Úterý 3. kvìtna 1927

Für den Teil des Landvolkes, der sich mit Landwirtschaft befaßt, war die Aussicht, daß die Grundsteuer des alten Entwurfes vorläufig einer Regelung nicht unterzogen werden sollte, wenig tröstlich, denn die Erfahrungen aus den Zeiten Österreichs und aus der jüngst vergangenen Zeit in diesem Staate zeigten uns ganz klar, daß die Landwirtschaft aus ihrer Aschenbrödelrolle nicht herauskommen sollte. Wurden doch bei Beratung des Entwurfes Stimmen laut, die eine übergroße Aufwertung forderten. Auch die Erwerbsteuer für Besitzer sollte festgelegt werden, während eine solche derzeit nur die Pächter von Höfen und Grundstücken zu zahlen haben. Es fragt sich ja überhaupt, ob die Erwerbsteuer diejenige Steuer wäre, die bei den zerstückelten Betrieben, wie sie die Landwirtschaft in überwiegender Zahl vorstellt, ohne besondere Erschwerung in der Verwaltung durchzuführen wäre. Es stellt sich demgemäß heraus, daß eine Valorisierung undurchführbar war, so lange der Grundkataster nicht überprüft und neu verfaßt wurde. Schreiende Ungerechtigkeiten auf dem Gebiete der Grundsteuer wären da weiter in Geltung geblieben. Als Beweis hiefür diene folgendes Schreiben: "Im nordwestböhmischen Braunkohlengebiete haben viele Landwirte bei der Inanspruchnahme ihres Grund und Bodens durch den Bergbau denselben nicht in das Eigentum der Bergbaugesellschaft gegeben, sondern sie haben denselben behalten und infolgedessen die Steuern als Eigentümer auch weiter bezahlt. Die Gründe, die die Landwirte zu diesem Schritte immer bewogen haben, waren folgende: Erstens wollten sie aus ihrem oftmals arrondierten Besitz nichts in fremde Hände geben. Zweitens hatten sie die Absicht, nach erfolgtem Kohlenabbau ihre Grundstücke durch Rekultivierung wieder ertragsfähig zu machen um so den Wirtschaftskörper in seiner Gänze beisammen zu halten. Andere Grundstücke sind in unserer Gegend wegen des geringen Angebotes schwer zu kaufen. Drittens waren diese Grundstücke für die Wirtschaft oft sehr wertvoll, da sie in der Nähe der Wirtschaft lagen und leicht zu bewirtschaften waren. Viertens haben einsichtsvolle Bauern in unserer Gegend auch gewußt, daß ein Landwirt ohne den ertragsfähigen Faktor, den Grund und Boden, eine Null ist und mit dem Alleinbesitz der Wirtschaftsgebäude und des sonstigen Inventars zugrunde gehen muß. Nach beendetem Bergbau wurde nun von den Landwirten in den 80er und 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts ein großer Teil ihrer devastierten Flächen durch Rekultivierung wieder ertragsfähig gemacht. So haben die Landwirte der Ortschaft Ladowitz allein über 1000 Strich (300 Hektar) rekultiviert. Auch in anderen Ortschaften des Bezirkes wie in Dux, Liptitz, Sobrusan, Schellenken, Neudorf-Herrlich, Janegg, Ullersdorf, Strahl usw. wurde viel rekultiviert. Manche der devastierten Grundstücke konnten nicht rekultiviert werden, da die Bingen (Trichten) zu tief und die Kosten zu groß geworden wären. Der Landwirt mußte mit solchen Objekten eine bessere Zeit abwarten. Bei manchen Grundstücken war die Rekultivierung auch deshalb nicht möglich, da noch Hohlräume offen standen und das Zubruchegehen derselben abgewartet werden mußte. So ist es gekommen, daß bei vielen Landwirten in unserer Gegend der Grundbesitz zum größten Teil aus rekultivierten und minderertragsfähigen und zum Teil aus vollständig devastierten und gänzlich ertragslosen Grundstücken besteht. Der Landwirt muß nun für die rekultivierten und für die devastierten ertragslosen Grundstücke dieselbe Steuer zahlen wie für gute und gänzlich unbeschädigte Felder. Die Grundsteuereinschätzung ist in unserer Gegend sehr hoch. Der Katastralreinertrag ist in der Duxer Gegend durchschnittlich mit 50 bis 80 Kronen per Hektar eingeschätzt und somit der höchste von ganz Böhmen. Schon im Frieden hat ein Landwirt bei uns für einen Strich Grund an sämtlichen Steuern 10 Kronen gezahlt. Wenn ein Landwirt ein devastiertes Grundstück durch 25 Jahre in seinem Besitz hatte, so hat er für dieser Strich Feld, einen Betrag von 250 Kronen, wenn man die Zinsen mitberechnet, einen Betrag von 501 Kronen an Steuern gezahlt. Er hat also beinahe soviel an Steuern gezahlt, als das Grundstück wert war. Heute sind die Verhältnisse noch schlechter, da die Umlagenprozente in den Gemeinden, im Bezirk etc. kolossal gestiegen sind. Bei den rekultivierten Grundstücken sind die Verhältnisse ähnlich. Die rekultivierten Felder geben in den ersten Jahrzehnten nur die Hälfte Ertrag von den ursprünglichen Böden und beanspruchen außerdem einen viel größeren Regieaufwand als ursprüngliche Böden. Auch für diese Felder muß der Landwirt die volle Steuerquote zahlen. Unter den heutigen mißlichen Geldverhältnissen fällt es dem Landwirt besonders schwer, für solche Objekte, die ihm gar keinen oder nur einen geringen Ertrag geben, solche hohe Steuerquoten aufzubringen. Wir ersuchen daher um Abhilfe auf diesem Gebiet."

Diesen Wünschen nachzukommen, haben wir uns bemüssigt gefühlt und uns veranlaßt gesehen, dahin zu wirken, daß diese Umstände bei der Steuerreform auch in Betracht gezogen werden. Wohl war es nicht möglich, das in die Paragraphe hineinzubringen, aber es war doch möglich, es in den Einführungsbestimmungen zu regeln. Es ist zu begrüßen, daß sich die maßgebenden Stellen meiner Bitte nicht verschlossen haben und sich von der Notwendigkeit der Beseitigung dieses dringenden Unrechtes überzeugen ließen, außerdem dafür zu gewinnen waren, sich persönlich an Ort und Stelle davon zu überzeugen. Es wurde erzielt, daß in den Einführungsbestimmungen zu dem Gesetz über die direkten Steuern im Artikel VIII, Abs. 2 folgende Bestimmung aufgenommen wurde: "Bis zur neuen gesetzlichen Regelung werden die bisherigen Bestimmungen über den Grundkataster und seine Führung durch nachstehendes ergänzt:

a) Als dauernde Veränderungen im Gegenstand der Grundsteuer, die zufolge der Bestimmung des § 96, Zahl 1, dieses Gesetzes eine Ausnahme von der Steuerpflicht zulassen, sind auch die durch Schürfung entstandenen Veränderungen anzusehen. Auf solche Veränderungen wird nur dann Rücksicht genommen, wenn es sich bei einem einzelnen Grundstück um eine zusammenhängende Fläche handelt, die bei Gärten und Weinbergen 100 m2, bei den übrigen Grundstücken 1000 m2 übersteigt, oder auch um kleinere zusammenhängende Flächen, wenn sie mindestens 40 % des Gesamtausmaßes der Parzelle bilden,

b) Die Änderung der Bonitätsklasse eines Grundstückes ist zulässig, wenn sich in einem bestimmten Gebiete von der Zeit seit der letzten Klassifizierung der Grundstücke die Ertragsfähigkeit des Bodens sichtlich und wesentlich abweichend von der Ertragsfähigkeit in den benachbarten Gebieten infolge der Schürfung geändert hat. Auf solche Veränderungen wird bei Wäldern, die nach dem durchschnittlichen Ertrage ihres Bodens klassifiziert sind, nur dann Rücksicht genommen, wenn hiedurch die durchschnittliche Klassifizierung des Waldes wenigstens um eine Bonitätsklasse geändert worden ist und bei anderen Grundstücken nur dann, wenn es sich bei einem einzelnen Grundstücke um das Ausmaß von mindestens einem halben Hektar handelt, oder wenn infolgedessen der Katastralertrag der ganzen Parzelle um mehr als 10% herabgesetzt worden ist".

Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Finanzminister kam doch ein Einvernehmen mit ihm zustande, und zwar in folgender Weise:

Die Steuergrundlage bildet nach dem Antrag der Mehrheitsparteien Folgendes: Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist bei Wäldern das Zwanzigfache, bei den übrigen Grundstücken das Siebzehnfache des Katastralertrages, mit welchem die einzelnen Grundstücke im Grundkataster eingetragen sind. Zur Steuergrundlage der Grundsteuer haben die Mehrheitspartei en folgende Abänderungsanträge gestellt: Der Satz der Grundsteuer beträgt 2% der Steuergrundlage. Mit der Grundsteuer wird ein besonderer Beitrag von 11/2% der Steuergrundlage eingehoben. Von dem besonderen Beitrag sind Grundstücke von Bodenbesitzern befreit, deren ganzjähriges Einkommen weder für sich, noch mit dem Einkommen des Hauptes der Familie, mit welchem sie eventuell gemeinsam der Einkommensteuer zu unterziehen wären, den der Einkommensteuer nicht unterworfenen Betrag übersteigt und welche auch mit den übrigen Mitgliedern des gemeinsamen Haushaltes in derselben Steuergemeinde keinen größeren Grundbesitz haben als höchstens mit den Gesamtkatastralertrag von 120 K.

Der besondere Beitrag ist keine Unterlage für die Einhebung irgendwelcher Zuschläge.

Grundsteuernachlässe werden gewährt bei Elementarschäden. Bei den Landeskulturräten werden besondere Fonds zu dem Zwecke errichtet, damit aus ihnen in Fällen umfassender Beschädigung von Landeskulturen durch Elementarkatastrophen den beschädigten Steuerpflichtigen Ersatz der Grundsteuer mit dem besonderen Beitrag und den Zuschlägen gewährt werde.

Zu diesen Fonden trägt der Staat 30 % des besonderen Beitrages bei, die Gemeinden von den eingehobenen Gemeindezuschlägen 10% der Grundsteuer, die in der Gemeinde von allem Boden außer den Wäldern vorgeschrieben wird.

Die Überschüsse der besonderen Fonds können zur Gewährung außerordentlicher Unterstützungen wirtschaftlich schwacher Steuerpflichtiger verwendet werden, die zur Linderung der Schäden besondere Hilfe nötig haben. Weiter sieht die Reform der Grundsteuer auch Grundsteuernachlässe bei Waldschäden vor, und sind diese für den Fall, als auf Waldboden der Holzbestand durch eine Elementarkatastrophe, z. B. Feuer, Sturm, Schneebruch, Insekten u. s. w. vernichtet wurden, berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

Es ist demgemäß ersichtlich, daß auf diesem Gebiete eine gewisse Erleichterung für die Steuerträger festzustellen ist. Bis jetzt wußte bei der ganzen Erstellung der Steuer kein Staatsbürger, besonders kein Handwerker und Landwirt, was er an Steuern schuldete. Selbst die Finanzbeamten waren sich in vielen Fällen nicht klar. Die Überzahlungen erreichten eine ungeheuere Höhe und wenn die Landwirte auch sonst keinen anderen Schaden erlitten, so hatten sie doch Geldverluste durch den Verlust der Zinsen aufzuweisen. Diese Verluste waren für die Landwirte umso drückender, weil sie sich das Geld im Kreditwege beschaffen mußten. Nicht immer wurden die Vorschreibungen anerkannt und die Rekurse schwollen in ungeheurer Zahl an, ließen auf Erledigung jahrelang warten und die Steuerzahler blieben in Ungewißheit über ihre Steuerschuldigkeit. Sie verausgabten ihre Einnahmen und hatten zur Zeit, als die Zahlungsaufträge für mehrere Jahre in ihre Hände kamen, die Taschen leer, mußten zu hohem Zinsfuß das Geld zur Bezahlung der Steuerforderung ausleihen. Dieses Ausleihen war aber äußerst schwierig, oft ganz unmöglich. Hiebei ist folgender Umstand besonders zu beachten: Wo sollte der Bauer, der Handwerker des flachen Landes seinen dringenden Geldbedarf decken? In erster Linie doch bei seinen hiemischen Raiffeissenkassen, bei den Spar- und Darlehenskassenvereinen. Diese Geldanstalten hatten aber gerade zu der Zeit, als die Steuerzahler mit den Zahlungsaufträgen für mehrere Jahre beglückt wurden, sehr kleine Einlagen zu verzeichnen. Es war die landwirtschaftliche Krisenzeit, welche ein Ansammeln von Spargroschen unmöglich machte. Der Einlagenüberschuß der Raiffeissenkassen wurde immer kleiner, die Abhebungen überwogen seit 1923 die Einzahlungen, worüber der Zentralverband der landwirtschaftlichen Genossenschaften in Prag in seinen Monatsausweisen eine genaue Übersicht gibt. Die ungeheuere Verschuldung drückt schwer auf den Bauernstand. Hiezu kommt der ungeheuere Steuerdruck, der dem Landmann die Arbeitsfreudigkeit raubte. Es wurde bei der Behandlung dieses Gesetzentwurfes sehr viel von Steuermoral gesprochen. Die Bauern und Handwerker erwarten aber von den Steuerbehörden, daß nach der Gesetzwerdung der Steuerreform auch ihnen im Veranlagungsverfahren Gerechtigkeit zuteil werde und willkürliche. Hinaufschraubungen ihrer Einbekenntnisse unterbleiben. Es wird sich empfehlen, daß der Steuerzahler insbesondere auf dem flachen Lande diese seine Einbekenntnisse protokolarisch festlegen läßt und der Steuerbeamte ihm hiebei behilflich sei, damit er seine Angaben ordnungsmäßig niederlegen kann. Nicht hohe Strafen werden den Steuerpflichtigen zur nötigen Steuermoral bringen, sondern die Tatsache, daß der Staat in ihm den Staatsbürger sieht, der gewillt ist, dem Staate zu geben, was er von ihm rechtmäßig zu fordern hat.

Der Bauer will endlich von Steuerschikanen befreit aufatmen, um seinem schweren Berufe wieder beruhigter nachgehen zu können, er will endlich auch für seine Mühe und Arbeit einen gesicherten Ertrag sein eigen nennen, um nicht dem Gedanken nachhängen zu müssen, daß er nur für den Staat schuften und schinden muß. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Horák.)

Man hat in den letzten Jahren durch ein Schlüsselsystem dem Bauern große Umsätze und noch größere Einnahmen zur Versteuerung aufgehalst, als er bei tatsächlich reichstem Ertrag seiner Wirtschaft hätte ausweisen können. Möchte doch der Staat an dem Ertrage seiner ungeheuer großen Land- und Forstwirtschaft im Ausmaß von 950.000 ha, welche im Jahre 1926 bloß einen Ertrag von 80 Millionen Kronen aufzuweisen hatte, ermessen, daß auch der selbständige und selbsttätige Bauer nicht immer die großen Einnahmen, die ihm selbst erwünscht wären, erzielen kann. Oft fehlen ihm die Betriebsmittel, er kann nicht genügend investieren, er muß knickern und knausern und wäre in den meisten Fällen sehr zufrieden, wenn er von seinem Ertrage perzentuell einen gleich großen Betrag in seine Wirtschaft hineinstecken könnte wie der Staat, der von den 80 Millionen 20 investiert.

Man muß auch von den Steuerkommissionen erwarten, daß sie nunmehr auch dem Schutze des Steuerträgers ihr Augenmerk zuwenden und die Verfahrensbestimmungen nicht zu seinen Ungunsten auswirken lassen. Die Steuerbehörde muß sich mit der Wirtschaftsführung vertraut machen, Zeugen und Sachverständige aus Kreisen nehmen, welche loyal vorgehen, und die Auskunftspersonen so selten als möglich zur Auskunfterteilung heranziehen. Man nennt diese Personen gewöhnlich "Spitzel" und es ist bekannt, daß diese Spitzel oft daran schuld sind, wenn der Steuerträger durch eine unberechtigte Höherschraubung der Steuer bedrängt wird.

Der Steuerträger ist berechtigt und in diesem Falle auch bemüßigt, von der Steuerbehörde zu fordern, daß man gegen eine Person, die unwahre Angaben macht, von Amtswegen die gerichtliche Verfolgung einleitet. Sollte es von Amtswegen nicht geschehen, so kann er das auf anderem Wege, selbst im Wege der Staatsanwaltschaft fordern. Von den weiteren Begünstigungen, die die Steuerreform bringt, ist außer den Sätzen, die allgemein bekannt sind, nur noch festzustellen, daß die allgemeine Erwerbsteuer keine Kontingentsteuer mehr sein wird, sondern eine Steuer vom wirklichen Ertrag. Bei der Beratung dieser Erwerbsteuer ist es uns gelungen, für die notleidenden Gebiete eine Begünstigung durchzusetzen. Es war bis jetzt üblich, daß die Erwerbsteuer, die ja auch mit Umlagen belegt werden kann, für die erwerbsteuerpflichtigen Hausierer und Wandergewerbler dort behandelt wurde, wo die Erwerbsteuer vorgeschrieben wurde. Nun ist im § 64 festgesetzt, daß diese Steuer in dem Wohnort vorgeschrieben wird, wo der Hausierer oder der das Wandergewerbe Ausübende sonst seßhaft ist, wenn dieser Wohnort innerhalb des Bereiches der bemessenden Steuerbehörde liegt.

Bezüglich der Hauszinssteuer wurde eine Herabsetzung von 33% nach dem alten österreichischen Friedensstand vorgenommen. Es ist dies wohl nach den Sätzen keine besondere Begünstigung, weil eben diese Steuer schon im alten Österreich allzu hoch war.

In der Bevölkerung war bei der Schaffung des Steuergesetzentwurfes die Hoffnung rege geworden, daß eine besondere Ermäßigung eintreten werde, ja gewisse Leute hofften, daß im Jahre 1927 eine Art Jubeljahr sein wird, das heißt ein Jahr, in dem überhaupt keine Steuern vorgeschrieben werden. Man muß es dahingestellt sein lassen, ob der Staat dies machen könnte. Wenn man aber aus dem Staatsrechnungsabschluß vom Jahre 1924 ersieht, daß an Steuerrückständen eine Summe von 11 Milliarden zu verzeichnen war, so würde dieser Betrag genügen, um den Staatshaushalt aufrecht zu erhalten. Aber es fragt sich: Wieviel wurde von diesen Milliarde jenen abgeschrieben, die die Begünstigungen der verschiedenen Verordnungen für sich auszunützen verstanden haben? Gewiß werden, von unseren Kreisen, von denen, die am flachen Lande leben, die wenigsten von den Begünstigungen Gebrauch gemacht haben, die da geboten waren, weil sie in Unkenntnis dieser Verordnungen und Gesetze nicht dazu gekommen sind, davon Gebrauch zu machen. Aber noch eine andere Sache: Wenn jemand von unseren Leuten gebeten hat, daß man ihm die Grundsteuer bis 1923 wegen wirtschaftlicher Bedrohung nachsehe, so hat er erfahren, wenn er in den späteren Jahren Steuern gezahlt hat, daß alle diese gezahlten Beträge auf die alten Steuern gutgeschrieben wurden und sein Gesuch demgemäß hinfällig wurde. Betrüblich ist es, wenn Leute aus dem Erzgebirge zu mir kommen und sagen: "Herr Abgeordneter, ich bin nicht in der Lage, für die Jahre 1924 und 1925 diese Beträge zu zahlen, die mir an Steuern vorgeschrieben wurden, ich bin noch rückständig auf die Raten der Vermögensabgabe und die Ergebnisse meiner Wirtschaft in den letzten Jahren waren so traurig, daß ich am liebsten davonlaufen würde." Da muß man sich fragen, ob vom Staate aus alles geschehen ist, um diesen Leuten, die so hart um ihre Existenz ringen und kämpfen, die Mittel an die Hand zu geben, sich zu behaupten. Wir können das nicht feststellen. Das Erzgebirge ist infolge seiner Lage zumeist ein viehproduzierendes Gebiet. Getreide- und Kartonelbau lohnt sich dort nicht, Viehzucht lohnt sich aber derzeit auch nicht. In unbeschrankter Zahl kommt Vieh aus Polen, Rumunien und Südslavien herein, wird vom Prager Hauptmarkt in die Provinzstädte abgegeben und es sieht sich kein Fleischhauer genötigt, sein Vieh in einem Dorfe auf dem flachen Lande oder im Gebirge einzukaufen. Die Leute sind der Verzweiflung nahe und wenn auf dem Gebiete der Steuerschuldigkeit die Behörden in baldigster Zeit nicht ein Einsehen zeigen werden, so wird sich oben im Erzgebirge und wohl auch in andern Gebieten, im Adlergebirge und im Böhmerwald, eine Katastrophe zutragen. Wir wollen nicht mehr die Rolle spielen, die die Landwirtschaft im alten Österreich und auch hier spielen mußte. Immer zugunsten der Großindustrie und des Großhandels hat man den schwachen Schultern der Bauernschaft und der Gewerbetreibenden mehr aufgebürdet, als sie tragen konnten. Von der Steuerreform erwarten diese Leute eine wirtschaftliche Besserstellung und sie fordern die Einsicht des Staates, daß es seine Pflicht ist, sich auch um diese Massen des kleines Volkes zu kümmern, weil sie nicht in der Lage sind, Vermögen ins Ausland zu verschieben und gegebenenfalls dort draußen ein herrliches Leben zu führen.

Man sagt, daß die Verschuldigung des Bauernstandes nicht derartig sei, daß er in seiner Existenz bedroht ist. Bitte die Ausweise der Raiffeisenkassen zu verfolgen und Sie werden sich überzeugen, daß höchstens nach der Ernte größere Einzahlungen zu verzeichnen sind. Schon zu Weinachten und zu Neujahr, wenn Steuerfälligkeiten zu tilgen sind, hören diese Einlagen auf und die Behebungen nehmen immer mehr und m ehr zu. Was sehen wir auf der anderen Seite? Die Ausweise der Prager Städtischen Sparkasse und der Weinberger Sparkasse verzeichnen in einem einzigen Jahre einen Zuwachs von mehreren hundert Millionen, und das auf einem Gebiete, wie es Prag ist, wo Landwirtschaft wohl gar nicht betrieben wird. Diese Einlagen können nur von Handels- und Geschäftsleuten hinterlegt worden sein. Wir wären froh, wenn unsere Bevölkerung sich nur ein Zehntel dieses Betrages als Reserve zurücklegen könnte, um in der Zeit der Wirtschaftskrise und der Not nicht an eine Verminderung der wirtschaftlichen Betätigung denken zu müssen.

Wenn man in der Regelung der Finanzwirtschaft der Selbstverwaltungskörper eine Art Beschneidung der Autonomie dieser Körperschaften sieht, so mag vieles daran wahr sein. Aber eines ist zu bedenken. In vielen dieser Gemeinden - und ich habe da wiederum mein Heimatsgebiet, das Braunkohlengebiet, vor Augen - ist die Landwirtschaft in furchtbarster Bedrängnis. Städte wie Bruch, Kopitz, Oberleutensdorf, Osseg, Niederleutensdorf etc. waren in der Hand von Leuten, die mit der Landwirtschaft und dem Gewerbe keine Fühlung hatten. Die Umlagenhöhe stieg ins Ungeheuere. Wir haben dort Dörfer, wie Bergesgrün, wo fast 1900% Umlagen sind. In solchen Gemeinden Landwirtschaft zu betreiben, ist wohl mehr als Kunst. Wenn dann auch die Gemeinde versagt, wenn in solchen Gemeinden der bedrängte Bauer, der für seine Grund stücke, für seinen Ertrag Steuern zu zahlen hat, sieht, daß ihm zur Zeit der Ernte fast alles vom Feld verschwindet, weil es ihm gestohlen wird, so ist das zu viel. Wenn er dann zur Stadtvertretung geht und sie bittet, seinen Feldern den nötigen Flurschutz zuteil werden zu lassen, dann bekommen in dies en Städten die Polizisten noch den Auftrag, sich nicht um den Flurschutz zu kümmern, es sei nicht ihre Sache, draußen außerhalb der Stadt könne geschehen, was wolle. Aber zahlen müssen diese Bauern 1400, 1600 ja 1700% Umlagen! So ist die Wirtschaft weiter nicht mehr möglich und die Leute sind nicht mehr auf ihrem Boden zu halten, wenn nicht endlich eine Milderung eintritt.

Aber noch eines muß man von diesem Platz aus sagen. Ganz so schuldlos ist an diesem Übel auch der Staat nicht, weil er an der Zuweisung der Umlagen an die Gemeinden und Bezirke sehr knickert. Ich will nicht hinweisen auf einen industriellen Bezirk. Ich habe eine Eingabe des Bezirkes Postelberg vor mir. Dieser Bezirk ist überwiegend landwirtschaftlich und er hatte das Glück, an seiner Spitze aufrechte, tüchtige Männer zu sehen, die immer für eine geregelte Wirtschaft Sorge trugen. Diesen Männern war es zu danken, daß sie selbst in den Jahren 1918 und 1920 mit 60 und 68.5% auskamen, 1921 175%, 1922 mit 150%, 1923 mit 150%, aber nun geht es sprunghaft hinauf: 1924 258%, 1925 290%, und für 1926 mußten schon 300% Umlagen vorgeschrieben werden. Wie kam das? Vom Steueramt erhielt dieser Bezirk 1918 106.085 Kronen. Es war mehr eingelangt, als dem Bezirke gebührte, und zwar ein Betrag von rund 3600 Kronen. 1919 wurden ihm ausgezahlt 183.400 Kronen, mehr eingelangt sind 37.594 Kronen, 1920 wurden vom Steueramte ausgezahlt 236.829 Kronen, die Forderung betrug 412.846 Kronen, so daß sich ein Abgang von 176.016 Kronen ergibt. 1921 sollten die Bezirksumlagen bringen 401.888 Kronen, der Bezirk erhielt 724.931 Kronen, daher ein Plus von 323.042 Kronen. 1922 sollte der Bezirk bekommen 349.649 Kronen Umlagen, erhielt in Wirklichkeit nur rund 305.000 Kronen, also ein Abgang von 44.800 Kronen. 1923 sollte der Bezirk bekommen 324.484 Kronen, erhielt in Wirklichkeit 166.207 Kronen, also ein Abgang von 158.277 Kronen. Im Jahre 1924 - das ist das erste Jahr, wo 258% Umlagen vorgeschrieben wurden - sollte der Bezirk 751.811 Kronen erhalten, erhielt aber blos 280.591 Kronen, die Überweisung blieb also mit 471.219 Kronen im Rückstande. 1925 sollte der Bezirk bekommen 858.986 Kronen, erhielt 712.938 Kronen, demgemäß ein Abgang von 146.000 Kronen. 1926 sollte der Bezirk bekommen 882.211 Kronen, erhielt aber nur 543.000 Kronen, also ein Abgang von 339.201 Kronen. Für die Zeit von 1918 bis 1926 hatte der Bezirk an Umlagen zu fordern 4,230.180 Kronen, erhielt aber in Wirklichkeit blos 3,258.841 Kronen, er hat also zu fordern 1,335.565 Kronen; er erhielt in den 1. Jahren mehr angewiesen 364.227, woraus sich für den Postelberger Bezirk ein Guthaben von 971.338 Kronen ergibt. Halten wir dem entgegen, daß dieser Bezirk für 1926 an Umlagen zu fordern hatte 882.000 Kronen, so macht dieser Abgang von 970.000 mehr, als der Bezirk 1926 laut den Vorschreibungen zu erhalten hatte, d. h. der ganze Bezirk Postelberg mußte mit Schulden seine ganze Bezirkswirtschaft aufrechterhalten. Was das in der Zeit des hohen Zinsfußes von 10 bis 12% für den Bezirk bedeutet, kann sich jeder selbst ausrechnen. Die Bezirksverwaltungskommission trifft kein Verschulden. Sie hat zu jeder Zeit die Präliminarien des Bezirkes rechtzeitig durch die Kommission sowie zur Vorlage an den Landesverwaltungsausschuß behufs Genehmigung gelangen lassen. Sie schreibt in ihrer Eingabe: "Wir haben auch nicht unterlassen, bei jeder Gelegenheit auf den Mangel in der Vorschreibung der Steuern und die Einhebung derselben samt den autonomen Umlagen hinzuweisen. Leider sind diese Anregungen bisher mehr oder weniger fruchtlos geblieben. Ein Verschulden wäre es jedoch, wenn wir die maßgebenden Behörden von diesen Tatsachen nicht in Kenntnis setzen würden. Wir müssen aber gleichzeitig die Bitte anfügen, zu veranlassen, daß endlich einmal in der Vorschreibung und Einhebung der Steuern und Umlagen sowie Abfuhr der letzteren an die autonomen Körperschaften im Bezirke Postelberg Ordnung gemacht werde, weil solche obgeschilderte Zustände auf die Dauer unhaltbar sind." Wenn der Bezirk keine Mittel erhält, wie soll er die Schotterung durchführen, die Strassen in Stand halten, den Sekretär bezahlen, die Kanzleimiete bezahlen und anderes mehr? Es ist nicht möglich, in dieser Art zu wirtschaften, es ist auch nicht angezeigt, daß man in einem solchen Falle einer autonomen Körperschaft sagt, daß sie schlecht gewirtschaftet hätte. Gewiß, es mag hie und da vorgekommen sein, in diesem Falle aber nicht. In diesem Bezirke, der überwiegend landwirtschaftlich ist, treibt die Steuerbehörde mit ungeheurer Strenge alle rückständigen Steuern ein und hat sogar schon im März von den Bauern die Steuern exekutiv eingetrieben, die für das erste Vierteljahr 1927 zu zahlen sind. Einen größeren Steuerdruck kann man sich nicht vorstellen. Ein Bauer mit seinem Besitz läuft der Steuerbehörde nicht davon; wenn er aber in dieser Zeit, wo er keine Einnahmen hat, sich wieder Geld ausborgen laufen muß, um die Steuern des ersten Vierteljahres zu zahlen, wenn ihn der Staat in seinem Bedrängnisse nicht schont und dem Bauern neben der Steuer noch die Exekutionskosten aufhalst, dann muß man sagen, daß etwas nicht in Ordnung ist.

Die Intentionen des Herrn Finanzministers sind die allerbesten. Wir sind überzeugt, daß er in seinem Bemühen im Auge hat, die Wirtschaft aller schaffenden Stände aufrechtzuerhalten, sowie auch die Staatswirtschaft aufrechtzuerhalten. Sorge man daher dafür, daß diese Absichten des Herrn Finanzministers nicht durch untergeordnete Organe vereitelt werden. Kommt in die Steuerbehörden draussen nicht ein anderer Geist, wird sich der Geist austoben wie bisher, dann wird die Steuerreform ein Werk gewesen sein, an das Zeit, Mühe und Geist umsonst verschwendet wurde. In dieser Zeit der Bedrängnis, wo man daran geht, die Wirtschaft zusammenzuschliessen, wo man in der ganzen Welt sieht, daß kleine Wirtschaftsgebiete unmögliche Gebilde sind, wo man daran geht, in Genf eine Wirtschaftskonferenz zu dem Zweck abzuhalten, um das alte Wirtschaftgebiet zusammenzuschweissen, geht es nicht an, daß Behörden untergeordneter Art fiskalischer sind, als der Herr Finanzminister selbst es ist. Das Volk draussen, der kleine Mann in seiner Unbeholfenheit kann sich zumeist nicht wehren gegen all das, was ihm hier droht. Darum richte ich zum Schlusse nochmals den Appell an die Finanzbehörden als solche und an die höchste Instanz, das Finanzministerium selbst, Weisungen hinauszugeben, daß die Steuerreform das Werk werde, als welches sie vom Volk erhofft wird, ein Werk der Gesundung, des Freiwerdens vom Druck, ein Werk, welches von unseren Leuten den Alpdruck nimmt, von dem sie nun durch 8 Jahre bedrängt waren. Sie haben in den vergangenen Jahren alles getan, um die Wirtschaft zu drosseln, Gelder zurückbehalten, Vermögensabgaben in ungeheurem Maße unseren Kreisen auferlegt, die Kriegsanleihe nicht honoriert. Gehen Sie nun endlich daran aufzubauen, solange es hiezu Gelegenheit gibt. Es ist des Schweisses der Edlen und Guten wert, aus diesen gesegneten Ländern, die die Èechoslovakische Republik bilden, wirklich ein Staatsgebilde zu machen, in welchem sich alle Völker wohl fühlen. (Potlesk.)

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