Ètvrtek 16. prosince 1926

Eine zweite Sache: Die Weingärten sind fast ausschließlich auf schlechtem Boden angelegt, und wenn man dort die Weinrebe hinauswirft, kann man auf diesem Boden nicht viel anderes anbauen, man kann höchstens eine ganz und gar extensive Wirtschaft betreiben. Man hat gesagt, daß die Verminderung des Weingartengebietes eine Verminderung des Weinkonsums nach sich ziehen werde, was vom Standpunkt der Volksgesundheit zu begrüßen sei. Das ist nicht richtig. Wenn hier in der Èechoslowakei zu wenig Wein gebaut würde, würde die Differenz eben aus dem Ausland eingeführt werden, was im Interesse einer gesunden Handelspolitik unbedingt zu vermeiden ist. Es liegt also im Interesse des Staates und des Gemeinwohles, daß der Weinbau entsprechend gefördert wird. (Posl. Schweichhart: Durch Herabsetzung der allgemeinen Getränkesteuer?) Herr Kollege, ich werde auf die allgemeine Getränkesteuer noch heute zu sprechen kommen.

Das vorliegende Gesetz, das den Weinbau fördert, ist aber auch aus anderen Gründen zu begrüßen. Durch die Abschaffung der Banderolesteuer für Flaschenwein werden viele Weingärtenbesitzer dazu gedrängt werden, dem Bau von Qualitätsweinen ihr Augenmerk in höherem Maße zuzuwenden als bisher, denn Qualitätswein ist entschieden rentabler als gewöhnlicher Faßwein. Es ist zu begrüßen, daß durch die bloße Ankündigung des heutigen Gesetzes in den letzten Monaten die Preise in Südmähren etwas angezogen haben und daß die Leute besonders für Altwein etwas mehr bekommen als noch vor drei bis vier Monaten.

An der Abschaffung der Banderolensteuer auf Flaschenweine haben auch die Wirte ein Interesse, denn die Vorräte an unverkäuflichem Flaschenwein sind beängstigend gestiegen.

Von der Abschaffung dieser Banderolensteuer versprechen wir uns auch eine bessere Beschäftigung jener Glasfabriken, die Weinflaschen erzeugen.

Und daß die Abschaffung dieser Steuer dazu führen wird, daß die bürokratische Gefällskontrolle abgebaut wird, müssen wir ebenfalls begrüßen.

Die Abschaffung der Banderolensteuer ist kein Geschenk von 5 Millionen an die Weintrinker, wie im Budgetausschuß gesagt wurde und wie mit anderen Worten auch ein Vorredner hier meinte, die Beschränkung dieser Steuer auf Champagner liegt vielmehr im allgemeinen Interesse. Ich habe den Eindruck, daß der Herr Koll. Kaufmann den vorliegenden Gesetzentwurf wirklich nur sehr oberflächlich gelesen hat. Durch dieses Gesetz wird nur die Banderolesteuer auf Wein abgeschafft, nicht die auf Champagner, den die reichen Leute trinken. Diese Steuer bleibt weiter bestehen.

Im Frühjahr, als es hieß, daß das Gesetz über die allgemeine Getränkesteuer novelliert und die Banderolensteuer auf Flaschenweine abgeschafft werden solle, hatte der Finanzminister zuerst die Absicht, die allgemeine Getränkesteuer um 20 Heller zu erhöhen. Wir begrüßen es, daß die Regierung von diesem Plane Abstand genommen hat. Wir hoffen, daß mit dem jetzigen Gesetz der Anfang gemacht worden ist zu einer systematischen Weinbauförderung. Wir müssen sagen, in anderen Staaten wird der Weinbau entschieden mehr gefördert als bei uns. Ich erinnere Sie an Deutschland, wo seit 1. Juli d. J. nur eine Banderolensteuer auf Champagner existiert, und zwar eine Goldmark pro Flasche, ich erinnere Sie daran, daß seit dem Sommer Deutschland die Umsatzsteuer auf 0.6% herabgesetzt hat und daß es in Deutschland eine Luxussteuer nicht mehr gibt. (Posl. Schweichhart: Setzt sie doch auch herab!) Der Herr Finanzminister hat auch angekündigt, daß er bestrebt sei, die Umsatzsteuer zu ermäßigen. Ich erinnere Sie daran, daß der deutsche Reichstag heuer einstimmig den Beschluß gefaßt hat, die Weinsteuer ganz abzuschaffen, was für das Deutsche Reich einen Verlust von 400 Mill. èsl. Kronen im Jahr ausmacht. Es ist interessant, daß der deutsche Reichstag den Winzern 120 Mill. Goldmark, also fast eine Milliarde èsl. Kronen für Notstandskredite und Subventionen bewilligt hat. Ich unterstreiche nochmals, daß im deutschen Reichstag diese Beschlüsse einstimmig gefaßt worden sind. Auch Österreich unterstützt den Weinbau in hervorragender Weise, u. zw. in erster Linie dadurch, daß ärmere Weinbautreibende Schnitt- und Wurzelreben, Kupfervitriol, Schwefelkohlenstoff, Schwefel u. s. w. bedeuten billiger bekommen als nach dem Marktpreis. Ich erinnere Sie daran, daß die österreichische Nationalversammlung ebenfalls einstimmig den Beschluß gefaßt hat, die Weinsteuer von 22 Schilling pro Hektoliter auf 12 Schilling pro Hektoliter zu ermäßigen und daß man in Österreich in punkto Haustrunk bedeutend liberaler vorgeht als bei uns. Das darf ich wohl als bekannt voraussetzen. Ich füge hier noch einmal hinzu, daß diese Bestimmung zum Schutze des Weinbaues in Österreich auch mit den Stimmen der sozialdemokratischen Abgeordneten angenommen worden ist.

Wir hoffen, daß bei uns in der Zukunft dem Weinbau mehr Augenmerk zugewendet werden wird, als bisher und daß dies in erster Linie bei der Novellierung des Gesetzes über die allgemeine Getränkesteuer der Fall sein wird. Meine sehr verehrten Herren. Die Weinbauern haben eine Menge von Wünschen, die sicherlich voll und ganz gerechtfertigt sind. In erster Linie verlangen wir die Ermäßigung der Getränkesteuer. Man hat hier gesagt, am besten wäre es, die Steuer ganz abzuschaffen wie in Deutschland. Aber ich glaube, in unserem Staate, wo wir ja soviel Wein aus dem Ausland einführen, wäre das eine Maßregel, die jetzt in erster Linie dem ausländischen Handel zugute käme, was man ja heute schon in Deutschland sieht. Das erste und wichtigste ist aber entschieden eine bedeutende Ermäßigung der Getränkesteuer, besonders was die Umsatzsteuer betrifft. Zu jenen Zeiten, wo der Liter Wein 15 Kronen gekostet hat, haben unsere Weinbauern summa summarum etwa 150 Kronen an Steuern zahlen müssen. Heute, wo der Wein ungefähr 4 Kronen kostet, müssen unsere Weinbauern die alten Steuern zahlen, die fast 50% ausmachen, und außerdem die Umsatzsteuer. (Posl. Krebs: Sie haben ja gegen die Herabsetzung der Umsatzsteuer gestimmt!) Herr Kollege, Sie wissen ja selbst nicht recht, über diese Angelegenheit zu sprechen. Die Umsatzsteuer für einen Liter Wein beträgt 40 Heller, das sind ungefähr 10% des Gesamtpreises. Ich glaube, da ist die Forderung voll und ganz berechtigt, daß die Umsatzsteuer wesentlich herabgesetzt werde.

Weiters müssen wir verlangen, daß die Kriegszuschläge, die noch auf den Weingärten lasten, wesentlich herabzusetzen sind. Notwendig ist es, daß die Gefällskontrolle, die fürchterlich kompliziert ist, die die Leute wegen der vielen Strafen verbittert, unbedingt abgebaut wird. Auch muß den Weinbauern selbst das Recht der Mitkontrolle eingeräumt werden. Ich habe schon eingangs auf den Haustrunk verwiesen. Meine sehr Verehrten, bei uns sagt das Gesetz, daß ein Weinbauer nur dann 200 Liter jährlich vollkommen steuerfrei hat, wenn er im Jahre nicht mehr gebaut hat. Wenn Sie nach Österreich, Jugoslavien und in andere Weinbauländer sehen, werden Sie finden, daß man dort in punkto Haustrunk weitaus liberaler ist als bei uns. Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß bei der Novelle zum Gesetze über die allgemeine Getränkesteuer diese Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt werden müssen. Es muß unbedingt verhindert werden, daß noch mehr Wein eingeführt wird als bisher, entweder durch Erhöhung des Zolles oder zumindest durch Nichtherabsetzung des Zolles. Wir verlangen, daß z. B. derjenige, der 1000 hl einführen will, nachweisen muß, daß er 2000 hl im Inland gekauft hat. Ferner wünschen die Weinbauern mit vollem Recht, daß sie in jenen Fällen, wo sie Weingärten auf schlechtem Boden errichten, Steuererleichterungen und Subventionen bekommen. Ich glaube, das ist kein hinausgeworfenes Geld. Was der Staat für die Bodenverwertung aufwendet, kommt auch dem Staate wieder zugute. Ferner sollte der Weinbau mehr als bisher gefördert werden durch Fachschulen, durch fachmännische Vorträge, durch Kurse, genügend viele Rebanlagen, durch Kredite und durch Bekämpfung der in den letzten Jahren überhandnehmenden vielen Schädlinge. Ein berechtigter Wunsch ist auch der, daß beim Großhandel die 40-Liter-Grenze auf 20 Liter herabgesetzt werde. Soviel ich weiß, ist ja in der geplanten Novelle diesem Wunsche bereits voll und ganz Rechnung getragen. Sie wissen ja, daß sehr viele Weinproduzenten den Wein, den sie selbst bauen, auch selbst verkaufen, die sog. Buschenschenken. Es wäre nur zu wünschen, daß an diesem Privileg der Weinbauern auch in Zukunft nicht gerüttelt werden möge. Sehr viele Differenzen ergeben sich in der Praxis bei der Festsetzung des Schwundes. Da wäre es erwünscht, wenn der betreffende Prozentsatz erhöht würde. Notwendig ist, daß der Großhandel wirklich kontrolliert wird, und zwar nicht nur von den Ämtern, sondern auch von den landwirtschaftlichen Organisationen. Sie erinnern sich daran, daß heuer im Frühjahr am Rhein die großen Winzerunruhen waren. Wenn man die Verhältnisse des Frühjahrs in Deutschland mit denen bei uns in Südmähren vergleicht, so muß man sagen, daß unsere südmährischen Weinbauern eigentlich mehr Ursache gehabt hätten, sich zu beschweren, als die Reichsdeutschen, und wenn in den letzten Wochen und Monaten der Weinpreis etwas angezogen hat, so müssen wir uns sagen, daß das doch nur eine vorübergehende Erleichterung ist und es notwendig sein wird, wirklich mit grundlegenden Reformen hier vorzugehen.

Des Nikolsburger Gerichtsbezirk allein hat nicht weniger als 1434 ha Weingärten. Er wird in diesem Punkte nur von 2 Bezirken der Èechoslovakei übertroffen. Auch in anderen südmährischen Bezirken haben wir sehr viel Weinbau. Auspitz 644 ha, Znaim 707 ha, Joslowitz 276 ha, Kromau 188 ha. Die südmährische Landwirtschaft ist durch die neue Staatsgrenze in eine sehr schwere wirtschaftliche Gefahr gekommen. Denken Sie daran, daß der Export von Milch stark gedrosselt ist durch den Milchzoll, den Österreich eingeführt hat, vergessen Sie nicht, daß sich Österreich immer mehr selbständig macht in punkto Gemüsebau, und es daher eine selbstverständliche Pflicht des Staates ist, besonders dem südmährischen Weinbau entgegenzukommen.

Bei Behandlung des Gesetzes wurde sowohl im Budgetausschuß als auch hier im Hause das Verhältnis zwischen Weinbau und Abstinenz berührt. Wenn mein Herr Vorredner gesagt hat, es wäre wünschenswert, daß die Zahl der Gasthauskonzessionen vermindert wird oder daß diese Konzessionen erschwert werden, so kann ich Ihnen sagen, daß dies eine Forderung ist, die sicherlich voll und ganz zu unterschreiben ist. Aber, meine Herren, zwischen Branntweinhandel und Abstinenz, zwischen Brauindustrien und Abstinenz besteht sicherlich ein großer, ich möchte sagen, ein unüberbrückbarer Gegensatz. Aber ganz entschieden leugne ich, daß ein Gegensatz besteht zwischen Weinbau und Abstinenz. Es gibt in der Schweiz einen Verein abstinenter Weinbauern. Das Wort "Weinbauer" ist hier nicht ganz richtig angewendet. Ich möchte den Herren nur raten, daß Sie sich z. B. erkundigen, wie es den kalifornischen Weinbauern im "trockenen" Amerika geht, die in den letzten Jahren nachgewiesen haben, daß der Weinbau in Kalifornien nicht zurückgegangen ist. Ich sage das deswegen, um zu beweisen, daß es ganz und gar falsch ist, wenn man zwischen Weinbau und Abstinenz einen Gegensatz, eine Feindschaft herauslesen will. Wenn der Weinbauer z. B. den Most, den unvergorenen Traubensaft, bedeutend besser absetzen könnte als den Wein, so bin ich überzeugt, er würde sich mit seiner Wirtschaft, wenigstens zum Teile umstellen. Dann wäre es allerdings erforderlich, daß der unvergorene Saft von der Getränkesteuer ganz befreit würde oder nur mit wenigen Hellern pro Liter besteuert wäre. Ferner wäre es sicherlich erwünscht, wenn unsere Weinbauern mehr als bisher die Trauben selbst verkaufen würden. Im November 1925 haben wir nicht weniger als über 2000 Meterzentner Weintrauben eingeführt, im Werte von 1,160.000 Kronen. Auf etwas möchte ich noch aufmerksam machen, es ist eine Kleinigkeit, welche doch ziemlich viel ausmacht. Wenn man den Most sterilisieren will, kann man das mit teuren Maschinen machen, die für den Kleinbetrieb unerschwinglich sind, oder aber durch ein unschädliches Mittel, durch Natro-Benzoa, das in der Schweiz erlaubt, aber bei uns auf Grund eines alten österreichischen Gesetzes noch immer verboten ist. Gerade die Weinfachleute sagen, daß sie es gar nicht verstehen, warum man dieses unschädliche Mittel heute noch verbietet. Es wird einfach dem Most zugesetzt, der Most behält den alten süßen guten Geschmack und der Vorteil ist, daß diese Art der Sterilisierung mit gar keinen Kosten verbunden ist. Man hat im Budgetausschuß gesagt, daß es wünschenswert wäre, daß ein Teil der Getränkesteuer für die Bekämpfung des Alkoholmißbrauches verwendet wird. Dagegen kann kein vernünftiger Mensch etwas einzuwenden haben, aber mit der Einschränkung, daß mehr als bisher dem Lehrer in der Schule die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die Kinder wirklich alkoholfrei zu beeinflussen. Da sind wir alle einig daß die Schuljugend unbedingt alkoholfrei erzogen werden muß. Man hat heute auch angekündigt, daß die deutsche Sozialdemokratie einen Antrag einbringen wird, es möge Limonade, dann Mineralwasser und Sodawasser von der allgemeinen Getränkesteuer befreit werden. Wir würden dem ruhig zustimmen könne, wenn wirklich die allgemeine Getränkesteuer auf diese alkoholfreien Getränke so groß wäre. Aber in Wirklichkeit ist ein Liter Limonade mit 12 Hellern und Sodawasser mit 8 Hellern pro Liter besteuert und selbst wenn man die 8 Heller ganz streichen würde, würden Sie sicherlich Mineralwasser in keinem Gasthaus billiger bekommen als bisher. (Posl. Dietl: Glauben Sie, daß der Flaschenwein durch diese Aufhebung billiger sein wird?) Der Flaschenwein muß billiger sein, weil die Banderolensteuer fällt, das ist ganz klar. Wenn Sie auf eine Flasche bis 10 Kronen zahlen müssen für den Zettel darauf, muß der Wein doch dann billiger werden. Das ist eine einfache Rechnung, die ein Bub aus der ersten Volksschulklasse machen kann.

Ein Fachmann, dessen Autorität unbestritten ist, der Oberregierungsrat Andor Teleki aus Budapest, hat im Sommer diese Jahres in einer Wiener Zeitung einen sehr interessanten Aufsatz über die allgemeine Lage des Weinbaues in Mitteleuropa veröffentlicht. (Místopøedseda Slavíèek zvoní.) Er sagt in diesem Artikel: "Der èechoslovakische Staat behandelt den Weinbau als ein Stiefkind. Die Verwüstungen der Kriegs- und Nachkriegszeit haben starke Spuren in den Weingartenbeständen der Èechoslovakei hinterlassen, ungünstige Weinjahre haben das ihrige dazu beigetragen, um die Weinbautreibenden zu entmutigen und es würde einer kräftigen staatlichen Unterstützungsaktion bedürfen, um den Weinbautreibenden in diesem Lande wieder Mut einzulössen." Teleki sagt dann weiter, daß in der Èechoslovakei weit mehr Wein konsumiert wird, als tatsächlich produziert wird und fährt fort: "Die Möglichkeiten des Weinbaues in der Èechoslovakei sind daher unbegrenzt da viele Tausende von Hektar für den Weinbau außerordentlich geeigneten Geländes zur Verfügung stehen. Der Weinbau in der Èechoslovakei hat die denkbar günstigsten Aussichten und es muß sich nur die Regierung finden, die den ruhenden Stein ins Rollen bringt." Durch die vorliegende Gesetzesvorlage ist dieser Stein ins Rollen gekommen und wir erwarten, daß auch die Novelle zum Gesetz über die allgemeine Getränkesteuer den berechtigten Wünschen der Weinbauern entgegenkommen wird. Aus diesem Grunde werden wir für den vorliegenden Gesetzesantrag stimmen. (Potlesk.)

7. Øeè posl. Wagnera (viz str. 1510 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend die Abgabe von Schaumwein veranlaßt mich, die Weinsteuergesetze unter die Lupe zu nehmen und die Wünsche und Beschwerden der Weinbautreibenden näher zu erörtern. Die Wünsche bewegen sich in folgender Richtung: Mit vollem Recht fordern die Weinbautreibenden die Herabsetzung der Weinsteuer und ihrer Zuschläge. Die Weinsteuer stammt noch aus dem Jahre 1920, also aus ein er Zeit, wo der Weinpreis doppelt so hoch war als er heute ist. Dabei gab es damals keinerlei Absatzschwierigkeiten, weil die Grenze gesperrt war und ausländische Weine unseren Markt nicht beherrschten, wie es leider heute der Fall ist. Die Beibehaltung der Steuer jedoch muß eine automatische Steigerung hervorrufen, da ja der Weinpreis ständig im Sinken ist. Es ist eine unserer dringendsten Forderungen, daß die Weinsteuer einer Revision unterzogen wird und dies insbesondere in Anbetracht der trostlosen Überlastung des Weinbaues. So stellen sich als Bearbeitungskosten für ein Hektar Weinland folgende Summen dar: Wir zahlen für die Bearbeitung eines Hektars jährlich mindestens 10.000 Kronen, wir zahlen aber außerdem an Weinsteuer und Abgaben mindestens 3000 Kronen. Wir zahlen außerdem an Einkommensteuer für den Hektar Weinland 6 bis 7 Hundert Kronen und an Grundsteuer und Zuschlägen 200 bis 300 Kronen, je nach der Bonität des Bodens. Wenn man noch die Verzinsung und Amortisation hinzurechnet, so kommen wir tatsächlich auf einen Betrag von 15.000 Kronen, den die Weinbauern von einem Hektar Weinland herausarbeiten sollen. Dabei dürfen wir aber nie vergessen, daß bekanntermaßen in einem Jahrzehnt kaum zwei wirkliche Weinjahre zu verzeichnen sind. Es müssen also diese zwei Jahre alle übrigen acht Jahre zahlen helfen. Dies wird hier allzuwenig berücksichtigt und verstanden, weil gerade der Weinbau eine Spezialkultur für gewisse wärmere Gegenden ist, so für Süd-Mähren, für Leitmeritz, Èernosek, Melnik und für die Süd-Slovakei. Die Weinjahre sind also spärlich verteilt und gerade im laufenden Jahrhundert können wir bloß auf 4 vollwertige Weinjahre zurückschauen, also tatsächlich bloß auf 2 Jahre in der Dekade. Diese Weinjahre müssen mit ihren Erträgnissen alle Verluste der übrigen Jahre decken und wir fordern daher mit Recht, daß im Bezug auf den Weinbau unseren Wünschen endlich durch die Novellierung des gesamten Getränkesteuergesetzes Rechnung getragen wird aber auch durch die Novellierung dieser ungeheuerlichen Abgaben, die auf dem Wein lasten.

Einen gewissen Ansporn im Weinbau zeigten die ersten Nachkriegsjahre. Der Wein hatte angemessene Preise, weil die Einfuhr gesperrt war, es gab daher keine Klagen über die Preise. Aber diese guten Jahre dauerten nicht lange, schon das Jahr 1922 brachte einen unglaublichen Preisrückgang, wie er bei keinem andern Produkt vorhanden war. Wir mußten aber dulden, daß nicht eine einzige Belastung, nicht eine einzige Abgabe gekürzt wurde, und daß auch die Beschwerden, die die weinbautreibende Bevölkerung so laut in die Welt hinausrief, nirgends auch nur einigermaßen Berücksichtigung gefunden hätten. Noch immer fordert der Staat seine 80 Heller Abgabe als allgemeine Getränkesteuer, noch immer fordert das Land seine 20 Heller, die geschlossenen Gemeinden, also fast alle Städte der Republik, ebenfalls 20 Heller, noch immer zahlen wir 40 Heller Umsatzsteuer auf einen Liter Wein. Dabei ist vielfach eine falsche Ansicht verbreitet, die da meint, der Weinbauer hätte die Möglichkeit, einfach aus seinem Keller unversteuerten Wein zu trinken, soviel ihm beliebt. Meine Herren, da sind Sie wohl in einem großen Irrtum. Denn Sie müssen wissen, daß dem Weinbauer tatsächlich nur dann ein Tropfen Wein steuerfrei zusteht, wenn er nicht mehr erzeugt als 200 Liter. Schon bei einer Mehrerzeugung auch nur von einem einzigen Liter ist der Weinbauer verpflichtet, alle 201 Liter zu versteuern. Es ist dies ein ganz unglaublicher Zustand, und ich wundere mich, daß eine solche Widersinnigkeit in das Gesetz vom Jahre 1919 Aufnahme finden konnte. Meine Herren, Sie brauchen bloß den Bleistift in die Hand zu nehmen und nachzurechnen.

Wenn man die Belastung des Weines mit 140 Hellern pro Liter annimmt - ich meine in jenen Ortschaften, die nicht auch eine Gemeindeabgabe auf Wein eingeführt haben, denn in solchen Gemeinden muß man mit 160 Hellern rechnen - wenn man also die Besteuerung von 201 Liter Wein zu 140 rechnet, so hat der betreffende Weinbauer um einige Heller mehr als 280 Kronen zu zahlen. Wäre es da nicht vernünftiger, der Landwirt würde einfach die Presse bei dem 200. Liter zusperren, wenn er sehen sollte, daß kaum ein Quantum von 70 Litern Most mehr erreicht werden könnte, da erst 70 Liter Most ungefähr im Preise der zu zahlenden Weinsteuer entsprechen. Ja, in den letzten Jahren konnte man für 280 Kronen, mit denen dieser Wein besteuert ist, in Süd-Mähren den besten Wein kaufen, und zwar 70 Liter. Ich kenne die denkbar besten Marken des ganzen Staates, die in den letzten Jahren in unserem Lande nicht höher als mit 4 Kè gehandelt wurden. Bei dieser Gelegenheit will ich einen Zwischenruf, der gegen meinen Vorredner gemacht wurde, etwas krasser zurückweisen. Es ist wohl nicht der Fall, daß etwa unsere südmährischen Weine minderwertige Weine wären. Nein, meine Herren, wenn Sie wissen, wie eigentlich die Weinrebe, bezw. die Traube eingeschätzt wird, dann müssen Sie mir zugeben, daß in Bezug auf Qualität gerade die Traube der nördlichen, gemäßigten Zone die wertvollste ist, daß also die Traube Südmährens, bezw. Mittel-Deutschlands, die Rheinlandtraube weit höher steht, als die außerordentlich süße südländische Traube Italiens, Serbiens, Griechenlands u. s. w. Diese Trauben stehen wohl weit zurück hinter den unseren, Sie alle wissen, daß die besten Tropfen im Rheinland erzeugt werden, im Neckartal, in Niederösterreich, in Südmähren und an den Hängen der Slovakei. Meine Herren, ich habe hingewiesen auf die Güte unseres Weines. Wenn unser Wein also hochwertig ist und Qualität hat, dann wäre es nur recht und billig, daß auch dieser hochwertige Wein einen entsprechenden Preis erzielen würde. Ich will hier auch auf eine nicht ganz geklärte Redewendung meines Herrn Vorredners zurückkommen, der da meinte, daß in unserem Gebiet wir ja doch angewiesen wären auf die Einfuhr von Weinen. Ich, der ich selbst Weinbauer bin, der ich selbst 8000 Stock Wein besitze, ich muß diese Bemerkung ganz und gar zurückweisen. Denn in allen Zeiten war in unserem Gebiete in Böhmen, Mähren und der Slovakei zuviel Wein vorhanden, wir haben uns in allen Jahren gegen die Einfuhr fremdländischen Weines zu wehren gehabt. Wenn also heute noch über eine Million Hektoliter Wein in unser Land eingeführt wird, muß denn doch festgestellt werden, daß wir in unseren Kellern weit über 2 Millionen Hektoliter alten Weines liegen und keinen Absatz dafür haben. Es ist also absolut nicht am Platz, wenn man hier noch etwa der Einfuhr von Wein das Wort reden wollte. Ich glaube, diese Bemerkung ist meinem Herrn Vorredner nur unterlaufen. (Posl. Zajicek: Ich habe nur gemeint, daß so und soviel Wein eingeführt wird. Sie haben mich falsch verstanden, der Zoll soll erhöht, zumindest nicht ermäßigt werden!) Ich könnte ja nicht annehmen, daß Sie, der Sie mitten im Weingebiet wohnen, nicht wissen sollten, welche ungeheueren Mengen alten Weines bei uns lagern. Ich gehe also über diesen Punkt hinweg.

In Bezug auf den Weinbau ist in den Jahren, seitdem die Republik besteht, außerordentlich viel gesündigt worden. Der Weinbau hat in unserem Gebiete fast keinerlei Förderung erhalten, der Weinbau ist daher wirklich in allen Gebieten der Republik im Rückgang begriffen. Noch immer wird einem Erwerbszweig keine oder zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet, einem Gebiet, das noch vor 30, 40 Jahren Zehntausenden von Menschen Arbeit gab, Arbeit in einer gewiß anständigen Form und zu anständigen Löhnen. Es wurden nirgends in den landwirtschaftlichen Gebieten an Arbeiter höhere Löhne bezahlt als gerade in den Weinbaugebieten, und bekanntlich ist der Weinbauer immer der freigebigste, nicht etwa nur freigebig, wenn es heißen sollte, Getränke auf den Tisch zu stellen, wenn es heißt, den Tisch zu decken, er ist bisher der freigebigste gewesen, wenn es hieß, Löhne zahlen. Ich will damit nicht etwa sagen, daß der betreffende Weinbauer etwa verschwenden könnte. Heute ist ihm eine Grenze gesetzt, und zwar insoweit, als wir leider mit den heute bestehenden Preisen das Auslangen nicht finden könne. Es wird mancher etwa einwenden wolle, daß ja dann die einzig richtige Lösung der Frage wäre, daß man einfach die Weingärten aushackt und das Land, sagen wir, mit Getreide bebaut. Da, meine Herren, muß ich unbedingt auf die Güterklasse jenes Bodens hinweisen, der dem Weinbau dient. Bekannt ist, daß der Weinbau in jenen Gebietsteilen betrieben wird, die tatsächlich für andere Kulturgattungen nicht verwendbar sind, d. h. im Hügelland, in welchem höchstens die Akazie gedeiht. Der Wein ist im Bezug auf Boden nicht außerordentlich anspruchsvoll, er verlangt aber unbedingt ausgiebige Düngung, er verlangt unbedingt Beigabe von Kunstdüngemitteln und außerordentlich viel Arbeit und Bearbeitungskosten. Wenn also der Weinbau in unseren Gebieten allzu hoch überlastet ist mit Steuern, dabei aber die Bearbeitungskosten übergroß sind, dann ist selbstverständlich auch die Frage der Bezahlung der landwirtschaftlichen Arbeiterschaft nicht mehr in einer angenehmen Form zu lösen. Mit dem Preis des Weines steht und fällt schließlich auch der Taglohn, der eben erschwinglich ist und bezahlt werden kann.


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