Ètvrtek 23. èervna 1927

2. Øeè posl. dr Roscheho (viz str. 17337 tìsnopisecké zprávy):

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zu einem dicken Buche Stellung zu nehmen, das 365 Seiten Umfang hat: Es ist der Staatsrechnungsabschluß für 1925. Es steht wohl fest, daß sowohl Staatsrechnungsabschluß wie auch Budget die jährlich wiederkehrenden wichtigsten Vorlagen sind, die dem Parlamente zugehen. Ich behaupte aber auch, daß beide Vorlagen die schwierigsten Materien behandeln, die Parlamentarier und Politiker zu bewältigen haben. Ich erkläre ganz offen, daß mir ad personam beide, sowohl Budget als auch Staatsrechnungsabschluß, trotz regsamsten Strebens und Eifers noch in vielen Fällen Traumbücher sind, dunkel und schleierhaft. Das bringt schon das Material als solches mit sich, das ungeheuere Stoffgebiet und die vielfachen Verästelungen und Verzweigungen der Materie. (Posl. dr Juriga: Dazu gehört ein großes Talent, um das zu bewältigen!) Das glaube ich, und genügend Zeit! Da muß mehr Zeit sein als an einem Nachmittag ein paar Stunden oder beim Budget ein paar Tage, um das zu bewältigen. (Výkøiky posl. dr Jurigy.) Ich gestehe ganz offen ein, bitte, Herr Kollege, treten Sie den Gegenbeweis an, daß Sie den Staatsrechnungsabschluß und das Budget beherrschen. Die Bedeutung des Staatsrechnungsabschlusses und des Budgets und seiner Aufmachung erhöht sich in dem Momente, wo beide Vorlagen einander näher rücken. Je weiter das Budget und die Ziffern des Staatsrechnungsabschlusses auseinandergehen, desto unsicherer wird das Budget, und wir kommen zum Schlusse, daß die eigentliche Basis für die wirkliche Wirtschaft in solchen Fällen nur der Staatsrechnungsabschluß ist. Dasselbe gilt für die Gesetze und Durchführungsverordnungen. Ein Gesetz ist um so besser, je kürzer die Durchführungsverordnung zu sein braucht. Den Fall will ich gar nicht erwähnen, daß eine Durchführungsverordnung gar nicht notwendig wäre. Ich erwähne schon heute, daß ich für die künftige Behandlung des Budgets pro 1928 die Forderung aufstelle, daß man für diese Materie im Zusammenhang mit dem Staatsrechnungsabschluß unter allen Umständen den Parlamentariern genügend Zeit zur Bearbeitung gibt, nicht, daß es dann etwa vorkommt, daß das Budget oder der Abschluß vorgelegt wird und in einem oder zwei Tagen geht schon die Chose im Budgetausschuß losgeht. Das sind unhaltbare Zustände und läßt auf der anderen Seite die Ansicht berechtigt erscheinen, daß man es nicht gerne hat, wenn sich die Abgeordneten mit dieser Materie eingehend beschäftigen. (Výkøiky na levici.) Die Behandlung des Abschlusses von dieser Stelle aus hat im Prinzip lediglich theoretischen Wert aus dem einfachen Grunde, weil niemand da ist, den man gegebenen Falls für die Nichtbeachtung des Gesetzes oder der Verordnung verantwortlich machen kann. Uns fehlt das Gesetz bzw. der Ausbau des Gesetzes, oder des Gesetzes und der Durchführungsverordnungen für die Ministerverantwortlichkeit. (Souhlas na levici.) Ich kann ja über den Staatsrechnungsabschluß nur dann ein endgiltiges Urteil haben und fällen, wenn ich entweder konstatieren kann, daß die Sache in Ordnung ist, oder wenn ich feststellen kann, daß Unzukömmlichkeiten da sind, die nicht bloß auf einem Irrtum beruhen, sondern weniger entschuldbare Gründe haben, wofür ich dann jemanden zur Rechenschaft ziehen kann. Solange das nicht der Fall ist, hat die Behandlung des Abschlusses rein problematischen Wert. Auf der andern Seite stehe ich auf dem Standpunkte, daß sich die Regierung mit ihren, auf Gesetz und Verordnung gestützen lichten Taten, an das Tageslicht getrauen kann, sollte es aber nicht so sein, müßte ich allerdings glauben, daß man mit dem Ausbau der Regierungsverantwortlichkeit, bzw. Ministerverantwortlichkeit noch absichtlich wartet. Es entspräche der reinen Demokratie und auch der Pflicht, das Ausland wissen zu lassen, daß im Verkehr mit der Èechoslovakei ihm verantwortliche Minister gegenüber stehen.

Den Abschluß legt das Oberste Rechnungskontrollamt vor. Ich erkenne in objektiver Weise an, daß das Oberste Rechnungskontrollamt für die vorgelegte Arbeit volle Anerkennung verdient. Es ist ein großes Stück Arbeit und man muß allgemein konstatieren, daß es gewissenhaft durchgeführt worden ist. Andererseits aber muß ich sagen, daß in vielen Belangen natürlich eine klarere Stellungsnahme des Rechnungskontrollamtes unter allen Umständen notwendig gewesen wäre, da es nicht genügt, wenn man summarisch über Zahlen spricht, weil die Detailausführung über viele Fälle manche wissenswerte und notwendige Aufklärung geben würde. Die Rechnungskontrolle ist nicht richtig ausgebaut. Das Oberste Rechnungskontrollamt ist eben ein Amt, und als Amt hat es keine Verantwortung, lediglich die Verantwortung im landläufigem Sinne, während ich den Standpunkt vertrete, daß das Oberste Rechnungskontrollamt nicht in den Rahmen der übrigen Verwaltungsbehörden hineingehört, sondern ein Ministerium mit voller Verantwortlichkeit sein sollte, das natürlich auch die Befugnis hätte, in voller Objektivität und ohne Angst die Tatsachen festzustellen, die sich im Gegensatz zum Budget befinden. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Malypetr.)

Hier gibt es einen Zwiespalt zwischen Amt und Ministerium. Es gibt eine gewisse Verantwortlichkeit dem Ministerrat gegenüber. Das ist richtig. Das genügt aber nicht, sondern das Oberste Rechnungskontrollamt muß in der Lage sein, in voller Selbständigkeit in seiner Kritik gegen jedes Ministerium auftreten zu können, und ist das nicht möglich, dann muß dem Obersten Rechnungskontrollamt eine Kommission aus parlamentarischem Kreise zugesellt sein, die diese Verantwortung der Kritik übernimmt. Meine Verehrten! Das Oberste Rechnungskontrollamt ist laut Gesetz verpflichtet, innerhalb 18 Monaten nach Ablauf des Berichtsjahres den Bericht vorzulegen. Seit dem Jahre 1924 haben wir diese Vorlage rechtzeitig und ich würde es ungemein begrüßen, wenn der Bericht, bzw. der Abschluß für das Jahr 1926, vielleicht schon im September zur Verfügung stünde, um diesen Abschluß in Verbindung mit dem kommenden Budget betrachten zu können, weil uns dann eigentlich nur die Periode eines Jahres fehlt; nämlich der Abschluß des Jahres 1927, der zwischen dem letzten Bericht und dem Budget für 1928 läge.

Einen großen Fehler konstatiere ich, daß mir der Abschluß eigentlich lediglich buchhalterische Materie gibt. Der Abschluß bringt Ziffernreihen und gibt eigentlich zum Schluß lediglich Erläuterungen zu einzelnen Positionen. Von dem Standpunkte aus, den ich vorhin bekannt gegeben habe, müßte das Oberste Rechnungskontrollamt ganz bestimmt in die Lage versetzt sein, bitte wenn Sie wollen, auch verpflichtet sein, eine Gesamtkritik über die Staatswirtschaft zu geben. Wer soll sie geben? Genau so, wie das Ministerium uns Gesetze und Verordnungen zur Kritik im Hause vorlegt, hätte doch auch das Oberste Rechnungskontrollamt uns eine Gesamtkritik vorzulegen. In dieser Gesamtkritik darf es sich absolut nicht scheuen, auch das Finanzministerium in seiner Gebarung zu kontrollieren und zu kritisieren, wiewohl ich feststelle, daß der gegenwärtige Finanzminister absolut keine Ursache hat, diese Revision bzw. Kritik zu fürchten. Aber gerade objektive Kritik der Periode, die wir behandeln, inklusive das Jahr 1924, durch das Kontrollamt hätte uns unter allen Umständen Dinge gezeigt, von denen wir konstatieren müssen, daß sie finanztechnisch und finanzpolitisch für den èechoslovakischen Staat unter allen Umständen schlecht gewesen sind, daß leichtsinnig und leichtfertig vorgegangen worden ist. Was ich weiter vermisse, ist, daß wir keine Staatsschuldenkontrollkommission haben. In jedem Staate gibt es eine Staatsschuldenkontrollkommission. Wir haben keine, bei uns besorgt auch wieder dieses Amt das Oberste Rechnungskontrollamt. Dieser Standpunkt ist unter keinen Umständen richtig.

Der Abschluß als solcher ist eigentlich in formeller Hinsicht aufgebaut auf dem alten österreichischen Zentralrechnungsabschlusse. In materieller Beziehung habe ich bereits das Fehlen der Kritik vorgebracht und andererseits die nichtgenügende Verantwortlichkeit bzw. ihre Notwendigkeit. Bei der Behandlung des Abschlusses muß ich erklären, daß es mir direkt imponiert, mit welcher Offenherzigkeit und mit welchem Wagemut sich das Rechnungskontrollamt dazu entschließt, in den Erläuterungen in ungefähr 30 Fällen anzuführen, daß die Verordnung bzw. das Gesetz vom 20. April 1919, Nr. 175, nicht beachtet worden ist. Nun nehmen Sie Folgendes zur Kenntnis: Tritt nämlich im Laufe des Jahres die Notwendigkeit zutage, daß Budgetposten überschritten werden müssen, so sieht das Gesetz Nr. 175 a. d. J. 1919 im § 7 Maßnahmen vor, die eigentlich dafür bürgen sollen, daß die Posten nicht in einem höheren Maße überschritten werden können, als notwendig ist. Es heißt in diesem § 7: "Ergibt sich im Verwaltungsjahr die dringende Notwendigkeit von Ausgaben, für welche im Staatsvoranschlag keine Vorsorge getroffen worden ist oder durch welche ein bewilligter Kredit überschritten wird oder welche zu Lasten eines anderen Kredites gehen sollen, so sind die Zentralbehörden verpflichtet, den Akt nach erfolgtem Einvernehmen mit dem Finanzministerium vor Abfertigung an das Oberste Rechnungskontrollamt zur Einsicht zu senden, welches berechtigt ist, binnen 8 Tagen Einwendungen zu erheben. Im Streitfalle entscheidet der Ministerrat, in welchem auch das Oberste Rechnungskontrollamt teilnimmt." Diese Vorschrift ist in sehr vielen Fällen ignoriert worden, man hat dem Rechnungskontrollamt solche beabsichtigte Überschreitungen nicht vorgelegt. (Obrácen k pøedsedovi nejvyššího úèetního kontrolního úøadu dr Körnerovi:) Der anwesende Repräsentant des Obersten Rechnungskontrollamtes schüttelt zwar den Kopf, aber das muß mich veranlassen, die Positionen zu nennen, bei denen ausdrücklich diese Erklärung steht, daß man vom § 7 keinen Gebrauch gemacht hat. Es kann doch kein Lob sein, wenn man sich in geringfügigen Sachen doch entschlossen hat, das Oberste Rechnungskontrollamt anzurufen; und schließlich erkläre ich dem Herrn Repräsentanten, daß ich damit doch eigentlich seinen Standpunkt hier vertrete. Diese Positionen sind: 32, 83, 84, 86, 87, 103, 105, 112, 122, 128, 141, 152, 155, 160, 169, 170 usw. usw. Und ich habe mir die Mühe genommen und 30 Fälle konstatieren können, wo Überschreitungen vorgekommen sind, ohne daß man Sie befragt hätte.

Ich glaube, daß es zum Rechnungsabschlusse gehört, auch über das Schuldenproblem zu sprechen. Ich meine, daß das Rechnungskontrollamt einmal prüfen müßte, ob die Regelung bzw. die Aufstellung der Schulden vollständig geklärt ist und ich verlange von dieser Stelle, daß bereits der Rechnungsabschluß 1926 hinsichtlich der unaufgeklärten Teile der Schulden Aufklärung bringe, weil ein jeder Staatsbürger das Recht hat, nicht nur über die bestehenden Schulden vollständig informiert zu werden, sondern auch über die in Zukunft noch bevorstehenden, vermutlichen Schulden. Wenn es nicht dorthin gehört, so gehört es zumindest in die Gesamtkritik. Die Aera, die bis incl. 1924 vor uns liegt, nennt man die Aera Beèka oder auch die Grundlage für die Konsolidierung der Finanz- und Wirtschaftsverhältnisse. Ich konstatiere, daß der zukünftige Finanzminister als Nachfolger von Beèka es nicht hätte wagen dürfen, die Methode der Kassenvorschüsse fortzusetzen, sonst wäre er sehr bald in eine Sackgasse geraten. Wahllos und skrupellos hat man den anfänglich auf ungefähr drei Milliarden bezifferten Kassastand des Jahres 1924 heruntergewirtschaftet - bis Ende 1925 - bis auf 468.9 Millionen. Bei dem Fehlen der Ministerverantwortlichket hat Herr Beèka nichts zu fürchten, aber Finanzminister Engliš hat ganz genau gewußt, warum er in das Finanzgesetz pro 1927 derart strenge Bestimmungen aufgenommen hat. Er sagte: "Überschreiten die Überschüsse der einzelnen Kapitel bzw. Materien 5%, dann sind sie besonderen Reserven und Fonden zuzuführen." Das hätte man schon früher machen sollen, diese Vorschußpolitik dürfte nicht gehandhabt werden, sie mußte schon früher aufhören; das hat Engliš erkannt, genau wie erkannt hatte, daß diese ganzen Investitionen nicht im Wege von Anleihen zu regeln sind, weil man gewöhnlich die Anleihen verschustert hat für das vergangene Jahr und dann wieder auf dem Trockenen saß.

Charakteristisch ist auch, daß in der Periode 1924 und 1925 eigentlich die viel gelästerte Kriegsanleihe, die von Ihnen nicht voll honoriert, bzw. zum Teil anerkannt wurde, gerade es gewesen ist, welche der Finanzverwaltung eigentlich über die schwersten Zeiten hinweggeholfen hat. Die Anleihe, die der Schwiegersohn des Finanzministers Beèka in London hätte aufnehmen sollen, ist mißglückt, kam nicht zustande und da war es die Kriegsanleihe, die bei ihrer Umwandlung in die vierte Staatsanleihe durch die Zuzeichnung die Kassenbestände 1924 mit 934 Millionen, 1925 mit 668 Millionen auffrischte und zur Einlösung der kurzfristigen Kassenscheine diente, denn gerade kurzfrisige Kassenscheine sind Zahlungsmittel, die den Staat bezüglich seiner Währung am raschesten in Verlegenheit bringen können, das beweist Ihnen am besten Frankreich.

Nun zum etatsmäßigen Budget. Es läßt sich mit 1924 nicht vergleichen aus dem einfachen Grunde, weil man im Jahre 1925 daran gegangen ist, die staatlichen Betriebe aus dem Budget herauszunehmen und nur mit den Überschüssen ins Budget einzustellen. Wir haben im Voranschlag an Ausgaben des Jahres 1925 9.573.6 Millionen, vollzogen 11.408 Millionen, vergeschrieben 11.157 Millionen Einnahmen: 9.301 Millionen Voranschlag, 10.837 Millionen vollzogen, 10.938 Millionen vorgeschrieben. Wir sehen also aus diesen Ziffern, daß Ausgaben wie Einnahmen gegenüber dem Budget um Milliarden überschritten werden. Das ist nicht richtig. Zur Gesundung der Wirtschaftsverhältnisse müßten Sie den umgekehrten Weg gehen. Nicht die Ausgaben erweitern, sondern sie nach den Einnahmen richten und sind die Einnahmen höher, so verwende man sie zur Abzahlung drückender Schulden, vorausgesetzt, daß nicht unvermeidliche oder äußerst notwendige Ausgaben vorhanden sind. Aber wir stossen auf Fälle, die unter diese Art von Ausgaben unter keinen Umständen zu gesellen sind. In der Investitionsgebahrung, wenn ich sie kurz erwähne, finden wir im Voranschlag 1319.1 Millionen, vollzogen 1169.4, vorgeschrieben 1136.6.

Ein wundes Kapitel bildet die außeretatmäßige Gebahrung, und da finden wir das Kapitel "Kreditoperationen und Vorschüsse". Um abzukürzen, greife ich die Vorschüsse heraus. Anreihend an die Vorschüsse des Jahres 1924 finden wir hier eine weitere große Reihe von Vorschüssen. Die Vorschüsse - darauf mache ich ausdrücklich aufmerksam - sind außeretatmäßig, sie sind neben dem etatmäßigen ordentlichen Budget gemacht worden und das Verwerfliche liegt darin, daß sie aus den Kassenbeständen genommen worden sind. Wir dürfen nicht übersehen, daß die auf diese Art geleisteten Vorschüsse Ende 1925 einen Betrag von 9.371.2 Millionen erreicht haben. 1924 war ein besonders starkes Vorschußjahr. Wir sehen hier Vorschuß an die in den Liquidation befindliche staatliche Fettzentrale 83 Millionen, Einlagen bei den Landesgeldinstituten zum Zwecke der Ermöglichung der Zeichnung der IV. Staatsanteile durch privilegierte Personen 492 Millionen, Vorschuß zur Deckung der bis 1923 entstandenen Betriebsabgänge bei der Kaschau-Oderberger Eisenbahn 920 Millionen. Wir finden Forderungen an die Landesverwaltungen von Böhmen, Mähren und Schlesien in der Höhe von 1691 Millionen, Forderungen an die Staatsgetreideanstalt in der Höhe von 4886 Millionen, (Výkøiky na levici.) Forderungen an die Finanzverwaltung der russischen Legionen 256 Millionen, Forderungen aus der èechoslovakischen Tranche der österreichischen Völkerbundanleihe 498 Millionen. Das sind die Vorschüsse aus dem Jahre 1924, daran reihen sich die Vorschüsse, die im Jahre 1925 gegeben worden sind: Einlagen bei den Landesgeldinstituten zur Ermöglichung der Zeichnung auf die IV. Staatsanleihe in der Höhe von 194.6 Millionen, Geldeinlagen bei den Staatsbetrieben 728.8 Millionen, Einlagen beim Materialvorratsfond der èechoslovakischen Staatsbahnen 495.8 Millionen, Deckung der Investitionsausgaben 1100.6 Millionen. Das sind Ziffern, die als Forderungen des Staates da stehen. Wir dürfen uns aber keinen Illusionen hingeben, da der allergrößte Teil dieser als Forderung angeführten Beträge dubios und für uns nicht einen Kreuzer mehr Wert ist. Soll mir doch jemand sagen, daß die Getreidezentrale je imstande sein wird, die 4886 Millionen, auf die sie im Jahre 1925 lediglich eine Ratenzahlung von 1/2 Million geleistet hat, zurückzuzahlen. Geht übrigens nicht, befindet sich in Liquidation, Schluß der Debatte. Auch die Unmöglichkeit ist für jeden Finanzminister erwiesen, daß er die den Ländern vorgeschossenen Beträge je auf Grund der Verhältnisse in den Ländern zurückbekommen könnte. Das sind nur Beispiele, die ich herausgreife. Ebenso wird mir niemand sagen, daß die russischen Legionen 256 Millionen zurückzahlen werden usw., usw. Ich will nicht in die Kritik eingehen, in welchem Grade diese Vorschüsse notwendig waren, aber sie stellen sich für die Finanzverwaltung als dubios dar und die Finanzverwaltung kann nicht in aeternum mit diesen Beträgen rechnen. Wo immer man sie als Aktivposten anführt, so verhält es sich damit genau so, wie mit den Krediten des Bankamtes von 752 Millionen, die natürlich zum größten Teil trotz aller behaupteten Liquidität dubios sind.

Ich gehe zu den Einnahmen über und konstatiere, daß die Steuereinnahmen als solche immer wachsen. Das bringt die Kummulierung mit sich, die Vorschreibung für mehrere Jahre. Um es kurz zu erwähnen, haben im Jahre 1925 die direkten Steuereingänge gegenüber dem Budget laut Rechnungsabschluß ein Plus von 629.3 aufzuweisen, wir haben bei der Umsatzsteuer ein Plus von 10.6, bei den Zöllen Plus 47.8, bei der Kohlensteuer ein Minus von 19.8 Millionen, bei den Verbrauchssteuern zusammen ein Plus von 48 Millionen, bei der Eisenbahnverkehrssteuer ein Plus von 231.9 Millionen, beim Personenverkehr ein Plus von 79.5, Telephonabgabegebühr 21.5, Verwaltungsgebühren 15.2, insgesamt ein Plus an Gebühren von 632.8, insgesamt an öffentlichen Arbeiten ein Plus von 1395.8 Millionen, laut Rechnungsabschluß gegenüber dem Budget.

Ich komme nun auf die Steuerrückstände zu sprechen, die sich im Laufe der Jahre von 638 Millionen im Jahre 1919 auf 4466.6 Millionen im Jahre 1925 erhöht haben. Ich habe in der Debatte über die Steuerreform ausdrücklich und immer darauf aufmerksam gemacht, daß hier genau so mit fiktiven Ziffern gerechnet wird, wenn die Finanzverwaltung mit diesen Aktivposten in dieser Höhe rechnet, und sie wird sich entschließen müssen, hier nicht nur individuelle Nachlässe zu gewähren, sondern den Kaiserschnitt zu machen, wie es den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht. Dann hätten sie positive Ziffern, mit denen man rechnen und arbeiten kann, denn über das Schicksal der einzelnen Wirtschaftseinheiten sind wir uns ja vollständig klar und darüber orientiert, in welchem Maße gerade dieses Kapitel die Wirtschaft zu erschlagen droht. Wenn ich schon bei den Einnahmen bin, so will ich konstatieren, daß das Ministerius für Landesverteidigung, das Unterrichtsund Gesundheitsministerium - hören Sie, meine Verehrten! - Mehreinnahmen gegenüber den budgetären Posten gemacht haben. Dagegen haben solche Mehreinnahmen nicht erreicht das Handelsministerium, das Ministerium für Post- und Telegraphenwesen, das Landwirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium. Da komme ich natürlich auch schon zu dem Kapitel der staatlichen Betriebe, Eisenbahnen, Post usw. Diese sind laut Gesetz 404 aus dem Jahre 1922 und laut Verordnung 206 aus dem Jahre 1927 gesetzmäßig kommerzialisiert worden. Wir alle wissen, in welchem Maße die kommerzielle Durchführung beziehungsweise Durchführung bei den einzelnen staatlichen Betrieben im Hinken geblieben ist, und da wundert mich sehr, und ich sehe es als einen Mangel des Obersten Rechnungskontrollamtes an, daß es die Bilanzen, die laut Gesetz Nr. 404 vom Jahre 1922 und laut Verordnung Nr. 206 vom Jahre 1924 von den staatlichen Betrieben ganz kaufmännisch abgefaßt laut § 17 spätestens bis 31. Dezember 1925 vorzulegen waren, nicht als Bestandteil des Rechnungsabschlusses aufgenommen hat. Das werden wir aber in Hinkunft tun müssen, weil wir gerade aus diesen Bilanzen, die jetzt jährlich vorgelegt werden müssen, das wirkliche wirtschaftliche Bild der staatlichen Betriebe ersehen. Denn ich stehe, ganz objektiv betrachtet, auf dem Standpunkt, daß die staatlichen Betriebe in einem Maße unrentabel sind, daß Sie jedenfalls daran denken müssen, in dieser Beziehung Ordnung und Wandel zu schaffen.

Ich komme nun kurz auf die Ausgaben zu sprechen. Wir sehen hier ziemliche Überschreitungen der Ausgaben, sehen natürlich dabei das Ministerium des Äußern, das Nationalverteidigungsministerium, Schulministerium, das Finanzministerium, das Eisenbahnministerium, das Justizministerium, das Ministerium für soziale Fürsorge, die Liquidierung der Repatriierungskosten der èechoslovakischen Staatsbürger, dann das Post- und. Telegrafenministerium; es bleibt eigentlich so gut, wie fast gar kein Ministerium übrig, fast alle haben ihr Budget überschritten, aber wie überschritten! Ich komme da in erster Linie auf das Ministerium des Äußern zu sprechen. Das Ministerium des Äußern schleppt seit zwei Jahren, es getraut sich nämlich nicht die Post budgetär zu verarbeiten, eine Post von ungefähr 72 Millionen mit. Überschritten hat das Außenministerium das Budget um 74.6 Millionen. Die budgetäre Post beträgt 141 Millionen, ausgegeben 216 Millionen. Nun befinden sich in dieser Post von 74.6 Millionen ungefähr 72 Millionen als Unterstützungen an die russischen und ukrainischen Flüchtlinge. Ich erkläre ausdrücklich, daß ich gegenüber dem Humanitätsgedanken, der hier zum Ausdruck kommen soll, absolut nichts einzuwenden habe. Mögen die politischen Gründe dafür sein, wie immer sie wollen, menschlich betrachtet soll jedem, der in Not ist, geholfen werden. Aber demgegenüber steht andererseits fest, daß doch nicht die eigenen Staatsbürger dem Hungertod preisgegeben werden dürfen. Wenn man 72 Millionen für die russischen und ukrainischen Studenten und Emigranten hat, dann kann es auf der anderen Seite nicht verantwortet werden, wenn man für die deutsche Studentenfürsorge nichts übrig hat, es kann nicht verantwortet werden, wenn man für die deutschen Hochschulen im Jahre 1924 nur eine halbe Million zu vergeben hat. Ich vertrete den Standpunkt: Alles recht und schön, aber die eigenen deutschen Staatsbürger dürfen unter keinen Umständen, besonders bei dem Beitragsverhältnis, in dem sie stehen, bezüglich der Steuern, Gebühren und s. w., in solcher Weise hintangesetzt werden. Darauf komme ich noch bei den anderen Punkten zu sprechen.

Wir sehen, wenn ich noch ein Kapitel herausgreifen soll, daß z. B. das Ministerium des Innern für die Polizei 558 Millionen, für die Gendarmerie 252 Millionen und für Karpathorußland 40 Millionen für diese beiden Posten braucht. Wenn Sie bedenken, daß diese Posten eigentlich noch zum Nationalverteidigungsministerium dazukommen, dann werden Sie erst ersehen, welche Hypertrophie in dieser Hinsicht wir zu verzeichnen haben. Ein anderes Kapitel, das sehr interessant ist, sind die Pensionen. Die Militärpensionen haben 107 Millionen, um 28 Millionen mehr gegenüber dem Voranschlag, erfordert. Bei den Zivilpensionen, da hat man gespart. Statt 231 Millionen hat man lediglich 223 Millionen ausgegeben. Interessant ist auch die soziale Fürsorge des Nationalverteidigungsministeriums, die ausgewiesen ist, mit 1.9, wovon man 1.2 Millionen erspart hat. Man steht jedenfalls auf dem Standpunkt, daß das nicht notwendig ist. Ich brauche Ihnen bezüglich des Nationalverteidigungministeriums nur noch zu sagen, daß das Ministerium noch das Budget 1815 Millionen um 89 Millionen überschritten hat. Nun können Sie sich vorstellen, welche Unsummen das Militär braucht; Sie müssen außerdem die 3465 Millionen, die auf 11 Jahre bewilligt sind, noch dazurechnen. Aber ganz unverständlich ist mir, wenn wir beim Abschluß beim Nationalverteidigungsministerium für Reisespesen einen Betrag von 39 Millionen verzeichnet finden. (Výkøiky posl. Schollicha.)

Meine Verehrten! Im Jahre 1924 hatten wir diesen Betrag, im Jahre 1925 ebenfalls. Urteilen Sie, wie Sie wollen, aber niemals werden Sie mir beweisen können, daß derartige Personalausgaben für Reisen in einer derartigen Höhe von 39 Millionen notwendig sind. (Výkøiky posl. dr Schollicha). Das Finanzministerium ist natürlich auch unter der Reihe der Ministerien, die die Budgetposten überschritten haben. (Posl. dr Schollich: Schau, das sollte nicht vorkommen!) Natürlich kommt das vor, Herr Kollege, aus dem einfachen Grunde, weil sich für das Finanzministerium manche Gelegenheit ergibt, wo es gezwungenermassen zu solchen Überschreitungen sich verpflichtet sieht. Wenn ich absehe von einem Ankauf von Wertpapieren im Betrage von 235.6 Millionen und von der Verstaatlichung der Eisenbahnen, so fällt mir aber doch eine Post von 76.3 Millionen Kè auf, die das Finanzministerium als staatliche Einlage bei èechischen, bezw. slovakischen Geldinstituten zum Zwecke der Sanierung gemacht hat. (Výkøiky na levici.) Das sind Beträge, die außerhalb des Rahmens des Sanierungsfondes fallen, Beträge, die mit dem Sanierungsfond absolut nichts zu tun haben. Davon haben 14 Millionen die slov. Volksbank in Rosenberg, 22 Millionen die Bodenbank, 8 Millionen die Baubank, 5 Millionen die Handelsbank, 27 Millionen die Fleischer- und Selcherbank bekommen. Meine Verehrten, bitte ich gebe zu, daß natürlich in diesem Maße die Notwendigkeit für eine Sanierung vorkommen kann. Aber ich muß auf der anderen Seite ebenso feststellen, daß man hier einseitig vorgeht, indem man unter keinen Umständen den Grundsatz, den Sie selber aufgestellt haben, "Gleich mit Gleichen", gelten läßt. Wenn man findet, daß Sie in der Lage sind, den Betrag von 752 Millionen durch das Bankamt als Kredite auszugeben, an èechische Institute, die so gut wie gar nicht mit Kriegsanleihe behaftet waren, wenn man sieht, daß diese Kredite auf 28 Jahre mit 1% gegeben werden, wenn man auf der anderen Seite eine Post von 76.3 Millionen findet, wenn man die 72 Millionen für die Russenhilfe sieht, wenn man jetzt wieder die Garantie für 111 Millionen Spareinlagen der èechischen Sparkassen bei der Mährisch-Schlesischen Bank sieht, dann muß ich, meine Verehrten, Ihnen ganz ehrlich sagen, daß es ein offener Skandal ist, daß Sie es zu Wege gebracht haben, die Sanierung der Schluckenauer Sparkasse bis jetzt hinauszuschieben. Es ist von Ihrem Standpunkte aus eine Ehrenpflicht, Sie sind moralisch dazu verpflichtet, diese Sanierung ungesäumt vorzunehmen. Denn Eines will ich Ihnen sagen: wenn gerade diese Leute, die Sie heute hängen lassen, mit ihrer Kriegsanleihe nicht gewesen wären, wären Sie nie imstande gewesen, den Èechoslovakischen Staat zu errichten. Gerade die Dummheit dieser Leute, die das Geld gegeben und hingelegt haben, haben es Ihnen durch Verlängerung des Krieges ermöglicht, den Staat zu errichten. Moralisch sind Sie vom Gesichtspunkte der Pupillarsicherheit verpflichtet, daß Sie den Einlegern die Pupillarsicherheit ihrer Wertpapiere garantieren. Sonst, meine Verehrten, müßten Sie dem Ausland gegenüber in kolossalen Mißkredit geraten, da Sie die Pupillarsicherheit sowohl der Einlagen als auch der Wertpapiere gar nicht respektieren. (Výkøiky posl. dr Schollicha.)

Ich hätte natürlich über den Staatsrechnungsabschluß in diesem Zusammenhange noch ungemein viel zu erzählen. Eines möchte ich feststellen, was besonders in die Augen springend ist: Das Bodenamt weist im Budget lediglich einen Betrag von 26 Millionen auf der Ausgaben- u. Einnahmenseite aus. Vergessen Sie nicht, daß das fast lediglich Personalausgaben sind. Die Personalausgaben sind zwar ausgewiesen, aber wo man sie hernimmt, bzw. wie die Einnahmen entstehen, ist nicht gesagt. Es fehlt uns auch die materielle Abrechnung des Bodenamtes, durch dessen Hände jährlich Milliarden gehen. Heben Sie doch einmal diesen Skandal auf und verpflichten Sie das Bodenamt, genau so im Budget klipp und klar seine Rechnungen vorzulegen, wie das andere Ministerien, Einrichtungen und staatliche Betriebe zutun verpflichtet sind. Meine Verehrten, Sie dürfen diesen Zustand nicht länger zulassen, sondern Sie müssen unter allen Umständen, wenn Sie den Kredit im Inlande, oder wenn Sie das nicht fürchten, so doch den Kredit im Auslande nicht verlieren wollen, diesem Zustand ein Ende machen. Wenn sich jemand einmal gewissenhaft an die Durchführung dieser Materie machen wird, dann, meine Verehrten, wird Ihnen schwarz vor den Augen werden, wenn das Ausland in objektiver Beurteilung die Art der Erledigung der Agenden des Bodenamtes sehen wird.

Ich habe zur Vervollständigung des Bildes einen Moment noch von der Vermögensabgabe zu sprechen, die im Ganzen mit dem Betrage von 9.7 Milliarden projektiert ist, auf die bereits 4.8 Milliarden abgezahlt sind, während noch 4.9 Milliarden rückständig sind. Hier gilt natürlich genau dasselbe, daß man sich wird entschließen müssen, auch in dieser Hinsicht einen Strich unter das bisherige Vorgehen zu machen und im Rahmen der Möglichkeit und Leistungsfähigkeit der Wirtschaft vorzugehen. Bei der mit 40 Minuten bemessenen Redezeit lassen sich natürlich nur streiflichter ziehen. Vieles wäre noch zu besprechen u. zu bemängeln.

Meine Verehrten, ich möchte von dieser Stelle aus noch einmal einen Appell an Sie bezüglich der Schluckenauer Sparkasse richten. Ich stelle aber gleichzeitig fest, daß dieser Appell niemals als Forderung der deutschen Regierungsparteien Ihnen gegenüber aufgestellt werden kann. Denn das ist keine Forderung, sondern eine reine Selbstverständlichkeit, eine Pflicht, die Sie unter allen Umständen erfüllen müssen. Ich möchte es nicht hören, meine Verehrten, daß jemand im Achterausschuß oder im Ministerrat erklärt die Sanierung der Schluckenauer Sparkasse für die Zwecke der Gemeindewahlen zu brauchen. Da werde ich derjenige sein, der über den Fall dahin aufklärt, daß er eine reine Selbstverständlichkeit ist und als solche niemals den Inhalt einer Forderung der deutschen Regierungsparteien darstellt kann. Ich gebe der Hoffnung Ausdruck, daß Sie endlich doch Ihrem Grundsatze getreu, den Sie aufgestellt haben: Gleiche mit Gleichen handeln werden, indem Sie daran schreiten, diese Angelegenheit einer sofortigen befriedigenden Erledigung zuzuführen.

Was den Staatsrechnungsabschluß im allgemeinen anbelangt, so stehe ich auf dem Standpunkt, daß wir sowohl hier wie im Budget eine Hypertrophie in den Ausgaben wie in den Einnahmen vor uns haben und daß es natürlich unter allen Umständen Aufgabe der Finanzverwaltung sein muß, für eine gedeihliche Entwicklung in nationaler, kultureller, wirtschaftlicher und sozialer Beziehung zu sorgen, also ein ganz anderes Prinzip einzuhängen, das Prinzip der unbedingten Einreihung der Einnahmen und Ausgaben in den Rahmen des Möglichen, in den Rahmen des der Wirtschaft Verträglichen. Sonst können Sie nicht weiter kommen. Ich möchte Sie daran erinnern, was Ihr ehemaliger Handelsminister Dr Hotowetz am 24. November 1924 in den "Lidové Noviny" geschrieben hat, indem er sagte: "An und für sich sind wir doch wirtschaftlich ein Zwerg. Unser Bodenertrag beträgt 1.5%, unsere Bevölkerung 3 %, unser Außenhandel, reduziert auf die Vorkriegspreise in Goldkronen kaum 2% des Außenhandels der Vorkriegszeit von ganz Europa, in dessen Grenzen wir leben. Wir sind ein Nachfolger und bis zu einem gewissen Grade ein Reflex des alten Österreichs und es scheint mir, daß wir von dessen Erfahrungen nicht viel gelernt haben". Meine Verehrten, wir sind nicht nur wirtschaftlich, wir sind auch national und kulturell ein Reflex des alten Österreichs, wenn sie sich nicht besinnen, einen ganz anderen Standpunkt einzunehmen. Denn ich möchte mit Herriot, dem Franzosen sagen, der vor zwei Jahren im Pariser Parlament erklärt hat: "Man macht ein Volk nicht unschädlich, in dem man es unterdrückt". Ziehen Sie die Lehre für sich selbst daraus. Die Unterdrückung, von der Sie behaupten, daß Sie sie im alten Österreich erlitten haben, hat Ihnen zur Selbständigkeit verholfen und wenn das Rad der Geschichte fortläuft, dann, sage ich, macht es auch vor Ihnen nicht halt und ich sage Ihnen: Drehen Sie um, richten Sie sich nach vernünftigen Grundsätzen, ehe es zu spät ist. (Potlesk poslancù nìmecké strany národní.)

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