Støeda 4. kvìtna 1927

Tabelle III
Rok
Steurerträgnisse (Böhmen, Mähren u. Schlesien) ohne Umlagen
Grundsteuer Gebäudesteuer Allgemeine Erwerbsteuer Besondere Erwerbsteuer Rentensteuer EinkommensteuerTantiemensteuer Zusammen
98-04181,779.171 155,022.689 92,073.685134,507.259 19,173.52998,400.357 680,956.690
05-11175,314.733 200,512.574 101,454.978164,935.335 25,250.757145,748.780 813,217.157
12-18260,730.037 263,202.650 152,317.184272,698.223 49,209.025484,432.319 6,196.6371.488,786.075
A
19-25737,976.021 355,484.303 1.175,278.8271.268,362.009 321,678.928 4.781,117.38792,588.372 8.732,485.847
Kriegsgewinnensteuer 1.806,499.137 10.538,985.024
14-18211,934.267 195,199.062 122,877.492211,962.465 39,772.969426,259.772 6,196.6371.214.202.664
B
19-251.316,391.819 672,989.369 2.380,088.7532.695,336.523 712,241.020 10.614,136.601196,318.686 18.587,502.771
A
98-04:19-251:4.05 1:2.301:12.78 1:9.481:16.90 1:48.67 1:12.82
A
05-11:19-251:4.21 1:1.761:11.53 1:7.691:12.90 1:32.77 1:10.74
B
98-04:19-251:7.23 1:4.331:25.85 1:19.981:3.74 1:108.32 1:27.29
B
05-11:19-251:7.51 1:3.361:23.67 1:16.321:28.40 1:72.70 1:22.86
A1/6
98-04:19-251:0.68 1:0.381:2.13 1:1.561:2.82 1:8.13 1:2.13
B1/6
98-04:19-251:1.21 1:0.721:4.31 1:3.421:6.24 1:18.05 1:4.54
A1/6
05-11:19-251:0.70 1:0.291:1.93 1:1.281:2.13 1:5.46 1:1.79
B1/6
05-11:19-251:1.25 1:0.551:3.92 1:2.721:4.74 1:12.12 1:3.81

Es sind die Budgets von 1919 bis 1927, unberücksichtigt die Investitionen und unberücksichtigt das Nachtragsbudget z. B. vom Jahre 1919, in ihren Ausgaben zusammen auf eine Summe von 146.683,441.545 Kè zusammengestellt. Demgegenüber stehen Einnahmen von 133.363,146.561 Kè, bei einem Abgang von 12.811,495.977 Kè. Das Durchschnittsbudget beträgt 16.298,160.172 Kè. Es entfällt also bis jetzt, was die Ausgaben anbelangt, bei einer Einwohnerzahl von 131/2 Millionen, auf den Kopf der Bevölkerung 10.865.44 Kè. Wenn ich nun das Weitere erklären will, so werden Sie erst ermessen, wieviel der Staat ausgegeben hat, wenn Sie bedenken, daß das bei einer vierköpfigen Familie per Jahr 43.461.76 Kè ausmacht. Das heißt mit anderen Worten, diesen Betrag per Familie hat der Staat gebraucht, um seine Ausgaben zu decken. Das macht pro Kopf und Jahr einen Durchschnitt von 1207.27 Kè aus. Dazu kommen noch die Beträge von 34.9 oder 35.9 Milliarden Kè der Schulden, die laut Budget stabilisiert, bzw. konsolidiert sind, und natürlich einen Zinsendienst samt Amortisation von 21/2 Milliarden Kè verlangen. Und dabei steht noch das ganze Problem der Schulden vor uns wie ein dunkles Tor, wie ein Schleier, wo wir nicht wissen, was die Zukunft bringt. Herr Dr. Kramáø hat gesagt, wenn wir an die Schulden denken, an die Reparationen, kann ein ernster Mann graue Haare bekommen. Klar wird uns die Sache erst, wenn wir wissen, wie hoch unsere tatsächlichen Schulden sind. Nun wissen Sie doch, daß wir Reparationen zu zahlen haben. Minister Dr. Beneš gibt sie mit 25 Milliarden an. Wenn auch Herr Støíbrný sagt, die Schulden bezahlen wir nicht und andere auf dem Standpunkt stehen, daß wir die Schulden bezahlen müssen so ist das gehupft wie gesprungen, maßgebend für die Zahlungen ist nur der jenige, der sie zu kriegen hat, er ist es, der bestimmen wird, ob wir zahlen oder nicht. Zahlen wir aber die Schulden gemäß den Reparationen, zahlen wir die 4,4 Milliarden Vorkriegsschulden, die ins Budget eins zu eins eingesetzt sind, im Verhältnis eins zu sechs, dann sage ich Ihnen, daß wir mit 100% pleite sind, einpacken können, erledigt sind. Das Bild muß vor uns schweben, ob das Reparationsproblem in dem Maße geregelt wird, wie man munkelt, oder ob wir tatsächlich die riesig hohen Beträge schuldig sind. Darüber sollte ein offenes Wort gesprochen werden, weil sich ja schließlich alle Maßregeln für die Zukunft darnach richten. Die Finanzverwaltung, bezw. das Außenministerium, unterscheidet zwischen Schuldpflicht und Reparationsschuldigkeit. Das ist eine juristische Dreherei, wenn man bei den Friedensverhandlungen nicht schon ausgemacht hat: die und die Schulden brauchen wir nicht zu zahlen. Meine Herren, da wird Ihnen Mussolini schon eine Nuß zu knacken geben, der bereits heute die Werte in seiner Art und Weise bewertet und nicht zu gering. Allerdings macht die Finanzverwaltung Gegenrechnungen gegen diese Reparationsschuld. Sie sagt: ich werde mir erlauben, dagegen aufzurechnen alle Aufwendungen zurück bis zur Zeit des Konstitutionalismus, die Böhmen, Mähren und Schlesien an die Staatskasse nach Wien gezahlt haben, zur Organisierung von Bosnien, der Bukowina, Galizien usw. Ob dieser Standpunkt, der bis zum Jahre 1848 zurückgreift, durchgeht, ist eine zweite Frage, es gehört jedenfalls eine große Portion Wohlwollen unserer Gegner dazu, die die Schulden zu bekommen haben, wenn sie diese Gegenrechnung anerkennen. Weiters wird es die Frage sein, ob man die Vorkriegswerte wirklich als Vorkriegswerte uns anrechnet, denn unseren Gläubigern, die die Vorkriegswerte in der Hand hatten, denen hat man èechoslovakische Staatspapiere dafür gegeben. Da hat man von einer Valorisierung nichts gespürt, die Leute kamen um ihre Kreuzer, während man auf der anderen Seite bestrebt ist, gerade diese Papiere zum Vorkriegswert auf Reparationskonto angerechnet zu bekommen, also valorisiert. Dann wird die Frage akut werden, ob die inländischen Gläubiger - die ausländischen Gläubiger werden sowieso anders behandelt - nicht das Recht auf eine Valorisierung haben oder ob der Standpunkt recht ist, daß diese Begünstigung nur der Allgemeinheit zugutekommen soll. Das sind durchaus keine theoretischen Fragen, sie sind kompliziert und geben zu denken. Das ganze Schuldenproblem bedarf einer Regelung, und zwar möglichst bald, weil wir sonst nicht aus den Unklarheiten herauskommen. Warum habe ich Ihnen denn die Budgets der einzelnen Jahre zusammengestellt? Ich habe erwähnt, daß wir 1919 und 1920 als die Nachkriegsperiode anzusehen haben, 1921 Inflation, 1922 und 1923 Übergang zur Deflation, worauf wir weiter in das Stadium der Stabilität gelangen und der Konsolidierung der Wirtschaft, wie das genannt wird. Nun müßte natürlich bei gesunder Vernunft und bei gesunder Führung der Finanzpolitik beim Übergang von der Inflation zur Deflation, also bei der Erhöhung des inneren Wertes der Krone um das Dreifache sinngemäß auch die Gesamtsumme der Ausgaben zurückgegangen sein. Besehen Sie sich aber die Budgets: 1921 Ausgaben von 18 Milliarden, 1922 und 1923 19 Milliarden, 1924 rund 17 Milliarden usw. Die Ausgaben des Staates haben also nicht die gleiche Richtung eingeschlagen wie der Währungsprozeß und dort liegt das Um und Auf der schwersten Krisenerscheinung der Wirtschaft, weil sich der Währungsprozeß lediglich an der Volkswirtschaft als solcher ausgewirkt hat, wo hingegen der Staat in seinen Ausgaben auf gleicher Höhe blieb. Warum, frage ich dann, warum erörtere ich das? Wenn Sie im umgekehrten Verhältnis rechnen, wenn Sie die Ausgaben der Jahre 1923 und 192 4 in Inflationsziffern sich vor Augen führen würden, dann würden Sie dazu kommen, daß unser Budget umgekehrt um das Dreifache gestiegen ist. Und dieses Verhältnis drückt sich in gleichem Maße bei den Steuern aus. (Místopøedseda Horák zvoní.) Das heißt, die Steuern sind äußerlich gleichgeblieben, während sie sich in Wirklichkeit erhöht haben. Die Steuern mußten natürlich in dieser Höhe sich unbedingt zum Schaden der Volkswirtschaft auswirken. Zu diesem Zwecke dienen die Tabellen II und III, über die ich mir erlauben werde in der Spezialdebatte zur Einkommen- und Erwerbsteuer zu berichten, nach dem der Herr Präsident anscheinend den Wunsch hat, daß ich meine Ausführungen schließe. Ich will zu den Grundzügen der Steuerreform noch folgendes erklären: Die Steuerreform unifiziert und kodifiziert und will den wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragen. Wir hatten in Böhmen, Mähren und Schlesien das System der direkten Steuern aufgebaut auf Einkommensteuer und Ertragsteuer. Wir haben im Grunde genommen dieses System übernommen, wir belasten das fundierte Einkommen mit den sogenannten Ertragsteuern, der Grundsteuer, Gebäudesteuer, Besitz-, Erwerb- und Kapitalvermögenssteuer. Eine Änderung besteht darin, daß die besondere Erwerbsteuer wieder ihre ursprüngliche Bedeutung als Ertragsteuer erhält. Wesentlich ist auch die Einführung der Steuer auf höhere Dienstbezüge, die ursprünglich abgeschafft war. Der Entwurf hat seitens der Wirtschaft große Kritik erfahren, da sich die Änderungen dieses Entwurfes nicht in dem Maße durchschlagend auswirken, wie es die Wirtschaft braucht. Wir dürfen nicht vergessen, daß die Reform der Steuersätze davon ausgeht, daß die ganzen Kriegszuschläge ins Kalkül mit hineingezogen wurden und daß die Sätze im Verhältnis zur Vorkriegszeit unverhältnismäßig höher sind. Dadurch ergibt sich bei der Erwerbsteuer z. B., da die außerordentlichen Kriegszuschläge nicht dem Umlagensystem unterlagen, eine ganz andere Besteuerungsgrundlage. Im allgemeinen sehen wir bei der Einkommensteuer eine Ermäßigung von 40% durchschnittlich, wir sehen aber, speziell bei den niederen Einkommen ist der Begriff des steuerfreien Minimums dem Begriffe des Existenzminimums nicht ganz nahe gekommen. Zwischen beiden Begriffen besteht noch ein ziemlicher Unterschied und das empfindet speziell die Klasse der Arbeitnehmer als sozialen Druck und Steuerungerechtigkeit. Eine Neuerung besteht im Überwälzungsverbot. Man hat bezüglich der Abzugsfähigkeit der über Gebühr bezahlten Krankengelder, der Unfall- und Sozialversicherungsbeiträge sich entschlossen, den sozialen Wünschen nachzugeben, indem man einen Aufschub bis zum Jahre 1932 bewilligt hat. Die Grundsteuer sollte in ihrem Aufbau gleichbleiben. Die Agrarier haben sich aber gesagt: wenn schon Reform, dann wollen wir auch unsere Sätze haben. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr Buday.) Ich habe mir die Sache durchgerechnet und habe eigentlich gefunden, daß sich mancher hinter den Ohren kratzen und sich sagen wird: "Ob ich bei der Geschichte besser fahre, ist eine andere Frage. Ich habe was besseres gewollt und bestimmte Kategorien sind eigentlich in die schlechtere Situation gekommen". Was die Hauszinssteuer anbelangt, hat man die Zahl der Sätze heruntergesetzt, es soll nicht mehr der Nettoertrag angegeben werden, sondern der Bruttoertrag. Dafür ist aber das Geltungsgebiet der Hauszinssteuer erweitert worden. Darauf komme ich noch bei der Spezialdebatte zu sprechen. Was die allgemeine Erwerbsteuer anbelangt, so muß ich anerkennen, daß dem kleinen Handels- und Gewerbestand durch die Differenzierung der niederen Sätze unbedingt entgegengekommen worden ist, aber ich muß dagegen protestieren, daß man speziell die Industrie, den Großhandel usw. nicht in einem Maße berücksichtigt, wie es von diesen Gruppen verlangt wird. Wenn wir die Sätze überprüfen, so können wir konstatieren, daß in den Beträgen von 80.000 bis 500.000 Kronen eine Erhöhung eintritt. Die besondere Erwerbsteuer baut sich auf 8% samt den Rentabilitätszuschlägen auf. Bei der Rentensteuer ist eigentlich wenig Veränderung vorgenommen worden, nur hat man die Einlagen der Banken und Sparkassen gleichgestellt. Diese Details werde ich besprechen, wenn ich zu den einzelnen Steuergattungen komme. Die Beschwerden beziehen sich hauptsächlich auf die Fälle der Doppelbesteuerung, dann auf die Tragfähigkeit und die Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Auslande. Denn speziell die besondere Erwerbssteuer ist im Auslande bedeutend niedriger, in den anderen Ländern heißt sie Körperschaftssteuer. Dieses ganze System der Steuergattungen ist mit einem rigorosen Strafverfahren und gemeinsamen Bestimmungen umgeben. Ich habe mir im Budgetausschuß den Witz erlaubt, daß ich gesagt habe: Die Finanzverwaltung hätte sich gar nicht diese kolossale Mühe der Ausarbeitung der Straf- und gemeinsamen Bestimmungen machen müssen, es hätte ein einziger Paragraph genügt: Die Finanzverwaltung kann jedem Steuerpflichtigen vorschreiben, was sie will, gleichgültig ob er einbekennt oder nicht. Beschwert er sich dagegen, dann gibt es eine Geldstrafe bis 100.000 Kronen, in besonders erschwerenden Fällen 2 Jahre Gefängnis. Die gesamten Staatsbürger haften solidarisch für diesen Betrag. Sie lachen darüber, aber ich wollte damit alles verbinden, weil sie nämlich heute bis zu 2 Jahren bestraft werden können, und die Art der Haftung so eingeführt worden ist, wenn auch die Haftung des Ehegatten etwas gemildert worden ist. Das entspricht aber nicht dem wirklichen Leben, wie es dieses braucht, und die Fälle, welche die Finanzverwaltung bei den Ehegatten meint, von denen behaupte ich: "Diese Gatten sind zehnmal gescheiter als die Finanzverwaltung und wir alle zusammen, die werden wir so nicht erwischen und auch so nicht". Infolgedessen ist es direkt als unmoralisch zu bezeichnen, wenn die Finanzverwaltung derart strenge Bestimmungen aufnimmt. Die Strafbestimmungen glaubte die Finanzverwaltung durch Modifizierung zu bessern, doch sind die Regierungsparteien vom Regen in die Traufe gekommen. Während Sie früher für den Versuch bis 50.000 Kronen bestraft werden konnten, können sie jetzt für die bloße Abgabe des Bekenntnisses bis zu 2 Jahren sitzen. Das ist eine ziemliche Erschwerung und während der Einzelrichter über den Betrag von Millionen entscheiden kann, genügt eine Arreststrafe von 10 Tagen, damit der Spruchsenat in Anspruch genommen werden muß. Das sind Momente, auf die ich ausführlich in der weiteren Debatte zu sprechen kommen werde, ebenso wie über die Revisionskommissionen. Ich erkläre heute schon, daß ich den Nachweis erbringen werde, daß zugegebenermaßen die Verordnung vom März 1919, Nr. 96, bezüglich der direkten Steuern ungesetzlich ist und daß die Revisionskommissionen das Wirtschaftsleben sieben Jahre lang ungerecht, ungesetzlich drangsaliert haben. Bitte, das müßte eigentlich ein Moment sein, das schon von vorneherein die Aufhebung dieser ungesetzlichen Institution mit Recht verlangen ließe. Aber was haben die Leute gemacht? Sie haben im Gegenteil die Verordnung jetzt zur gesetzlichen gemacht, indem sie aus der Verordnung die direkten Steuern gestrichen haben und dafür im Verordnungswege ein neues Revisionsamt setzen wollen. Hier wird wieder das Gesetz verletzt, weil zur Errichtung eines Amtes ein Gesetz erforderlich ist und eine Verordnung nicht genügt. Was das Dreigestirn der Steuerreform anbelangt, so besteht es neben der Regelung der direkten Steuern auch in dem Gesetz über die Stabilisierungsbilanzen und in der Regelung der Finanzwirtschaft der Selbstverwaltungskörper. Da kann ich mich kurz fassen. Das Gesetz über die Stabilisierungsbilanzen ist in der Fabrikation, wenn ich mich so ausdrücken darf, den anderen Bestimmungen vorausgegangen, es bezweckt eine richtige Konstruktion des Ertrages der Unternehmungen und natürlich auch, daß dieser Ertrag dann auch der richtigen Ertragsbesteuerung unterliegen kann. Es bilden sich viele ein - Sie werden es in der Debatte hören - daß dieses Gesetz ausschließlich zugunsten der Reichen gemacht worden ist, wie man sagt. Ich erkläre Folgendes: Die Finazverwaltung hat das Gesetz vielleicht auch aus ideellen Gründen gemacht, um den Mangel der Vorkriegskronen, Goldkronen, Nachkriegskronen, zu beheben. Ich erkläre: Es ist gemacht, um die richtige Steuer zu kriegen, um nicht zu wenig zu kriegen. Wenn ich in der Generaldebatte ein Wort über die Finanzwirtschaft der Selbstverwaltungskörper sagen soll, so lassen Sie mich erklären: In der Finanzwirtschaft der Selbstverwaltungskörper sind genau so wie in anderen Institutionen, Privatunternehmungen, Banken, Industrieunternehmungen usw. in der Nachkriegszeit abnormale Verhältnisse eingetreten und diese abnormalen Verhältnisse hätte man eben auch auf außerordentlichem Wege regeln sollen, genau so wie man die Notwendigkeit vor sich hatte, daß der Übergang der Inflation zur Deflation z. B. bei einem Institut, wie bei der Nationalbank, 752 Millionen erfordert hat. Genau dieselbe Auffassung hätte man auch bei den Gemeinden haben müssen, man hätte die Gemeinden in ihrer Wirtschaft in normale Zustände bringen sollen und das hätte man auf einem ersprießlicherem Wege regeln können als auf dem Wege der Ertötung der Selbständigkeit der Gemeinden. Über dieses Kapitel wird noch Kollege Koberg berichten.

Ich möchte meine Worte zur Generaldebatte in folgendem Sinne abschließen: Ich gestehe freimütig und objektiv, daß der Herr Finanzminister Dr. Engliš theoretisch und praktisch ein Finanzminister von Ruf ist. Das ist außer Frage. Aber auch, daß er sich vielleicht aus fiskalischen Gründen zu stark in Widerspruch mit den Bedürfnissen der Wirtschaft befindet. Wenn ich ihm dieses Zeugnis ausstelle, so erkläre ich, daß ich mir deswegen nicht das Geringste im Kampfe gegen ihn, gegen das System, gegen die Härten wegnehmen lasse. Das ist mein freies Recht und selbst auf die Gefahr hin, daß man mir schon nach der neuen Reform die Eingeweide aus dem Leibe nimmt. Ich erkläre mit demselben Mute, daß ich dieselbe Anerkennung dem Herrn bevollmächtigten Minister Vlasák und seinen Referenten ausspreche, die wirklich versucht haben, mir die Aufklärungen zu geben, die ich verlangt habe. Das setzt natürlich wieder nicht in Widerspruch mit dem Gedanken, daß ich mit der Regelung der Steuerreform namens der Wirtschaft, namens des Gewerbes, des Handels und der Industrie, namens der Landwirtschaft und der darin beschäftigten Arbeitnehmer und Angestellten, namens der freien Berufe nicht einverstanden bin und zumindest von der Finanzverwaltung die Anwendung der loyalsten Gesinnung verlange. Ich glaube, die Finanzverwaltung kann sich nicht helfen, sie muß auf der Basis stehen bleiben, sie kann nicht herunter, aus dem einfachen Grunde, weil ihr die Kalkulation fehlt, was sie auf Grund der neuen Steuerreform bekommen wird. Sie tappt vollständig im Dunklen, hat keine Ahnung, ob sie 500 oder 1000 Millionen weniger bekommen wird. Das eine steht fest, daß der Betrag, den auch der Finanzminister mit einer halben Milliarde und bezüglich der Gemeinden mit 250 Millionen errechnet hat, eine ganz problematische Ziffer ist. Die Finanzverwaltung kann nicht definitiv kalkulieren, weil durch die Zusammenschweissung und Mischung der verschiedenen Steuerjahre sie keine Möglichkeit hat, und dann fehlt ihr auch die Unterscheidung, was eigentlich die einzelnen Berufsgruppen an Steuern tragen. Sie hat keine Ahnung, was der Handel, was das Gewerbe, was die Landwirtschaft trägt. Das wären Ziffern, die im Jahresertrag ausgedrückt, eine ganz andere Verhandlungsbasis ergeben würden. So kann die Industrie sagen, ich zahle 3 Milliarden, das Gewerbe: ich zahle 1 Milliarde. Ich muß aber ziffernmäßig sagen können: "Du zahlst so viel und hast nicht das Recht, das Maul so weit aufzumachen, oder Du zahlst so und so viel und Du kannst also mehr verlangen." Das wäre ein gerechter Standpunkt. Hoffen wir, daß im Sinne des Gesetzes die Finanzverwaltung als ersten Schritt die Konsolidierung der Wirtschaft mit ernstem festem Willen die Anwendung des Gesetzes loyal für die Steuerpflichtigen zum Ausdruck bringt, damit jenes Vertrauen, welches die Finanzverwaltung verlangt und umgekehrt der Steuerpflichtige von ihr braucht, sich einstelle. (Potlesk poslancù nìmecké strany národní.)

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