Der Herr Referent Dr. Hnídek hat
in seinen Ausführungen dargelegt, daß das Kapitel der
Strafbestimmungen nicht nur von besonderer Wichtigkeit ist, sondern
das es auch der bedeutendste Abschnitt der gesamten Vorlage ist.
Die Strafbestimmungen bildeten demgemäß auch den umstrittensten
Teil der gesamten Gesetzesvorlage. Wer der Ansicht war, daß
die neuen Steuergesetze auf eine neue Steuermoral hinarbeiten
würden, muß bekennen, daß seine Erwartungen auf
das Schwerste enttäuscht worden sind. Nach wie vor betrachtet
der Steuerfiskus jeden Steuerträger selbstverständlich
als einen Betrüger. Wer heute ordentlich sein Einkommen bekennt,
der muß damit rechnen, daß ihm die Steuerverwaltung
erklärt: "Was, soviel Einkommen bekennen sie ein? Ja
das müssen sie wenigstens das vierfache Einkommen in Wirklichkeit
haben!" und besteuert ihn entsprechend. Die Stellung des
Steuerträgers ist bei einer derartigen Moral des Steuerträgers
tatsächlich eine überaus schwere. Und nun kommt die
Finanzverwaltung mit neuen schweren Strafen, um die Steuerträger
zu Paaren zu treiben. Wenn die Finanzverwaltung Steuermoral vom
Steuerträger beansprucht, daß muß auch sie selbst
eine Steuermoral im besten Sinne des Wortes haben. Wenn der anständige
Steuerzahler sieht, daß er übersteuert wird, der geschickte
Steuerhinterzieher aber über die Finanzverwaltung triumphiert
und der Strafen lacht, werden wir niemals zu einer Steuermoral
kommen. Wer nun glaubte, daß die Finanzverwaltung besonders
bei der Ausarbeitung dieses Kapitels entgegenkommend und einsichtig
sein werde und den Regierungsparteien einen billigen Erfolg verschaffen
werde, wurde getäuscht. Wer die Abänderungsanträge
zu den §§ 186 und 187 liest und sie mit den ursprünglichen
Texten vergleicht, muß feststellen, daß die Regierungsparteien
die Geldstrafen die im § 186 mit den 1- bis 10fachen der
verkürzten Steuersumme festgesetzt waren, auf das 3- bis
12fache erhöht haben. Wir sind ganz gewiß keine Freunde
der Steuerhinterzieher, aber es muß doch gesagt werden,
daß die wirklichen Steuerdefraudanten immer Hintertürchen
finden werden und daß diese harten Strafen, die unter Umständen
einen kleinen Geschäftsmann an den Bettelstab bringen können,
gerade die kleinen Steuerträger treffen können, weil
diese sich weder mächtige Fürsprecher beim Finanzministerium,
noch kostspielige Rechtsanwälte leisten könne. Ganz
besonders hart sind Strafen aus Fahrlässigkeit, die bisher
mit 100 bezw. 40 Kronen bestraft werden konnten und jetzt mit
Strafen bis zum 5fachen der Steuerverkürzung belegt werden
können. Vor Allem aber muß bemängelt werden, daß
das Gesetz den Begriff der bedingten Verurteilung überhaupt
nicht kennt. Jeder Strafrichter kann feststellen, daß nur
ein sehr kleiner Teil der bedingt verurteilten rück fällig
wird. Die bedingte Verurteilung ist also ganz zweifellos ein Mittel,
bessernd auf den Ertappten zu wirken. Wir haben die Auffassung,
daß jede Strafe erzieherischen Wert haben muß und
nicht der Rachsucht entspringen darf. Die Strafbestimmungen des
Gesetzes über die direkten Steuern allerdings sind nichts
anderes als die Ausgeburt des rachsüchtigen Steuerfiskus.
Wir haben die Regierungsparteien gewarnt, sich an diesen verirrten
Bestimmungen mitverantwortlich zu machen. Aber auch bei diesen
Bestimmungen gingen sie über alle unsere Anträge zur
Tagesordnung über. Jeder von uns weiß, der jemals etwas
mit einem Steueramte zutun gehabt hat, daß die bloße
Einleitung eines Verfahrens schon eine Strafe für den betreffenden
Steuerträger bedeutet. Das wird in Zukunft in einem noch
viel größeren Umfange gelten, weil ja das Verfahren
selbst in einer ganz anderen neuen Form durchgeführt werden
wird, die an Raschheit und Präzision sicherlich nichts zu
wünschen übrig lassen wird. Das Verfahren wird auch
mit einer solchen Strenge und Gründlichkeit und einem solchen
Aufwand von Beweismaterial arbeiten können, daß der
Steuerfiskus die Möglichkeit hat, tatsächlich bis zum
letzten Rest mit seiner Argumentierung durchzudringen. Die Tortur
der Einleitung des Verfahrens also gegen den Steuerträger
allein schon wird für ihn eine Strafe sein. Die wiederholte
Vorladung, die Feststellungen aus seinen Büchern, die Heranziehung
des Materiales, die Einvernahme der Zeugen selbst bedeutet tatsächlich
eine schwere und harte Strafe. Wenn sich dazu noch abschließend
gesellt eine bedingte Verurteilung, dann sind wir der persönlichen
und sachlichen Meinung, daß damit des erzieherischen Momentes
wahrlich genug geleistet wird, daß der so ertappte und schon
durch die Einleitung des Verfahrens bestrafte Steuerträger
gewarnt ist und in Zukunft wohl seiner staatsbürgerlichen
Pflicht auf das gründlichste nachzukommen bereit sein wird.
Sie haben diese Gedankengänge abgelehnt und beschlossen,
weiterhin auf den harten Strafbestimmungen der Vorlage zu beharren.
Ja, Sie haben diese Strafbestimmungen in einem bestimmten Teile
sogar noch wesentlich verschärft. Die Verantwortung dafür
werden Sie selbst tragen müssen. (Posl. Patzel:
Wenn man sich erinnert, wie im Jahre 1912 Dr. Viškovský,
Dr. Funk und Dr Rašín, die èechischen Mitarbeiter
an den neuen Steuergesetzen, gegen diese Polizeibestimmungen
protestiert haben!) Die Dinge haben
sich eben hier außerordentlich verändert. (Posl.
Patzel: Das war etwas anderes!) Jawohl. Und die Praxis sieht
eben anders aus, als die Theorie ist.
Zum Schluß gestatten Sie mir noch eine
wichtige Bemerkung über die nationalpolitischen Seiten der
Steuerreform und des Steuerwesens überhaupt. Daß sich
alle deutschen Parteien in sachlicher Weise bei den Beratungen
der vorliegenden Gesetze beteligt haben, geht aus dem eminenten
Interesse hervor, das für uns Deutsche die Steuerfragen haben.
Der Universitätsprofessor Dr. Ladislaus Weiler kommt auf
Grund seiner statistischen Analysen der Einkommensteuer in Böhmen
in den Jahren 1914 bis 1918 zu dem Ergebnis, daß der Anteil
der Deutschen an den Steuerleistungen in der Èechoslovakei
wesentlich höher sei als der der Èechen. Er berechnete,
daß die deutschen Städte, obwohl sie kaum ein Vierzehntel
der Bevölkerung ausmachen, nahezu ein Viertel aller Steuern
allein aufbringen, während die èechische Landbevölkerung,
die die steuerkräftigste Kategorie der Èechen wäre,
obwohl sie der Kopfzahl nach ein Viertel der Bevölkerung
stellt, in Wirklichkeit nur ein Zehntel der Steuern trägt.
Die Städte mit rein deutscher Bevölkerung
weisen den größten Perzentsatz der Steuerzahler, nämlich
fast 10%, auf, während Prag nur 81/2
% aufbringt. Auch die Steuerleistung auf den Kopf der Bevölkerung
ist außerordentlich verschieden. Auf den deutschen Städter
entfallen in der Berechnungszeit 13.20 Kè,
während der èechische Städter
nur 6.36 Kè, also etwa die Hälfte
zahlt! An diesen Zahlen hat sich sehr wenig geändert. Wir
haben heute keine national abgrenzbare Statistik zur Verfügung.
Man darf ruhig annehmen, daß der deutsche Anteil an den
gesamten Steuererträgnissen des Staates
mindestens 40% beträgt. Wir bedauern außerordentlich,
daß das Finanzministerium nicht bereit ist, die amtlichen
Zahlen nach den Bezirken zur Verfügung zu stellen. Wir würden
eine solche Offenherzigkeit auf das lebhafteste begrüßen,
weil wir es nicht zu scheuen haben, der Welt zu zeigen, welche
Leistungen der deutschen Wirtschaft aufgebürdet worden sind
und welche Leistungen sie in diesem Lande hervorbringt, und warum
wir jederzeit verlangen müssen, daß die Interessen
der deutschen Steuerträger geschützt werden.
Ich erinnere mich wiederholter Zwischenrufe in diesem Hause, welche
davon gesprochen haben, wenn man anderer politischer, staatlicher
oder nationaler Einstellung war: Das èechische Geld nehme
man aber gerne! Aber ich frage, wieviel deutsches Geld unter
diesen Beträgen ist, die zur Aufrechterhaltung des gesamten
Staatsapparates verwendet werden. Wenn Sie sich vergegenwärtigen,
wie geringe Beträge unser Volk zurückerhält und
wie gering sein Anteil an den Einrichtungen des Staates überhaupt
ist, dann kann man erst ermessen, wie die gegenwärtige Steuermethode
auch in nationaler Beziehung auf unser Volk zurückwirken
muß. Diese Methode entzieht ihm ununterbrochen große
Kraft und Vermögensgrundlagen und überantwortet sie
in die Hände der èechischen Kapitalisten. Diesen
Methoden setzen wir unseren Widerstand entgegen. Wir fordern zunächst
klare Rechnung über unsere Beitragsleistung an den Staat
und ordentliche Honorierung unserer Ansprüche aus unseren
Steuermitteln. Wir stellen fest, daß
unseren Forderungen nach Sicherung unserer nationalen Ansprüche
auch bei der Steuerreform nicht entsprochen wurde. Obzwar die
Regierung auf dem Grundsatz der Ernennung der Steuerkomissionen
bestand und gewählte Komissionen ablehnte, ist man unserer
Forderung, Sicherheit dafür zu schaffen, daß in den
deutschen Gebieten die deutschen Steuerträger bei der Zusammensetzung
der Kommissionen nach ihrer Bevölkerungszahl berücksichtigt
werden müssen, nicht nachgekommen. Wir haben den Grundsatz
der Ernennungen abgelehnt, weil wir auf dem Standpunkt stehen,
daß auch nationale Sicherungen bei den Ernennungen unseren
Einfluß in nicht genügendem Umfang garantieren. Wir
verlangen keine Geschenke und keinen Protektionismus. Wir verlangen,
daß in den deutschen Bezirken der deutsche Landwirt, der
deutsche Gewerbetreibende über die Steuer seiner eigenen
Volksgenossen mitbestimmt, bzw. mitentscheidet. Wenn Sie schon
das Recht der Mitverantwortung und Mitarbeit der Steuerträger
bei den Steuerbemessungen, bei den Rekursen tatsächlich einräumen,
d. h. eigentlich ein altes Recht wiederherstellen, dann hätten
Sie auch die Verpflichtung gehabt, die Wahl der Steuerkommissionen
durchzusetzen. Auch da sieht man wieder, wie sich die Demokratie
immer mehr und mehr zu einer Bürokratenwirtschaft auswächst,
die das Recht der Ernennungen nicht aus der Hand geben will und
die allein mit diesem Recht schon einen großen Einfluß
auf die Steuerverwaltung ausüben wird.
Aber wir haben nicht nur vom nationalen Gesichtspunkte
aus die Ernennungen abgelehnt, sondern auch infolge unserer sozialen
Einstellung. Wir sind eben auch in dieser Beziehung nationale
Sozialisten. Sie haben bei den Ernennungen das Vorschlagsrecht
der Handelskammern und der Landwirtschaftskammern eingeräumt.
Damit sind Sie über die ganze Kategorie der Angestellten,
Beamten und Arbeiter hinweggegangen, die doch bei Gott einen großen
Teil der steuerleistenden Bevölkerung darstellen. Sie haben
damit wiederum ganz klar und deutlich die gehässige Einstellung
der jetzigen Mehrheit gegenüber den Arbeitern, Beamten und
Angestellten dargelegt. Auch das Vorschlagsrecht der Handelskammern
und Landwirtschaftskammern ist uns kein Beweis dafür, daß
eine richtige Zusammensetzung erfolgt. Bedenken Sie doch, daß
in den Handelskammern der kleine Gewerbetreibende überhaupt
nicht zur Geltung kommt und in der Regel die Rolle des fünften
Rades am Wagen spielt. Auch in den Landeskulturräten ist
der kleine Landwirt nicht vertreten, sie besitzen wohl das Wahlrecht,
heute werden sie ernannt, aber Sie wollten vor einigen Monaten
die Wahlen in die Landeskulturräte auf Grund eines Gesetzes
vom vorigen Jahrhundert ausschreiben. Es ist aber auch dort nicht
die Gewähr geboten, daß der kleine Landwirt oder in
den Handelskammern der Kleingewerbetreibende in die Steuerkommission
ernannt wird, von den Beamten, Arbeitern und Angestellten gar
nicht zu reden. Bei den Handelskammern ist es noch möglich,
daß einmal ein kleiner Gewerbetreibender durchschlüpft.
Aber die Arbeiter, Angestellten und Beamten sind grundsätzlich
von diesem Recht ausgeschlossen und werden als Staatsbürger
zweiter Kategorie qualifiziert. Es ist das ein Grundsatz, dem
wir an den Biertischen begegnen können, den wir beim niedrigsten
Versammlungsniveau immer und überall feststellen können,
der Grundsatz, der sich jetzt auch in die Steuergesetzgebung einschleicht,
der Arbeiter zahlt ja keine Steuer. Dabei habe ich in meinen Ausführungen
nachgewiesen, daß nahezu 75% der gesamten Steuerleistung
dieses Staates bei den indirekten Steuern liegen, daß also
die Masse des arbeitenden Standes die Hauptträger der Lasten
in diesem Staate darstellt. Aber Sie sind über alle unsere
Anträge zur Tagesordnung übergegangen und haben damit
ganz offen und, ich muß sagen, bis zu einem gewissen Grade
mit ehrlicher Offenheit ihre Abneigung gegenüber der Masse
der Arbeiterschaft, Angestelltenschaft und Beamtenschaft ausgesprochen.
Eine Tatsache, die wir zur Kenntnis nehmen und auch den betreffenden
Schichten der Bevölkerung zur Kenntnis bringen werden.
Wenn ich von den nationalen Wirkungen der Steuerreform
gesprochen habe, so erinnern wir uns nicht nur bei den Ernennungen
und den möglichen Gefahren, welche die Ernennungen der Kommissionen
für uns in nationaler Beziehung bedeuten, auch einer anderen
Unbill, die uns immer vor Augen schwebt und die auch noch heute
besteht, trotzdem wir angeblich Gleiche unter Gleichen sind. Es
ist möglich, daß der eine Gleiche unten, der andere
oben ist, vielleicht wird so das "Gleiche unter Gleichen"
verstanden. So wie man beim Bodenamt das deutsche Element weder
in der Verwaltung, noch in der Zuteilung berücksichtigt,
so wie man in der Nationalbank die Deutschen in unwürdigster
Weise behandelt, so hat man sich auch über unsere Forderungen,
betreffend die Steuerkommissionen und die nationale Sicherung
in denselben, ablehnend verhalten. Und die deutschen Regierungsparteien
schlucken auch dieses und machen auch das mit. Sie werden es verantworten
müssen, wenn in den deutschen Bezirken die Steuerkommissionen
in der Zusammensetzung den nationalen Verhältnissen nicht
entsprechen, ihnen ins Gesicht schlagen. Wenn wir zur Finanzverwaltung
kein Vertrauen haben, dann ist das begründet. Wir haben nicht
nur bei den Staatsvoranschlägen wieder unsere Beschwerden
wegen Vernachlässigung der deutschen Forderungen und Ansprüche
vorgetragen, sondern wir können auch auf konkrete Fälle
hinweisen, die beweisen, wie wenig objektiv die Finanzverwaltung
in diesem Lande arbeitet. Ich gestatte mir, dem hohen Hause einen
Fall vorzutragen, der sicher in den deutschen Steuergebieten nicht
möglich ist. Am 21. Feber 1927 hat das "Èeské
Slovo" eine Meldung gebracht, die besagte, daß der
Baumeister Šupich, der Bürgermeister von Deutschbrod,
bekanntlich trotz des Namens eine èechische Stadt, eine
Steuer vorschreibung von 856 Kronen erhielt, daß der
Spediteur Raupach ebendort, der sogar zwei Automobile hat, gar
nur 64 Kronen vorgeschrieben hatte, daß der Zementfabrikant
Prokop im ganzen 180 Kronen und der Millionär Spurný
- es heißt in der Meldung "ohromný boháè",
also ein Wort, das wir im Deutschen in seiner
ganzen Wucht gar nicht übersetzen können der noch dazu
Mitglied der Steuerkommission ist... (Posl. Patzel: Ernanntes
Mitglied!) jawohl, ernanntes Mitglied.... 24 Kè,
sage und schreibe 24 Kronen Steuervorschreibung erhielt. (Posl.
Wünsch: Soviel kostet ihn eine Zigarre!) Die
kriegt er wahrscheinlich bei der Kommission geschenkt.
Das Blatt machte auf diese Korruptionswirtschaft besonders aufmerksam.
Das stand im "Èeské Slovo" öffentlich.
Wir haben aber bis heute noch nicht gehört, daß die
Finanzverwaltung dort eingegriffen hätte
und mit welchem Ergebnisse das geschehen ist. Ich glaube, die
Öffentlichkeit hat ein Recht zu hören, welche Ergebnisse
die Untersuchung eines so unerhörten Falles zutage gefördert
hat. Auf der einen Seite die unglaubliche Korruptionswirtschaft,
diese unglaubliche Milde gegen derartige Steuerträger. Auf
der anderen Seite, worauf wir in einer Reihe von Anfragen an den
Postminister, den Minister des Innern und, ich glaube auch, an
den Finanzminister hingewiesen haben, die immer wieder
auftauchenden Meldungen von Zulagen an die èechischen Staatsbeamten
in den deutschen Sprachgebieten. Wir haben erst vor wenigen Tagen
in unserem Parteiblatte und in einer Interpellation dargelegt,
daß die Staatsbeamten èechischer Nationalität
in den deutschen Sprachgebieten Zulagen erhalten,
die durch keinerlei gesetzliche Grundlagen verantwortet werden
können. Es ist, alsob wir im Kriege wären und den Beamten
Feldzulagen in diesen eroberten Gebieten zugesprochen würde.
(Výkøiky na levici.)
Wenn Sie das in der Zeit der Okkupation
der Slovakei durch die ungarischen Kommunisten oder eine zeitlang
später getan hätten, könnte man das tatsächlich
mit Feldzulagen vergleichen und begründen. Aber der Krieg
gegen die sudetendeutschen Sprachgebiete ist von Minister Klofáè
schon 1918 beendet worden, ein Krieg, der,
wie wir feststellen, allerdings nur sehr einseitig geführt
wurde. Nur auf Ihrer Seite war es ein Krieg, nicht aber auf unserer
Seite.
Alle diese Dinge müssen uns zu denken
geben. Sie zeigen, daß mit den Steuergeldern in einer Art
und Weise gewirtschaftet wird, die keineswegs das Vertrauen rechtfertigt,
das die Regierungsmehrheit von dem Hause verlangt. Unsere Anfrage
- ich stelle das ausdrücklich fest - die wir wiederholt an
die Ressortminister gerade in der Frage dieser Feldzulagen gerichtet
haben, sind bis heute in keiner Weise beantwortet worden.
Wir haben versucht, im Rahmen der allgemeinen
Debatte Ihnen unseren Standpunkt zu den einzelnen wichtigsten
Bestimmungen der Vorlage darzulegen. Wir haben auch unseren grundsätzlichen
Standpunkt zu der Steuerfrage und zur Besteuerung dargelegt. Wenn
wir am Ende der Beratungen des Budgetausschusses und, am Beginn
der Beratungen im hohen Hause die gesamten Vorlagen überblicken,
stellen wir fest, daß die Mehrheit sich in keiner Weise
bemüht hat, den sachlichen Anträgen der Opposition entgegenzukommen,
daß es nur in ganz wenigen Fällen möglich war,
die Mehrheit von den ursprünglichen Absichten, die die erste
Regierungsvorlage beinhaltete, abzubringen, daß wir im wesentlichen
an den Vorlagen keine Änderungen zu beobachten haben, die
das System betreffen würden. Überall taucht vor unserem
Auge die Tatsache auf, daß auf der einen Seite neue große
Massen - es sind fast 31/2 Millionen Arbeiter
und Angestellte - zur Steuerleistung herangezogen werden, daß
aber auf der anderen Seite Millionen Steuernachlässe bei
der Einkommensteuer allein erfolgen. Wundern Sie sich nicht, daß
wir einer solchen Reform gegenüber eine ablehnende Haltung
einnehmen, wundern Sie sich auch nicht, daß wir ein Gesetz
ablehnen, das der Finanzminister selbst als eines der bedeutendsten
Gesetzgebungswerke bezeichnet, das wir je im Hause verhandelt
haben. Wenn Sie bei der Verabschiedung des Gesetzes Methoden der
Geschäftsordnung im Budgetausschusse in Anwendung gebracht
haben, die geradezu ungeheuerlich sind nicht nur der Übergang
zur Tagesordnung über die wichtigsten Anträge der Opposition,
sondern auch die Einschränkung der Verhandlungen auf eine
zu kurze Redezeit - so war bei einer so umfassenden und großen
Regierungsvorlage eine Vergewaltigung der Opposition, die nicht
in der Lage war, wie es die Regierungsmehrheit tun konnte, in
monatelanger Kenntnis der Vorlage zu sein und so an die Beratung
im Ausschusse heranzutreten. (Pøedsednictví
pøevzal místopøedseda Stivín.)
Wir verwahren uns gegen die Behandlung
der Opposition, wir protestieren gegen die Durchpeitschung einer
so bedeutungsvollen Vorlage, wir protestieren gegen den sachlichen
Inhalt, und wir werden daher, ganz abgesehen von unserer politischen
Stellung, die Steuerreformvorlage bei der Abstimmung im Hause
ablehnen. (Souhlas poslancù nìm. strany
nár. socialistické.)
Hohes Haus! Bereits im Kriege ist das System
der direkten Steuern ins Wanken gekommen, noch mehr aber geriet
es in Unordnung zur Zeit des Umsturzes. Die Wirtschaftspolitik
des Staates selbst und die Nachkriegspolitik, welche uns mit der
Inflation und dann wieder mit der Deflation bedrängten, erbrachten
die zwingende Notwendigkeit, die Reform der direkten Steuern ins
Auge zu fassen. (Pøedsednictví se ujal
pøedseda Malypetr.) Die
Regelung der direkten Steuern auf dem Weg einer Reform ist und
war ein schwieriges Beginnen. Diese Reform gingen die bürgerlichen
Parteien mit den sozialistischen Parteien, wie sie seinerzeit
in der allnationalen Koalition vereint waren, daran durchzuführen.
Aber es war ein vergebliches Bemühen, und diese Reform sowie
die Bereinigung aller wirtschaftlichen Nöte, die die Bevölkerung
des Staates bedrängen, durchzuführen, war der bürgerlichen
Koalition, wie sie sich gefunden hat, vorbehalten. Laut vorliegendem
Bericht Nr. 1000 des Budgetausschusses wurde diesen zwingenden
Notwendigkeiten Rechnung getragen. Wohl noch kein Gesetz, das
in diesem Staate behandelt wurde, erfreute sich einer so aufmerksamen
Behandlung und einer so gründlichen Beratung. Nicht Tage,
nicht Wochen, sondern monatelang saßen alle diejenigen,
die berufen waren, diesen Entwurf Gesetz werden zu lassen, beisammen,
um aus ihm das zu machen, was der Bericht uns kundgibt. Die Regelung
der direkten Steuern nebst dem Gesetz, mit welchem die Finanzwirtschaft
der Selbstverwaltungskörper auf eine neue Grundlage gestellt
wurde und dem Stabilisierungsgesetz soll der Staats- und hiedurch
auch der Volkswirtschaft die Möglichkeit bieten, aus der
derzeit herrschenden Steuerwirrnis einen Ausweg zu finden. Die
Gesetzesvorlage über die Stabilisierungsbilanzen ermöglicht
es den Erwerbsunternehmungen, ihr Anlagekapital, das teils in
Gold, teils in entwerteter Kronenwährung in den Bilanzen
geführt wird, nach dem heutigen tatsächlichen
Wert der Èechokrone festzustellen, bzw. aufzuwerten. Die
Reform der direkten Steuern sollte im ganzen Staat eine Vereinheitlichung
des Systems, eine Unifizierung herbeiführen, zugleich aber
auch eine Vereinfachung ermöglichen. Die derzeit bestehenden
Gesetze und Verordnungen - wir haben deren die nichtgeringe Zahl
von 73 - ließen dies als äußerst notwendig erscheinen.
Ein weiterer zwingender Grund für die Neuregelung der direkten
Steuern ist die festgestellte Überlastung der produzierenden
und schaffenden Stände, ja aller Bevölkerungsschichten
überhaupt. Diese Überlastung ist herbeigeführt
worden durch die Steuern und soweit solche mit Umlagen belegt
werden konnten, durch die Zuschläge der Selbstverwaltungskörper,
als da sind Land, Bezirk und Gemeinde. Der Finanzminister Dr.
Engliš leugnete in seinen Ausführungen im Budgetausschusse
nie, daß eine große Steuerüberlastung festzustellen
sei. Bei den Verhandlungen über die Feststellung der Sätze
konnten wir in den seltensten Fällen eine besondere Ermäßigung
erzielen. Immer erklärte der Minister, daß er bemüßigt
sei, das Gleichgewicht im Staatshaushalte zu erhalten und diese
Aufrechterhaltung des Gleichgewichtes läßt es nicht
zu, daß er uns bei den Steuersätzen besondere Ermäßigungen
bewilligen konnte.
Und doch, wenn wir auf das, was erreicht worden
ist, blicken, kann man mit dem Ergebnis in mancher Beziehung zufrieden
sein. Alle drei Gesetze bilden innerlich ein ganzes. Die Bevölkerung
wünschte und forderte dringend eine Neuregelung unseres Steuersystems.
Sie gab sich der Erwartung hin, daß mit der Reform der direkten
Steuern auch eine Ermäßigung der Steuersätze in
weitestgehendem Maße eintreten werde. In dieser Richtung
wird wohl eine gewisse Enttäuschung nicht ausbleiben, denn
nur bei der Einkommensteuer ist eine Herabsetzung von Belang,
nämlich ein Ermäßigung der Sätze um 40% zu
verzeichnen.