Ètvrtek 11. listopadu 1926

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 46. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìni

republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 11. listopadu 1926.

1. Øeè posl. Schweichharta (viz str. 246 tìsnopiseeké zprávy):

Hohes Haus! Die Unwetterkatastrophen des vorigen Jahres und noch mehr die des heurigen Sommers haben in vielen Teilen der Republik immensen Schaden an Wegen und Stegen, Feldern und Gebäuden u. s. w. angerichtet. Am schwersten unter allen Ländern wurde Böhmen betroffen. In Böhmen sind über 20 deutsche und èechische Bezirke im Juni dieses Jahres von Elementarkatastrophen heimgesucht worden. Im deutschen Sprachgebiete war es unter anderem das Elbtal und die angrenzenden Bezirke, dann der Böhmerwald, aber auch Westböhmen, die besonders schwer mitgenommen wurden. Der Bezirk Tetschen allein hat einen Millionenschaden an zerstörten Wegen, Brücken u. s. w. aufzuweisen. Grauenhaft waren speziell die Verwüstungen, die kleine Gebirgsbäche verursachten, als sich das durch die Wolkenbrüche herabströmende Wasser in Massen angesammelt hatte. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda inž. Dostálek.)

Einfache Gebirgsbäche wurden dadurch zu reißenden Strömen. Wer im Sommer das Elbtal entlang gefahren ist, konnte die Spuren der Verwüstungen noch sehr deutlich wahrnehmen an den aufgehäuften Gesteinsmassen am Rande der Bachmündungen, an der Elbe, an den zerrissenen Ufermauern, den zerstörten Brücken und den verschlammten Feldern.

Die entscheidende Frage ist nun die, in welcher Weise die Schäden wieder halbwegs gutgemacht werden sollen. Die Verwaltungen der betroffenen Gemeinden und Bezirke haben sich selbstverständlicherweise sofort bemüht, finanzielle Hilfe von den Landesund Staatsbehörden zu erlangen. Gleich nach der heurigen Julikatastrophe wurden zahlreiche Deputationen Gemeinden und Bezirke nach Prag, so z. B. zum Landesverwaltungsausschuß, in der Erwartung, daß ihnen dort möglichst rasche Hilfe gewährt werden könnte. Aber man war sehr enttäuscht als man vernahm, es bestehe wohl der gute Wille zu helfen, aber die Hauptsache, das Geld, fehle. Das Land Böhmen hat für die erste Hilfe lediglich einen Betrag von 2 Millionen Kronen gewidmet. Die Enttäuschung war um so größer, als bekannt ist, daß das Gesetz No. 227 über die Elementarschäden vom 15. Oktober 1925 den Betrag von 74 Millionen Kronen vorsieht zum Zwecke der Gutmachung. 36 Millionen Kronen sollten zur Unterstützung von Einzelpersonen verwendet werden, u. zw. in Form von Geld und Naturalien, und 24 Millionen Kronen waren bestimmt zur Ausbesserung der zerstörten Wege, Brücken etc. Zweitens sollten alljährlich laut diesem Gesetz bis zu 50 Millionen Kronen in das Budget eingestellt werden. Der Glaube nun, daß diese 74 Millionen Kronen vorhanden sind, war falsch. Dieser Betrag ist einfach nicht da. Im vorigen Budget waren lediglich 6 Millionen für Notstandszwecke vorgesehen, und kennzeichnend ist es, daß trotz des Gesetzes auch im Budget für 1927 wiederum nur der kleine Betrag von 6 Millionen Kronen vorgesehen ist und zwar unter der Allgemeinen Kassenabrechnung im Kapitel 22, Tit. 8, § 1. Das Gesetz über die Elementarschäden steht also bisher lediglich auf dem Papier. Ein solches Sparen ist direkt verbrecherisch, denn es schädigt die Volkswirtschaft auf das schwerste. Allerdings: auf Kosten der ärmsten Teufel, der geschädigten Menschen draußen das Budget zu konsolidieren, ist eigentlich ganz merkwürdig. Wenn das Ministerium des Innern unter solch schwierigen und merkwürdigen Umständen heuer bisher 8 Millionen zur Unterstützung der einzelnen Interessenten und geschädigten Personen ausgegeben hat, so konnte das nur geschehen mit Hilfe von Ersparnissen, die in anderen Ressorts gemacht wurden. Was die Unterstützung von geschädigten Einzelpersonen, vor allem der Landwirte anlangt, so kommt hiefür das alte österreichische Notstandsregulativ vom Jahre 1907 in Betracht. Dieses sieht vor, daß in dem Falle, wo nur eine Person Schaden durch Elementarereignisse erlitten hat, vom Staat keine Unterstützung auszufolgen sei, nur wenn mehrere Personen gleichzeitig geschädigt sind, findet das Regulativ Anwendung. Einzelpersonen werden auf die Hilfe der Nachbarn, der Gemeinden und des Bezirkes hingewiesen, die gewöhnlich selber nichts haben. Was die Größe des Gesamtschadens anlangt, so ist dieser genau gar nicht festzustellen. Die Geschädigten sind begreiflicherweise leicht geneigt, die erlittenen Schäden etwas höher anzugeben in der Erwartung, daß ohnedies bei Bemessung der Subvention oder Unterstützungen - in Wirklichkeit handelt es sich lediglich um Unterstützungen - bedeutende Abstriche gemacht werden, was aber zur Folge hat, daß eine gleichmäßige Beurteilung und Behandlung aller Schadensfälle nicht möglich ist. Ein südböhmischer Bezirk, Schüttenhofen z. B., hatte einen Schaden von 9 Millionen Kronen angegeben, während amtlich der Schade lediglich mit 1,900.000 Kronen anerkannt wurde. Was die Unterstützungen der Gruppen von geschädigten Einzelpersonen anlangt, so bestimmt das schon erwähnte Regulativ, daß nur jene Personen unterstüzt werden, deren Existenz gefährdet ist. Die Entscheidung über die Unterstützung liegt in der Hand eines interministeriellen Komitees, die Zuteilung erfolgt meist auf dem Wege der politischen Bezirksverwaltung mit Hilfe von Notstandskomitees. In den diversen Bezirken ist die Zuteilung der Unterstützungen resp. Subventionen zu einem Politikum geworden. Wir haben erlebt, daß die organisierten Kleinlandwirte und Häusler zugunsten größerer Besitzer oder politisch anders organisierter Landwirte zurückgesetzt wurden. Wie wenig die Geschädigten erhalten, erhellt aus den Ziffern, die in den Mitteilungen der deutschen Sektion des Landeskulturrates für Böhmen enthalten sind. Wir sehen dort einen kleinen Ausweis über das, was die einzelnen Bezirke bisher erhalten haben. So wurden z. B. für Klattau 30.000, Krumau 53.000, Wittingau 50.000, Aussig 60.000 Kronen, anläßlich der großen Brandkatastrophen in Maschakotten und Haid wurden 30.000 resp. 50.000 Kronen bereitgestellt. Daß dies nur ein Tropfen auf einen heißen Stein ist, ist ja vollkommen klar. Was die Unterstützung der Gemeinden und Bezirke anlangt, so liegen die Verhältnisse gleichfalls trostlos. Ein offenkundiger Übelstand ist, daß die Unterstützungsaktion dezentralisiert ist. Die Unterstützung der Einzelpersonen ist Sache des Ministeriums des Innern, das Landwirtschaftsmimisterium hat sich um Wildbachschäden zu kümmern und das Arbeitsministerium um die Straßen, Brücken u. s. w. Behördlicherseits wurde den schwergeschädigten Gemeinden und Bezirken der billige Rat gegeben, die Wiederherstellungsarbeiten auf eigene Kosten aufzunehmen und durchzuführen, der Staat werde nach Fertigstellung der Arbeit, nach Maßgabe der Mittel entsprechende Beiträge resp. Unterstützungen gewähren. Wie es in der Praxis mit derlei Zusagen ausschaut, wissen die Vertreter der Gemeinden und Bezirke sehr gut und auch die Gewerkschaftsvertreter können ein trauriges Lied dazu singen, wie schwer es ist, vom Staat längst fällige Gelder rückersetzt zu bekommen. Wohl oder übel mußten Gemeinden und Bezirke an die Wiedergutmachung der ungeheuren Schäden aus eigener Kraft schreiten. Unter großen Mühen und schweren Bedingungen wurde Geld aufgenommen. Es war lange nicht so viel Geld erhältlich als gebraucht worden wäre. Infolge dieses Mangels an ausreichenden Mitteln konnte nur ein Teil des Schadens bisher gutgemacht werden. Vielfach besteht die Gefahr, daß neue Unwetterkatastrophen die halbfertigen Arbeiten wieder zunichte machen, daß dann die bisher aufgewendeten Gelder einfach verloren sind und mit den Aufbauarbeiten wieder von Anfang an begonnen werden muß. Die finanzielle Lage der Gemeinden und Bezirke ist gewöhnlich recht schlecht und wird durch die außergewöhnlich hohen Ausgaben für die Reparatur der Hochwasserschäden geradezu katastrophal. In diesem Augenblick, wo alle Kräfte der Bezirke und Gemeinden auf das allerhöchste angespannt sind, wo angesichts der steigenden sozialen Not die Hilfe der Allgemeinheit erst recht wirksam gemacht werden sollte, platzt wie eine Bombe die Steuervorlage resp. das Gesetz über die Regelung der Finanzgebarung des Selbstverwaltungskörper herein, welches die Ausgaben der Gemeinden und Bezirke auf ein bestimmtes tiefes Maß herabsetzen will. Für jeden Kenner der Dinge ist eine solche Drosselung der Finanzkräfte der Gemeinden und Bezirke ebenso unsinnig wie antisozial. Es ist bestimmt zu erwarten, daß eine solche Maßnahme an den harten Tatsachen sehr bald scheitern wird. Schon der eine Umstand, daß man die Maximalgrenze der Umlagen in der jetzigen Regierungsvorlage von 470 auf 610% hinaufsetzen will, beweist, daß man sich im Finanzministerium im Eifer des Sparens am unrechten Ort gehörig vergaloppiert hat. Aber auch diese nun erhöhte Maximalgrenze von 610% entspricht nicht den tatsächlichen Bedürfnissen. Wie kann eine Gemeinde in Zukunft mit kleinen Einnahmen oder Umlagen Millionen-Schäden gutmachen, nachdem der Staat und die Landeshilfe im besten Falle nur mit einem geringen Teilbetrag beispringen, insbesondere die Industriegemeinden mit gesteigerten Ansprüchen würden dann kaum die Zinsen für die vorhandenen Schulden aufbringen und die Gehälter für die Angestellten schwer erschwingen. Vom Bau oder von einer Reparatur der Wege, Straßen und Brücken könnte nicht die Rede sein. Die soziale Fürsorge, die Gesundheitspflege, das Schulwesen u. s. w. würde mit einem Schlag zum Unglück der armen Bevölkerung vollständig gedrosselt werden. Wenn Straßen und Wege künftig vernachlässigt werden müßten, würde sich das volkswirtschaftlich schwer rächen, durch zahllose Unglücksfälle, Reparaturen an Autos Fuhrwerken u. s. w. Das durch den Krieg verarmte Deutschland legt aus Ersparungsgründen ein Hauptgewicht auf gute tadellose Straßen. Man hat dabei berechnet, daß dadurch Millionen Goldmark an Reparaturen erspart werden. In Bezug auf die Straßen pflege gibt die Staatsverwaltung unserer Republik leider ein schlechtes Beispiel. Der Zustand der Staatsstraßen ist in den hochindustriellen Bezirken von Nord- und Westböhmen, auch in den Bezirken Tetschen und Aussig, die mir persönlich bekannt sind, unter aller Kritik. Ob das geplante Straßengesetz zum Ausbau und zur Erhaltung der Fernstraßen allen Bedürfnissen und vor allem den kleineren Gemeinden Rechnung tragen kann, ist wohl zu bezweifeln.

Ein besonderes Kapitel ist die Frage der Wildbachverbauungen und der Flußregulierungen. Wildbäche und unregulierte Flüsse verursachen bei Hochwasserkatastrophen die ärgsten Schäden. Es ist klar, daß Vorbeugen besser ist als Wiedergutmachen. Deswegen muß immer wieder darauf verwiesen werden, daß mit der größten Beschleunigung die Wildbachverbauungen und die Flußregulierungen in jenen Gebieten vorgenommen werden, wo erfahrungsgemäß die Gefahr und die Wirkung der Hochwasserschäden und Wetterkatastrophen am größten ist. Das ist in erster Linie in den gebirgigen Randgebieten Böhmens und Mährens der Fall. Die für diesen Zweck bisher seitens der Regierung zur Verfügung gestellten Mittel haben sich schon längst als viel zu klein erwiesen. Nur Bruchteile dessen, was geleistet werden sollte, konnten durchgeführt werden. Nun kommt die Wiedergutmachung der Schäden der großen Unwetterkatastrophen dazu. Auf längere Zeit hinaus ist nicht daran zu denken, so versichert man in Amtskreisen - daß etwa neue Flußregulierungen vorgenommen werden könnten - weil die vorhandenen Mittel für die Reparatur der Unwetterschäden verwendet werden müssen. Unter diesen Umständen ist dringend notwendig, daß der Staat möglichst hohe Beträge wirklich bereitstellt und nicht bloß auf dem Papier verzeichnet, damit durch Wildbachverbauungen und Flußregulierungen die Wucht der Katastrophen vermindert werden könnte. Je mehr wir jetzt in dieser Richtung tun würden, desto mehr Gelder könnten in Zukunft erspart werden. Übrigens macht sich auch hier durch die Teilung der Agenden eine Art unliebsamer Konkurrenz bemerkbar. Die Flußregulierungen sind Sache der politischen Behörde, Wildbachverbauungen Sache des Landwirtschaftsministeriums. Die Agrarier wollen auch hier ihren Einfluß um jeden Preis geltend machen. Obzwar jetzt die deutsch-èechische Regierung den Grundsatz der Gleichberechtigung verkündet hat, können wir nicht umhin, Sie aufzufordern, die Hilfsmittel völlig unparteiisch zu verteilen, da wir nicht überzeugt sind, daß jetzt schon die Gerechtigkeit im Staat verwirklicht ist. Vor allem machen wir ausdrücklich die deutschen Regierungsparteien dafür verantwortlich, wenn die gewährten Unterstützungen und Subventionen unzureichend sein und einseitig verteilt werden. Wir haben keine Ursache, der Regierung so dankbar zu sein, wie es vorhin Koll. Dubický gegenüber seinen èechischen Freunden getan hat. Gespart soll anderswo werden. Bei der Wiedergutmachung von Schäden und bei den Maßnahmen zu deren Verhütung darf es keine falsch verstandene kleinliche Knauserei geben. Das Gesetz über die Elementarschäden muß in vollem Umfange in Wirksamkeit gesetzt werden. Hier darf es keine Potemkinschen Dörfer geben. Wenn man jetzt im neuen Budget für den Rüstungsfond wieder 315 Millionen einstellt, wenn man außerdem für den Dispositionsfond Millionen übrig hat, müssen auch die 50 Millionen Kronen aufgebracht werden, um so zur Wiedergutmachung der ungeheueren Schäden, die sich unter Umständen alljährlich wiederholen können, beizutragen. (Potlesk nìm. soc. demokratických poslancù.)

2. Øeè posl. Simma (viz str. 254 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Am 12. Oktober 1925, also vor fast genau einem Jahr, behandelten wir die Regierungsvorlage, betreffend die staatliche Hilfe bei Elementarkatastrophen des Jahres 1925 und betreffend Maßnahmen zur Verhinderung von Schäden bei Elementarkatastrophen in der Zukunft, eine Vorlage, die dann nachmals Gesetz wurde. Ich nahm damals schon Gelegenheit, meiner eigenen und meiner Parteigenossen Meinung zu dem Inhalt des Antrages Ausdruck zu geben. Diese Meinung war zustimmend und konnte gar nicht anders als zustimmend sein, weil in dem Regierungsantrag ein großer Gedanke gesellschaftlicher Hilfe verankert lag, dem auch wir grundsätzlich nicht opponieren konnten. Lediglich gegen das Ausmaß einiger Bestimmungen des Regierungsantrages wandten wir uns damals.

Meine Damen und Herren, das ist auch der Grundton unserer Einstellung heute anläßlich der Behandlung des Berichtes des landwirtschaftlichen, sozialpolitischen und Budgetausschusses über die Anträge auf Behebung der Auswirkungen der Elementarereignisse des Jahres 1926. Diese Anträge bezwecken ja die weitere Durchführung des vorjährigen Gesetzes und seiner einzelnen Paragraphen. Wenn wir also auch zu diesem Berichte unsere Zustimmung geben, so schließt das ähnlich wie bei unserer vorjährigen Stellungnahme zum Oktobergesetz 1925 nicht aus, daß wir eine gewisse Kritik an dem Ausmaße dieser Hilfe, an der Durchführung des vorjährigen Gesetzes, üben, schon aus dem Grunde, weil wir wissen, daß es ohne Kritik ja nicht geht, weil wir wissen, daß Kritik unter Umständen auch dem Gedanken förderlich sein kann. Im Vorjahre glaubten wir mit dem Gesetze vom 15. Oktober 1925, Nr. 227, und mit der Regierungsverordnung vom 22. Dezember 1925, Nr. 266, eine Zeitlang auskommen zu können. Das Gesetz sah Hilfe bei Elementarkatastrophen vor, die ja kein Jahr gänzlich ausfallen. Wir konnten im Vorjahr bei der Beschlußfassung des Oktobergesetzes nicht ahnen, daß das Ausmaß der Elementarkatastrophen sich im Jahre 1926 so ungeheuerlich gestalten würde, so umfangreich, wie das tatsächlich leider eingetreten ist. Es gibt in der Tat kein Gebiet des Staates, das im heurigen Jahre nicht von Elementarkatastrophen betroffen worden wäre. Überall entstanden Schäden an Kulturen, Hausbesitz, Straßen, Wegen und Brücken infolge Hochwassers, Wolkenbrüche, Hagelschlag und Stürmen. So ungewöhnlich sind diese Schäden, daß mit dem normalen Ausmaß an Hilfe unserer Meinung nach gerade bei den heurigen Elementarkatastrophen nicht das Auslangen gefunden werden kann. Demgegenüber müssen wir leider feststellen, daß nicht einmal die Möglichkeiten des Gesetzes vom Vorjahre in der Zwischenzeit vollständig erschöpft worden sind. Wir bewilligten im Vorjahr - es sind ja diese Beträge heute schon von einem Redner hier aufgezeigt worden - Millionen von Kronen, in Summa 74 Millionen Kronen für unentgeltliche Unterstützungen, Lebensmittelzuweisungen, Kleiderzuweisungen, Saatgutzuweisungen, Subventionierungen, unverzinsliche Darlehen zur Wiederherstellung oder Neuerrichtung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, gewerblichen und industriellen Betriebsstätten, die durch die Elementarkatastrophen des Jahres 1925 Schaden gelitten hatten, und Millionen für Reparaturen beschädigter Straßen und Brücken und Reparaturen an Wasserläufen und Rekultivierungen.

Meine Damen und Herren! Bisher sind nicht einmal die Erhebungen aller Schadenfälle des Jahres 1925 abgeschlossen, geschweige denn die Erhebung der Schadensfälle des Jahres 1926 und geschweige denn, daß für die Schadensfälle der Jahre 1925 und 1926 auch nur eine nennenswerte Hilfe den Betroffenen zuteil geworden wäre. (Výkøiky na levici.) Wir kritisieren diese Verspätung und sind der Meinung, daß eine Hilfe des Staates - und in diesem Falle handelt es sich doch um eine Hilfe des Staates doppelt wertvoll wäre für diejenigen, die diese Hilfe notwendig haben, wenn diese Hilfe womöglich sofort im Augenblicke des Unglücksfalles praktiziert würde, und zwar über das Maß der durch ein Gesetz festgelegten Mittel. Denn keinem Parlamente der Welt und gewiß auch nicht diesem hohen Hause würde es einfallen, eine Überschreitung der bewilligten Mittel, wenn sie tatsächlich erfolgt, um die entstandenen Schaden zu beheben, nachträglich nicht zu genehmigen. Man möge da nicht auf die Methoden hinweisen, die im alten Österreich praktiziert wurden. Gewiß hat auch im alten Österreich nicht alles so funktioniert, wie dies wünschenswert gewesen wäre. Aber gerade in Bezug auf den zur Behandlung stehenden Gegenstand muß wohl bemerkt werden, daß das alte Österreich in solchen Fällen sozialer Hilfeleistungen fast augenblicklich zur Stelle war. Das ist eine Sache, die hier festgestellt werden muß. Es wäre nur wünschenswert, daß unsere Regierung dieselben Methoden praktizieren würde. Aber wie gesagt, bestenfalls wurden die Schäden der Jahre 1925 und 1926 kommissionell erhoben. Von einer realen Hilfe in der Form von Zuwendungen, wie sie im Gesetze vorgeschrieben werden, von Entschädigungen im Sinne des § 2 dieses Gesetzes, kann meist keine Rede sein. Ich kann nur sagen, daß es den von den Elementarereignissen betroffenen Personen ganz furchtbar ergangen wäre, wenn nicht private Opferwilligkeit und in Sonderheit die Opferwilligkeit der autonomen Körperschaften, der Gemeinden und Bezirke, etwas wesentliches an Hilfe veranlaßt hätte, wenn sie nicht das, was der Staat versäumt hat, tatsächlich nachgeholt hätte.

Wie sehr man auch nur mit den Arbeiten im Sinne des Gesetzes vom 15. Oktober 1925 und seiner Durchführungsverordnung vom 22. Dezember 1925 im Rückstand geblieben ist gar nicht zu reden von dem Rückstand mit den Entschädigungen für die im heurigen Jahre entstandenen Unwetterschäden, davon zeugt das Ergebnis eines Umlaufschreibens, das ich selbst veranlaßt hatte, u. zw. nur in dem Rahmen meines Heimatsbezirkes. Jeder Kollege würde durch dieselbe Methode wohl auch das gleiche Ergebnis erzielen. Ich habe in einem Umlaufschreiben an zehn Gemeinden meines Bezirkes die Art und Weise der bisher gepflogenen praktischen Hilfsmaßnahmen des Oktobergesetzes vom Jahre 1925 überprüfen wollen und ich habe nicht von einer einzigen dieser zehn Gemeinden mitgeteilt erhalten können, daß eine Hilfe für ihre Schäden innerhalb ihres Gebietes in Fluß gebracht worden wäre. So hat mir das Bürgermeisteramt von Dessendorf - ein Ort, der ja aus der Talsperrenkatastrophe zu traurigen Berühmtheit gelangt ist - mitgeteilt, daß bisher keine Subventionen oder sonstige Hilfeleistungen aus Anlaß der Elementarschadenereignisse seitens der Regierung getroffen worden sind, ja daß die Schadensfälle bisher, obwohl sie im Sinne des Gesetzes ordnungsgemäß angemeldet wurden, nicht einmal kommissionell erhoben worden sind. Das ist das Ergebnis der Mitteilungen auf Grund meiner Umfrage. Auch die Gemeinde Polaun im Gablonzer Bezirke, in der erhebliche Unwetterschäden, namentlich an den Kulturen des dortigen Gemeindegebietes zu verzeichnen sind, hat bisher nicht die geringste Entschädigung erhalten, weder für die Schäden an öffentlichem Gut, noch für die an privatem Besitz. Dasselbe Ergebnis auf meine Umfrage erhielt ich von Reichenau bei Gablonz, Morchenstern, Untermaxdorf, Josefsthal, Proschwitz, Harrachsdorf - auf diese Gemeinde komme ich noch zurück - und auch von Gablonz. Ich weiß nicht, ob nicht auch andere Kollegen von ihren Gebieten dasselbe behaupten könnten. Erst vor der heutigen Sitzung hat mir Kollege Krebs mitgeteilt, daß dieselbe Vernachlässigung wirklicher Hilfe auch im Elbegebiet zu verzeichnen ist, besonders in der Gegend um Leitmeritz bis hinauf nach Tetschen und Herrnskretschen. Ich selbst war persönlich Zeuge der siebenten Räumung, welche bei Parteien in Laube am Elbeufer vorgenommen werden mußte. Den Leuten ist ein beträchtlich hoher Schade entstanden, aber er dürfte auch dort bisher keine Gutmachung erfahren haben. Es ist ganz eigenartig, daß wir das feststellen müssen. Ich möchte bitten, daß das auch seitens der Regierung überprüft werde, was ich hier vorbringe. Es ist interessant, den Gegensatz zwischen diesem tatsächlichen Ignorieren der Schadensfälle und den Zusicherungen zu konstatieren, die uns Abgeordneten gemacht worden sind, die wir als Dolmetscher der Not und Schmerzen der uns anvertrauten Menschen aus den verschiedensten Gebieten die Regierung um Hilfe baten. Ich erwähne insbesondere die Antwort der Regierung auf eine Anfrage, die Kollege Krebs und meine Wenigkeit veranlaßten in Angelegenheit der dringlichen Auszahlung von Subventionen und Schadenshilfen, insbesondere für die Wasserschadensgebiete des nördlichen Böhmens, ferner an der Neisse, an dem Polzen, im Kamnitz-Gebiet sowie auch im Elbe- und Egertale. Es wurde uns von der Regierung ausdrücklich zugesagt, daß insbesondere die Erhebung der Schäden in dringlicher Weise vollzogen und daß tatsächlich Unterstützungen gegeben werden sollen. Ich bin aber verpflichtet hier festzustellen, daß das, was uns damals versprochen wurde, bisher nicht eingehalten wurde, daß also das Versprechen in einem geradezu auffallenden Gegensatz zu den Tatsachen steht. Wir haben nicht einmal die Erhebung aller Schadensfälle zu verzeichnen, nicht einmal der des Jahres 1925, geschweige denn aus dem Jahre 1926. Es sind auch die Weisungen, die von der Regierung an die einzelnen Steueradministrationen hinausgegangen sind, nicht befolgt worden, und es wäre doch das mindeste, daß man den Leuten, die einen ungeheuren Schaden erlitten haben, zumindest an den Steuern des laufenden Jahres irgendwelche Abstriche gewährt. Das ist aber nicht geschehen. Ich habe einen solchen charakteristischen Fall aus Harrachsdorf im Riesengebirge. Eine dortige Partei hat durch die Unwetterkatastrophe des heurigen Jahres einen schweren Schaden erlitten, das ganze Haus wurde weggerissen und jetzt kommt man dieser Partei mit der Exekution auf Haus und Grundbesitz, allerdings auf ein Haus, das längst der Mummelbach weggeschwemmt hat und auf einen Grundbesitz, der in unerhörter Weise devastiert ist. Es ist die höchste Zeit, daß Hilfe gebracht wird, und ein weiteres Zuwarten in dieser Beziehung würde uns bemüßigen, den Gegensatz zwischen den Worten und ihrer Einlösung weiter aufzuzeigen. - Ich erwähne in dieser Beziehung auch noch die Mißachtung der großen Schadensfälle aus der Unwetterkatastrophe vom 12. August 1925, welche sich im Gablonzer Bezirk besonders bemerkbar gemacht hat. Die Stadtgemeinde Gablonz erlitt durch diese Katastrophe nachgewiesenermaßen und durch eine staatliche Kommission erhoben, einen Bauschaden von 812.850 Kronen, einen Sachschaden von 106.585 Kronen, also zusammen rund eine Million Kronen, und obwohl die Stadtgemeinde Gablonz und die betroffenen Personen deswegen bei der Regierung um Hilfe vorstellig wurden, ist bis zum heutigen Tage auch nicht ein Heller an Subvention oder Hilfe zur Auszahlung gebracht worden. Ich möchte Sie bitten, sich nur einmal zu überzeugen von dem tatsächlichen Ausmaß der durch diese Katastrophe im Weichbild der Stadt Gablonz entstandenen Schäden, um zu begreifen, was es heißt, wenn ein derartiger Schade, der weit über ein Jahr zurückliegt, nicht mit einem einzigen Heller staatlicher Subvention bedacht worden ist. Das muß uns logischer Weise zur Kritik herausfordern. (Místopøedseda Slavíèek zvoní.) - Ich habe vom Herrn Präsidenten die Mahnung erhalten, mich an die Redezeit zu halten. Ich muß mit dieser Kritik abbrechen, ich möchte mich nur noch knapp der Besprechung des zweiten Hauptstückes des Gesetzes vom Oktober 1925 zuwenden. Ich habe schon im Vorjahre betont, daß wesentlicher als die Erlassung von Verordnungen und Maßnahmen zum Schutz der Geschädigten aus Elementarereignissen die vorbeugenden Maßnahmen gegen solche Schadensfälle sind. Ich habe schon im Vorjahre auf die große Bedeutung insbesondere des genannten zweiten Hauptstückes hingewiesen und schon damals der Anwendung dieses Gesetzes das Wort geredet. Ich trete auch heute wieder entschiedenst für die Entschädigung von Personen sowie von Gemeinden und Bezirken ein, die durch Elementarereignisse geschädigt worden sind, ich trete aber in deren größerem Interesse heute für die Durchführung insbesondere der Bestimmungen dieses zweiten Hauptstückes ein, durch welches vorbeugende Maßnahmen getroffen werden sollen. Hier wird in zweifacher Hinsicht in die Zukunft gewiesen. Zunächst einmal vorbeugend, dann aber auch positiv nützend, indem nicht nur der Schaden durch Hochwasser durch Flußregulierungen, Schottersperren, Talsperrenbauten usw. vermieden wird, sondern auch die Elementargewalt dem Menschen noch nützlich gemacht wird. Dieser Tendenz huldigt man in bedeutendem Maße in allen Staaten, so insbesondere in Deutsch-Österreich, Deutschland, Italien und in der Schweiz und wir konnten in der heurigen Ausstellung manches für derartige Wasserwirtschaft und Wasserbautechnik Interessante sehen. Wenn auch diese Staaten, so besonders Italien, wegen ihrer Kohlenarmut auf die Durchführung dieser Arbeiten angewiesen sind, ist diese Sache doch auch für uns außerordentlich wichtig und wir dürfen nicht zurückbleiben. Ich fühle mich voll legitimiert, auf diese Notwendigkeit zu verweisen. Ich vertrete ein Gebiet, in welchem private Initiative diese Arbeiten im Sinne des zweiten Hauptstückes des zitierten Gesetzes seit Jahrzehnten übt. Ich kenne diese Arbeiten der nordböhmischen Wasserwirtschaft und ich sage, eben deshalb fühle ich mich legitimiert, in dieser Art und Weise zu sprechen. Besser als nachträgliche Behebung entstandener Schäden muß die Vorbeugung derselben sein, die Ausnützung der elementaren Gewalt in dem von mir aufgezeigten Sinne. Es wäre ungerecht, wenn ich nicht die getane Arbeit auch anerkennen würde. Was das Arbeitsministerium, die Flußregulierungskommissionen und das Landwirtschaftsministerium in dieser Richtung getan haben, ist gewiß anerkennenswert. Wir wünschen nur, daß diese Arbeiten entsprechend vorwärts gehen und zu jenem volkswirtschaftlichen Plus kommen, das am Ende der ganzen Aktion steht. Es müssen für diese Arbeiten die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, es müssen die Mittel, die heute zur Verfügung stehen, erhöht werden. Wir wissen, daß der Notstandsfond des Innenministeriums, der Meliorationsfond beim Landwirtschaftsministerium, die Mittel der Flußregulierungskommissionen ungenügend sind. Wir sagen, daß gerade für diesen Zweck Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Sie werden sich in irgendeiner Form aus den Einnahmsquellen des Staates finden lassen. Ich habe einen Antrag vorbereiten wollen der - um nur einigermaßen die Möglichkeit, die Mittel zu erhalten, aufzuzeigen darauf hinausläuft, zumindest das Gesamterträgnis der Wasserkraftsteuer diesen Zwecken zuzuführen. Ich verweise ganz kurz, weil ich mit meiner Redezeit zu Ende bin, auf die Gedankengänge, die Professor Rosenkranz in der letzten Folge der "Wasserwirtschaftlichen Mitteilungen" in dieser Beziehung in einem sehr bemerkenswerten Artikel niedergelegt hat. Wenn in dieser Richtung praktisch vorgegangen würde, könnten wir auch im Sinne der Gedankengänge des zweiten Hauptstückes des Gesetzes vom Oktober 1925 vorteilhaft vorwärtsgehen.


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