Essen ihm gelassen; sonsten hat der Wachtmeister allzeit die Schlüssel bei sich gehabt.

Dieser ist eins Tages zu ihm in die Gefängnis kommen und seine Bettmadratzen durchsuchen wollen, ob er etwa Instrumenta, damit sich der Herr Vater aus der Gefängnis brechen könnte (sonder Zweifel Geld) finden möchte. Aber wie mein Herr Vater hierzu gelachet und gesaget, er sollte nur suchen, ob er etwas finden könnte, da hat er alsbald verstanden, dass er vergebens suchen würde, und derwegen von seinem närrisch Vornehmen abgelassen.

Mein Herr Vater hätte wahrlich die Gefängnis über 4 Wochen nicht leiden noch ausstehen können, sondern hätte gewisslichen drinn sterben und verderben müssen, wann nicht dazumal der hiesige Hauptmann Herr Melchior von Rechenberg gen Hofe geschrieben und wegen der gefährlichen Gefängnis, wie es damit allenthalben beschaffen, Bericht gethan hätte. Derselbe hat durch sein Schreiben zuwegebracht, dass man ihn in das Zimmer hart daran, welches mir und meiner Schwester seeliger anfänglich eingeben ward, versetzen lassen, in dem er auf die heutige Stunde noch ist, und sobald er sich zur Ruh leget, versperret wird, damit die Schützen, die ihn Tag und Nacht bewachen sollen, desto ruhiger und sicherer schlafen können. Uns aber, seine armen verlassenen Kinder, wie wir aus unserm ersten Zimmer gewichen, hat man erstlich in das obere, darnach in das untere Schloss neben seinem Zimmer oder Gefängnis gelegt, doch hat man uns die starke eiserne Thür, so mit dreien Schlössern verwahret, nit geöffnet, damit wir truckenes Fusses und unberegnet zum Herrn Vätern zum Essen keinesweges kommen möchten, sondern wir haben aufs Wenigste 4mal jeden Tag zum Frühund Nachtmal hin und wieder über den Platz mit weinenden Augen im Regen, Schnee, Roth und Winde gehen und uns schleppen müssen, dass es nicht allein ein Menschen, sondern gar einen Stein hätte mögen erbarmen.

Aber der Herr Vater, wiewohl er aus seiner vorigen Gefängnis in eine andere versetzet worden, ist er doch nichts desto weniger nicht lange hernach aus Ursach der vorigen grossen Feuchtigkeit, die von dem Kalk des neuerbauten Gemäuers und von dem neuen Ofen an sich gezogen (wie die Medici ausgesaget) in eine gar schwere Krankheit gefallen, und war zweifelsohne gar mit ihm gethangewest, wenn nicht Gott der allmächtige mit seiner sonderbaren, gnädigen Hilfe ihm war beigestanden, durch dessen göttliche Gnade und Güte er bis auf die heutige Stunde frisch und gesund (allein dass die Hände nit so vollkommentlich wie zuvor stark seind) seinen Missgönnern und Feinden zu desto grösseren Spott und Confusion erhalten wird.

Zu unserer sammt all unseres Gesindes Unterhaltung aber hat man uns wöchentlich 40 Schöckle deputieret und verordnet. An den müssten wir uns bis auf die heutige Stunde begnügen lassen und uns mit Essen, Trinken, Kleidern und anderer Nothdurft aushalten, ja gar unsein armen Dienern und Dienerinen ihre Besoldung darvon zahlen. Dadurch wir so viel Jahr hero grosse Noth gelitten und von dem wenig Silber, das man uns zu jener Zeit mitzunehmen vergönnet, den meisten Theil verkaufen müssten und sind schon so weit gerathen, dass es uns langer zu dulden und auszustehen unmöglich ist.

Derohalben so rufen wir mit ausgereckten, gefaltenen Händen auf unsern Knieen liegend zu B. Kais. Mt., nächst Gott, dem höchsten und gerechtigsten Richter auf dieser Welt, Sie wollen nunmehr die grosse Unbilligkeit und das Unrecht, so er eilf Jahr hero gelitten, allergnädigst und barmherzigst bewägen, und ihn wider seine Feinde und Widersacher, die nunmehr ihre Begierd können gesättiget haben, eine kaiserliche und christliche Gerechtigkeit widerfahren lassen, dazu ich dann ein gänzliche, feste, ungezweifelte und gewisse Hoffnung [hege] und zweifle nicht E. Kais. Mt. werden klärlich und augenscheinlich genug aus dieser meiner Apologia erkannt haben, dass mein Herr Vater in allem, was ihn seine Conspiratores angeklaget haben, unschuldig gewesen ist.

E. Kais. Mt. sehen wohl, dass sie alles mit Betrug wider göttlich und menschlich Recht gehandelt haben. Wider Recht und alle Billigkeit haben sie ihm E. Kais. Mt. Kammer ohne vorangesagte Ursach verbieten lassen. Durch Betrug haben sie E. Kais. Mt. gerathen, dass Sie ihn daheim auf seinen Gütern halten sollten, damit er nit auf Prag käme. Wider Recht und unsere Landesordnung haben sie E. Kais. Mt. gerathen, dass Sie ihm sein Landhofmeisteramt nehmen sollten. Durch Betrug und treulose Unbilligkeit haben sie die Missethat auf ihn erdichtet, dass er König in Böhmen wollen werden. Wider Recht und die Landsordnung sind die öffentlichen Pasquillen, Comoedien und der jungen Herren und vom Adel Tournieren oder Spiessbrechen zugelassen. Durch Betrug und wider Recht haben sie E. Kais. Mt. gerathen, dass Sie ihn aus seinem Erbhause und aus der Stadt Prag wegschaffen sollten. Wider die Landsordnung haben sie ihn durch E. Kais. Mt. eigene Person und nicht durch Dero Procurator oder jemanden anders, dem es E. Kais. Mt. befohlen hätte, angeklaget. Wider aller Völker Recht ist das Gericht angestellet gewest, darinnen sie E. Kais. Mt. zugleich zu einem Accusator, Zeugen und Richter gesetzet. Durch Betrug haben sie ihm E. Kais. Mt. kaiserlicke Treu und Glauben ankündigen lassen. Wider alles menschliche Recht ist er unverhörter und ungeurtheilter Sachen verdammet worden. Wider aller Nationen Recht und Gewohnheit haben sie einen Revers von ihm gefordert. Also sehen E. Kais. Mt., dass alles mit Betrug und wider Recht und Billigkeit zugegangen ist.

Ob ich aber nun wohl gänzlich hoffe, E. Kais. Mt. werden meinen Herrn Vätern aller Beschuldigungen, deren ihn seine Missgönner und Conspiratores beschuldiget haben, allerguädigst und gerechtigst lossprechen, so beförchte ich mich dennoch dieses allein, dass es nit E. Kais. Mt. an meines Herrn Vaters Unschuld zweifelhaftig machen möchte, nämlich dass wir so lange Jahr so viel und grosse Injurien stillschweigend gelitten und nichts von E. Kais. Mt. gefordert haben, dannenher billig nit eine geringe Suspicion, dass mein Herr Vater wahrhaftig schuldig sei, bei E. Kais. Mt. haften möge.

Aber E. Kais. Mt. wollen darauf diese unterthänige und demüthigste Antwort allergnädigst annehmen, nämlich dass mein Herr Vater nicht wegen seines bösen Gewissens solche Injurien und Ungerechtigkeit so lange Zeit mit Geduld getragen, sondern dass er zweier Ursachen halber, die ich allhie erzählen will, bishero still[ge]schwiegen.




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