Rok | ||||||||
Grundsteuer | Gebäudesteuer | Allgemeine Erwerbsteuer | Besondere Erwerbsteuer | Rentensteuer | Einkommensteuer | Tantiemensteuer | Zusammen | |
98-04 | 181,779.171 | 155,022.689 | 92,073.685 | 134,507.259 | 19,173.529 | 98,400.357 | 680,956.690 | |
05-11 | 175,314.733 | 200,512.574 | 101,454.978 | 164,935.335 | 25,250.757 | 145,748.780 | 813,217.157 | |
12-18 | 260,730.037 | 263,202.650 | 152,317.184 | 272,698.223 | 49,209.025 | 484,432.319 | 6,196.637 | 1.488,786.075 |
A | ||||||||
19-25 | 737,976.021 | 355,484.303 | 1.175,278.827 | 1.268,362.009 | 321,678.928 | 4.781,117.387 | 92,588.372 | 8.732,485.847 |
Kriegsgewinnensteuer | 1.806,499.137 | 10.538,985.024 | ||||||
14-18 | 211,934.267 | 195,199.062 | 122,877.492 | 211,962.465 | 39,772.969 | 426,259.772 | 6,196.637 | 1.214.202.664 |
B | ||||||||
19-25 | 1.316,391.819 | 672,989.369 | 2.380,088.753 | 2.695,336.523 | 712,241.020 | 10.614,136.601 | 196,318.686 | 18.587,502.771 |
A | ||||||||
98-04:19-25 | 1:4.05 | 1:2.30 | 1:12.78 | 1:9.48 | 1:16.90 | 1:48.67 | 1:12.82 | |
A | ||||||||
05-11:19-25 | 1:4.21 | 1:1.76 | 1:11.53 | 1:7.69 | 1:12.90 | 1:32.77 | 1:10.74 | |
B | ||||||||
98-04:19-25 | 1:7.23 | 1:4.33 | 1:25.85 | 1:19.98 | 1:3.74 | 1:108.32 | 1:27.29 | |
B | ||||||||
05-11:19-25 | 1:7.51 | 1:3.36 | 1:23.67 | 1:16.32 | 1:28.40 | 1:72.70 | 1:22.86 | |
A1/6 | ||||||||
98-04:19-25 | 1:0.68 | 1:0.38 | 1:2.13 | 1:1.56 | 1:2.82 | 1:8.13 | 1:2.13 | |
B1/6 | ||||||||
98-04:19-25 | 1:1.21 | 1:0.72 | 1:4.31 | 1:3.42 | 1:6.24 | 1:18.05 | 1:4.54 | |
A1/6 | ||||||||
05-11:19-25 | 1:0.70 | 1:0.29 | 1:1.93 | 1:1.28 | 1:2.13 | 1:5.46 | 1:1.79 | |
B1/6 | ||||||||
05-11:19-25 | 1:1.25 | 1:0.55 | 1:3.92 | 1:2.72 | 1:4.74 | 1:12.12 | 1:3.81 |
Es sind die Budgets von 1919 bis 1927, unberücksichtigt
die Investitionen und unberücksichtigt das Nachtragsbudget
z. B. vom Jahre 1919, in ihren Ausgaben zusammen auf eine
Summe von 146.683,441.545 Kè zusammengestellt. Demgegenüber
stehen Einnahmen von 133.363,146.561 Kè, bei einem Abgang
von 12.811,495.977 Kè. Das Durchschnittsbudget beträgt
16.298,160.172 Kè. Es entfällt also bis jetzt,
was die Ausgaben anbelangt, bei einer Einwohnerzahl von 131/2
Millionen, auf den Kopf der Bevölkerung 10.865.44
Kè. Wenn ich nun das Weitere erklären will, so werden
Sie erst ermessen, wieviel der Staat ausgegeben hat, wenn Sie
bedenken, daß das bei einer vierköpfigen
Familie per Jahr 43.461.76 Kè ausmacht.
Das heißt mit anderen Worten, diesen
Betrag per Familie hat der Staat gebraucht, um seine Ausgaben
zu decken. Das macht pro Kopf und Jahr einen Durchschnitt von
1207.27 Kè aus. Dazu kommen noch
die Beträge von 34.9 oder 35.9
Milliarden Kè der Schulden, die laut Budget stabilisiert,
bzw. konsolidiert sind, und natürlich einen Zinsendienst
samt Amortisation von 21/2
Milliarden Kè verlangen. Und dabei steht noch das ganze
Problem der Schulden vor uns wie ein dunkles
Tor, wie ein Schleier, wo wir nicht wissen, was die Zukunft bringt.
Herr Dr. Kramáø hat
gesagt, wenn wir an die Schulden denken, an die Reparationen,
kann ein ernster Mann graue Haare bekommen. Klar wird uns die
Sache erst, wenn wir wissen, wie hoch unsere tatsächlichen
Schulden sind. Nun wissen Sie doch, daß wir Reparationen
zu zahlen haben. Minister Dr. Beneš gibt sie mit 25
Milliarden an. Wenn auch Herr Støíbrný
sagt, die Schulden bezahlen wir nicht und
andere auf dem Standpunkt stehen, daß wir die Schulden bezahlen
müssen so ist das gehupft wie gesprungen, maßgebend
für die Zahlungen ist nur der jenige, der sie zu kriegen
hat, er ist es, der bestimmen wird, ob wir zahlen oder nicht.
Zahlen wir aber die Schulden gemäß den Reparationen,
zahlen wir die 4,4 Milliarden Vorkriegsschulden, die ins Budget
eins zu eins eingesetzt sind, im Verhältnis eins zu sechs,
dann sage ich Ihnen, daß wir mit 100% pleite sind, einpacken
können, erledigt sind. Das Bild muß vor uns schweben,
ob das Reparationsproblem in dem Maße geregelt wird, wie
man munkelt, oder ob wir tatsächlich die riesig hohen Beträge
schuldig sind. Darüber sollte ein offenes Wort gesprochen
werden, weil sich ja schließlich alle Maßregeln für
die Zukunft darnach richten. Die Finanzverwaltung, bezw. das Außenministerium,
unterscheidet zwischen Schuldpflicht und Reparationsschuldigkeit.
Das ist eine juristische Dreherei, wenn man bei den Friedensverhandlungen
nicht schon ausgemacht hat: die und die Schulden brauchen wir
nicht zu zahlen. Meine Herren, da wird Ihnen Mussolini schon eine
Nuß zu knacken geben, der bereits heute die Werte in seiner
Art und Weise bewertet und nicht zu gering. Allerdings macht die
Finanzverwaltung Gegenrechnungen gegen diese Reparationsschuld.
Sie sagt: ich werde mir erlauben, dagegen aufzurechnen alle Aufwendungen
zurück bis zur Zeit des Konstitutionalismus, die Böhmen,
Mähren und Schlesien an die Staatskasse nach Wien gezahlt
haben, zur Organisierung von Bosnien, der Bukowina, Galizien usw.
Ob dieser Standpunkt, der bis zum Jahre 1848 zurückgreift,
durchgeht, ist eine zweite Frage, es gehört jedenfalls eine
große Portion Wohlwollen unserer Gegner dazu, die die Schulden
zu bekommen haben, wenn sie diese Gegenrechnung anerkennen. Weiters
wird es die Frage sein, ob man die Vorkriegswerte wirklich
als Vorkriegswerte uns anrechnet, denn unseren Gläubigern,
die die Vorkriegswerte in der Hand hatten, denen hat man èechoslovakische
Staatspapiere dafür gegeben. Da hat man von einer
Valorisierung nichts gespürt, die Leute kamen um ihre Kreuzer,
während man auf der anderen Seite bestrebt ist, gerade diese
Papiere zum Vorkriegswert auf Reparationskonto angerechnet zu
bekommen, also valorisiert. Dann wird die Frage akut werden, ob
die inländischen Gläubiger - die ausländischen
Gläubiger werden sowieso anders behandelt - nicht das Recht
auf eine Valorisierung haben oder ob der Standpunkt recht ist,
daß diese Begünstigung nur der Allgemeinheit zugutekommen
soll. Das sind durchaus keine theoretischen Fragen, sie sind kompliziert
und geben zu denken. Das ganze Schuldenproblem bedarf einer Regelung,
und zwar möglichst bald, weil wir sonst nicht aus den Unklarheiten
herauskommen. Warum habe ich Ihnen denn die Budgets der einzelnen
Jahre zusammengestellt? Ich habe erwähnt, daß wir 1919
und 1920 als die Nachkriegsperiode anzusehen haben, 1921 Inflation,
1922 und 1923 Übergang zur Deflation, worauf wir weiter in
das Stadium der Stabilität gelangen und der Konsolidierung
der Wirtschaft, wie das genannt wird. Nun müßte natürlich
bei gesunder Vernunft und bei gesunder Führung der Finanzpolitik
beim Übergang von der Inflation zur Deflation, also bei der
Erhöhung des inneren Wertes der Krone um das Dreifache sinngemäß
auch die Gesamtsumme der Ausgaben zurückgegangen sein. Besehen
Sie sich aber die Budgets: 1921 Ausgaben von 18 Milliarden, 1922
und 1923 19 Milliarden, 1924 rund 17 Milliarden usw. Die Ausgaben
des Staates haben also nicht die gleiche Richtung eingeschlagen
wie der Währungsprozeß und dort liegt das Um und Auf
der schwersten Krisenerscheinung der Wirtschaft, weil sich der
Währungsprozeß lediglich an der Volkswirtschaft als
solcher ausgewirkt hat, wo hingegen der Staat in seinen Ausgaben
auf gleicher Höhe blieb. Warum, frage ich dann, warum erörtere
ich das? Wenn Sie im umgekehrten Verhältnis rechnen, wenn
Sie die Ausgaben der Jahre 1923 und 192 4 in Inflationsziffern
sich vor Augen führen würden, dann würden Sie dazu
kommen, daß unser Budget umgekehrt um das Dreifache gestiegen
ist. Und dieses Verhältnis drückt sich in gleichem Maße
bei den Steuern aus. (Místopøedseda
Horák zvoní.) Das
heißt, die Steuern sind äußerlich gleichgeblieben,
während sie sich in Wirklichkeit erhöht haben. Die Steuern
mußten natürlich in dieser Höhe sich unbedingt
zum Schaden der Volkswirtschaft auswirken. Zu diesem Zwecke dienen
die Tabellen II und III, über die ich mir erlauben werde
in der Spezialdebatte zur Einkommen- und Erwerbsteuer zu berichten,
nach dem der Herr Präsident anscheinend den Wunsch hat, daß
ich meine Ausführungen schließe. Ich will zu den Grundzügen
der Steuerreform noch folgendes erklären: Die Steuerreform
unifiziert und kodifiziert und will den wirtschaftlichen Verhältnissen
Rechnung tragen. Wir hatten in Böhmen, Mähren und Schlesien
das System der direkten Steuern aufgebaut auf Einkommensteuer
und Ertragsteuer. Wir haben im Grunde genommen dieses System übernommen,
wir belasten das fundierte Einkommen mit den sogenannten Ertragsteuern,
der Grundsteuer, Gebäudesteuer, Besitz-, Erwerb- und Kapitalvermögenssteuer.
Eine Änderung besteht darin, daß die besondere Erwerbsteuer
wieder ihre ursprüngliche Bedeutung als Ertragsteuer erhält.
Wesentlich ist auch die Einführung der Steuer auf höhere
Dienstbezüge, die ursprünglich abgeschafft war. Der
Entwurf hat seitens der Wirtschaft große Kritik erfahren,
da sich die Änderungen dieses Entwurfes nicht in dem Maße
durchschlagend auswirken, wie es die Wirtschaft braucht. Wir dürfen
nicht vergessen, daß die Reform der Steuersätze davon
ausgeht, daß die ganzen Kriegszuschläge ins Kalkül
mit hineingezogen wurden und daß die Sätze im Verhältnis
zur Vorkriegszeit unverhältnismäßig höher
sind. Dadurch ergibt sich bei der Erwerbsteuer z. B., da die außerordentlichen
Kriegszuschläge nicht dem Umlagensystem unterlagen, eine
ganz andere Besteuerungsgrundlage. Im allgemeinen sehen wir bei
der Einkommensteuer eine Ermäßigung von 40% durchschnittlich,
wir sehen aber, speziell bei den niederen Einkommen ist der Begriff
des steuerfreien Minimums dem Begriffe des Existenzminimums nicht
ganz nahe gekommen. Zwischen beiden Begriffen besteht noch ein
ziemlicher Unterschied und das empfindet speziell die Klasse der
Arbeitnehmer als sozialen Druck und Steuerungerechtigkeit. Eine
Neuerung besteht im Überwälzungsverbot. Man hat bezüglich
der Abzugsfähigkeit der über Gebühr bezahlten Krankengelder,
der Unfall- und Sozialversicherungsbeiträge sich entschlossen,
den sozialen Wünschen nachzugeben, indem man einen Aufschub
bis zum Jahre 1932 bewilligt hat. Die Grundsteuer sollte in ihrem
Aufbau gleichbleiben. Die Agrarier haben sich aber gesagt: wenn
schon Reform, dann wollen wir auch unsere Sätze haben. (Pøedsednictví
pøevzal místopøedseda
dr Buday.) Ich habe mir die Sache
durchgerechnet und habe eigentlich gefunden, daß sich mancher
hinter den Ohren kratzen und sich sagen wird: "Ob ich bei
der Geschichte besser fahre, ist eine andere Frage. Ich habe was
besseres gewollt und bestimmte Kategorien sind eigentlich in die
schlechtere Situation gekommen". Was die Hauszinssteuer anbelangt,
hat man die Zahl der Sätze heruntergesetzt, es soll nicht
mehr der Nettoertrag angegeben werden, sondern der Bruttoertrag.
Dafür ist aber das Geltungsgebiet der Hauszinssteuer erweitert
worden. Darauf komme ich noch bei der Spezialdebatte zu sprechen.
Was die allgemeine Erwerbsteuer anbelangt, so muß ich anerkennen,
daß dem kleinen Handels- und Gewerbestand durch die Differenzierung
der niederen Sätze unbedingt entgegengekommen worden ist,
aber ich muß dagegen protestieren, daß man speziell
die Industrie, den Großhandel usw. nicht in einem Maße
berücksichtigt, wie es von diesen Gruppen verlangt wird.
Wenn wir die Sätze überprüfen, so können wir
konstatieren, daß in den Beträgen von 80.000 bis 500.000
Kronen eine Erhöhung eintritt. Die besondere Erwerbsteuer
baut sich auf 8% samt den Rentabilitätszuschlägen auf.
Bei der Rentensteuer ist eigentlich wenig Veränderung vorgenommen
worden, nur hat man die Einlagen der Banken und Sparkassen gleichgestellt.
Diese Details werde ich besprechen, wenn ich zu den einzelnen
Steuergattungen komme. Die Beschwerden beziehen sich hauptsächlich
auf die Fälle der Doppelbesteuerung, dann auf die Tragfähigkeit
und die Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Auslande.
Denn speziell die besondere Erwerbssteuer ist im Auslande bedeutend
niedriger, in den anderen Ländern heißt sie Körperschaftssteuer.
Dieses ganze System der Steuergattungen ist mit einem rigorosen
Strafverfahren und gemeinsamen Bestimmungen umgeben. Ich habe
mir im Budgetausschuß den Witz erlaubt, daß ich gesagt
habe: Die Finanzverwaltung hätte sich gar nicht diese kolossale
Mühe der Ausarbeitung der Straf- und gemeinsamen Bestimmungen
machen müssen, es hätte ein einziger Paragraph genügt:
Die Finanzverwaltung kann jedem Steuerpflichtigen vorschreiben,
was sie will, gleichgültig ob er einbekennt oder nicht. Beschwert
er sich dagegen, dann gibt es eine Geldstrafe bis 100.000 Kronen,
in besonders erschwerenden Fällen 2 Jahre Gefängnis.
Die gesamten Staatsbürger haften solidarisch für diesen
Betrag. Sie lachen darüber, aber ich wollte damit alles verbinden,
weil sie nämlich heute bis zu 2 Jahren bestraft werden können,
und die Art der Haftung so eingeführt worden ist, wenn auch
die Haftung des Ehegatten etwas gemildert worden ist. Das entspricht
aber nicht dem wirklichen Leben, wie es dieses braucht, und die
Fälle, welche die Finanzverwaltung bei den Ehegatten meint,
von denen behaupte ich: "Diese Gatten sind zehnmal gescheiter
als die Finanzverwaltung und wir alle zusammen, die werden wir
so nicht erwischen und auch so nicht". Infolgedessen ist
es direkt als unmoralisch zu bezeichnen, wenn die Finanzverwaltung
derart strenge Bestimmungen aufnimmt. Die Strafbestimmungen glaubte
die Finanzverwaltung durch Modifizierung zu bessern, doch sind
die Regierungsparteien vom Regen in die Traufe gekommen. Während
Sie früher für den Versuch bis 50.000 Kronen bestraft
werden konnten, können sie jetzt für die bloße
Abgabe des Bekenntnisses bis zu 2 Jahren sitzen. Das ist eine
ziemliche Erschwerung und während der Einzelrichter über
den Betrag von Millionen entscheiden kann, genügt eine Arreststrafe
von 10 Tagen, damit der Spruchsenat in Anspruch genommen werden
muß. Das sind Momente, auf die ich ausführlich in der
weiteren Debatte zu sprechen kommen werde, ebenso wie über
die Revisionskommissionen. Ich erkläre heute schon, daß
ich den Nachweis erbringen werde, daß zugegebenermaßen
die Verordnung vom März 1919, Nr. 96, bezüglich der
direkten Steuern ungesetzlich ist und daß die Revisionskommissionen
das Wirtschaftsleben sieben Jahre lang ungerecht, ungesetzlich
drangsaliert haben. Bitte, das müßte eigentlich ein
Moment sein, das schon von vorneherein die Aufhebung dieser ungesetzlichen
Institution mit Recht verlangen ließe. Aber was haben die
Leute gemacht? Sie haben im Gegenteil die Verordnung jetzt zur
gesetzlichen gemacht, indem sie aus der Verordnung die direkten
Steuern gestrichen haben und dafür im Verordnungswege ein
neues Revisionsamt setzen wollen. Hier wird wieder das Gesetz
verletzt, weil zur Errichtung eines Amtes ein Gesetz erforderlich
ist und eine Verordnung nicht genügt. Was das Dreigestirn
der Steuerreform anbelangt, so besteht es neben der Regelung der
direkten Steuern auch in dem Gesetz über die Stabilisierungsbilanzen
und in der Regelung der Finanzwirtschaft der Selbstverwaltungskörper.
Da kann ich mich kurz fassen. Das Gesetz über die Stabilisierungsbilanzen
ist in der Fabrikation, wenn ich mich so ausdrücken darf,
den anderen Bestimmungen vorausgegangen, es bezweckt eine richtige
Konstruktion des Ertrages der Unternehmungen und natürlich
auch, daß dieser Ertrag dann auch der richtigen Ertragsbesteuerung
unterliegen kann. Es bilden sich viele ein - Sie werden es in
der Debatte hören - daß dieses Gesetz ausschließlich
zugunsten der Reichen gemacht worden ist, wie man sagt. Ich erkläre
Folgendes: Die Finazverwaltung hat das Gesetz vielleicht auch
aus ideellen Gründen gemacht, um den Mangel der Vorkriegskronen,
Goldkronen, Nachkriegskronen, zu beheben. Ich erkläre: Es
ist gemacht, um die richtige Steuer zu kriegen, um nicht zu wenig
zu kriegen. Wenn ich in der Generaldebatte ein Wort über
die Finanzwirtschaft der Selbstverwaltungskörper sagen soll,
so lassen Sie mich erklären: In der Finanzwirtschaft der
Selbstverwaltungskörper sind genau so wie in anderen Institutionen,
Privatunternehmungen, Banken, Industrieunternehmungen usw. in
der Nachkriegszeit abnormale Verhältnisse eingetreten und
diese abnormalen Verhältnisse hätte man eben auch auf
außerordentlichem Wege regeln sollen, genau so wie man die
Notwendigkeit vor sich hatte, daß der Übergang der
Inflation zur Deflation z. B. bei einem Institut, wie bei der
Nationalbank, 752 Millionen erfordert hat. Genau dieselbe Auffassung
hätte man auch bei den Gemeinden haben müssen, man hätte
die Gemeinden in ihrer Wirtschaft in normale Zustände bringen
sollen und das hätte man auf einem ersprießlicherem
Wege regeln können als auf dem Wege der Ertötung der
Selbständigkeit der Gemeinden. Über dieses Kapitel wird
noch Kollege Koberg berichten.
Ich möchte meine Worte zur Generaldebatte
in folgendem Sinne abschließen: Ich gestehe freimütig
und objektiv, daß der Herr Finanzminister Dr. Engliš
theoretisch und praktisch ein Finanzminister von Ruf ist.
Das ist außer Frage. Aber auch, daß er sich vielleicht
aus fiskalischen Gründen zu stark in Widerspruch mit den
Bedürfnissen der Wirtschaft befindet. Wenn ich ihm dieses
Zeugnis ausstelle, so erkläre ich, daß ich mir deswegen
nicht das Geringste im Kampfe gegen ihn, gegen das System, gegen
die Härten wegnehmen lasse. Das ist mein freies Recht und
selbst auf die Gefahr hin, daß man mir schon nach der neuen
Reform die Eingeweide aus dem Leibe nimmt. Ich erkläre mit
demselben Mute, daß ich dieselbe Anerkennung dem Herrn bevollmächtigten
Minister Vlasák und seinen Referenten ausspreche,
die wirklich versucht haben, mir die Aufklärungen zu geben,
die ich verlangt habe. Das setzt natürlich wieder nicht in
Widerspruch mit dem Gedanken, daß ich mit der Regelung der
Steuerreform namens der Wirtschaft, namens des Gewerbes, des Handels
und der Industrie, namens der Landwirtschaft und der darin beschäftigten
Arbeitnehmer und Angestellten, namens der freien Berufe nicht
einverstanden bin und zumindest von der Finanzverwaltung die Anwendung
der loyalsten Gesinnung verlange. Ich glaube, die Finanzverwaltung
kann sich nicht helfen, sie muß auf der Basis stehen bleiben,
sie kann nicht herunter, aus dem einfachen Grunde, weil ihr die
Kalkulation fehlt, was sie auf Grund der neuen Steuerreform bekommen
wird. Sie tappt vollständig im Dunklen, hat keine Ahnung,
ob sie 500 oder 1000 Millionen weniger bekommen wird. Das eine
steht fest, daß der Betrag, den auch der Finanzminister
mit einer halben Milliarde und bezüglich der Gemeinden mit
250 Millionen errechnet hat, eine ganz problematische Ziffer ist.
Die Finanzverwaltung kann nicht definitiv kalkulieren, weil durch
die Zusammenschweissung und Mischung der verschiedenen Steuerjahre
sie keine Möglichkeit hat, und dann fehlt ihr auch die Unterscheidung,
was eigentlich die einzelnen Berufsgruppen an Steuern tragen.
Sie hat keine Ahnung, was der Handel, was das Gewerbe, was die
Landwirtschaft trägt. Das wären Ziffern, die im Jahresertrag
ausgedrückt, eine ganz andere Verhandlungsbasis ergeben würden.
So kann die Industrie sagen, ich zahle 3 Milliarden, das Gewerbe:
ich zahle 1 Milliarde. Ich muß aber ziffernmäßig
sagen können: "Du zahlst so viel und hast nicht das
Recht, das Maul so weit aufzumachen, oder Du zahlst so und so
viel und Du kannst also mehr verlangen." Das wäre ein
gerechter Standpunkt. Hoffen wir, daß im Sinne des Gesetzes
die Finanzverwaltung als ersten Schritt die Konsolidierung der
Wirtschaft mit ernstem festem Willen die Anwendung des Gesetzes
loyal für die Steuerpflichtigen zum Ausdruck bringt, damit
jenes Vertrauen, welches die Finanzverwaltung verlangt und umgekehrt
der Steuerpflichtige von ihr braucht, sich einstelle. (Potlesk
poslancù nìmecké strany národní.)