Auch das landwirtschaftliche Versuchswesen, welches den Schulen angegliedert ist, müßte bedeutend besser dotiert werden, daß es seinen Zwecken vollkommen entsprechen könnte.
Die Erhöhung der Produktion hängt mit einer entsprechenden Düngung zusammen. Da der Stalldünger nicht ausreicht, muß Kunstdünger angewendet werden. Bei den jetzigen Kunstdüngerpreisen ist aber wenigstens für die Landwirte der Ankauf von Kunstdünger durchaus unmöglich. Das Landwirtschaftsministerium tut zur Abhilfe dieses Mißstandes gar nichts. Wir müssen die Aufhebung der Zölle und die Herabsetzung der Frachttarife verlangen, damit wir den Kunstdünger womöglich auch von auswärts beziehen können. Eine Folge der hohen Kunstdünger- und Kalkpreise und der niedrigen Getreidepreise, eine Folge der Aufhebung der landwirtschaftlichen Zölle ist die, daß von der intensiven Wirtschaft zur extensiven übergegangen wird, was nicht nur eine ungeheuere Schädigung der Landwirtschaft, sondern insbesondere auch eine gewaltige Schädigung der Konsumenten bedeutet. Wir Landwirte stellen das entschiedene Verlangen auf eine gleiche Behandlung mit allen übrigen Ständen dieses Staates; wir lehnen es ab, als Stiefkinder behandelt zu werden. Wir wollen nicht mehr und nicht weniger als andere, aber wir verlangen denselben Zollschutz wie der für die Industrie geltende. Wenn dieser nicht bald durchgeführt wird, wird die Landwirtschaft ruiniert sein, und einen Toten wird man vergeblich zum Leben zu erwecken suchen.
Bezüglich des Meliorationswesens ist zu bemängeln, daß die Durchführung viel zu schleppend und schwerfällig geschieht. Besonders die Flüssigmachung der Subventionen läßt sehr viel zu wünschen übrig; es dauert oft solange, daß inzwischen die Interkalarzinsen die ganze Subvention aufgezehrt haben, bevor die öffentlichen Genossenschaften in den Besitz dieser Subvention gelangen.
In Zusammenhang mit dem Meliorationswesen
möchte ich besonders auf eine Angelegenheit meines Bezirkes hinweisen,
auf die Durchführung des Assanierungsprojektes der Zwittava. Wir
haben eine ungeheuere Arbeitslosigkeit. Überall wird Arbeitsgelegenheit
gesucht. Es werden Notstandsbauten aufgeführt, aber mit der Regulierung
der Zwittava geht es nicht vorwärts, weil das Landwirtschaftsministerium
seine Pflicht nicht erfüllt. Die Subvention, welche bereits vom
alten Österreich bewilligt wurde, wird vom Arbeitsministerium
in dieser Höhe nicht anerkannt, und die betreffenden Gemeinden
sind nicht imstande, aus Eigenem den hohen Betrag zu leisten.
Dementsprechend müssen die notwendigen Arbeiten unterbleiben und
die fertiggestellten Regulierungsarbeiten werden dann von jedem
Hochwasser weggeschwemmt. Die Schäden, die hiedurch verursacht
werden, sind sehr beträchtlich. Da der Staat, bzw. das Landwirtschaftsministerium
hinsichtlich der endgültigen Zusicherung der noch fehlenden 5%
Subvention seine Pflicht nicht erfüllt, kann nicht weitergebaut
werden. Wenn bezüglich der noch fehlen den 10% Subvention das
Landwirtschafts ministerium seine Pflicht erfüllt hätte, die Subvention
um 5% zu erhöhen, unter welcher Bedingung auch das Land zu einem
gleichen Beitrag bereit wäre, dann wären die Regulierungsarbeiten
bereits fertiggestellt. Diese verweigerte 5%ige Subvention hätte
bei weitem nicht die Höhe erreicht, als der Schaden beträgt, welcher
durch die Nichtvollendung der Arbeiten erwächst. So wird bei uns
gewirtschaftet. Es wäre höchste Zeit, daß das Landwirtschaftsministerium
seine Pflicht erfülle und das Finanzministerium das nötige Geld
zur Verfügung stellt, da mit dieser Skandal aus der Welt geschafft
wird. Mit einem solchen System, wie es in diesem Staategang und
gäbe ist, das die Entrechtung und Verkürzung des deutschen Volkes
im Budget überall zum Ausdruck bringt, können wir uns nicht
einverstanden erklären. Wir müssen da gegen auf das schärfste
Protest erheben und werden dementsprechend gegen das Budget stimmen.
(Potlesk na levici.)
Meine Damen und Herren! Ich habe die Aufgabe, zum Kapitel Staatspensionen zu sprechen. Dieses Kapitel bildet für fast alle jene Menschen, die die Ehre hatten, oder besser gesagt, die ihr Schicksal dazu ver urteilt hat, ein Menschenalter treu, red lich und gewissenhaft und unter mancherlei Entbehrungen für eine unzureichende Entlohnung dem Staate zu dienen, eine Leidensgeschichte, mit der Bände gefüllt werden könnten. Der grausamste Teil dieser Leidensgeschichte beginnt mit dem Zeitpunkte des Zusammenbruches des alten Österreich und der Entstehung der Nachfolgestaaten. Sieht man von der letz ten Verordnung des alten Österreich ab, durch die noch im letzten Moment vor dem Zusammenbruche gewisse Teuerungzulagen für die Staatspensionisten gewährt wurden, allerdings auch nur in ganz unzureichendem Ausmaße, wie es ja bisher immer geschehen ist, so können wir sagen, daß die Staats pensionen und sonstigen Ruhegenüsse seit dem Bestande des èechoslovakischen Staates bereits durch drei Spezialgesetze einer Regelung unterzogen wurden. Zwei dieser Gesetze stammen aus der Zeit der ernannten Revolutionsnationalversammlung, und zw. die Gesetze Nr. 2 und 3 vom 17. Dezember 1919, und das dritte Gesetz Nr. 99 vom 3. März 1921. Wenn wir uns diese drei Gesetze anschauen, machen wir die Wahrnehmung, daß alle drei Gesetze unzulänglich sind, daß keines von ihnen eine gründliche allgemeine Regelung aller Pen sionen erfaßt, die Sache sozusagen an der Wurzel fassen würde, sondern daß damit zu den bereits bestehenden Unrechten und Ungleichheiten neue geschaffen und obendrein noch eine heillose Verwirrung angerichtet wurde.
Wir haben bereits bei Beratung des Gesetzes Nr. 99 vom 3. März 1921 im Staats angestelltenauschuß wie auch im Plenum des Hauses mit allem Nachdruck darauf aufmerksam gemacht, daß durch dieses Gesetz neues Unrecht statuiert wird, weil die einen die Vorteile der Durchbrechung der Dienstjahre genießen und die anderen nur mit einem mageren Ausgleiche abgespeist werden. Unsere Stimme wurde aber überhört und das Gesetz in der vor gelegten Fassung von der Regierungs mehrheit geschluckt. Damals wurde unseren Einwänden von den Vertretern der Regierung entgegengehalren, daß man die Dienstjahre der Altpensionisten nicht durchrechnen könne, da dies erstens zu große Mittel erfordere und zweitens auch technisch unmöglich sei, da es an den hie zu notwendigen Unterlagen mangle. Das letztere ins Treffen geführe Moment trifft absolut nicht zu, da alle notwendigen Unterlagen und Behelfe sehr wohl zu be schaffen gewesen wär en. Selbst die Pensionistenvereinigungen hatten sich dazu erbötig gemacht und hätten dabei sehr gerne fleißig mitgeholfen. Aber es hat an gutem Willen hiezu bei der Regierung und bei der Verwaltung gefehlt, die die erforderlichen Mittel für die Altpensionisten, Wit wen und Waisen eben nicht aufbringen wollten. Es ist Pflicht der Regierung und der Mehrheitsparteien, das an den Altpensionisten verübte Unrecht durch Schaffung von allgemein giltigen gesetzlichen Normen raschestens aus der Welt zu schaffen.
Was besagen diese drei Gesetze und wie wurden sie durchgeführt? Das Gesetz Nr. 2. vom 17. Dezember 1919 sieht normal mäßige Ruhegenüsse für die Pensionisten, Witwen und Waisen sowie Mindestpensionen vor. Außerdem ist im § 63 bestimmt, daß den Hinterbliebenen eines ohne sein Verschulden - es heißt im Gesetz "ohne sein vorsätzliches Verschulden" - infolge erlittenen Unfalles verstorbenen Staats angestellten unter besonders berücksichtigungswürdigen Umständen höhere als die normalmäßigen Versorgungsgenüsse bis zum Eineinhalbfachen dieser Genüsse bewilligt werden können, wobei aber in die Erhöhung ein allfälliger Unfallsrenten bezug einzurechnen ist. Das ist auch ein kolossales Unrecht, das durch nichts be gründet ist. Wofür werden Unfallsrenten gezahlt? Doch für die durch den Unfall erlittene Erwerbseinbuße und für erlit tene körperliche Schäden. Es ist im alten Österreich die Unfallsversicherung in der Richtung, daß die Renten nicht mit den Pensionen verquickt wurden, besser ge wesen. Der Èechoslovakei war es vorbehalten, durch dieses Gesetz vom 17. Dezember 1919 die Zusammenlegung der Pensionen und Renten zu statuieren. Dieser Zustand ist auf die Dauer ganz unhaltbar und muß wieder beseitigt wer den. Das Gesetz Nr. 3 vom 17. Dezember 1919 setzt in § 1 eine durchschnittlich 80%ige Erhöhung der Ruhegenüsse aller Zivilstaatsbediensteten, Staatslehrpersonen und der Gendarmerie mannschaft, soweit diese vor dem 1. September 1919 in den Ruhestand getreten sind, fest. § 3 dieses Gesetzes bezieht sich auf die Eisenbahnbediensteten und sieht eine um 20 % größere Erhöhung der Mindest genüsse vor. Die Bestimmungen dieser Paragraphen sind gewiß sehr schön, aber die Verwaltungsbehörden dieses Staates haben weder das genannte Gesetz, noch die Bestimmungen des letztgenannten Gesetzes vollständig durchgeführt. Viele Pensionisten, die èechoslovakische Staatsbürger sind, wurden von einzelnen Verwaltungsbehörden um ihren gesetzlichen Anspruch direkt betrogen.
Da spielt die traurige Geschichte von dem sogenannten letzten aktiven Dienst ort vor dem Zusammenbruch, bezw. vor der Pensionierung hinein. Man hat sehr viel darüber herumgestritten, ob die Staatsbürgerschaft als Grundlage für die Zuerkennung der Pension und der durch das Gesetz verfügten Verbesserungen oder aber der letzte Dienstort entscheidend sein oll. Man hat sich damals auf das Letztere geeinigt und den letzten Dienstort festgesetzt. Was ist nun daraus entstanden? Alle jene èechoslovakischen Staatsbürger, die hier in diesemStaateheimatszuständig sind, welche ihren letzten Dienstort aber in einem Gebiete eines anderen Nachfolge staates gehabt haben, sind von den Wohl taten dieser Gesetze - wenn man die Verbesserungen so bezeichnen will - ausge schlossen worden. Es sind das Tausende und Abertausende ehemaliger Staatsangestellter, die entweder unmittebar nach dem Umsturze oder schon vorher pensioniert worden waren. Allein in der Slovakei beträgt die Zahl der Altpensionisten 15000, die Familienmitglieder nicht eingerechnet. Die polnische und rumänische Legation in Prag hatten seinerzeit der èechischen Regierung die Mitteilung gemacht, daß sie die Reziprozität der Auszahlung der Staatspensionen aufheben und nur jenen Staatspensionisten Ruhebezüge bezahlen werden, die polnische oder rumänische Staatsbürger sind. Eigentlich wäre das der richtige Grundsatz, damitwäre Klarheit geschaffen. Es wurde eine Verordnung erlassen und die Generalfinanzdirektion in der Slovakei hat nun auf Grund dieser Erklärung der rumänischen und polnischen Legation allen staatlichen Altpensionisten nicht nur die Begünstigungen dieses Gesetzes, von denen ich soeben gesprochen habe, entzogen, sondern überhaupt ihre ganzen Ruhegenüsse eingestellt, sodaß diese armen Teufel vollständig in der Luft hängen. Die Leute haben sich beschwert, Deputationen sind nach Prag entsendet worden, Eingaben wurden eingesendet, sie wurden abgewiesen, und zwar mit der Begründung, daß sie auf dieses Gesetz keinen Anspruch haben. Sogar ein Geheimerlaß besteht, der vom èechoslovakischen Finanzministerium herausgegeben wurde, welcher nur für den inneren Dienstgebrauch anzuwenden ist. Es ist bei dem furchtbaren Elend, welches unter den Altpensionisten und besonders unter jenen, die von den Begünstigungen ausgeschlossen wurden, herrscht, ein Skandal und eine Schande für den Staat, seine altgewordenen Angestellten, mögen sie auch früher einem anderen Staate gedient haben, heute zum Verhungern zu verurteilen. Es wäre die Pflicht der Regierung und da richten wir besonders an die Mehrheitsparteien, zu denen ja auch sozialistische Gruppen gehören, einen dringenden Appell - hier Ordnung zu schaffen, diesen Skandal zu beseitigen. Im § 8 dieses Gesetzes heißt es ausdrücklich, daß diese Begünstigungen auch auf diese Staatsbürger angewendet werden können.
Der § 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 1919, N. 3 besagt, daß die Begünstigungen dieses Gesetzes bloß jenen Personen zustehen, deren Ruhe- und Versorgungsgenüsse vom èechoslovakischen Staate übernommen wurden. Bis zur endgültigen Lösung dieser Frage können diese Begünstigungen auch denjenigen gewährt werden, über deren Übernahme bisher nicht entschieden wurde, sofern ihnen die Ruheund Versorgungsgenüsse vom èechoslovakischen Staate ausgezahlt werden. Das heißt also, daß allen jenen Altpensionisten diese Begünstigungen gewährt werden können, welche bisher vom èechoslovakischen Staate ihre Pension bezogen haben. Wenn man sich natürlich auf den Standpunkt stellt, so wie das die Generalfinanzdirektion in Bratislava gemacht hat, daß das Gesetz für diese Art von Altpensionisten keine Anwendung findet, so ist damit das Mittel gegeben, den Leuten die Begünstigungen zu entziehen. Ganz klare gesetzliche Bestimmungen werden von den Verwaltungsbehörden dieses Staates einfach ignoriert und die Menschen um ihre Rechte betrogen.
Es wurden die Altpensionistenund besonders diejenigen, welche knapp nach dem Umsturz in den Ruhestand versetzt wurden, immer auf die römische Konferenz vertröstet, wo man endgültig feste Normen für die Übernahme der Pensionen schaffen werde. Wir haben diese Konferenz des öfteren bei der Regierung urgiert, wir haben die Anregung gegeben, daß der damalige Ministerpräsident Dr. Beneš bei den Regierungen der Nachfolgestaaten Einfluß nehmen solle, daß diese Konferenz endlich zustande komme. Im April dieses Jahres hat nun endlich diese Konferenz getagt und man ist dort von dem Grundsatz des letzten Dienstortes in der Aktivität für die Übernahme in einen Staat als Pensionist abgekommen und hat den Grundsatz der Staatsbürgerschaft aufgestellt. Seit April besteht die Vereinbarung, aber bis heute ist dem Parlamente noch keine Gesetzesvorlage seitens der Regierung vorgelegt worden, die ermöglichen würde, daß dieser Vertrag, bezw. diese Vereinbarungen, die getroffen wurden, endlich auch ratifiziert werden können. Wir müssen daher von der Regierung fordern, daß sie endlich diesen Vertrag in Gesetzesform dem Hause vorlege, damit dazu Stellung genommen werden könne und die Unklarheit bei der Übernahme der Pensionisten endgiltig beseitigt und dadurch das Pensionistenelend aus der Welt geschafft werde. Man beruft sich so gerne auf Österreich, das hinsichtlich der Ratifizierung dieses Vertrages Schwierigkeiten mache. Es ist doch ausgeschlossen, daß, wenn die übrigen Staaten zustimmen und loyal vorgeangen wird, ein Staat sich diesen Vereinbarungen, an denen er selbst mitgewirkt hat, auf die Dauer entziehen könnte.
Mit dem Gesetz vom 3. März 1921 Nr. 99 wurde der sogenannte Ausgleich der Altpensionisten mit den Neupensionisten geschaffen. Das Gesetz gilt nun bereits seit 1. Jänner 1921, es wurde aber seitens der Verwaltungsbehörden noch immer nicht zur Gänze durchgeführt, trotzdem wir schon im vorigen Jahre wiederholt die Regierung in dieser Frage interpelliert haben und uns der damalige Ministerpräsident Èerný selbst zugesagt hat, daß alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um dieses Gesetz zur Durchführung zu brin gen. Viele von den sogenannten Altpensio nisten, die auf diesengesetzli chen Ausgleich warten, sterben ab und können ihn gar nicht mehr genießen. Es sind auch von Seite der Liquidaturen Schwierigkeiten gemacht worden. Man beruft sich zwar darauf, daß die Liquidaturen zuwenig ausgestaltet sind, daß es an den notwendigen Kräften mangelt, und man hat sogar schon Überstunden eingeführt, um nur diesen Pensionistenausgleich nach vorwärts zu bringen. Wir begreifen daher gar nicht, daß die Arbeiten nicht so vonstatten gehen, wie das eigentlich im Interesse derjenigen gelegen wäre, die auf die Nachzahlungen auf Grund des Ausgleichsgesetzes warten. Die Prager Liquidatur, in der die Pensionsanweisungen für die Eisenbahnpensionisten samt und sonders konzentriert sind, zahlt, oft erst nach vielen Monaten, die Sterbequartale aus. Die Altpensionisten müssen wiederholt ansuchen, es vergehen Monate, bevor sie auch nur eine Antwort bekommen.
Man hat auch gesagt, man könne viele Altpensionisten mit den Neupensionisten deshalb nicht ausgleichen, weil es an den notwendigen Unterlagen mangele. Das Gesetz selbst aber sieht eine Bestimmung vor, wie vorzugehen ist, wenn diese Unterlagen nicht zu beschaffen sind. Da heißt es beispielsweise im § 1: "Können für die Bemessung der Bezüge weder aus Dokumenten der Partei, noch aus den Amtsakten vollkommen verläßliche Grundlagen gewonnen werden, sind die Bezüge nach sichergestellten analogen oder naheliegenden Fällen zu bemessen. Insbesondere können ohneweiters Minimalpensionen nach den durch das Gesetz vom 17. Dezember 1919 Nr. 2 vom Jahre 1920, festgesetzten Minimalsätzen und die Witwen und Waisen pensionen in der Höhe, bzw. auf Grund von 45% der neuen Pensionsgrudlage festgesetzt werden." Es ist also damit die Möglichkeit gegeben, die Durchrechnung den Altpensionisten ebenfalls zukommen zu lassen, weil man es nicht nur auf Grund von Unterlagen machen muß, sondern es können auch zum Vergleich analoge Fälle herangezogen werden und die sind ja zu Hunderten vorhanden.
Der Landesschulrat von Böhmen hat im April 1922 einen Erlaß hinausgegeben, wonach alle 40 Jahre dienenden Staatslehrpersonen oder solche, die das 60. Lebensjahr überschritten haben, um ihre Pensionierung einzureichen haben. Bevor nicht der Ausgleich und die Stabilisierung durchgeführt wird, fordern wir, daß dieser Erlaß nicht zur Durchführung gelangt. Wir haben bereits in einem Antrage, welcher von meinem Parteigenossen Hillebrand in der Frühjahrssession eingebracht wurde, die Forderung gestellt, daß die Pensionierung der Staatslehrpersonen insolange eingestellt werde, bis die Stabilisierung der Gehälter gesetzlich geregelt ist. Wir haben auch eine nicht geringe Anzahl von Pensionisten, die in der Zeit unmittelbar nach dem Umsturz noch von alten österreichischen Eisenbahnzentralbehörden pensioniert wurden. Diese Pensionisten haben durch mehr als 2 1/2 Jahre ihre Pensionsbezüge vom èechoslovakischen Staate erhalten. Ganz unerwartet hat Österreich die Liquidierung dieser Ruhegenüsse beansprucht, bzw. die Übergabe dieser Ruheständler verlangt, was im August vorigen Jahres auch geschehen ist. Seit 1. September 1921 erhalten nun diese Pensionisten ihre Ruhegenüsse von der Wiener Liquidatur angewiesen, was natürlich eine ungemein große Schädigung dieser Pensionisten bedeutet, weil der Va lutaunterschied die Pension auf ein ganz minimales Maß herabdrückt. Die Leute leben in furchtbarer Not und schrecklichem Elend und es wäre höchste Zeit - das hängt ebenfalls mit der Ratifizierung und Inkraftsetzung der in Rom getroffenen Vereinbarungen zusammen - daß auch hier Ordnung geschaffen wird.
Im großen und ganzen müssen wir sagen, daß unter den Pensionisten heute noch ein geradezu fürchterliches Elend herrscht. Der Ministerrat hat im April einen Beschluß gefasst, wornach 75% des Unterschiedes zwischen den Aktivitäts-Teuerungszula gen und Notaushilfen und jenen, die für die Pension geten und am Tage des Übertritts in die Pension bezogen werden, zuerkannt werden können. Aber diese 75% des Unterschiedes, die da gewährt werden können, sind an eine ganze Reihe von Be dingungen gebunden, die es natürlich illu sorisch machen, daß alle pensionsreifen Leute auch tatsächlich die Pension anstre ben können, bzw. die 75% auch zuerkannt bekommen. Der Erlaß sagt: Die Regierung hat beschlossen: "Im Prinzip ist Staatsbediensteten, sowie Bediensteten der vom Staate verwalteten Unternehmen und Fonde, welche dienstunfähig sind und im Laufe des Jahres 1922 in den Ruhestand abgehen, in berücksichtigungswürdigen Fällen mit Rücksicht auf die Dienstesausübung und die Vermögensverhältnisse laut § 64 der Verfassungsurkunde eine Erhöhung der Ruhegenüsse durch Gewährung besonderer Zulagen zu beantragen. Diese Zulagen werden bei Bediensteten, welche einen Anspruch auf volle Pension besitzen, den Unterschied zwischen 75 % der außergewöhnlichen und Notaushilfen betragen, welche dem Bediensteten im aktiven Dienst am Tage des Abganges in den Ruhestand gebührten, und den außergewöhnlichen und Notaushilfen desselben Tages als Pensionist. Bei Bediensteten, welche noch nicht den vollen Anspruch besitzen, ist diese Zulage im Verhältnis der perzentuellen Quote der Pension zu erniedrigen."
Nun ist aber die Zuerkennung dieser Zulagen an einen Ministerratsbeschluß gebunden, wie überhaupt der Ministerrat seit einiger Zeit eine ganze Menge kleinlicher Dinge sich vorbehält, beispielsweise die Aufnahme von neuen Kräften in den Staatsdienst, und jetzt noch dazu die Zuerkennung von Pensionen ebenfalls. Die Zuerkennungen sind an die Vermögensverhältnisse des Betreffenden gebunden. Es muß auch nachgewiesen werden, daß der Betreffende berücksichtigungswert ist. In einer Bestimmung heißt es sogar: "Wenn der Übertritt des Bediensteten in den Ruhestand im Interesse seiner Gesundheit gelegen ist, sein dienstliches Verhalten jedoch nicht berücksichtigungswert ist, muß er im Dienste belassen werden." Er kann also dieser vorübergehenden Maßnahme der Zuerkennung von 75% des Unterschiedes zwischen den Aktivitäts-Teuerungszulagen und Notaushilfen und jenen für die Ruheständler nicht teilhaftig werden und kann somit vorzeitig zugrunde gehen. Das ist eine grausame Bestimmung, die lediglich dem Fiskus nützt, für viele im Staatsdienste alt und gebrechlich gewordene Menschen aber zur Herbeiführung ihres frühzeitigen Lebensendes angewendet werden kann. Und eine solche Grausamkeit bezeichnet eine Regierung hier zulande als Erleichterung für den Übertritt in den Ruhestand.
Die Zivilversorgungsgenüsse weisen im nächstjährigen Budget einen Minderbetrag von 17,426.553 K aus. Im Vorjahre betru gen die Zivilversorgungsgenüsse rund 232,683.000 Kronen. Für das nächste Jahr sind präliminiert 215,256.447 Kè. In der Begründung heißt es, daß in dem restringierten Betrage auch bereits die Bedeckung der bisher nicht übernommenen Pensionen vorgesehen ist, die auf Grund des internationalen Abkommens von Rom zu Lasten des èechoslovakischen Staates fallen.
Es ist doch ganz klar, daß die Über nahme von jetzt noch nicht gezahlten Pen sionen eine Mehrbelastung bedeutet und daher auch einen höheren Aufwand erfor dert. Die Regierung weist aber im Vor anschlage eine Minderbelastung aus. Die Regierung wäre verpflichtet, darüber Auf klärung zu geben, wie sie sich das vorstellt. Wir müssen verlangen, daß uns darüber Aufklärung gegeben wird. Wenn das nicht geschieht, muß angenommen werden, daß auch auf die Bezüge der Pensionisten ein bis jetzt noch geheim gehaltener Anschlag geplant ist. Anders wäre es nicht möglich, diese Ersparnis zu erzielen. Für die Arbeiterpensionisten der ehemaligen Versorgungsanstalt für die Zivilbediensteten der Militärverwaltung in Wien, die bisher nicht übernommen wurden, waren im Jahre 1922 300.000 Kronen veranschlagt, für 1923 sind es aber nur 80.000 Kronen. Auch bezüglich dieser Post verlangen wir von der Regierung Aufklärung und auch die Vorlage eines Pensionistenverzeichnis ses fordern wir, damit es ermöglicht wird, darüber Vergleiche anzustellen.
Zum Schluß möchte ich nur noch
sagen: Die èechische Regierung, und mit ihr die ernannte Revoltutionsnationalversammlung,
haben die Pensionsbezüge der Staats pensionisten von 96% auf 56%
der Aktivitätsbezüge herabgesetzt. Es ist Ihre Pflicht, die Pflicht
der Regierung und der Mehrheitsparteien, das endlich wieder gutzumachen,
was Sie an den Pensionisten, an den Witwen und Waisen gesündigt
haben. Wir appellieren an Sie, an Ihr Gewissen und Empfinden.
Raffen Sie sich endlich zu dieser unaufschiebbaren Reform auf!
Zur freudigen Mitarbeit bei der Beseitigung dieses Unrechtes und
der Behebung des heutigen Pensionistenelends werden Sie uns deutsche
Sozialdemokraten jederzeit bereit finden. (Potlesk na levici.)
Hohes Haus! Wenn die Abgeordneten in einer so kurzen Frist, wie sie hier zur Erledigung des Voranschlages gestellt ist, ein Budget von 19 Milliarden Kronen in seinen Einnahme- und Ausgabeposten prüfen sollen, so ist die erste Voraussetzung, daß in diesem Voranschlage Klarheit und Übersichtlichkeit herrscht und daß den Abgeordneten die Möglichkeit der Kontrolle auf die Wahrscheinlichkeit der Ziffern des Budgets gegeben werde. Da ist zu konstatieren, daß bei dem uns vorgelegten Budget alle diese Voraussetzungen fehlen, umsomehr, als die Staatshaushaltsrechnungen für die verflossenen Jahre 1920 und 1921 nicht vorliegen und somit gar keine Anhaltspunkte für die Möglichkeit der Kontrolle gegeben sind. Wir finden Posten, die zusammengehören, überall verstreut; Ausgaben der Militärverwaltung finden sich in den meisten Kapiteln der übrigen Ministerien, und die Direktion der Staatsschuld, welche über 3 Mill. Kronen erfordert, ist nicht im Kapitel "Staatsschuld" zu finden, sondern beim Kapitel Finanzministerium verbucht. Zölle haben wir im Finanzministerium 676 Mill. ausgewiesen, aber wer da glaubt, daß das die ganze Summe ist, mit welcher unsere Warenein- und -ausfuhr belastet ist, irrt; wir finden 30 Mill. Kronen Ausfuhrprämie für Kohle im Ministerium für öffentliche Arbeiten und eine weitere Summe von 60 Mill. Kronen für Ein- und Ausfuhrbewilligungen im Handelsministerium. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Buøíval.)
Dazu kommt weiters, daß die einzelnen Kapitel entweder mit keinen oder mit sehr mangelnden Erläuterungen versehen sind und diese Erläuterungen nicht sofort an die einzelnen Kapitel angeschlossen sind, sondern am Schlusse des Budgets zusammenhängend angeführt werden. Es mangelt jede Übersicht über die Wirtschaft in den Staatsbetrieben. Dieser große Mangel, der schon immer zum Gegenstande der Kritik bei der Vorlegung der Budgets gemacht wurde, ist endlich selbst der Regierung zum Bewußtsein gekommen und sie hat in dem vorliegenden Voranschlage Abhilfe versprochen. Es heißt im Kap. 4 des Finanzgesetzes: "Die Art der Verwaltung der staatlichen Betriebe, Anstalten u. dgl., welche nicht vorwiegend administrativen Charakter haben, wird gleichzeitig mit einem besonderen Gesetz geregelt, das einerseits dieses Finanzgesetz ergänzt, andererseits die Struktur des Staatsvoranschlages für die Zukunft festsetzt."
Nun, schauen wir uns an, wie die Regie rung ihr Versprechen eingehalten hat. Sie hat uns den Gesetzentwurf Druck Nr 3826 übermittelt, und wer diesen Entwurf durchstudiert und dabei erwartet hat, daß er nun dort einen Plan für den Neuaufbau des späteren Budgets finden wird, wird stark enttäuscht sein. Die ganze Vorlage beschränkt sich darauf, festzustellen, daß die Bilanz der staatlichen Betriebe dem Rechnungsabschlusse des Staatshaus haltes, - der nach 2 Jahren erscheint, beigegeben werden muß und daß im kommenden Budget auch der Voranschlag für die einzelnen Betriebe enthalten sein muß. Aber Sie werden vergeblich nach einem Wort über die Struktur der nächsten Bud getierung suchen und wir haben anstatt Taten auch in dieser rein formalen Richtung nur Versprechungen erhalten. Aber es ist sicher, daß nicht nur die Verfassung des Voranschlages an sich, sondern die ganze Staatsverwaltung reformbedürftig ist und da wohl am meisten die Finanzverwaltung. Das ist durchaus nichts Neues. Schon die erste Revolutionsnationalversammlung hat sich mit diesem ungeheuer wichtigen Problem beschäftigt. Aber was ist seit dieser Zeit geschehen! Der Apparat der Verwaltung und vorallem der Finanzverwaltung ist durch eine Unsumme von Steuergesetzen und Verordnungen, welche die Regierung und die erste Nationalversammlung, sowie das jetzige Parlament beschlossen haben, nicht einfacher, sondern komplizierter geworden. Die Reform der Staatsverwaltung ist also eine der dringendsten Aufgaben. Sie wird als solche von der Regierung selber anerkannt. Wir brauchen nur im Budget nachzuschlagen und finden, daß jetzt schon für die Reorganisation der staatlichen Verwaltung, für "verschiedene Bedürfnisse bei der Reorganisier ung der Verwaltung" 15 Millionen, für Bücher und Dr ucksachen anläßlich der Reform der staatlichen Verwaltung 1,200.000 K eingesetzt sind und daß für Bauten, Amtswohnungen und Wohnhäuser aus Anlaß der Reform der Finanzverwaltung eine Summe von 50 Millionen Kronen in den Investitionskredit eingestellt ist. Aber Sie werden ganz vergeblich, trotz dieser Summe von 66.2 Millionen, welche die Regierung jetzt schon für die Reorganisierung der Staatsverwaltung aufwenden will, nach einem Organisationsplan suchen, vergeblich nach einem Wort im Motivenbericht, wie sich der Regierung die Inangriffnahme dieser Verwaltung denkt. Es wird nicht gesagt, wo und was gebaut werden soll, und wir werden uns schwerlich vorstellen können, daß die Reform der Staatsverwaltung damit beginnt, daß zuerst für 50 Millionen Kronen Neubauten aufgeführt werden. Es ist von der Mitarbeit des Parlamentes keine Rede. Wir müssen aber darauf bestehen, daß das Parlament als der wichtigste Faktor bei der Durchführung der Reorganisierung der staatlichen Verwaltung mitzureden hat, wir müssen darauf bestehen, daß diese Reform nicht dilettantenhaft, sondern ernstlich in Angriff genommen werde. Es muß ein Ausschuß gewählt werden, dem Fachleute beizuziehen sind, und ihm muß eine Frist zur Berichterstattung gesetzt werden, sonst wird es, wie es jetzt den Anschein hat, nicht zu einer Reform des Verwaltungselends kommen, sondern zu allem anderen Elend wird noch das Elend der Verwaltungsreform hinzukommen.