Støeda 15. prosince 1926

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 58. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze ve støedu dne 15. prosince 1926.

1. Øeè posl. Krebse (viz str. 1451 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Eine markante Erscheinung der Gesetzgebung des Prager Parlamentes ist die nahezu in jedem Gesetz nachweisbare Wiederkehr einiger oder mehrerer sogenannter Ermächtigungsklauseln, die immer mehr der Bürokratie den weitesten Spielraum gewähren. Erst in der vergangenen Woche hat uns das Gesetz über die Gebühren für Amtshandlungen beschäftigt, das auf diese Art die Festsetzung der Gebühren einfach der Administrative in die Hände spielt. So ist es beinahe bei allen Gesetzen, und es ist kein Zweifel, daß es sich um die Aufrichtung eines bestimmten Systems von Ermächtigungen handelt mit dem Ziel, die Macht der Administrative immer mehr zu vergrößern und die Kontrolle sowie das Bewilligungsrecht des Parlamentes immer mehr auszuschalten. Da die Verfassung noch immer ohne Durchführungsverordnung geblieben ist, sind dieser Praxis Tür und Tor geöffnet.

Da aber die Ermächtigungsklauseln doch hie und da Bedenken begegnen, hat die übermächtig gewordene Staatsbürokratie ein neues und doch schon sehr altes Mittel in der Errichtung von Fonden gefunden, die ihr die unangenehme parlamentarische Kontrolle ersparen sollen. Darüber darf doch in ernsten Kreisen der Gesetzgebung kein Zweifel sein, daß die Bewilligung derartiger Fonds, wie dies das Gesetz Nr. 272 betreffend den Rüstungsfond ist, die Preisgabe der parlamentarischen Kontrolle auf die Dauer von 11 Jahren über eine Summe von jährlich 315 Millionen Kronen bedeutet. Es handelt sich hier um nichts anderes, als um eine große, auf mehr als ein Jahrzehnt sich erstreckende Ermächtigung. Das sollte das Abgeordnetenhaus denn doch ein wenig zur Überlegung bringen, welche Folgen dieser Antrag und das ganze System der Fonde haben müßte. Wie mit den Fonden gewírtschaftet wird, sollte uns denn doch bekannt sein.

Wir haben ja leider schon eine ganze Reihe derartiger Fonds, über deren Finanzgebahrung weder das Parlament, noch auch die Öffentlichkeit irgend etwas erfahren. Da ist z. B. zunächst der Bodenreformfond, der sogar das Recht der Emittierung von Staatsschuldverschreibungen besitzt und viele Milliardensummen bisher umgesetzt hat, ohne auch nur ein einzigesmal Rechnung zu legen. Dieser Fond hat große Besitztümer gekauft, enteignet und wiederverkauft, ohne daß das Parlament auch nur ein einzigesmal einen Rechnungsabschluß zu Gesicht bekommen hätte. Auch der Herr Finanzminister wird nicht bereit oder nicht in der Lage sein, uns über diese Milliardenbeträge Aufschluß zu geben. Wo werden Gewinn und Verlust dieser staatlichen Einrichtung ausgewiesen?

Oder ein anderer pikanter Fond: Der Bankenunterstützungsfond. Wer hat jemals erfahren, welche Millionen und an welche Banken sie verteilt worden sind? Während man die Sparkassen nicht einmal als im öffentlichen Interesse arbeitende Institute anerkennen will, während man sie bei der Sanierung, die für sie nicht durch Spekulationen und Lotterwirtschaft, sondern durch die unglückselige Lösung der Kriegsanleihefrage nötig geworden ist, in unerhörter Weise vernachlässigt und so die Ersparnisse von Hunderttausenden kleiner Leute in Gefahr bringt, hat man für die verkrachten Spekulationsbanken Millionensummen übrig. Auch dieser Fond legt keine Rechnung, obzwar seine Mittel in die Hunderte von Millionen gehen.

Dann gab es bei uns einmal einen Vermögensabgabefond, von dem man seit Jahr und Tag überhaupt nichts mehr hört. Kein Mensch weiß, wie er verwaltet wird, wo er steckt und welche Funktionen er ausübt. Auch hier handelt es sich um große Beträge. 7.888 Millionen Kronen sind in den letzten Jahren eingezahlt worden, u. zw. noch dazu zumeist in barem Gelde. Jüngst wurde vom Herrn Finanzminister Dr Engliš und von Herrn Arbeitsminister Prof. Dr Spina ein neuer Fond, der Straßenbaufond angekündigt. Der Wohnbaufond, der seit einigen Jahren nicht mehr besteht, wird erneuert werden und außerdem besteht die Absicht, noch eine Reihe von anderen Fonds zu gründen.

Wie solche Fonds entstehen und verschwinden, zeigt z. B. der Kunstdüngerfond. Wo sind seine Abrechnungen, wer hat die Aufteilung vorgenommen und in welche Taschen sind diese Summen geflossen, was ist mit diesen Millionen geschehen? Ich weiß nicht, ob die Aufzählung dieser Fonds Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann. Sie alle haben nur eines gemeinsam: Daß sie kontrolllos ihr Dasein verbringen, daß die Bürokratie über sie schrankenlos schaltet und waltet und daß das Parlament nicht die geringste Möglichkeit hat, irgendwelche Überprüfungen dieser Fonde vorzunehmen. Das Parlament hat aber doch nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zu kontrollieren, was mit diesen Steuergeldern, mit diesem Vermögen der Öffentlichkeit geschieht. Es hat ein Recht darauf zu erfahren, wo die Häuser des Baufonds errichtet wurden, wo die Straßen des kommenden Straßenbaufonds gebaut werden, welchen Banken und Sparkassen Unterstützungen aus dem Sanierungsfond der Banken gegeben wurden, wie das staatliche Bodenamt mit dem Bodenfond gewirtschaftet hat und wohin der Vermögensabgabefond geflossen ist und wer ihn verwaltet. Das Parlament muß sich auf das Entschiedenste gegen die Absicht verwahren, noch weitere Fonds zu schaffen und muß auf der Kontrolle der alten, bisher im Dunkel einer Parteiungenwirtschaft dahindämmernden Fonde bestehen.

Wenn man darauf hinweist, daß auch im alten Österreich schon Fonde bestanden haben, so ist dennoch die Feststellung erlaubt, daß diese aus der Zeit des Absolutismus stammten und keineswegs moderne Einrichtungen waren. Einer dieser Fonds war der im Jahre 1771 geschaffene Normalschulfond, dem später der Exjesuitenfond von 1773 und endlich 1782 der katholische Religionsfond folgte. Alle diese und auch die späteren Fonde haben ihre Entstehung aus der damaligen Regierungsform hergeleitet, die ohne Parlament und Ständevertretung war und daher auch eine öffentliche Rechnungslegung und Kontrolle im Sinne des demokratischen Parlamentarismus nicht kannte. Aber auch dann, wenn die Errichtung von Fonds für gewisse Zweige der Verwaltung etwa nötig sein sollte, wäre in einem demokratischen Staate die Fondsverwaltung denn doch nach anderen Grundsätzen als in den ehemaligen monarchistischen oder gar absolutistischen Staaten öffentlich und der parlamentarischen Kontrolle zu unterstellen. Diese Kritik des Systems der derzeitigen Fonde schien deshalb doppelt nötig, weil das Abgeordnetenhaus heute über einen neuen Fond, den Rüstungsfond, verhandeln und beschließen soll.

Der Rüstungsfond wird uns in einem Zeitpunkt vorgelegt, in dem der Minister des Äußern Dr Beneš zum Berichterstatter über die Abrüstung beim Genfer Völkerbund ernannt wurde. (Výkøiky na levici.) Das ist wie ein Treppenwitz der Weltgeschichte und der Herr Außenminister wird in Genf auch wirklich so tun, als ob auch die Èechoslovakei ernstlich an die Herabsetzung ihrer Rüstungen schritte. Er kann stolz darauf hinweisen, daß sein Staat im heurigen Jahre die Ausgaben für das Heerwesen um 360 Millionen Kronen herabgesetzt habe. Er wird natürlich verschweigen, daß an Stelle dieses Betrages die Summe von 315 Millionen Kè für den Rüstungsfond tritt, der sich diesen Betrag gleich auf 11 Jahre sichert. (Posl. inž. Jung: Einmal um 360 Millionen verringert und 11mal um 315 Millionen Kronen vermehrt!) Jawohl!

Nach dem § 1 des vorliegenden Gesetzesantrages Nr. 272 wird tatsächlich das Erfordernis der Heeresverwaltung um 360 Millionen verringert. Gleichzeitig bestimmt er aber, daß ein eigener Fond, der Rüstungsfond, errichtet wird, für den in das Staatsbudget alljährlich, vorläufig durch 11 Jahre, 315 Millionen Kronen eingestellt werden. Nicht weniger als fast 1 Million Kronen täglich werden dem Heerwesen durch 11 Jahre gesichert, so daß der Heeresaufwand der Èechoslovakei täglich fast 5 Millionen Kronen beträgt. Man wird natürlich verschweigen wollen, daß die Republik in den wenigen Jahren ihres Bestandes schon nahezu 20 Milliarden Kronen allein für Heeresausgaben ausgegeben hat und daß jetzt neuerlich 3 1/2 Milliarden für den Rüstungsfond angesprochen werden. In einer Zeit, wo man eine fast untragbare Zuckersteuer bewilligte, wo die Verteuerung der Bahntarife, die Verteuerung der Lebensmittel durch die Zölle u. s. w. eingetreten ist, in derselben Zeit, wo der Finanzminister uns eine Steuerreform vorlegt, die von den Massen der Bevölkerung neue große Geldopfer fordert, geht das Gesamtministerium und die Mehrheit des Hauses daran, die Ausgaben für das Heerwesen zu petrifizieren.

Der § 3 des Gesetzentwurfes ist aber mit dieser Leistung noch nicht zufrieden. Er sichert sich die untere Grenze des Militärbudgets und bestimmt dann ausdrücklich: "es wäre denn, daß neue Gesetze einen höheren, im Voranschlag bisher nicht vorgesehenen Aufwand erforderten". Das heißt also, daß das ganze Gesetz nur das Mindestmaß dessen darstellt, was an Militärausgaben gefordert wird, daß die Heeresausgaben jederzeit weiter erhöht werden können. Besonders schön ist der Abs. 3 im § 2, der die Erhöhung der Einnahmen des Rüstungsfondes durch Erbschaften, Spenden, Sammlungen u. s. w. vorsieht. Diese Bestimmungen sind nicht nur lächerlich, wie zunächst geglaubt werden könnte, sie bergen vielmehr Möglichkeiten, an die der einfache Mann zunächst gar nicht denkt. Wir können uns noch erinnern, daß man sich während des Krieges gewisse Auszeichnungen des Roten Kreuzes käuflich erwerben konnte. Nun bieten sich den Patrioten auch hierzulande Möglichkeiten, Geldmittel für Heereszwecke zur Verfügung zu stellen. Was wird man sich durch Munifizenz bei diesem Fond alles verschaffen können? (Výkøiky posl. Patzela.)

Wenn man sich nun noch vor Augen hält, daß dieser Fond dem Abgeordnetenhaus in keiner Weise verantwortlich sein wird, daß irgendein General über denselben verfügen wird, dann begreift man wohl, warum wir unter allen Umständen auf der parlamentarischen Kontrolle dieses Fonds bestehen. Das Abgeordnetenhaus hat nicht nur die Aufgabe der Bewilligung, sondern auch die wichtige Pflicht der Kontrolle aller Staatseinnahmen und Ausgaben. Wer das wichtigste Recht der Kontrolle dem Parlament beschneidet, vergeht sich am Geiste der Gesetzgebung. Wir warnen die Parteien, das System der Fondswirtschaft ohne jegliche Kontrolle einreißen zu lassen. Aus grundsätzlichen und politischen Erwägungen werden die deutschen Nationalsozialisten daher gegen das Gesetz über den Rüstungsfond stimmen. (Potlesk poslancù nìm. nár. soc. strany dìlnické.)

2.Øeè posl. Heegera (viz str. 1453 tìsnopisecké zprávy)

Hohes Haus! Während andere Staaten daran gehen, die Militärlasten abzubauen, weil sie davon überzeugt sind, daß diese ungeheueren Militärausgaben nicht nur die ganze Volkswirtschaft, sondern auch die Staatsfinanzen fast unerträglich belasten, geht man bei uns in diesem Staate daran, die Militärlasten womöglich noch zu erhöhen. Es wird in diesem Staate geradezu ein Doppelspiel getrieben. Der Herr Landesverteidigungsminister und vor allem der Herr Finanzminister hatten im Budgetausschusse schöne Worte über die Reduzierung der Militärlasten gefunden. Scheinbar wurde auch ziffernmäßig nach außenhin der Versuch unternommen, die Ausgaben der Landesverteidigung um 360 Millionen abzubauen. Man hat aber gleichzeitig auf der anderen Seite - und das soll durch den Beschluß des heutigen Gesetzes erfolgen - einen neuen Rüstungsfond von 315 Millionen neu erstehen lassen, der auf die Dauer von 11 Jahren festgelegt, mehr als 3 Milliarden betragen wird (Výkøiky posl. Hackenberga.), der nicht einmal im Budget unter den Heeresausgaben aufgenommen wird, sondern unter dem Titel "Kassaverwaltung" untergebracht ist und infolgedessen kontrollos von einzelnen Generälen verwaltet werden dürfte.

Es ist vor allem sehr interessant festzustellen, daß in einem Zeitpunkt, wo der Herr Außenminister seinen Krankenurlaub abbricht und nach Genf reist, um dort ölige Friedensreden zu halten und gewissermaßen die Sache so darzustellen, als ob die Èechoslovakische Republik der größte Hort des Friedens wäre, im eigenen Lande der Herr Landesverteidigungsminister den Außenminister Lügen straft und die gegenteilige Politik von dem betreibt. Im èechoslovakischen Staate wird keine Abrüstungspolitik, sondern eine ausgesprochene Rüstungspolitik betrieben, wie sie nie vor dem Kriege bei anderen Staaten bestanden hat.

Nehmen wir nur einige Ziffern. Das alte Österreich-Ungarn mit ca 52 Millionen Einwohnern hatte einen Heeresstand von 200.000 Mann. Die Èechoslovakische Republik, die so viel von Abrüstung, Miliz und Friedensgedanken spricht, hat bei einem Einwohnerstand von 13 1/2 Millionen nach den neuen Plänen einen Heeresstand von 120.000, resp. 140.000 Mann. Wenn wir uns den Bericht anschauen, den die èechoslovakische Regierung dem Generalsekretariat des Völkerbundes erstattet hat, so finden wir dort ganz eigenartige Ziffern. Die Anzahl der Offiziere ist mit 10.629, der Unteroffiziere mit 11.740, der Korporäle mit 12.763, der Gefreiten mit 17.863 und der Soldaten mit 91.887 angeführt. Die Angaben über den Stand der Waffen finden auch ein interessantes Kapitel: Gewehre und Karabiner 120.000, Pistolen und Revolver 40.000, automatische Gewehre 1814, Maschinengewehre 1076, leichte Geschütze 560, schwere Geschütze 152, Kampfflugzeuge 94, Aufklärungsflugzeuge 134 und Luftballons 4 Stück. (Posl. Kaufmann: Sind die Ziffern so richtig, wie sie im Voranschlag stehen?) Die Ziffern sind besonders gefärbt, was schon daraus hervorgeht, daß die èechoslovakische Regierung dem Völkerbund damals außer diesen Angaben mitgeteilt hat, daß im èechoslovakischen Staat die 14monatliche Dienstzeit besteht, die zwar jetzt in Kraft treten soll, aber die durch ein neues Gesetz wieder auf 18 Monate verlängert wird.

Während der Herr Außenminister über Friedensprobleme und über die Abrüstung spricht, ist der Herr Landesverteidigungsminister selbst mit dem militärischen Stand, wie ich ihn ziffermäßig bekanntgegeben habe, nicht zufrieden. Er denkt gar nicht an die Abrüstung, sondern er ist der Meinung, es müsse der Militarismus in diesem Staate noch ganz anders gepflegt werden, und er hält es gewissermaßen für eine Pflicht aller Staatsbürger, Verständnis und Begeisterung für die militärische Macht und deren Stärkung in diesem Staate aufzubringen. Seiner Ansicht nach müssen die Staatsbürger jedes Opfer bringen und er meint und er hat dem in einer Rede Ausdruck gegeben, die beste Bürgschaft für den Frieden sei nach seiner Auffassung die Stärkung und Rüstung des Militarismus, während wir genau wissen, daß die Rüstungen eigentlich mit zum Krieg geführt haben. Die Abrüstung ist sicher der Weg zum wirklichen Frieden und die ganze gesittete Welt ist bestrebt, nach den Erfahrungen, die durch den Weltkrieg gemacht worden sind, in dieser Richtung hin zu wirken, selbst England und Frankreich. Frankreich, der militärische Protektor dieses Staates, geht oder muß daran gehen, die Lasten des Militarismus bedeutend abzubauen, während bei uns das Gegenteil geschehen soll. Ein neuer Fond mit 315 Millionen soll auf 11 Jahre festgelegt werden, gleichzeitig soll eine Bestimmung in das Gesetz aufgenommen werden, daß ab 1927 nach Schaffung dieses Fonds die gesamten Militärausgaben den Betrag von 1400 Millionen Kronen nicht übersteigen dürfen, es heißt aber schon in diesem Gesetz: jedoch nur dann, wenn die gesetzgebende Körperschaft nicht ein anderes Gesetz beschließt, das höhere Ausgaben festsetzt. Es ist also dieser Fond vor allem für Rüstungen bestimmt und er soll auch zum Teil eine versteckte, unkontrollierbare Post für viele andere militärischen Ausgaben darstellen. Es ist sehr interessant, daß im allgemeinen Voranschlag außerdem unter anderen Kapiteln eine ziemlich große Summe für Militärbauten u. s. w. eingestellt sind, während durch diesen Fond vor allem Kriegsmaterial, Munition und Explosivstoffe gedeckt werden sollen. Wenn wir nun ansehen, daß bisher für Munition und Explosivstoffe im Jahre 1920 106 Millionen, 1921 125 Mill., 1922 225 Mill., 1923 299 Mill., 1924 181 Mill., 1925 144 Mill. und 1926 143 Mill. ausgegeben worden sind, wenn wir weiters feststellen, daß 1925 für all die Ausgaben zusammen, wie sie im Budget stehen, für Artillerie- und Handfeuerwaffen 149 Millionen, für Waffen 21 Millionen, für besondere Kampfmittel 21 Millionen, für Scheinwerfer, Gasmasken und Tanks 144 Millionen ausgegeben wurden, und wenn wir erwägen, daß das Jahr 1925 die höchsten Ausgaben für die Zwecke erforderte, und dem gegenüberstellen jetzt den Betrag von 315 Millionen, auf die Dauer von 11 Jahren festgelegt, also mehr als 3 Milliarden, so kann man wohl zu dem Schlusse kommen, daß man daran denkt, noch viel größere Summen für diese Zwecke, als sie selbst 1925 aufgewendet worden sind, zu verwenden. (Výkøiky na levici.) Das ungeheuerliche liegt wohl darin, daß diese kolossalen Beträge von niemandem kontrolliert sind, wenn man bedenkt, daß das Parlament kein Verfügungsrecht hat, daß den Fond der Finanzminister im Einvernehmen mit dem Landesverteidigungsminister verwaltet, daß die Kontrolle nur darin besteht, daß das Oberste Rechnungskontrollamt nur die ziffernmäßige Überprüfung vornimmt, die sachlichen Ausgaben aber vollständig in den Händen der Generäle unkontrollierbar liegen, begreift man schon, daß die Empörung über einen derartig unkontrollierbaren Fond weite Kreise der Bevölkerung dieses Staates erfassen muß. Wir haben im Wehrausschuß versucht, einen Antrag einzubringen, der sich mit der Kontrolle beschäftigt. Er wurde natürlich niedergestimmt.

Interessant ist aber auch eine weitere Bestimmung in diesem Gesetze, wo es heißt, der Fond solle durch Vermächtnisse, Schenkungen und Sammlungen gestärkt werden. Wir sind wohl der einzige Staat, der auf diese Art und Weise gewissermaßen durch den Appell an die öffentliche Wohltätigkeit Gelder für den Militarismus aufbringen will. Man fordert zu Sammlungen, zu Schenkungen auf, man fordert auf, Vermächtnisse zu machen, während man vollkommen daran vergißt, daß man die Gelder notwendiger für die Pensionisten, Kriegsverletzten und für die Arbeitslosen in diesem Staat brauchen würde. Man fordert zu Sammlungen für den Militarismus auf. Man fordert gleichzeitig auf, Schenkungen zu machen. Es entsteht nur die Frage, wer schenken soll, wer ein Interesse daran hat, diesem Fond, diesem militärischen Rüstungsfond Mittel durch Schenkungen zuzuführen. (Výkøiky: Vielleicht die Korruptionisten!) Das ist richtig, vielleicht die Korruptionisten, diejenigen, die so schlechtes Benzin liefern und viel dabei verdienen und mitschuldig sind an den Fliegerunfällen, oder vielleicht auch die Waffenschmuggler, die im Ministerium vielfach ein- und ausgegangen sind, oder die Munitionslieferanten, die für die schlechte und gefährliche Munition, die sie liefern, Millionen verdienen, und weiter vielleicht auch die Lebensmittellieferanten, die jetzt auf Grund der Zölle ziemlich viel bei der Verpflegung des Militärs verdienen. Daraus aber kann sich die Möglichkeit in der Praxis ergeben, daß die Vergebung von Lieferungen je nach der Höhe der Schenkungen erwirkt werden wird und daß man dann erst recht die Korruption, die wir in diesem Staate besonders wahrzunehmen Gelegenheit haben, noch fördert. Schon aus Reinlichkeitsgründen sollte unserer Auffassung nach diese Bestimmung aus dem Gesetze verschwinden. Solche Sammlungen einleiten heißt, militärischen Geist in die Zivilbevölkerung hineintragen. Eine andere Absicht ist damit nicht verbunden, als den Weg für den Faszismus in diesem Staate vorbereiten.

Alle unsere Bemühungen im Wehrausschusse sowie im Budgetausschusse aufzuzeigen, daß dieses Gesetz unhaltbar ist, daß es den demokratischen Ansichten nicht entspricht, daß es das Gegenstück dazu ist, was der Außenminister im Ausland spricht, daß dies kein Abbau des Militarismus, keine Abrüstung ist, sondern eine verstärkte Rüstung - all das wurde nicht beachtet. In beiden Ausschüssen wurde das Gesetz nicht nur von den Parteien der èechischen Mehrheit, sondern auch mit den Stimmen deutscher Parteien angenommen, derselben deutschen Parteien, die vor nicht allzu langer Zeit noch in ihren Versammlungen und Zeitungen die Militärlasten als unerträglich und ungeheuerlich hingestellt haben, derselben Parteien, die jahrelang vom Militarismus als dem Versammlungsschlagwort gelebt haben. Dieselben Parteien haben ihre Grundsätze verlassen, sie haben anderes ihren Wählern erzählt und anders gehandelt. Sie haben für das Gesetz gestimmt und so Verrat geübt an dem, was sie ihren Wählern versprochen haben. Es ist gar kein Zweifel, daß diese deutschen Parteien, die die vielen Kampfreden gegen den Militarismus gehalten haben, für diesen Rüstungsfond genau so wie im Ausschuß, auch in diesem Hause stimmen werden. Wir können das nicht hindern, wir werden aber den Wählern draußen aufzeigen, welches das Verhalten aller dieser Parteien in den Versammlungen und welches ihr Verhalten im Hause gewesen ist. Es ist ganz selbstverständlich, daß wir, die deutsche sozialdemokratische Fraktion, gegen dieses Gesetz in seiner Gänze stimmen werden. (Souhlas a potlesk nìm. soc. demokratických poslancù)

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