Úterý 3. kvìtna 1927

Der Herr Referent Dr. Hnídek hat in seinen Ausführungen dargelegt, daß das Kapitel der Strafbestimmungen nicht nur von besonderer Wichtigkeit ist, sondern das es auch der bedeutendste Abschnitt der gesamten Vorlage ist. Die Strafbestimmungen bildeten demgemäß auch den umstrittensten Teil der gesamten Gesetzesvorlage. Wer der Ansicht war, daß die neuen Steuergesetze auf eine neue Steuermoral hinarbeiten würden, muß bekennen, daß seine Erwartungen auf das Schwerste enttäuscht worden sind. Nach wie vor betrachtet der Steuerfiskus jeden Steuerträger selbstverständlich als einen Betrüger. Wer heute ordentlich sein Einkommen bekennt, der muß damit rechnen, daß ihm die Steuerverwaltung erklärt: "Was, soviel Einkommen bekennen sie ein? Ja das müssen sie wenigstens das vierfache Einkommen in Wirklichkeit haben!" und besteuert ihn entsprechend. Die Stellung des Steuerträgers ist bei einer derartigen Moral des Steuerträgers tatsächlich eine überaus schwere. Und nun kommt die Finanzverwaltung mit neuen schweren Strafen, um die Steuerträger zu Paaren zu treiben. Wenn die Finanzverwaltung Steuermoral vom Steuerträger beansprucht, daß muß auch sie selbst eine Steuermoral im besten Sinne des Wortes haben. Wenn der anständige Steuerzahler sieht, daß er übersteuert wird, der geschickte Steuerhinterzieher aber über die Finanzverwaltung triumphiert und der Strafen lacht, werden wir niemals zu einer Steuermoral kommen. Wer nun glaubte, daß die Finanzverwaltung besonders bei der Ausarbeitung dieses Kapitels entgegenkommend und einsichtig sein werde und den Regierungsparteien einen billigen Erfolg verschaffen werde, wurde getäuscht. Wer die Abänderungsanträge zu den §§ 186 und 187 liest und sie mit den ursprünglichen Texten vergleicht, muß feststellen, daß die Regierungsparteien die Geldstrafen die im § 186 mit den 1- bis 10fachen der verkürzten Steuersumme festgesetzt waren, auf das 3- bis 12fache erhöht haben. Wir sind ganz gewiß keine Freunde der Steuerhinterzieher, aber es muß doch gesagt werden, daß die wirklichen Steuerdefraudanten immer Hintertürchen finden werden und daß diese harten Strafen, die unter Umständen einen kleinen Geschäftsmann an den Bettelstab bringen können, gerade die kleinen Steuerträger treffen können, weil diese sich weder mächtige Fürsprecher beim Finanzministerium, noch kostspielige Rechtsanwälte leisten könne. Ganz besonders hart sind Strafen aus Fahrlässigkeit, die bisher mit 100 bezw. 40 Kronen bestraft werden konnten und jetzt mit Strafen bis zum 5fachen der Steuerverkürzung belegt werden können. Vor Allem aber muß bemängelt werden, daß das Gesetz den Begriff der bedingten Verurteilung überhaupt nicht kennt. Jeder Strafrichter kann feststellen, daß nur ein sehr kleiner Teil der bedingt verurteilten rück fällig wird. Die bedingte Verurteilung ist also ganz zweifellos ein Mittel, bessernd auf den Ertappten zu wirken. Wir haben die Auffassung, daß jede Strafe erzieherischen Wert haben muß und nicht der Rachsucht entspringen darf. Die Strafbestimmungen des Gesetzes über die direkten Steuern allerdings sind nichts anderes als die Ausgeburt des rachsüchtigen Steuerfiskus. Wir haben die Regierungsparteien gewarnt, sich an diesen verirrten Bestimmungen mitverantwortlich zu machen. Aber auch bei diesen Bestimmungen gingen sie über alle unsere Anträge zur Tagesordnung über. Jeder von uns weiß, der jemals etwas mit einem Steueramte zutun gehabt hat, daß die bloße Einleitung eines Verfahrens schon eine Strafe für den betreffenden Steuerträger bedeutet. Das wird in Zukunft in einem noch viel größeren Umfange gelten, weil ja das Verfahren selbst in einer ganz anderen neuen Form durchgeführt werden wird, die an Raschheit und Präzision sicherlich nichts zu wünschen übrig lassen wird. Das Verfahren wird auch mit einer solchen Strenge und Gründlichkeit und einem solchen Aufwand von Beweismaterial arbeiten können, daß der Steuerfiskus die Möglichkeit hat, tatsächlich bis zum letzten Rest mit seiner Argumentierung durchzudringen. Die Tortur der Einleitung des Verfahrens also gegen den Steuerträger allein schon wird für ihn eine Strafe sein. Die wiederholte Vorladung, die Feststellungen aus seinen Büchern, die Heranziehung des Materiales, die Einvernahme der Zeugen selbst bedeutet tatsächlich eine schwere und harte Strafe. Wenn sich dazu noch abschließend gesellt eine bedingte Verurteilung, dann sind wir der persönlichen und sachlichen Meinung, daß damit des erzieherischen Momentes wahrlich genug geleistet wird, daß der so ertappte und schon durch die Einleitung des Verfahrens bestrafte Steuerträger gewarnt ist und in Zukunft wohl seiner staatsbürgerlichen Pflicht auf das gründlichste nachzukommen bereit sein wird. Sie haben diese Gedankengänge abgelehnt und beschlossen, weiterhin auf den harten Strafbestimmungen der Vorlage zu beharren. Ja, Sie haben diese Strafbestimmungen in einem bestimmten Teile sogar noch wesentlich verschärft. Die Verantwortung dafür werden Sie selbst tragen müssen. (Posl. Patzel: Wenn man sich erinnert, wie im Jahre 1912 Dr. Viškovský, Dr. Funk und Dr Rašín, die èechischen Mitarbeiter an den neuen Steuergesetzen, gegen diese Polizeibestimmungen protestiert haben!) Die Dinge haben sich eben hier außerordentlich verändert. (Posl. Patzel: Das war etwas anderes!) Jawohl. Und die Praxis sieht eben anders aus, als die Theorie ist.

Zum Schluß gestatten Sie mir noch eine wichtige Bemerkung über die nationalpolitischen Seiten der Steuerreform und des Steuerwesens überhaupt. Daß sich alle deutschen Parteien in sachlicher Weise bei den Beratungen der vorliegenden Gesetze beteligt haben, geht aus dem eminenten Interesse hervor, das für uns Deutsche die Steuerfragen haben. Der Universitätsprofessor Dr. Ladislaus Weiler kommt auf Grund seiner statistischen Analysen der Einkommensteuer in Böhmen in den Jahren 1914 bis 1918 zu dem Ergebnis, daß der Anteil der Deutschen an den Steuerleistungen in der Èechoslovakei wesentlich höher sei als der der Èechen. Er berechnete, daß die deutschen Städte, obwohl sie kaum ein Vierzehntel der Bevölkerung ausmachen, nahezu ein Viertel aller Steuern allein aufbringen, während die èechische Landbevölkerung, die die steuerkräftigste Kategorie der Èechen wäre, obwohl sie der Kopfzahl nach ein Viertel der Bevölkerung stellt, in Wirklichkeit nur ein Zehntel der Steuern trägt.

Die Städte mit rein deutscher Bevölkerung weisen den größten Perzentsatz der Steuerzahler, nämlich fast 10%, auf, während Prag nur 81/2 % aufbringt. Auch die Steuerleistung auf den Kopf der Bevölkerung ist außerordentlich verschieden. Auf den deutschen Städter entfallen in der Berechnungszeit 13.20 Kè, während der èechische Städter nur 6.36 Kè, also etwa die Hälfte zahlt! An diesen Zahlen hat sich sehr wenig geändert. Wir haben heute keine national abgrenzbare Statistik zur Verfügung. Man darf ruhig annehmen, daß der deutsche Anteil an den gesamten Steuererträgnissen des Staates mindestens 40% beträgt. Wir bedauern außerordentlich, daß das Finanzministerium nicht bereit ist, die amtlichen Zahlen nach den Bezirken zur Verfügung zu stellen. Wir würden eine solche Offenherzigkeit auf das lebhafteste begrüßen, weil wir es nicht zu scheuen haben, der Welt zu zeigen, welche Leistungen der deutschen Wirtschaft aufgebürdet worden sind und welche Leistungen sie in diesem Lande hervorbringt, und warum wir jederzeit verlangen müssen, daß die Interessen der deutschen Steuerträger geschützt werden. Ich erinnere mich wiederholter Zwischenrufe in diesem Hause, welche davon gesprochen haben, wenn man anderer politischer, staatlicher oder nationaler Einstellung war: Das èechische Geld nehme man aber gerne! Aber ich frage, wieviel deutsches Geld unter diesen Beträgen ist, die zur Aufrechterhaltung des gesamten Staatsapparates verwendet werden. Wenn Sie sich vergegenwärtigen, wie geringe Beträge unser Volk zurückerhält und wie gering sein Anteil an den Einrichtungen des Staates überhaupt ist, dann kann man erst ermessen, wie die gegenwärtige Steuermethode auch in nationaler Beziehung auf unser Volk zurückwirken muß. Diese Methode entzieht ihm ununterbrochen große Kraft und Vermögensgrundlagen und überantwortet sie in die Hände der èechischen Kapitalisten. Diesen Methoden setzen wir unseren Widerstand entgegen. Wir fordern zunächst klare Rechnung über unsere Beitragsleistung an den Staat und ordentliche Honorierung unserer Ansprüche aus unseren Steuermitteln. Wir stellen fest, daß unseren Forderungen nach Sicherung unserer nationalen Ansprüche auch bei der Steuerreform nicht entsprochen wurde. Obzwar die Regierung auf dem Grundsatz der Ernennung der Steuerkomissionen bestand und gewählte Komissionen ablehnte, ist man unserer Forderung, Sicherheit dafür zu schaffen, daß in den deutschen Gebieten die deutschen Steuerträger bei der Zusammensetzung der Kommissionen nach ihrer Bevölkerungszahl berücksichtigt werden müssen, nicht nachgekommen. Wir haben den Grundsatz der Ernennungen abgelehnt, weil wir auf dem Standpunkt stehen, daß auch nationale Sicherungen bei den Ernennungen unseren Einfluß in nicht genügendem Umfang garantieren. Wir verlangen keine Geschenke und keinen Protektionismus. Wir verlangen, daß in den deutschen Bezirken der deutsche Landwirt, der deutsche Gewerbetreibende über die Steuer seiner eigenen Volksgenossen mitbestimmt, bzw. mitentscheidet. Wenn Sie schon das Recht der Mitverantwortung und Mitarbeit der Steuerträger bei den Steuerbemessungen, bei den Rekursen tatsächlich einräumen, d. h. eigentlich ein altes Recht wiederherstellen, dann hätten Sie auch die Verpflichtung gehabt, die Wahl der Steuerkommissionen durchzusetzen. Auch da sieht man wieder, wie sich die Demokratie immer mehr und mehr zu einer Bürokratenwirtschaft auswächst, die das Recht der Ernennungen nicht aus der Hand geben will und die allein mit diesem Recht schon einen großen Einfluß auf die Steuerverwaltung ausüben wird.

Aber wir haben nicht nur vom nationalen Gesichtspunkte aus die Ernennungen abgelehnt, sondern auch infolge unserer sozialen Einstellung. Wir sind eben auch in dieser Beziehung nationale Sozialisten. Sie haben bei den Ernennungen das Vorschlagsrecht der Handelskammern und der Landwirtschaftskammern eingeräumt. Damit sind Sie über die ganze Kategorie der Angestellten, Beamten und Arbeiter hinweggegangen, die doch bei Gott einen großen Teil der steuerleistenden Bevölkerung darstellen. Sie haben damit wiederum ganz klar und deutlich die gehässige Einstellung der jetzigen Mehrheit gegenüber den Arbeitern, Beamten und Angestellten dargelegt. Auch das Vorschlagsrecht der Handelskammern und Landwirtschaftskammern ist uns kein Beweis dafür, daß eine richtige Zusammensetzung erfolgt. Bedenken Sie doch, daß in den Handelskammern der kleine Gewerbetreibende überhaupt nicht zur Geltung kommt und in der Regel die Rolle des fünften Rades am Wagen spielt. Auch in den Landeskulturräten ist der kleine Landwirt nicht vertreten, sie besitzen wohl das Wahlrecht, heute werden sie ernannt, aber Sie wollten vor einigen Monaten die Wahlen in die Landeskulturräte auf Grund eines Gesetzes vom vorigen Jahrhundert ausschreiben. Es ist aber auch dort nicht die Gewähr geboten, daß der kleine Landwirt oder in den Handelskammern der Kleingewerbetreibende in die Steuerkommission ernannt wird, von den Beamten, Arbeitern und Angestellten gar nicht zu reden. Bei den Handelskammern ist es noch möglich, daß einmal ein kleiner Gewerbetreibender durchschlüpft. Aber die Arbeiter, Angestellten und Beamten sind grundsätzlich von diesem Recht ausgeschlossen und werden als Staatsbürger zweiter Kategorie qualifiziert. Es ist das ein Grundsatz, dem wir an den Biertischen begegnen können, den wir beim niedrigsten Versammlungsniveau immer und überall feststellen können, der Grundsatz, der sich jetzt auch in die Steuergesetzgebung einschleicht, der Arbeiter zahlt ja keine Steuer. Dabei habe ich in meinen Ausführungen nachgewiesen, daß nahezu 75% der gesamten Steuerleistung dieses Staates bei den indirekten Steuern liegen, daß also die Masse des arbeitenden Standes die Hauptträger der Lasten in diesem Staate darstellt. Aber Sie sind über alle unsere Anträge zur Tagesordnung übergegangen und haben damit ganz offen und, ich muß sagen, bis zu einem gewissen Grade mit ehrlicher Offenheit ihre Abneigung gegenüber der Masse der Arbeiterschaft, Angestelltenschaft und Beamtenschaft ausgesprochen. Eine Tatsache, die wir zur Kenntnis nehmen und auch den betreffenden Schichten der Bevölkerung zur Kenntnis bringen werden.

Wenn ich von den nationalen Wirkungen der Steuerreform gesprochen habe, so erinnern wir uns nicht nur bei den Ernennungen und den möglichen Gefahren, welche die Ernennungen der Kommissionen für uns in nationaler Beziehung bedeuten, auch einer anderen Unbill, die uns immer vor Augen schwebt und die auch noch heute besteht, trotzdem wir angeblich Gleiche unter Gleichen sind. Es ist möglich, daß der eine Gleiche unten, der andere oben ist, vielleicht wird so das "Gleiche unter Gleichen" verstanden. So wie man beim Bodenamt das deutsche Element weder in der Verwaltung, noch in der Zuteilung berücksichtigt, so wie man in der Nationalbank die Deutschen in unwürdigster Weise behandelt, so hat man sich auch über unsere Forderungen, betreffend die Steuerkommissionen und die nationale Sicherung in denselben, ablehnend verhalten. Und die deutschen Regierungsparteien schlucken auch dieses und machen auch das mit. Sie werden es verantworten müssen, wenn in den deutschen Bezirken die Steuerkommissionen in der Zusammensetzung den nationalen Verhältnissen nicht entsprechen, ihnen ins Gesicht schlagen. Wenn wir zur Finanzverwaltung kein Vertrauen haben, dann ist das begründet. Wir haben nicht nur bei den Staatsvoranschlägen wieder unsere Beschwerden wegen Vernachlässigung der deutschen Forderungen und Ansprüche vorgetragen, sondern wir können auch auf konkrete Fälle hinweisen, die beweisen, wie wenig objektiv die Finanzverwaltung in diesem Lande arbeitet. Ich gestatte mir, dem hohen Hause einen Fall vorzutragen, der sicher in den deutschen Steuergebieten nicht möglich ist. Am 21. Feber 1927 hat das "Èeské Slovo" eine Meldung gebracht, die besagte, daß der Baumeister Šupich, der Bürgermeister von Deutschbrod, bekanntlich trotz des Namens eine èechische Stadt, eine Steuer vorschreibung von 856 Kronen erhielt, daß der Spediteur Raupach ebendort, der sogar zwei Automobile hat, gar nur 64 Kronen vorgeschrieben hatte, daß der Zementfabrikant Prokop im ganzen 180 Kronen und der Millionär Spurný - es heißt in der Meldung "ohromný boháè", also ein Wort, das wir im Deutschen in seiner ganzen Wucht gar nicht übersetzen können der noch dazu Mitglied der Steuerkommission ist... (Posl. Patzel: Ernanntes Mitglied!) jawohl, ernanntes Mitglied.... 24 Kè, sage und schreibe 24 Kronen Steuervorschreibung erhielt. (Posl. Wünsch: Soviel kostet ihn eine Zigarre!) Die kriegt er wahrscheinlich bei der Kommission geschenkt.

Das Blatt machte auf diese Korruptionswirtschaft besonders aufmerksam. Das stand im "Èeské Slovo" öffentlich. Wir haben aber bis heute noch nicht gehört, daß die Finanzverwaltung dort eingegriffen hätte und mit welchem Ergebnisse das geschehen ist. Ich glaube, die Öffentlichkeit hat ein Recht zu hören, welche Ergebnisse die Untersuchung eines so unerhörten Falles zutage gefördert hat. Auf der einen Seite die unglaubliche Korruptionswirtschaft, diese unglaubliche Milde gegen derartige Steuerträger. Auf der anderen Seite, worauf wir in einer Reihe von Anfragen an den Postminister, den Minister des Innern und, ich glaube auch, an den Finanzminister hingewiesen haben, die immer wieder auftauchenden Meldungen von Zulagen an die èechischen Staatsbeamten in den deutschen Sprachgebieten. Wir haben erst vor wenigen Tagen in unserem Parteiblatte und in einer Interpellation dargelegt, daß die Staatsbeamten èechischer Nationalität in den deutschen Sprachgebieten Zulagen erhalten, die durch keinerlei gesetzliche Grundlagen verantwortet werden können. Es ist, alsob wir im Kriege wären und den Beamten Feldzulagen in diesen eroberten Gebieten zugesprochen würde. (Výkøiky na levici.) Wenn Sie das in der Zeit der Okkupation der Slovakei durch die ungarischen Kommunisten oder eine zeitlang später getan hätten, könnte man das tatsächlich mit Feldzulagen vergleichen und begründen. Aber der Krieg gegen die sudetendeutschen Sprachgebiete ist von Minister Klofáè schon 1918 beendet worden, ein Krieg, der, wie wir feststellen, allerdings nur sehr einseitig geführt wurde. Nur auf Ihrer Seite war es ein Krieg, nicht aber auf unserer Seite.

Alle diese Dinge müssen uns zu denken geben. Sie zeigen, daß mit den Steuergeldern in einer Art und Weise gewirtschaftet wird, die keineswegs das Vertrauen rechtfertigt, das die Regierungsmehrheit von dem Hause verlangt. Unsere Anfrage - ich stelle das ausdrücklich fest - die wir wiederholt an die Ressortminister gerade in der Frage dieser Feldzulagen gerichtet haben, sind bis heute in keiner Weise beantwortet worden.

Wir haben versucht, im Rahmen der allgemeinen Debatte Ihnen unseren Standpunkt zu den einzelnen wichtigsten Bestimmungen der Vorlage darzulegen. Wir haben auch unseren grundsätzlichen Standpunkt zu der Steuerfrage und zur Besteuerung dargelegt. Wenn wir am Ende der Beratungen des Budgetausschusses und, am Beginn der Beratungen im hohen Hause die gesamten Vorlagen überblicken, stellen wir fest, daß die Mehrheit sich in keiner Weise bemüht hat, den sachlichen Anträgen der Opposition entgegenzukommen, daß es nur in ganz wenigen Fällen möglich war, die Mehrheit von den ursprünglichen Absichten, die die erste Regierungsvorlage beinhaltete, abzubringen, daß wir im wesentlichen an den Vorlagen keine Änderungen zu beobachten haben, die das System betreffen würden. Überall taucht vor unserem Auge die Tatsache auf, daß auf der einen Seite neue große Massen - es sind fast 31/2 Millionen Arbeiter und Angestellte - zur Steuerleistung herangezogen werden, daß aber auf der anderen Seite Millionen Steuernachlässe bei der Einkommensteuer allein erfolgen. Wundern Sie sich nicht, daß wir einer solchen Reform gegenüber eine ablehnende Haltung einnehmen, wundern Sie sich auch nicht, daß wir ein Gesetz ablehnen, das der Finanzminister selbst als eines der bedeutendsten Gesetzgebungswerke bezeichnet, das wir je im Hause verhandelt haben. Wenn Sie bei der Verabschiedung des Gesetzes Methoden der Geschäftsordnung im Budgetausschusse in Anwendung gebracht haben, die geradezu ungeheuerlich sind nicht nur der Übergang zur Tagesordnung über die wichtigsten Anträge der Opposition, sondern auch die Einschränkung der Verhandlungen auf eine zu kurze Redezeit - so war bei einer so umfassenden und großen Regierungsvorlage eine Vergewaltigung der Opposition, die nicht in der Lage war, wie es die Regierungsmehrheit tun konnte, in monatelanger Kenntnis der Vorlage zu sein und so an die Beratung im Ausschusse heranzutreten. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Stivín.) Wir verwahren uns gegen die Behandlung der Opposition, wir protestieren gegen die Durchpeitschung einer so bedeutungsvollen Vorlage, wir protestieren gegen den sachlichen Inhalt, und wir werden daher, ganz abgesehen von unserer politischen Stellung, die Steuerreformvorlage bei der Abstimmung im Hause ablehnen. (Souhlas poslancù nìm. strany nár. socialistické.)

3. Øeè posl. Böllmanna (viz str. 852 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Bereits im Kriege ist das System der direkten Steuern ins Wanken gekommen, noch mehr aber geriet es in Unordnung zur Zeit des Umsturzes. Die Wirtschaftspolitik des Staates selbst und die Nachkriegspolitik, welche uns mit der Inflation und dann wieder mit der Deflation bedrängten, erbrachten die zwingende Notwendigkeit, die Reform der direkten Steuern ins Auge zu fassen. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Malypetr.) Die Regelung der direkten Steuern auf dem Weg einer Reform ist und war ein schwieriges Beginnen. Diese Reform gingen die bürgerlichen Parteien mit den sozialistischen Parteien, wie sie seinerzeit in der allnationalen Koalition vereint waren, daran durchzuführen. Aber es war ein vergebliches Bemühen, und diese Reform sowie die Bereinigung aller wirtschaftlichen Nöte, die die Bevölkerung des Staates bedrängen, durchzuführen, war der bürgerlichen Koalition, wie sie sich gefunden hat, vorbehalten. Laut vorliegendem Bericht Nr. 1000 des Budgetausschusses wurde diesen zwingenden Notwendigkeiten Rechnung getragen. Wohl noch kein Gesetz, das in diesem Staate behandelt wurde, erfreute sich einer so aufmerksamen Behandlung und einer so gründlichen Beratung. Nicht Tage, nicht Wochen, sondern monatelang saßen alle diejenigen, die berufen waren, diesen Entwurf Gesetz werden zu lassen, beisammen, um aus ihm das zu machen, was der Bericht uns kundgibt. Die Regelung der direkten Steuern nebst dem Gesetz, mit welchem die Finanzwirtschaft der Selbstverwaltungskörper auf eine neue Grundlage gestellt wurde und dem Stabilisierungsgesetz soll der Staats- und hiedurch auch der Volkswirtschaft die Möglichkeit bieten, aus der derzeit herrschenden Steuerwirrnis einen Ausweg zu finden. Die Gesetzesvorlage über die Stabilisierungsbilanzen ermöglicht es den Erwerbsunternehmungen, ihr Anlagekapital, das teils in Gold, teils in entwerteter Kronenwährung in den Bilanzen geführt wird, nach dem heutigen tatsächlichen Wert der Èechokrone festzustellen, bzw. aufzuwerten. Die Reform der direkten Steuern sollte im ganzen Staat eine Vereinheitlichung des Systems, eine Unifizierung herbeiführen, zugleich aber auch eine Vereinfachung ermöglichen. Die derzeit bestehenden Gesetze und Verordnungen - wir haben deren die nichtgeringe Zahl von 73 - ließen dies als äußerst notwendig erscheinen. Ein weiterer zwingender Grund für die Neuregelung der direkten Steuern ist die festgestellte Überlastung der produzierenden und schaffenden Stände, ja aller Bevölkerungsschichten überhaupt. Diese Überlastung ist herbeigeführt worden durch die Steuern und soweit solche mit Umlagen belegt werden konnten, durch die Zuschläge der Selbstverwaltungskörper, als da sind Land, Bezirk und Gemeinde. Der Finanzminister Dr. Engliš leugnete in seinen Ausführungen im Budgetausschusse nie, daß eine große Steuerüberlastung festzustellen sei. Bei den Verhandlungen über die Feststellung der Sätze konnten wir in den seltensten Fällen eine besondere Ermäßigung erzielen. Immer erklärte der Minister, daß er bemüßigt sei, das Gleichgewicht im Staatshaushalte zu erhalten und diese Aufrechterhaltung des Gleichgewichtes läßt es nicht zu, daß er uns bei den Steuersätzen besondere Ermäßigungen bewilligen konnte.

Und doch, wenn wir auf das, was erreicht worden ist, blicken, kann man mit dem Ergebnis in mancher Beziehung zufrieden sein. Alle drei Gesetze bilden innerlich ein ganzes. Die Bevölkerung wünschte und forderte dringend eine Neuregelung unseres Steuersystems. Sie gab sich der Erwartung hin, daß mit der Reform der direkten Steuern auch eine Ermäßigung der Steuersätze in weitestgehendem Maße eintreten werde. In dieser Richtung wird wohl eine gewisse Enttäuschung nicht ausbleiben, denn nur bei der Einkommensteuer ist eine Herabsetzung von Belang, nämlich ein Ermäßigung der Sätze um 40% zu verzeichnen.

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