Die erste ist gewesen, dass er ihm vorgenommen, E. Kais. Mt. nit, weniger als seines eigenen Leibes und Lebens jederzeit zu verschonen und ehe das Äusserste zu leiden, als Die in eine ewige Schand und Schmach für aller Welt zu bringen und dass er immerdar gehoffet hat, er werde durch seine langwierige Geduld und grosse Demuth E. Kais. Mt. dazu bewegen und bringen, dass Sie in Sich selbst gehen und die grosse Schmach, die Sie ihm unschuldiger und unverdienter Weise ange-than, beherzigen würden und ihn nicht allein in integrum restituieren, sondern auch in anderwege mit kaiserlichen Gnaden vor männiglich, dass ihm solche Schmach und Injurien unbülichen widerfahren, erweisen.
Die andere Ursache ist diese gewesen: wie er noch zu Litschkow gefangen gehalten worden, hat der gewesene und in Gott verschiedene Herr Cardinal Madruzzius, der päpstlichen Heiligkeit auf dem Reichstag zu Regensburg Legatus, als er im Namen der päpstlichen Heiligkeit bei E. Kais. Mt. um Erledigung meines Herrn Vätern Gefängnis angehalten, ihn zur Geduld ermahnet und gänzlich darauf vertröstet, sobald E. Kais. Mt. von dem Reichstage gen Prag ankommen würden, sollte er seiner Gefängnis entlediget werden. — Nach diesem hat auch der Herr Cesar Specianus, Episcopus Cremonensis, gewesener päpstlichen Heiligkeit bei E. Kais. Mt. Nuncius, ihm ausdrücklich in seinem Hinwegreisen zuentboten, dass, wie er seinen Abschied von E. Kais. Mt. genommen, er Dieselbe gefraget hätt, was er dann der päpstlichen Heiligkeit meines Herrn Vätern Erledigung halber von E. Kais. Mt. anzeigen sollte; da hätten ihm E. Kais. Mt. darauf zur Antwort geben, er möchte der päpstlichen Heiligkeit so viel sagen, dass Sie meinem Herrn Vätern in Kurzem der Gefängniss ledig lassen wollten; darauf er E. Kais. Mt. gereplicieret hätte, ob er auch dessen die päpstliche Heiligkeit gänzlich vergewissern könnte; da hätten E. Kais. Mt. geantwortet, er möchte es sicherlich thun. Mit dem sei er von E. Kais. Mt. hinweggeschieden. — Gleichfalls hat auch der Herr Nuncius, der vor diesem itzigen gewesen ist, der Herr Cardinal Spinola, meinen Herrn Vätern vertrösten lassen. So ist auch sonst keine extraordinari Botschaft von der päpstlichen Heiligkeit zu E. Kais. Mt. kommen (darun den etliche fürstliche und der päpstlichen Heiligkeit blutsverwandte, ansehnliche Personen gewesen) die ihn nicht auf E. Kais. Mt. Zusage vertröstet hätten.
Also ist er allezeit in seiner grossen Noth mit ein wenig Hoffnung gelabet und erquicket worden, dass er deshalben desto länger stillgeschwiegen und so grosse Injurien mit geduldigem und standhaftigem Gemüthe getragen. Doch hat er auch nit immerdar bishero stillgeschwiegen, sondern wie er hernach in gewisse Erfahrung kommen ist, dass ihn falsche, böse Leute bei E. Kais. Mt. aufs Neue angeben, als wann er so hochtragend und hoffärtig war, dass er E. Kais. Mt. auch nit die Ehr erzeigen wollte und um seine Entledigung anhalten und bitten, als hat er nit unterlassen alle Demut, dadurch er nur vermeinet hat Gnade zu finden, gegen E. Kais. Mt. zu erzeigen. Und fürs erste hat er aus Rath und Gutachten etlicher guter Freunde das nachfolgende Schreiben Anno 1602 im Monat Octobris gen Präge geschicket und E. Kais. Mt. durch Dero Kammerdiener, den Herrn Philipp Langen, übergeben lassen.
"Allerdurchleuchtigster, grossmächtigster, unüberwindlichster Römischer Kaiser, auch zu Hungern und Böheimb König etc.allergnädigster Herr. E. Rom. Kais. Mt. sein meine pflichtschuldige. unterthänigste Dienste höchstes Fleisses jederzeit bevor. Und dass ich mich unterstehen hab dürfen mit diesem meinen gehorsamsten Schreiben zu E. Kais. Mt., meinem allergnädigsten Herrn, zu flehen, bitte ich in allertiefester Demut, mir solches in keiner Ungnad zu vermerken. Dann ob ichs gleich vor etlichen Monaten gerne gethan, was ich itzunder mit grosser Furcht und Sorg thue, auf dass E. Kais. Mt. in Nichten von mir offendiert würden, so habe ich mich doch dessen nicht wohl unter stehen därfen. Wann mich aber itziger Zeit, allergnädigster Kaiser, der Tod, der von Tag zu Tag stärker an meine Thür kloppet, mein erlebtes Alter, das je länger je mehr zunimmt, und über das alles die grosse Begierd, die ich hab, E. Kais. Mt. kaiserliche Gnad und Hold wieder zu erlangen, darzu dringen: als habe ich nit unterlassen können, E. Kais. Mt. unterthänigst in allertiefester Demut zu bitten, Sie geruhen die schwere Ungnad und Indignation, die Sie wider mich, Ihren Gefangenen, gefasst haben, und ich dieselbe die Zeit hero mit sehr hochbekümmertem Herzen und Gemüthe erlitten und empfunden habe, allergnädigst fallen und schwinden lassen, mich wiederum zu Gnaden und in Dero kaiserlichen Schutz annehmen und dieser meiner Gefängnis allergnädigst entledigen, damit ich mein Leben, dessen nunmehr nit viel überbleibet, in E. Kais. Mt. Gnaden könnte beschliessen. Welches ich nit unterlassen will die Zeit meines Lebens in allertiefester Demut um E. Kais. Mt. zu verdienen, und Gott der allmächtige wird es E. Kais. Mt. reichlich belohnen. Zu Dero kaiserlichen und königlichen Füssen ich mich legen und ganz und gar unterthänigst in allertiefester Demut befehlen thue, allergnädigsten tröstlichen Antwort erwartend. Datum Glatz den 14. Octobris Anno 1602."
Nachdem mein Herr Vater dies Schreiben E. Kais. Mt. übergeben lassen, hat er fast ein halbes Jahr lang einer tröstlichen Antwort darauf erwartet. Aber wie er gesehen, dass er vergebens gewartet, hat er mich selbst im Monat Majo des 1603 Jahres nach Präge geschickt, um eine gnädigste Antwort bei E. Kais. Mt. allerunterthänigst anzuhalten.
Wie ich gen Präge gekommen bin, hat mir der Herr Phillip Lange verkündiget, dass meines Herrn Vätern Schreiben E. Kais. Mt. sonderlich Wohlgefallen habe, derohalben so riethe er, dass mein Herr Vater noch ein solches E. Kais. Mt. zuschreiben sollte. Da ich aber ihn entschuldiget, als der aus grosser Schwachheit seiner Hände nicht ein einigen Buchstaben schreiben könnte, da hat er mir weiter gerathen, dass ich selbest ein Schreiben an E. Kais. Mt. thun sollte. Demselben seinem Rathe ich nachkommen und im Ganzen drei Schreiben an E. Kais. Mt. nacheinander zugestellet, welche hierunten geschrieben stehen.
Das erste Schreiben.
"Allergnädigster Kaiser and Herr. Ich kann E. Kais. Mt. in tiefester Demut nit verhalten, dass mich mein geliebster Herr Vater hieher gen Präge mit Fleiss geschicket, dass ich bei E. Kais. Mt. in aller Unterthänigkeit um seine Erledigung und zwar nit so viel um die Erledigung, als um Erhaltung E. Kais. Mt. kaiserlichen Gnaden und Hulden anhalten und demüthigst bitten soll, die ihm allein mehr Kümmernis, Wehmut und Herzenleid in dieser seiner Trübsal gemacht, dann alle andere Sachen, wie mir dann solches bewusst, und ich es mit Gott bezeugen kann, dass es nit anders ist. Wann ich dann solches, allergnädigster Kaiser, und noch viel mehrers als eine gehorsame, dankbare Tochter mich schuldig zu thun erkenne: als bitte E. Kais. Mt. ich unterthänigst und in tiefester Demut, Sie geruhen allergnädigst den obbemelten meinen geliebsten Herrn Vätern zu Dero kaiserlichen und königlichen Gnaden annehmen, dieser seiner Gefängnis entledigen und des Herrn Vätern und unser, seiner Kinder, allergnädigster Kaiser, König und Herr sein und bleiben und mir eine allergnädigste Antwort auf dies mein bittliches, untertänigstes Schreiben und Flehen, wie Sie es gegen allen Betrübten aus angebornen kaiserlichen zu kaiserlichen und königlichen Gnaden ganz demüthigst befehlen. Datum Prag etc."milden Gnaden zu thun pflegen, erfolgen lassen. Und thue mich hiemit E. Kais. Mt.
Das andere Schreiben.
"Allergnädigster Kaiser und Herr. E. Kais. Mt. bitte ich in allertiefester Demut, Die wollen mein Elend und meines Herrn Vätern langwährende Gefängnis mit allei gnädigsten und kaiserlichen Augen ansehen und ihn seiner Gefängnis mit kaiserlichen Gnaden entledigen, zu Gnaden wiederum annehmen und wie sein, also auch mein allergnädigster Kaiser, König und Herr sein und bleiben. Denn ich kann E. Kais. Mt. bei meinem Gewissen versichern, dass mein Herr Vater ein solches Herz und Gemüt gegen E. Kais. Mt. hat, dass er auch in seiner Gefängnis nicht leiden kann, dass E. Kais, in dem Wenigsten an ihrer Hoheit und Reputation das Wenigste benommen soll werden. E. Kais. Mt. erzeigen mir, armen Fräulein, diese sonderliche kaiserliche Gnade, dass mein Herr Vater durch mich und mein bei E. Kais. Mt. demüthiges Bitten entlediget werde. Verlassen sich E. Kais. Mt. darauf (darum ich auch selbst zum Theil weiss), dass ers um E. Kais. Mt. vardienen kann und gern wird, dass E. Kais. Mt. wohl zufrieden sein sollen. Und ich will die Zeit meines Lebens Gott den allmächtigen umb Ihre langwierige, glückselige Regierung und wider den Erbfeind Obsiegung treulichen bitten und thue mich hiemit sammt meinem Herrn Vätern E. Kais. Mt. unterthänigst und demüthigst befehlen. Datum Prag etc."
Das dritte Schreiben.
"Allergnädigster Kaiser und Herr. Ich bitte E. Kais. Mt. in allertiefster Demut ganz unterthänigst, Sie wollen mirs in Ungnaden nicht vermerken, dass ich mich unterstehen darf, E. Kais. Mt. so oft mit meinen unwürdigen, doch deinüthigsten Schreiben [zu] verunmüssigen und zu behelligen. Gott der allmächtige weiss, dass ichs gern umgehen wollte, wann mich die Schuld und Pflicht, damit ich meinem Herrn Vätern verobligiert bin, nicht darzu drungen. So weiss ich auch wohl, dass E. Kais. Mt. so ein mildreicher, allergnädigster Kaiser und von Gott mit einem so höchst erleuchten Verstande begäbet sein, dass E. Kais. Mt. wohl verstehen, dass ich das und ein mehrers von meines Herrn Vätern wegen zu thun schuldig. Bin der tröstlichsten, unterthänigsten und demüthigsten Hoffnung, E. Kais. Mt. Werdens mit kaiserlichen Gnaden von mir allergnädigst vormerken. Denn obgleich E. Kais. Mt. durch Dero Kammerdiener Philipp Langen uns auf den Herrn Barvitium (dass wir bei ihm E. Kais. Mt. allergnädigste Resolution und Antwort auf unser demüthigstes Bitten haben sollen) weisen haben lassen, nachdem uns aber kein Bescheid erfolget ist, so habe ich nit unterlassen können, E. Kais. Mt. anzuflehen, demüthigst bittend, Sie wollen unser mit kaiserlichen Gnaden allergnädigst ingedenk sein und eine solche allergnädigste Antwort geben und erfolgen lassen, auf dass mein Herr Vater (wie ers dann zum Höchsten begehret) keinem andern Menschen in der Welt um seiner Erledigung schuldig und verobligiret seie und bleibe, als E. Kais. Mt. allein, um Die ers auch vermeinet noch zu verdienen. Zu Dero Kaiserlichen Gnaden ich mich sammt meinen lieben Herrn Vätern unterthänigst und demüthigst befehlen thue. Datum Prag etc."
Auf diese drei Schreiben, nachdem ich weder auf das erste noch auf das letzte keine Antwort bekommen können, hat mir der Herr Philipp Lange für sich selbst ungebeten gerathen, dass ich um eine gnädige Audienz bei E. Kais. Mt. ansuchen sollte. Aber wie ich vermeinet habe, dass es vergebens würde sein, hat er selbe st motu proprio um dieselbe bei E. Kais. Mt. für mich intercediert, auch solche erlanget und selbest zu mir ins Haus mit dieser Zeitung kommen, ich sollte des andern Tages um halb zwei Uhr nachmittag zu ihm in sein Haus kommen, so wolle er mich vor E. Kais. Mt. führen; da würde ich, was ich wolle meines Herrn Vätern halben nach aller Nothdurft E. Kais. Mt. vorbringen können. Darüber ich dann herzlich erfreuet worden und eine gute Hoffnung geschöpfet habe, mich auch alsbald um eine Frau bewerbet, die mit mir hinauf ins Schloss fahren sollte. Nachdem ich aber in der Eil keine bekommen können, bin ich allein mit meinen zwo Jungfrauen hinauf gefahren. Da hat mich der gemelte Kammerdiener auf den Gang geführet bis zu der Thür, wo E. Kais. Mt. haben sein sollen, und zu mir gesaget, ich sollte hinein gehen, meine Jungfrauen aber sollten heraussen auf dem Gange bleiben und allda, bis ich wieder käme, auf mich warten. Dessen ich Bedenken gehabt, allein ohn meinen Jungfrauen zu E. Kais. Mt. ins Zimmer zu gehen, von wegen allerlei böser Leute Nachred. Derohalben, wie er gesehen, dass er mich durchaus nit dazu bringen könnte, ist er allein zu E. Kais. Mt. hineingegangen und mich aussen eine gute Weile zwischen Forcht und Hoffnung stehen lassen. Endlich ist er nach einer guten halben Viertel Stunden wiederum zu mir heraus auf den Gang kommen und gesaget, ich möchte wohl wiederum heimfahren, dann E. Kais. Mt. wären schon in den Garten gangen. Also habe ich, armes Fräulein, in grosser Traurigkeit mit meinen zwo Jungfrauen wieder abziehen müssen.
Demnach habe ich mich hin und wieder besinnet und bedacht, was ich doch ferneres anheben oder thun sollte, bis ich endlich bei mir beschlossen, mich wiederum zu meinem elenden und verlassenen Herrn Vätern aufzumachen. Damit ich aber nit so gar mit leeren Händen zum armen nothdürftigen Manne käme, habe ich meinen silbernen Schreibtisch verkaufen wollen. Solches wie es E. Kais. Mt. erfahren, haben Sie ihn begehret zu sehen; derhalben ich ihn alsbald E. Kais. Mt. hinauf geschicket und Dero nit verkaufen, sondern in aller Demut verehren wollen, Sie sollten nur die Gefängnis meines Herrn Vätern allergnädigst bedenken und erwägen. Darauf mir der obbemelte Kammerdiener im Namen E. Kais. Mt. zuentboten, E. Kais. Mt wollten denselben verehrungsweise nit annehmen, sonst wiege er am Silber nicht mehr dann 1300 Thaler. Dieweil ihn aber E. Kais. Mt. geschenkweise nit annehmen wollen, haben Sie mir ihn nach zweien oder drei Tagen wiederum!) zugeschicket, denselben ich hernacher meiner Muhm der Frau Landhofmeisterin um 2000 Gulden verkaufet.
Unterdess aber hat mein Diener den oftbemelten Kammerdiener in meinem Namen gebeten, er wollte doch das Beste bei E. Kais. Mt. von meines Herrn Vätern Erledigung wegen thun helfen. Darauf er ihm geantwortet, er habe gewiss an ihm nichts erwinden lassen und mit E. Kais. Mt. so fleissig tractiert, als wann mein Herr Vater sein leiblicher Vater war, und so viel mit E. Kais. Mt. zwo oder drei Stunden lang geredet, dass solches schwerlich ein Ander hätte gethan oder thun dürfen; aber E. Kais. Mt. hätten ihm so viel Motiven gesagt, drurnb Sie es nit thun könnten, dass er sich besorge, mein Herr Vater werde in der Gefängnis sein Leben enden müssen. Also hat dieser auch der Hoffnung, welche allein uns Menschen in Widerwärtigkeit zu trösten pfleget, uns in Ewigkeit wollen berauben.
Derowegen ich dermassen betrübt und bekümmert worden, dass ich nichts mehr weder das Letzte verzweifeln mir geschätzet habe. Doch damit ich nit zu früh verzweifeln möchte, so habe ichs vor gut und rathsam angesehen, noch etwas durch Schreiben und Bitten zu tentieren. Derhalben ich aus grossem Herzenleid und Bitterkeit meiner Seel zwei Kopeien eines gleichförmigen Schreibens verfertiget und die eine dem Herrn Johann Barvitio, E. Kais. Mt. Geheimem Rath und Secretarien, das ander dem oftbemelten Herrn Philipp Langen übergeben lassen. Dasselbe Schreiben ist dies gewest:
"Edler, gestrenger, hochgelehrter, auch edler, ehrenfester, insonders liebe Herren und Freunde. Neben Wünschung aller glücklichen Wohlfahrt thue ich mich gegen den beiden Herren um die gehabte Mühe, die sie wie von meinetwegen, also auch von meines armen, gefangenen Herrn Vätern willen auf sich geladen und sich bei der Kais. Mt. von unser beider wegen so viel bemühet, ganz freundlich und zum Höchsten bedanken. Ich erkenne mich zwar schuldig, dass ich mich gegen den beiden Herren mit einem Zeichen der Dankbarkeit erzeigen sollte, die Herren sehens aber selber, dass ich sammt meinem armen Herrn Vätern blutarm sei und uns mit grosser Noth kaum erhalten können auf das, was uns von der Kais. Mt, zu Deroselben merklichen Verkleinerung und unsern grossen Hohn und Spott in Ansehung solcher grossen ansehnlicher Güter und stattlichen jährlichen Einkommens zu Unterhaltung ist deputieret worden; und will ich nicht (mit Reverenz zu melden) nackend und barfuss gehen, so muss ich an meinem und meines armen Herrn Vätern Maul abbrechen und abkürzen, dass Gott im Himmel erbarme, sintemalen mir und meinem lieben Herrn Vater unsere Hab und Güter wider Gott und alle Billigkeit unrechtmässig vorgehalten werden, zu denen doch die Kais. Mt. (wie sie es dann wohl wissen und verstehen) kein Recht noch Fug haben, und demnach bishero wir stets und gänzlich verhoffet, die Kais. Mt. als ein gerechtigster christlichster Kaiser würdens allergnädigst bedenken und nit eine solche schwere Bürde und Verantwortung gegen (Jott den allmächtigen von des heillosen kiirzzergänglichen Geldes und Gutes wegen, auf Sich und Ihr Gewissen laden."
"Dieweil wir aber sehen, dass wenig oder gar nicht unser Stillschweigen, grosse Demut und Geduld, die wir bishero gebraucht haben, bei der Kais. Mt. helfen und erspriessen will, so müssten wir halt bei dem Allmächtigen Hilfe suchen (bei dem wir sie zu bekommen gänzlich und ohne allen Zweifel verhoffen) und dem allein mit weinenden Augen klagen, wie man mit meinem armen Vater und uns, seinen armen Kindern, die zehen Jahre hero umgangen, gleich als wann seine göttliche Mt. nicht im Himmel wäre und nicht Recht schaffete, die Unrecht leiden: darinnen uns die Kais. Mt. ja, wenn wirs auch der ganzen Welt klageten (wie wirs dann thun werden müssen, wird es nit anders sein können) billig nit verdenken und in Ungnaden nit vermerken werden können. Dann die Herren wissen selbst wohl, dass Sterben und Verderben schwer ist, und wir schier gar zulange geduldig gewesen. War es nit besser, wofern die Kais. Mt. so ein grossen Lust zu unsern Gütern haben und den Fürsten aus Siebenbürgen am Besten damit zu contentieren vermeinen, dass Sie uns mit andern gleichmassigen Gütern (deren Sie gottlob genug haben und der Kais. Mt. zu ihren Kurzweilen weit entlegen und nichts dienen) begnügeten, dazu Sie auch gute Mittel und Wege haben: so könnten Sie mit gutem Gewissen extra omnem rapinam unsere Güter oder selbest behalten oder, wem Sie wollen, hinweggeben oder verkaufen, und unser Herr Gott würde ein grösseres Glück und Segen verleihen, und wir dürften auch nicht denselben mit unsern unaufhörlichen Zähren und Klagen zu einem grimmigen Zorn wider die Kais. Mt. bewegen. So würden auch die Kais. Mt. das Land Siebenbürgen ruhiger geniessen und possedieren."
"Die Herren können mirs mit Grund der Wahrheit glauben, dass um die Kais. Mt. uns von Herzen leid ist, dass Sie das, was Sie von uns bono titulo cum summa aequitate mit ihrer grossen Hoheit und Reputation auch nit mit einem geringen Nutz bekommen könnten, dass Sie uns durch unzeitige Rathschläge, die man Ihr Mt. (giebet und Dieselbe von einer Zeit zu der andern vertröstet, mit Bremsen und allerlei erdichteten Anschlägen von dem Unsern wegzudringen vermeinen. Die Kais. Mt. sollten uns nit für so gar kindisch und albern ansehen, dass wir es nit verstehen sollten; war es doch der Kais. Mt. auch nit rühmlich, dass Sie es auf die Weise thun, und viel weniger begehren sollten. Denn die Leute verstehen es gar wohl, reden auch darvon, dass die Kais. Mt. wohl wissen, dass unsere Hab und Güter wie fahrende also auch liegende Derselben nit zugehören, Sie auch dazu kein Recht haben; und dennoch thun Sie dergleichen, als wann sie Ihr heimgestorben, und Sie das beste Recht dazu hätten. Und damit den Leuten ein blauer Dunst für die Augen gemacht werde, so haben Ihr Mt. meinen armen und nunmehr erlebten Herrn Vätern gefangen und wohl ver-wacht zu desto grösserem Schein, damit die Leute gedenken sollen, er habe grosse, grausame, erschreckliche Sachen committieret. Ja freilich, das arme Lamm hat dem Wolfen das Wasser trübe gemacht! Das heisst nicht vermöge der böheimbischen und [sie] Landordnung zu procedieren, sondern vielmehr würde Einer vermeinen können, es wäre nach der Machiavellischen Lehr und Satzung."
"Vermeinen die Kais. Mt., Gott der allmächtige werde es, wie er seine heilige Zeit wird sehen, ungerochen lassen, werden Sie anders darinnen verharren? Und letzlich was wird Ihr Kais. Mt. hiemit geholfen sein, wann Sie gleich meinen Herrn Vätern in der Gefängnis so unbarmherzig sterben lassen? Sie werden drumb seine Güter nit erben und, ob Gott will, nits reicher dadurch werden (denn die, denen sie billig zugehören, werden sie wohl zu suchen wissen, und wann sie gleich in die dreissigste Hand kämen), sondern sie werden ihnen nur bei männiglichen bösen Namen machen und uns Ursach geben, dass wir der ganzen Welt klagen werden müssen, auch die ganze Sache, wie sie sich von Anfang bis auf itzige Zeit verloffen, sammt der Schrift, die zu jener Zeit den Officierern vor dem Herrnund Ritterstande in dem Landtag übergeben worden, der Kais. Mt. Citation, sammt allen andern, darzu gehörigen Sachen schriftlichen verfassen und publicieren werden müssen, damit die ganze Welt solches judicieren und urtheilen soll, ob sie das Wenigste darinnen findt, dass wir eine solche Straf an Leib, Ehr und Gut verdienet hätten. Welches wir, Gott im Himmel weiss es, nit gern thun wollten, allein wir würden darzu gezwungen. Darin Ihr Kais. Mt., wie zuvor gemeldet, uns nit vor übel haben könnten."
"Wir haben uns gegen der Kais. Mt. gedemüthiget, nicht allein wie wirs zu thun schuldig sein als gegen einen Römischen Kaiser, sondern wann Ihr Mt. Gott selber wären. Was uns aber unsere grosse Demut und Geduld, demüthiges Bitten und Ansuchen geholfen hat, das sehen die Herren itzunder selber, dass es Gott im Himmel erbarme."
"Die Kais. Mt. sollten auf das Wenigste das zu Gemüthe fassen, dass schier, wo nit ohne schier, alle diejenigen, die Ihr Kais. Mt. wider meinen armen unschuldigen Herrn Vätern geholfen und gerathen haben, unterschiedlich und wunderbarlich von dieser Welt abgeschieden, als dass auch aus den Landofficierern, die dazumal gewesen, kein einziger mehr im Leben ist, und aus den Land und Kammerrechtsitzern von einer solchen grossen Anzahl nicht ein Tisch voll überblieben. Also hat es unser lieber Herr Gott durch sein verborgenes, doch immerdar währendes Recht gerichtet, geschicket und geordnet, welches die Kais. Mt. billig beherzigen sollen. Wer weiss, was weiter unser lieber Herr in seinem heiligen, verborgenen, geheimen Rath beschlossen hat. So ist auch kein einziger mehr im Leben (es war dann der itzige Münzmeister), der bei Eröffnung der Zeugen, die über meinen Herrn Vätern geführt worden, gewesen war."
"Das allein will ich zum Beschluss melden, dass wir nicht so freimüthig wären, sonderlich mein armer Herr Vater, wann er nicht seines Gewissens gar zu wohl sicher war. Und auf dass die Kais. Mt. allergnädigst wissen sollen, dass wir gar zu gute Wissenschaft darum haben, wie man mit der ganzen Sachen, wie bei dem zu jener Zeit angestellten Rechte, also auch darnach allenthalben umgangen ist, so sollen Sie wissen, dass solches alles oder mehrentheils der letztverstorbene Herr Kanzler und auch der letztverstorbene Lehnrichter dem Herrn Vätern vermelden und anzeigen haben lassen durch die Leute, die noch im Leben sein, mit denen wirs, wanns die Noth erfordert, gar leicht darthun werden. Und sonderlich hat der obbemelte, verstorbene Herr Kanzler unter andern Sachen dieses zu des Herrn Vätern grossem Trost zu entboten, er hätte mit der Kais. Mt. einen grossen Strauss und Widerpart von seinetwegen gehalten, also dass sich Ihr Mt. wider ihn erzörnet und ihm solches gar hoch mit Bedrauung verweisen haben lassen, mit dem Vermelden, dass sich mein Herr Vater aufs Wenigste dessen trösten soll, dass sich kein einzige Zeugnis befunden habe, das ihm zu Schaden und Nachtheil gezeuget hätte, sondern vielmehr zum Besten, unter allen den Zeugnissen, deren eine grosse Anzahl gewesen; und dass sie ihn sein Lebenlang gereuen werde, dass er meinem Herrn Vätern je darzu gerathen habe, dass sich mein Herr Vater der Kais. Mt. vertrauen sollte, dann Ihr Kais. Mt. hätten ihm durchaus nichts anhaben können. Sowohl auch der verstorbene Lehenrichter, wie er ungefährlich vor sieben Jahren zu Glatz über Nacht gelegen und nach Breslau zu dem Fürstentage verreiset, meinem Herrn Vätern auch dieses zu entboten und sagen hat lassen, dass, wann der Herr Vater nur der Kais. Mt. nicht so viel eingeräumt und forum declinieret hätte und von sich reden lassen, er war nicht schuldig vor Ihr Mt. und vor dergleichen bestelltem Rechte Red und Antwort zu geben und sich immediate auf das Landrecht berufen (wie es dann mein Herr Vater wohl gewusst und verstanden hat), so hätte er sie alle mit einander confundieret; aber er habe gar zu sehr der Kais. Mt. verschonet, und also belohnten Sie ihms mit Schand und Spott; hätte er ihm und den andern, die es mit ihm treulich gemeinet haben, gefolget, so wäre es nit darzu kommen. Auf diesmal wusste er ihm keinen andern Trost zu geben, allein diesen, dass wie sie die Zeugen geöffnet haben, so haben sie kein einzige Zeugnis gefunden, die ihm zum Argen und Nachtheil gezeuget hätte, ausser allein des Burggrafen im Gratzer Kreise, den er, wanns zum Recht hätte kommen sollen, leicht verwerfen hätte können. Er habe auch nach Übersehung der Zeugen dieselben mit seinem eigenen Sigili versiegeln lassen. Mein Herr Vater soll sich gänzlich darauf verlassen, es werde sich auch nit anders befinden. Darum sei es nit möglich, dass ihn die Kais. Mt. lange gefangen sollten halten, dann Sie wären genugsam informieret worden, dass Sie an ihm nichts anhaben hätten können."
"Was sich auch der gottlose Mann und ohn all Gewissen, Joachim v. Kolowrat, der an diesem allen die grösste Ursach gewesen und die Kais. Mt. wider meinen Herrn Vätern gereizet und bewegt hat, wie er nachmals in seiner grössten Noth gestanden, meinem Herrn Vätern zum Besten sich gegen ansehlichen wie geistlichen also auch weltlichen Personen hören lassen, dass er auch die ganze Sache nur auf die Kais. Mt., Rümpfen, Poppen und andere mehr hat schieben wollen, ist unvonnöthen dieser Zeit davon viel zu melden; vielleicht habens die Herren zuvor selbst gehört von denen, zu denen er solches geredt hat. da er sich wohl billiger in die Zungen hätte sollen beissen, denn solches von der Kais. Mt., als Die ihn allein aus des Henkers Händen erlediget und beim Leben erhalten haben, ausgeben hätte sollen."
"Aus dem allen können die Kais. Mt. als ein höchst verständigster Kaiser wohl verstehen und abnehmen, dass es alles umsonst sei, dass diejenigen, sie seien nun Officierer, Präsidenten auf den Kammern oder Räthe, die vielleicht um diese Sachen gar keine Wissenschaft haben, oder aufs Wenigste nit wissen, dass wir von unserer Gerechtigkeit so gute Wissenschaft haben sollten, den Herrn Vätern bremsen oder durch Schrecken der ewig währenden Gefängnis von dem Unsern, wie zuvor gemeldt, wegdringen wollten, dann sie dazumal nicht Landofficierer (wie Ihr Kais. Mt. allergnädigst selbst wissen) gewesen sein. Darum wir auch aus ihnen keinem, zu desto besserer Bewahrung Ihr Kais. Mt. Hoheit, solches nit communicieren und vermelden haben wollen, sondern nur Euch beiden Herrn allein, einem als Ihr Mt. geheimem Rath und Secretarien, und dem andern als Dero Mt. gar vertrautem Kammerdienern, daraus die beide Herren leicht verstehen können, mit was Treu, Lieb und Ehrbarkeit wir gegen der Kais. Mt. gesinnet und affectioniert sein, hintangesetzet alles dessen, was sich bishero mit uns zugetragen hat."
"Und wollen unterthänigst hoffen, die Kais. Mt. werden sich gegen uns mit allen kaiserlichen Gnaden ohne anderer Leute Zuthun motu proprio (welches der Kais. Mt. am Rühmlichsten und uns am Liebsten war) allergnädigst entschliessen. Und wir wollen, sagen auch Ihr Kais. Mt. zu, bis in unser Gruben treu und gehorsam bleiben, und die Kais. Mt. sollen auch meinen Herrn [Vater] dafürhalten und erkennen, dass or von Ihr Kais. Mt. wegen alles dasjenige gern thun wird, was ihm nur menschlich und möglich zu thun, und er mit Ehren verantworten kann. Dann ich von ihm viel hundertmal dies gehöret habe, dass er seine Freiheit oder Libertät mehr wägen thun, denn Geld und Gut; der Kais. Mt. Gnaden hält und schäzt er seinem Leib und Leben gleich; seine Ehr aber habe er lieber, dann Leib und Gut; und sein Gewissen und freien Willen, den ihm Gott der allmächtige neben seiner Seelen gegeben hat nit zu misbrauchen, sondern wohl zu gebrauchen seiner göttlichen Majestät zu Ehren und seiner armen Seele zu Heil und Seeligkeit, das schätzete er und achtete im mehr, dann Leib, Ehr und Gut, und Gott den allmächtigen über das Alles: thue er unrecht daran, so wolle er sich gern weisen lassen."
"Und thun uns hiemit der Kais. Mt. als unserm allergnädigsten Kaiser, Könige und Herrn zu kaiserl. und königlichen Gnaden ganz unterthänigst und demüthigst befehlen mit dem weiteren, gehorsamsten, ganz treuherzigen Erbieten: wofern der Kais. Mt. etwas schwerlich in dieser Resolution vorfallen würde, Sie sollten uns dasselbe durch die Herren, oder ihrer einen vertrauen und verwalten lassen, Sie sollens im Werk befinden, es treffe nun, was es wolle, an, es seie Geld oder Gut, dass wir wider uns selbst der Kais. Mt. und Dero Hoheit und Reputation zum Besten auch mit unsern Schaden helfen, rathen und beistehen wollen. Darauf sollen Sie sich gänzlich verlassen, wie das Werk und das End den Meister loben soll, dass er nur nit gezwungener oder gedrungener Weise sei." "Und gegen den beiden Herren wollen wir uns um ihr gehabte Müh also erzeigen, dass sie mit uns wohl zufrieden sein sollen. Welches sie dann ohne das zu thun schuldig sein, dieweil es der Kais. Mt. zum Besten von uns zu Erhaltung Deroselben Hoheit und Regalien gemeinet wird. Dann sollte es alles schriftlich, wie obgemeldet, verfasset und publiciret werden, so können die Herren selbest vernünftliglich erachten, dass es viel anders, deutlicher und ausführlicher geschehen niüsste. Wir wollen aber zu Gott dem allmächtigen hoffen und der Kais. Mt und ihrem gnadenreichen, österreichischen, edlen Blute vertrauen, Die werden uns nit dahin dringen und darzu kommen lassen, dann wir der Kais. Mt. mit ganzem Vermögen und aus recht treuharzigem Gemüthe nur zu dienen begehren, auch gegen der Welt zu desto besserer Verwahrung der Kais. Mt. Hoheit gern für Unrecht augesehen sein wollen, wanns nur die Kais. Mt. allein in ihrem kaiserlichen Gemüthe und Herzen anders vernehmen werden. Uns hiemit sammtlich der Gnaden Gottes befehlend. Datum Prag den 4. "August 1603."
Desgleichen habe ich auch ein lateinisch Schreiben an Ihre Fürstliche Gnaden den Herrn Erzbischof zu Prag verfertiget und eben auf denselben Tag überreichen lassen, welches hier nachfolget:
"Illustrissime ac Reverendissime Princeps."
"Profectura hinc Glatium ad desolatum et omni humano consilio et auxilio prorsus destitutum dominùm parentem meiim, taetro ac decenni prope carcere sine ulla iusta causa christianave commiseratione detentum, intermittere non potui, quin ante discessum meum Ulustrissimae Dominationi Vestrae his paucis valedicerem simulque obsecrarem obtestarerque, ut Dominatio Vestra Illustrissima apud Caesaréam Mtem, tanquam in hoc regno pater Suae Maiestatis spiritualis, singulari sua authoritate humiliter intercedere velit, ne nos SuaMaiestas diutius tribulari et cum gravi onere conscientiae suae affligi patiatur, sed potius parentem meum pro innata sua clementia hoc diuturno carcere liberare dignetur. Nam etsi a mundo hoc videainur spreti et ab amicis et inimicis derelicti, non tarnen ab eo, qui iudicium facere solitus est, semper sine ullo affectu et respectu omnibus iniuriam patientibus, ad cuius nos tribunál tandem, si aliter fieri nequiverit, appellare, cum lachrimis provocare, causám nostram ac iniuriam, quam patimur, omnibus palam facere et publicare cogemur. Quod tarnen facere hactenus semper chri-stianae commiserationis et melioris gratiae consequendae spe ducti distulimus et libentius omnino, si ullo alio modo id fieri posset, intermittere vellemus. Videant tarnen illi, qui nos iniuria affecerunt et hucusque afficere non desinunt, quomodo iustissimo illi iudici, si sic perseveraverint, respondeant, et meminerint, quod eo tempore excusatio illa non valebit, sic visum fuisse officiariis et consiliariis, cum consentientes cum facientibus una eademque poena plectantur. Deus enim ter optimus maximus tanquam scrutator cordium et renum, cuius oculi interi ora etiam hominis vident et considerant, bene uovit, quam ob causám, iustamne vel iniustam, dominus parens meus tam diuturno carcere detineatur, etiam toties interveniente Sanctissimi Domini nostri vere nomine et re Clementis apud suam Caesaream Maiestatem pia ac paterna intercessione. Vulgus vero hominum vix aliter sentiet vel iudicabit, re ipsa sic attestante, nisi quod nobis bonorum nostrorum et eorum usufructuum causa hoc eveniat. Et quid postremo Suae Maiestati proderit, si dominùm parentem meum, iam fere senectute et morbis consumtum, hoc diutorno carcere tam inclementer et sine misericordia omnino necaverit? Non propterea a restitutione omnium bonorum contra omne ius et aequum nobis ereptorum immunis erit. Et morietur quidem dominus parens meus alacri hilarique animo propter iustitiam, veruna tarnen cum protestatione tali coram Deo hominibusque (prout saepius ex ore eius audivi) se confictis et exaggeratis criminibus insimulatum, fraudulenter circumventum, carcere hoc diuturno mancipatum, bonis omnibus ac honestate inique et dolose spoliatum et vi oppressum fuisse. Et faxit Deus, ut Sua Maiestas post mortem eius diu superstes maneat. Pauci enim adhuc residui sunt, qui huius nostrae calamitatis et aerumnarum causa extiterunt, vel etiam consensum praebuerunt. Consideremus itaque per innocentissimi Christi Jesu, Redemptoris nostri patientis, quinque vulnera, quae Christianùm cor merito movere deberent, quae nos tandem iniquitatis nostrae poena maneat, quin potius reconciliemur adversario nostro, dum cum ilio sumus in via, ne forte venientes ad locum trademur iudici, et iudex tradat nos tortori. Amen non exibimus inde, donec ultimum persolverimus quadrantem, sunt verba Christi. Valeat Domi-natio Vestra Illustrissima et has ineas litteras ex amaritudine animae et iusto dolore cum lachrimis tanquam [a] pauperrima et omnibus niobilibus atque immobilibus bonis una cum parente suo per summam atque in hoc regno antehac nunquani inauditam iniuriam spoliata virgine scriptas boni consulat et pro sua prudentia in meliorem partem interpretetur. Pragae 4. Augusti anno 1603."
Auf diese beide Schreiben habe ich weder auf eines noch das andere keine Antwort bekommen. Derhalben, wie ich gesehen, dass alle Hoffnung vergebens und umsonst war, habe ich mich wiederum gen Glatz, wie ich zuvor bei mir beschlossen hatte, zu meinem Herrn Vätern verfüget. Derselbig zwar meiner Ankunft erstlich höchlich erfreuet ward, als der festiglich glaubte, er sehe nunmehr die Erlöserin alles seines Elends. Aber sobald er vernommen, dass ich für eine gewisse Hoffnung eine unverrichte Sache heimgebracht hätte, ist er wiederum in seine vorige Traurigkeit gefallen. Doch hat ers für gut und rathsam angesehen, dass er auch selbst etwas versuchen thäte, ob er etwas könnte ausrichten. Derowegen er eine unterthänige, demüthige Supplication im Monat November desselbigen Jahrs verfertiget und seinem Eidam, dem Herrn Wenzel Grafen von Pomsdorf, gen Prag zugeschicket, dass er sie durch den Herrn Barvitium Euer Kais. Mt. übergeben liesse. Dieselbe Supplication will ich auch hersetzen:
"Allergnädigster Kaiser und Herr. Euer Kais. Mt werden sich sonders Zweifel allergnädigst zu erinnern haben, wie Sie mich ohngefährlich vor zehen Jahren auf böser Leute Bericht, die wider mich conspiriert haben, vor Sich, obriste Landofficierer, Landund Kammerrechtsitzer mit einer mehr schmählichen, ehrenrührigen, dann darthunlichen, böhmischen Citation citieren haben lassen. Welches Euer Kais. Mt. ich als einem christlichsten, gerechtigsteu Kaiser billig nit zumassen, sondern E. Kais. Mt. vor Männiglichen entschuldiget halten muss, dieweil Sie die böhmische Sprach nit verstehen. Dann ich nimmermehr glauben kann, wann dieselbe Citation recht verdolmetschet und von Wort zu Wort Euer Kais. Mt. war vorbracht worden, dass E. Kais. Mt. zuwider Sich selbst und Dero Hoheit und Eeputation dieselbe wider mich hätten sollen lassen ausgehen. Welche gewiss von keinem erfahrnen und der böhmischen Recht und Landesordnung kündigen so unordentlich und eines wider das andere gestellt, nur allein aus dem tollen, unsinnigen und unruhigen dazumal Presidenten Joachim v. Kolowrat Kopf gedichtet und zusammengeflickt ist worden, der sich wohl bedunken hat lassen, er war einer aus den erfahrnen und der böhmischen Recht und Landsordnung kündigen. Wie ers aber erwiesen, das können E. Kais. Mt. aus den zwo Rechtssachen, die Mklas Stiedel mit ihm für dem böhmischen Landrecht gehabt, allergnädigst wohl und recht verstehen und abnehmen."
"Und dass ich wegen der lieben Kürze willen alle andere Sachen mit Stillschweigen übergehe, was hat können nicht allein wider alle Rechte und Billigkeit, ja wider alle menschliche Vernunft unbedächtiger von ihm geschehen, denn dass er als der vornehmste Radelführer und Rathgeber und an allen die grösste Ursach E. Kais. Mt. in der bemelten Citation, nicht allein zu einem Klägersondern gar zu einem Zeugen und Richter aufwerfen und benennen, ja mich gar, ehes zum Recht ist kommen, darinnen verurtheilen und condemnieren hat därfen? Welches alles ich mir zum Besten, wann mit E. Kais. Mt. ich mich ins Recht hätte einlassen wollen (das ich nie im Sinn gehabt) wenden hätte können. Allein er hätte solches vielleicht hinterlistigerweise gethan, dass er wohl bei sich gewusst und erachten hat können, dass mit E. Kais. Mt. kaiserl. und königl. Personen ich mich durchaus in dergleichen Recht und auf die Weise nit einlassen würde, sintemalen ich nit durch E. Kais. Mt. Kammerprocurator, wie in dergleichen und allen andern Fällen landsbräuchig in Böheimben, sondern von E. Kais. Mt. und in Ihrem eigenen Namen citieret bin woiden. Dann er wohl so verständig gewesen, dass sich kein lebendiger Inwohner dieser Krön Böheim, er sei wer er wolle, hohes oder nieder Standes, unterstehen hätte dürfen, mich um die Sachen, die bei einem gemeinen, offenen, freien, von E. Kais. Mt. als einem Könige in Böheimen ausgeschriebenen und angestellten Landtage tractieret und gehandelt ist worden, zu citieren, und die Leute, was ein jeder in gemeinem Rath geredt und für Gutbedunken gegeben, mit Zeugnissen wider mich zu beschweren, welches vom Anfang der Landtage in dieser Krön Böheimben bis auf dieselbe Zeit nie gewesen, noch geschehen oder erhört ist worden."