Ètvrtek 24. bøezna 1927

Der zweite Schritt, mit dem wir uns schon im Ausschuß zu beschäftigen haben, ist, daß man das Wahlrecht bei der Verwaltungsreform für die Bezirke und Gaue verschlechtern will. Da kommt man über die Frage des Soldatenwahlrechtes noch leichter hinweg, indem man die Grenze des wahlfähigen Alters auf 24 Jahre hinaufgesetzt und außerdem noch eine Verschlechterung vorgenommen hat durch die einjährige Seßhaftigkeit. Wenn wir uns aber die Reden der Regierungsparteiler und insbesondere unserer deutschen Regierungsparteiler anhören, so kommen wir darauf, daß das noch nicht alles ist, sondern daß die Herrschaften noch ganz andere Absichten haben. Wir haben uns vor kurzem im Budgetausschuß anläßlich der Beratung der Steuervorlagen mit der Frage der Möglichkeit der Sanierung der Gemeindefinanzen beschäftigt und haben auseinandergesetzt, daß es nicht angeht, die Gemeinden noch mehr zubevormunden, als sie ohnehin bevormundet sind und daß die Sanierung der Gemeindefinanzen auf eine ganz andere Art und Weise möglich wäre. Und da hat einer der Führer der deutschen Regierungsparteien, der Koll. Windirsch, es für notwendig befunden auseinanderzusetzen, daß die Bevormundung der Gemeinden, der autonomen Verwaltungen vollkommen gerechtfertigt sei. Zur Begründung hat er angeführt, daß in den Gemeinden jene, die nichts zahlen, darüber beschließen, was die andern zu zahlen haben. (Výkøiky.) Uns ist das, was wir vom Koll. Windirsch gehört haben, ja nichts Neues. Als wir vor 30 und über 30 Jahren den Kampf um Erweiterung des Wahlrechtes führten und insbesondere auch das Wahlrecht für die Gemeindevertretungen forderten, haben wir in allen unseren Versammlungen, wo uns Gegner entgegengetreten sind, vernehmen können, daß eine solche Forderung unberechtigt sei, denn die Arbeiter zahlen ja nichts. Und wir haben vor dreißig und vierzig Jahren den Herrschaften eben auseinandersetzen müssen, daß die Arbeiter zahlen und daß es die Arbeiter sind, welche in den Gemeinden und nicht nur in diesen, sondern auch im Staate nicht nur die indirekten Abgaben zu tragen haben, sondern auch durch die sogenannten direkten Steuern und Umlagen belastet werden, die auf dieselben abgewälzt werden; wir haben schon vor 30 und 40 Jahren ihnen auseinandersetzen müssen, daß die Zinssteuer nicht bezahlt wird von den Hauseigentümern, sondern bezahlt wird von den Mietparteien und daß auch die Erwerbsteuer, auf die sie sich mitunter soviel einbilden, nicht bezahlt wird von den Unternehmern, Fabrikanten oder Gewerbetreibenden, sondern überwälzt wird mit allen Umlagen, die darauf lasten, allen Zuschlägen, als Regiekosten, die eben aufgebracht werden müssen entweder von den Arbeitern oder von den Konsumenten, und daß es ein Unsinn ist, wenn man sagt, daß die Arbeiter nicht zahlen und daher kein Recht haben sollen. Aber es zeigt uns diese Argumentation, wie sie vom Koll. Windirsch schon wieder ins Treffen geführt wurde, welcher Wind weht und welche Absichten bestehen. Es zeigt uns, daß die Herrschaften nicht halt zu machen beabsichtigen bei dem, was sie jetzt in Vorschlag bringen, sondern, wenn es nach ihrem Wunsche geht, daß auch noch eine Verschlechterung der Gemeindewahlordnung und vielleicht auch anderer Wahlordnungen vorgenommen wird. Wenn ich sage: andere Wahlordnungen, so natürlich nur dann, wenn sie die qualifizierte Mehrheit zu erreichen vermögen. Da ist das Hindernis groß, bei der Gemeindewahlordnung leider nicht und da ist vielleicht die Möglichkeit vorhanden, die Mehrheit zu erlangen. Daß Sie also noch solche Absichten haben und, daß wir mit dieser Vorlage nur mit dem ersten Schritt einer reaktionären Tat zu rechnen und diesen ersten Schritt abzuwehren, uns aber schon für den Kampf zu rüsten haben, den wir später gegen diese Parteien zu führen haben werden.

Es ist selbstverständlich, daß wir gegen diese Vorlage in aller Schärfe Stellung nehmen müssen, weil wir wissen, daß diese Vorlage nicht nur eine Verschlechterung des verfassungsmäßig gewährleisteten Grundrechtes ist, sondern daß diese Vorlage, wie ich schon sagte, nichts anderes ist als der erste Schritt der reaktionären Handlungen der deutsch-èechischen Koalitionsparteien, welchen wir jetzt vor uns haben. (Souhlas a potlesk nìm. soc.-demokratických poslancù.)

2. Øeè posl. Krebse (viz str 304 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wir haben von einem der Berichterstatter zu diesen Regierungsvorlagen hören müssen, daß nur Deutschland und Ungarn die Feinde der Èechoslovakei seien und als einzige dafür in Betracht kommen und wir haben erst gestern wieder aus dem Munde eines Redners der nationaldemokratischen Partei, des Herrn Abg. Ježek, eine fanatische Hetzrede gegen Deutschland vernehmen müssen. Letzterer hat Deutschland nicht nur der geheimen Militärorganisation und der Wiederaufrichtung seiner Militärmacht bezichtigt, sondern auch, gestützt auf das dreckigste Blatt, das in Deutschland gedruckt wird, "Die Welt am Montag" des Herrn von Gerlach, ein einziges Lied des Hasses gegen Deutschland gesungen, ja er hat förmlich mit dem Ruf: "Die Gefahr kommt von Deutschland" darauf hingewiesen, daß die Armee der Èechoslovakei vorbereitet und reorganisiert werden müsse und daß die vorliegenden Gesetzentwürfe dieser Voraussetzung dienen. Wir fragen die deutschen Regierungsparteien, ob auch sie bereit sind, die Rüstungen dieses Staates gegen Deutschland vorbereiten zu helfen? (Výkøiky na levici.) Aber wir fragen da nicht nur die Herren von den deutschen Regierungsparteien, sondern wir fordern von ihnen als Sudetendeutsche, daß sie hier in diesem Saale auftreten und die Herren von der èechischen Regierungskoalition fragen, ob das der Zweck der Zusammenarbeit von Gleichen unter Gleichen ist. (Souhlas poslancù nìm. strany nár.-socialistické. - Rùzné výkøiky.) (Další èást øeèi posl. Krebse byla usnesením pøcdsednictva posl. snìmovny ze dne 24. bøezna 1927 podle §u 9, lit m jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy. Viz str. 318 této tìsnopisecké zprávy.)

Místopøedseda Stivín (zvoní): Volám pana øeèníka za tento výrok k poøádku.

Posl. Krebs (pokraèuje): Das wird nichts ändern an den geschichtlichen Tatsachen. Es ist eine sehr bestrittene Frage, ob die èechoslovakische Armee im entscheidenden Augenblick den Wert besitzen wird, der einerseits den gewaltigen Geldopfern, andererseits den Hoffnungen auf Sicherung entspricht, die von der Staatsnation an ihre Existenz geknüpft werden. Ob das Zeitalter des hochentwickelten Flugwesens, des Gaskrieges und anderer sogenannter Errungenschaften der Wissenschaft kleine Staaten von der Grenzführung der Èechoslovakei überhaupt ihre Armeen werden zur Geltung bringen können, das ist eine Frage, die man sehr eingehend und wissenschaftlich erörtern müsste. (Výkøiky posl. inž. Junga.) Es mag sehr leicht sein, daß all die ungeheuerlichen Geldopfer, daß all die Opfer an Zeit und Wohlstand, die dieses Land für seine Armee bringt, sich eines schönen Tages als vollständig ergebnislos herausstellen könnten. Mag dem nun sein wie immer: Dieser Staat hat nun einmal seine Armee, die leitenden Staatsmänner glauben ihrer nicht entraten zu können und selbst der Optimismus des Herrn Präsidenten Masaryk, der bekanntlich erst jüngst vor einem hundertjährigen Frieden predigte, kann Euch nicht davon überzeugen, daß die Dinge zwecklos seien. Wenn nun eine Armee da ist - das begreift sicher jederman und auch wir begreifen es - so müssen Sie sich dieses Instrumentes bedienen, die Rekruten müssen ausgebildet, einexerziert werden; wozu hätten Sie sie denn sonst einberufen? Dazu braucht man auch Instruktoren. Der Herr Minister für Heerwesen hat daher dem Hause ein Gesetz über die länger dienenden Unteroffiziere vorgelegt und im Wehrausschuß sehr beweglich Klage darüber geführt, daß die Armee nicht genügend Unteroffiziere habe und daß die Chargen einfach nicht beim Militär bleiben wollen. Sie denken sich eben wahrscheinlich heute wie einst, vor Jahren: "Was brauchen wir das Militär, gebt's uns Flašku her. Seien wir froh, daß wir die Sache vom Halse haben." Diesem Übelstand, daß die Soldaten sich zum längeren Dienste in der Armee nicht mehr entschließen mögen, soll nun das Gesetz Nr. 849 betreffend die Versorgung der länger dienenden Unteroffiziere abhelfen.

Ich werde mir gestatten, mich sachlich über dasselbe auszusprechen. Wenn die Heeresverwaltung sich im Rahmen des alten Zertifikatistengesetzes gehalten hätte, würde man das von unserem Standpunkte aus zwar nicht billigen können, aber doch begreifen. Aber die Èechoslovakei entösterreichert sich bekanntlich ununterbrochen. Man hat sich daher auch mit dem österreichischen Zertifikatistengesetze nicht begnügt, sondern in der heute dem Hause zur Beschlußfassung vorgelegten Gesetzesvorlage ein Gesetz vorgelegt in einer Form, die wesentlich weitergehend ist als das alte Gesetz, das aus dem Jahre 1872 stammt. In Zukunft sollen die mit dem Zertifikat beteilten länger dienenden Unteroffiziere nach einer achtjährigen Militärdienstzeit nicht nur in alle Staatsdienste eintreten können, sondern nach § 2 der Gesetzesvorlage Absatz 2 in die Dienste aller öffentlich-rechtlichen Korporationen und Anstalten, auf die sich der § 212 des Gehaltsgesetzes bezieht, zugelassen werden müssen. Das heißt, daß nunmehr die Krankenhäuser, die Krankenkassen, die Gemeindevertretungen und Bezirksverwaltungskommissionen und die Versicherungsanstalten gezwungen sein werden, ihre freiwerdenden Stellen mit länger dienenden Unteroffizieren zu besetzen. Der Absatz 3 desselben Paragraphen bestimmt weiter, daß auch alle Stellen in Privatbetrieben, die dem Transport dienen, Straßenbahnen etc. und aller Dampfschiffahrtsgesellschaften für sie reserviert werden müssen, dann die Stellen von Unternehmungen und Betrieben, in denen der Staat mit der Aktienmehrheit beteiligt ist, ferner jene, die dauernd vom Staate subventioniert werden oder Betriebe, zu deren Führung eine Konzession nötig ist. Jede Privatfirma, die heute Staatslieferungen hat, oder die von einer Konzession oder Lizenz abhängt. wird von nun ab gezwungen sein, Militärpersonen einzustellen. Auf die Außerachtlassung der gesetzlichen Bestimmungen sind schwere Strafen gesetzt. Alle offenen Posten dieser Unternehmungen müssen rechtzeitig dem Ministerium für Nationalverteidigung unterbreitet werden, welches die Ausschreibung besorgt. Die Folgen dieses Gesetzes werden unabsehbare sein. Dieses Gesetz ist viel schlimmer als das Legionärgesetz, weil es von langandauernder Wirkung sein wird und weil dadurch Tausende Stellen in Privatunternehmungen, die bisher von Deutschen besetzt wurden, für uns verloren gehen, ja ich behaupte, daß dieses Gesetz in seiner Wirkung auf unseren deutschen Arbeitsplatz von einer ähnlichen Wirkung sein wird wie es die Bodenreform in Bezug auf deutschen Bodenbesitz war. (Sehr richtig! - Rùzné výkøiky na levici.) Herr Minister Udržal hat zwar im sozialpolitischen Ausschuß versichert, daß das nationale oder politische Moment keinerlei Berücksichtigung finden werde. (Posl. inž. Jung: Man kennt das! Das hat man beim Abbaugesetz auch gesagt!) Wir kennen ja ministerielle Erklärungen sehr genau. Er hat aber auch gesagt - und das ist sehr wichtig, ich zitiere wörtlich - daß "bei der Unterbringung der länger dienenden Unteroffiziere in der Slovakei in erster Linie auf die Angehörigen der slovakischen Nation gesehen werden wird". Ich bitte, meine Herren, daraus sieht man ja. daß seine erste Mitteilung nicht richtig ist. Denn wenn auf die Nation nicht gesehen wird, darf der Minister doch nicht auf die Unteroffiziere in der Slovakei in erster Linie Rücksicht nehmen. Wir bestreiten den Slovaken durchaus nicht das Recht auf Unterbringung ihrer Söhne in der Heimat. Ganz im Gegenteil, wir stimmen voll mit ihnen überein und wir gönnen ihnen die Erfüllung ihrer Wünsche. Aber wir fragen den Herrn Minister Udržal, wenn er diese Garantie einem Volk von nicht ganz 2 Millionen gibt, warum gibt er nicht dieselbe Zusicherung mit einem noch größerem Rechte einer Nation von 31/2 Millionen (Souhlas na levici.) und ich frage wiederum die Regierungsparteien deutscher Nation, wo sie geblieben sind, und warum keiner seinem Regierungskollegen bei diesem Anlaß auf die Schulter geklopft und gesagt hat: Wenn Du das den Slovaken garantierst, warum garantierst Du das nicht auch uns Sudetendeutschen? Auch für uns, meine Herren, muß das öffentlich ausgesprochen werden, nicht in geheimen Zirkeln oder in geheimen Flüstergesprächen in den Couloirs. Ich glaube nicht einmal, daß diese gesprächsweisen Auslassungen des Ministers Udržal im Wehrausschuß überhaupt einen praktischen Wert haben, wenn sie nicht im Gesetze verankert sind. Aber immerhin ist es Zeit, von der vollständigen Mißachtung zu sprechen, die man von Seite der Herren Minister den deutschen Regierungsparteien gegenüber an den Tag legt, wenn man nicht einmal eine solche Gleichstellung mit dem slovakischen Volke auch für uns Deutsche durchsetzen konnte. (Posl. inž. Jung: Wer sich selbst entwürdigt, darf vom anderen keine Achtung verlangen!) Jawohl, der darf sich nicht darüber beschweren, wenn man über ihn zur Tagesordnung übergeht, wenn man ihn mit Fußtritten regaliert, wenn er mißbraucht wird.

Wir fragen die Regierungsparteien deutscher Nation, warum sie den Herrn Minister Udržal nicht bewegen konnten, eine gleiche Erklärung für die Sudetendeutschen abzugeben. Daß der Eintritt deutscher Unteroffiziere in die Laufbahn der länger dienenden Unteroffiziere gar keine Gewähr dafür bietet, daß sie auch wirklich eine staatliche Anstellung erhalten, dafür sorgt schon der Text des Gesetzes. Im § 6, Abs. 2 b heißt es ausdrücklich, daß die Bedingung zur Verleihung eines vorbehaltenen Dienstplatzes unter anderem sein wird, daß der längerdienende Unteroffizier gut qualifiziert ist. Zu dieser Qualifikation gehört auch die Kenntnis der èechischen Staatssprache. Wir Deutschen haben Staatsangestellte gehabt, die Prüfungskommissäre in der èechischen Staatssprache waren und von denen man trotzdem nachher erklärt hat, daß sie die Staatssprache nicht genügend beherrschen, worauf sie entlassen wurden. Wir wissen alle, wie man diese Dinge mißbraucht, wie man diese Bestimmung von der Qualifikation bezüglich der Sprachkenntnisse mißbraucht, und wir wissen auch, daß auch das wieder eine Fußangel für unsere Soldaten sein wird, die sich vielleicht der Hoffnung hingeben werden, daß der Dienst beim èechoslovakischen Heere vielleicht ihnen eine Anstellung nach § 7 des Gesetzes ermöglichen werde. Wir fragen da aber auch die Regierungsparteien, wo sie waren, als diese gesetzlichen Bestimmungen niedergelegt worden sind. Wissen sie nicht, daß tausende und abertausende Anstellungsmöglichkeiten in den deutschen Gemeinden, Bezirken, Dampfschiffahrtsgesellschaften, auf den Klein- und Privatbahnen, bei den Aktiengesellschaften und anderen privaten Unternehmungen den Deutschen verloren gehen werden? Das bedeutet nach der Massenvertreibung der Deutschen aus dem Staatsdienst - ich kann es nicht anders bezeichnen als eine Massenvertreibung - eine neue ungeheuerliche Vernichtung der bisherigen deutschen Existenz, des deutschen Arbeitsplatzes, und das noch dazu mit deutschen Stimmen! (Sehr richtig!)

Wir haben uns bei Gesetzen, die Massenentlassungen von deutschen Staatsangestellten betroffen haben, wenigstens vor der Welt beschwören dürfen, weil wir nicht dazu die Hand geboten haben, bei ihnen mitzuwirken; jetzt aber werden diese Gesetze mit deutschen Stimmen beschlossen, und das ist das Tragische, das Ungeheuerliche, das ist die ungeheure Schuld, die die Herren von den Regierungsparteien auf ihre Schultern laden und für die sie die gesamte sudetendeutsche Bevölkerung eines Tages zur Verantwortung ziehen wird. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Slavíèek.)

Wenn die Regierung heute daran geht, für die Unteroffiziere der èechoslovakischen Armee ein neues Zertifikatistengesetz zu schaffen, dann muß dieser Anlaß dazu benützt werden, um das alte Unrecht zur Sprache zu bringen, das an den Zertifikatisten der alten Armee in zahlreichen Fällen verbrochen worden ist. Nach dem Umsturz des Jahres 1918, als nicht genügend aufbauende Mitarbeiter vorhanden waren, interessierte sich das Ministerium für nationale Verteidigung auch für die ehemaligen längerdienenden Unteroffiziere deutscher Nationalität und forderte sie auf, bei der Armee weiter Dienst zu leisten. Viele deutsche Unteroffiziere, welche 10, 15 ja 20 Jahre Dienstleistung hinter sich hatten, haben sich bereit erklärt und sind in die Armee eingetreten, Leute, die sich den Anspruch auf Grund des Gesetzes vom Jahre 1872 bereits erdient hatten oder sich erdienen wollten und später eine Staatsanstellung anstrebten. Das Gesetz vom Jahre 1872 wurde später sistiert, die Unteroffiziere wurden nicht mehr in Zivilstellungen übernommen, sondern sollten in der Armee als Gagisten ohne Rangsklasse bis zu ihrer Pensionierung verbleiben. Im Jahre 1920 wurden die meisten deutschen Berufsunteroffiziere einfach entlassen, der Jahre lange Militärdienst selbst in den schlimmsten Zeiten dieser Republik wurde mit einem Fußtrott belohnt. Infolge der mit der Entlassung verbundenen Degradierung kamen die Unteroffiziere um ihre Pensionen. Ich kenne Fälle, die 15 Dienstjahre in der alten Armee und 3 Dienstjahre in der èechoslovakischen Armee hatten. Jeder, der weniger als 12 Jahre hatte, kam auch um die Abfertigung, nur in wenigen Fällen wurden Abfertigungen gegeben und auch da nur in Friedenskronen berechnet, so daß die Abgefertigten kaum den siebenten Teil der Summe erhielten auf die sie Anspruch hatten. Dabei mußten die Abgefertigten bedingungslos und schriftlich erklären, daß sie auf alle weiteren Ansprüche auf Anstellung verzichten. Nun frage ich, wo bleiben die Garantien, welche man uns geben will, die hier im Gesetze angeblich niedergelegt sind, wenn man solche Erfahrungen mit diesem Staate und dem Ministerium für nationale Verteidigung schon gemacht hat? Ich bin bereit, dem hohen Hause eine Liste jener Soldate vorzulegen, die 15 Jahre beim österreichischen Staat und 3 Jahre im èechoslovakischen Heer gedient haben und entlassen worden sind mit einem Fußtritt. Ich frage: Glauben Sie denn, daß wir nach solchen Erfahrungen Ihren Versicherungen glauben werden? Nur deshalb, weil sie deutscher Nationalität waren, hat man diese Leute hinausgeschmissen. Dieser Opfer brutaler Rechtsberaubung wird in dem vorliegenden Gesetz nicht mit einem einzigen Worte gedacht, man denkt nicht daran, diese Rechtsberaubung wieder gutzumachen. Bei diesem Anlaß muß auch wieder der in diesem Staate so stiefmütterlich bedachten Kriegsverletzten gedacht werden. Das vorliegende Gesetz ist das zweite Einstellunggesetz, das erste betraf die Legionäre, das zweite betrifft die längerdienenden Unteroffiziere. Wir fragen: Wo ist die Versorgung und das Einstellunggesetz für die Kriegsverletzten? Die Sachverständigenkonferenz für Kriegsbeschädigte, die im September 1923 in Genf tagte, hat Richtlinien für ein Einstellungsgesetz beschlossen. Der damalige Vertreter der èechoslovakischen Regierung in Genf gab dort die Erklärung ab, daß in der nächsten Zeit ein Gesetzenwurf, betreffend die Einstellung der Kriegsverletzten, dem Abgeordnetenhause vorgelegt werden würde. Seither sind vier Jahre verflossen, aber das Versprechen des èechoslovakischen Regierungsvertreters in Genf ist nicht eingelöst worden. Die Kriegsbeschädigten können Hungers sterben, das interessiert die Machthaber nicht. (Výkøiky posl. inž. Junga.) Ich habe jetzt eine Interpellation an den Finanzminister überreicht, über einen Kriegsverletzten, der zu 75% verletzt ist und eine Frau und zwei Kinder hat, achtmal angesucht hat und immer abgewiesen wurde, während ein 25%iger Kriegsverletzter èechischer Nationalität ihm vorgezogen worden ist. Wenn wir solche Dinge hören, dann müssen wir sagen, von der Tribüne dieses Hauses muß das Wort ergriffen werden, um diese unerhörten Zustände in diesem Staate ins rechte Licht zu stellen. (Posl. Myslivec: Na jedné stranì hlásáte velezradu a na druhé chcete si dáti platiti!) Also die Kriegsbeschädigten können ruhig Hungers sterben! Verlangen Sie nicht von uns Patriotismus, wenn Sie uns so behandeln. (Výkøiky posl. inž. Junga a Myslivce.) Wir wollen unsere Steuergelder haben. Wir zahlen wohl keine Steuern? So lange einem der Staat die Steuern abnimmt, müßt Ihr uns auch an den Steuern partizipieren lassen. Das wäre Raub, was Sie da haben wollen. Das ist eine demoralisierende Einrichtung. (Posl. Myslivec: Vy jste zástupcem Èeskoslovenska a ne Nìmecka!) Aber entschuldigen Sie, das hat mit unserer politischen Einstelung gar nichts zu tun, das hat mit der sozialen Einstellung zu tun. (Posl. Myslivec: Vy jste hlásal, že musí býti každý velezrádcem!) Ich habe erklärt, daß kein deutscher Mensch einen anderen deutschen Menschen umbringen wird, und Sie als christlicher Mensch wollen der erste sein, der sich dagegen aufbäumt, daß andere Menschen ermordet werden sollen. (Posl. Myslivec: Vy jste zástupce Èeskoslovenska a nesmíte tak mluvit!) Wir sind Sudetendeutsche und Angehörige des deutschen Volkes. Da werden Sie uns nichts dreinreden. Wir sind hier Sudetendeutsche in erster Linie. Die Herren interessiert es nicht, wenn die Kriegsverletzten Hungers sterben, das interessiert die Machthaber nicht. Dafür wird aber das Einstellungsgesetz für die längerdienenden Unteroffiziere neu beschlossen, das nicht nur Staatsanstellungen, sondern auch Privatanstellungen noch reserviert und also wird noch die geringe Möglichkeit, die die Kriegsverletzten haben, um in der Privatindustrie unterzukommen, diesen Opfern des Krieges auch noch weggenommen werden. Die Kriegsverletzten werden nirgends in dieser Republik geschützt, die Opfer des Militarismus müssen sehn, wie für das Heer Miliardenausgaben gemacht werden, während ihnen die geringen Renten gestrichen werden und anderseits jede Anstellungsmöglichkeit geradezu durch die neue Konkurrenz weggenommen wird. Dieses Vorgehen wird sich bestimmt einmal rächen, denn die Soldaten von heute werden sich einmal bestimmt daran erinnern, wie man die Kriegsverletzten eines andern Krieges behandelt hat und sie werden im geeigneten Augenblick auch ihre Konsequenzen in diesem Falle ziehen und sich fragen, ob sie sich ihre Knochen zerschlagen lassen sollen, ob sie sich zum Krüppel machen lassen sollen um nachher so behandelt zu werden, wie heute die Kriegsverletzten. Wir fordern entschieden: 1. Beschränkung des Einstellungsgesetzes für längerdienende Unteroffiziere auf Staatsanstellungen, wie es früher einmal war. 2. Sicherungen, daß in den sudetendeutschen Gebieten nur deutsche längerdienende Unteroffiziere angestellt werden, wie das auch den Slovaken zugesichert worden ist. 3. Die Wiedergutmachung der Degradierungen und der Wegnahme der Zertifikate bei den längerdienenden Unteroffizieren deutscher Nation, die dem alten Heere angehört haben und 4. Herausgabe eines Einstellungsgesetzes für die bisher noch immer unversorgten Kriegsverletzten.

So lange diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann keine wahrhaft deutsche Partei, die nicht die ernstesten Interessen des sudetendeutschen Volkes preisgeben will, für diese Gesetzesvorlage stimmen. Wir warnen die Regierungsdeutschen nochmals, ihre Zustimmung zu einem Gesetz zu geben, das eine Blankovollmacht zur Èechisierung deutscher Arbeitsplätze ist und fordern die Rückverweisung der Vorlage an den Wehrausschuß. (Potlesk postancù nìm. strany nár. socialistické.)

3. Øeè posl. Elstnera (viz str. 316 tìsnopisecké zprávy):

Die Militärvorlagen ergänzen sinngemäß die Reihe reaktionärer Gesetzvorlagen, die uns von der deutschèechischen Koalitionsregierung seit ihrem Bestande beschert werden. So wie auf den übrigen Gebieten der Gesetzgebung erweist sich bei der Behandlung dieser Vorlagen der deutsche Koalitionspartner als die verläßlichste, knechtseligste Stütze der Reaktion. Es sind dieselben Herren, die seit Jahr und Tag von der nationalchauvinistischen Phrase leben, die das Maul nicht weit genug aufreißen konnten, als die berufenen Wortführer im Kampfe um die Verwirklichung der nationalen Ideale - es sind dieselben deutschnationalen und christlichsozialen Demagogen, die, solange sie nicht zur Futterkrippe zugelassen wurden, den Kampf gegen die Methoden der nationalen Unterdrückung insbesondere gegen die militärische Unterdrückung predigten, und die jetzt, nachdem man ihnen in ihre empfangsbereiten Hände die notwendige Anzahl von Kohleneinfuhrscheinen gedrückt hat, ihre Zustimmung zu den infamsten reaktionären Anschlägen gegen die breiten Massen der Arbeitenden geben. Es ist noch nicht solange her, daß die Herren vom Bunde der Landwirte, der christlichsozialen Partei und der Partei der Kleingewerbetreibenden in den Wählerversammlungen gegen die Militärlasten, von denen die Arbeiter und die kleinen Leute in der Èechoslovakei heimgesucht werden, wetterten. Jetzt pfeifen diese Demagogen bereits aus einem anderen Loch: Mit ihrer Hilfe konnte es die Regierung wagen, die sogenannten Militärvorlagen dem Parlament zu unterbreiten.

Man sagt, daß die èechoslovakische Republik auf allen Gebieten der öffentlichen Verwaltung und der Gesetzgebung eine getreue Kopie der altösterreichischen Verhältnisse darstelle. Aber diese Erklärung ist nur mit der Ergänzung richtig, daß die reaktionären Maßnahmen in unserer demokratischen Republik alles übertreffen, was das alte Österreich in dieser Hinsicht geleistet hat, daß die Reaktion in der Èechoslovakei auf allen Gebieten der Gesetzgebung die höchsten Triumphe feiert u. zw. hauptsächlich von dem Augenblick an, von dem ab zwei Führer des sogenannten Sudetendeutschtums die Ministerbänke zieren.

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