Ètvrtek 14. èervence 1927

16. Øeè posl. inž. Kalliny (viz str. 2700 tìsnopisecké zprávy):

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur die Tatsache, daß die Absicht besteht, heute die Parlamentstore zu schließen, veranlaßt mich heute hier einen Gegenstand zu behandeln, der eigentlich ursächlich mit dem in Verhandlung stehenden Gegenstand nicht im Zusammenhang steht. Der in Verhandlung stehende Gegenstand wurde meines Erachtens zur Genüge und vollständig nach allen Richtungen durch meine Kollegen Dr Keibl und Matzner ausgeschöpft, die restlos zu den einzelnen Bestimmungen dieses Gesetzesantrages Stellung genommen haben und die klipp und klar nachgewiesen haben, daß es sich nicht um eine tatsächliche Unterstützung der hartbedrängten Katastrophengebiete handelt, sondern um eine großzügige Augenauswischerei der deutschen Regierungsparteien. Es ist bezeichnend für die Art und Weise, wie die deutsch-èechische Regierung in diesem Staate anläßlich einer solchen gewaltigen Hochwasserkatastrophe, die über das deutsche Gebiet Schlesiens und Nordböhmens hereingebrochen ist, diese. Angelegenheit bagatellisiert, indem es der Herr Minister des Innern nicht einmal der Mühe wert findet, hier im Hause zu erscheinen und seine Erklärungen öffentlich abzugeben. Ja, nicht genug daran, er unterläßt es sogar überhaupt, auf der Regierungsbank zu erscheinen. Es ist aber bezeichnend für alle Minister, daß sie es nicht der Mühe wert gefunden haben, bei der Besprechung dieser für einen großen Teil zumindest von Steuerzahlern wichtigen Sache Interesse aufzubringen und hier im Hause zu erscheinen.

Es würde zu weit führen, wollte ich diesen einführenden Worten zu diesem Gegenstande noch etwas hinzufügen. Ich sehe nur die Verpflichtung in mir, bei dieser Gelegenheit unbedingt auf die Tatsache hinzuweisen, daß neben den Hochwasserkatastrophengebieten, die wir wiederholt schon in den letzten Jahren als solche aufscheinen sahen, es auch Gebiete gibt, in welchen sich diese Katastrophen in größeren Zeiträumen wiederholen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit nur darauf hinweisen, daß eines dieser Hochwassergebiete auch den Weltkurort Karlsbad umschließt, der als eine der wichtigsten Steuerquellen in diesem Staate entsprechend ausgepreßt wird, dem man aber bis zum heutigen Tage nicht jenes Interesse gewidmet hat, um die drohenden Hochwasserkatastrophen abzulenken. Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß bereits am 12. Juli 1921 (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda inž. Dostálek.) ein von mir eingebrachter Resolutionsantrag von diesem Hause einstimmig angenommen wurde, in welchem die Regierung aufgefordert wurde, das seit Jahrzehnten fertiggestellte Projekt betreffend die Regulierung der Tepl endlich in Angriff zu nehmen. Im Rahmen dieses Regulierungsprojektes, so hieß es in diesem Resolutionsantrag weiter, ist die Errichtung von Talsperrbauten vorgesehen, die den Weltkurort Karlsbad vor Überschwemmungskatastrophen schützen sollen; die im Jahre 1890 eingetretene katastrophale Überschwemmung hat einen Millionenschaden angerichtet. Nun ist die Stadt Karlsbad auch im Frühjabr 1920 von einer gleichen Katastrophe bedroht gewesen; es war nur dem Zufall, daß damals die äußeren Zuflüsse der Nebentäler sich nicht zu einem einzigen Hochwasser vereinigt haben, zu verdanken, daß Karlsbad dieser ungeheuren Gefahr entronnen ist. In der Frage der Wiederholung der Hochwasserkatastrophen hat es sich erwiesen, daß solche Katastrophen sich in gewissen Zeiträumen wiederholen und für Karlsbad hat man eine solche Zwischenzeit von ungefähr 40 Jahren errechnet. Es steht daher zu befürchten, falls diese Berechnung zutrifft, daß wir binnen wenigen Jahren mit der nächsten Katastrophe zu rechnen haben, Katastrophen, die in vergangenen Jahrhunderten ganze Teile von Karlsbad dem Erdboden gleichgemacht haben. (Pøedsednictvi ujal se pøedseda Malypetr.) Dies zum Gegenstande selbst. Ich möchte nur bemerken, daß obwohl diese Resolution am 12. Juli 1924 vom ganzen Hause einstimmig angenommen wurde, man bis zum heutigen Tage nicht weiter herausgekommen ist, als über die Abhaltung einer ganzen Reihe von Kommissionen in diesem Gebiete, mit der jährlich wiederholten Zusicherung, daß in dem Augenblicke, wo die Staatsfinanzen es gestatten werden, endlich auch jene Subventionen flüssig gemacht werden, die zur Ausführung dieser Talsperrbauten benötigt werden. Das ist das System in diesem Staate. Es wird versprochen, denn es handelt sich nur um deutsche Gebiete. In den èechischen Gebieten wird ein ach gebaut, um nach außenhin mit der weiteren Schiffbarmachung der Elbe protzen zu können, dabei werden ungeheuere Millionensummen für den Ausbau der Schiffahrtswege in diesem Staate herausgeworfen. (Výkøiky: Das ist auch notwendig!) Gewiß, daß ist auch notwendig, aber ich glaube, daß es die erste Pflicht des Staates ist, jenen Bevölkerungsteil zu schützen, der von solchen Hochwasserkatastrophen ständig bedroht ist.

Nachdem ich kurz zu diesem Gegenstand gesprochen habe, will ich zu den einführenden Worten zurückkehren, in welchen ich auseinandergesetzt habe, daß mich die Situation zwingt, und zwar der beabsichtigte Schluß der Parlamentstagung noch am heutigen Tage einen Gegenstand in Erörterung zu ziehen, der neuerlich beweist, wie die deutsche Bevölkerung in diesem Staate trotz der Versicherung des Ministerpräsidenten Švehla "Gleiche unter Gleichen", auch unter der deutsch-èechischen Regierung behandelt wird. Ich glaube, heute ist sich jeder einzelne Bewohner in der Èechoslovakischen Republik schon dessen bewußt geworden, daß auch nach Einsetzung der sogenannten deutsch-èechischen Regierung die Deutschen doch nur als Nation dritten oder vierten Ranges in diesem Staate behandelt werden. Diese Tatsache wird durch Übergriffe der politischen Behörden erster Instanz erhärtet, von den andern Instanzen gar nicht zu sprechen, wobei ich mir bewußt bin, daß diese ersten Instanzen immer nur über Weisung der politischen Behörden zweiter Instanz handeln, nachdem sich diese ihre Weisungen vom Ministerium des Innern geholt haben. Was die Bevölkerung nach der Durchführung der sogenannten Verwaltungsreform zu erwarten hat, erhellt schon aus dem Vorgehen einer ganzen Reihe von Bezirksverwaltungen und ich möchte in erster Linie das Vorgehen der Neudeker politischen Bezirksverwaltung hervorheben, mit ihrem Bezirkshauptmann, besser gesagt Bezirkspascha an der Spitze. Die Leitung des Bundes der Deutschen in Böhmen hat bekanntlich schon vor Monaten um die Bewilligung zur Durchführung der satzungsmäßigen Hauptversammlung und der damit alljährlich im Zusammenhang stehenden Veranstaltung des Bundes der Deutschen in Böhmen angesucht. Die Bewilligung zur Durchführung dieser Veranstaltung wurde unter Zl. 1094/2 A vom 21. Mai 1927 zwar erteilt, jedoch unter folgenden einschränkenden Bedinungen. Jetzt bitte ich besonders die anwesenden èechischen Kollegen, soweit sie mit größeren èechischen Veranstaltungen in ihrem Heimatgebiet betraut sind, mir zuzuhören und bekanntzugeben, ob auch gegen èechische Festveranstaltungen ähnlich vorgegangen wird. Die Bedingungen lauten nun: 1. Das Tragen und Aushängen von schwarz-rot-goldenen Fahnen wird verboten, ebenso wie das Tragen von Abzeichen in diesen Farben und das Tragen von anderen verfassungswidrigen Abzeichen und Emblemen. 2. Die Ausschmückung mit Blumen und Girlanden bei Farbenzusammenstellungen, welche schwarz-rot-gold ergeben könnten, wird ebenfalls verboten. 3. Zur Teilnahme sonstiger Vereine und studentischer Verbände am Bundesfest ist die Bewilligung unter Vorlage der Vereinsstatuten dieser Vereine bei der Neudeker politischen Bezirksverwaltungs erforderlich. 4. Die Teilnahme der Schuljugend an diesem unpolitischen Fest ist überhaupt verboten.

Zu dieser Bestimmung ist zu sagen, daß es geradezu unfaßbar ist, daß sich ein Leiter einer, wenn auch nur untergeordneten Behörde, im 20. Jahrhundert herausnehmen darf, das Tragen von Abzeichen und Fahnen in schwarz-rot-goldenen Farben als verfassungswidrig zu bezeichnen. Es sollte dieser Leiter der politischen Bezirksverwaltung in Neudek, dessen Aufgabe es doch ist, für die Wahrung der öffentlichen Interessen der bodenständigen Bevölkerung im Rahmen seines Gebietes, u. zw. auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen zu wirken, bekannt sein, daß in der Verfassungsurkunde von verfassungswidrigen Abzeichen und Emblemen überhaupt nicht die Rede ist, daß weiter in den Abzeichen und Emblemen, sowohl des Bundes der Deutschen in Böhmen, als auch anderer unzähliger deutscher Vereine, u. zw. auf Grund der behördlichen Bewilligungen die schwarz-rot-goldenen Farben enthalten sind, daß er also im Gegenteil auf Grund der Verfassungsbestimmungen verpflichtet wäre, das Tragen dieser behördlich gestatteten Abzeichen und Embleme nicht nur zu gestatten, sondern in jeder Beziehung unbedingt zu schützen vor den Übergriffen allfälliger aufgehetzter èechischer Minderheiten. Wenn man diesen Vorgang an seinem geistigen Auge vorüberziehen läßt, erinnert man sich unwillkürlich an einen Ausspruch, den einmal Staatspräsident Masaryk getan hat, u. zw. als er bei einer Gelegenheit den Satz prägte, daß die Politik kleiner Nadelstiche als dumm bezeichnet werden müsse. Wenn man unter den Verbotsbestimmungen den Punkt 2 liest, daß die Auschmückung mit Blumen und Girlanden, falls sich die Zusammenstellung schwarz-rot-gold ergebe, verboten ist, so kann man eine solche Verfügung gewiß als Musterbeispiel einer sehr kleinlichen Nadelstichpolitik bezeichnen. Weiter ist es geradezu als unsinnig zu bezeichnen, daß man all den tausenden Vereinen, die auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen seit Jahrzehnten ihre Vereinstätigkeit ausüben, heute vorschreiben will, daß sie erst unter Vorlage der Vereinsstatuten bei der Neudeker Bezirksverwaltung ansuchen müssen, ob sie teilnehmen dürfen. Wir wissen genau, warum man solche Erlässe hinausgibt. Man weiß, wenn die Deutschen wieder so ungeschickt sein würden und diesen Erlaß befolgen würden und tausende und abertausende Ansuchen einbrächten, so werden diese Ansuchen eben nicht erledigt und diesen Vereinen die Teilnahme an dieser Bundesveranstaltung unmöglich gemacht. Das ist der Zweck der Übung und dies alles unter der Ägide der èechisch-deutschen Regierung, unter der Ägide der ständigen Regierungserfolge der deutschen Regierungsparteien. Ich behaupte, daß alle diese Erlässe und Bestimmungen auf nichts anderes hinauslaufen, als nationale Veranstaltungen im sudetendeutschen geschlossenen Sprachgebiet auf die Dauer unter Mithilfe der deutschen Regierungsparteien unmöglich zu machen.

Aber weiter: In einem dieser Erlässe sie kommen etappenweise heraus - am 7. d. M. hat der Bezirkshäuptling in Neudek über Weisung von Prag die Teilnahme der deutschen Schuljugend an diesem großen deutschen Fest verboten. Nun bitte ich Sie, sich vor Augen zu halten, ob je bei einer Veranstaltung èechischer Vereinigungen ein solches Verbot erlassen wurde. Ich erinnere an die Durchführung des Sokolfestes oder auch der Arbeiterolympiade, wo man Zehntausende schulpflichtige Kinder in Reih und Glied mitmarschieren sah. Es ist ganz merkwürdig, daß in dem Augenblicke, wo die Devise "Gleiche unter Gleichen" ausgegeben wurde, ein solch ungleiches Maß unter den Augen deutscher Minister, ohne ihren Widerspruch zu finden, an den Tag gelegt werden kann. (Výkøiky na levici.) Aber als eine bewußte Störung des Festes muß es bezeichnet werden, wenn in einem neuerdings herausgegebenen Ergänzungserlaß der politischen Bezirksverwaltung Z. 1607/11 das Verbot herausgegeben wird, daß sowohl auf den Sammelplätzen, als auch während des Umzuges das Singen verboten wird. Ich bitte sich vor Augen zu halten, daß bei einer solchen Festlichkeit 25.000, 30.000, in Karlsbad sogar 70.000 Teilnehmer an dem Festzug gezählt werden konnten. Man stelle sich vor, es wird diesen 50 bis 70 Tausend deutschen Teilnehmern von der politischen Bezirksverwaltung sowohl auf den Sammelplätzen als auch während des Festzuges das Singen verboten.

Pøedseda (zvoni): Prosím, pane poslanèe, abyste mluvil k vìci.

Posl. inž. Kallina (pokraèuje): Ich bin überzeugt, daß, wenn ein solcher Erlaß einer èechischen Festveranstaltung auch nur zugedacht werden könnte, ein Sturm der Entrüstung platzgreifen würde. Ich behaupte sogar, daß der größte Teil der èechischen Kollegen auf diesen Bänken es geradezu für unmöglich hält, daß ein solcher blödsinniger Erlaß überhaupt herausgegeben werden kann. (Hluk.)

Pøedseda (zvoni): Volám pana posl. inž. Kallinu k poøádku.

Posl. inž. Kallina (pokraèuje): In Verhandlung stehen die Elementarkatastrophen. Das was ich hier geschildert habe, spielte sich zu einem Zeitpunkte ab, wo die Verwaltungsreform noch nicht in Kraft getreten ist. Ich bitte sich vor Augen halten zu wollen, wie es erst aussehen wird, bis diese Elementarkatastrophe, die mit Hilfe der deutschen Regierungsparteien über uns Sudetendeutsche gebracht wurde, ihren Einfluß geltend machen wird, bis diese Verwaltungsreform mit Hilfe der deutschen Regierungsparteien zum Gesetze erhoben sein wird, die diesen Bezirkspaschas noch weit größere Rechte in die Hände spielt. Sie können sich vorstellen, wozu man diese Verwaltungsreform benützen wird, um die Kirchhofsruhe über unsere sudetendeutschen Gebiete aufzurichten. Die Zustände sind unhaltbar und es ist bedauerlich, daß sich Deutsche gefunden haben, die dazu die Hand geboten haben, daß eine solche Elementarkatastrophe über die deutschen Sprachgebiete hereinbrechen konnte. (Potlesk poslancù nìm. strany národní.)


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